Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Unentgeltliche und teilentg... / 2. Unentgeltliche Übertragung

Erfolgt die Übertragung eines ganz oder teilweise der Einkünfteerzielung dienenden Grundstücks in vollem Umfang unentgeltlich, entstehen dem Grundstücksübernehmer keine abschreibungsfähigen Anschaffungskosten. Diese können allenfalls dann entstehen, wenn er die Nebenkosten der unentgeltlichen Übertragung übernimmt (BFH v. 9.7.2013 – IX R 43/11, BStBl. II 2014, 878). Er kann ...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 6. Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt

Häufig werden Grundstücke zur weiteren Sicherung der Bedürfnisse des potentiellen Erblassers lediglich unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks gegen Nießbrauchsvorbehalt führt hinsichtlich des vorbehaltenen Nutzungsrechts auch dann nicht zu einer Gegenleistung, wenn der Übernehmer dem Übergeber das Nutzungsrecht einräumt. Vielm...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 3. Teilentgeltliche Übertragung

Eine teilentgeltliche Übertragung ist in der Besteuerungspraxis regelmäßig dann anzutreffen, wenn der Grundstücksübernehmer potentielle Miterben auszahlen muss. Ihm entstehen dann hinsichtlich der zu erbringenden Gleichstellungsgelder eigene, bei Einkünfteerzielung (z.B. durch Vermietung) abschreibungsfähige Anschaffungskosten. Hinsichtlich des unentgeltlichen Teils kann er ...mehr

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Der Familienkonzern in der ... / 3. "Minderabführung": Minderabführung als Finanzmitteleinlage gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 KStG?

Die mutmaßliche Bedeutung einer Minderabführung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 ErbStG ab dem 1.1.2022 als Finanzmitteleinlage aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht soll am folgenden Fallbeispiel illustriert werden: Beispiel 2 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2023. Im Wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 12 Nach dem Wortlaut des § 164 Abs. 1 S. 1 AO steht die Beifügung des Vorbehalts der Nachprüfung in der Entscheidung der Finanzbehörde. Wie jedoch schon § 164 Abs. 1 S. 2 AO zeigt, ist die Beifügung des Vorbehalts durch die Finanzbehörde nicht der einzige Fall. Es gibt daneben die Möglichkeit, dass die Steuerfestsetzung kraft Gesetzes, ohne eine entsprechende Entscheidun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Kindergeld für ein Stiefkindes bei Wiedereinzug in den Haushalt?

Leitsatz Zu den Kindern im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG zählen auch die Kinder des verstorbenen oder geschiedenen Ehegatten, und zwar unabhängig davon, ob diese "durchgehend" im Haushalt des Stiefelternteils verbleiben. Ein Kindergeldanspruch des Stiefelternteils gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG für ein leibliches Kind seines Partners im Rahmen einer eingetragenen Lebenspart...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 16 Werkswohnungen, Räumung/Weiternutzung

Die Parteien des Aufhebungsvertrags sollten beachten, inwieweit und zu welchen Konditionen Werkswohnungen o. Ä. vom Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch weiter genutzt werden dürfen. Zu beachten ist, dass die verbilligte Überlassung von Wohnraum gravierende steuerrechtliche Konsequenzen vor dem Hintergrund der §§ 24, 34 EStG (sog. "Fünftel-Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6 Pflichten der UG haftungsbeschränkt nicht übersehen

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Mitteilung der steuerlichen ID-Nr des Ehegatten/Lebenspartners (§ 22a Abs 6 EStG)

Rn. 53a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit GrundrentenG vom 12.08.2020, BGBl I 2020, 1879 (s Rn 11) ist mit Wirkung ab 01.01.2021 ein neuer Abs 6 in § 22a EStG eingefügt worden. Die zentrale Stelle ist danach berechtigt, in den in § 151b Abs 3 Satz 2 SGB VI genannten Fällen die Rentenbezugsmitteilung an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu übermitteln (§ 22a EStG id...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betragsmäßige Begrenzung der Minderungen nach § 110 Abs 1 und 2 EStG (§ 110 Abs 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Minderungen nach den Abs 1 und 2 sind gemäß § 110 Abs 3 S 1 EStG zwingend betragsmäßig begrenzt, da sie die – erhöhten – Höchstbeträge für den Verlustrücktrag (s Rn 9) nicht überschreiten dürfen (dazu auch Korn, DStR2020, 1345, 1348 und Ettlich in Brandis/Heuermann, § 110 EStG Rz 38 (Februar 2023)). Diese Regelung ist folgerichtig und zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verletzung der Pflichten nach § 22a Abs 1 S 1 EStG (bis 31.12.2017: § 22a Abs 1 S 1 und 2 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die die Verletzung der Pflichten nach § 22a Abs 1 S 1 EStG (und bis 31.12.2017 § 22a Abs 2 S 2 EStG, s Rn 1a und 7) sanktionierende Vorschrift des § 50f Abs 1 Nr 1 EStG wurde durch das JStG 2010 (BGBl I 2010, 1768) in das EStG eingefügt und war erstmals auf Rentenbezugsmitteilungen anzuwenden, die für den VZ 2010 zu übermitteln waren (zur Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Keine Anwendung des § 11 Abs 2 S 3 EStG auf ein Damnum oder Disagio, soweit dies marktüblich ist (§ 11 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 136 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach der durch das JStG 2007 – klarstellend – (vgl BT-Drucks 16/2712, 44) eingefügten Regelung findet die Regelung des § 11 Abs 2 S 3 EStG über die gleichmäßige Verteilung von im Voraus für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren geleisteten Ausgaben keine Anwendung auf ein Disagio oder ein Damnum, soweit dies marktüblich ist. Zum ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abgrenzung zu § 15b EStG und § 5a EStG

1. Verhältnis zu § 15b EStG Schrifttum: Stollwerk, Neue Schranken der Verlustverrechnung durch § 15b EStG für die mittelständische GmbH & Co KG?, GmbH-StB 2006, 333. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.07.2007, BStBl I 2007, 542, Tz 23 (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen). Rn. 5b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorab auch Hinweis auf s § 15b Rn 16 (Handzik). Mit dem Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Veräußerungsgewinnen (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Realisationsprinzip für Veräußerungsgewinne: Veräußerungsgewinne iSd § 14 EStG sind von der zeitanteiligen Zuordnung ausgenommen, sie sind in dem Kj anzusetzen, in dem sie entstanden, dh realisiert sind (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 2 EStG). Hintergrund der Regelung ist, dass für eine Ergebnisglättung durch Verteilung auf zwei VZ insoweit grundsätzlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verletzung der Pflichten nach § 22a Abs 2 S 8 EStG (bis 31.12.2017: § 22a Abs 2 S 9)

Rn. 10 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Tatbestand des § 50f Abs 1 Nr 2 EStG war bis zum Inkrafttreten des JStG 2010 (BGBl I 2010, 1768) in § 50f Abs 1 EStG aF geregelt und war dann inhaltlich unverändert in § 50f Abs 1 Nr 2 EStG übernommen worden. Bis dahin war er der alleinige bußgeldbewehrte Tatbestand des § 50f EStG. § 50f Abs 1 Nr 2 EStG bezieht sich auf die Vorschrift de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorrang der Gewinnermittlungsvorschriften (§ 11 Abs 2 S 6 EStG)

Rn. 159 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 2 S 6 EStG regelt, dass die Gewinnermittlungsvorschriften (§ 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) auch gegenüber den Regelungen über den Abfluss (§ 11 Abs 2 S 1–5 EStG) Vorrang haben, s Rn 100.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vorrang der Gewinnermittlungsvorschriften (§ 11 Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 11 Abs 1 S 5 EStG bleiben die Vorschriften über die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§ 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) unberührt, dh, diese Vorschriften haben beim BV-Vergleich Vorrang gegenüber den Vorschriften über den Zufluss in § 11 Abs 1 S 1–4 EStG. Ausführlich dazu s §§ 4, 5 Rn 5 ff, 300ff (Briesemeister).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitliche Übergangs- und Anwendungsvorschriften zu § 15a EStG

Rn. 5a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Regelungen über den zeitlichen Anwendungsbereich von § 15a EStG sind verwickelt und im Grunde unzumutbar. Sie sind niedergelegt in § 52 Abs 19 EStG aF (= aktuell § 52 Abs 33 EStG ). Den Kern der Vorschriften bilden die S 1–3, denen folgende Konzeption zugrunde liegt: Grundsatzregelung § 52 Abs 19 S 1 EStG aF: § 15a EStG ist erstmals auf Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erteilung von Auskünften (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Fraglich ist, ob § 42f Abs 2 S 2 EStG mit konstitutiver Wirkung eigenständige Mitwirkungspflichten der ArbN iRd LSt-Außenprüfung begründet, so Heuermann in Brandis/Heuermann § 42f EStG Rz 22 (November 2022), die neben die Mitwirkungspflichten des ArbG treten und diese ergänzen (vgl BFH vom 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). Nach a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorlage von Bescheinigungen und Belegen (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Verpflichtung des ArbN nach § 42f Abs 2 EStG zur Vorlage von Belegen und Bescheinigungen ist zum einen auf solche Unterlagen beschränkt, die sich in seinem Besitz befinden. Zum anderen hat der ArbN nicht sämtliche Unterlagen vorzulegen, die Angaben über Art und Höhe seiner Einnahmen enthalten, sondern nur die in § 42f Abs 2 S 2 EStG beze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um einen höheren Betrag als 30 % (§ 110 Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abweichend von § 110 Abs 1 EStG wird der für die Bemessung der Vorauszahlungen für den VZ 2019 zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte um einen höheren Betrag als 30 % gemindert, wenn der StPfl einen voraussichtlichen Verlustrücktrag iSd § 10d Abs 1 S 1 EStG für 2020 in dieser Höhe nachweisen kann. Zur Form dieses Nachweises trifft § 110...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 5a EStG

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 31–32 (Tonnagesteuer: Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr); BMF vom 10.09.2013, BStBl I 2013, 1152 (Modifikation zu Rz 32 Buchst c und d mit Übergangsregelung wegen BFH vom 31.05.2012, BStBl II 2013, 673). Rn. 5c Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a EStG findet danach während des Tonnageste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufgliederung nach der Art der jeweiligen Leistung (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 17b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Einfügung eines "und" sowie die Ersetzung eines "und" durch "sowie" in Nr 2 S 1 sind redaktioneller bzw grammatikalischer Art ohne materielle Auswirkungen. Zum 01.01.2018 ergibt sich mittelbar insoweit eine Änderung, als bei dem in Bezug genommenen § 22 Nr 5 S 2 EStG noch die Vorschrift des § 63...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 15a EStG

Rn. 10 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wegen der Zielsetzung von § 15a EStG s Rn 2 . Gemäß zutreffend Auffassung des BFH (BFH IV vom 11.05.1995, BFH/NV 1995, 68) befasst sich § 15a EStG "nicht mit der Frage der Zurechnung von Anteilen am Verlust einer KG". So auch OFD Mchn/Nbg vom 07.05.2004, FR 2004, 731. Vielmehr wird nur geregelt, ob und in welchem Umfang ein wirksam zugerechnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Regelungsgehalt des § 110 EStG

Rn. 9 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der neu in das EStG eingefügte Abschnitt XIV "Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie" enthält die §§ 110 und 111 EStG. § 110 EStG regelt als lex specialis zu § 37 EStG die Berücksichtigung eines Verlustrücktrags aus 2020 für Zwecke der Vorauszahlungen 2019; § 110 EStG modifiziert dabei (lediglich) die Bemessungsgrundlage für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erweiterte Außenhaftung gemäß § 15a Abs 1 S 1 EStG

Rn. 27a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Beispiel (aus DB-Seminar vom 18.04.1985, Bitz/Dankmeyer/Pensel/Schelnberger):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zuständige Verfolgungsbehörde (§ 50f Abs 3 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 In § 50f Abs 3 EStG, der aufgrund der Bestimmungen des JStG 2010 vom 08.12.2010 (BStBl I 2010,1768) erstmals auf Rentenbezugsmitteilungen anzuwenden war (und der auch durch das BetrRStärkG (s Rn 1a) keine Änderung erfahren hat), die für den VZ 2010 zu übermitteln waren (§ 52 Abs 59b EStG aF) wird abweichend von den §§ 387 Abs 1 und 409 S 1 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 11 EStG

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 EStG vom 10.08.1925 ging für den Bezug von Einnahmen noch von deren Fälligkeit und nur hilfsweise vom Zufluss aus. Erst § 11 des EStG vom 16.10.1934, RGBl I 1934, 1005, führt die im Wesentlichen noch heute geltende Fassung ein. Das EStRG 1975 fügte lediglich Abs 1 S 3 hinzu, das StEntlG 1999/2000/2002 in § 11 Abs 1 S 4 EStG "und § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Unterrichtung des Leistungsempfängers (§ 22a Abs 3 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die mitteilungspflichtige Stelle hat den Leistungsempfänger jeweils darüber zu unterrichten, dass der zentralen Stelle die Leistung mitgeteilt wird (§ 22a Abs 3 EStG). Diese Verpflichtung gilt für jede Rentenbezugsmitteilung, die der zentralen Stelle übermittelt wird. Auf welche Art und Weise die Unterrichtung stattzufinden hat, wird den der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Geltendmachung der erweiterten Verlustausgleichs-/-abzugsmöglichkeit wegen überschießender Außenhaftung gemäß § 15a Abs 1 S 2 und 3 EStG nicht sofort zwingend

Rn. 29 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem bloßen Gesetzeswortlaut "können … auch ausgeglichen oder abgezogen werden, soweit …" in § 15a Abs 1 S 2 EStG statt"dürfen" erscheint zweifelhaft, ob der StPfl ein Wahlrecht hat, ob und ggf in welchem Umfang (uU nur für einen Teilbetrag) er im Verlustentstehungsjahr von dem erweiterten Verlustausgleichs- bzw -abzugspotenzial Gebrauch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Funktion des § 15a Abs 3 S 3 EStG

Rn. 40 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das MoPeG vom 10.08.2021, BGBl I 2021, 3436 hat bei der KG nun auch ausdrücklich die Unterscheidung zwischen Haftsumme und vereinbarter Einlage (Pflichteinlage) in § 171 Abs 1 HGB nF verankert. Die Grundkonzeption des § 15a Abs 1 S 2 EStG, KG-Verlustanteile auch über die geleistete Einlage hinaus, dh unter Inkaufnahme eines negativen Kapitalk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 15b EStG

Schrifttum: Stollwerk, Neue Schranken der Verlustverrechnung durch § 15b EStG für die mittelständische GmbH & Co KG?, GmbH-StB 2006, 333. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.07.2007, BStBl I 2007, 542, Tz 23 (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen). Rn. 5b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorab auch Hinweis auf s § 15b Rn 16 (Handzik). Mit dem Gesetz zur Beschränkung der V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verfassungsmäßigkeit des § 22a Abs 1 EStG

Rn. 39a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 22a Abs 1 EStG verstößt nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist insoweit verfassungsgemäß. Zur Begründung führt der BFH BStBl II 2019, 430 an, dass die Verpflichtung der dort genannten Einrichtungen, der ZfA die Rentenbezugsmitteilungen zu übermitteln, im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck, die verfassungsrechtlich ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gewinnzuordnung bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs 2 Nr 1 EStG)

1. Zuordnung laufender Gewinne (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 1 EStG) Rn. 75 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zeitanteilige Zuordnung: Der laufende Gewinn (bzw Verlust) des Wj ist zeitanteilig den beiden Kj, in denen sich das Wj bewegt, zuzuteilen, regelmäßig also (bei einem Bilanzstichtag 30.06.) hälftig auf die beiden Kj (Steuerhebungszeiträume), unabhängig davon, in welchem Kj welche Gewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte, Zielsetzung und Grundkonzeption des § 15a EStG

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Übergeordnetes Ziel der Einführung des § 15a EStG war als systembasierte Strukturnorm die Durchsetzung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BT-Drucks 8/3648, 16 linke Spalte) durch die Einschränkung von Verlustausgleich, -vortrag oder -rücktrag bei beschränkt haftenden Kommanditisten oder durch vergleichbaren Haftungsverh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Sanktionen (§ 50f Abs 2 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bis 25.11.2019 (s Rn 1a aE): Die Geldbuße kann in den Fällen des § 50f Abs 1 Nr 1 EStG bis zu einem Betrag iHv 50 000 EUR und in den Fällen des § 50f Abs 1 Nr 2 EStG iHv 10 000 EUR verhängt werden (§ 50f Abs 2 EStG). Ab 26.11.2019: Die Geldbuße beträgt nun einheitlich bis zu 50 000 EUR. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verspätungsgeld (§ 22a Abs 5 EStG)

Rn. 47b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Änderungen in § 22a Abs 5 S 3 und 5 EStG (statt "Mitteilungspflichtige" nunmehr "mitteilungspflichtige Stelle") sind redaktioneller Art (s Rn 10) und nicht mit materiellen Auswirkungen verbunden; sie dienen der Angleichung an § 93c AO. Zu den Änderungen ab 01.01.2018 s Rn 52. Zu den weiteren Än...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / b) Besondere Regelungen für EU/EWR-Angehörige (§ 1a EStG)

Rz. 19 § 1a Abs. 1 EStG sieht Steuerentlastungen für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates des EWR (Island, Norwegen und ab 1996 Liechtenstein; die Schweiz ist hingegen nicht beigetreten) vor, wenn diese Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewerbetreibende ohne HR-Eintragung (§ 4a Abs 1 S 2 Nr 3 S 1 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz Kj-gleiches Wj: Gewerbetreibende, die nicht im HR eingetragen sind, haben nach der Anordnung des § 4a Abs 1 S 2 Nr 3 S 1 EStG zwingend ein dem Kj entsprechendes Wj. Dies betrifft Kleingewerbetreibende mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG und Gewerbetreibende, die ihren Gewinn zwar durch BV-Vergleich ermitteln, aber tatsächlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. LSt-Außenprüfung auch beim ArbG in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rn. 56 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 42f Abs 3 S 2 Hs 1 EStG ist in den Fällen des LSt-Abzugs durch einen Dritten (§ 38 Abs 3a EStG) die LSt-Außenprüfung auch beim ArbG möglich. Eine solche Prüfung beim ArbG kann erfolgen, um feststellen zu können, ob für Lohnbestandteile, die der ArbG unmittelbar ausgezahlt hat, der LSt-Abzug erfolgt ist (BR-Drucks 630/03, 62). § 42f Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gesondertes Merkmal für gefördertes Altersvorsorgevermögen (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zum 01.01.2017 ist die vormalige Nr 7 des § 22a EStG durch Wegfall der Nr 4 (s Rn 31) zur Nr 6 geworden (zur Rechtslage ab 01.01.2019 s Rn 33a). In § 22a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG (bzw vormals Nr 7) wird bestimmt, dass ab 01.01.2017 ein gesondertes Merkmal in die Rentenbezugsmitteilungen für Verträge aufzunehmen ist, auf denen gefördertes Altersvo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zeitgleiche LSt-Außenprüfung und Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung (§ 42f Abs 4 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der ArbG kann beim Beriebsstätten-FA den (formlosen) Antrag stellen, dass die LSt-Außenprüfung und die Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (vgl im Einzelnen § 28p SGB IV; BSG vom 23.02.2021, B 12 R 21/18 R, BSGE 131, 260) zeitgleich erfolgen. Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den ArbG, ob diese ihre Meldepflichten und ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Regelmäßige Anpassungen (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Da regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags einer Rente in vollem Umfang und nicht nur mit einem Teilbetrag der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG unterliegen (vgl § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 7 EStG), verlangt § 22a Abs 1 Nr 2 S 2 EStG, dass der darauf beruhende Teil der Rente gesondert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich des § 42f EStG

Rn. 4 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der sachliche Geltungsbereich des § 42f EStG betrifft die Überprüfung des LSt-Abzugs (§ 38 Abs 1 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Des Weiteren kann sich die LSt-Außenprüfung auch auf Annexsteuern beziehen (ausführlich dazu s Rn 15). Sie erstreckt sich auch auf die Feststellung der ArbG-Eigenschaft und die Pauschalieru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 15a Abs 5 Nr 3 EStG: Beschränkt haftende Gesellschafter (Mitunternehmer) ausländischer PersGes

Rn. 46 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Alternative 1 Ist die Haftung des Gesellschafters auf Grund der Beteiligung an einer ausländischen PersGes (ob eine solche vorliegt bestimmt sich nach Maßgabe des sog Typenvergleichs: BFH vom 26.06.2013, BStBl II 2014, 367 Rz 10 und s § 15 Rn 18 (Bitz)) wirtschaftlich derjenigen des Gesellschafters einer inländischen KG (s § 15 Rn 37 (Bitz)) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vererblichkeit des (nur) verrechenbaren Verlusts nach § 15a EStG

Rn. 5d Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gemäß Beschluss des GrS des BFH vom 17.12.2007, BStBl II 2008, 608, kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur ESt geltend machen. Aber schon gemäß BFH vom 11.05.1995, BFH/NV 1995, 68, galt, dass mit dem unentgeltlichen Übergang des Kommanditanteils auf den Erwerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Beiträge an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und Beitragszuschüsse (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 EStG nF (vormals Nr 5 und 6)

Rn. 31a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zur Rechtslage ab dem 01.01.2017: Die vorherige Nr 5 ist jetzt Nr 4 (s Rn 31 aE). Die gleichzeitige redaktionelle Änderung (statt "Mitteilungspflichtige" nun "mitteilungspflichtige Stelle") hat keine materiellen Auswirkungen und dient der Angleichung an § 93c AO. Rn. 32 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gemäß § 22a Abs 1 Nr 4 EStG (bzw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitwirkungspflichten potentieller ArbN (§ 42f Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 42f Abs 2 S 3 EStG sind auch diejenigen Personen nach § 42f Abs 2 S 2 EStG auskunfts- und vorlagepflichtig, bei denen streitig ist, ob sie ArbN des ArbG sind oder waren. Es handelt sich dabei um Personen, die im Zeitpunkt der LSt-Außenprüfung beim ArbG beschäftigt sind, deren ArbN-Eigenschaft im Prüfungszeitraum jedoch zwischen LSt-Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuordnung laufender Gewinne (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 1 EStG)

Rn. 75 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zeitanteilige Zuordnung: Der laufende Gewinn (bzw Verlust) des Wj ist zeitanteilig den beiden Kj, in denen sich das Wj bewegt, zuzuteilen, regelmäßig also (bei einem Bilanzstichtag 30.06.) hälftig auf die beiden Kj (Steuerhebungszeiträume), unabhängig davon, in welchem Kj welche Gewinnanteile tatsächlich entstanden sind. Entsprechend abweich...mehr