Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Allgemeine Grundsätze für die "laufende" Besteuerung der Anteile (Betriebsvermögenszugehörigkeit, Ausschüttungen, Erbschaftsteuer)

Tz. 4 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Anordnung, dass gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG der Gewinn aus einer Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile als VG nach § 16 EStG zu behandeln ist, stellt eine auf den Veräußerungsfall beschr ges Fiktion dar. Geht es nicht um die Substanz der Anteile und die Sicherstellung der Erfassung deren stiller Reserven, besitzen die einbringungsgeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Weitere Einzelfragen

Tz. 643 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei ausl AE, deren Kap-Erträge im Inl nicht zu besteuern sind oder bei denen der inl Besteuerungsanspruch durch den St-Abzug abgegolten ist (s § 50 Abs 2 EStG, § 32 Abs 1 Nr 2 KStG), muss die KapSt grds zwingend nacherhoben werden. Dies gilt unabhängig von der Einführung der AbgeltungSt ab 2009 (also auch in den Jahren bis 2008). Ist der AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.3.2 Kapitalherabsetzung und Kapitalrückzahlung

Tz. 195 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Kap-Herabsetzung und Rückzahlung an den AE ist der Rückzahlungsbetrag nur insoweit nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG zu berücksichtigen, als dieser keine Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG enthält (s Tz 191). Der gW des verbleibenden Rückzahlungsbetrags ist die Ausgangsgröße zur Ermittlung eines Entstrickungsgewinns aus dem Tatbest...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Übernahme von Aufwendungen des Gesellschafters

Tz. 439 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Handelt es sich nicht um wirtsch Leistungen der Kö, sondern im wes um Aufwendungen bzw Verbindlichkeiten, die die Kö zu Gunsten des Gesellschafters übernommen und als BA verbucht hat (zB private Reisekosten, Handwerkerrechnung für die Privatwohnung oÄ), ist die vGA grds nur iHd zu Unrecht übernommenen Ausgaben anzusetzen. Ein Gewinnaufschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Fehlende gesetzliche Definition

Rz. 22 [Autor/Stand] Unbestimmter Rechtsbegriff der vGA. Der Begriff "vGA" wird sowohl in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendet. Er wird jedoch in beiden Vorschriften nicht definiert. Die Verwendung desselben Begriffes in den beiden Vorschriften ist deshalb kritisch zu beurteilen, weil § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Form der Einkommensverwen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Beispielsfall

Tz. 97 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel: Gegen Ende des Jahres 2021 plant der steuerbegünstigte "TSV Freiburg 2000 e. V." die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts (Nutzungsdauer sechs Jahre) für seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Anschaffung ist für 2023 geplant. Die voraussichtlichen (Netto-)Anschaffungskosten sollen 30 000 EUR betra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Abkommensrecht Rz. 2815 [Autor/Stand] Verhältnis zwischen § 1 Abs. 5 und DBA. Nach Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 sind bei der Zuordnung der Gewinne für Zwecke der Anwendung des Art. 7 Abs. 1 OECD-MA 2010 einer Betriebsstätte diejenigen Gewinne zuzurechnen, "die sie hätte erzielen können, insbesondere im Verkehr mit anderen Teilen des Unternehmens, dessen Betriebsstätte sie is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009

Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde das bis zum Jahr 2008 geltende Halb-Eink-Verfahren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.1 Besteuerungstatbestände

Tz. 183 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Stiftung ergibt sich ein Konkurrenzverhältnis zwischen § 20 Abs 1 Nr 9 EStG und § 22 Nr 1 EStG. Bis zur Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG durch das StSenkG waren Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Stiftung unter den Voraussetzungen des § 22 Nr 1 EStG als sonstige Leistungen zu besteuern...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Lineare AfA für Gebäude

Tz. 57 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei der linearen Gebäude-AfA werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Gebäudes mit einem gleichbleibenden Prozentsatz abgeschrieben. Die lineare Gebäude-Afa nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) unterscheidet bei der Abschreibung wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Drittschuldner-Erklärung

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Familienkasse gegenüber dem Pfändungsgläubiger nach § 840 ZPO die Drittschuldner-Erklärung abzugeben, in welcher dem Pfändungsgläubiger entweder der von ihm selbst errechnete Pfändungsbetrag bestätigt oder die Höhe des Kindergeldanspruchs und der von der Fa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Nachträgliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach § 173 Abs 1 Nr 2 AO

Rn. 177 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Händigt der Berater dem steuerlich unerfahrenen StPfl lediglich eine komprimierte ESt-Erklärung zur Prüfung aus, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln, steht einer nachträglichen Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach § 173 Abs 1 Nr 2 AO das grobe Verschulden des Beraters am n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 45. § 147a AO

Rn. 69c Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zur Bedeutung von Einkünften aus KapVerm bei der Prüfung der Schwellenwerte des § 147a AO (insb als Voraussetzung für die Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs 1 AO) s FG SchlH vom 22.05.2017, 2 V 22/17, EFG 2017, 1236; Weiss, AO-StB 2017, 269; die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen; BFH vom 11.01.2018, VIII B 67/17, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Veräußerungskosten

Tz. 73 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der VG iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist unter "Abzug der Veräußerungskosten" zu ermitteln. Was hierunter zu verstehen ist, wird in § 21 UmwStG nicht bestimmt. Nach ständiger Rspr des BFH zur VG-Gewinnermittlung bei – einer Anteilsveräußerung gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG vergleichbaren – singulären Ereignissen gehören zu den Veräußerungskosten solc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.3 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG im Teileinkünfteverfahren

Tz. 43e Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unterliegt ein AE dem Teil-Eink-Verfahren, ergeben sich hinsichtlich der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG ggü der bis 2008 geltenden Rechtslage (Halb-Eink-Verfahren) kein systematischen Änderungen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im BV befinden oder ob es sich – über die Option nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – um Anteile im PV hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abnutzbares Anlagevermögen

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Im Rahmen der vorzunehmenden Gewinnermittlung muss zunächst entschieden werden, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen dem Betrieb zuzuordnen sind und ob sie ggf. unmittelbar für Zwecke dieses Betriebes genutzt werden. Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Grundstücke/Grundstücksteile oder Gebäudeteile, die selbständige Wirtschaftsgüter sind, können...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Einkommenskorrektur

Tz. 356 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale einer vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vor, besteht nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsfolge darin, dass die vGA das Einkommen der Kö nicht mindert. Zum Zeitpunkt der Korrektur macht das Ges allerdings keine Aussage. Da die vGA aber idR in Form eines betrieblichen Vorgangs erscheint und betriebliche Vorgänge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB). Das Betreuungsgericht soll dabei vorrangig ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.5 Behandlung eines Gewinns nach der Einlage

Tz. 247 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hinsichtlich eines Gewinns aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile nach Einlage in ein BV gelten die allg Grundsätze der §§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG, 3 Nr 40 EStG oder 8b KStG. Dies gilt auch, wenn stille Reserven nicht durch eine Veräußerung, sondern durch Ersatztatbestände gem § 21 Abs 2 S 1 UmwStG (zB Entstrickung auf A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Beurteilung des Vermögensvorteils bei der nahe stehenden Person

Tz. 523 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Vermögensebenen der beteiligten Pers, stellt man fest, dass dem Gesellschafter, dem der Zuwendungsempfänger nahe steht, ein Beteiligungsertrag zugerechnet wird, der bei ihm nicht notwendig zu einer Mehrung seines Vermögens geführt hat. Tz. 524 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine entspr Vermögensmehrung k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Versteuerung bei steuerbefreiten Körperschaften als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 234 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Bei kst-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als AE gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen gem § 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG "als in einem wG dieser Kö entstanden". Hierdurch wird bestimmt, dass zum einen die St-Befreiung des VG ausgeschlossen ist (s Tz 232) und andererseits wird klargestellt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zufluss-/Abflussprinzip

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zufluss-/Abflussprinzip (auch Vereinnahmung oder Verausgabung) ist bei der Gewinnermittlung nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10), mithin bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (Einnahmen ./. Betriebsausgaben) zu beachten (s. § 11 EStG, Anhang 10). Keine Anwendung findet das Zufluss-/Abflussprinzip, sofern ein Gewinn nach § 4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Leistungen einer steuerbegünstigten Stiftung

Tz. 212 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Leistungen einer st-begünstigten Stiftung fallen nicht unter § 20 Abs 1 Nr 9 EStG, da unter § 20 Abs 1 Nr 9 EStG nur Leistungen von nicht st-befreiten Stiftungen oder Pers-Vereinigungen fallen. Jedoch führt idR eine Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG zum Verlust der St-Begünstigung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG, da eine Leistung – die einer Aussc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.2 Einzelnes Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Übertragung eines einzelnen WG in das BV der Stiftung ist dem Grunde nach § 6 Abs 4 EStG zu berücksichtigen. Nach hM setzt § 6 Abs 4 EStG voraus, dass der Erwerb beim Empfänger betrieblich veranlasst ist (s Werndl, KSM, 3. Gewinn K 13). Es ist daher anzunehmen, dass im Gros der Fälle eine Anwendung des § 6 Abs 4 EStG ausscheidet, da ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Liquidation und Schlussbesteuerung der Stiftung

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Stiftungen unterliegen nicht der Vorschrift des § 11 KStG, der ein eigenständiges Regime zur Schlussbesteuerung bestimmter KSt-Subjekte vorsieht. Der Ges-Geber hat ausdrücklich nur KStpfl iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG in den Anwendungsbereich des § 11 KStG aufgenommen. Die Schlussbesteuerung von Stiftungen kommt daher nach § 8 Abs 1 KStG nur na...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Verhältnis zum Betriebsausgabenbegriff

Rz. 34 [Autor/Stand] Unterschiedliche Ebenen. Das Verhältnis des Betriebsausgabenbegriffs zu den Gewinnkorrekturvorschriften im Allgemeinen und zu § 1 im Besonderen erklärt sich aus den unterschiedlichen Ebenen, auf denen § 4 Abs. 4 EStG einerseits und die Gewinnkorrekturvorschriften andererseits angewendet werden, sowie aus der teilweise anderen Zielvorstellung der Gewinnko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Bewertung des Veräußerungspreises

Tz. 69 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei einer Geldforderung ist grds der Nennwert der Geldzahlung (dh Wert in EUR) maßgebend (bei Ratenzahlung oder Stundung s Tz 68). Ein nicht in EUR bezifferter Veräußerungspreis in Geld muss zum Zeitpunkt der Entstehung des Kaufpreisanspruchs (dh dem Stichtag der Anteilsveräußerung, s Tz 66) in EUR umgerechnet werden (s Urt des BFH v 24.01.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Grundsätze der Gewinnermittlung

Tz. 181 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 In den Fällen der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG treten die Rechtsfolgen des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG auch ohne Veräußerung der Anteile ein. Zu diesen Rechtsfolgen gehört auch die besondere Ermittlung des VG gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 16 EStG (s Tz 182). Da jedoch in den von § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG erfasst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.2 Pensionsrückstellung in der Leistungsphase

Tz. 411 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die fällige Pensionsverpflichtung führt nach R 6a Abs 22 S 1 EStR zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellung in der St-Bil; die laufenden Pensionszahlungen führen zu BA. Nach dem s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603 Rn 30ff) ergeben sich folgende Auswirkungen: vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG auf der Ebene der Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Wahlrecht auf Besteuerung bei Zufluss der Bezüge

Tz. 86a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile gegen wiederkehrende Bezüge (Renten oder Raten) veräußert, ermittelt sich der VG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Der Veräußerungspreis in Gestalt der wiederkehrenden Bezüge wird durch deren Barwert bestimmt (s Tz 70). Abw von der in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG gereg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Voll unentgeltliche Übertragung Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort (s Tz 33). Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist nämlich regelmäßig kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen bei den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 31), der zu ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Veräußerung von Anteilen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 86 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der StPfl nur einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges, die er aber zu vd Zeitpunkten und zu unterschiedlichen AK erworben hat, kann der AE bei der Veräußerung nur eines Teils seiner Beteiligung wählen, welche Anteile oder Teile davon er veräußert. In diesem Fall sind für die Ermittlung eines VG die tats AK dieses vom AE bestimmten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Aufgabe der vermittelnden Rechtsposition (Destinatärsstellung)

Tz. 213 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wurde durch die Normierung des § 20 Abs 2 Nr 8 EStG flankiert. Nach § 20 Abs 2 Nr 8 EStG gehört der Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition zu den Eink aus KapV. Unter § 20 Abs 2 Nr 8 EStG fallen nicht die Bezüge, die iRd Auflösung/Li...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.5 Berücksichtigung beim Stifter, Destinatär oder Anfallsberechtigten

Tz. 236 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der ermittelte Zurechnungsbetrag nach § 15 Abs 8 S 1 AStG wird auf Ebene der nicht unter das KStG fallenden Inländer grds als Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG versteuert. Eine abw Zuordnung nach § 20 Abs 8 EStG bleibt unberührt. Diese kann insbes bei Unternehmensstiftungen nach § 15 Abs 3 AStG relevant sein. Tz. 237 Stand: EL 106 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Systematische Stellung des § 32a KStG/Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der AO

Tz. 8 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a KStG ist eine verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift in einem materiellen St-Ges (ebenso wie zB § 10d EStG für den Verlustabzug oder § 35b GewStG für die Änderung eines GewSt-Messbescheids). Die Regelung stellt ein (verfahrensrechtliches) Korrespondenzprinzip hinsichtlich des Ansatzes einer vGA bei der Kö und beim AE her. Sie gewährt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Voraussetzungen

Tz. 87 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ab dem VZ 2020 können Vereine/Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, wenn ihr Gewinn im Wirtschaftsjahr, in dem der Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden soll, nicht mehr als 200 000 EUR beträgt (§ 7b Abs. 1 Satz 2 EStG). Bis einschließlich dem VZ 2019 konnten Vereine/Unternehmen einen Investitionsabzugsbetra...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Bewertung der verdeckten Einlage

Rz. 28.4 [Autor/Stand] Ansatz des Teilwerts. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt die Bewertung von Einlagen. Die Vorschrift ist auf körperschaftsteuerpflichtige Rechtsträger wegen § 8 Abs. 1 KStG entsprechend anzuwenden. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter, die dem Betriebsvermögen zugeführt werden, grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Liegen die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerungspreis

Tz. 68 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Veräußerungspreis iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie bei der VG-Ermittlung nach den §§ 16 Abs 2, 17 Abs 2 EStG – der gW aller Leistungen (Geldzahlungen, Sachen, Forderungen, Rechte und Vorteile), die der Veräußerer vom Erwerber (oder anderen Pers) im Gegenzug für die Übertragung der Anteile erhält (allg Meinung, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Entstrickung und Bw-Fortführung

Tz. 173 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zuwendungen in das übrige Vermögen einer st-begünstigten Stiftung, also von der Stiftung nicht zu erhalten sind, sind reguläre Spenden nach § 10b EStG bzw § 9 KStG. Stammen die Mittel aus einem BV des Stifters, liegt grds eine Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG vor. Die Bewertung der Entnahme kann nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG mit dem Bw erfolg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende...mehr