Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Zinsen- und Lizenzgebühren i.S.v. § 50g EStG

Rz. 244 [Autor/Stand] Zinsen und Lizenzgebühren als Gegenstand des Freistellungsverfahrens. Außerdem ist das Freistellungsverfahren grundsätzlich anwendbar auf Zinsen und Lizenzgebühren, die gem. § 50g EStG von einem inländischen Unternehmen oder einer inländischen Betriebsstätte an ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlt werden. Rz...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1.2 Einzelbeschränkungen des § 2a Abs 1 EStG

Tz. 2101 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Abzugsbeschränkungen ergeben sich nicht nur für originäre BetrSt-Verluste, sondern § 2a Abs 1 EStG enthält auch einen umfangreichen Katalog weiterer "Verlustursachen", die ausschl auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden sind. Die in der Praxis für den Unternehmensbereich wichtigste Vorschrift ist § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a EStG, der Tw-Ab...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 50a Abs. 1 EStG

Ausländische Künstler und Sportler, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit den Einkünften aus ihrer im Inland ausgeübten künstlerischen bzw. sportlichen Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe d, Nummer 3 und 4 EStG). Die Einkommensteuer wird bei selbständigen oder ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / m) Entsprechende Anwendung von § 45 EStG (Satz 12)

Rz. 203 [Autor/Stand] Erstattung grundsätzlich nur an den Inhaber des Stammrechtes der Kapitalerträge. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Kapitalerträge oder Vergütungen dem Gläubiger im Zuflusszeitpunkt zuzurechnen sein müssen, regelt § 50d Abs. 1 Satz 12, dass für die Erstattung von Kapitalertragsteuer § 45 EStG entsprechend gilt. Hiernach ist eine Erstattung der Kapita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Fälle des Steuerabzugs gemäß § 50a EStG

Rz. 68 [Autor/Stand] Steuerabzug gemäß § 50a EStG. Die Fälle, in denen ein Steuerabzug gem. § 50a EStG erfolgt, sind in § 50a Abs. 1 EStG geregelt. Hierzu gehören insbesondere Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (Nr. 1) oder deren Verwertung (Nr. 2) erzielt werden (Nr. 1), Einkünfte, die au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Sonderfall des § 50a Abs. 7 EStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Sicherungsabzug. Daneben sieht das Gesetz in § 50a Abs. 7 EStG außerdem einen Sicherungsabzug vor. Hiernach erfolgt der Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts des Vergütungsgläubigers, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs zweckmäßig ist. Rz. 70 [Autor/Stand] Frage der Zulässigkeit des Sicherungsabzugs in den Fällen des § 50d Abs. 1. Es stellt sic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Nicht von § 43b EStG erfasste Kapitalerträge

Rz. 246 [Autor/Stand] Erweiterung des Anwendungsbereichs für nicht von § 43b EStG erfasste Mutter-Tochter-Beteiligungen. Für Mutter-Tochter-Beteiligungen erweitert Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 das Freistellungsverfahren. Hiernach gilt das Freistellungsverfahren auch für Kapitalerträge, die von einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine nach einem DBA im anderen Vertragsstaat a...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahme: Verzinsung des Erstattungsbetrages nach § 50g EStG

a) Verzinsung (Satz 1) Rz. 225 [Autor/Stand] Verzinsung von Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Ausschluss der Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern besteht für Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG, welche nach dem 31.12.2003 gezahlt werden (Abs. 1a Satz 1). Diese Regelung trägt Art. 1 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Steuerabzug ungeachtet der §§ 43b, 50g EStG oder des DBA

Rz. 74 [Autor/Stand] Fälle des Steuerabzugs und Ausnahmen. Der Steuerabzug für Kapitalerträge gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie der Steuerabzug für Einkünfte i.S.d. § 50a EStG erfolgen grundsätzlich ungeachtet dessen, ob der Vergütungsgläubiger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung gem. §§ 43b,[2] 50g EStG [3] oder aufgrund eines DBA[4] hat. Nur sofern ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Unklarheiten, die nicht unmittelbar die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach §§ 43b, 50g EStG oder DBA betreffen, also z.B. solche bzgl. der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 76 [Autor/Stand] Bestehen der beschränkten Steuerpflicht als Anwendungsvoraussetzung von § 50d EStG. Es ist klarzustellen, dass § 50d Abs. 1 voraussetzt, dass die von ihm erfassten Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, d.h. insbesondere, dass sie von der beschränkten Steuerpflicht erfasst sind. Streitigkeiten über das Bestehen einer beschränkten Steuerpflicht können nic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Entsprechende Anwendung von § 50d Abs. 1 EStG

Rz. 63 [Autor/Stand] Gesetzesverweise auf eine entsprechende Anwendung von § 50d Abs. 1. Im Gesetz finden sich zum Teil Verweise auf eine entsprechende Anwendung von § 50d Abs. 1. So verweist etwa § 44a Abs. 9 Satz 2 EStG auf § 50d Abs. 1 Satz 3–12 für die 2/5-Erstattung von Kapitalertragsteuer.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. Steuerpflicht nach dem EStG

1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne der §§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG Vergütungen, die eine inländische Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berggewerkschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sonstige Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder Personenvereinigung des privaten und des öffentlichen Rechts, bei denen die G...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 1 EStG (Erstattung)

Sieht § 50g EStG oder ein DBA vor, dass Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden, kann nach § 50d Abs. 1 EStG die volle oder teilweise Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer beantragt werden. Folgendes ist zu beachten: Die Erstattung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebene...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 2 EStG (Freistellungsbescheinigung)

Auf Antrag wird die volle oder teilweise Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG bescheinigt. Das Verfahren zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ist in § 50d Abs. 2 EStG geregelt. Folgendes ist zu beachten: Die Freistellungsbescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antrag ist vom Künstler/Sportler ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.7 Zeitliche Anwendungsregelung des § 50d Abs 1 S 9 EStG

Tz. 2071 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG ist nach der Anwendungsbestimmung in § 52 EStG auf noch alle offenen Fälle anwendbar. Nach der Rspr des BFH im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (s Beschl des BFH v 19.05.2010, BStBl II 2011, 156) ist die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung ernstlich zweifelhaft. Im Hauptverfahren wird sich dann auch die F...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BMF v. 5.7.2013 – IV C 1-S 2411/0:001 – DOK 2013/0629404, BStBl. I 2013, 847 (Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 50d Absatz 2 Satz 1 EStG bei sog. "abgesetzten Beständen")

Bei Schachtelbeteiligungen im Sinne des § 43b EStG kann der Schuldner der Kapitalerträge vom Steuerabzug Abstand nehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vorlegt (§ 50d Absatz 2 Satz 1 EStG). Durch die Verlagerung des Steuerabzugs bei girosammelverwahrten inländischen Aktien auf die letzte inländisc...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Erstattungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 1 EStG (Erstattung)

Sieht ein DBA vor, dass Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, nicht besteuert werden, kann nach § 50d Abs. 1 EStG die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer beantragt werden. Folgendes ist zu beachten: Die Erstattung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Erstattungsantrag kann mit dem Antrag auf Erteilung eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen

(1) Allgemeines Rz. 66 [Autor/Stand] Überblick. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, sind die in § 43 EStG geregelten Kapitalerträge. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug gem. § 50a EStG unterliegen, sind hingegen bestimmte Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger. Dabei sieht § 50a Abs. 1 EStG den Regelabzug für die dort näher angeführten Einkünfte v...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Erstattungsanspruch eines ausländischen Vergütungsgläubigers aus anderen Gründen als den in § 50d Abs. 1 Satz 1, 2 EStG genannten

Rz. 79 [Autor/Stand] Kein § 50d Abs. 1 bei Erstattungsanspruch aus anderen Gründen. Zwar kann sich ein Erstattungsanspruch eines ausländischen Vergütungsgläubigers auch aus anderen Gründen als den in § 50d Abs. 1 Satz 1, 2 genannten ergeben, z.B. wegen fehlender beschränkter Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers, fehlender Steuerpflicht der Einkünfte, eines Steuerabzugs tro...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 2 EStG (Freistellungsbescheinigung)

Auf Antrag wird die volle oder teilweise Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG bescheinigt. Das Verfahren zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ist in § 50d Abs. 2 EStG geregelt. Folgendes ist zu beachten: Die Freistellungsbescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antrag ist vom Vergütungsgläubige...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.2 Prüfungsschritt 2: Vorliegen eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens und Anwendung des § 3c Abs 2 EStG/§ 8b Abs 3 KStG

Tz. 837 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 a) Behandlung bei Personenunternehmen Bei Personenunternehmen als Darlehensgeber stellt sich die Frage, ob § 3c Abs 2 EStG anzuwenden ist, weil in diesem Fall die Aufwendungen ganz oder tw mit den aus der ausl Kap-Ges erwarteten Eink des Gesellschafters (GA/Dividende) zusammenhängen. Soweit die Überlassung dagegen entgeltlich, dh zu fremdübli...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG

Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitätskatalog des § 2a EStG erfüllt. Abw vom Aktivitätskatalog der DBA bzw des § 8 AStG, sind die...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2.2 Die gesetzliche Nachbesserung in § 50d EStG 2013

Tz. 1638 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach der rückwirkend anzuwendenden Neufassung im AmtshilfeRLUmsG ist die Vergütung des Gesellschafters ungeachtet der Vorschriften eines DBA über die Zuordnung von Vermögenswerten zu BetrSt derjenigen BetrSt des Gesellschafters zuzurechnen, der der Aufwand für die der Vergütung zugrunde liegende Leistung zuzuordnen ist; auch Aufwendungen un...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.5 Outbound Steueroptimierungen mittels § 50d Abs 10 EStG

Tz. 1653 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einf des § 50d Abs 10 EStG hat sehr schnell zu Outbound-Modellen (zB PWC Transfer Pricing Perspective Deutschland 2012) geführt, in denen versucht wird, die Zuordnung insbes für Lizenzen zu nutzen, um diese im Konzern st-optimiert einsetzen zu können. Beispiel: a) Grundfall: Die dt X-GmbH ist als MG Eigentümerin einer großen Anzahl von Ma...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.3 Die Korrekturen nach § 4 Abs 1 S 3 EStG / § 12 Abs 1 KStG

Tz. 64 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Hinsichtlich der sogenannten Entstrickungsregelungen wird allgemein auf § 12 KStG Tz 1ff und auf Tz 1300ff verwiesen. Abgrenzungsfragen stellen sich vorrangig im Hinblick auf § 12 KStG. Mit § 12 Abs 1 KStG liegt ein allgemeiner Entstrickungstatbestand im KStG vor, der tatbestandlich zwar mit den Voraussetzungen mit § 4 Abs 1 S 3 EStG korrespon...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 50d Abs. 1, 1a und 2 EStG

I. Entstehungsgeschichte 1. StReformG 1990 vom 25.7.1988 (BGBl. I 1988, 1093, ber. BGBl. I 1988, 2074) Rz. 1 [Autor/Stand] StReformG 1990. § 50d wurde erstmals 1988 eingeführt. Hierdurch wurde ein Steuerabzug ungeachtet etwaiger abkommensrechtlicher Befreiungen angeordnet und die Entlastung erst im Erstattungsverfahren gewährt. Hierdurch sollte der Quellensteuereinbehalt durch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 3 Nr. 41 EStG

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Einfügung von § 3 Nr. 41 EStG a.F. durch das StÄndG v. 18.7.1958. Die ursprüngliche Fassung von § 3 Nr. 41 EStG wurde durch das StÄndG v. 18.7.1958[2] eingefügt, also noch vor Inkrafttreten der Hinzurechnungsbesteuerung (s. Anm. 2), aber ebenfalls zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung. Befreit wurden "Einkünfte der Steuerpflicht...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. Steuerpflicht nach dem EStG

1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 50a Abs. 1 EStG Ausländische Künstler und Sportler, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit den Einkünften aus ihrer im Inland ausgeübten künstlerischen bzw. sportlichen Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe d,...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. Steuerpflicht nach dem EStG

1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne § 50a Abs. 1 EStG Ausländische natürliche oder juristische Personen sind mit im Inland erzielten Einkünften im Sinne des § 50a Abs. 1 EStG beschränkt steuerpflichtig (§§ 1 Abs. 4 EStG und 2 KStG in Verbindung mit § 49 EStG). Die Steuer wird im Wege des Steuerabzugs erhoben. Informationen sowie Formulare, Merkblätter etc. zum S...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.8.2008 (BR-Drucks. 545/08)

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) [...] Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] 28. § 50d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "durch den Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen im Sinne des § 50a" gestrichen. b) In Absatz 1a Satz 8 wird der Klammerzusatz "(§ 50 Abs. 5)" durch den Klammerzusatz "(§ 50 Abs. 2)" ersetzt. c...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5 Nationale Rückfallklausel des § 50d Abs 9 EStG

6.9.5.1 Allgemeines Tz. 2049 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Soweit nicht die abkommensrechtlichen Rückfallklauseln gelten (s Tz 2027ff), gilt der Grundsatz der virtuellen Vermeidung der Doppelbesteuerung nach der Freistellungsmethode, dh es bedarf keines Nachweises der tats Besteuerung im Ausl (s Urt des BFH v 23.10.1996, BStBl II 1997, 313). Als Reaktion sowohl auf diese Rspr als ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1 Abzugsverbote nach § 2a EStG

6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitätskatalog des § 2a EStG erfüllt. Abw ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge des § 3 Nr. 41 EStG

I. Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen (Satz 1) 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a) a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge des § 50d Abs. 1, 1a und 2 EStG

I. Steuererstattung (Abs. 1) 1. Grundsätzliches Rz. 44 [Autor/Stand] Europarechtliche Zweifelsfragen. Angesichts der von § 50d Abs. 1 statuierten besonderen Regelung für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte stellt sich die Frage, ob diese Regelung mit Unionsrecht vereinbar ist. Dabei werden im Folgenden zunächst die Vereinbarkeit des Abzugsverfahren im Allgemeinen mit U...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3 Behandlung von Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen nach § 15 Abs 1 Nr 2 EStG

5.3.1 Allgemeines Tz. 1616 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach dem DBA sind die Gewinnanteile beschr stpfl Gesellschafter deutscher Pers-Ges von der B-Rep zu besteuern, soweit die Gewinnanteile inl BetrSt zuzurechnen sind. Nach innerstaatlichem Recht (s § 15 Abs 1 Nr 2 EStG) gelten dabei auch Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für die Hingabe von Darlehen ode...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6 Die begrenzte Reaktion des Gesetzgebers – § 50i EStG

5.2.3.6.1 Allgemeines Tz. 1552 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur Vermeidung von St-Ausfällen infolge Nichtbesteuerung der stillen Reserven insbes im Beteiligungsfall soll § 50i Abs 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der im BV einer Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (also sowohl gew infizierte als auch gew geprägte Gesellschaften) eingebrachten WG des BV oder Anteile iS des § 17 E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10 Die Rückfallklausel des § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG bei "unfairem" Steuerwettbewerb

6.10.1 Der Regelungsinhalt Tz. 2072 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG hebt die nach DBA vorgesehene Freistellung in den Fällen auf, in denen der ausl Staat die dort erzielten Eink iRd beschr StPflicht nach innerstaatlichem Recht nicht besteuern kann. Die Regelung greift indessen nicht, wenn die Eink nach dem innerstaatlichen Recht des ausl Staates allgemein ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 31.12.2010 (BR-Drucks. 850/10)

[...] Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] 6. § 50d Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: "Dem Vordruck ist in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a eine Bescheinigung nach § 45a Absatz 2 beizufügen." b) Nach dem neuen Satz 7 wird folgender Satz eingefügt: "Der Antragsteller hat in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 2.9.2008 (BT-Drucks. 16/10189)

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) [...] Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] [Keine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.8.2008] [...] Begründung [...] B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) [...] Zu Nummer 28 (§ 50d) [Keine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.8.2008] [...]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.5.2012 (BR-Drucks. 302/12)

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 [...] Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 25. Nach § 50d Absatz 1 Satz 10 wird folgender Satz eingefügt: "Ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach diesem Gesetz oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden, steht der Anspruch a...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 19.6.2012 (BT-Drucks. 17/10000)

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 [...] Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 25. Nach § 50d Absatz 1 Satz 10 wird folgender Satz eingefügt: "Ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach diesem Gesetz oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden, steht der Anspruch a...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7341)

Einzelbegründung – (Auszug) Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 20a (§ 50d) Allgemeines Durch Urteil vom 11.10.2000 – I R 34/99 – hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Bescheinigung nach § 50d Abs. 3 EStG, durch die das Bundesamt für Finanzen den Schuldner von Kapitalerträgen im Sinne des § 43d EStG und Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 EStG...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 15.4.2005 (BR-Drucks. 235/05)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung [...] Artikel 4 Anpassung sonstigen Bundesrechts [...] (27) In der Inhaltsübersicht und dort in der Angabe zu § 45d sowie in § 22a Abs. 2 Satz 2, § 44b Abs. 2 Satz 1, § 45b Abs. 3 Satz 1, 2, in der Überschrift zu § 45d und in Abs. 1 Satz 1, 4, Abs. 2 Satz 1, 2, § 48b Abs. 6 Satz 1, 2, § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 S...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 24.1.2011 (BT-Drucks. 17/4510)

Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes [Keine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 31.12.2010] [...] Begründung B. Besonderer Teil [...] Zu Artikel 7 (Änderung des Einkommensteuergesetzes): [...] [Keine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 31.12.2010]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 v. 19.4.1988 (BT-Drucks. 11/2157)

Artikel 1 Änderungen des Einkommensteuergesetzes [...] 66. Nach § 50c wird folgender § 50d eingefügt: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veräußerungsgewinne (Buchst. b)

a) Steuerfreiheit von Gewinnen aus Veräußerung, Auflösung oder Kapitalherabsetzung Rz. 81 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG befreit Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl. KapGes. sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kapitals, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegang...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Verbleibende Einwendungen des Vergütungsschuldners

Rz. 208 [Autor/Stand] Statthafte Einwendungen des Vergütungsschuldners. Von § 50d Abs. 1 Satz 13 unberührt sind Einwendungen des Vergütungsschuldners, die die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens selbst betreffen.[2] Folglich kann der Vergütungsschuldner gegen eine Steueranmeldung i.S.d. § 167 Abs. 1 Satz 1, § 168 Satz 1 AO oder gegen einen Haftungs- oder Nachforderungsbe...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP v. 19.2.2013 (BT-Drucks. 17/12375)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes [Keine Änderung von § 50d EStG]mehr