Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.3 Fortschreibung der positiven Ergänzungsbilanzen bei einem Gesellschafterwechsel

Die sich aufgrund von Anteilserwerben oder Einbringungen ergebenden Ergänzungsbilanzen sind so lange in den Folgejahren fortzuschreiben, bis die ausgewiesenen Mehr- bzw. Minderwerte entfallen oder der Mitunternehmer, für den die Ergänzungsbilanz geführt wird, aus der Personengesellschaft ausscheidet. Ein "Umdrehen" der Ergänzungsbilanz ist nicht möglich. Aus einer positiven ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Einbringung des gesamten Mitunternehmeranteils

Weiterhin sind ab VZ 2024 die Fälle der Einbringung eines Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zu Buchwerten durch § 34a Abs. 7 S. 4 EStG n.F. (entspricht § 34a Abs. 7 S. 2 EStG a.F.) erfasst. Danach geht der gesamte nachversteuerungspflichtige Betrag auf den neuen Mitunternehmeranteil über. Hierdurch bleibt derselbe ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils (neue Rechtslage)

Bei Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG geht ab dem VZ 2024 der nachversteuerungspflichtige Betrag anteilig auf den neuen Mitunternehmeranteil über, sofern die Buchwerte fortgeführt werden (§ 34a Abs. 7 S. 5 EStG n.F.). Auch hier handelt es sich um doppelstöckige Strukturen bei Mitunternehmerschaften. Beispiel (Einbringung eines Teils eines Mi...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Einbringungen über dem Buchwert

Bei allen Einbringungen von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen in Personengesellschaften nach § 24 UmwStG mit einem Ansatz über dem Buchwert (also Zwischenwert oder gemeinen Wert) ist § 34a Abs. 7 EStG nicht anwendbar, da ausdrücklich der Buchwertansatz vorausgesetzt wird. Daher wird in diesen Fällen der gesamte Betrag nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG zwangsweise nachver...mehr

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Übertragung und Einbringung... / V. Einbringung von Mitunternehmeranteilen in andere Mitunternehmerschaften ab VZ 2024

1. Einbringung des gesamten Mitunternehmeranteils Weiterhin sind ab VZ 2024 die Fälle der Einbringung eines Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zu Buchwerten durch § 34a Abs. 7 S. 4 EStG n.F. (entspricht § 34a Abs. 7 S. 2 EStG a.F.) erfasst. Danach geht der gesamte nachversteuerungspflichtige Betrag auf den neuen Mitu...mehr

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Übertragung und Einbringung... / IV. Einbringung in Kapitalgesellschaften ab VZ 2024

1. Gesamter Betrieb oder gesamter Mitunternehmeranteil Wie bisher führen Einbringungen des gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft zu einer Nachversteuerung des gesamten nachversteuerungspflichtigen Betrags (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG). Da der Stpfl. keinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil mehr unterhält, besteht nach der Geset...mehr

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Übertragung und Einbringung von Betrieben und Mitunternehmeranteilen bei Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) (GmbHStB 2024, Heft 8, S. 257)

Zusätzliche Tatbestände durch das Wachstumschancengesetz Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat der Gesetzgeber u.a. die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG punktuell geändert und ergänzt. So kann z.B. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ein höherer Betrag als bisher begünstigt besteuert...mehr

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Übertragung und Einbringung... / VI. Übersicht zur Nachversteuerung oder Transfer ab VZ 2024

Nach den Ergänzungen durch das Wachstumschancengesetz stellen sich die Auswirkungen betrieblicher Umstrukturierungen auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag ab dem VZ 2024 wie folgt dar:mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Ergänzung der Tatbestände durch das Wachstumschancengesetz mit Wirkung ab VZ 2024

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[11] wurden insbesondere für die folgenden Teilübertragungen von betrieblichen Einheiten mit Wirkung ab dem VZ 2024[12] Auswirkungen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag geregelt: Unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen oder unentgeltliche Übertragung eines Teiles eines Mitunternehmeranteils (§ 34a Abs. 7 S. 2, 3 ES...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Nachversteuerung oder Transfer des nachversteuerungspflichtigen Betrags (Rechtslage bis VZ 2023)

Die Nachversteuerung knüpft im Grundsatz nach § 34a Abs. 4 EStG daran an, dass im jeweiligen Wirtschaftsjahr (WJ) nach der begünstigten Gewinnbesteuerung mehr Vermögen entnommen als erwirtschaftet wird (Überentnahme im jeweiligen WJ). Darüber hinaus haben aber auch betriebliche Umstrukturierungen Folgen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag. Neben den "normalen" Entnahm...mehr

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Übertragung und Einbringung... / I. Grundlagen des § 34a EStG

1. Begünstigung nicht entnommener Gewinne (§ 34a Abs. 1, 2 EStG) Seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2008[1] können natürliche Personen ihre Gewinne aus einem Betrieb (Einzelunternehmen) oder ihre Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nach § 34a Abs. 1 EStG mit einem Einkommensteuersatz von 28,25 % besteuern lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen er...mehr

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Übertragung und Einbringung... / III. Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen ab VZ 2024

1. Unentgeltliche Übertragung auf natürliche Personen Durch § 34a Abs. 7 S. 2 EStG n.F. wird bestimmt, dass bei einer unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen als Mitunternehmer oder bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag durch den ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / II. Auswirkungen von Umstrukturierungen auf § 34a EStG (Überblick)

1. Nachversteuerung oder Transfer des nachversteuerungspflichtigen Betrags (Rechtslage bis VZ 2023) Die Nachversteuerung knüpft im Grundsatz nach § 34a Abs. 4 EStG daran an, dass im jeweiligen Wirtschaftsjahr (WJ) nach der begünstigten Gewinnbesteuerung mehr Vermögen entnommen als erwirtschaftet wird (Überentnahme im jeweiligen WJ). Darüber hinaus haben aber auch betriebliche ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Gesamter Betrieb oder gesamter Mitunternehmeranteil

Wie bisher führen Einbringungen des gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft zu einer Nachversteuerung des gesamten nachversteuerungspflichtigen Betrags (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG). Da der Stpfl. keinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil mehr unterhält, besteht nach der Gesetzesbegründung[18] kein weiterer Anspruch auf die Gewäh...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG)

Nicht nur durch eine "echte" Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sind die nachversteuerungspflichtigen Beträge nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG nachzuversteuern. Auch die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a Abs. 1 KStG führt zu einer vollständigen Nachversteuerung.[20] Dies ist dadurch begründet, dass § 1a Abs. 2 KStG als Optionsfolge einen...mehr

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Übertragung und Einbringung... / VII. Fazit

Die antragsgebundene Sonderbesteuerung der Unternehmensgewinne von Personenunternehmen nach § 34a EStG führt zu einer Niedrigbesteuerung einbehaltener Gewinne und einer nachgelagerten Entnahmebesteuerung. Die Regelung zeigt exemplarisch, zu welcher Komplexität die Umsetzung einer Grundidee führt, um diese sinnvoll anzuwenden (Ermittlung der Begünstigungshöhe), zu überwachen (F...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Teilbetriebe oder Teil-Mitunternehmeranteile (Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz)

In § 34a Abs. 6 S. 2 Nr. 2 EStG n.F. wird erstmals die Nachversteuerung für Fälle geregelt, in denen Teilbetriebe oder Teil-Mitunternehmeranteile in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) eingebracht werden. Nunmehr muss teilweise ein Betrag nach § 34a Abs. 4 EStG nachversteuert werden. Eine Übertragung auf die Kapitalgesellschaft ist ausgeschlossen. Die Quote für die Na...mehr

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Übertragung und Einbringung... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat der Gesetzgeber u.a. die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG punktuell geändert und ergänzt. So kann z.B. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ein höherer Betrag als bisher begünstigt besteuert werden, da die entnommene Einkommensteuer und die gezahl...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Nachversteuerung durch spätere Überentnahmen (§ 34a Abs. 3, 4 EStG)

Wenn und soweit der nach § 34a Abs. 1 EStG antragsgemäß besteuerte Gewinn später entnommen wird, entfällt zwar nicht der Sondersteuersatz. Es wird aber für den VZ der "schädlichen" Entnahme der seinerzeit begünstigte Gewinn mit 25 % "nachbesteuert" (§ 34a Abs. 4 EStG). Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften ebenfalls in dieser Höh...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 4. Offene oder verdeckte Einlage in Kapitalgesellschaften

Die (offene oder verdeckte) Einlage von Wirtschaftsgütern eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft ist nicht durch § 34a Abs. 5 S. 2 EStG privilegiert, da es sich nicht um eine Übertragung oder Überführung eines Wirtschaftsguts nach § 6 Abs. 5 EStG (vgl. Voraussetzung des § 34a Abs. 5 S. 1 EStG) handelt. Diese Sachverhalte sind als "reguläre" Entnahme nach § 34a EStG zu be...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Unentgeltliche Übertragung auf Körperschaften

Der Transfer eines nachversteuerungspflichtigen Betrags bei der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen ist nur bei natürlichen Personen (oder Personengesellschaften, an denen nur natürliche Personen vermögensmäßig beteiligt sind) als Rechtsnachfolger möglich. Dagegen führt eine unentgeltliche Betriebs- oder Mitunternehmeranteilsübertragung auf ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Begünstigung nicht entnommener Gewinne (§ 34a Abs. 1, 2 EStG)

Seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2008[1] können natürliche Personen ihre Gewinne aus einem Betrieb (Einzelunternehmen) oder ihre Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nach § 34a Abs. 1 EStG mit einem Einkommensteuersatz von 28,25 % besteuern lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Betriebsinhaber bzw. Mitunternehmer dies bean...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 4. Stundung

Bei Nachversteuerungen in den Fällen des § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1-3 EStG (ab VZ 2024 auch für die Fälle der Teileinbringungen nach § 34a Abs. 6 S. 2 EStG) besteht die Möglichkeit, die nach § 34a Abs. 4 EStG geschuldete Steuer über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren zu stunden (§ 34a Abs. 6 S. 2 EStG a.F. bzw. § 34a Abs. 6 S. 4 EStG n.F.). Voraussetzung ist nach Verwaltungsau...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG (§ 34a Abs. 5 EStG)

Die Übertragung oder Überführung eines Wirtschaftsguts zwischen betrieblichen Einheiten, welche nach § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert erfolgt, zählt bei der Berechnung einer möglichen Nachversteuerung i.S.d. § 34a Abs. 4 EStG als Entnahme im abgebenden Betrieb bzw. als Einlage im aufnehmenden Betrieb (§ 34a Abs. 5 S. 1 EStG). Der Stpfl. kann nach § 34a Abs. 5 S. 2 EStG beantragen, ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Teilbetriebe und Teile von Mitunternehmeranteilen

Bisher war somit nur die Übertragung von "ganzen" Betrieben und "ganzen" Mitunternehmeranteilen gesetzlich geregelt. Aus der Übertragung von Teilbetrieben oder Teilen von Mitunternehmeranteilen waren demgegenüber keine Folgen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag zu ziehen. In diesen Fällen blieb nach Verwaltungsauffassung[7] der nachversteuerungspflichtige Betrag unge...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Unentgeltliche Übertragung auf natürliche Personen

Durch § 34a Abs. 7 S. 2 EStG n.F. wird bestimmt, dass bei einer unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen als Mitunternehmer oder bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag durch den Rechtsnachfolger anteilig fortzuführen ist. Es kommt b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 2.2.2 Entgeltlich erworbener Praxis- bzw. Sozietätspraxiswert

Die gesetzliche Nutzungsdauer des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG für die Geschäftswertabschreibung gilt nicht für entgeltlich erworbene freiberufliche Praxiswerte. Ihre Nutzungsdauer beträgt grundsätzlich 3 bis 5 Jahre.[1] Ob der Abschreibungszeitraum 3, 4 oder 5 Jahre beträgt, ist nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls zu schätzen.[2] Führt ein Freiberufler seine Tätigkeit nach e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.1 Form der Ausübung

Rz. 16 Was die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts angeht, sind die Betriebspartner frei. Zweckmäßigerweise wird eine Betriebsvereinbarung abzuschließen sein, wenn durch die Regelung unmittelbare Rechte und Pflichten für die Belegschaft ausgelöst werden sollen. Damit macht man sich die normative Wirkung des § 77 Abs. 4 BetrVG zu eigen. Nach dieser Vorschrift gelten Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Einbringung.

Rn 20 Einbringen bedeutet ein vom Mieter gewolltes Hineinbringen in die Mieträume zu Beginn oder während der Mietzeit (BGH ZMR 18, 496; Frankf ZMR 06, 609 und BGH ZinsO 18, 388 für betrieblich genutzte Fahrzeuge). Entspr gilt, wenn sich die Sache bereits vor Beginn des Mietverhältnisses in den Mieträumen befand. Höchstpersönlich muss die Einbringung nicht erfolgen; es genügt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigentum des Mieters.

Rn 7 Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich nur auf Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen. Trotz der anerkannten Teilrechtsfähigkeit der Außen-GbR (BGH ZMR 01, 338) werden eingebrachte Sachen der Gesellschafter als dem Pfandrecht unterliegend angesehen, während für die OHG und KG dies gerade nicht gilt (vgl Staud/Emmerich § 562 Rz 18). Bei Miteigentum unterliegt entspr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerantei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einbringungstatbestände

Rn. 1554 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben der Einbringung eines Betriebes in eine PersGes kommt insbesondere eine Einbringung in eine KapGes in Betracht. Im Fall der Einbringung in eine PersGes ist gemäß § 24 UmwStG ein evtl Einbringungsgewinn zu beachten. Dies ist davon abhängig, ob die WG in der Eröffnungsbilanz mit dem Teilwert, Zwischenwert oder Buchwert erfasst werden. H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abschluss des Kaufvertrags.

Rn 19 (1) Der Kaufvertrag muss nach Begründung des Vorkaufsrechts geschlossen worden sein; nachträgliche Genehmigung (für gesetzliches Vorkaufsrecht BGHZ 32, 383, 385 ff; Rostock OLGR 98, 410 f; für dingliches Vorkaufsrecht BGH LM § 1098 Nr 4) oder Änderung (BGH LM § 305 Nr 10) eines vorher geschlossenen Vertrags reicht nicht. Nur so ist dem Verpflichteten möglich, im Drittk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tabellarische Übersichten zur BFH-Rspr

Rn. 546 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Bilanzierungsfehler mit Gewinnauswirkung in der Rsprmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehung und Rang.

Rn 3 Die Entstehung gesetzlicher Pfandrechte richtet sich, wie schon der Wortlaut (›entstandenes Pfandrecht‹) zeigt, nicht nach §§ 1205–1208 (BGH NJW 99, 3716, 3717 [BGH 22.04.1999 - I ZR 37/97]), sondern nach den jeweiligen Sonderregelungen. Ein gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Pfandrechte ist nach stRspr (BGHZ 34, 122, 126 f; 34, 153, 154 f; 35, 53, 61; 87, 274, 280; 100, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rest-Betriebsvermögen

Rn. 98 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der BV-Begriff setzt grundsätzlich einen Betrieb voraus. In Sonderfällen kann BV aber auch ohne einen aktiven Betrieb vorliegen (sog "Rest-BV"/"BV ohne Betrieb", BFH v 04.12.2012, VIII R 41/09, BStBl II 2014, 288). Das Rest-BV bilden nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörende WG, die nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit no...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungen in II 1 und III.

Rn 5 II 1 und III stellen die Dispositivität der Abwicklungsvorschriften klar. Für die Regelung der Auseinandersetzung haben damit die Vereinbarungen der Gesellschafter Vorrang. Das ermöglicht auch Regelungen zur Rechtsstellung und den Aufgaben der Liquidatoren (Servatius § 735 Rz 12). Getroffen werden können die abweichenden Regelungen bereits vorab durch den Gesellschaftsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht berufen sind, den Weisungen Folge zu leisten, welche die Beteiligten in Bezug auf die Geschäftsführung beschließen. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, bedarf der Beschluss der Zustimmung der Beteiligten nach § 736a Absatz 2 Nummer 2 und 4. (2) Die Liquidatoren haben die laufenden Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Holler, Wechsel der Gewinnermittlungsart im ESt-Recht, Dissertation Konstanz 1992; Kanzler, Der Wechsel der Gewinnermittlungsart, FR 1999, 225; Schoor, Übergang von der Einnahme-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich, StuB 2007, 221; Fischer, Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, jurisPR-SteuerR 3/2006, Anm 2; Schulze-Osterloh, Voraussetzungen für den Über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterwechsel.

Rn 18 Ein solcher ist iRd Vertragsfreiheit durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages jederzeit möglich und unproblematisch. Auch die Aufhebung des alten Vertrages und der Abschluss eines neuen Vertrages sowie ein Schuldbeitritt des neuen Mieters (BGH ZMR 98, 75 zum Finanzierungsleasing) sind möglich. Alter und neuer Mieter können auch mit Zustimmung des Vermieters einen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erwerb kraft Gesetzes.

Rn 7 § 892 gilt nicht bei der Universalsukzession (zB § 738 – beachte nF zum 1.1.24 = § 712, §§ 1416, 1922 UmwG), Erbteilsübertragung (BayObLG Rpfleger 60, 157), Erwerb von Anteilen an Gesamthandsgemeinschaften (BGH NJW 97, 861), Aneignung nach § 928 und der Legalzession einer Grundschuld nach §§ 1192, 1150, 268 III (BGH NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85]). § 892 gi...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / III. Zusammenfassung

Nach alledem bleibt festzuhalten, dass sowohl ordentliche Pflichtteils- als auch Pflichtteilsergänzungsansprüche durch die Einbringung von Vermögenswerten in eine gGmbH vermieden bzw. drastisch reduziert werden können. Gleichwohl könnte der Erbe in die Lage versetzt werden, nach dem Erbfall (mit den entsprechenden Steuerfolgen) erhebliche Werte in sein Privatvermögen zu überf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 701 begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts für Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung an Sachen, die ein aufgenommener Gast in den Betrieb des Gastwirts einbringt (Grundlage der Regelung ist das Übereinkommen des Europarats v 17.12.62, BGBl II, 269). Die Einbringung führt zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Gast und Gastw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) WG-Charakter des Geschäfts- o Firmenwerts?

Rn. 726 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Mit beachtlicher Begründung wird dem Geschäftswert in der Literatur teilweise der WG-Charakter abgesprochen, und zwar wegen der fehlenden Einzelübertragbarkeit (Wichmann, BB 1994, 1673; Siegel, StuW 1995; 390; Nachweise bei Söffing, FS Döllerer, 598). Tatsächlich "klebt" der Firmenwert unbestritten am betreffenden Betrieb oder auch Teilbetri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachen.

Rn 5 Das gesetzliche Erfordernis der Einbringung zeigt, dass es sich um körperliche Gegenstände (§ 90), dh bewegliche Sachen handeln muss. Sachen sind auch Geld und Inhaberpapiere sowie indossable Papiere (Wechsel und Scheck), nicht aber Forderungen und bloße Legitimationspapiere (Sparbücher und Kfz-Briefe), arg § 952. Rn 6 Sachen ohne objektiven Vermögenswert unterfallen nic...mehr