Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie der Feststellungserklärung im Rahmen einer Organschaft gem. § 14 Abs. 5 KStG konzipiert und entlastet die Steuererklärung. Er nimmt die für die Berücksichtigung ausländischer Steuer erforderlichen Informationen auf. Bei beschränkt Stpfl. wird die Anlage AESt jedoch nur benötigt, wenn einer inländischen Betriebsst...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.6 Zeile 7

In Zeile 7 ist der Betrag der ausländischen Steuer einzutragen, der auf gem. § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Einkünfte entfällt (Zeile 6). Sie können zwar in voller Höhe angerechnet werden, allerdings kann der Abzug nur in der Höhe erfolgen, wie die ausländische Steuer nicht auf den gem. § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Anteil entfällt. In Zeile 7 ist aber nicht nur der abzugsfähige...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.16 Zeile 27

In diese Zeile sind die ausländischen Einkünfte einschließlich der ausländischen Steuern aus eigener Tätigkeit des Stpfl. einzutragen. Dies gilt auch, wenn der Stpfl. eine Organgesellschaft ist. Erzielt der Stpfl. die Einkünfte über eine Mitunternehmerschaft, ist nicht Zeile 27, sondern Zeile 31 auszufüllen; werden die Einkünfte von einer Organgesellschaft erzielt und dem St...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.2 Entrichtungszeitpunkt

Den Zahlungszeitpunkt regelt § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG. Grundsätzlich muss die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt entrichtet werden. Eine Ausnahme gilt bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG [1], d. h. insbesondere bei Gewinnausschüttungen nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften. Bei dies...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA hat 2019 im Volumen deutlich zugelegt. Insbesondere wurden zusätzliche Zeilen aufgenommen, in welchen Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu erklären sind. Auch sind Zeilen für die Mitteilung von Steuergestaltungen in diesen Vordruck aufgenommen worden. Die Anlage WA dient der Berücksichtigung von im Jahr 2019 einbehaltenen und damit au...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 6.1 Vor Zeilen 31–35

In diese Zeilen sind die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die über eine Mitunternehmerschaft erzielt werden. Einkünfte, die über eine Personengesellschaft erzielt werden, die keine Mitunternehmerschaften sind, sind hier nicht zu erfassen. Diese Einkünfte und damit auch die ausländischen Steuern sind dem Stpfl. direkt als eigene Einkünfte ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1 Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags[1] erteilt werden. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR, für andere Personen beträgt der Pauschbetrag 801 EUR. Im Gegensatz zu der bis 2008 geltenden Rechtslage können zusammenveranlagte Ehegatten anstelle von gemeinsamen Freistell...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2 Bemessung der Kapitalertragsteuer

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht nur für Kapitaleinkünfte vorzunehmen, sondern auch, wenn die Erträge einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug. Für Erträge aus Investmentfonds wird ab 2018 die Teilfreistellung nach § 20 InvStG entsprechend den für Privatanleger geltenden Freistellungssätzen berü...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 6.2 Zeile 31

In Zeile 31 sind die über eine Mitunternehmerschaft erzielten ausländischen Einkünfte einzutragen. Nicht einzutragen sind Einkünfte, die nach deutschem Steuerrecht nicht ausländische gem. § 34d EStG sind (z. B. Einkünfte gem. § 50d Abs. 10 EStG). Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Zeile 27 verwiesen. Sofern eine Organschaft vorliegt, sind die Einkünfte der Organgesellsc...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.5 Zeile 6

In diese Zeile sind die Einkünfte einzutragen, die gem. § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei sind. Im Rahmen einer Körperschaftsteuererklärung kann das Teileinkünfteverfahren nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Beteiligungserträge zwar von einer Körperschaft erzielt werden, das Einkommen dieser Körperschaft aber im Rahmen einer Organschaft einer natürlichen Person (ggf. über eine ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.4 Haftung

Die Haftung bei der Kapitalertragsteuer richtet sich nach § 44 Abs. 5 EStG . Der Abzugsverpflichtete haftet nicht, wenn er nachweist, dass er die ihm auferlegten Pflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Der Gläubiger der Kapitalerträge wird nach § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG nur in Anspruch genommen, wenn der Abzugsverpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschri...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.3 Sperrvermerk

Der Steuerpflichtige kann zur Vermeidung des Kirchensteuerabzugs der Datenübermittlung an den Abzugsverpflichteten bis auf Widerruf widersprechen, sog. Sperrvermerk.[1] Hierzu muss der Steuerpflichtige die Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.6. eines Jahrs beim BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder elektronisch über das BZStOnlinePortal einreichen. Der Abzugsver...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.7 Zeile 41

Nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG werden anrechenbare ausländische Steuern auf Antrag des Stpfl. von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "alternativer Abzug"). In dieser Zeile ist anzugeben, ob statt der Anrechnung der ausländischen Steuer ein Abzug als Betriebsausgabe erfolgen soll. Bei diesen Steuern ist der Abzug von der Bemessungsgrundlage dann gü...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.17 Zeile 28

In diese Zeilen sind die gezahlten, auf die Körperschaftsteuerschuld des Vz 2019 anrechenbaren ausländischen Steuern einzutragen, soweit sie auf die durch eigene Tätigkeit erzielten Einkünfte entfallen. Nach § 26 Abs. 1 KStG anrechenbar sind nur festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuern. Einzutragen ist nur diejenige a...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.3 Anmeldungszeitpunkt

Die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist dem Finanzamt innerhalb der in Tz. 6.2 genannten Frist[1] nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck und ab 2009 auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln.[2] Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in dies...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 6.5 Zeile 34

In diese Zeile ist die ausländische Steuer einzutragen, die statt angerechnet zu werden, gem. § 34c Abs. 2 EStG abgezogen werden soll. Vgl. hierzu die Ausführungen zu Zeile 42. In der Anlage AESt der Organgesellschaft ist die abzuziehende Steuer nur dann in Zeile 34 einzutragen, wenn der Organträger eine Körperschaft ist. Anderenfalls ist die Steuer in Zeile 35 einzutragen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.6 Zeile 40

Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn der Organträger keine Körperschaft ist und damit der Einkommensteuer unterliegt. In diesem Fall ist die Steuer einzutragen, die statt angerechnet zu werden, abgezogen werden soll gem. § 34c Abs. 2 EStG. Vgl. zu weiteren Ausführungen Zeile 42.mehr

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Kapitalertragsteuer / 5 Abstandnahme vom Steuerabzug

Die Abstandnahme vom Steuerabzug regelt § 44a EStG. Diese ist regelmäßig aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer besonderen Bescheinigung des Finanzamts (Nichtveranlagungsbescheinigung/NV-Bescheinigung) zulässig. 5.1 Freistellungsauftrag Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags[1] erteilt werden. Für zusammenveranl...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 6.6 Zeile 35

Diese Zeile ist nur bei einer Organgesellschaft auszufüllen, wenn der Organträger keine Körperschaft ist und damit der Einkommensteuer unterliegt. In diesem Fall ist die Steuer einzutragen, die statt angerechnet zu werden, abgezogen werden soll gem. § 34c Abs. 2 EStG. Vgl. zu weiteren Ausführungen Zeile 42.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.5 Zeile 39

Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn der Organträger eine Körperschaft ist. In diesem Fall ist die Steuer einzutragen, die statt angerechnet zu werden, abgezogen werden soll gem. § 34c Abs. 2 EStG. Vgl. zu weiteren Ausführungen Zeile 42.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.20 Zeile 30a

In Zeile 30a ist der Betrag der fiktiven ausländischen Steuer anzugeben. Dieser Betrag ist nicht in der anrechenbaren Steuer lt. Zeile 28 enthalten, da eine fiktive Steuer keine auf die Erträge "entfallende ausländische Steuer" ist. Auch fiktive ausländische Steuer kann angerechnet werden. Allerdings kann fiktive Steuer nicht von der Bemessungsgrundlage nach § 26 Abs. 1 KStG...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2 Ausländische Steuer

Nach § 43a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 32d Abs. 1 und Abs. 5 EStG wird auch die ausländische Steuer beim Steuerabzug berücksichtigt. Die Einbeziehung der ausländischen Steuer ist nur für die inländische auszahlende Stelle, d. h. inländische Banken, von Bedeutung.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.11 Zeile 11

In dieser Zeile ist die gem. § 34c Abs. 3 EStG abziehbare ausländische Steuer einzutragen, die auf die Einkünfte in Zeile 9 entfallen ist. Vgl. zu weiteren Ausführungen die Erläuterungen zu Zeile 30.mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2019 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.2 Datenabruf

Der Datenabruf läuft wie folgt ab: Das BZSt hat unter dem Ordnungskriterium der Steueridentifikationsnummer die steuerlichen maßgebenden Daten gespeichert. Diese Datenbasis ist insbesondere auch Grundlage für die elektrischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM). Zusätzlich werden Daten zur territorialen Ausdehnung der steuererhebenden Religionsgemeinschaft und der jeweilige Kir...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 4.2 Zeile 2

In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf Abzug von der Bemessungsgrundlage für jeden ausländischen Staat einheitlich zu stellen is...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.8 Zeile 42

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die der alternative Abzug gem. § 34c Abs. 2 EStG beantragt wird. Es handelt sich um ausländische Steuern, die auch angerechnet werden könnten. In dieser Zeile sind nicht nur die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus eigener Tätigkeit des Stpfl. erhoben werden, einzutragen, sondern auch die ausländischen St...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.8 Vor Zeilen 9–26

In den Zeilen 9–26 werden die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus Investmentfonds entfallen, erfasst. Diese sind nach der Art des Fonds unterteilt: Aktienfonds (Zeilen 9–11), Aktienfonds, an denen Lebens- oder Krankenversicherungen oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind (Zeilen 12–14), Mischfonds (Zeilen 15–17), Mischfonds, an denen Lebens- oder Krankenversicherungen...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.4 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stille Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ige...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.7 Zeile 8

In Zeile 8 ist der Betrag der ausländischen Steuer anzugeben, der mit Einkünften im Zusammenhang steht, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Da dies nur im Falle einer Organschaft der Fall sein kann, ist diese Zeile nur von Organgesellschaften auszufüllen. Soweit die ausländischen Steuern mit steuerfreien Einkünften im Zusammenhang stehen, können sie nicht gem. § 34c ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solche aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.1 Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rz. 25 Die Anrechnung nach § 34c EStG und der Progressionsvorbehalt (nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) bei Eingreifen der Freistellungsmethode entsprechend dem jeweiligen DBA schließen sich gegenseitig aus.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.1 Verhältnis von § 34c EStG zu DBA

Rz. 171 Die Durchführung der Anrechnung richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des DBA. Dabei sind etwaige besondere Regelungen eines DBA zu beachten, z. B. die Anrechnung getrennt für jede Einkunftsart[1]. Rz. 172 Die Frage, ob Einkünfte aus einem bestimmten Staat stammen, ist daher nach den Regeln des jeweiligen DBA zu entscheiden, die insoweit § 34d EStG verdrä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch nationales Recht

Rz. 3 Soweit keine DBA bestehen bzw. das DBA keine Regelung zur Vermeidung der Doppelbelastung enthält, sieht § 34c EStG eine Entlastung im Wesentlichen im Weg der Anrechnung der Steuer aus dem Quellenstaat vor, jedoch keine Freistellung. § 34c EStG hat dabei, neben der Regelung von Sonderfällen, wie etwa in § 34c Abs. 5 EStG, eine doppelte Funktion: § 34c EStG regelt die Met...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.1 Allgemeines

Rz. 170 Die Regelung des § 34c Abs. 6 EStG hat mehrfache Funktionen: Sie bringt den Vorrang der DBA gegenüber der unilateralen Regelung des § 34c EStG zum Ausdruck, indem § 34c Abs. 1 bis 3 EStG, d. h. die Anrechnung der ausl. Steuer oder ihr Abzug bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte, nicht anzuwenden ist, wenn ein DBA besteht (§ 34c Abs. 6 S. 1 EStG). Sie ordnet an, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 Die Regelungen über die Anrechnung von ausl. Steuern sind vielfältig geändert worden: Gesetz v. 9.9.1998[1]: Streichung des § 34c Abs. 4 EStG. Gesetz v. 22.12.1999[2]: Ergänzung des § 34c Abs. 6 EStG um S. 4 für den Fall, dass ein DBA-Staat Einkünfte aus einem Drittstaat besteuert. Gesetz v. 23.10.2000[3]: Streichung des Verweises in § 34c Abs. 1 S. 2 EStG auf § 32c EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4.1 Einkommensteuer

Rz. 6 Die Anrechnung ausl. Steuer nach § 34c EStG begünstigt in erster Linie nur unbeschränkt Stpfl. Dies sind Personen, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind, sowie Personen, die nach § 1 Abs. 2 und 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Rz. 7 Beschränkt Stpfl. haben lediglich in einem Ausnahmefall – zunächst nur auf Basis einiger DBA, nunmehr aber auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.2 Bestimmung der ausländischen Einkünfte

Rz. 173 Es muss sich nach dem einschlägigen DBA um ausl. Einkünfte handeln. Wenn es hingegen infolge einer sog. Rückfallklausel ("subject-to-tax-Klausel"; z. B. Art. 23 Abs. 2 a. E. DBA USA bzw. § 50d Abs. 9 EStG) zu einer Besteuerung im Inland kommt, so handelt es sich um inl. und nicht um ausl. Einkünfte. Eine Rückfallklausel fingiert ein Besteuerungsrecht des Ansässigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Sachliche Begrenzung der Anrechnung

Rz. 87 Umstritten ist dagegen, ob die Regelung des § 34c Abs. 1 S. 5 EStG auch eine sachliche Begrenzung i. d. S. enthält, dass nur ausl. Steuer auf diejenige ausl. Bemessungsgrundlage anrechenbar ist, die auch zur inländischen Bemessungsgrundlage gehört. Diese Frage tritt auf, wenn die Bemessungsgrundlage im Ausland höher ist als im Inland, weil z. B. aufgrund von inländisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.2 Verlustausgleichsbeschränkungen

Rz. 45 Sämtliche Verlustausgleichsbeschränkungen wie § 2a Abs. 1 und 2 EStG sowie § 15a EStG und § 15b EStG bzw. § 20 Abs. 7 EStG sind zu berücksichtigen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.3 Sparerfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag

Rz. 46 Da die ausl. Einkünfte nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln sind, sind alle Abzüge vorzunehmen, die der Ermittlung der Einkünfte dienen. Dies gilt bis Vz 2007 z. B. für den Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG a. F., der bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen ist. Dieser Abzug vermindert den Höchstbetrag der anzurechnenden Steuer. Liegen sowohl inl. als auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3.1 Überblick

Rz. 130 Der Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte ist nach § 34c Abs. 3 EStG in folgenden Fallgruppen möglich: Die ausl. Steuer entspricht nicht der deutschen ESt. Die ausl. Steuer wurde nicht in dem Staat erhoben, aus dem die Einkünfte stammen (in DBA-Fällen, § 34c Abs. 6 S. 6 EStG). Es liegen nach deutscher Auffassung überhaupt keine ausl. Einkünfte vor[1].mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.6 Ansatz fiktiver Steuern

Rz. 178 Ist in einem DBA – zumeist für Dividenden, Zinsen und Lizenzen – vorgesehen, dass die Steuer als bezahlt gilt (fiktive Abzugsteuer), ist diese fiktive Steuer von dem Steuerabzug von der Bemessungsgrundlage nach § 34c Abs. 2 EStG ausgeschlossen (§ 34c Abs. 6 S. 2 Halbs. 2 EStG). Fiktive Steuer kann daher nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden; ein Abzug vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.2 Systematische Stellung

Rz. 4 § 34c EStG befindet sich im V. Kapitel des EStG, das mit dem Begriff "Steuerermäßigungen" überschrieben ist. § 34c EStG knüpft mit seiner Regelung in Abs. 1 zwar an die tarifliche ESt an, indem diese um den Anrechnungsbetrag vermindert wird. Daneben enthält die Regelung aber mit ihren Anordnungen über den Steuerabzug in Abs. 2 und 3 (und soweit Abs. 6 auf diese Vorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.2 Voraussetzungen für den Abzug

Rz. 122 Voraussetzung für den Abzug nach Abs. 3 ist, ebenso wie für die Anrechnung nach Abs. 1, dass der Stpfl. unbeschränkt stpfl. ist (Rz. 6ff.), eine Steuersubjektidentität besteht (Rz. 11ff.), die zu berücksichtigende ausl. Steuer festgesetzt und gezahlt wurde sowie keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt (Rz. 54ff.). Rz. 123 Abgezogen werden kann allerdings immer nur die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.2 Ausländische Einkünfte

Rz. 31 Was ausl. Einkünfte sind, ergibt sich aus dem abschließenden Katalog des § 34d EStG bzw. dem jeweiligen DBA (zur Konkurrenz unilateraler und multilateraler Regelungen Rz. 2ff.). Rz. 32 Zu beachten ist, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 5 und Abs. 6 S. 2 EStG eine Sonderregelung für die Anrechnung ausl. Quellensteuer gilt. Die Anrechnung erfolg...mehr