Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-RL in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (RL-Umsetzungsgesetz) vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310) gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Vo...mehr

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Zur Frage der Rückwirkung von § 11 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG

Leitsatz Werden im Jahr 2005 aufgrund eines nach dem 15.12.2004 zustande gekommenen Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht Erbbauzinsen in einer Summe für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts im Voraus geleistet, so liegt in der Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG keine Rückwirkung (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 07.12.2010, IX R 70/07, BFH/NV ...mehr

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Anwendung des Halbabzugsverbotes gem. § 3c Abs. 2 EStG a. F. auf Einbringungsverluste

Leitsatz Resultiert aus der Einbringung einer Kapitalgesellschaft ein Verlust, ist dieser aufgrund des Halbabzugsverbots gem. § 3c Abs. 2 EStG a. F. nur zu 50% bzw. ab Veranlagungszeitraum 2009 nur zu 60% abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die übertragene Kapitalgesellschaft bis zur Einbringung keine Gewinnausschüttungen vorgenommen hat, da der fiktive Veräußerungspreis ...mehr

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Ort der Dienstleistung bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und Steuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen - Vermehrung menschlicher Knorpelzellen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs ging es um die Auslegung von Art. 28b Teil F Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie (Ort der Dienstleistung bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (diese Bestimmung wurde durch § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Satz 2 UStG i.d.F. bis 31.12.2009 umgesetzt); ab 1.1.2007: Art. 52 Buchst. c und Art. 55 MwStSystRL;...mehr

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Grundstücksübertragung vor einer formwechselnden Umwandlung in eine GmbH

Leitsatz Eine Übertragung eines Grundstücks vom Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen erfolgt unter Realisierung der stillen Reserven. Daran ändert auch die Fortführung des Buchwerts bei einer anschließenden Umwandlung nichts. Sachverhalt Die Gesellschafterin einer OHG hat ein Grundstück ihres Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der OHG übertragen. ...mehr

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Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller Gesellschaft

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Schließt § 15 Abs. 4 S. 6 und 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 2002 i.d.F. des StVergAbG den Abzug eines Verlustes aus, der darauf beruht, dass eine Kapitalgesellschaft eine stille Beteiligung am Unternehmen einer anderen Kapitalgesellschaft in ihrer Bilan...mehr

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Verlagerung von privaten Darlehen in den steuerlichen Bereich als Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz Die Einbringung von Verbindlichkeiten in eine GbR, die allein dem Zweck dient, bislang nicht abzugsfähige Schuldzinsen in den steuerlich relevanten Bereich zu verlagern, ist rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 42 AO. Sachverhalt An der Klägerin - einer GbR - sind die Eheleute D. A. und B. C.-A. beteiligt. Zweck der Klägerin ist die Vermietung eines Mehrfamilienhauses, da...mehr

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Umwandlungssteuerrecht: Einheitliche Beurteilung bei gleichzeitiger Einbringung je eines Betriebes mit negativem und positivem Kapital durch dieselbe Person gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Leitsatz Wird negatives Vermögen in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, muss dieses Vermögen soweit ertragserhöhend aufgestockt werden, dass das Kapital Null beträgt. Dies gilt aber nicht, wenn durch dieselbe Person in einem einheitlichen Vorgang mehrere Sacheinlagegegenstände übertragen werden, von denen einer ein negatives und der andere ein positives Vermögen aufweist. ...mehr

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Rückwirkende Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach Ausgliederung eines Teilbetriebs zur Neugründung und nach Anteilseinbringung

Leitsatz Die Voraussetzungen einer Organschaft gem. §§ 14ff. KStG sind infolge der in § 12 Abs. 3 S. 1 UmwStG 1995 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft in die Position der übertragenden Gesellschaft auch nach einer vorangegangenen Ausgliederung eines Teilbetriebs zur Neugründung und einer anschließenden Anteilseinbringung von Beginn des Wirtschaf...mehr

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Rückwirkung im Steuerrecht III: Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig

Leitsatz Die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauenssch...mehr

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Anteilsentnahme als Anschaffung i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG

Leitsatz Veräußert ein i.S.d. § 17 EStG qualifiziert beteiligter Gesellschafter Anteile an der Kapitalgesellschaft, die er zuvor aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt hat, so tritt der Teilwert oder der gemeine Wert dieser Anteile nur dann an die Stelle der (historischen) Anschaffungskosten, wenn durch die Entnahme die stillen Reserven tatsächlich aufg...mehr

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Sacheinlage durch Aufgeld bei Bargründung

Leitsatz Eine Sacheinlage gem. § 20 UmwStG 1995 kann auch vorliegen, wenn bei einer Bargründung oder -kapitalerhöhung der Gesellschafter zusätzlich zu der Bareinlage die Verpflichtung übernimmt, als Aufgeld (Agio) einen Mitunternehmeranteil in die Kapitalgesellschaft einzubringen. Normenkette § 20 Abs. 1 S. 1 UmwStG 1995 Sachverhalt Die Klägerin ist eine KG, an der A zunächst ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.2 Ansatz des gemeinen Werts (bei Einbringung bis 13.12.2006: Teilwert)

Rz. 88 Bei Ansatz der Werte mit dem gemeinen Wert oder Zwischenwert anlässlich einer Einbringung kann gem. § 20 Abs. 4 UmwStG bzw. § 24 Abs. 3 UmwStG der bei der Sacheinlage entstandene Veräußerungsgewinn gem. § 34 EStG besteuert werden, soweit der Veräußerungsgewinn nicht gem. § 3 Nr. 40 Buchst. b EStG teilweise steuerbefreit ist. Ebenso wie beim Ansatz von Zwischenwerten g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.1.2 Einbringung von Nicht-Existenzgründer-Betrieben in eine Existenzgründer-Gesellschaft

Rz. 87 Bei Einbringung eines Betriebs durch Personen, die nicht Existenzgründer sind, erfüllt die aufnehmende Gesellschaft nicht die Qualifikation als Existenzgründer. Die Neubildung von Rücklagen oder eine Umqualifizierung von im eingebrachten Betrieb gebildeten Rücklagen gem. § 7g Abs. 7 EStG a. F. ist daher ab dem Wirtschaftsjahr des Eintritts des Nicht-Existenzgründer-Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.7.4 Kein Gewinnzuschlag bei unentgeltlicher Übertragung und Einbringung

Rz. 67 Unentgeltliche Betriebsübertragungen zwingen nicht zur Auflösung der Rücklage, weil der Erwerber gem. § 6 Abs. 3 EStG den Betrieb mit allen Aktiven und Passiven zum Buchwert übernimmt. Hiervon werden auch bestehende Rücklagen umfasst (vgl. BMF v. 25.2.2004, IV A 6 – S 2183b – 1/04, BStBl I 2004, 337, Rz. 52; gl. A. Lambrecht, in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, § 7g ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.1.1 Rücklagenbildung auf der Ebene der aufnehmenden Gesellschaft

Rz. 85 Die übernehmende Gesellschaft muss bei Buchwertfortführung die vom Einbringenden gebildeten § 7g-Rücklagen übernehmen. Nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG (bei Kapitalgesellschaften) bzw. § 24 Abs. 3 UmwStG (bei Personengesellschaften) gilt der Wert, mit dem die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.4 Objektive Möglichkeit der Investition im Zeitpunkt der Rücklagenbildung

Rz. 55 Die Bezeichnung muss zudem im Zeitpunkt der Rücklagenbildung eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten; anderenfalls kann es sich nicht um eine "voraussichtliche" Investition handeln (vgl. Rz. 43). Der BFH ließ es zunächst dahinstehen, ob für die Bestimmung des Zeitpunkts der Rücklagenbildung generell auf das Datum abzustellen ist, an dem die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.8 Begrenzung der Höhe nach auf 154.000 EUR (§ 7g Abs. 3 S. 5 EStG a. F.)

Rz. 61 Gem. § 7g Abs. 3 S. 5 EStG a. F. sind die Rücklagen der Höhe nach auf 154.000 EUR je Betrieb begrenzt (bis 31.12.2001: 300.000 DM). Da § 7g EStG a. F. nach seinem eindeutigen Wortlaut betriebsbezogen zu verstehen ist, kann ein Einzelunternehmer mit mehreren Betrieben den Höchstbetrag je Betrieb ausschöpfen, und zwar auch bei Erwerb von funktionsgleichen Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7 Umwandlung von Betrieben in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG oder in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG

Rz. 84 Wird ein Betrieb in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft[1] eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen gem. § 20 Abs. 2 UmwStG mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert[2] ansetzen. Die im eingebrachten Betri...mehr

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Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer einheitlichen Zuwendung durch das FA

Leitsatz Ist das FA bei der Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere freigebige Zuwendungen erkennbar davon ausgegangen, es liege eine einheitliche Zuwendung vor, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids. Normenkette § 119 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 157 Abs. 1 S. 2 AO, § 12 Abs. 1a S. 1 ErbStG i.d.F. des StÄndG 1992 bzw. des StMBG, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 14 Abs. 1 Er...mehr

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Voraussetzungen der Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 3 AO – Einbringung von Grundstücken des Betriebsvermögens in eine vermeintlich gewerblich geprägte GmbH & Co. GbR

Leitsatz 1. Unter einem "bestimmten Sachverhalt" i.S.v. § 174 Abs. 3 S. 1 AO ist der einzelne Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft; darunter fällt nicht nur die einzelne steuererhebliche Tatsache oder das einzelne Merkmal, sondern auch der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex. 2. Ging das FA anlässlich der Beendi...mehr

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Umstrukturierungen im Konzern

Kommentar Die Bundesländer haben einen koordinierten Länderlass zur Anwendung des § 6a GrEStG veröffentlicht. In diesem werden die wesentlichen Aspekte dieser in der Praxis wichtigen Regelung erläutert. Regelung des § 6a GrEStG § 6a GrEStG soll es ermöglichen, dass Unternehmensumstrukturierungen innerhalb eines Konzerns erfolgen können, ohne sie Grunderwerbsteuer auslösen. Die...mehr

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Steuerneutrale Sacheinbringung von Namensrechten als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz 1. Ein Recht an einem Namen oder an einem Zeichen kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage sein, wenn es nicht bilanzierungsfähig und nicht warenzeichenrechtlich bzw. markenrechtlich besonders geschützt ist. Maßgeblich ist insoweit bei der Beurteilung einer Einbringung nach § 20 UmwStG 1995, ob das Recht nach seiner Funktion im Betrieb für diesen wesentlich ist ...mehr

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Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter

Leitsatz 1. Erhöht sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, liegt keine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an den anderen Gesellschafter vor (Bestätigung der Rechtsprechung, Abweichung von R 18 Abs. 3 ErbS...mehr

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Buchwertfortführung: Einbringung von Sonderbetriebsvermögen-Anteilen an einer Komplementär-GmbH und Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften

Leitsatz 1. Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG zugleich an der Komplementär-GmbH beteiligt, so ist diese Beteiligung bei funktionaler Betrachtung keine wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn der Kommanditist im Rahmen der GmbH nicht seinen geschäftlichen Willen durchsetzen kann. In diesem Fall kann der Kommanditist deshalb seinen Mitunternehme...mehr

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Realisierung stiller Reserven bei Begründung einer Betriebsaufspaltung aufgrund der Übernahme von Verbindlichkeiten durch die Betriebsgesellschaft

Leitsatz Werden zur Begründung einer Betriebsaufspaltung neben einzelnen Vermögensgegenständen auch Verbindlichkeiten von einem Einzelunternehmen auf die Betriebs-GmbH übertragen, sind stille Reserven in den übergehenden Wirtschaftsgütern aufzudecken und zu versteuern. In Höhe der Darlehensübernahme wird ein entgeltlicher Vorgang, im Übrigen eine offene Sacheinlage begründet...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 3. "Gelungene Einbringung des Gegenstands – gelungene Überraschung in der Gesellschaft"

Als Surrogat kämen in Fällen wie dem vorliegenden die mit dem Einbringungsgegenstand "erworbene" Gesellschaftsbeteiligung bzw. die entsprechenden Gesellschafterrechte selbst in Betracht. Dies ist freilich unerfreulich nicht nur für den betreffenden Gesellschafter, sondern auch für die anderen Gesellschafter und letztlich für die Gesellschaft insgesamt. Es droht eine Infektio...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung nacherbschaftsgebundener Vermögensgegenstände, insbesondere Grundbesitz, im Personengesellschaftsrecht

Einführung Gegenwärtig besteht ein "Erbschaftsboom", der auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Auf der einen Seite ist also mit einer steigenden Anzahl von letztwilligen Verfügungen zu rechnen, die – häufig auf der Basis falscher Vorstellungen unbedacht oder aus alter Zeit stammend – Vor- und Nacherbfolgenanordnungen enthalten. Auf der anderen Seite korreliert mit der d...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / Auf einen Blick

Die Einbringung von nacherbengebundenen Vermögensgegenständen in das Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften gelingt regelmäßig auch ohne Mitwirkung der Nacherben, wenn bilanziell im Gegenzug der Erwerb einer entsprechenden Vermögensposition beim Inferenten dargestellt werden kann (Erreichung oder Verstärkung der Gesellschaftsbeteiligung) und eine Befreiung des Vor...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 1. Grundsatz einheitlicher Beteiligung

Noch problematischer ist der Fall, dass durch Einbringung nacherbengebundenen Grundbesitzes eine schon bestehende Beteiligung durch Einlagenerhöhung verstärkt werden soll. Dafür, bei der Einbringung zwischen originärer Begründung der Gesellschafterstellung und Erhöhung der bestehenden Einlage zu differenzieren, besteht zunächst kein Anlass; beide Vorgänge sind aus erbrechtli...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / V. Grundbuchverfahren und Ergebnis

Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass bei der Einbringung nacherbengebundenen Grundbesitzes in eine Personengesellschaft grundsätzlich ein "rechtsgeschäftlicher Erwerb mit Mitteln der Erbschaft" iS von § 2111 BGB (sog. Mittelsurrogation) vorliegen kann, wenn eine entsprechende Gewährung von Gesellschafterrechten erfolgt. Aufgrund der als Gegenleistung in den Nachlass fli...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 2. Praktisches Bedürfnis nach "gespaltenen" Beteiligungen bei Vor- und Nacherbschaft

Die Praxis zeigt – und auch die letzte Frage der Mitgesellschafter im Ausgangsfall –, dass ein Bedürfnis für eine solche Mehrfachbeteiligung besteht.[21] Gerade bei Vor- und Nacherbschaft ist es z. B. sinnvoll, bei Hinzuerwerb von (belasteten) Anteilen den ererbten und den schon ursprünglich eigenen Anteil getrennt zu halten, um die mit dem Erbe verbundenen Belastungen auf d...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / II. Nacherbengebundener Grundbesitz und Gesellschaftsvermögen

1. Die Bindungswirkung bei angeordneter Nacherbfolge Für die Gesellschaft ist ein Vorgang wie im Ausgangssachverhalt überhaupt nur sinnvoll, wenn zugleich mit der Einbringung das Grundstück aus der Nacherbenbindung herausgelöst würde. Andernfalls stünde es der Gesellschaft nicht frei zur Verfügung, selbst wenn der Vorgang der Einbringung für sich genommen nach § 2112 BGB zunä...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / III. Gesellschaftsbeteiligungen als Nachlasssurrogate

1. Rechtsstellung als Gesellschafter und Surrogatfähigkeit Der IV. Senat des BGH hatte in anderem Zusammenhang die Frage zu beantworten, ob die Gesellschafterstellung (im konkreten Fall: als Kommanditist) als Surrogat in den Nachlass fällt, wenn die Kommanditeinlage aus Nachlassgegenständen erbracht wurde. Er hatte dies noch mit der Begründung verneint, dass die Gesellschafte...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / IV. Nachlasssurrogat und Mehrfachbeteiligung

1. Grundsatz einheitlicher Beteiligung Noch problematischer ist der Fall, dass durch Einbringung nacherbengebundenen Grundbesitzes eine schon bestehende Beteiligung durch Einlagenerhöhung verstärkt werden soll. Dafür, bei der Einbringung zwischen originärer Begründung der Gesellschafterstellung und Erhöhung der bestehenden Einlage zu differenzieren, besteht zunächst kein Anla...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / VI. Folgen für die Beratungspraxis

Auf den zweiten Blick erweisen sich solche Übertragungsvorgänge, mögen sie auch zunächst "gelingen", im Personengesellschaftsrecht mit nacherbengebundenem Grundbesitz aufgrund der Surrogationswirkung als tückisch. Der Nacherbe "hockt" dann nämlich auf der Beteiligung, was zwar aufgrund fehlender Verlautbarung in öffentlichen Registern,[23] zumal bei einer Befreiung, noch hin...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / I. Typischer Ausgangssachverhalt

In eine Personengesellschaft wird zum Zwecke des Beteiligungserwerbs – bei Gründung oder Beitritt – eine Immobilie gegen Gewährung von Gesellschafterrechten eingebracht.[1] Das eingebrachte Grundstück unterliegt allerdings der Vor- und Nacherbfolge. Der Eigentümer ist von sämtlichen Beschränkungen iS des § 2136 BGB befreiter Vorerbe; der Nacherbenvermerk ist entsprechend im ...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 1. Die Bindungswirkung bei angeordneter Nacherbfolge

Für die Gesellschaft ist ein Vorgang wie im Ausgangssachverhalt überhaupt nur sinnvoll, wenn zugleich mit der Einbringung das Grundstück aus der Nacherbenbindung herausgelöst würde. Andernfalls stünde es der Gesellschaft nicht frei zur Verfügung, selbst wenn der Vorgang der Einbringung für sich genommen nach § 2112 BGB zunächst wirksam wäre. Nach § 2113 Abs. 1 BGB ist die Ve...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 2. "Entgeltlichkeit" von Einbringungsvorgängen

Eine Verfügung ist dann unentgeltlich iS des § 2113 Abs. 2 BGB, wenn für das von dem Vorerben weggegebene Nachlassvermögen keine objektiv gleichwertige Gegenleistung in den Nachlass fließt und der Vorerbe subjektiv weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht oder er dies bei ordnungsgemäßer Verwaltung der Masse hätte erkennen müssen....mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / Einführung

Gegenwärtig besteht ein "Erbschaftsboom", der auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Auf der einen Seite ist also mit einer steigenden Anzahl von letztwilligen Verfügungen zu rechnen, die – häufig auf der Basis falscher Vorstellungen unbedacht oder aus alter Zeit stammend – Vor- und Nacherbfolgenanordnungen enthalten. Auf der anderen Seite korreliert mit der demografisc...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 1. Rechtsstellung als Gesellschafter und Surrogatfähigkeit

Der IV. Senat des BGH hatte in anderem Zusammenhang die Frage zu beantworten, ob die Gesellschafterstellung (im konkreten Fall: als Kommanditist) als Surrogat in den Nachlass fällt, wenn die Kommanditeinlage aus Nachlassgegenständen erbracht wurde. Er hatte dies noch mit der Begründung verneint, dass die Gesellschafterstellung nicht Gegenleistung sei, sondern aufgrund Gesell...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 2. Gesellschafter kraft Surrogation?

Das bedeutete dann aber auch: Ein Nacherbe hätte während der Dauer der Vorerbschaft die ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Vorerben-Gesellschafter und würde bei Eintritt des Nacherbfalls womöglich automatisch Mitgesellschafter. Ob die Mitgesellschafter nach Eintritt des Nacherbfalls einen solchen automatischen Beitritt akzeptieren müssen, ist allerdings durch die Surrogati...mehr

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Anteilsvereinigung: Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten

Leitsatz Grunderwerbsteuer, die durch eine Anteilsvereinigung entsteht, ist als Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung zu behandeln. Sachverhalt Eine GmbH war zu 95 % an der X-AG beteiligt. Mit Einbringungs- und Aktienübertragungsvertrag wurden die restlichen Aktien von Y auf die GmbH übertragen. Grund für die Einlage war die spätere Abspaltung der 100 %igen Beteiligung der ...mehr

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Einbringung einer Einzelpraxis in eine neu gegründete GbR

Leitsatz 1. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, wenn sie in der Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können. 2. ...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung vor Fertigstellung des Objekts

Leitsatz 1. Die entgeltliche Übertragung eines Objekts auf eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Objekts ist als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001, GrS 1/98, BFH/NV 2002, 587, BFH/PR 2002, 171). 2. Bei Einbringung eines Grundstückshand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 9 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik der St-Vergünstigungen für die Einbringungsvorgänge in eine Kap-Ges gem §§ 20, 21 UmwStG stellt sicher, dass die als Gegenleistung für die Einbringung erlangten Gesellschaftsanteile in qualitativer Hinsicht (St-Verhaftung ähnlich wie bei Zugehörigkeit zu einem BV) und quantitativer Hinsicht (Höhe der stillen Reserven in den einb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 7 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist – unabhängig von dem zivilrechtlichen Vollzug des Vermögensübergangs – ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Betriebsveräußerung bzw Anteilsveräuße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung inländischer Betriebsstätten von ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 35 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 12 Abs 2 S 2 KStG entsteht grds ein Übertragungsgewinn, wenn eine beschr stpfl Kö ihre inl BetrSt als Ganzes überträgt. Eine Übertragung in diesem Sinne ist auch die Einbringung der BetrSt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine andere (inl oder ausl EU-Kap-Ges, s Anlage zu § 23 UmwStG). Erfüllt diese Einbringung wegen der (Te...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

3.1 Stille Reserven auf zwei Besteuerungsebenen zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung Tz. 14 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik des achten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven (zunächst) verdoppelt werden. Denn im Fall einer stneutralen Umstrukturierung geht das stverhaftete Vermögen zu Bw auf die (übernehmende) Kap-Ges ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) Vor § 20 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Verkehrsteuern bei Umwandlungsvorgängen, GmbHR 1998, 349; Crezelius, Überlegungen zu einem Allgemeinen Teil des UmwSt-Rechts, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung storientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil I...mehr