Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 1 Allgemein

Rz. 286 Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre Einkommensteuer anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte ...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 42 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–6] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der Steuer) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pflege oder ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 237 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–44] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 928 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 2.2 Bodenunabhängige Tiere

Die flächenunabhängigen Sonderformen der Tiererzeugung und -haltung[1], die bewertungsrechtlich zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören[2], sind auch dann Land- und Forstwirtschaft, wenn daneben keine Bodenflächen bewirtschaftet werden. Ihre Erzeugnisse müssen aber der menschlichen Ernährung dienen. Binnenfischerei, Teichwirtschaft sowie Fischzucht zur E...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 36 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–19] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind in die Zeilen 13–19 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, soweit s...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 3.4 Stromerzeugung aus Biogas

Die Biomasse stellt das Urerzeugnis der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar; denn sie ist jeweils ganz oder teilweise aus tierischen oder pflanzlichen Abfällen sowie aus den erzeugten Pflanzen und Pflanzenteilen hergestellt worden. Die Weiterverarbeitung zu Biogas stellt die erste Produktionsstufe des Nebenbetriebs dar, die grundsätz...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 231 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Fachbeitrag werden Begriff und Inhalt des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft näher vorgestellt, seine Naturerzeugnisse sowie die Produktionsphasen ihrer pflanzlichen und tierischen Veredelung ebenso wie ihre Einordnung in seine Einkunftsart und die Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten. Der Beitrag enthält schließlich die Regelungen zur Vermarktung der...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 4.1 Abgrenzung und Zukauf

In langjähriger Rechtsanwendung hat der Zukauf land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse dem land- und forstwirtschaftlichen Charakter des Betriebs nicht geschadet, wenn er dauernd und nachhaltig [1] 30 % des Umsatzes nicht überschritten hat. Bei Anwendung dieser Grenze stellte die Finanzverwaltung den Zukauf mit seinem Einkaufswert dem Umsatz gegenüber.[2] Außerdem sollte ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 2 Notwendige Unterlagen

Rz. 253 [Allgemeine Kurzinformation] Unternehmer, die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)" zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.1 Umfang der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 § 90 Abs. 1 S. 1 AO beschreibt nur einen allgemeinen Grundsatz, der durch eine Reihe spezieller, auf die jeweilige Verfahrenslage abgestimmter Bestimmungen konkretisiert wird. Eine eigenständige Rechtsgrundlage beinhaltet die Vorschrift wegen ihrer unzureichenden Bestimmtheit nicht. Der Einsatz von Zwangsmitteln[1] setzt regelmäßig einen Verwaltungsakt voraus, der auf...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 3.3 Fotovoltaik-Anlagen

Eine netzgekoppelte Solarstromanlage bildet wegen ihres einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs mit dem Gebäude kein selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn der erzeugte Strom überwiegend im Gebäude verbraucht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein vermietetes Wirtschafts- oder Wohngebäude handelt und ob dieses zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehör...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 3.2 Windkraft

Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Windkraftanlagen (im Sprachgebrauch: "Windräder"), die im räumlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der Windpark ist danach keine unteilbare Einheit und kein eigenes selbstständiges Wirtschaftsgut.[1] Selbstständige abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter sind vielmehr die einzelnen Windkraftanlagen, und zwar jeweils zusammen...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 287 Ausländische Einkünfte sind im Inland grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünfte...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 254 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grundsätzlich im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Dividenden müssen in voller Höhe eingetragen werden Dividenden, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, sind zwar nur zu 60 % steuerpflichtig, da 40 % nicht als Gewinn erfasst werden (§ 3 Nr. 4...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 249 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–42] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–44 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 250 [Außerordentliche Erträge → Zeile 43] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.3 Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten

Rz. 47 § 90 Abs. 2 S. 3 AO stellt einleitend ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten ab. Die erweiterten Mitwirkungspflichten zielen demnach schwerpunktmäßig darauf ab, Erkenntnisse über im Ausland erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen [1] zu gewinnen. Unter den Begriff "Finanzinstitut" fallen nach dem Sinn und Zweck der Regelung sowohl Kreditinstitute i....mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Rz. 41 Erstmals gibt es für den Veranlagungszeitraum 2019 eine eigene Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen für Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG. Steuerliche Änderungen sind damit nicht verbunden. [Überblick]mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 9.3 Wirtschaftsjahr

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben wie bisher unverändert grundsätzlich ihren Gewinn bei allen Gewinnermittlungsarten nach einem Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis 30.6., Betriebe mit einem Futterbauanteil von mindestens 80 % vom 1.5. bis 30.4. zu ermitteln. Für reine Forstbetriebe[1] gilt grundsätzlich das Wirtschaftsjahr vom 1.10. bis 30.9., für reine Weinbaubetriebe ...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 1.2 Pflanzliche Veredelung

Die Veredelung der pflanzlichen Urproduktion ist ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb[1], wenn die Menge der ver- und bearbeiteten Urproduktion überwiegend im Hauptbetrieb erzeugt wird. Die Zuordnung des Nebenbetriebs zur Land- und Forstwirtschaft erfordert außerdem, dass das veredelte Endprodukt zum Verkauf bestimmt ist und von der Verkehrsauffassung als land- und forstwirts...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 2.1 Bodenabhängige Tiere

Haltung und Zucht der "bodenabhängigen" Tiere, die in der Anlage 1 zum BewG aufgezählt sind (Vieh, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel), werden nach ihrem Futterbedarf in Vieheinheiten umgerechnet und den Flächengrenzen der dauernden landwirtschaftlichen Nutzung[1] gegenübergestellt.[2] Werden diese Grenzen nicht nachhaltig überschritten, ist die Tierhaltung und Tierz...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 6 Reitbetriebe

Zucht und Haltung von Reitpferden ist Landwirtschaft, wenn die Flächengrenzen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG eingehalten werden; dasselbe gilt für die Haltung sowohl von eigenen wie auch von fremden Reitpferden.[1] Unter diesen Voraussetzungen ist der Reitbetrieb auch Landwirtschaft, wenn den Reitern eine Reithalle zur Verfügung gestellt wird[2] und eigene Reitpferde jeweils kur...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 241 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 157 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 20–25] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 55 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 76 Der persönliche Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten erstreckt sich auf unbeschränkt oder beschränkt Stpfl., die Geschäftsbeziehungen i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG unterhalten. Erfasst werden zum einen inländische Muttergesellschaften, die Tochtergesellschaften im Ausland unterhalten. Zum anderen fallen unter § 90 Abs. 3 S. 1 AO inländische Tochtergesellschaften, ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 186 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 795 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten a...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2 Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG

Bei einer Abfindung, die in einem Einmalbetrag gezahlt wird, kann es sich um außerordentliche Einkünfte handeln, die der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG unterliegen und von denen Lohnsteuer entsprechend tarifbegünstigt zu erheben ist (§ 39b Abs. 3 Satz 9 EStG). Dies ist der Fall, wenn die Zahlungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, nich...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.1 Tarifermäßigung durch "Verteilung auf 5 Jahre"

Die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG bewirkt eine Progressionsmilderung durch "Verteilung der außerordentlichen Einkünfte" auf 5 Jahre. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine echte Verteilung der steuerpflichtigen Abfindung auf 5 Veranlagungszeiträume (Kalenderjahre); vielmehr wird die Abfindung weiterhin in dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) besteuert, in...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Nach Rechtsprechung und Finanzverwaltung kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nur gewährt werden, wenn es durch die Zahlung der Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Richtungsweisend hierfür war das Urteil des BFH vom 4.3.1998[1], in dem der XI. Senat seine Rechtsauffassung im folgenden Leitsatz zusammenfasst: "Eine Entschädigung ist nur dann tarif...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte liegen nur dann vor, wenn die Abfindung grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahrs zur Auszahlung gelangt. Darüber hinaus müssen sich durch die Abfindung aber auch höhere Jahreseinkünfte ergeben, die eine Progressionsmilderung durch Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG rechtfertigen. 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderj...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3 Lohnsteuerliche Behandlung von Entlassungsabfindungen

Abfindungen, die für eine vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt werden, gehören in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch tarifermäßigt besteuert werden. Dies kann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geschehen. Dabei sind Entlassungsabfindungen, die als Einmalbeträge gezahlt...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.1 Begriff der Abfindung

Unter Abfindungen sind solche Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die ein Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen durch den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.[1] Eine Abfindung ist danach gegeben, wenn mit ihr entgehende Verdienstmöglichkeiten abgegolten werden sollen. Es handelt sich bei einer Abfindung um eine Entsc...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

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Kein Pflege-Pauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer

Leitsatz 1. Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. 2. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem Betreu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Beitragsnachzahlungen für Vorjahre im Rahmen der Öffnungsklausel

Leitsatz Konnte der Steuerpflichtige in rentenrechtlich zulässiger Weise Nachzahlungen von Vorsorgebeiträgen für ein vorangegangenes Kalenderjahr leisten, die jedoch erst im Zahlungsjahr rentenrechtlich wirksam werden, sind diese Beiträge im Rahmen der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG als Beiträge für das Jahr zu berücksichtigen, f...mehr

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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG: "Zwischenvermietung" im Veräußerungsjahr unschädlich

Leitsatz Wird eine Wohnimmobilie im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet, ist dies für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG unschädlich, wenn der Steuerpflichtige das Immobilienobjekt –zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumi...mehr

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Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

Leitsatz Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine "Veräußerung" i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war zu 40 % an einer KG und zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Im Juni 2008 erwarb der Kläger von der KG eine gegen die GmbH gerichtete Fo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers

Leitsatz 1. Ein unentgeltlicher Erwerb i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Übergeber ein (dingliches) Wohnrecht eingeräumt wird und die durch Grundschulden auf dem Grundstück abgesicherte Darlehen des Rechtsvorgängers nicht übernommen werden. 2. Nachträgliche Anschaffungskosten ...mehr

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Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

Leitsatz 1. Aufwendungen für die (Erst- oder Zweit-)Herstellung von Zuleitungsanlagen eines Gebäudes zum öffentlichen Kanal gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes, soweit die Kosten für Anlagen auf privatem Grund und nicht für Anlagen der Gemeinde außerhalb des Grundstücks entstanden sind. 2. Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder (ggf. teilweise) Instand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 4 Haftungsumfang

Rz. 17 Die Haftung besteht für die zur Zeit der Pflichtverletzung bereits entstandenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis [1] einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen sowie die durch die Pflichtverletzung entstandenen Säumniszuschläge.[2] Genau zu prüfen ist stets, wie weit die Pflichtverletzung ursächlich war für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung bzw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wirtschaftjahr

Rz. 10 [Autor/Stand] Der im Rahmen der Einheitsbewertung maßgebende Stichtag ist allgemein in § 35 Abs. 1 BewG geregelt. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Bestandsaufnahme der Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt. Feststellungszeitpunkt ist stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung der Einheitswerte erfolgt somit jeweils zum 1. Januar eines Jahres.[2] ...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 4. Anrechnungsmethode

In Deutschland gilt die Anrechnungsmethode. Einzig der schweizerische Liegenschaftsbesitz eines in Deutschland verstorbenen Schweizer Bürgers ist von der deutschen Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt selbst dann, wenn das unbewegliche Vermögen in der Schweiz keiner Steuer unterliegt. Bei der Anrechnung der Schweizer Erbschaftsteuer (§ 21 deutsches ErbStG) ist Vorausset...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [5] Diese Ausführungen [des Berufungsgerichts] halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 628 BGB aus. [7] a) Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat. Dies gilt für die typischen Anwaltsverträge...mehr

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zfs 09/2019, Fondsgebundene... / 2 Aus den Gründen:

"… [14] 1. Allerdings ist der Rechtsschutzfall – wie das BG zutreffend angenommen hat – erst in versicherter Zeit durch die Weigerung des Lebensversicherers eingetreten, das Widerspruchsrecht des Kl. anzuerkennen und ihm die verlangten Prämien nebst gezogener Nutzungen zu erstatten (vgl. Senat r+s 2013, 283, Rn 12 ff.). Der Deckungsanspruch des Kl. scheitert entgegen der Auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.1 Wirtschaftslenkende Regelungen

Rz. 15 Soweit andere Gesetze ausdrückliche Billigkeitsregelungen enthalten, gehen diese den §§ 163, 227 AO vor. Soweit jedoch diese speziellen Billigkeitsregelungen nicht eingreifen, kann auf die Vorschriften der AO zurückgegriffen werden. Rz. 16 Neben §§ 163, 227 AO gibt es andere Vorschriften, die ebenfalls eine abweichende Festsetzung der Steuer oder ihren Erlass vorsehen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Billigkeitsmaßnahmen bei Sanierungsgewinnen

Rz. 129 Der Sanierungsgewinn, der bei einem sanierungsbedingten Erlass von Forderungen bei dem Schuldner entsteht, war ursprünglich nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist durch Gesetz v. 29.10.1997[1] ersatzlos aufgehoben worden. Grund für die Beseitigung der Steuerfreiheit war, dass anderenfalls eine doppelte Begünstigung des Stpfl. eintreten konnte. Bei...mehr