Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuschlagsteuern

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschlagsteuern sind Steuern, die als prozentualer Anteil einer anderen Abgabe erhoben werden. Sie werden auch als Annexsteuern bezeichnet (lat Annex = Anhängsel). Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden als prozentualer Zuschlag zur ESt/LSt erhoben. Zu Abweichungen bei der Ermittlung der > Bemessungsgrundlage vgl § 51a EStG. Zu Einze...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mietverträge in der Familie

Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Es gelten die auch sonst maßgebenden Grundsätze für die Anerkennung von Verträgen mit nahen > Angehörige (Fremdvergleich; > Ehegattenbesteuerung Rz 28/2). Dazu ist erforderlich, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie zB die Überlassung der Mietsache und die Höhe der Miete im Einzelnen vereinbart sowie dem Vereinbarten entsprechend ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verzicht des Arbeitgebers auf Ansprüche gegen den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet der ArbG darauf, die bei einer > Außenprüfung nacherhobenen Beträge für LSt sowie ggf KiSt und SolZ vom ArbN zurückzufordern, so fließt der darin liegende geldwerte Vorteil dem ArbN in dem Kalenderjahr zu, in dem der ArbG an das FA zahlt (BFH 172, 472 = BStBl 1994 II, 197; > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 4); zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zivildienst

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Zusammenhang mit der Aussetzung der Wehrpflicht und deren Ersatz durch den freiwilligen Wehrdienst ist seit dem 01.07.2011 der Zivildienst im Bundesfreiwilligendienst aufgegangen. Die Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes ist durch § 1a ZDG idF von Art 3 des Gesetzes vom 28.04.2011 (BGBl 2011 I, 687) ausgesetzt. Zu Einzelheiten > Bundes...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Keine Anrechnung auf Arbeitslohnerhöhung

Rz. 14 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Leistung des ArbG darf nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt werden. Hierbei handelt es sich uE lediglich um eine Klarstellung, denn auch eine Anrechnung auf künftigen Arbeitslohn, auf den ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht, würde bereits nach § 8 Abs 4 Nr 1 EStG dazu führen, dass es s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vereinbaren ArbN und ArbG, dass die in der Vergangenheit auf einem Zeitwertkonto gutgeschriebenen Beträge über die in § 7b SGB IV genannten Fälle der Arbeitsfreistellung (> Rz 5) hinaus in bestimmter (anderer) Weise für den ArbN verwendet werden sollen, führt dies an sich zum > Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Vereinbarung, weil der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Begrenzung auf eine Wegstrecke für jeden Arbeitstag

Rz. 31 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale wird für den Weg zu derselben Tätigkeitsstätte für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 EStG). Die Regelung bezieht sich auf die erste Tätigkeitsstätte im Rahmen eines bestimmten Dienstverhältnisses. Hat der ArbN mehrere Dienstverhältnisse und daraus mehrere erste Tätigkeitsstätten, kom...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9.2 Zeitliche Zuordnung der Unterhaltsaufwendungen

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsaufwendungen können nur abgezogen werden, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen Person im Kalenderjahr der Leistung dienen (BFH-Urteil vom 11. November 2010, BStBl 2011 II Seite 966). Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch nur gelegentliche oder einmalige Leistungen im Kalenderjahr können Aufwendungen für den Unter...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zufluss durch Verrechnung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Rechnet der ArbG gegenüber dem ArbN mit einer fälligen Gegenforderung auf, fließt der Arbeitslohn im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung zu (vgl BFH/NV 2007, 1315). Anders nimmt EFG 1986, 229 Zufluss bereits in dem Zeitpunkt an, in dem sich Forderung und Gegenforderung erstmals aufrechenbar gegenüberstehen. Ergänzend > Aufrechnung. Vorschussw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erstattungszinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs 1 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 233 Satz 1 AO). Das gilt auch für einen Erstattungsanspruch. Wann Steuererstattungen zu verzinsen sind, ergibt sich aus § 233a AO. Erstattungszinsen sind von Amts wegen zu zahlen; es bedarf keines Antrags. Verzinst wird n...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der ArbN kann nicht willkürlich entscheiden, welche seiner Wohnungen den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen iSv § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 6 EStG bildet. Dies hängt vielmehr von seinem tatsächlichen Verhalten und den objektiv feststellbaren Gegebenheiten im Übrigen ab. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt sich durch die persönliche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Hinausschieben der Fälligkeit (Stundung)

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Solange eine Lohnforderung noch nicht entstanden ist, kann der Zeitpunkt der Fälligkeit noch verändert werden. Aber auch, wenn die Forderung bereits entstanden ist, können ArbN und ArbG die Fälligkeit vor deren Eintritt hinausschieben, ohne dass dies ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) ist (BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zufluss bedeutet Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über den Arbeitslohn (zB BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746; H 11 – Allgemeines – EStH). Dazu gibt es Besonderheiten bei der Übertragung von > Geld und Sachzuwendungen (> Rz 10 ff) sowie von Rechtsansprüchen (> Rz 13 ff). Sobald der ArbN berechtigt ist, über den > Arbeitslohn zu ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das FA hat den für die Besteuerung maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs 1 AO; vgl dazu im Einzelnen AEAO zu § 88); wegen der Prüfungsgrundsätze bei der > Außenprüfung vgl § 199 AO. Dies gilt für das gesamte Besteuerungsverfahren, dh auch bei Entscheidungen iRd > Billigkeit. Das FA bestimmt nach eigenem pflichtgemäßen ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aaa) Mittelpunkt bei Verheirateten

Rz. 46 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem verheirateten ArbN befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen idR dort, wo seine Familie wohnt (BFH 126, 511 = BStBl 1979 II, 219; BFH 137, 463 = BStBl 1983 II, 306; R 9.10 Abs 1 Satz 4 LStR). Das gilt unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt im > Inland oder im > Ausland Rz 1 befindet (R 9.10 Abs 1 Satz 9 LStR). Rz....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Wohnung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Wohnung iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG, von der aus der ArbN zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, ist regelmäßig sein Heim, das den örtlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt (BFH 114, 340 = BStBl 1975 II, 278). Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "Wohnung" ist aber weit auszulegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterschrift

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steuererklärungen in Papierform müssen vom Stpfl, bei gemeinsamer Erklärung der > Ehegatten bzw > Lebenspartner von diesen beiden eigenhändig unterschrieben sein (§ 25 Abs 3 Sätze 1 und 2 EStG). Die Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung soll dem Stpfl die Bedeutung seiner > Steuererklärung als Wissenserklärung bewusst machen (BFH 139, 158...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht

Begriff Der Begriff des Internationalen Steuerrechts ist im deutschen Ertragssteuerrecht nicht legal definiert. Der Begriff wird als übergeordnete Umschreibung der 5 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulageempfänger nach Schaffung ­des § 90 Abs. 3a EStG

Leitsatz Auch nach der Einfügung des Abs. 3a in § 90 EStG ist weiterhin davon auszugehen, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrags unmittelbar vom Zulageempfänger gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG zurückfordern kann. Normenkette § 90 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags

Leitsatz 1. Das Finanzamt ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens – berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen. 2. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung bestehen auch für Zeiträume nach d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers

Leitsatz Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb über...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags

Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern (aus tem...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.4 Überleitung auf die Steuerbilanz

Rz. 32 Neben der Überleitung zwischen IFRS- und HGB-Jahresabschluss ist weiterhin eine Entscheidung über die Art der Ableitung der Steuerbilanz zu treffen. Aufgrund der generellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] kann – ungeachtet der spätestens mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu beobachtenden verstärkten Auflösung des engen Zusammenhangs zw...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.2 Besonderheiten der Anlagenentwicklungsrechnungen für immaterielle Vermögenswerte

Rz. 46 Für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (z. B. Software, Entwicklungskosten, Mastertonträger oder Masterfilme) besteht nach IFRS grundsätzlich[1] eine Aktivierungspflicht, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:[2] technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er genutzt oder verkauft werden kann, Absicht d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.4 Leasingverhältnisse

Rz. 51 IFRS 16 schreibt für die Bilanzierung der Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer im Grundsatz die Anwendung eines einheitlichen Leasingbilanzierungsmodells (single lessee accounting model) vor. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eines Leasingverhältnisses bildet der Leasingnehmer dieses durch die Aufnahme eines Nutzungsrechts (sog. Right-of-use-Asset bzw. RoU-Ass...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.2 Sonderregeln für unterlassene Gebäude-AfA

Für die Unterlassung an sich gebotener Gebäude-AfA gelten besondere Grundsätze, die von den vorstehenden für bewegliche Wirtschaftsgütern abweichen. Die Nachholung einer zu niedrig vorgenommenen (unterlassenen) Gebäude-AfA in der Weise, dass der verbleibende Restwert auf die Restnutzungsdauer verteilt wird, ist nicht zulässig.[1] Im Fall der unterlassenen Gebäude-AfA gelten ...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.3 Keine Nachholung bei erstmaliger Bilanzierung eines Wirtschaftsguts

Ihren Ausgangspunkt hat die BFH-Rechtsprechung zur Nachholung unterlassener AfA im Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs.[1] Dieser besagt, dass die Werte in einer Schlussbilanz gleichzeitig die Werte der anschließenden Eröffnungsbilanz sind. Unter- oder Überbewertungen in einer Schlussbilanz führen grundsätzlich nur zu Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Wir...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.3 Keine Nachholung auch bei Einnahmenüberschussrechnung

Die willentlich und willkürlich unterlassene Normal-AfA kann auch von Steuerpflichtigen mit Einnahmenüberschussrechnung nicht in späteren Gewinnermittlungszeiträumen nachgeholt werden.[1] Diese Betrachtung beruht auf dem Prinzip der Gesamtgewinngleichheit, wonach die Art der Gewinnermittlung zwar zu unterschiedlichen Periodengewinnen führen kann, der Totalgewinn von Beginn b...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / Zusammenfassung

Überblick Der Kaufmann hat kein Wahlrecht, ob er Abschreibungen vornehmen will oder nicht. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut[1] besteht sowohl handels- als auch steuerrechtlich eine Pflicht zur Vornahme der abschnittsbezogenen linearen Normal-AfA (BFH, Urteil v. 8.4.2008, VIII R 64/06, BFH/NV 2008 S. 1660; BFH, Urteil v. 22.6.2010, VIII R 3/08, BStBl 2010 II S. 1035 Rn. ...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.2 Fehlerhafter Betriebsausgabenabzug von aktivierungspflichtigen Aufwendungen

Umgekehrt müssen nach einer Grundsatzentscheidung des BFH[1] Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten waren, jedoch zu Unrecht als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt wurden, in der ersten noch offenen Bilanz aktiviert werden, und zwar mit dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich abziehbaren AfA ergibt. P...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.1 Steuerlich grundsätzlich nicht nachholbar

Willentlich und willkürlich unterlassene Absetzung für Abnutzung (Normal-AfA) darf nach den Grundsätzen von Treu und Glauben steuerlich nicht in späteren Gewinnermittlungszeiträumen nachgeholt werden.[1] , [2] Das gilt auch für die Absetzung für Substanzverringerung (AfS).[3] Willkür liegt vor, wenn der Steuerpflichtige bewusst eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen gebotene A...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.1 Fehlerhafte Aktivierung von sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben

Wurden Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut, die sofort abziehbare Betriebsausgaben waren, z. B. Instandhaltungskosten, fehlerhaft als Anschaffungskosten aktiviert, sind die zu Unrecht aktivierten Aufwendungen in der ersten noch offenen Bilanz erfolgswirksam abzuschreiben.[1]mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 1 Steuerrechtliche Problemstellung

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, "sind" die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.[1] Beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr, "ist" bzw. bei Gebäuden sind AfA vorzunehmen.[2] Dies stellt eine zwingende Regelung dar, welche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.2 § 3a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG

Rz. 58 Nach § 3a Abs. 1 S. 2 EStG sind steuerliche Wahlrechte im Sanierungsjahr und im Folgejahr im zu sanierenden Unternehmen gewinnmindernd auszuüben, wenn Sanierungserträge nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG steuerbefreit sind. Als Beispiel hierfür bestimmt § 3a Abs. 1 S. 3 EStG, dass insbesondere der niedrigere Teilwert, der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 und Nr. 2 S. 2 EStG angeset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.4 Untergang von Verlustausgleichsvolumina nach § 3a Abs. 3 S. 2 EStG

Rz. 64 Anders als die gesetzliche Vorgängerregelung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. versucht § 3a EStG eine Doppelbegünstigung der Stpfl. in Form einer Steuerbefreiung ohne Verlustuntergang zu vermeiden. Hierzu werden die in § 3a Abs. 3 S. 3 EStG genannten Verrechnungspositionen bis zur Höhe des geminderten Sanierungsbetrags reduziert. Die vom Gesetz in diesem Zusammenhang vorgege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 7 Verfahren bei einheitlich und gesonderter Feststellung nach § 3a Abs. 4 EStG

Rz. 81 Die Bestimmungen des § 3a Abs. 4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Spezialregelungen gegenüber den Vorschriften der AO. Sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO gesondert (und einheitlich) festzustellen, hat das zuständige Feststellungs-FA (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 6 Zusammenveranlagung nach § 3a Abs. 3a EStG

Rz. 80 Nach § 3a Abs. 3a EStG sind bei Zusammenveranlagung auch die laufenden Beträge und Verlustvorträge des anderen Ehegatten einzubeziehen. Da dies bereits in den Regelungen der § 3a Abs. 3 S. 2 Nr. 9, Nr. 10 und ggf. in Nr. 11 EStG enthalten sein sollte, wird § 3a Abs. 3a EStG klarstellender Charakter beigemessen.[1] Vor dem Hintergrund der Anwendungsregelung in § 52 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 S. 1 EStG

Rz. 63 § 3a Abs. 3 S. 1 EStG knüpft an § 3c Abs. 4 EStG an und bestimmt, dass nicht abziehbare Beträge im Sinne dieser Norm (z. B. Sanierungskosten, Besserungsaufwand und vergleichbare Aufwendungen, die mit einem steuerfreien Sanierungsertrag gem. § 3a EStG in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen), die in Vz vor dem Sanierungsjahr und im Sanierungsjahr anzusetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 8 Unternehmerbezogene Sanierung nach § 3a Abs. 5 EStG

Rz. 84 Die Vorschrift des § 3a Abs. 5 EStG erscheint als eine Art "Kompromiss" der bisherigen Rechtslagen. Während § 3 Nr. 66 EStG a. F. noch eine unternehmerbezogene Schuldbefreiung kannte, war diese unter dem Regime des Sanierungserlasses nicht vorgesehen. Rz. 85 § 3a Abs. 5 EStG stellt auch Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen in den Grenzen des § 3a Abs. 1 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.5 Einbeziehung nahestehender Personen nach § 3a Abs. 3 S. 3 EStG

Rz. 75 Während der Katalog des § 3a Abs. 3 S. 2 EStG zunächst auf Verlustausgleichspositionen des zu sanierenden Unternehmen, des stpfl. Einzel- und Mitunternehmers und unter den Voraussetzungen des § 3a Abs. 3a EStG von dessen Ehegatten abstellt, erweitert § 3a Abs. 3 S. 3 EStG den Kreis noch auf nahestehende Personen bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Übersteigt demgem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5 Unternehmensbezogene Sanierung nach § 3a Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 32 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass (nur) zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. d. § 3a Abs. 2 EStG (Sanierungsertrag) steuerfrei. Eine solche liegt vor, wenn der Stpfl. für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit und die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 3.3 Sachliche Anwendung

Rz. 17 Die Steuerbefreiung des § 3a EStG bezieht sich auf Betriebsvermögensmehrungen und Betriebseinnahmen. Daher ist § 3a EStG nur auf Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) und nicht auch auf Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG) anwendbar. Von den Gewinnermittlungsarten werden sowohl der Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG) als auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.5 Nachweis

Rz. 52 Die Voraussetzungen des § 3a Abs. 2 EStG sind vom Stpfl. zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Schuldenerlasses nachzuweisen[1]; der Stpfl. trägt damit die Feststellungslast.[2] Da es der Gesetzgeber (weitgehend) unterlassen hat, die Steuerbefreiung des § 3a EStG nicht von einem Antrag des Stpfl. abhängig zu machen, wird die Frage aufgeworfen, inwieweit hieraus ein fakti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.1 Steuerfreiheit des Sanierungsertrags

Rz. 55 Ein nachgewiesener Sanierungsertrag ist nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung erfolgt von Amts wegen[1], soweit keine etwaigen vorrangigen Konkurrenzregelungen zu beachten sind und kein Antrag nach § 52 Abs. 4a S. 2 EStG gestellt worden ist. Lediglich in den Fällen gem. § 52 Abs. 4a S. 3 EStG ist noch ein Antrag des Stpfl. für die Anwendung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.3 Sanierungseignung

Rz. 48 Die Sanierungseignung bedeutet, dass der Schuldenerlass – in Abhängigkeit von der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens – einen unverzichtbaren Beitrag zur Verhinderung des Unternehmenszusammenbruchs und zur (dauerhaften) Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit des Unternehmens leisten kann.[1] Der Schuldenerlass muss dies nicht allein, sondern kann dies auch zusammen m...mehr