Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einführung eines Mindestste... / 7 Anpassung anderer Steuergesetze

Die Lizenzschranke des § 4j EStG wird nicht wie im Referentenentwurf noch vorgesehen vollständig abgeschafft.. Sie wird Aufwendungen, die nach dem 31.12.2023 entstehen, von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt. Dies diene der Abstimmung auf die Einführung der Mindestbesteuerung und die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung abgestimmt. Die Lizenzs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer mit ruhenden Arbeitsverhältnissen dürfen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ausgeschlossen werden

Leitsatz Das FG Düsseldorf entschied, dass die Steuerbefreiung für Vorteile aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) auch dann gilt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse von entsprechenden Programmen ausgeschlossen werden. Sachverhalt Die Tochtergesellschaft eines Konzerns unterhielt ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, nach dem alle Arbeitnehmer mit aktivem Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zukunftsfinanzierungsgesetz / 1.2 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Aufgeschobene Besteuerung

Außerdem werden die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern in § 19a EStG ausgeweitet. Die Änderungen haben das Ziel, Startup- und KMU-Unternehmen durch Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu fördern und zudem die sog. dryincome-Problematik für die Arbeitnehmer zu entschärfen. Folgendes wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1.2 Nachweis der Herkunft bei Einzahlungen vom Privat- auf Geschäftskonto des Unternehmers

Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.[1] Ungeklär...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. 2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.1 Notwendige Definitionen

In der Arbeitswelt wird heute auf die begriffliche Trennung von Lohn und Gehalt verzichtet. Auch Entgelt und Vergütung werden oftmals synonym gebraucht. Begriffe wie „Lohnkosten“ oder „Gehaltsstruktur“ beziehen sich überwiegend auf beide Entgeltformen, meinen manchmal wie in Stundenlohn oder Monatsgehalt aber auch die jeweils klassische Begriffsbedeutung. In diesem Text wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1.4 Abzinsung von Angehörigendarlehen

Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbstständigen gewährt, waren nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist.[1] Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestanden ernsthafte Zweifel an der Verfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / Zusammenfassung

Begriff Von Privateinlagen spricht man, wenn Unternehmer ihrem Betrieb Privatvermögen für betriebliche Zwecke zuführen. I.d.R. wird man bei dem Begriff "Einlage" an Geldeinlagen denken. Darüber hinaus können jedoch alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter oder auch bestimmte "Leistungen" eingelegt werden. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens. Einlagen k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 4 So wird die Bemessungsgrundlage bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern ermittelt

Werden abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingelegt (anschaffungsähnlicher Vorgang), so sind diese auch abschreibbar. Abzuschreiben ist der Einlagewert auf die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung nach der Einlage entspricht grundsätzlich dem Einlagewert. Wichtig Besondere Bemessungsgrundlage nach Einlage für Wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.3.1 Einlage innerhalb von 3 Jahren seit Anschaffung

Bei Einlage innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums seit Anschaffung/Herstellung wird die Bewertungshöchstgrenze (fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) wie folgt ermittelt: Fall 1: Bisher keine Abschreibungen für das Wirtschaftsgut im außerbetrieblichen Bereich (private Besitzzeit): Werden Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in den Betrieb eingelegt, so sind von den Ansc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 2.1 Einlage zum Teilwert

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen.[1] Teilwert ist der nicht mit Umsatzsteuer belastete Nettobetrag, den ein (gedachter) Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut bezahlen würde, weil er den Betrieb fortführen will.[2] Es handelt sich um einen objektiven Wert. Dieser wird au...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / 1.1 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Freibetrag

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen ausgebaut werden. Dafür wird der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 Satz 1 EStG) von derzeit 1.440 EUR auf 2.000 EUR erhöht und Begleitregelungen zur Gewährleistung der zweckgerechten Wirkung dieser Vorschriften eingeführt. Im Regierungsentwurf des Gesetzes war dagegen noch eine Erhöhung auf 5.000 EUR vorgesehen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.3 Einlage abnutzbarer Anlagegüter

Einnahmen-Überschussrechner [1] müssen das eingelegte Wirtschaftsgut wegen der zulässigen weiteren Abschreibung im Anlagenspiegel erfassen, vorher richtig bewerten und die gleichen Regeln beachten wie der buchführungspflichtige Kaufmann. 3.3.1 Einlage innerhalb von 3 Jahren seit Anschaffung Bei Einlage innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums seit Anschaffung/Herstellung wird die Bewer...mehr

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Privateinlagen / 2.2 Fortgeführte Anschaffungskosten als Bewertungshöchstgrenze

Unternehmer müssen immer den Zeitpunkt der privaten Anschaffung beachten, da höchstens die fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten anzusetzen sind, wenn das zugeführte/eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt wurde.[1] Für die Berechnung der 3-Jahres-Frist gelten die Vorschriften des Bürgerlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 1.3 Einlage durch ausdrückliches oder schlüssiges Handeln

Wirtschaftsgüter des Privatvermögens werden entweder durch eine ausdrückliche Einlagehandlung oder durch schlüssiges Handeln in den Betrieb eingelegt.[1] Praxis-Beispiel Einlage durch Einlagehandlung und schlüssiges Handeln Der bisher privat genutzte Computer wird aus der privaten Wohnung in den geschäftlichen Verkaufsraum gebracht, damit mit ihm Ausgangsrechnungen und Bestell...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.1 Wertansätze

Rz. 146 In der Steuerbilanz ist bei der Bewertung der Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG von den Anschaffungskosten auszugehen. Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt ihr Nennwert oder Rückzahlungsbetrag.[1] Der Ausgangswert für die Bewertung stimmt also in Handelsbilanz und Steuerbilanz überein. Rz. 147...mehr

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Darlehen im Abschluss nach HGB und EStG

1 Grundlagen 1.1 Begriff des Darlehens Rz. 1 Bei einem Gelddarlehen empfängt der Darlehensnehmer (Darlehensschuldner) einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe vom Darlehensgeber (Darlehensgläubiger) und verpflichtet sich schuldrechtlich, dem Darlehensgeber das zur Verfügung gestellte Darlehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten. Er ist ferner schuldrechtlich verpflichtet, den geschu...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.5 Ehrenamtliche

Das Gesetz gilt nicht für ehrenamtlich tätige Personen.[1] Zu dieser Gruppe zählen auch Personen, die einen Freiwilligendienst i. S. d. § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) leisten.mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.3 Darlehen von Gesellschaftern an die Personengesellschaft

Rz. 26 Vergütungen, die ein Gesellschafter von der Gesellschaft für die Hingabe von Darlehen bezieht, sind beim Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Durch diese Vorschrift werden Einkünfte des Gesellschafters zu Einkünften aus Gewerbebetrieb qualifiziert, die ohne diese Norm nicht als inländische gewerbliche Einkünfte anzusehen wären. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.1 Darlehen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter

Rz. 31 Kapitalgesellschaften sind auch steuerrechtlich eigenständige Rechtssubjekte. Sie haben keine Privatsphäre und damit auch kein Privatvermögen. Darlehensforderungen der Kapitalgesellschaft werden daher in der Steuerbilanz aktiviert und die Zinsen sind als Betriebseinnahmen zu behandeln, auch wenn es sich um Darlehensforderungen an Gesellschafter handelt. Rz. 32 Die Darl...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 159 Bis zur Verabschiedung des CoronaStHG IV vom 19.6.2022 galt für Verbindlichkeiten grundsätzlich eine steuerliche Abzinsungsverpflichtung mit einem Zinsatz von 5,5 %. Ausgenommen von der Abzinsung waren: Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung oder Vora...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.1 Wertansätze

Rz. 71 Steuerrechtlich sind die Darlehensforderungen als "andere als die in Nummer 1 (von § 6 Abs. 1 EStG) bezeichneten Wirtschaftsgüter" zu bewerten.[1] Hieraus ergibt sich: Ansatz mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG); Abschreibungswahlrecht auf den niedrigeren Teilwert bei einer voraussichtlich dauernden Wertminder...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 164 Steuerrechtlich darf der höhere Teilwert nur bei einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 2 Satz 2 EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung berechtigen Wechselkursschwankungen nicht zu einem höheren Ansatz einer Verbindlichkeit. Handele es sich aber um eine Verbindlichkeit des laufenden Geschäftsverkehrs...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.5 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 80 Ist ein Darlehen niedriger als üblich verzinslich oder unverzinslich, kommt steuerrechtlich entsprechend der Abschreibung in der Handelsbilanz auf den niedrigeren Wert eine Teilwertabschreibung in Betracht. Als niedrigerer Teilwert wird der Barwert angesetzt. Abweichend vom Handelsrecht kommt die Teilwertabschreibung nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertmi...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.1 Wertansätze

Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbeiträge müssen nac...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 1 Grundlagen

1.1 Begriff des Darlehens Rz. 1 Bei einem Gelddarlehen empfängt der Darlehensnehmer (Darlehensschuldner) einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe vom Darlehensgeber (Darlehensgläubiger) und verpflichtet sich schuldrechtlich, dem Darlehensgeber das zur Verfügung gestellte Darlehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten. Er ist ferner schuldrechtlich verpflichtet, den geschuldeten Zins ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2 Darlehensforderungen

2.1 Aktivierung und Ausweis in der Handelsbilanz 2.1.1 Gliederung Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschafte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

Leitsatz Die Zweitwohnungsteuer ist Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG Sachverhalt Die Klägerin hatte an ihrem Tätigkeitsort München eine Zweitwohnung angemietet. Die ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.1 Konsequenzen aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz

Rz. 18 Bei einer gewerblich tätigen und bilanzierenden Personengesellschaft ist ein Wirtschaftsgut, das zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und deshalb gemäß § 246 Abs. 1 HGB nach dem Vollständigkeitsgrundsatz in ihre Handelsbilanz aufzunehmen ist, wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] grundsätzlich auch einkommensteuerrec...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.4 Damnum/Disagio

Rz. 79 Ebenso wie in der Handelsbilanz wird auch in der Steuerbilanz ein Forderungsdarlehen zum Nennwert mit den Anschaffungskosten aktiviert. Der bei der Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer einbehaltene Betrag stellt wie in der Handelsbilanz für den Darlehensgeber eine Einnahme vor dem Abschlussstichtag dar, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem T...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.6 Fremdwährung

Rz. 81 Steuerrechtlich setzt eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert aufgrund eines gesunkenen Kurses voraus, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). In diesem Fall zieht die handelsrechtliche Abschreibung eine steuerliche Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nach sich. Rz. 82 vorläufig frei Rz. 83 vorläufig frei Rz...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.3 Anschaffungskosten

Rz. 78 Wie in der Handelsbilanz ist auch in der Steuerbilanz für die Bewertung der Darlehensforderungen von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Die sich aus § 255 Abs. 1 HGB für die Handelsbilanz ergebende Definition der Anschaffungskosten ist auch für die Steuerbilanz maßgebend.[1] In der Steuerbilanz sind daher die Ausführungen zu den Anschaffu...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.2 Darlehen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Rz. 20 Steuerrechtlich kann nach Verwaltungsanweisung[1] zur Beurteilung eines Darlehens einer Personengesellschaft an Gesellschafter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG weder direkt noch indirekt angewendet werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Darlehen an den Gesellschafter aus der Sicht der Gesellschaft betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Dabei ist im Rahmen einer Ges...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.4 Zero-Bonds

Rz. 155 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen werden in der Steuerbilanz wie in der Handelsbilanz behandelt.mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.1 Aktivierung und Ausweis in der Handelsbilanz

2.1.1 Gliederung Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschaften rechnen die Darlehensforderungen zu den Auslei...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.1.2 Bilanzierung

Rz. 91 Darlehensverbindlichkeiten, die ein Einzelkaufmann, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft aufgenommen hat, sind von diesen in der Handelsbilanz zu passivieren. Ein Anspruch auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens kann im Insolvenzfall gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO lediglich nachrangig geltend gemacht werden. Rz. 92 vorläufig freimehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3 Kapitalgesellschaften

2.2.3.1 Darlehen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter Rz. 31 Kapitalgesellschaften sind auch steuerrechtlich eigenständige Rechtssubjekte. Sie haben keine Privatsphäre und damit auch kein Privatvermögen. Darlehensforderungen der Kapitalgesellschaft werden daher in der Steuerbilanz aktiviert und die Zinsen sind als Betriebseinnahmen zu behandeln, auch wenn es sich um Da...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 130 Geldbeschaffungskosten sind mit der Aufnahme eines Darlehens verbundene Kosten, z. B. Vermittlungsprovisionen, Grundbuchkosten, Veröffentlichungskosten, Druckkosten, Notargebühren. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen.[1]mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2 Aktivierung und Ausweis in der Steuerbilanz

2.2.1 Einzelunternehmen Rz. 13 Steuerrechtlich wird zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen unterschieden. Darlehensforderungen werden bilanziert, wenn sie zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören.[1] Rz. 14 Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werde...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2 Passivierung und Ausweis in der Steuerbilanz

3.2.1 Betriebsvermögen Rz. 93 Verbindlichkeiten werden steuerlich grundsätzlich nur dann bilanziert, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Sie rechnen zum Betriebsvermögen, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hierfür ist der tatsächliche Verwendungszweck der Verbindlichkeit maßgebend. Bei einer Geldschuld kommt es daher auf die tatsächliche Verwend...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3 Darlehensverbindlichkeiten

3.1 Passivierung und Ausweis in der Handelsbilanz 3.1.1 Gliederung Rz. 87 Beim Darlehensnehmer sind die Darlehen langfristige Verbindlichkeiten. Rz. 88 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften weisen die Darlehen unter "Sonstige Verbindlichkeiten" aus, mit Ausnahme der Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Diese werden unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.1 Passivierung und Ausweis in der Handelsbilanz

3.1.1 Gliederung Rz. 87 Beim Darlehensnehmer sind die Darlehen langfristige Verbindlichkeiten. Rz. 88 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften weisen die Darlehen unter "Sonstige Verbindlichkeiten" aus, mit Ausnahme der Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Diese werden unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" bilanziert (§ 266 Abs. 3 Buchst. c HGB). Bei klei...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2 Personengesellschaften

2.2.2.1 Konsequenzen aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz Rz. 18 Bei einer gewerblich tätigen und bilanzierenden Personengesellschaft ist ein Wirtschaftsgut, das zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und deshalb gemäß § 246 Abs. 1 HGB nach dem Vollständigkeitsgrundsatz in ihre Handelsbilanz aufzunehmen ist, wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4 Bewertung in der Steuerbilanz

2.4.1 Wertansätze Rz. 71 Steuerrechtlich sind die Darlehensforderungen als "andere als die in Nummer 1 (von § 6 Abs. 1 EStG) bezeichneten Wirtschaftsgüter" zu bewerten.[1] Hieraus ergibt sich: Ansatz mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG); Abschreibungswahlrecht auf den niedrigeren Teilwert bei einer voraussichtlich dau...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3 Bewertung in der Handelsbilanz

3.3.1 Wertansätze Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbe...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4 Bewertung in der Steuerbilanz

3.4.1 Wertansätze Rz. 146 In der Steuerbilanz ist bei der Bewertung der Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG von den Anschaffungskosten auszugehen. Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt ihr Nennwert oder Rückzahlungsbetrag.[1] Der Ausgangswert für die Bewertung stimmt also in Handelsbilanz und Steuerbilanz...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3 Bewertung in der Handelsbilanz

2.3.1 Wertansätze Rz. 42 Als Finanzanlagen gehören Darlehensforderungen zum Anlagevermögen. Handelsrechtlich werden sie folgendermaßen bewertet: Ansatz höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB); Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei vorübergehender Wertminderung Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) bei voraussichtl...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.2 Teilwertabschreibung

Rz. 75 Aus dem Wahlrecht für die Teilwertabschreibung wird gefolgert, dass die außerplanmäßige Abschreibung in der Handelsbilanz nicht in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sei. Auf die Teilwertabschreibung könne in der Steuerbilanz auch verzichtet werden.[1] Rz. 76 In der Steuerbilanz ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.4 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen

Rz. 131 Zerobonds sind Schuldverschreibungen, bei denen Zinsen nicht laufend geleistet, sondern die Zinsen und Zinseszinsen zurückbehalten und erst am Ende der Laufzeit zusammen mit dem ursprünglich eingezahlten Kapitalbetrag an den Anleger ausgezahlt werden. Somit drückt die Verzinsung den Unterschied zwischen Ausgabekurs und höherem Rückzahlungskurs aus.[1] Praxis-Beispiel...mehr