Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nachträglicher Erwerb (Abs 2 S 1 Alt 2).

Rn 10 Ein nachträglicher Erwerb liegt vor, wenn der Verfügende nachträglich Eigentümer der veräußerten Sache oder Gläubiger der abgetretenen Forderung wird. In entspr Anwendung von II 1 Alt 2 wird die Verfügung eines Berechtigten wirksam, wenn er ohne Verfügungsmacht gehandelt hat und diese nachträglich zB im Falle der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens wiedererlangt (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erwerb kraft Gesetzes.

Rn 7 § 892 gilt nicht bei der Universalsukzession (zB § 738 – beachte nF zum 1.1.24 = § 712, §§ 1416, 1922 UmwG), Erbteilsübertragung (BayObLG Rpfleger 60, 157), Erwerb von Anteilen an Gesamthandsgemeinschaften (BGH NJW 97, 861), Aneignung nach § 928 und der Legalzession einer Grundschuld nach §§ 1192, 1150, 268 III (BGH NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85]). § 892 gi...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Abzug des Erwerbs beim schenkenden Geschwisterteil

Rz. 187 In dem geschilderten Beispiel (siehe Rdn 175) hat der die Abfindung leistende Geschwisterteil Aufwendungen getragen. Wird er später Erbe nach dem Tode seiner Eltern, so stellt sich die Frage, ob er seine Aufwendungen, die er in Form von Übertragungen an seinen Bruder geleistet hat, von seinem Erwerb abziehen kann. Diese Frage hat der BFH[253] in dem Besprechungsurtei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kauf-/Werk-/Miet-/Reisevertrag.

Rn 80 Der Verkäufer verletzt seine Pflichten, wenn er eine mangelhafte Sache liefert (§ 433 I 2, Rn 5); der Werkunternehmer, wenn er ein mangelhaftes Werk liefert (§ 633 I, s § 633 Rn 11). Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache trifft den Verkäufer nach hA grds nicht (vgl BGH NJW 68, 2238 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 108/66]; 81, 1269; Ausnahme: Besonders hochwert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 932 BGB – Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.

Gesetzestext (1) 1Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. 2In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Grundzüge: Erwerb am Nachlass vorbei

Rz. 36 Diese Gestaltungen sind im täglichen Leben weit verbreitet und werden von entsprechenden Produktanbietern z.B. mit dem Argument beworben, dass man dadurch Erbscheinskosten verringern kann. Teilweise wird auch behauptet, dass sich damit Pflichtteilsansprüche "ersparen" ließen. Im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellen sich dabei vor allem folgende Fragen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1208 BGB – Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs.

Gesetzestext 1Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so geht das Pfandrecht dem Recht vor, es sei denn, dass der Pfandgläubiger zurzeit des Erwerbs des Pfandrechts in Ansehung des Rechts nicht in gutem Glauben ist. 2Die Vorschriften des § 932 Abs. 1 Satz 2, des § 935 und des § 936 Abs. 3 finden entsprechende Anwendung. A. Normzweck, Inhalt und Sondervorschriften....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 932a BGB – Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe.

Gesetzestext Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung, so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff. A. Systemati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 935 BGB – Kein gutgläubiger Erwerb von abhandengekommenen Sachen.

Gesetzestext (1) 1Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen war. 2Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhandengekommen war. (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 934 BGB – Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs.

Gesetzestext Gehört eine nach § 931 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber, wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der Abtretung des Anspruchs, anderenfalls dann Eigentümer, wenn er den Besitz der Sache von dem Dritten erlangt, es sei denn, dass er zur Zeit der Abtretung oder des Besitzerwerbs nicht in gutem Glauben ist. A. Normzweck....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1646 BGB – Erwerb mit Mitteln des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Erwerben die Eltern mit Mitteln des Kindes bewegliche Sachen, so geht mit dem Erwerb das Eigentum auf das Kind über, es sei denn, dass die Eltern nicht für Rechnung des Kindes erwerben wollen. 2Dies gilt insb auch von Inhaberpapieren und von Orderpapieren, die mit Blankoindossament versehen sind. (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 sind entsprechend anzuwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlicher Erwerb

Rn. 93 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Erwirbt ein StPfl unentgeltlich einen am 30.06.1970 zum BV des Rechtsvorgängers gehörenden Grund und Boden, so kommt es darauf an: Handelt es sich um Fälle des § 7 Abs 1 EStDV aF bzw jetzt § 6 Abs 3 EStG, so geht der Wertansatz nach § 55 EStG zwingend auf den Erwerber über. Gleiches gilt, wenn der unentgeltliche Erwerber ein Gesamtrechtsnachf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anstößiger Erwerb.

Rn 19 Dass ein entgangener Erwerb nicht zu ersetzen ist, der nur unter Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten hätte erzielt werden können, bildet eine alte Rechtsregel (Mot II 18). Das gilt unzweifelhaft bei Hehlerei, Rauschgifthandel und Steuerhinterziehung, auch für unzulässige Werbemaßnahmen (BGH NJW 64, 1181, 1183), für Wettbewerbsverstöße (BGH NJW 05, 1789, 1790 [BGH 24....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb von Geschäftsbeziehungen

Rn. 1090 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb der Geschäftsbeziehungen eines anderen Vertreters sind als besonderes WG (nicht als Geschäftswert) zu aktivieren (BFH BStBl III 1964, 423). Dieses sog Vertreterrecht kann der Handelsvertreter auch aufgrund eines Vertrages mit dem Geschäftsherrn durch Ablösung des Ausgleichsanspruchs seines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 9 Ist ein Alleineigentümer irrtümlich als Miteigentümer eingetragen und belastet er den Miteigentumsanteil, der für ihn eingetragen ist, mit einer Hypothek, so erwirbt diese der gutgläubige (§ 892) Gläubiger, ohne dass § 1114 entgegensteht (MüKo/Lieder Rz 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Originärer Erwerb.

Rn 2 Aus § 889 folgt, dass der Eigentümer ein Grundstücksrecht zu seinen Gunsten auch ursprünglich an einem ihm gehörenden Grundstück bestellen kann. Für Dienstbarkeiten ist dafür jedoch ein berechtigtes Interesse erforderlich, etwa weil das Grundstück demnächst veräußert werden soll.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erwerb von Rechten und Pflichten.

Rn 3 Soweit die GdW Rechte erwirbt und/oder Pflichten eingeht, ist sie selbst berechtigt und verpflichtet, nicht die WEigtümer. Neben ihr können die WEigtümer aber haften (Rn 33).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erwerb des Grundstücks.

Rn 4 Die WEigtümer (Vereinbarung), aber auch die GdW, können das Grundstück erwerben. Soll die GdW erwerben, reicht als Grundlage ein Beschl, der eine einfache Mehrheit erreichen muss. Der Beschl entspricht idR § 18 II. Die GdW kann den WEigtümern nach § 27 III ErbbauRG eine Verlängerung anbieten (Beschl mit einfacher Mehrheit). Jeder Wohnungserbbauberechtigte kann dieses An...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / V. Erwerb als Abfindung für einen Erbverzicht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG

1. Ausgangspunkt und Systematik Rz. 167 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 2346 BGB) gewährt wird. Gem. § 2346 Abs. 2 BGB kann entweder auf das Erbrecht insgesamt oder aber auf das Pflichtteilsrecht als Teil des Erbrechts isoliert verzichtet werden. Auch dies unterfällt dem Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 4 Gehört zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs am Grundstück das Zubehör nicht dem Veräußerer, erwirbt der Erwerber gutgläubig Eigentum unter den Voraussetzungen des §§ 932 ff. Da I 2 nur für Zubehör im Eigentum des Veräußerers gilt, müssen sich Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang am Zubehör einig sein (LG Gießen NJW-RR 99, 1538 [LG Gießen 14.04.1999 - 1 S 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 10 Einigkeit besteht darüber, dass weder ein gutgläubiger Erst- noch Zweiterwerb stattfindet, wenn der zugrunde liegende Anspruch nicht besteht, weil Forderungen grds nicht gutgläubig erworben werden können (BayObLGZ 99, 231). I. Ersterwerb. Rn 11 Nach hM ist der gutgläubige Ersterwerb einer Vormerkung möglich, und zwar nicht nach § 892, weil die Vormerkung kein dingliches ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nachträglicher Erwerb.

Rn 1 Wird der Inhaber eines – beschränkten dinglichen oder grundstücksgleichen – Rechts an einem Grundstück zugleich Eigentümer dieses Grundstücks, bleibt das Recht grds unverändert bestehen. Dies gilt sowohl, wenn der Eigentümer später das Recht erwirbt als auch wenn der Rechtsinhaber nachträglich das Eigentum erwirbt. Bei einer Verfügung über das Grundstücksrecht oder das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1439 BGB – Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft.

Gesetzestext Das Gesamtgut haftet nicht für Verbindlichkeiten, die durch den Erwerb einer Erbschaft entstehen, wenn der Ehegatte, der Erbe ist, das Gesamtgut nicht verwaltet und die Erbschaft während der Gütergemeinschaft als Vorbehaltsgut oder als Sondergut erwirbt; das Gleiche gilt beim Erwerb eines Vermächtnisses. Rn 1 Das Gesamtgut haftet nach § 1438 I für alle Verbindli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 241. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11.12.2023, BGBl I 2023, Nr 354

Rn. 261 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Gesetz zugestimmt, das Regelungen zum Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zum Steuerrecht enthält. Mit dem ZuFinG soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen (Artikel 17) Änderungen zum EStG mit Bezug auf die Förderung der Mit...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Maßgeblicher Zeitpunkt des Erwerbs gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG

Rz. 156 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG entsteht die Steuer in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG mit dem Zeitpunkt des Verzichts auf den Pflichtteilsanspruch. Auf den Zufluss oder die Erfüllung der Gegenleistung kommt es demnach nicht an.[212] Dies gilt selbst dann, wenn von vornherein vereinbart war, dass die Gegenleistung, also die Abfindung, erst zu einem wese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1461 BGB – Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft.

Gesetzestext Das Gesamtgut haftet nicht für Verbindlichkeiten eines Ehegatten, die durch den Erwerb einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses entstehen, wenn der Ehegatte die Erbschaft oder das Vermächtnis während der Gütergemeinschaft als Vorbehaltsgut oder als Sondergut erwirbt. Rn 1 Das Gesamtgut haftet grundsätzlich für alle Verbindlichkeiten aus den während der Gütergem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1033 BGB – Erwerb durch Ersitzung.

Gesetzestext 1Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache kann durch Ersitzung erworben werden. 2Die für den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung. Rn 1 Scheitert ein gutgläubiger Nießbrauchserwerb an § 935 oder liegen Mängel im Erwerbsgeschäft vor, so kann das Recht ersessen werden. Rn 2 S 2 verweist auf die §§ 937–945. Wege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 9 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem VA nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Ist ein rechtlich selbstständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1244 BGB – Gutgläubiger Erwerb.

Gesetzestext Wird eine Sache als Pfand veräußert, ohne dass dem Veräußerer ein Pfandrecht zusteht oder den Erfordernissen genügt wird, von denen die Rechtmäßigkeit der Veräußerung abhängt, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 934, 936 entsprechende Anwendung, wenn die Veräußerung nach § 1233 Abs. 2 erfolgt ist oder die Vorschriften des § 1235 oder des § 1240 Abs. 2 beo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gegen § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insbes §§ 134, 138, welche den rechtswidrig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erwerb von Todes wegen.

Rn 2 Von Todes wegen erwirbt das Kind nicht nur durch Erbfolge oder Vermächtnis, sondern – nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift – auch, wenn ihm ein Pflichtteil zufällt (Staud/Heilmann § 1638 Rz 7). Rn 3 Die Ausschließung muss durch letztwillige Verfügung – Testament oder einseitige Verfügung im Erbvertrag – erfolgen. Sie braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Teilentgeltlicher Erwerb

Rn. 94 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Leistet ein Betriebsübernehmer im Rahmen einer Erbauseinandersetzung Abfindungen an den Miterben und bleiben diese hinter dem zurück, was dessem anteiligen Kapitalkonto (gemessen an der Erbquote) entspräche, hat der Betriebsübernehmer die Buchwerte (einschließlich der Werte nach § 55 EStG) gem § 6 Ab 3 EStG fortzuführen (BMF vom 11.01.1993, ...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.1 Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Über allem steht die Pflicht des Auszubildenden, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die "berufliche Handlungsfähigkeit" ist alleiniges Ziel der Ausbildung und gemäß § 38 Satz 1 BBiG auch einziger Gegenstand der Abschlussprüfung. Die 8 beispielhaft ("insbesondere") erwähnten Pflichten des Satzes 2 sind alles...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb eines eigenständigen und entsprechend gesicherten Anrechts (Abs 1 S 2 Nr 1).

Rn 4 I S 2 Nr 1 verlangt, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte im Wege der internen Teilung ein eigenständiges Anrecht erhält. Es muss ein eigenes Versorgungsrechtsverhältnis zwischen dem Ausgleichsberechtigten und dem Versorgungsträger begründet werden, das von dem zwischen dem Versorgungsträger und dem ausgleichspflichtigen Ehegatten bestehenden Rechtsverhältnis unabhän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erwerb, Übertragung und Verlust des mittelbaren Besitzes.

Rn 10 Mittelbarer Besitz wird dadurch begründet, dass entweder der bisherige unmittelbare Besitzer die Sachherrschaft überträgt und zum mittelbaren Besitzer wird, in dem er mit dem neuen unmittelbaren Besitzer ein Rechtsverhältnis vereinbart, das den Regeln des Besitzmittlungsverhältnisses entspricht, oder der bisherige unmittelbare Besitzer behält seine Sachherrschaft und v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs: rechtlich geschützte auf Erwerb gerichtete Position

Rn. 170b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum an einem unbeweglichen WG setzt nicht nur dessen bloße Inbesitznahme voraus (was bspw auch in Bezug auf einen Mieter/Pächter der Fall ist), sondern vielmehr, dass der Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs eingeräumt wird (zB BFH v 15.03.1973, VIII R 90/70, BStBl II 197...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 5 Gem II Nr 1 müssen die im VA zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht über das Unternehmen, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Schrifttum: Beck’sches Handbuch der Genossenschaft, München 2009; Beuthien/Dierkes/Wehrheim, Die Genossenschaft, 2008; Haberger, Die Familiengenossenschaft: (K)ein Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, ZEV 2023, 69; Helios/Strieder, Genossenschaftsrecht – Wiederbelebung einer guten Idee, DB 2005, 2794; Kowanda, Genossenschaften und deren Anteile im Ertragsteuer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb eines Anrechts in Höhe des Ausgleichswerts und mit vergleichbarer Wertentwicklung (Abs 1 S 2 Nr 2).

Rn 7 I S 2 Nr 2 regelt zum einen, dass für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswerts entsteht. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der dem Ausgleichsberechtigten zufließende Ausgleichswert (iSd § 1 II 2) dem bei dem Ausgleichspflichtigen verbliebenen Anrecht wertmäßig entsprechen muss (BTDrs 16/10144, 56). Der Ausgleichsberechtigte muss daher ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungsnähe des Dritten.

Rn 5 Der Dritte muss sich bestimmungsgemäß in der Nähe (im Gefahrenbereich) der Leistung befinden (BGHZ 70, 323, 329). Dabei wird bisweilen formuliert, der Dritte müsse den Gefahren aus der Leistung in gleicher Weise ausgesetzt sein wie der Gläubiger (etwa BGHZ 129, 136, 168; allgemeiner BGHZ 133, 168, 173; 166, 117 Rz 52). Das trifft aber in einigen Fallgruppen nicht zu. So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erwerb eines Anrechts mit grundsätzlich gleichem Risikoschutz (Abs 1 S 2 Nr3

Rn 14 Nach § 11 I S 2 Nr 3 Hs 1 muss das übertragene Anrecht grds den gleichen Risikoschutz gewähren, wie das auszugleichende Anrecht. Dies bezieht sich sowohl auf das Spektrum der abgesicherten Risiken als auch auf den Zeitpunkt und den Umfang der für den jeweiligen Versorgungsfall vorgesehenen Leistungen. Eine Regelaltersrente muss daher beim Ausgleichsberechtigten mit dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 8 Unkenntnis ist jede vgl mit I 1 (Rn 6) nicht vollständige Kenntnis (Grüneberg/Weidenkaff Rz 10). Grob fahrlässig ist sie, wenn der Käufer bei der Information über die Kaufsache die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in bes hohem Maße verletzt hat (s § 276 Rn 19 ff). Bsp für grobe Fahrlässigkeit durch fehlende Prüfung bei Gebrauchtwagenkauf: Fahrzeugzustand trotz Vorlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 23 SNRe können nach hM im Wege des Rechtskaufs zwischen den WEigtümern erworben bzw veräußert werden. Ein verdinglichtes SNR geht beim Kauf/Erwerb eines SonderE vom Verkäufer auf den Erwerber/Käufer als Inhalt des SonderE ohne Weiteres und ohne besondere Abrede über (Oldenbg IMR 20, 2417; s aber BGH ZWE 17, 169 Rz 20). Ein schuldrechtliches SNR geht beim Kauf/Erwerb eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begünstigte Reinvestitionen (§ 6b Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 164 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die begünstigten Reinvestitionen benennt § 6b Abs 1 S 2 EStG abschließend. Diese Regelung bestimmt, dass der Abzug zulässig ist bei den AK oder HK von Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung im Betriebsvermögen

a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG ) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind...mehr