Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / II. Krankheits- und Pflegevorsorgeunterhalt

Zusätzlich zum Beitrag für die Krankenversicherung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung zu zahlen, da in der Regel die Pflichtmitgliedschaft nach § 20 Abs. 3 SGB XII besteht. Obwohl der Beitragssatz seit Januar 2019 3,05 % und für Kinderlose 3,3 % beträgt, wird dieser Beitrag bei den Berechnungen teilweise nicht[6] oder unzutreffend[7] berücksichtigt. Zu beachten ist, d...mehr

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / IV. Ergebnis

Wird Unterhalt geltend gemacht, bei dem Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht wird und/oder Einkommen der unterhaltsberechtigten Person zu berücksichtigen ist, liefert die vereinfachte Berechnungsmethode von Gutdeutsch/Maaß ausreichend genaue Ergebnisse – solange auch für diese Fälle noch keine Formel entwickelt wird. Wird lediglich der Krankenvorsorgeunterhalt, gegebenenf...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / IV. Vorlage des Originals gerechtfertigt

Das LAG entschied, dass unabhängig der bestehenden Streitfrage (s. III.) die Gerichte immer auch im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens auf eine weitere Glaubhaftmachung abstellen können. Unter dieses Recht falle nicht nur die Abgabe einer Versicherung an Eides statt, sondern auch die das Verlangen, Originale der übersandten Erklärungen und Anträge anzufordern. Entsprechen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auswirkungen durch die Corona-Pandemie

Der Gesetzgeber hat durch § 53 KSVG eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Einkommen aus nicht künstlerischer/nicht publizistischer selbständiger Nebentätigkeit mit Wirkung ab 23.07.2021 beschlossen. Diese "Corona-Sonderregelung" gilt zeitlich befristet bis zum 31.12.2021. Durch diese Regelung wird zur Vermeidung pandemiebedingter Härten ein Zuverdienst v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Leistungspläne

Tz. 20 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Leistungspläne (defined benefit plans) nach IAS 26 sind Altersversorgungszusagen, bei denen die Versorgungsleistungen nach Maßgabe einer Formel bestimmt werden, die üblicherweise am Einkommen des Anwärters und/oder den Jahren seiner Dienstzeit ansetzt (IAS 26.8). Damit grenzt IAS 26 Leistungspläne positiv von Beitragsplänen ab, während IAS 19...mehr

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ZErb 11/2021, Die Kostentragungspflicht der Betreuungsvergütung beim’Behindertentestament

Das Behindertentestament ist für sich schon ein Randgebiet, das auch viele versierte Erbrechtsanwälte meiden und sich nur widerwillig damit auseinandersetzen. Noch spezieller ist die Frage, wer die Kosten einer Betreuung bei Vorliegen eines klassischen Behindertentestaments zu tragen hat. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit zu dieser Frage zahlreiche obergerichtliche, aber...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Handlungsanweisungen

Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden die Nutz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.4 Einschränkung des Freistellungsverfahrens bei der KapESt, Abs. 2 S. 5

Rz. 39 Für die Entlastung von Kapitalerträgen nach einem DBA enthält § 50c Abs. 2 S. 5 EStG eine besondere Einschränkung. Das Freistellungsverfahren ist danach nur anwendbar, wenn der Vergütungsgläubiger eine im anderen Vertragsstaat ansässige stpfl. Kapitalgesellschaft ist, die an der im Inland ansässigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist. ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr

Leitsatz Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs. 3...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 1.1 Gewinnbegriff des Handelsrechts

Rz. 1 Jeder Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 HGB (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. d. § 241a HGB i. V. m. § 242 Abs. 4 Satz 1 HGB) ist gemäß § 242 Abs. 1 und 2 HGB verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz, (Jahresabschluss-)Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen. Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.[1] Der Jahresabschluss hat gemäß § 246 Abs...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.3 Ausländisches Einkommen

Rz. 14 Einkommensänderungen sind bei ausländischen Einkommen festzustellen, indem die nach § 17a in Euro umgerechneten Beträge ("altes" und "neues" Einkommen) miteinander verglichen werden (vgl. auch Komm. zu § 18a). Ansonsten gelten gegenüber den inländischen Einkommensänderungen keine Besonderheiten.mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.1 Monatliches Einkommen (Abs. 1)

Rz. 4 Das monatliche Einkommen ist nach Abs. 1 Satz 1 taggenau ("für denselben Zeitraum") zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass sowohl beim Hinzutreten als auch beim Wegfall von Einkommen (während eines Kalendermonats) die Einkommensanrechnung "sofort" und nicht mehr mit Ablauf des Kalendermonats des Zusammentreffens durchgeführt wird. Beim monatliche...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.1.3 Änderung bei berücksichtigtem voraussichtlichen Einkommen

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 ist eine Änderung des Einkommens auch die Änderung des zu berücksichtigenden voraussichtlichen Einkommens oder die Feststellung des tatsächlichen Einkommens nach der Berücksichtigung voraussichtlichen Einkommens. Abs. 1 Satz 2 hat eine klarstellende Funktion insofern, als auch die Anpassung der bisherigen Prognose über voraussichtliches Einkommen ode...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.8 Ausländisches Einkommen

Rz. 27 Für ausländische Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen sowie für Vermögenseinkünfte gelten die Ausführungen zum Inlandseinkommen entsprechend. Rz. 28 Welche Abzugsbeträge für die einzelnen ausländischen (Brutto-)Einkommen maßgebend sind, hängt von ihrer "Vergleichbarkeit" mit entsprechenden inländischen Bezügen ab, die zu bejahen ist, wenn das ausländische Einkommen (nac...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.8 Ausländisches Einkommen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 38 Ausländisches Einkommen (Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen, Vermögenseinkommen, Elterngeldleistungen) wird nach Abs. 1 Satz 3 ebenfalls auf die Renten wegen Todes angerechnet, sofern es mit dem inländischen substanziell vergleichbar ist, d. h. die für deutsche Einkünfte typischen Eigenschaften aufweist. Erwerbsersatzeinkommen muss dem Sicherungszweck inländisch...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7 Einkommen, die nicht angerechnet werden

2.7.1 Einkommen nach Abs. 1 Satz 2 Rz. 36 Nach Abs. 1 Satz 2 werden von der Einkommensanrechnung ausgenommen: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt (Nr. 1). Nach dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird beim Überschreiten der Grenze ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.1 Einkommen nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 36 Nach Abs. 1 Satz 2 werden von der Einkommensanrechnung ausgenommen: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt (Nr. 1). Nach dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird beim Überschreiten der Grenze das Arbeitsentgelt insgesamt und n...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.5 Monatliches Einkommen beim Elterngeld (Abs. 5a)

Rz. 19 Für die Höhe des zu berücksichtigenden Elterngeldes i. S. v. § 18a Abs. 1 Nr. 4 enthalten Abs. 1 bis 4 keine diesbezügliche Regelung. Nach der insoweit überzeugenden Ansicht der Rentenversicherungsträger ist es sachgerecht, wenn auf das laufende Elterngeld abgestellt wird. Auf das Elterngeld des Vorjahres kommt es nicht an (vgl. rvRecht – Rechtsportal der Deutschen Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.2 Zusammentreffen von Rente mit Erwerbseinkommen oder kurzfristigem Ersatzeinkommen (Abs. 2)

Rz. 6 Maßgebend ist nach Abs. 2 Satz 1 regelmäßig das Monatsdurchschnittseinkommen aus Erwerbseinkommen und ggf. kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen (vgl. aber Rz. 8 f.) des Kalenderjahres, das dem "erstmaligen" Zusammentreffen vorausgeht. Der Rückgriff auf das durchschnittliche Erwerbseinkommen des Vorjahres dient vor allem dem Ausgleich der für dieses Einkommen typischen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.1 Berücksichtigung von Einkommensänderungen zum nächstfolgenden 1. Juli

Rz. 5 Einkommenserhöhungen und -minderungen von weniger als 10 % werden ausschließlich von dem der Änderung folgenden 1. Juli an von Amts wegen berücksichtigt. Das bezieht sich auf Veränderungen beim Erwerbseinkommen; beim laufenden Vermögenseinkommen (zum einmaligen Vermögenseinkommen vgl. Rz. 7) und beim Hinzukommen eines weiteren Einkommens; bei dauerhaften Erwerbsersatzeinko...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als lex speciales zu § 48 SGB X, dass Einkommensänderungen grundsätzlich nur einmal jährlich, und zwar jeweils zum 1. Juli eines Jahres zu berücksichtigen sind. Das bezieht sich in den Fällen des Abs. 1 HS 1 auf Einkommenserhöhungen und Einkommensminderungen von weniger als 10 % (vgl. Abs. 2 Satz 1 HS 1). Eine Änderung des Einkommens i. S. d. Abs. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.2 Einkommensminderung von wenigstens 10 %

Rz. 10 Eine Einkommensminderung von wenigstens 10 % kann jederzeit – also auch vor dem nächstfolgenden 1. Juli – von dem Zeitpunkt an (taggenau) berücksichtigt werden, in dem sie eintritt (Abs. 2 Satz 1). Ein besonderer Antrag ist hierfür zwar nicht erforderlich; es empfiehlt sich jedoch, dem Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Hinweis zu geben (vgl. Rz. 3). Voraus...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.3 Zusammentreffen von Rente mit Ersatzeinkommen nach §18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 10 (Abs. 4)

Rz. 15 Bei diesen Ersatzeinkommen (Renten usw.) ist ausschließlich vom laufenden Einkommen auszugehen (Abs. 4). Rz. 16 Für jährliche Sonderzuwendungen gelten die Erläuterungen zu Rz. 14 entsprechend. Rz. 17 Werden neben dem dauerhaften Ersatzeinkommen noch zu berücksichtigende Einkommen anderer Art erzielt, sind diese hinzuzurechnen (Abs. 1 Satz 2). Welches Einkommen in diesen...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.6 Zusammentreffen von Rente mit Vermögenseinkommen (Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 5)

Rz. 20 Bei diesem Einkommen, das nur bei "neuen" Hinterbliebenenfällen anzurechnen ist (bei Tod des/der Versicherten und Eheschließung nach 2001, vgl. § 114 und Rz. 1 ff.), kommt es darauf an, ob es sich um regelmäßiges, d. h. laufend erzieltes Vermögenseinkommen (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 18a Abs. 4 Nr. 2), oder einmalig gezahltes Vermögenseinkommen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.1 Grundsätzliches

Rz. 24 Das in Bruttobeträgen nach § 18a festgestellte Einkommen ist nach Abs. 5 – ausgehend vom monatlichen Einkommen – in Nettobeträge umzurechnen, weil nur das verfügbare Einkommen angerechnet werden soll. Dabei werden aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität regelmäßig nicht die tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt, sondern Abzüge nach Pauschalsätzen vorgenommen, die der...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz – HEZG) v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.7.2001 durch Art. 4 de...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.3 Arbeitgeberbescheinigung (Abs. 2)

Rz. 7 Bezieher von Arbeitsentgelt und vergleichbarem Einkommen (nicht jedoch die Versicherungsträger) können vom Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangen, die das im Vorjahr erzielte Einkommen und den Zeitraum, für den es gilt, ausweist. Hierfür halten die Versicherungsträger Formulare bereit. Rz. 8 Die Verpflichtung des Arbeitgebers entfällt allerdings, wenn der Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.2 Mitteilungspflicht bei Selbständigen und Beziehern von Vermögenseinkommen (Abs. 2 und 3a)

Rz. 4 Nach Abs. 2 haben Bezieher von Arbeitseinkommen, demnach Selbständige (vgl. § 15), ihr Einkommen aus dem letzten Jahr und den Zeitraum, in dem es erzielt wurde, mitzuteilen. Das hat bis zum 31. März des Folgejahres zu geschehen, damit dem Versicherungsträger das zum 1. Juli des Jahres zu berücksichtigende Einkommen bekannt ist. Zu den Mitwirkungspflichten des Berechtig...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass auf Renten wegen Todes das eigene Erwerbseinkommen, Einkünfte, die an dessen Stelle getreten sind (Erwerbsersatzeinkommen) Einkünfte aus Vermögen, das Elterngeld und Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG angerechnet werden (zur Einkommensanrechnung in der Rentenversicherung vgl. § 97 SGB VI und in der Unfallversicherung § 6...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.1.2 Einkommensänderungen beim Wechsel von Erwerbseinkommen/ dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen zu kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen und umgekehrt

Rz. 7 Die Veränderung beim Wechsel von Erwerbseinkommen zu kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen, z. B. Krankengeld, stellt regelmäßig eine 10 %-ige Einkommensminderung dar, die sofort zu berücksichtigen ist. Das Einkommen wird nur für die Dauer des tatsächlichen Leistungsbezugs angerechnet, d. h. die spätere "Rückkehr" zum Arbeitseinkommen wirkt sich in solchen Fällen sofort...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.4 Bescheinigung bei Erwerbsersatzeinkommen (Abs. 3)

Rz. 11 Bezieher von Erwerbsersatzeinkommen können von der jeweiligen Zahlstelle eine entsprechende Einkommensbescheinigung verlangen. Das gilt auch für die seit dem 1.1.2002 bei "Neufällen" (vgl. Vorbem. zu §§ 18a bis e) anzurechnenden Betriebsrenten und privaten Versorgungsrenten (§ 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 und 10). Bei den Dauerleistungen wird regelmäßig das laufende Einkomm...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 18b ist festgelegt, wie das nach § 18a ermittelte Bruttoeinkommen bei einer Rente wegen Todes anzurechnen ist (zum Zusammentreffen von Rente und Einkommen vgl. § 97 SGB VI bzw. §§ 65 Abs. 3, 66 Abs. 2 SGB VII). Rz. 3 Abs. 1 bestimmt entsprechend der Zahlweise der Renten, dass von dem jeweiligen Monatseinkommen auszugehen ist. In den Abs. 2 bis 4 ist geregelt, auf w...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1 Erwerbs-, Erwerbsersatz- und Vermögenseinkommen, Elterngeld

Rz. 3 Auf Renten wegen Todes sind seit 2002 über die bisherigen Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (= Leistungen, die aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht werden, um eigenes Erwerbseinkommen zu ersetzen, vgl. Rz. 13) hinaus nahezu alle Einkommensarten – also auch Vermögenseinkommen – mit Ausnahme der meisten steuerfreien Ein...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.1 Begriff des Erwerbseinkommens (Abs. 2, 2a)

Rz. 4 Zum Erwerbseinkommen gehören nach Abs. 2 Arbeitsentgelt und -einkommen sowie vergleichbares Einkommen. Rz. 5 Was zum Arbeitsentgelt zählt, ist nach § 14 i. V. m. der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bestimmen: Arbeitsentgelt sind alle laufend...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

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Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Leistungen für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Abs. 1 Satz 1 nennt die Tatbestandsmerkmale des Anspruchs. Danach ist zu prüfen, in welcher Höhe der befundbezogene Festzuschuss zu gewähren ist (Abs. 1 Satz 2 bis 8). Abs. 2 enthält den Leistungsanspruch bei Härtefällen. Abs. 3 enthält eine gleitende Härtefallregelung für ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenerenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz - HEZG) v. 11.7.1985 (BGBl. I S. 1450) eingefügt und ist wie folgt geändert worden: ab 1.7.2001 durch Art. 4 des Gesetzes z...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.2 Kindbezogene Leistungen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 26 Kinderzuschüsse, Kinderzulagen und vergleichbare kindbezogene Leistungen, die in Erwerbsersatzeinkommen enthalten sind, bleiben nach Abs. 3 Satz 2 bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt; sie sind daher beim jeweiligen Ersatzeinkommen "herauszurechnen". Von vergleichbaren kindbezogenen Leistungen ist auszugehen, wenn sie für ein oder mehrere bestimmte Kinder in f...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.4 Zusammentreffen von Rente mit Erwerbseinkommen bzw. kurzfristigem und dauerhaftem Ersatzeinkommen (Abs. 2 bis 4)

Rz. 18 Werden im Monat des Zusammentreffens Erwerbseinkommen oder kurzfristiges Ersatzeinkommen einerseits und dauerhaftes Ersatzeinkommen andererseits bezogen (z. B. Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitsentgelt), so sind sie zusammenzurechnen (Abs. 1 Satz 2). Für die beiden Einkommensarten Erwerbseinkommen und kurzfristiges Ersatzeinkommen be...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.9 Verbindlichkeit der Einkommensfeststellung (Abs. 6)

Rz. 29 Die Träger der Renten- und Unfallversicherung sowie der landwirtschaftlichen Alterssicherung (vgl. § 28 ALG) sind nach Abs. 6 wechselseitig an die Entscheidung über das nach §§ 18a ff. zu berücksichtigende Einkommen des jeweils anderen Leistungsträgers gebunden. Damit wird sichergestellt, dass es bei einer Rente nicht zur Anrechnung unterschiedlicher Einkommensbeträge...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie das bei Renten wegen Todes anzurechnende Erwerbs-, Erwerbsersatz- bzw. Vermögenseinkommen i. S. v. § 18a nachzuweisen ist. Waisenrenten sind seit dem 1.7.2015 wegen der Streichung von § 97 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Einkommensanrechnung ausgenommen. § 18c bezieht sich auf die Ermittlung des Einkommens, wenn es um das erstmalige Zusammentreffe...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt – analog zu § 18c –, wie Einkommensänderungen (auch bei Auslandseinkommen, vgl. hierzu § 18c) zu ermitteln sind. Der Rentenversicherungsträger muss insoweit – jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres – selbst tätig werden und prüfen, ob sich das unter Berücksichtigung von § 18b maßgebende Einkommen verändert und dementsprechend von diesem Zeitpunkt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.1 Mitteilungspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat wie bei § 18c – allerdings auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers und nicht des Berechtigten – das Arbeitsentgelt bzw. das vergleichbare Einkommen des letzten Kalenderjahres und den Zeitraum, für den es gilt, mitzuteilen (Abs. 1 Satz 1). Die Ausführungen zu § 18c gelten entsprechend. Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers entfällt jedoch, wen...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.1.1 Änderungen beim einmaligen Vermögenseinkommen

Rz. 6 Für diese Einkommensart, z. B. Gewinne aus privaten Veräußerungsge­schäften (vgl. § 18a Abs. 4) – zum laufenden Vermögenseinkommen vgl. Rz. 5 –, gilt folgende Besonderheit: Veränderungen wirken sich nach Abs. 1 HS 2 der Vorschrift sofort mit dem auf die Zahlung des Einkommens folgenden Monat und nicht erst am nächstfolgenden 1. Juli aus. Das gilt ebenso für Einkommensmi...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.3 Kapitalabfindungen (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 27 Wird eine Kapitalleistung oder anstelle einer wiederkehrenden Leistung eine Abfindung gezahlt, ist der Betrag als Einkommen zu berücksichtigen, der bei einer Verrentung der Kapitalleistung oder als Rente ohne Abfindung zu zahlen wäre (Abs. 3 Satz 3). Bei dieser Berechnung ist von einem Dauerbezug auszugehen; es sei denn, die speziellen gesetzlichen Regelungen sehen ei...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.5 Nachweis bei Einkommensminderung von mindestens 10 % (Abs. 5)

Rz. 10 Der Berechtigte, bei dem sich das laufende Einkommen um wenigstens 10 % vermindert hat (§ 18d Abs. 2), muss nach Abs. 5 selbst den erforderlichen Nachweis führen, weil der Rentenversicherungsträger regelmäßig keine Kenntnis von dessen aktueller Einkommenssituation hat. Anderenfalls, wenn der Rentenversicherungsträger auf andere Weise Kenntnis erlangt, hat er dem Berech...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten-Gesetz [HEZG] v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist ab 1.7.2001 durch Art. 4 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) neu gefasst und inhaltlich d...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.6 Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 35 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind als Einkommen im Weiteren zu berücksichtigen Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG . Die Regelung entspricht der bisher in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 enthaltenen Regelung. Demnach waren steuerfreie Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG anrechenbar. § 3 Nr. 28 EStG hat folgenden Wortlaut: Steuerfrei sind die Aufst...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.2 Andere Einnahmen

Rz. 37 Von vornherein nicht von der Einkommensanrechnung betroffen sind Sozialleistungen bzw. Einnahmen, die keine lohnersetzende Funktion haben oder der Entschädigung dienen. Das gilt insbesondere für: Hinterbliebenenrenten (außer Erziehungsrenten) und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (Witwenpensionen usw.); Elternrenten nach dem SGB VII; Landabgaberenten; Unterhaltslei...mehr