Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Einnahmen / 3 Vorgänge auf der ­Vermögensebene

Im Rahmen der Überschusseinkünfte führen Zuflüsse auf der Vermögensebene grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen. Dies gilt z. B. für die Rückzahlung eines Darlehensbetrags oder für Einnahmen aus der Veräußerung von einkunftsrelevant genutzten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, GmbH-Beteiligungen, Pkw etc.), die der Steuerpflichtige veräußert. Eine Ausnahme gilt alle...mehr

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Einnahmen / 5.1 Grundsatz

Einnahmen im Bereich der Überschuss­einkünfte und Betriebseinnahmen bei durch Einnahmen-Überschussrechnung[1] ermittelten Gewinneinkünften sind in dem Veranlagungszeitraum zu versteuern, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.[2] Einnahmen sind dann zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann.[3] Dies ist z. B. der Fall bei Bankübe...mehr

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Einnahmen / 4 Nachträgliche ­Einnahmen

Einnahmen sind auch dann steuerpflichtig, wenn sie erst nach Beendigung der Einkunftsart zufließen.[1] Praxis-Beispiel Nachträgliche Einnahmen Der Steuerpflichtige veräußert sein Mietwohnhaus in 2018. In 2019 erhält er im Veräußerungszeitpunkt noch rückständige Miete i. H. v. 1.000 EUR. Der Betrag ist in 2019 als nachträgliche Einnahme zu versteuern.mehr

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Einnahmen / 5.2 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Von dem Grundsatz, dass Einnahmen im Veranlagungszeitraum des tatsächlichen Zuflusses zu versteuern sind, gibt es eine gesetzlich festgelegte Ausnahme.[1] Danach müssen regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, im Kalenderjahr de...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung; Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz 1. Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen be­fördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet ­werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 13.09.2018 ­– III R 10/18, BFHE 262, 532). 2. Nach der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wird...mehr

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Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG; Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG

Leitsatz 1. Der Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG und die gesonderte und einheitliche Feststellung i.S. der §§ 179 Abs. 1 und Abs. 2, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind zwei eigenständige Verwaltungsakte, die nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG verbunden werden können. 2. Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungs...mehr

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Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungs­einkünften; umqualifizierte gewerbliche Einkünfte sind aber nicht gewerbe­steuerbar

Leitsatz 1. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu ­deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. 2. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i.S...mehr

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Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten

Leitsatz Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird. Normenkette § 67 AO Sachverhalt Die Klägerin ist Trägerin eines gemeinnützigen Pla...mehr

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Die Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG ist bereits im Festsetzungsverfahren zu beachten

Leitsatz Die Regelung in § 66 Abs. 3 EStG ist dem Festsetzungsverfahren zuzuordnen; sie wirkt rechtsbeendend und nicht lediglich rechtsbegrenzend. Dementsprechend bildet sie keine Grundlage dafür, einem Kindergeldberechtigten die Zahlung bestandskräftig festgesetzter Kindergeldansprüche zu verweigern, wenn § 66 Abs. 3 EStG nicht bereits im Festsetzungs-verfahren berücksichti...mehr

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Produktionshalle mit gedämmten Wänden und gedämmter Decke als Gebäude im Sinne von § 7 Abs. 4 EStG

Leitsatz Eine zu einem Betriebsvermögen gehörende Produktionshalle, bei der das Dach auf den Außenwänden liegt, in der Mitte zusätzlich tragende Stahlstützen aufgestellt sind und deren Gebäudehülle vollständig gedämmt ist, ist nicht als Leichtbauweise im Sinne der amtlichen AfA-Tabelle anzusehen und daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (bzw. nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG be...mehr

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Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

Leitsatz 1. Überlässt ein Steuerpflichtiger, der seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zu seinem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke gegen ein vorausgezahltes Entgelt zur Nutzung für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, kann er das Gestattungsentgelt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 3 Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 3 AO)

Rz. 4 Den Nachweis der der Satzung entsprechenden Geschäftsführung hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Körperschaft trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.[1] Die vorläufige Anerkennung der Körperschaft durch das FA führt nicht zu einer Umkehr der Fest...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BZSt, Merkblatt von Februar 2014 – St – S 1300/07/00012, www.bzst.bund.de (Merkblatt zum Antrag nach § 50d Einkommensteuergesetz (EStG) auf Erstattung von deutscher Abzugsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei Vergütungen an Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder)

Für die Entlastung (Erstattung) von deutscher Abzugsteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG gelten die nachfolgenden Grundsätze.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BZSt, Merkblatt von Februar 2014 – St - S 1300/07/00011, www.bzst.bund.de (Merkblatt zum Antrag nach § 50d Einkommensteuergesetz (EStG) auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und/oder Erstattung von deutscher Abzugsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder § 50g EStG bei Lizenzgebühren und ähnlichen Vergütungen)

Ergänzend zum Merkblatt zur Entlastung von deutscher Abzugsteuer gemäß § 50a Abs. 4 EStG aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Mai 2002, IV B 4 - S 2293 - 26/02, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2002 Teil I S. 521 ff., gelten für die Entlastung (Freistellungsbescheid als Grundlage einer Erstattung oder Freistellungsbescheinigun...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BZSt, Merkblatt von Januar 2016 – St – S 1300/07/00010, www.bzst.bund.de (Merkblatt zum Antrag nach § 50d Einkommensteuergesetz (EStG) auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und/oder Erstattung von deutscher Abzugsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei Vergütungen an ausländische Künstler und Sportler)

Ergänzend zum Merkblatt zur Entlastung von deutscher Abzugsteuer gemäß § 50a Abs. 4 EStG aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundesministeriums der Finanzen vom 7.5.2002, IV B 4 - S 2293 – 26/02, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2002 Teil I S. 521 ff., gelten für die Entlastung (Freistellungsbescheid als Grundlage einer Erstattung oder Freistellungsbescheinigung) ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge i.S.v. § 43b EStG

Rz. 243 [Autor/Stand] Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge als Gegenstand des Freistellungsverfahrens. Hiernach ist das Freistellungsverfahren anwendbar auf Vergütungen i.S.v. § 50a Abs. 1 EStG, Kapitalerträge (offene und verdeckte Gewinnausschüttungen) i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und § 43 Abs. 1 Nr. 6 EStG an Muttergesellschaften im EU-Ausland, wenn die Voraussetzu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne der §§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG

Vergütungen, die eine inländische Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berggewerkschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sonstige Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder Personenvereinigung des privaten und des öffentlichen Rechts, bei denen die Gesellschafter nicht als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, einem beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 3 Nr. 41 EStG [Der Hinzurechnungsbesteuerung nachfolgende Gewinne]

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Juli 2003); Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Dezember 2015); Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Sept...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.4 Die gesetzliche Nachbesserung in § 50i Abs 2 EStG 2013

Tz. 1558 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem Kroatien- StAnpG neu eingeführte § 50i Abs 2 EStG enthält unterschiedliche Tatbestände einer Realisation, die gesondert zu untersuchen sind:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 1, 1a und 2 EStG Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Richterin FG Dr. Nadya Bozza, Köln Literaturverzeichnis Adrian/Franz, Änderungen der Unternehmensbesteuerung durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, BB 2013, 1879; Anissimov/Stöber, Die Erstattung europarechtswidrig abgezogener Kapitalertragsteuer auf Dividenden nach dem neuen § 32 Abs. 5 KStG, DStZ 2013, 379; Boochs in Lademan...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne § 50a Abs. 1 EStG

Ausländische natürliche oder juristische Personen sind mit im Inland erzielten Einkünften im Sinne des § 50a Abs. 1 EStG beschränkt steuerpflichtig (§§ 1 Abs. 4 EStG und 2 KStG in Verbindung mit § 49 EStG). Die Steuer wird im Wege des Steuerabzugs erhoben. Informationen sowie Formulare, Merkblätter etc. zum Steuerabzugsverfahren finden Sie hier.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1.2 Einzelbeschränkungen des § 2a Abs 1 EStG

Tz. 2101 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Abzugsbeschränkungen ergeben sich nicht nur für originäre BetrSt-Verluste, sondern § 2a Abs 1 EStG enthält auch einen umfangreichen Katalog weiterer "Verlustursachen", die ausschl auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden sind. Die in der Praxis für den Unternehmensbereich wichtigste Vorschrift ist § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a EStG, der Tw-Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Zinsen- und Lizenzgebühren i.S.v. § 50g EStG

Rz. 244 [Autor/Stand] Zinsen und Lizenzgebühren als Gegenstand des Freistellungsverfahrens. Außerdem ist das Freistellungsverfahren grundsätzlich anwendbar auf Zinsen und Lizenzgebühren, die gem. § 50g EStG von einem inländischen Unternehmen oder einer inländischen Betriebsstätte an ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlt werden. Rz...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 50a Abs. 1 EStG

Ausländische Künstler und Sportler, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit den Einkünften aus ihrer im Inland ausgeübten künstlerischen bzw. sportlichen Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe d, Nummer 3 und 4 EStG). Die Einkommensteuer wird bei selbständigen oder ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Fälle des Steuerabzugs gemäß § 50a EStG

Rz. 68 [Autor/Stand] Steuerabzug gemäß § 50a EStG. Die Fälle, in denen ein Steuerabzug gem. § 50a EStG erfolgt, sind in § 50a Abs. 1 EStG geregelt. Hierzu gehören insbesondere Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (Nr. 1) oder deren Verwertung (Nr. 2) erzielt werden (Nr. 1), Einkünfte, die au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / m) Entsprechende Anwendung von § 45 EStG (Satz 12)

Rz. 203 [Autor/Stand] Erstattung grundsätzlich nur an den Inhaber des Stammrechtes der Kapitalerträge. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Kapitalerträge oder Vergütungen dem Gläubiger im Zuflusszeitpunkt zuzurechnen sein müssen, regelt § 50d Abs. 1 Satz 12, dass für die Erstattung von Kapitalertragsteuer § 45 EStG entsprechend gilt. Hiernach ist eine Erstattung der Kapita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Sonderfall des § 50a Abs. 7 EStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Sicherungsabzug. Daneben sieht das Gesetz in § 50a Abs. 7 EStG außerdem einen Sicherungsabzug vor. Hiernach erfolgt der Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts des Vergütungsgläubigers, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs zweckmäßig ist. Rz. 70 [Autor/Stand] Frage der Zulässigkeit des Sicherungsabzugs in den Fällen des § 50d Abs. 1. Es stellt sic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Nicht von § 43b EStG erfasste Kapitalerträge

Rz. 246 [Autor/Stand] Erweiterung des Anwendungsbereichs für nicht von § 43b EStG erfasste Mutter-Tochter-Beteiligungen. Für Mutter-Tochter-Beteiligungen erweitert Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 das Freistellungsverfahren. Hiernach gilt das Freistellungsverfahren auch für Kapitalerträge, die von einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine nach einem DBA im anderen Vertragsstaat a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahme: Verzinsung des Erstattungsbetrages nach § 50g EStG

a) Verzinsung (Satz 1) Rz. 225 [Autor/Stand] Verzinsung von Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Ausschluss der Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern besteht für Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG, welche nach dem 31.12.2003 gezahlt werden (Abs. 1a Satz 1). Diese Regelung trägt Art. 1 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Steuerabzug ungeachtet der §§ 43b, 50g EStG oder des DBA

Rz. 74 [Autor/Stand] Fälle des Steuerabzugs und Ausnahmen. Der Steuerabzug für Kapitalerträge gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie der Steuerabzug für Einkünfte i.S.d. § 50a EStG erfolgen grundsätzlich ungeachtet dessen, ob der Vergütungsgläubiger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung gem. §§ 43b,[2] 50g EStG [3] oder aufgrund eines DBA[4] hat. Nur sofern ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Unklarheiten, die nicht unmittelbar die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach §§ 43b, 50g EStG oder DBA betreffen, also z.B. solche bzgl. der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 76 [Autor/Stand] Bestehen der beschränkten Steuerpflicht als Anwendungsvoraussetzung von § 50d EStG. Es ist klarzustellen, dass § 50d Abs. 1 voraussetzt, dass die von ihm erfassten Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, d.h. insbesondere, dass sie von der beschränkten Steuerpflicht erfasst sind. Streitigkeiten über das Bestehen einer beschränkten Steuerpflicht können nic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Entsprechende Anwendung von § 50d Abs. 1 EStG

Rz. 63 [Autor/Stand] Gesetzesverweise auf eine entsprechende Anwendung von § 50d Abs. 1. Im Gesetz finden sich zum Teil Verweise auf eine entsprechende Anwendung von § 50d Abs. 1. So verweist etwa § 44a Abs. 9 Satz 2 EStG auf § 50d Abs. 1 Satz 3–12 für die 2/5-Erstattung von Kapitalertragsteuer.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. Steuerpflicht nach dem EStG

1.1 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne der §§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG Vergütungen, die eine inländische Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berggewerkschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sonstige Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder Personenvereinigung des privaten und des öffentlichen Rechts, bei denen die G...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsverzeichnis

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 1 EStG (Erstattung)

Sieht § 50g EStG oder ein DBA vor, dass Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden, kann nach § 50d Abs. 1 EStG die volle oder teilweise Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer beantragt werden. Folgendes ist zu beachten: Die Erstattung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebene...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 2 EStG (Freistellungsbescheinigung)

Auf Antrag wird die volle oder teilweise Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG bescheinigt. Das Verfahren zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ist in § 50d Abs. 2 EStG geregelt. Folgendes ist zu beachten: Die Freistellungsbescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antrag ist vom Künstler/Sportler ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.7 Zeitliche Anwendungsregelung des § 50d Abs 1 S 9 EStG

Tz. 2071 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG ist nach der Anwendungsbestimmung in § 52 EStG auf noch alle offenen Fälle anwendbar. Nach der Rspr des BFH im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (s Beschl des BFH v 19.05.2010, BStBl II 2011, 156) ist die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung ernstlich zweifelhaft. Im Hauptverfahren wird sich dann auch die F...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BMF v. 5.7.2013 – IV C 1-S 2411/0:001 – DOK 2013/0629404, BStBl. I 2013, 847 (Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 50d Absatz 2 Satz 1 EStG bei sog. "abgesetzten Beständen")

Bei Schachtelbeteiligungen im Sinne des § 43b EStG kann der Schuldner der Kapitalerträge vom Steuerabzug Abstand nehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vorlegt (§ 50d Absatz 2 Satz 1 EStG). Durch die Verlagerung des Steuerabzugs bei girosammelverwahrten inländischen Aktien auf die letzte inländisc...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Erstattungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 1 EStG (Erstattung)

Sieht ein DBA vor, dass Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, nicht besteuert werden, kann nach § 50d Abs. 1 EStG die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer beantragt werden. Folgendes ist zu beachten: Die Erstattung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Erstattungsantrag kann mit dem Antrag auf Erteilung eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen

(1) Allgemeines Rz. 66 [Autor/Stand] Überblick. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, sind die in § 43 EStG geregelten Kapitalerträge. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug gem. § 50a EStG unterliegen, sind hingegen bestimmte Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger. Dabei sieht § 50a Abs. 1 EStG den Regelabzug für die dort näher angeführten Einkünfte v...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 2 EStG (Freistellungsbescheinigung)

Auf Antrag wird die volle oder teilweise Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG bescheinigt. Das Verfahren zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ist in § 50d Abs. 2 EStG geregelt. Folgendes ist zu beachten: Die Freistellungsbescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antrag ist vom Vergütungsgläubige...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.2 Prüfungsschritt 2: Vorliegen eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens und Anwendung des § 3c Abs 2 EStG/§ 8b Abs 3 KStG

Tz. 837 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 a) Behandlung bei Personenunternehmen Bei Personenunternehmen als Darlehensgeber stellt sich die Frage, ob § 3c Abs 2 EStG anzuwenden ist, weil in diesem Fall die Aufwendungen ganz oder tw mit den aus der ausl Kap-Ges erwarteten Eink des Gesellschafters (GA/Dividende) zusammenhängen. Soweit die Überlassung dagegen entgeltlich, dh zu fremdübli...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG

Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitätskatalog des § 2a EStG erfüllt. Abw vom Aktivitätskatalog der DBA bzw des § 8 AStG, sind die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Erstattungsanspruch eines ausländischen Vergütungsgläubigers aus anderen Gründen als den in § 50d Abs. 1 Satz 1, 2 EStG genannten

Rz. 79 [Autor/Stand] Kein § 50d Abs. 1 bei Erstattungsanspruch aus anderen Gründen. Zwar kann sich ein Erstattungsanspruch eines ausländischen Vergütungsgläubigers auch aus anderen Gründen als den in § 50d Abs. 1 Satz 1, 2 genannten ergeben, z.B. wegen fehlender beschränkter Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers, fehlender Steuerpflicht der Einkünfte, eines Steuerabzugs tro...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2.2 Die gesetzliche Nachbesserung in § 50d EStG 2013

Tz. 1638 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach der rückwirkend anzuwendenden Neufassung im AmtshilfeRLUmsG ist die Vergütung des Gesellschafters ungeachtet der Vorschriften eines DBA über die Zuordnung von Vermögenswerten zu BetrSt derjenigen BetrSt des Gesellschafters zuzurechnen, der der Aufwand für die der Vergütung zugrunde liegende Leistung zuzuordnen ist; auch Aufwendungen un...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.5 Outbound Steueroptimierungen mittels § 50d Abs 10 EStG

Tz. 1653 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einf des § 50d Abs 10 EStG hat sehr schnell zu Outbound-Modellen (zB PWC Transfer Pricing Perspective Deutschland 2012) geführt, in denen versucht wird, die Zuordnung insbes für Lizenzen zu nutzen, um diese im Konzern st-optimiert einsetzen zu können. Beispiel: a) Grundfall: Die dt X-GmbH ist als MG Eigentümerin einer großen Anzahl von Ma...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.3 Die Korrekturen nach § 4 Abs 1 S 3 EStG / § 12 Abs 1 KStG

Tz. 64 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Hinsichtlich der sogenannten Entstrickungsregelungen wird allgemein auf § 12 KStG Tz 1ff und auf Tz 1300ff verwiesen. Abgrenzungsfragen stellen sich vorrangig im Hinblick auf § 12 KStG. Mit § 12 Abs 1 KStG liegt ein allgemeiner Entstrickungstatbestand im KStG vor, der tatbestandlich zwar mit den Voraussetzungen mit § 4 Abs 1 S 3 EStG korrespon...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 50d Abs. 1, 1a und 2 EStG

I. Entstehungsgeschichte 1. StReformG 1990 vom 25.7.1988 (BGBl. I 1988, 1093, ber. BGBl. I 1988, 2074) Rz. 1 [Autor/Stand] StReformG 1990. § 50d wurde erstmals 1988 eingeführt. Hierdurch wurde ein Steuerabzug ungeachtet etwaiger abkommensrechtlicher Befreiungen angeordnet und die Entlastung erst im Erstattungsverfahren gewährt. Hierdurch sollte der Quellensteuereinbehalt durch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 3 Nr. 41 EStG

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Einfügung von § 3 Nr. 41 EStG a.F. durch das StÄndG v. 18.7.1958. Die ursprüngliche Fassung von § 3 Nr. 41 EStG wurde durch das StÄndG v. 18.7.1958[2] eingefügt, also noch vor Inkrafttreten der Hinzurechnungsbesteuerung (s. Anm. 2), aber ebenfalls zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung. Befreit wurden "Einkünfte der Steuerpflicht...mehr