Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Insolvenzgeld(vorfinanzierung)

Rn 78 Zur Unternehmensfortführung ist das Insolvenzgeld von überragender Bedeutung. Ein Arbeitnehmer[194] hat einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung gegen die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III, wenn u. a. das Insolvenzverfahren über das Vermögen seines Arbeitgebers eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 221 [Autor/Stand] Gehört das Grundstück ertragsteuerlich zum Betriebsvermögen und ermittelt der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Bestandsvergleich, ist für das Gebäude der in der Steuerbilanz ausgewiesene Wert unter Berücksichtigung sämtlicher Abschreibungen und sonstiger Wertkorrekturen anzusetzen. Dies entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung.[2] Rz. 222 [Auto...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.1 "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 82 Auch wenn § 155 Abs. 1 Satz 2 den Übergang der steuerlichen Pflichten des Schuldners erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter anordnet, tritt bereits der verwaltungs- und verfügungsberechtigte, starke vorläufige Insolvenzverwalter in diese Verpflichtungen ein, allerdings gemäß § 34 Abs. 3 AO lediglich "soweit seine Verwaltung reicht". Dies...mehr

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Honorarzahlungen an Pflegeeltern durch kommerzielle Jugendhilfeträger

Leitsatz Erhalten Pflegeeltern ihr Honorar von einem kommerziellen privaten Träger der freien Jugendhilfe aufgrund einer separaten Honorarvereinbarung mit diesem, kann die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG nicht in Anspruch genommen werden, da die Honorare dann nicht aus öffentlichen Mitteln stammen. Sachverhalt Im Streitfall betreute die Steuerpflichtige im Jahr 2016 in i...mehr

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Edelmetall-Pensionsgeschäfte führen zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass ein Kapitalanleger sonstige Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) erzielt, wenn er seine Edelmetallbestände zeitweise auf Banken überträgt und zu einem von vornherein festgelegten Rückkaufpreis zurückerwirbt. Interessant sind die Aussagen des Gerichts zum Zeitpunkt der Währungsumrechnung (US-Dollar/EUR). Sachverhalt Der klagende Kapit...mehr

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Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

Leitsatz 1. Wird bei Umtauschanleihen die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt, ist die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen. Sofern der Ansatz der Anleiheverbindlichkeit den Buchwert der Aktien übersteigt, entsteht ein Gewinn, der § 8b Abs. 2 KStG unterfällt. 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.4 Abhängigkeit der Sachentscheidung

Rz. 14 Die Einspruchsentscheidung muss ganz oder zum Teil von der im anhängigen Verfahren zutreffenden Regelung abhängig sein. Teilweise wird dann von einem "vorgreiflichen Verfahren" oder einer "vorgreiflichen Entscheidung" gesprochen.[1] Rz. 14a Abhängigkeit ist stets gegeben, wenn die Finanzbehörde an die Entscheidung in dem anderen Verfahren rechtlich gebunden ist. Abhäng...mehr

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Voraussetzungen eines vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags

Leitsatz Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine mittelbare Dispositionsbefugnis i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG Sachverhalt Die Klägerin schloss auf...mehr

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Jugendwerk-Zahlungen für unternehmerisch betriebene Intensivbetreuung von Jugendlichen sind keine steuerfreien Beihilfen

Leitsatz Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Zahlungen des Jugendwerks für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung von Jugendlichen keine steuerfreien Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG sind, wenn die Betreuung einen hohen Grad an "institutionalisierter Professionalität" aufweist und die Vergütung überdurchschnittlich ist. Sachverhalt Eine staatlich anerkannte...mehr

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Kein Buchwertansatz bei zurückbehaltenem Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Werden bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft wesentliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens zurückbehalten, steht das einer Buchwertübertragung entgegen. Es kommt zu einer Aufdeckung aller stillen Reserven. Sachverhalt A hat seine Gesellschaftsanteile an einer GmbH & Co. KG unentgeltlich auf seinen Sohn C übertrag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Schwebezustand" bei langjährigem Arbeitseinsatz schließt erste Tätigkeitsstätte aus

Leitsatz Ein angestellter Monteur kann die Fahrten zu seiner Baustelle nach Reisekostengrundsätzen abziehen, wenn zu Beginn seiner dortigen (jeweils befristeten) Erst- und Folgeeinsätze noch nicht absehbar war, dass er an dem Ort tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten tätig sein wird. Mit dieser Entscheidung wendet das FG Münster die sogenannte "ex-ante-Betr...mehr

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Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung (1): Ausbildung zum Bankfachwirt

Leitsatz 1. Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, zwischen einer mehr­aktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgefüh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch eines EU-Ausländers mit inländischem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt

Leitsatz Ein freizügigkeitsberechtigter EU-Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn er einen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen kann. Aus einer Wohnungsgeberbescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Wohnungsgeber nicht Eigentümer der Wohnung ist und es sich bei der Wohnungsanschrift um ein Gästehaus hand...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuschläge, Ausgleich für So... / 2.7 Steuerrechtliche Behandlung der unständigen Entgeltbestandteile

Zeitzuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmtem Umfang steuerfrei (§ 3b EStG). Zuschläge für Feiertagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 125 % des Grundlohns, für Arbeit an den Feiertagen 25. und 26.12. sowie 1.5. 150 % des Grundlohns, nicht übersteigen. Praxis-Tipp § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d) TVöD sieht für Arbeit an Wochenfe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 1.2 Zulagen im Übergangsrecht

Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vom früheren Tarifrecht zum 1.10.2005 auf den TVöD übergeleitet wurde, sieht der TVÜ im Rahmen eines Übergangsrechts die Weitergewährung bestimmter Funktionszulagen vor. Vorarbeiter-, Vorhandwerker- und Fachvorarbeiterzulagen Aufgrund des Fortgeltens der landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnisse (§ 29 Abs. 2 TVÜ-VKA) bleiben die Rege...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.3 Der (anzurechnende) Hinzuverdienst (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen)

Rz. 19 Nach § 96a Abs. 2 sind als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen zu berücksichtigen. Diese Einkünfte sind zusammenzurechnen. Bestimmte Einkünfte sind von der Berücksichtigung als Hinzuverdienst ausgenommen. Darüber hinaus findet nach Abs. 3 auch der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen im Rahmen des Hinzuverdienstes Berücksichtig...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.2 Ca-Richtlinien

Rz. 31 Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI für die Erbringung von Leistungen zur onkologischen Nachsorge bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen (Ca-Richtlinien) vom 28.6.2018 § 1 Grundsatz (1) Die Träger der Rentenversicherung können als sonstige Leistungen zur Teilhabe nach§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI Leistungen zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.4 Die Hinzuverdienstgrenzen

Rz. 22 Abs. 1c bestimmt die für die Leistung der Erwerbsminderungsrenten maßgeblichen (rentenunschädlichen) Hinzuverdienstgrenzen. Werden keine höheren Einkünfte als die Hinzuverdienstgrenze erzielt, wird die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt. Rz. 23 Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nach Abs. 1c Nr. 1 das 0,81fache d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 61 Nach § 2 Abs. 2 EStG werden die Einkunftsarten in 2 Gruppen, in die Gewinn- und Überschusseinkünfte gegliedert (Rz. 22). Der Gewinn ist nach §§ 4 – 7k EStG und § 13a EStG zu ermitteln. Erzielt der Stpfl. verschiedene Einkünfte, ist der Gewinn für jede Einkunftsart gesondert, innerhalb einer Einkunftsart für jede einzelne Betätigung, zu ermitteln. Die Zusammenrechnung a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2 Ermittlung des Einkommens

Rz. 39 Die Ermittlung des Einkommens als Bemessungsgrundlage für die ESt geschieht in der Reihenfolge des § 2 Abs. 2 bis 5a EStG durch mehrere Schritte. Dabei folgt das Gesetz einem zweistufigen Aufbau, in dem es als Bemessungsgrundlage nicht nur das Markteinkommen (1. Stufe), sondern das disponible Einkommen (2. Stufe) ansetzt. § 2 Abs. 3 EStG erfasst die Summe der Erwerbstä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.1.2 Pragmatischer Einkommensbegriff

Rz. 35 Der Gesetzgeber hat es in der Erkenntnis der aufgezeigten Mängel beider Theorien in den Fassungen folgender EStG (ab 1925) vermieden, ein einheitliches theoretisches Konzept zu schaffen. In der Begründung zum EStG 1934[1] heißt es dazu: Zitat Der Einkommensbegriff des neuen EStG ist im Wesentlichen der gleiche, wie der des bisherigen EStG. Auch das neue EStG hat sich ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 5.2 Ermittlungsschema

Rz. 99 § 2 Abs. 6 EStG enthält die Definition der festzusetzenden ESt, regelt aber nicht, in welcher Reihenfolge die Steuerermäßigungen zu berücksichtigen sind. Zum Teil ergibt sich die Reihenfolge aus der einzelnen Ermäßigungsvorschrift selbst (§§ 34f, 34g EStG), teilweise gibt es keine Regelung (§ 34e EStG). Die Finanzverwaltung hat eine Reihenfolge aufgestellt, die zu eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.1.2 Subjektives Nettoprinzip

Rz. 13 Alle unvermeidbaren Aufwendungen des Stpfl. für die Existenzsicherung für sich und den Unterhalt seiner Familie, stehen zur Zahlung von Steuern nicht mehr zur Verfügung und müssen daher von jeder Steuerzahlung befreit sein. Der ESt kann nur der Teil des Erwerbseinkommens unterliegen, der für den Stpfl. disponibel ist. Rz. 14 Das BVerfG hat hinsichtlich des Existenzmini...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.2 Sonstige Verlustverrechnungseinschränkungen

Rz. 73 Das EStG enthält eine Vielzahl von Vorschriften, die die Berücksichtigung von Verlusten einschränken: § 2a Abs. 1, 2 EStG, grundsätzliches Ausgleichsverbot für ausländische Verluste, die aus einem Nicht-EU/EWR-Staat stammen; Ausgleichsverbot ausländischer Verluste, wenn dem anderen Staat nach DBA das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zugewiesen ist; ggf. Ausgleich ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2 Begriff der Einkünfte

Rz. 45 Einkünfte sind nach § 2 Abs. 2 EStG Nr. 1: bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 – 7k und § 13a EStG), Nr. 2: bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 – 9a EStG). Bei Einkünften aus privaten Kapitaleinkünften tritt gem. § 2 Abs. 2 S. 2 EStG ab Vz 2009 § 20 Abs. 9 EStG vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.4.3 Abweichende Definitionen, Abs. 5b

Rz. 67 Durch das UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[1] ist ab Vz 2009 ein neuer Abs. 5b eingefügt worden. Er folgt der zur gleichen Zeit eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitaleinkünfte (§ 32d EStG, § 43 Abs. 5 EStG), wonach die ESt durch den Steuerabzug von 25 % abgegolten ist. Soweit daher Rechtsnormen dieses Gesetzes an die Definitionen des § 2 EStG (Einkünfte, Summe de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.1 Einkunftsarten

Rz. 41 Nach § 2 Abs. 2 EStG unterliegen sieben Einkunftsarten der ESt:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.1.1 Objektives Nettoprinzip

Rz. 10 Aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit leitet sich das sog. Nettoprinzip ab. Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte der ESt. Der Begriff der Einkünfte ist nach § 2 Abs. 2 EStG ein Nettobegriff, er setzt bereits eine Rechenoperation voraus, bei der steuerbare Einnahmen um Erwerbsaufwendungen (Betriebsausgaben, Werbungskosten) g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.4.2 Bereinigung des zu versteuernden Einkommens für außersteuerliche Zwecke

Rz. 66 Durch das SteuersenkungsG v. 23.10.2000[1] ist in § 2 EStG ein Abs. 5a eingefügt worden. Er bestimmt, dass die Begriffe Einkünfte, Summe der Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen, soweit sie für außersteuerliche Rechtsnormen von Bedeutung sind, sich um die nach § 32d Abs. 1 EStG und § 43 Abs. 5 EStG zu besteuernden Beträge sowie die nach § 3 Nr. 40 EStG ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.4.1 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 64 Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG, erbringt den Gesamtbetrag der Einkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um einen etwaigen Verlustabzug, die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, ist das Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG). Das Einkommen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 5.1 Tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer

Rz. 98 Bei der Steuerfestsetzung wird zwischen der tariflichen und festzusetzenden ESt unterschieden. Die tarifliche ESt ist diejenige, die sich für das einzelne zu versteuernde Einkommen ergibt. Sie folgt aus der Summe der ESt, die sich aus der Steuer nach § 32a EStG vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c EStG ergibt. Die tarifliche ESt, vermindert um die anzure...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.1.3 Markteinkommenstheorie

Rz. 37 Über den Pragmatismus (Rz. 16) hinaus hat sich zur Entwicklung eines gemeinsamen Einkommensbegriffs die Erkenntnis durchgesetzt, dass Einkommen das Ergebnis einer entgeltlichen Teilnahme durch Verwertung von Leistungen am Markt darstellt.[1] Nicht steuerbar sind damit nicht am Markt erzielte Vermögenszuwächse wie Schenkungen, Erwerb von Todes wegen, Transferleistungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 6 Bemessungszeitraum

Rz. 101 Nach § 2 Abs. 7 S. 1 EStG ist die ESt eine Jahressteuer, die jährlich mit Ablauf des Kj. entsteht(§ 36 Abs. 1 EStG). Sie ist weder für einen kürzeren noch längeren Zeitraum festzusetzen . Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Stpfl. während des ganzen Jahres Einkünfte bezogen hat. Das gilt ebenso für den Tarif des § 32a EStG, der ein Jahrestarif ist, sog. Prinzip de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 7 Gleichstellung von Ehegatten mit Lebenspartnern, Abs. 8

Rz. 106 Durch das G. v. 15.7.2013[1] ist Abs. 8 in § 2 EStG eingefügt worden, wonach die Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen auch auf (eingetragene) Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Das BVerfG[2] hat die §§ 26, 26b und 32a EStG für gleichheits- und deshalb verfassungswidrig angesehen, soweit Verheiratete und eingetragene Lebenspartner unterschie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 84 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 EStG sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen und von demjenigen zu versteuern, der sie erzielt. Das ist derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft (persönliche Zurechnung der Einkünfte).[1] Da Einkommen das Ergebnis einer entgeltlichen Teilnahme durch Verwertung von Leistungen am Markt darstellt (Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.1 Begriff des Einkommens

Rz. 31 Der Begriff des Einkommens ist im EStG nicht definiert. Er wird nach allgemeiner Auffassung als ökonomischer Begriff angesehen[1], der aber in § 2 Abs. 3 EStG als "Summe der Einkünfte" längst zu einem Rechtsbegriff transformiert worden ist.[2] Welchen Inhalt der ökonomische Einkommensbegriff hat, ist strittig und in der Rechtsgeschichte unterschiedlich beurteilt worde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.1 Verlustausgleich

Rz. 68 Zu den Einkünften gehören nicht nur positive Ergebnisse, vielmehr können Einkünfte auch negativ sein, weil bei den Gewinneinkünften das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahrs kleiner ist als zu Beginn, Entnahmen zu Verlusten führen, oder weil bei den Überschusseinkünften die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. Diese negativen Ergebnisse (Verlust oder Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.3 Nicht steuerbare Vermögensmehrungen

Rz. 53 Nach den in Rz. 22ff. dargestellten Grundsätzen unterliegen Vermögensmehrungen, die nicht unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, nicht der ESt, selbst wenn die Vermögensmehrung zu einer Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führt. Einmalige Vermögensmehrungen sind regelmäßig nicht stpfl. (vgl. aber § 18 Abs. 2 EStG). Hierunter fallen Schenkungen, Erbscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2 Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 77 Die Einkunftserzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, somit ein subjektives Tatbestandsmerkmal.[1] Da die Absicht als innere Tatsache kaum feststellbar ist, kann ihr Fehlen oder Vorliegen allein anhand objektiver Tatsachen beurteilt werden, was insoweit dem FG obliegt. Der BFH lässt zum Beweis die Parteivernehmung nicht zu, sondern entscheidet unter Zuhilfenahme des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das EStRG 1974 v. 5.8.1974[1] ist § 2 EStG neu gefasst worden und hat im Wesentlichen seine heutige Form erhalten. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[2] ist Abs. 3 um die Sätze 2 bis 8 erweitert worden, Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs, Mindestbesteuerung. Das FamFördG v. 22.12.1999[3] wurde an die Änderungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 75 Steuerbare Einkünfte setzen nach § 2 Abs. 1 EStG voraus, dass der Stpfl. sie im Rahmen einer der 7 Einkunftsarten durch eine Erwerbstätigkeit durch Beteiligung am allgemeinen Markt[1] (§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erzielt.[2] Rz. 76 Als subjektiver Tatbestand ist erforderlich, dass die Tätigkeit von der Absicht getragen ist,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.2 Einkünfte aus unsittlicher oder verbotener Tätigkeit

Rz. 49 Der Begriff des Einkommens ist wertneutral. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Einkünfte im Rahmen eines von der Rechtsordnung gebilligten Vertrags zufließen oder ob überhaupt ein wirksamer Vertrag vorliegt. Dazu bestimmt § 40 AO, dass es für die Besteuerung unerheblich ist, ob ein steuerlich bedeutsames Verhalten gegen die guten Sitten oder gegen ein gesetzliches...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.1.1 Quellen- und Reinvermögenszugangstheorie

Rz. 32 Zu den klassischen Einkommenstheorien gehört zunächst die sog. Quellentheorie [1], wonach Einkommen eine ständig fließende Quelle voraussetzt. Einkommen ist danach die "Gesamtheit aller Sachgüter, die dem Einzelnen innerhalb einer bestimmten Periode als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung … zur Verfügung steht". Demgegenüber führt eine Vermögensveränderung an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.2 Überschusseinkünfte

Rz. 79 Der in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG für die Gewinneinkünfte positiv geregelte Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch für die Überschusseinkünfte, selbst wenn er nicht ausdrücklich im Gesetz niedergelegt ist (Überschusserzielungsabsicht).[1] Rz. 80 Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss innerhalb der voraussichtlichen Vermögensnutzung. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das EStRG 1974 v. 5.8.1974[1] ist § 2 EStG neu gefasst worden und hat im Wesentlichen seine heutige Form erhalten. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[2] ist Abs. 3 um die Sätze 2 bis 8 erweitert worden, Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs, Mindestbesteuerung. Das FamFördG v. 22.12.1999[3] wurde an die Änderungen des § 32 EStG angepasst. Durch das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.1 Ist-Einkünfte

Rz. 47 Das ESt-Recht knüpft für die Besteuerung an das tatsächlich erzielte Einkommen an, nicht an das Einkommen, das ein Stpfl. hätte erzielen können oder sollen.[1] Die Soll-Leistungsfähigkeit, die z. B. im zivilrechtlichen Unterhaltsrecht angewandt wird, kann für die ESt keine Bemessungsgrundlage sein. Sie würde zu einer Pflicht zur Tätigkeit führen, die Art. 12 GG nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.3 Rückwirkung von Steuergesetzen (Art. 20 Abs. 3 GG)

Rz. 22 Die Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) garantieren im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen. Der Gesetzgeber ist daher grundsätzlich gehindert, in Nachhinein andere, belastendere Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das EStRG 1974 v. 5.8.1974[1] ist § 2 EStG neu gefasst worden und hat im Wesentlichen seine heutige Form erhalten. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[2] ist Abs. 3 um die Sätze 2 bis 8 erweitert worden, Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs, Mindestbesteuerung. Das FamFördG v. 22.12.1999[3] wurde an die Änderungen des § 32 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2 Wesen der Einkommensteuer

2.1 Allgemeines Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (na...mehr