Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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ZErb 09/2009, Einbringung nacherbschaftsgebundener Vermögensgegenstände, insbesondere Grundbesitz, im Personengesellschaftsrecht

Einführung Gegenwärtig besteht ein "Erbschaftsboom", der auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Auf der einen Seite ist also mit einer steigenden Anzahl von letztwilligen Verfügungen zu rechnen, die – häufig auf der Basis falscher Vorstellungen unbedacht oder aus alter Zeit stammend – Vor- und Nacherbfolgenanordnungen enthalten. Auf der anderen Seite korreliert mit der d...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / Auf einen Blick

Die Einbringung von nacherbengebundenen Vermögensgegenständen in das Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften gelingt regelmäßig auch ohne Mitwirkung der Nacherben, wenn bilanziell im Gegenzug der Erwerb einer entsprechenden Vermögensposition beim Inferenten dargestellt werden kann (Erreichung oder Verstärkung der Gesellschaftsbeteiligung) und eine Befreiung des Vor...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / V. Grundbuchverfahren und Ergebnis

Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass bei der Einbringung nacherbengebundenen Grundbesitzes in eine Personengesellschaft grundsätzlich ein "rechtsgeschäftlicher Erwerb mit Mitteln der Erbschaft" iS von § 2111 BGB (sog. Mittelsurrogation) vorliegen kann, wenn eine entsprechende Gewährung von Gesellschafterrechten erfolgt. Aufgrund der als Gegenleistung in den Nachlass fli...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 1. Grundsatz einheitlicher Beteiligung

Noch problematischer ist der Fall, dass durch Einbringung nacherbengebundenen Grundbesitzes eine schon bestehende Beteiligung durch Einlagenerhöhung verstärkt werden soll. Dafür, bei der Einbringung zwischen originärer Begründung der Gesellschafterstellung und Erhöhung der bestehenden Einlage zu differenzieren, besteht zunächst kein Anlass; beide Vorgänge sind aus erbrechtli...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 2. Praktisches Bedürfnis nach "gespaltenen" Beteiligungen bei Vor- und Nacherbschaft

Die Praxis zeigt – und auch die letzte Frage der Mitgesellschafter im Ausgangsfall –, dass ein Bedürfnis für eine solche Mehrfachbeteiligung besteht.[21] Gerade bei Vor- und Nacherbschaft ist es z. B. sinnvoll, bei Hinzuerwerb von (belasteten) Anteilen den ererbten und den schon ursprünglich eigenen Anteil getrennt zu halten, um die mit dem Erbe verbundenen Belastungen auf d...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / II. Nacherbengebundener Grundbesitz und Gesellschaftsvermögen

1. Die Bindungswirkung bei angeordneter Nacherbfolge Für die Gesellschaft ist ein Vorgang wie im Ausgangssachverhalt überhaupt nur sinnvoll, wenn zugleich mit der Einbringung das Grundstück aus der Nacherbenbindung herausgelöst würde. Andernfalls stünde es der Gesellschaft nicht frei zur Verfügung, selbst wenn der Vorgang der Einbringung für sich genommen nach § 2112 BGB zunä...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / III. Gesellschaftsbeteiligungen als Nachlasssurrogate

1. Rechtsstellung als Gesellschafter und Surrogatfähigkeit Der IV. Senat des BGH hatte in anderem Zusammenhang die Frage zu beantworten, ob die Gesellschafterstellung (im konkreten Fall: als Kommanditist) als Surrogat in den Nachlass fällt, wenn die Kommanditeinlage aus Nachlassgegenständen erbracht wurde. Er hatte dies noch mit der Begründung verneint, dass die Gesellschafte...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / IV. Nachlasssurrogat und Mehrfachbeteiligung

1. Grundsatz einheitlicher Beteiligung Noch problematischer ist der Fall, dass durch Einbringung nacherbengebundenen Grundbesitzes eine schon bestehende Beteiligung durch Einlagenerhöhung verstärkt werden soll. Dafür, bei der Einbringung zwischen originärer Begründung der Gesellschafterstellung und Erhöhung der bestehenden Einlage zu differenzieren, besteht zunächst kein Anla...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / I. Typischer Ausgangssachverhalt

In eine Personengesellschaft wird zum Zwecke des Beteiligungserwerbs – bei Gründung oder Beitritt – eine Immobilie gegen Gewährung von Gesellschafterrechten eingebracht.[1] Das eingebrachte Grundstück unterliegt allerdings der Vor- und Nacherbfolge. Der Eigentümer ist von sämtlichen Beschränkungen iS des § 2136 BGB befreiter Vorerbe; der Nacherbenvermerk ist entsprechend im ...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / VI. Folgen für die Beratungspraxis

Auf den zweiten Blick erweisen sich solche Übertragungsvorgänge, mögen sie auch zunächst "gelingen", im Personengesellschaftsrecht mit nacherbengebundenem Grundbesitz aufgrund der Surrogationswirkung als tückisch. Der Nacherbe "hockt" dann nämlich auf der Beteiligung, was zwar aufgrund fehlender Verlautbarung in öffentlichen Registern,[23] zumal bei einer Befreiung, noch hin...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 1. Die Bindungswirkung bei angeordneter Nacherbfolge

Für die Gesellschaft ist ein Vorgang wie im Ausgangssachverhalt überhaupt nur sinnvoll, wenn zugleich mit der Einbringung das Grundstück aus der Nacherbenbindung herausgelöst würde. Andernfalls stünde es der Gesellschaft nicht frei zur Verfügung, selbst wenn der Vorgang der Einbringung für sich genommen nach § 2112 BGB zunächst wirksam wäre. Nach § 2113 Abs. 1 BGB ist die Ve...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 2. "Entgeltlichkeit" von Einbringungsvorgängen

Eine Verfügung ist dann unentgeltlich iS des § 2113 Abs. 2 BGB, wenn für das von dem Vorerben weggegebene Nachlassvermögen keine objektiv gleichwertige Gegenleistung in den Nachlass fließt und der Vorerbe subjektiv weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht oder er dies bei ordnungsgemäßer Verwaltung der Masse hätte erkennen müssen....mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / Einführung

Gegenwärtig besteht ein "Erbschaftsboom", der auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Auf der einen Seite ist also mit einer steigenden Anzahl von letztwilligen Verfügungen zu rechnen, die – häufig auf der Basis falscher Vorstellungen unbedacht oder aus alter Zeit stammend – Vor- und Nacherbfolgenanordnungen enthalten. Auf der anderen Seite korreliert mit der demografisc...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 1. Rechtsstellung als Gesellschafter und Surrogatfähigkeit

Der IV. Senat des BGH hatte in anderem Zusammenhang die Frage zu beantworten, ob die Gesellschafterstellung (im konkreten Fall: als Kommanditist) als Surrogat in den Nachlass fällt, wenn die Kommanditeinlage aus Nachlassgegenständen erbracht wurde. Er hatte dies noch mit der Begründung verneint, dass die Gesellschafterstellung nicht Gegenleistung sei, sondern aufgrund Gesell...mehr

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ZErb 09/2009, Einbringung n... / 2. Gesellschafter kraft Surrogation?

Das bedeutete dann aber auch: Ein Nacherbe hätte während der Dauer der Vorerbschaft die ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Vorerben-Gesellschafter und würde bei Eintritt des Nacherbfalls womöglich automatisch Mitgesellschafter. Ob die Mitgesellschafter nach Eintritt des Nacherbfalls einen solchen automatischen Beitritt akzeptieren müssen, ist allerdings durch die Surrogati...mehr

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Anteilsvereinigung: Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten

Leitsatz Grunderwerbsteuer, die durch eine Anteilsvereinigung entsteht, ist als Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung zu behandeln. Sachverhalt Eine GmbH war zu 95 % an der X-AG beteiligt. Mit Einbringungs- und Aktienübertragungsvertrag wurden die restlichen Aktien von Y auf die GmbH übertragen. Grund für die Einlage war die spätere Abspaltung der 100 %igen Beteiligung der ...mehr

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Einbringung einer Einzelpraxis in eine neu gegründete GbR

Leitsatz 1. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, wenn sie in der Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können. 2. ...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung vor Fertigstellung des Objekts

Leitsatz 1. Die entgeltliche Übertragung eines Objekts auf eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Objekts ist als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001, GrS 1/98, BFH/NV 2002, 587, BFH/PR 2002, 171). 2. Bei Einbringung eines Grundstückshand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 9 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik der St-Vergünstigungen für die Einbringungsvorgänge in eine Kap-Ges gem §§ 20, 21 UmwStG stellt sicher, dass die als Gegenleistung für die Einbringung erlangten Gesellschaftsanteile in qualitativer Hinsicht (St-Verhaftung ähnlich wie bei Zugehörigkeit zu einem BV) und quantitativer Hinsicht (Höhe der stillen Reserven in den einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 7 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist – unabhängig von dem zivilrechtlichen Vollzug des Vermögensübergangs – ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Betriebsveräußerung bzw Anteilsveräuße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung inländischer Betriebsstätten von ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 35 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 12 Abs 2 S 2 KStG entsteht grds ein Übertragungsgewinn, wenn eine beschr stpfl Kö ihre inl BetrSt als Ganzes überträgt. Eine Übertragung in diesem Sinne ist auch die Einbringung der BetrSt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine andere (inl oder ausl EU-Kap-Ges, s Anlage zu § 23 UmwStG). Erfüllt diese Einbringung wegen der (Te...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

3.1 Stille Reserven auf zwei Besteuerungsebenen zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung Tz. 14 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik des achten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven (zunächst) verdoppelt werden. Denn im Fall einer stneutralen Umstrukturierung geht das stverhaftete Vermögen zu Bw auf die (übernehmende) Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) Vor § 20 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Verkehrsteuern bei Umwandlungsvorgängen, GmbHR 1998, 349; Crezelius, Überlegungen zu einem Allgemeinen Teil des UmwSt-Rechts, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung storientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringungen im EU-Bereich (§ 23 UmwStG)

Tz. 20 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Bei der von § 23 Abs 1 UmwStG erfassten Einbringung des (Teil-) Betriebs einer inl Kap-Ges in eine ausl EU-Kap-Ges, die mit dieser inl BetrSt beschr kstpfl ist oder wird, kommt es zur Verdoppelung der stillen Reserven. Die zum Bw übernommenen WG des inl (Teil-)Betriebs bleiben bei der KSt stverhaftet. Denn die ausl EU-Kap-Ges ist mit den Eink...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen

Tz. 25 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG wird vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme oder rein stgestaltend zur Schaffung möglichst günstiger Bedingungen bei der Veräußerung von Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt (dazu s Vor §§ 20 – 23 UmwStG [SEStEG] Tz 40). Bei stlich motivier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Einbringungen in der EU

Tz. 26 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die stlichen Vergünstigungen der Einbringungsmöglichkeiten des § 23 UmwStG sollten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Bereich des europäischen Wirtschaftsmarkts stärken bzw Nachteile abbauen. Zeitgleich mit Einführung des EU-Binnenmarkts ab dem 01.01.1992 sind die Regelungen der Art 8 bis 10 der sog EG-FRL im 8. Teil des UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen

Tz. 24 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung (numerus clausus) der vom achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Sacheinlagevorschriften ist so gestaltet, dass alle Sachverhalte, die die Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1 und 23 UmwStG) erfüllen, von den St-Vergünstigungen des ach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Gewerbesteuer

Tz. 16 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die einbringungsgeborenen Anteile wiederum in einem gewerblichen BV hält. In der aufnehmenden Kap-Ges ist das zu Bw eingebrachte BV w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Stille Reserven auf zwei Besteuerungsebenen zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung

Tz. 14 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik des achten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven (zunächst) verdoppelt werden. Denn im Fall einer stneutralen Umstrukturierung geht das stverhaftete Vermögen zu Bw auf die (übernehmende) Kap-Ges als KSt-Subjekt über, wo es im BV bei der KSt verhaftet ist. Auf Grund der Fiktion in § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG

Tz. 31 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG) erfüllt aus Sicht des Einbringenden die Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG (ggf iVm §§ 14, 18 Abs 3 EStG), soweit Gegenstand der Einbringung ein (Teil-)Betrieb ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Steuerliche Grundkonzeption

Tz. 6 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges in eine (aufnehmende) Kap-Ges werden durch die §§ 20 ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass eine nach den allgemeinen Regeln des Ertrag-St-Rechts zwingende Aufdeckung stiller Reserven des übertragenen Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 15 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine unbeschr stpfl Kap-Ges kommt es auf Grund der Werteverknüpfungen und des Entstehens einbringungsgeborener Anteile gem §§ 20, 21 UmwStG im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz 14) ist sogar notwendig, damit die stillen Reserven des Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Grundsätzliches (Überblick, Anwendungsbereich, Analogieverbot)

Tz. 1 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Der achte Teil des UmwStG enthält die §§ 20 bis 23 und stellt einen abgeschlossenen Bereich im System der St-Vergünstigungen bezüglich der ESt, KSt und GewSt dar. Die Bestimmungen der §§ 1-19 UmwStG gelten im achten Teil nur dann, wenn deren sinngemäße Anwendung ausdrücklich bestimmt wird (s § 22 Abs 1 und 2 UmwStG). Geregelt wird – wie sich s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Einbringungsgeborene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 8 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die St-Begünstigung der Einbringungen nach § 20 Abs 1 UmwStG geht indes nicht so weit, dass auf eine Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten stverstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen letztlich verzichtet wird. Vielmehr wird die Besteuerung in der Sphäre des Einbringenden (und nunmehr AE der neuen Anteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 21 UmwStG)

Tz. 33 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die als Gegenleistung für die Einbringung nach §§ 20 Abs 1 und 23 UmwStG erworbenen einbringungsgeborenen Anteile sind nach § 21 UmwStG stverhaftet, wenn bei der Einbringung nicht alle stillen Reserven durch Tw-Ansatz aufgedeckt worden sind. Werden die einbringungsgeborenen Anteile im PV gehalten und erfüllt ein Sachverhalt sowohl die Vorauss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Inlandseinbringungen

3.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 15 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine unbeschr stpfl Kap-Ges kommt es auf Grund der Werteverknüpfungen und des Entstehens einbringungsgeborener Anteile gem §§ 20, 21 UmwStG im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz 14) ist sogar notwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Steuerneutraler Tausch außerhalb der Tauschgutachtens

Tz. 27 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zum Verhältnis der Einbringung von Anteilen an Kap-Ges gem §§ 20 Abs 1 S 2 und 23 Abs 4 UmwStG (Anteilstausch) zum sog Tauschgutachten und der Regelung des § 6 Abs 6 S 1 EStG und zur Fortgeltung des Tauschgutachtens für den Tausch von Anteilen des PV s Vor §§ 20 – 23 UmwStG [SEStEG] Tz 53 – 54.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rechtsformwahl nach der Unternehmenssteuerreform

Tz. 29 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Infolge der Neuordnung der Besteuerung von Kö (insbes Kap-Ges) und Personenunternehmen durch das StSenkG stellt sich die Frage, ob die Bedeutung der Einbringungsvorschriften des § 20 Abs1 S1 UmwStG durch eine Zunahme der Umstrukturierungen von Einzelunternehmen oder Pers-Ges in Kap-Ges steigen wird. Dies wäre der Fall, wenn die Unternehmens-S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Anteilstausch iSd §§ 20 Abs 1 S 2, 23 Abs 4 UmwStG

Tz. 32 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Einbringung mehrheitsvermittelnder Anteile an Kap-Ges gem §§ 20 Abs 1 S 2 und 23 Abs 4 UmwStG ist ebenso wie die Betriebseinbringung nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG (s Tz 31) dem Grunde nach eine Veräußerung der Anteile durch einen tauschähnlichen Vorgang. Die Rechtsfolgen des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG für die Ermittlung des Veräußerungspreises (s...mehr

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Grundsatzentscheidung des BFH und Reaktion der Finanzverwaltung

Kommentar In einem Grundsatzurteil hat der BFH unter Änderung der Rechtsprechung Folgendes entschieden (BFH, Urteil v. 17.7.2008, I R 77/06, BFH/NV 2008 S. 1941): Die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG ist ertragsteuerlich auch dann vollumfänglich als Veräußerungsgeschäft zu besteuern, wenn nur ein Teil der Gegenleistung eine Kapitalerhöhung ist und ...mehr

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Schenkung einer Forderung – Ausführungszeitpunkt bei Besserungsabrede

Leitsatz 1. Die Regelungen in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG gelten auch beim Erwerb durch Schenkung unter Lebenden zur Bestimmung des Zeitpunkts der Ausführung der Zuwendung. 2. Die Schenkung einer Forderung, hinsichtlich der eine Besserungsabrede getroffen wurde, ist ausgeführt, sobald der Besserungsfall eingetreten ist. Dies gilt unabhängig davon, wie die Besserungsabre...mehr

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Neue Tatsachen: Treu- und Glauben-Schutz

Leitsatz Setzt das Finanzamt trotz Zweifel an der steuerlichen Behandlung eines Sachverhalts die Einkommensteuer endgültig und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung fest, steht einer nachträglichen Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen die Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamtes auch dann entgegen, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht anfänglich ...mehr

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§ 8b Abs. 4 KStG 2002 verstößt nicht gegen das Gebot der Normenklarheit

Leitsatz Die Rückausnahme des § 8b Abs. 4 S. 2 Nr. 2 KStG 1999/2002 i.d.F. des UntStFG und des sog. Korb-II-Gesetzes setzt voraus, dass weder die in Halbs. 1 definierten negativen Tatbestandsmerkmale noch das in Halbs. 2 definierte negative Tatbestandsmerkmal vorliegen. Letzteres umfasst auch den Fall, dass die durch einen nicht von § 8b Abs. 2 KStG 1999/2002 begünstigten St...mehr

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Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem Teilwert

Leitsatz Legt ein Gesellschafter Anteile an einer Kapitalgesellschaft verdeckt in eine andere Kapitalgesellschaft ein, hat diese die Anteile mit dem Teilwert zu bewerten. Auch wenn die aufnehmende Kapitalgesellschaft die Anteile in ihren Bilanzen fehlerhaft mit einem geringeren Wert als dem Teilwert ansetzt, liegt kein Erwerb unter dem Teilwert i.S.d. § 8b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ...mehr

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Sog. "doppelte Buchwertverknüpfung" verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

Leitsatz Art. 8 Abs. 1 und 2 der RL 90/434/EWG des Rats vom 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, steht einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der ein Austausch von Anteilen dazu führt, dass bei den Ges...mehr

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Doppelte Buchwertverknüpfung verstößt gegen EU-Recht

Leitsatz Die Einbringung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft im Tausch gegen neue Anteile dieser Kapitalgesellschaft kann zu Buchwerten erfolgen. Dazu wurde gefordert, dass der Buchwertansatz sowohl beim Einbringenden als auch beim Übernehmenden erfolgt – die sog. doppelte Buchwertverknüpfung. Dieses Erfordernis ist nicht mit EU-Recht ve...mehr

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Aufgabe der geplanten Minderung der Gesellschaftsbeteiligung des grundstückseinbringenden Gesamthänders als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Vor Einführung des § 5 Abs. 3 GrEStG war die Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2 GrEStG ganz oder teilweise zu versagen, wenn zwischen den Gesellschaftern der erwerbenden Gesamthand abgesprochen (geplant) war, dass der grundstückseinbringende Alleineigentümer seine Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand aufgibt oder verringert. Da die Versagung der Steuervergünsti...mehr

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Sperrbetrag beim sog. Doppelumwandlungsmodell

Leitsatz 1. Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft I, bei deren Erwerb ein sog. Sperrbetrag nach § 50c Abs. 11 EStG 1997 ausgelöst wurde, in eine weitere Kapitalgesellschaft II im Weg einer Kapitalerhöhung eingebracht, und werden anschließend die Kapitalgesellschaft I wie auch später die Kapitalgesellschaft II formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt (sog....mehr

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Steuerpflicht für Einbringung einer wesentlichen Beteiligung

Leitsatz Wird eine wesentliche Beteiligung im Privatvermögen gegen Gewährung neuer Gesellschaftsanteile in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, gilt dies als Veräußerung i.S. des § 17 EStG. Sachverhalt Der Kläger hatte 2003 ein 6,65 % umfassendes Aktienpaket im Rahmen einer Kapitalerhöhung in eine GmbH gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht. Das Finanzamt sah darin einen ...mehr

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Einbringung eines Geschäftswerts im Rahmen einer verdeckten Einlage

Leitsatz Maßgebendes Kriterium für einen Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Weg der verdeckten Einlage ist, dass dem nutzenden Unternehmen die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie die sonstigen Faktoren, welche sich im Geschäftswert niederschlagen, auf einer vertraglichen Grundlage überlassen werden, die Nu...mehr