Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Betrugsverlust

Verluste, die durch einen Betrug entstehen, können nicht als ag Belastungen anerkannt werden (BFH BStBl II 1995, 774; BFH/NV 2000, 1188; 2016, 1160; FG RP v 08.02.2006, 3 K 2924/03). In dem vom BFH im Jahr 1995 entschiedenen Fall ging es um vergebliche Aufwendungen für den Erwerb eines Grundstücks u für die Erstellung eines selbst zu nutzenden EFH (Maklerkosten, Werklohnvora...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode

Wissenschaftlich nicht anerkannt ist eine Behandlungsmethode (s § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStDV) dann, wenn Qualität und Wirksamkeit nicht dem allg anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen (BFH BStBl II 2015, 9). Die Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen nach § 2 Abs 1 S 2 SGB V (Phytotherapie, Homöopathie und Anthrop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umbau

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Umbaumaßnahmen zum Zweck, eine behindertengerechte Wohnung zu schaffen, konnten ag Belastungen sein, wenn insb kein Gegenwert entstand (BFH BStBl II 1997, 491; 2010, 280; FG BdW EFG 2003, 94; vgl auch FG D'dorf v 03.02.2010, 7 K 814/09 E; s § 33 Rn 102 u 64 (Nacke)). Diese Lehre vom Gegenwert galt auch bei Mietereinbauten (BFH BFH/NV 2006, 93...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsgewinne

Rn. 26 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Steuerfrei bleibende Veräußerungsgewinne sind bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen (BFH BStBl II 1976, 360) und führen daher zu einer entsprechenden Minderung der Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag. Rn. 27 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anerkannte Ausnahmen

Rn. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 So kommt zB ein Abzug von ag Belastungen bei Schulden in Betracht, wenn die Verschuldung auf zwangsläufige Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist. Nach Auffassung des BFH HFR 1964, 418 muss auch bei diesem Sachverhalt die Frage nach den Verhältnissen des Einzelfalls geprüft werden. Vgl auch dazu FG Mchn EFG 1983, 412: Darlehensrückzahlung keine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 50 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das BVerfG hat die direkt gegen das AltEinkG gerichtete Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 93a Abs 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG v 21.12.2004, 2 BvR 2197/04, HFR 2005, 353). Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten durch das AltEinkG wurde durch BVerfG mehrfach bestätigt (zuletzt zB BVerfG v 30.09....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Toupet

Aufwendungen für ein Toupet eines Mannes waren nur dann als ag Belastungen anzuerkennen, wenn ein amtsärztliches Attest die medizinische Notwendigkeit auswies (FG RP v 12.11.2008, 2 K 1928/08). Nach neuer Rspr des BFH dürfte ein amtsärztliches Attest nicht mehr erforderlich sein (vgl BFH BFH/NV 2011, 503). § 64 EStDV nF (eingeführt durch das StVereinfG 2011) dürfte nicht ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ukrain-Behandlung

Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie mit Ukrain können ag Belastungen sein (BFH BStBl II 2011, 119). Dies gilt selbst dann, wenn sich der StPfl für eine aus schulmedizinischer oder naturheilkundlicher Sicht nicht anerkannte Heilmethode entscheidet (BFH BStBl II 2011, 119). Voraussetzung ist nur, dass die Behandlung von einer Person vorgenommen wird, die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Asthma

Nach bisheriger Rspr sind Aufwendungen für antiallergene Gegenstände im Fall einer Asthmaerkrankung nur dann als ag Belastungen anerkannt worden, wenn die medizinische Indikation durch ein vorher erstelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest nachgewiesen wurde (BFH BStBl II 1999, 920; BFH/NV 2008, 561). Daran hält der BFH nicht mehr fest (BFH BStBl II 2011, 966). Der Nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wiederbeschaffung von Gegenständen

Werden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von existentiell notwendigen Gegenständen geleistet (zB für Kleidung) infolge einer Naturkatastrophe, kommt ein Ansatz als ag Belastungen nur in Betracht, wenn eine übliche Versicherungsmöglichkeit nicht bestand (BFH BStBl II 2004, 47). Wegen entsprechender Aufwendungen im Zuge der Seebebenkatastrophe in Asien soll dies nicht gel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Grundsatz

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für Bade-(Heil-)Kuren sind nach H 33.1 – 33.4 EStH 2016 "Kur" u BFH BStBl II 1991, 763 berücksichtigungsfähig, wenn die Kur zur Heilung o Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist u eine andere Behandlung nicht o kaum erfolgversprechend erscheint (BFH BFH/NV 2012, 35). Der BFH verlangte früher grds zum Nachweis ein vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hausrat

Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände, wie Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine allg übliche und zumutbare Versicherung, hier eine Hausratversicherung, abzuschließen (BFH BStBl II 2004, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Treppenlift

Aufwendungen für den Einbau eines Treppenlifts können als ag Belastungen anerkannt werden, wenn ua die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird (FG Nbg EFG 2004, 735; BFH BFH/NV 2009, 728 unter Hinweis auf die Unterhaltspflicht für den Sohn des StPfl; BFH BFH/NV 2012, 39). Ein Gegenwert ist idR nicht zu berücksichtigen (s H 33.1 – 33.4 EStH 2018 "Behindertengerechte Auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Klimaheilbehandlung

Aufwendungen für eine Klimaheilbehandlung können nach Erstattung eines amtsärztlichen Attestes ag Belastungen sein (BFH BFH/NV 2003, 1568). Nach neuer Rspr des BFH reicht es aus, wenn die medizinische Indikation auf andere Art und Weise nachgewiesen wird (BFH BFH/NV 2011, 503). Zu beachten ist aber bei einer Klimakur die Notwendigkeit eines amtsärztlichen Attestes im Fall de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krebsbehandlung

Aufwendungen für eine naturheilkundliche Krebsbehandlung eines Elternteils waren bisher nach Ansicht des BFH keine ag Belastungen (BFH BStBl II 2003, 299), aber s § 33 Rn 35. Nach neuer Rspr und Verwaltungsauffassung können diese Aufwendungen infolge einer notstandsähnlichen Situation zwangsläufig erwachsen (Stichwort "Griff nach dem Strohhalm"; s BFH BStBl II 2011, 119). Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Urlaubsbegleitung

Unterscheidet sich die von Eltern mit ihren schwerbehinderten Kindern unternommene Reise nicht von einem üblichen Familienurlaub, so können die auf die Eltern entfallenden Kosten nicht als ag Belastung geltend gemacht werden (BFH BFH/NV 2006, 1265; auch s "Krankheitskosten" Rn 5 und Dürr, juris PR-SteuerR 26/2006). Auch die Aufwendungen für die Begleitung der schwerbehindert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schönheitsaufwand

Aufwendungen für eine Haartransplantation sind als ag Belastungen nicht abzugsfähig (FG Nds StEd 2000, 228). Dagegen können Aufwendungen für ein Toupet grds als ag Belastung anerkannt werden. Voraussetzung ist aber eine krankheitsbedingte Notwendigkeit der Anschaffung, die nach bisheriger Rspr durch ein vor dem Kauf ausgestelltes Attest eines Amts- oder Vertrauensarztes nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Magnetmatratzen-Schlafsystem

Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem können nur dann als ag Belastungen anerkannt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird (FG SchlH v 09.07.2008, 3 K 45/06). Soweit das FG SchlH ein vor dem Kauf ausgestelltes amtsärztliches oder vertrauensärztliches Attest fordert, kam es nach neuer Rspr des BFH nicht mehr darauf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abmagerungskur

Die Kosten für eine Abmagerungskur (zB Optifastprogamm) können nur berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden kann (§ 64 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStDV; vgl BFH BFH/NV 2007, 1865). Im Fall fehlender Krankhaftigkeit des Übergewichts ist § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStDV auch anzuwenden, da es sich dann um eine sog Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vermeidbarkeit durch Versicherungsschutz

Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nichtabschluss einer das Risiko abdeckenden Versicherung schließt grds eine ag Belastung nicht aus. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um eine Versicherung zum Schutze von Vermögensgegenständen handelt. Hier wird die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen abgelehnt, wenn der StPfl eine übliche, allg zugängliche und zumutbare Versicherung ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Allergie

Aufwendungen für Allergiebettzeug waren nur als ag Belastung anzunehmen, wenn ein amtsärztliches Attest vorher erstellt wurde (BFH BFH/NV 2008, 561). Nach neuer Rspr des BFH ist ein amtsärztliches Attest nicht mehr erforderlich (BFH BFH/NV 2011, 503). Zu beachten ist aber § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStDV nF, sodass nunmehr wohl ein amtsärztliches Attest erforderlich ist. Nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kontaktpflegeaufwand

Aufwendungen, die zur Ausübung des Besuchsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils entstehen, sind nicht außergewöhnlich (BFH BStBl II 1997, 54; 2008, 287; BFH/NV 2008, 539; 2008, 764; BFH v 27.09.2007, III R 55/05). Dies gilt auch für ein sorgeberechtigtes Elternteil (BFH v 11.01.2011, VI B 60/10). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die steuerliche Nichtabzugsfähi...mehr

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Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von ­Personengesellschaftern

Leitsatz § 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Normenkette § 3c Abs. 2, § 3 Nr. 40, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsätze 1 und 2 EStG Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG hatte mit Mitteln aus Darlehen einiger Kommanditisten Aktien einer spa...mehr

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Einkünfte aus Fotovoltaikanlage bei Ehegatten regelmäßig ohne gesonderte Gewinnfeststellung

Leitsatz Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten in GbR eine Photovoltaikanlage auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus, so hat eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig zu unterbleiben, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Dem steht nicht entgegen, dass die GbR keinen Gebrauch von der Nich...mehr

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Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Kommentar Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitgeberleistung - entgegen der neueren BFH-Rechtsprechung - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, sodass Steuerbefreiungen oder -begünstigungen greifen. Nur "echte" Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollen aus Sicht der Finanzverwaltung begünstigt sein. Das Zusätzlichkeitserfordernis ...mehr

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Keine Verzinsung eines Erstattungsbetrags nach dem StraBEG

Leitsatz Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) an das FA gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO. Normenkette § 233a AO, § 10 Abs. 1 StraBEG Sachverhalt Der Kläger gab eine Erklärung nach dem StraBEG ab und deklarierte u.a. einen Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG . Den angemeldeten B...mehr

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Vermietung und Verpachtung: Zuordnung von Darlehenszinsen bei teilweiser Vermietung und Veräußerung

Leitsatz 1. Die anteilige Zuordnung von Darlehen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll, ist nach denjenigen Kriterien zu beurteilen, die die Rechtsprechung zu anteilig fremdvermieteten und anteilig selbstgenutzten Gebäuden entwickelt hat. 2. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstell...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind (Abs. 1 Satz 1 Fall 2)

Rz. 8 § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt (BGH, Rpfleger 2019, 102 = NZM 2019, 223; BGH ZInsO 2014, 1609 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 2014, 606 = FamRB 2014, 334 = FoVo 2014, 164 = Vollstreckung effektiv 2014, 169; BGH, ZInsO 2016, 961 = Rpfleger 2016, 590 = Vollstreckung effekt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Laufende Leistungen

Rz. 3 Laufende Leistungen aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen (einschließlich eventueller Zulagen und seiner Erträge) dienen der finanziellen Absicherung des Schuldners im Alter. Dies gilt für Rentenzahlungen aus einer Basisrentenversicherung, die die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erfüllt (z. B. sog. "Rürup-Rente"; h. M. vgl. Zöller/Herget, § 851d...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.2 Darlehensvertrag

Die Gewährung von Darlehen unter nahen Angehörigen ist in Zeiten von Rating und Basel III eine Alternative für den Gründer, wenn andererseits der verwandte Darlehensgeber mittelfristig nicht auf den Darlehensbetrag angewiesen ist. Wie alle Verträge mit Familienangehörigen werden auch Darlehensverträge vom Finanzamt gerne überprüft.[1] Zu den nahen Angehörigen (§ 15 AO) zählen...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 15 Investitionsabzugsbetrag und Vorgründungskosten

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG)[1] kann das steuerliche Ergebnis beim Gründer nicht mehr auf Dauer gestaltet werden. Es sollen zwar weiterhin kleinere und mittlere Unternehmen gefördert werden, das aber nur, soweit eine Investitionsabsicht tatsächlich verwirklicht wird. Nach der Regelung können Gründer für Wirtschaftsgüter, die sie anschaffen oder herstell...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6 Kindergeldleistungen

Rz. 193c Kindergeld kann entweder nach § 54 Abs. 5 SGB I als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder gem. § 76 EStG gepfändet werden. Es wird entweder nach dem BKGG dem Leistungsberechtigten direkt oder gem. § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt. Im letzten Fall ist das steuerrechtliche Kindergeld dann als sog. Steuerfreibetrag derart ausgestaltet, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Umfang des Pfändungsschutzes

Rz. 4 Dem Pfändungsschutz unterliegen nur laufende Leistungen. Hierzu gehören auch monatliche Leistungen, wenn bis zwölf Monatsleistungen zu einer Auszahlung zusammengefasst werden. Nicht erfasst wird damit insbes. eine in gewissem Umfang zu Beginn der Auszahlungsphase nach dem AltZertG mögliche Einmalkapitalauszahlung. Kein Pfändungsschutz besteht außerdem, wenn der Berecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.1 Pfändbarkeit nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche der berücksichtigten Kinder

Rz. 193d In den Fällen einer Pfändung nach § 54 Abs. 5 SGB I bzw. § 76 Satz 1 EStG kann der Anspruch des Leistungsberechtigten (Schuldner) auf das Kindergeld wegen seiner Zweckbestimmung ausnahmsweise nur durch das jeweilige Kind als Pfändungsgläubiger gepfändet werden und zwar wegen dessen gesetzlicher – nicht vertraglicher – Unterhaltsansprüche. Selbst Ansprüche Dritter au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.3 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zahlkind – Zählkinder sind vorhanden

Rz. 193j Ist neben den Zahlkindern auch ein "Zählkind" vorhanden, wird der pfändbare Betrag zunächst ohne Berücksichtigung des Zählkindvorteils festgelegt (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB I, § 76 Satz 2 EStG). Anschließend wird nach § 54 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB I, § 76 Satz 2 EStG der Zählkindvorteil ermittelt und gleichmäßig auf alle (Zahl- und Zählkinder) verteilt. Rz. 193k Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.4 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zählkind

Rz. 193l Ein Zählkind hat nur die Möglichkeit, den Anteil am Zählkindvorteil zu pfänden (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 SGB I, § 76 Satz 2 EStG). Der Erhöhungsbetrag (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Satz 2, § 76 Satz 2 EStG) ist zugunsten jedes bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigten unterhaltsberechtigten Kindes zu dem Anteil pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 17 Persönliche Steuer für den Unternehmer

Auch wenn erfahrungsgemäß in den ersten Jahren mangels eines hohen Gewinns wenig Einkommensteuer anfällt und die ersten Steuererklärungen unter optimaler Ausnutzung der Abgabefristen erst einige Zeit nach der Gründung vorliegen, muss der Steuerberater den Gründer darauf hinweisen, dass ein bestimmter Betrag für die künftige Einkommensteuer beiseite gelegt werden sollte, aber...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.4.2 IHK-Anmeldung

Alle Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform automatisch IHK-zugehörig, wenn sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden und im Bezirk der IHK eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten.[1] Eine Ausnahme gilt für reine Handwerksbetriebe. Diese sind Mitglied der Handwerkskammer. Die IHK-Zugehörigkeit beginnt mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigk...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / Zusammenfassung

Überblick Der Steuerberater ist regelmäßig mit dem Thema Existenzgründung befasst. Aufgrund des Vertrauensvorsprungs, den er aus Sicht der Banken und des gründungswilligen Mandanten genießt, kann er gemeinsam mit diesen die Weichen für ein erfolgreiches Unternehmen stellen. Andererseits kann der Steuerberater aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Vorbildung den Mandanten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.11 Steuern und Abgaben

Rz. 200 Bei der Frage der Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern und Abgaben muss zunächst danach unterschieden werden, ob der Anspruch sich, wie regelmäßig, gegen die Finanzbehörden oder ausnahmsweise gegen eine Privatperson (z. B. Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG) richtet. Soweit die Privatperson erstattungspflichtig ist, hand...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Dienst- und Versorgungsbezüge von Beamten

Rz. 7 Als Beamte i. S. d. Abs. 2 sind nicht nur die in ein förmliches Beamtenverhältnis nach § 2 BBG, § 2 BRRG Berufenen – unabhängig davon, ob diese auf Zeit, Lebenszeit, auf Probe oder Widerruf berufen wurden und ob sie Beamte des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind –, sondern...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen (https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss). Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Addition von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (Nr. 2a)

Rz. 26 Arbeitseinkommen ist auch mit Sozialleistungen zusammenrechenbar (§ 850e Nr. 2a ZPO). Die Regelung erfasst aber nur Geldleistungen nach dem SGB. Die grds. Möglichkeit der Zusammenrechnung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld) ist anerkannt (BGH, WM 2005, 1369 = unter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Begriff des Arbeitseinkommens (Abs. 2)

Rz. 6 Die zwangsvollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeiten des Einkommens und der Einkünfte sind autonom und nicht nach dem Einkommenssteuerrecht auszulegen (LG Stuttgart, Beschluss v. 24.7.2012, 19 T 78/12 – Juris; Musielak/Voit/Becker, § 850i Rn. 1 m. Hinw. a. BT-Drucks. 16/7615 S. 18). Der Begriff ist weit auszulegen (LArbG Berlin-Brandenburg, NZI 2014, 463). Arbeitseink...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Arbeits- und Dienstlöhne

Rz. 9 Zu den Arbeits- und Dienstlöhnen zählen alle wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die als Gegenleistung für die persönlich erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden. Maßgeblich ist in erster Linie die wirtschaftliche Abhängigkeit des Leistungserbringers, sodass es z. B. auf eine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellter nicht ankommt. Rz. 10 Zu ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Addition von Arbeitseinkommen und Naturalleistungen (Nr. 3)

Rz. 29 Geld- und Naturalleistungen sind insgesamt zu betrachten. Erhält der Schuldner aus seinem Arbeitsverhältnis neben dem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen (Sachbezüge), so sind Geld- und Naturalleistungen zum Zwecke der Pfändung zusammenzurechnen. Rz. 29a Typische Naturalleistungen sind freie Verpflegung, Unterkunft und Nutzung von Dienstwoh-nung und Dien...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.2 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zahlkind – Zählkinder sind nicht vorhanden

Rz. 193f Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für die dem leistungsberechtigten Schuldner Kindergeld gezahlt wird, so ist eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Kinder entfällt. Ist das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren Kindes erhöht, für das einer dritten Person Ki...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Problematik des Besteuerungstatbestands des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers" Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Bu...mehr