Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 451 BGB – Kauf durch ausgeschlossenen Käufer.

Gesetzestext (1) 1Die Wirksamkeit eines dem § 450 zuwider erfolgten Kaufs und der Übertragung des gekauften Gegenstandes hängt von der Zustimmung der bei dem Verkauf als Schuldner, Eigentümer oder Gläubiger Beteiligten ab. 2Fordert der Käufer einen Beteiligten zur Erklärung über die Genehmigung auf, so findet § 177 Abs. 2 entsprechende Anwendung. (2) Wird infolge der Verweige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. (Ankaufs)Optionsrecht.

Rn 11 Beide idR gleich verstandenen Konstruktionen haben ein breites Anwendungsspektrum (vgl RG 154, 357 ff; BGH WM 66, 891; 08, 2068 Rz 12 f; BayObLG DB 76, 334; Brandbg BeckRS 13, 13587: gesetzliches Erwerbsrecht nach VerkFlBerG). Inhalt ist die Begründung eines Rechts des Käufers auf Abschluss eines Kaufvertrags unter bestimmten objektiven oder subjektiven Bedingungen, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unentgeltlichkeit für den Käufer (Abs 2).

I. Übernahme aller Aufwendungen durch Verkäufer. Rn 33 II verpflichtet den Verkäufer verschuldensunabhängig, alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen (BGH ZIP 17, 2364 Rz 30); er gibt dazu nur Beispiele (›insb‹). Voraussetzung ist, dass sich der Kaufvertrag ›im Stadium der Nacherfüllung befindet‹ (BGH ZIP 17, 2363 Rz 30). Über diese Kostenzuordnung hinaus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Unberechtigte Geltendmachung durch den Käufer.

Rn 19 Ein schuldhaftes unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen macht den Käufer schadensersatzpflichtig (BGH NJW 08, 1147 Rz 12–14: entspr Werkvertragsrecht; vgl generell BGHZ 179, 238 bes Rz 17; s Thole AcP 09, 498 ff; krit MüKo/Westermann, Rz 32; Kaiser NJW 08, 1709 ff; aA für Verbrauchsgüterkauf Lange/Widmann ZGS 08, 329). Sind dem Verkäufer iSd II Aufwendungen wegen einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2035 BGB – Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer.

Gesetzestext (1) 1Ist der verkaufte Anteil auf den Käufer übertragen, so können die Miterben das ihnen nach § 2034 dem Verkäufer gegenüber zustehende Vorkaufsrecht dem Käufer gegenüber ausüben. 2Dem Verkäufer gegenüber erlischt das Vorkaufsrecht mit der Übertragung des Anteils. (2) Der Verkäufer hat die Miterben von der Übertragung unverzüglich zu benachrichtigen. A. Allgemein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete.

Gesetzestext (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) 1Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 450 BGB – Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen.

Gesetzestext (1) Bei einem Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung dürfen der mit der Vornahme oder Leitung des Verkaufs Beauftragte und die von ihm zugezogenen Gehilfen einschließlich des Protokollführers den zu verkaufenden Gegenstand weder für sich persönlich oder durch einen anderen noch als Vertreter eines anderen kaufen. (2) Absatz 1 gilt auch bei einem Verkauf außerhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatz von Wertverbesserung durch Käufer.

Rn 34 Der Käufer hat die Wertverbesserung nach den Grundsätzen des Abzugs ›neu für alt‹ zu ersetzen, da II ihn nur so stellen will, wie er ohne den Mangel stünde (LG Freibg DAR 06, 329: nur Materialkosten; Reinking DAR 02, 15, 19; Gsell JuS 06, 203, 204 f; aA HP/Faust Rz 46; MüKo/Westermann Rz 18; Mankowski NJW 11, 1025, 1027; anders auch der BGH NJW 22, 2328 [BGH 13.05.2022...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Gutgläubiger Erwerb.

Rn 17 Von einem Verkäufer, der nicht Eigentümer ist, kann der Käufer nach allg Regeln Eigentum und damit auch das Anwartschaftrecht als Vorstufe erwerben. Entscheidend ist Gutgläubigkeit bei Erwerb des Anwartschaftsrechts, also der Übergabe, spätere Bösgläubigkeit bei Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist unschädlich (BGHZ 10, 69, 72 ff; 30, 375, 377; Erman/Grunewald Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 453 BGB – Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte.

Gesetzestext (1) 1Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. 2Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 29. Das Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23.12.1974, BStBl I 75, 48

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierdurch wurde ein neuer Abs 4 in § 7b ESt eingefügt, demzufolge auch Zweiterwerbe von Ein- oder ZweifHäusern sowie von Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen nach § 7b EStG 1975 begünstigt sind. Die neue Vorschrift galt erstmals für Ein- oder ZweifHäuser sowie für Eigentumswohnungen, die nach dem 30.11.1974 angeschafft wurden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsgeschäftlicher Erwerb.

Rn 5 § 892 setzt einen wirksamen rechtsgeschäftlichen Erwerb aufgrund eines Verkehrsgeschäfts vom voreingetragenen Nichtberechtigten voraus. I. Rechtsgeschäft. Rn 6 Das Rechtsgeschäft muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein (BGH DNotZ 97, 385). Der bloße Übergang der Verfügungsbefugnis genügt nicht (vgl RGZ 61, 43f). Ebensowenig genügt ein schuldrechtliches Rechtsgesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 21 Da es allein auf die rechtliche Wirksamkeit der Übereignung ankommt, genügt gutgläubiger Erwerb durch den Käufer (BGH WM 57, 637; HP/Faust Rz 39 mwN), nicht aber mangels einer dauerhaften und absoluten Eigentumsposition, zB bei Bestehen eines relativen Veräußerungsverbotes (§ 135), die Verschaffung bloßen Bucheigentums (RG 132, 145, 148 f; Grüneberg/Weidenkaff Rz 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsgeschäftlicher Erwerb.

Rn 3 § 2041 regelt nur den Erwerb durch Mitglieder der Erbengemeinschaft und enthält drei Arten der Surrogation (BGH ZEV 17, 627 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16]). I. Rechtssurrogation. Rn 4 Zu ihr gehört alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts, eines schuldrechtlichen oder dinglichen Anspruchs erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 2). Der Erwerb erfolgt aufgrund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mitverursachung durch den Käufer.

Rn 7 Mängelrechte können durch eigene Verursachungsbeiträge des Käufers entfallen. Bloße Nichteinhaltung von Inspektions- und Wartungsterminen reicht nicht, wenn Mangel dabei nicht entdeckt worden wäre (für Neuwagen Kobl ZGS 07, 356, 357).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Internationaler Kauf.

Rn 19 Ohne besondere Vereinbarung gilt das BGB außerhalb des Geltungsbereichs des UN-Kaufrechts nach Maßgabe des IPR (zB Art 4 ROM I; für Verbraucherverträge gilt Art 6 ROM I). Das BGB kann anstelle ausländischen Rechts und des UN-Kaufrechts (vgl Stürner BB 06, 2029 ff; Piltz NJW 12, 3061 ff; 13; 2567 ff; 15, 2548 ff) vereinbart werden (zum Verbrauchsgüterkauf s Art 6 ROM I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Unentgeltlicher Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum.

Rn 6 Nach Nr 4 fällt in Ergänzung zu Nr 6 künftig auch der Sonderfall des unentgeltlichen Erwerbs des Betreuten von Wohnungs- oder Teileigentum unter die Genehmigungspflicht des § 1850. Nach Nr 5 umfasst dies sowohl darauf bezogene Verfügungs- als auch Verpflichtungsgeschäfte. Obwohl der unentgeltliche Erwerb ansonsten genehmigungsfrei ist, soll so dem besonderen Risiko des u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 32. Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 11.07.1977, BStBl I 77, 360

Rn. 38 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das in der Überschrift genannte Gesetz wurde § 7b ESt wesentlich geändert, seine Anwendung ausgedehnt. Zwar blieb die Kennzeichnung der begünstigten Objekte unverändert, jedoch sind nach der neuen Bestimmung die erhöhten Absetzungen nicht mehr nur für die sogenannten Erst- und Zweiterwerber, sondern für jeden Anschaffer zu gewähren, und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 76. Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschl Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz – DDR-IG) vom 26.06.1990 BGBl I 90, 1143

Rn. 90 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachrichtlich vorab: Das DDR-IG hat in den §§ 1 u 2 folgende Bestimmungen außerhalb des EStG eingeführt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb.

1. Allgemeines. Rn 23 SNRe können nach hM im Wege des Rechtskaufs zwischen den WEigtümern erworben bzw veräußert werden. Ein verdinglichtes SNR geht beim Kauf/Erwerb eines SonderE vom Verkäufer auf den Erwerber/Käufer als Inhalt des SonderE ohne Weiteres und ohne besondere Abrede über (Oldenbg IMR 20, 2417; s aber BGH ZWE 17, 169 Rz 20). Ein schuldrechtliches SNR geht beim Ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutgläubiger Erwerb.

Rn 25 Wird ein verdinglichtes SNR rechtsgeschäftlich (mit-)erworben, kann es nach hM gutgläubig erworben werden (BGH ZWE 17, 169 Rz 19; Hamm ZWE 09, 169; LG München I ZMR 19, 382). Dies ist indes zweifelhaft, da man eine bloße Vereinbarung nicht gutgläubig erwerben kann. Wenn Wohnungseigentum durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wird, kommt ein gutgläubiger Erw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 10 Die Bestimmungen der §§ 932 ff über den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten gelten auch beim Surrogationserwerb (Grüneberg/Weidlich § 2041 Rz 4). Ist der das Rechtsgeschäft tätigende Miterbe bösgläubig, ist ein gutgläubiger Erwerb durch die Erbengemeinschaft nicht möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Kosten des Erwerbs.

Rn 25 Zu den vermögensmindernden Erwerbskosten sind zu rechnen: Die Kosten der Vertragsbeurkundung und -durchführung (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, 73 I 2c mwN) sowie Rücksendekosten iRd Rückabwicklung des Vertrages; Frachtkosten; Vermittlungsprovisionen und (gezahlte) Mehrwertsteuer (BGH NJW-RR 08, 1369 Rz 11; WM 93, 251, 257), steuerliche Mehrbelastungen (BGH ZIP, 16, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2372 BGB – Dem Käufer zustehende Vorteile.

Gesetzestext Die Vorteile, welche sich aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage oder aus der Ausgleichungspflicht eines Miterben ergeben, gebühren dem Käufer. Rn 1 Der Vorteil aus dem Wegfall eines Vermächtnisses (§§ 2160 ff), einer Auflage (§ 2196) oder einer Ausgleichungspflicht eines anderen Miterben (§§ 2055 ff) kommt dem Käufer zu Gute, der wirtschaftlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erster Fall der Surrogation: Erwerb aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts.

Rn 9 Gemeint ist ein nicht rechtsgeschäftlicher Erwerb, etwa nach §§ 946 ff, 984, 937 ff (Ersitzung aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Besitzes, § 857) sowie § 1952 (Annahme einer dem Erblasser angefallenen Erbschaft durch den Vorerben). Rn 10 Dieser Fall ist nicht gegeben, wenn der nicht rechtsgeschäftliche Erwerb durch ein Rechtsgeschäft des Vorerben ausgelöst oder verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb eines Ersatzstückes (II Nr 3).

Rn 6 Dem Ehegatten soll die Möglichkeit verbleiben, sein Vorbehaltsgut ungeschmälert zu erhalten. Wird deshalb ein Teil des Vorbehaltsguts zerstört, beschädigt oder entzogen, fällt auch der aus der Entschädigung – etwa der Versicherungsleistung – angeschaffte Ersatz in das Vorbehaltsgut (dingliche Surrogation). Dasselbe gilt für den Fall, dass aus Mitteln des Vorbehaltsguts ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Grundfall – Rechtgeschäftlicher Erwerb vom Nichtberechtigten.

Rn 81 Die bereicherungsrechtlich relevanten Zusammenhänge beim Aufeinandertreffen von Leistung und Eingriff lassen sich exemplarisch an einem simplen Fall verdeutlichen: A übereignet ihm von B unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vorbehaltlos an den gutgläubigen Käufer C. Dann erwirbt C zu Lasten des vormals Berechtigten B kraft Gesetzes gem §§ 929, 932 I 1 das Eigentum....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 933 BGB – Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut.

Gesetzestext Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist. A. Systematik. Rn 1 § 933 ist die parallele Gutglaubensnorm zu § 930. Sie regelt daher die Frage, ob und unter welchen Umständen im Falle der Eigentumsüb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 954 BGB – Erwerb durch dinglich Berechtigten.

Gesetzestext Wer vermöge eines Rechts an einer fremden Sache befugt ist, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, erwirbt das Eigentum an ihnen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 955 bis 957, mit der Trennung. A. Normzweck. Rn 1 § 954 regelt den Fall, dass nicht der Eigentümer, sondern ein dinglich Berechtigter die Fruchtziehung vornimmt. Dann erwirb...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung für Rechtsschutzfälle aus dem Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

VRB 1994 § 21 Abs. 2; VVG § 125 Leitsatz 1. Wenn nach § 21 Abs. 2 VRB (hier Fassung 1994) im so bezeichneten Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz ferner "hinsichtlich aller später während der Vertragsdauer auf den VN zugelassenen Fahrzeuge" besteht, so erstreckt sich die damit versprochene Deckung – wie in § 21 Abs. 1 VRB für das Erstfahrzeug – in Ansehung eines Ersatzfah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung.

Gesetzestext (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 956 BGB – Erwerb durch persönlich Berechtigten.

Gesetzestext (1) 1Gestattet der Eigentümer einem anderen, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, so erwirbt dieser das Eigentum an ihnen, wenn der Besitz der Sache ihm überlassen ist, mit der Trennung, anderenfalls mit der Besitzergreifung. 2Ist der Eigentümer zu der Gestattung verpflichtet, so kann er sie nicht widerrufen, solange sich der andere i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1117 BGB – Erwerb der Briefhypothek.

Gesetzestext (1) 1Der Gläubiger erwirbt, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, die Hypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. 2Auf die Übergabe finden die Vorschriften des § 929 Satz 2 und der §§ 930, 931 Anwendung. (2) Die Übergabe des Briefes kann durch die Vereinbarung ersetzt werden, dass der Gläubige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Lastenfreier Erwerb Dritter.

Rn 26 Ein solcher ist zwar nach § 936 denkbar. Jedoch werden weitgehende Erkundigungspflichten postuliert, so dass der Erwerber oft als grob fahrlässig handelnd angesehen wird (BGH NZM 11, 275). Bei Veräußerung im Wege des Besitzkonstituts setzt ein lastenfreier Erwerb die Übergabe an den Erwerber voraus (BGH NZM 05, 665 = ZMR 06, 23).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 955 BGB – Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer.

Gesetzestext (1) 1Wer eine Sache im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum an den Erzeugnissen und sonstigen zu den Früchten der Sache gehörenden Bestandteilen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 956, 957, mit der Trennung. 2Der Erwerb ist ausgeschlossen, wenn der Eigenbesitzer nicht zum Eigenbesitz oder ein anderer vermöge eines Rechts an der Sache zum Fruchtbezug berechtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Kein gutgläubiger Erwerb.

Rn 22 Da es sich beim Vermieterpfandrecht um ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht handelt, ist der gute Glaube des Vermieters an das Eigentum des Mieters für die Entstehung des Pfandrechts ohne Bedeutung (arg §§ 1257, 1207). Ohne Besitz fehlt es an der Publizität, an die gutgläubiger Erwerb immer anknüpft. Daher finden die §§ 1204–1208 keine Anwendung (Ddorf ZMR 99, 474, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 854 BGB – Erwerb des Besitzes.

Gesetzestext (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm gilt (wie sämtliche Normen des Besitzes) seit 1900 unverändert. Sie ist die Grundnorm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (HP/Faust Rz 39). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verkäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgrundlosigkeit des Erwerbs.

Rn 4 Ein Anspruch aus §§ 951, 812 I 1 Alt 2 besteht, wenn der Erwerb rechtsgrundlos war. Die gesetzlichen Erwerbstatbestände selbst konstituieren keinen Rechtsgrund. Dieser kann aber in einem zwischen Verlierendem und Gewinnendem bestehenden Leistungsverhältnis zu finden sein. 1. Zweipersonenverhältnisse. Rn 5 Hat der Verlierende dem Gewinnenden die verlorene Sache nicht gelei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Dritter Fall der Surrogation: Erwerb durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft.

I. Wirtschaftliche Betrachtung. Rn 12 Auch hier entscheiden wirtschaftliche Gesichtspunkte. Deshalb gehört hierher auch die Ersteigerung, wenn und soweit dazu Mittel aus der Vorerbschaft verwendet werden. II. Mittel der Erbschaft. Rn 13 Mit Mitteln der Erbschaft hat der Erwerb stattgefunden, wenn ihr der Gegenwert entnommen worden ist. Auch hier ist eine wirtschaftliche Betrach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Störungen des Erwerbs.

1. Verfügungsbeschränkung. Rn 22 Sofern zwischen den Erwerbstatbeständen – Einigung und Eintragung – eine Verfügungsbeschränkung eintritt (zB Eröffnung des Insolvenzverfahrens) scheidet ein Erwerb unmittelbar nach § 873 aus, wenn keine Genehmigung nach § 185 oder eine neue Einigung zustande kommt (BayObLG NJW-RR 99, 1393 f [BayObLG 06.05.1999 - 2 Z BR 21/99]; Erman/Lorenz Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erwerb (§ 577a Ia 1 Nr 1).

1. Sinn und Zweck. Rn 15 § 577a Ia 1 Nr 1 (dazu LG München I WuM 19, 657; DNotI-Report 21, 41) beendet das ›Münchener Modell‹, mit dem bislang unbeanstandet (vgl ua BGH NJW-RR 12, 237 Rz 21; NJW 09, 2738 Rz 13 = ZMR 10, 99; NJW 07, 2845 Rz 12) § 577a I im Ergebnis umgangen wurde. Nach dem Münchener Modell erwirbt eine Personengesellschaft oder erwerben Mehrere (Miteigentümerg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechnung anderweitigen Erwerbs, S 2.

1. Zweck und Anwendungsbereich. Rn 15 2 soll verhindern, dass der ArbN aus Annahmeverzug mehr erhält als bei ordnungsgemäßer Abwicklung des Vertrages (BAG NZA 91, 223 [BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90]). 2 gilt für alle Dienstverhältnisse und für Kleinbetriebe (BVerfG NZA 10, 1004 [BVerfG 24.06.2010 - 1 BvL 5/10]), für Arbeitsverhältnisse mit Kündigungsschutz ist § 11 KSchG lex ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erwerb durch Stellvertretung.

I. Unmittelbare Stellvertretung. Rn 13 IRd Einigung ist nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln eine unmittelbare Stellvertretung (§ 164) sowie eine Übermittlung von Willenserklärungen durch Boten möglich und zulässig. Bei der Übergabe (Realakt) ist dagegen Stellvertretung (BGH NJW 16, 1887 [BGH 16.10.2015 - V ZR 240/14] Rz 21) und Botenschaft ausgeschlossen; dort kann a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 10 Nach § 135 II sind die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb, also die §§ 892 f, 932 ff, 1032, 1138, 1155, 1207, 1244 sowie § 366 HGB, entspr anwendbar. Es muss ein rechtsgeschäftlicher Erwerb erfolgen, weswegen ein gutgläubiger Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung, § 135 I 2, ausgeschlossen ist (RGZ 90, 338; BaRoth/Wendtland § 135 Rz 11; aA MüKo/Armbrüster § 135...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / d) Gefährdung des späteren Erwerbs

Rz. 109 Weiter ist erforderlich, dass durch die Verschwendung oder Überschuldung der spätere Erwerb erheblich gefährdet wird. Objekt der Gefährdung kann nur der Erb- oder Pflichtteil des Abkömmlings sein, da ja auch nur dieser durch die Anordnungen geschützt werden kann.[295] Eine erhebliche Gefährdung liegt dann vor, wenn nach objektiven Gesichtspunkten zu erwarten ist, das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr