Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungszuschlag

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird ein Beamter ohne Dienstbezüge beurlaubt, so ist diese Zeit nur ruhegehaltsfähig, wenn der Urlaub öffentlichen Belangen dient und dem Dienstherrn ein sog Versorgungszuschlag gezahlt wird. Zahlt der Beamte den Versorgungszuschlag selbst, entstehen ihm durch diese Aufwendungen > Werbungskosten . Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steht der Beam...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 6. Familienheimfahrten

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug zu einer Familienheimfahrt wöchentlich im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung, so ist insoweit der Nutzungswert steuerlich nicht zu erfassen (§ 8 Absatz 2 Satz 5 EStG). Rz. 48 Stand: EL 130 –...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / Zusammenfassung

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Unter Bezugnahme a...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 2.6 Listenpreis

Rz. 17 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Eine in die Bemessungsgrundlage des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG einzubeziehende Sonderausstattung liegt nur vor, wenn das betriebliche Kraftfahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist (z. B. ein werkseitig eingebautes Satellitennavigationsgerät, vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 2005, BStBl II Seite ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gehaltsvorschüsse im öffentlichen Dienst

Rz. 70 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Gehaltsvorschüsse im öffentlichen Dienst nach den Vorschussrichtlinien (VR) des Bundes (Rundschreiben des BMI vom 28.11.1975 – D III 6–213 230/12, MinBlFin 1976, 229) oder entsprechenden Richtlinien der Länder sind lohnsteuerlich als Darlehen zu behandeln, denn die VR enthalten die hierfür erforderlichen präzisen Vereinbarungen über die Zins...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerliche Behandlung von Altverträgen

Rz. 80 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Durch das JStG 2008 hat der Gesetzgeber den Abzug von Versorgungsrenten als > Sonderausgaben im Wesentlichen insoweit eingeschränkt, als nur noch bestimmte Vermögensarten übertragen werden können (> Rz 35 ff). Darüber hinaus wurde gesetzlich festgesetzt, dass es sich um lebenslange Versorgungsleistungen handeln muss (> Rz 65). Außerdem wurde...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufwendungen für eine gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Träger der GUV sind die > Berufsgenossenschaften. Ergänzend > Sozialversicherung Rz 1, 9. Die Beiträge werden ausschließlich vom ArbG aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung getragen und im Umlageverfahren erhoben (vgl § 150ff SGB VII); sie sind kein Arbeitslohn (vgl Steuerfreiheit nach § 3 Nr 62 EStG; uE deklaratorisch, siehe auch > Zuku...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungswerk

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zu den berufsständischen Versorgungswerken > Berufsständische Versorgungseinrichtungen. Außerdem > Sonderausgaben Rz 31. Zur Besteuerung der Versorgungsleistungen vgl § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG; > Renteneinkünfte Rz 107. Zum Nachweis der Beiträge > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10/22. Zur Steuerfreiheit von > Aufwandsentschädigungen Rz 32 vgl B...mehr

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Anhang 2 – Sachbezüge / 6. Anwendungszeitraum

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Grundsätze dieses Schreibens sind ab 1. Januar 2020 anzuwenden. Es ist jedoch – abweichend von § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG – nicht zu beanstanden, wenn Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen (zur Abgrenzung vgl. Rn. 24), jedoch die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG (vgl. Rn....mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 3.4 Ermittlung des vorläufigen Nutzungswerts

Rz. 31 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Soweit die genaue Erfassung des individuellen Nutzungswerts monatlich nicht möglich ist, kann der Erhebung der Lohnsteuer monatlich ein Zwölftel des Vorjahresbetrags zugrunde gelegt werden (vgl. R 8.1 Absatz 9 Nummer 3 Satz 2 LStR). Es bestehen keine Bedenken, stattdessen bei der Ermittlung des individuellen Nutzungswerts je Fahrtkilometer v...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 4. Wechsel der Bewertungsmethode

Rz. 41 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ein unterjähriger Wechsel zwischen der 1 %-Regelung und der Fahrtenbuchmethode für dasselbe Kraftfahrzeug ist nicht zulässig (vgl. R 8.1 Absatz 9 Nummer 3 LStR, BFH-Urteil vom 20. März 2014, BStBl II Seite 643). Eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs (Wechsel von der pauschalen Nutzungswertmethode zur Fahrtenbuchmethode oder umgekeh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 2 – Inhaltsverzeichnis

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Anhang 2 enthält – in alphabetischer Reihenfolge – ausgewählte, für die tägliche Praxis bedeutsame Regelungen der obersten Finanzbehörden unterhalb der Regelungsebene der LStR. Erlasse zu folgenden Themen: Anrufungsauskunft Arbeitszimmer Auslandstätigkeitserlass Betriebliche Altersversorgung Betriebsveranstaltungen Doppelbesteuerung/Aufteilung des Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unfallverhütungsprämie

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Eine Prämie, die ein > Arbeitnehmer im Rahmen eines der Unfallverhütung dienenden Wettbewerbs vom > Arbeitgeber erhält, ist stpfl > Arbeitslohn (BFH 153, 324 = BStBl 1988 II, 726). Der ArbG kann sie nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG pauschal besteuern (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 63 ff). Anders sind Prämien, die > Berufsgenossenschaften an Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Anwendungsbereich Familienbetriebe

Rz. 3 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Regelungsbedarf für den Hauptanwendungsfall des § 10 Abs 1a Nr 2 EStG hat sich aus der Generationen übergreifenden Hof- und Betriebsübergabe entwickelt. Zur Anwendung auf andere Fälle der Übergabe von Betrieben > Rz 35 ff. Bei vorweggenommener Erbfolge werden Vermögenswerte typischerweise unentgeltlich übertragen; dann bestimmt sich der U...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Erlass von Darlehen

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der endgültige Verzicht des ArbG auf die Rückzahlung eines Darlehens führt zu > Arbeitslohn, selbst wenn es zur Finanzierung von Ausbildungskosten gedient hat (DStRE 2004, 560). Was als ‚Verzicht’ bezeichnet wird, ist zivilrechtlich idR ein Erlassvertrag iSv § 397 BGB. Ein solcher ‚Erlass’ setzt aber grundsätzlich voraus, dass der ArbG seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Abänderbarkeit der Leistungen

Rz. 66 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Übertragungsvertrag müssen der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart sein. Nach den allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen über Verträge mit nahen Angehörigen müssen die Leistungen wie vereinbart erbracht werden. Andererseits liegt es in der Rechtsnatur des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unterscheidung zwischen Rente und dauernder Last

Rz. 90 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Während Versorgungsrenten aufgrund von Verträgen, die nach dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind, stets in vollem Umfang als SA abzugsfähig bzw vom Empfänger zu versteuern sind (> Rz 8), ist bei Altverträgen zwischen Renten und dauernden Lasten zu unterscheiden. Bei Altverträgen sind nur dauernde Lasten in vollem Umfang abzugsfähig bzw zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nicht begünstigte Versorgungsbezüge

Rz. 28 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im öffentlichen Dienst sind nicht mit den Freibeträgen für Versorgungsbezüge begünstigt: Bezüge der Beamten im Wartestand (BFH 113, 281 = BStBl 1975 II, 23); Übergangsgeld, das nach § 47iVm § 67 Abs 4 BeamtVG, aufgrund entsprechender Ländergesetze oder gemäß § 47a BeamtVG entlassenen Beamten gezahlt wird (> R 19.8 Abs 2 Nr 1 LStR); Übergangs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung – inzwischen im 2. Update von April 2022 – veröffentlicht. Darin wird der Kriegsausbruch am 24.2.2022 als wertbegründendes Ereignis eingestuft, womit in allen Abschlüssen und Lageberichten mit Stichtagen vor dem 24.2. die ggf. bestehenden Auswirkungen auf die Un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses

Leitsatz 1. Im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG ist (lohnsteuerrechtlicher) Arbeitgeber der Verleiher. 2. Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage, ob der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG dauerhaft zugeordnet ist, ist das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-)Arbeitnehmer bestehende Arbeitsver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO nachträglich eingetreten sind – Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung für Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO maßgeblich

Leitsatz 1. Für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO reicht es aus, wenn die Änderungsvoraussetzungen, insbesondere die Aufhebung oder Änderung des anderen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen, bis zur Entscheidung über den Einspruch gegen den auf § 174 Abs. 4 AO gestützten Änderungsbescheid vorliegen (Anschluss an BFH-Urteil vom 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung von sogenannten Kaffeefahrten

Leitsatz Für Kaffeefahrten (Busfahrt inkl. Verkaufsveranstaltung) gilt auch die Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Diese führt selbst dann zum Vorsteuerausschluss von Reisevorleistungen, wenn sich eine negative Gesamtmarge nach § 25 Abs. 3 UStG (alte Fassung) ergibt. Sachverhalt Die Klägerin veranstaltete im Streitjahr 2000 unter anderem Busfahrten mit dem Ziel des Warenabsatz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IAS 1.82d) bezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben zu den Ertragsteuern. Rz. 141 Nach IAS 12.79 si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / e) Anwendung des Fremdvergleichs-Grundsatzes bei Corona-Finanzhilfen

Die FAQ geben keine klaren Abgrenzungsmaßstäbe vor. Angemessen ist die Weiterleitung derjenigen Mittel, die zur Antragsberechtigung geführt haben, ohne dass ein (anderer) Beteiligter negative steuerliche Konsequenzen erleidet (FAQ Tz. 4.5). Diese Abgrenzung lässt jede Konkretisierung vermissen. Damit wird eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung anzunehmen sein, "soweit von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / b) Zuordnung innerhalb des Unternehmensverbundes

Wenig hilfreich ist, wenn BMWi und BMF betonen, es sei "anzunehmen", dass das beantragende Unternehmen die erhaltene Hilfe an die verbundenen Unternehmen weiterleitet, welchen sie zumindest teilweise "tatsächlich zuzurechnen ist". Diese Weiterleitung führt nach FAQ Tz. 4.5 grundsätzlich zu einem bilanziellen (steuerlichen) Aufwand bei dem beantragenden und weiterleitenden Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Aufwandsentschädigungen, Auslösegelder und sonstige Zulagen (Nr. 3)

Rz. 12 Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt nur vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies muss der Schuldner darlegen. Keine Aufwandsentschädigung liegt hingegen vor, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll wie z.B. bei Erstattu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / d) Allgemeine Grundsätze

VGA dürfen das Einkommen nicht mindern; vE erhöhen das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 S. 1–3 KStG). Verdeckte Gewinnausschüttung und ...: Unter einer vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Weihnachtsvergütungen (Nr. 4)

Rz. 17 Der pfändungsgeschützte Höchstbetrag von Weihnachtsvergütungen wurde mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021, 850). Die bisherige Beschränkung bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens ist entfallen. Die Höhe von unpfändbaren Weihnachtsvergütungen ist nunmehr mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung nach § 850c Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 ZPO ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / f) Eingeschränkte Angemessenheitsprüfung

Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ...: Die Allokation von Corona-Finanzhilfen ist daher lediglich einer eingeschränkten Angemessenheitsprüfung zugänglich. Dabei ist nur eine Minderung des Gewinns in "unangemessener Weise" zu prüfen; Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ist die Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft.[33] ... ist die Erstau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34f (weggefallen)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO FÜNFTER UNTERABSCHNITT Rechts- und Amtshilfe Vorbemerkungen zu §§ 111–117

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Dabei sind die Worte "Behörden des Bundes und der Länder" sehr weit auszulegen. Sie umfassen nicht nur die Bundes- und Landesbehörden, sondern auch die Gemeindebehörden sowie über den Bereich der Behörden i. e. S. hinaus alle Stellen der Gebietskörperschaften ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.3 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 7a Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kalenderjahrs nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem VZ bezogen hat, sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich VZ mit...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.5 Mehraufwendungen für Verpflegung (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG)

Rz. 64 Die Kommentierung findet sich im Beitrag "Reisekosten nach HGB und EStG".mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 5 Verteilung bestimmten Erhaltungsaufwandes (§ 4 Abs. 8 EStG)

Rz. 119 Gem. § 4 Abs. 8 EStG kann nach dem 31.12.1989 entstehender Erhaltungsaufwand bei zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäuden in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Baudenkmalen entsprechend §§ 11a und 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Diese Sonderregelung ist erforderlich, weil § 82b EStDV für Betriebsvermögen nicht gilt....mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG)

Rz. 50 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG dürfen Aufwendungen für Einrichtungen des Stpfl., soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (Gästehäuser) und sich außerhalb des Ortes eines Betriebes des Stpfl. befinden, den Gewinn nicht mindern. Die Vorschrift soll die Geltendmachung unangemessener Repräsentations...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.18 Gewerbesteuer ( § 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 112 Nach § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen, § 3 Abs. 4 AO, keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht (mehr) abziehbar. Die Neuregelung ist durch das UnternehmensteuerreformG vom 14.8.2007[1] mit Wirkung ab VZ 2008 in das Gesetz eingefügt worden.[2] Zugleich wurde die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt und ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.14 Zuwendungen nicht einlagefähiger Vorteile (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 11 EStG)

Rz. 109 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVAG vom 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 EStG eine neue Nummer 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich des § 10d EStG

Rz. 9 § 10d EStG gilt unmittelbar für die ESt und nach § 8 Abs. 1 KStG auch für die Körperschaftsteuer mit Besonderheiten nach § 8 Abs. 4 und §§ 8c, 8d KStG. Für die Gewerbesteuer gilt eine eigenständige Vorschrift, § 10a GewStG, die nur einen Verlustvortrag vorsieht. § 10d EStG erfasst alle negativen Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht au...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.11 Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG

Rz. 106 Zinsen auf hinterzogene Steuern dürfen den Gewinn nicht mindern. Nach § 235 AO sind hinterzogene Steuern zu verzinsen. Steuerliche Nebenleistungen,[1] zu denen die Hinterziehungszinsen gehören, teilen grundsätzlich das Schicksal der Steuer, für die sie gezahlt werden. Sind somit Betriebssteuern hinterzogen worden, die als BA abziehbar sind, sind auch die Hinterziehun...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.6 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 4 Nr. 6 EStG)

Rz. 65 Die Regelungen sind im Beitrag "Kraftfahrzeug: steuerliche Behandlung der Haltung und Nutzung" erläutert.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.10 Geldbußen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG)

4.10.1 Allgemeines – Geldbußen Rz. 96 Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG sind von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder von Organen der EU festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder nicht abziehbar. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984[1] in das Gesetz eingefügt worden. Rz. 97 vo...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.13 Schmiergelder (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG)

Rz. 108 Die Regelung ist im Beitrag "Schmiergelder und Bestechungsgelder" erläutert.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19 Gesonderte Aufzeichnungen (§ 4 Abs. 7 EStG)

4.19.1 Allgemeines Rz. 113 Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b und 7 EStG sind getrennt und einzeln von den übrigen BA aufzuzeichnen. Die gesonderte Aufzeichnungspflicht gilt somit[1] für Geschenke, Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Gästehäuser, für Jagd, Fischerei u. Ä., für das häusliche Arbeitszimmer sowie für unangemessene Aufwendungen der Lebensführung. B...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.7 Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung (§ 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG)

Rz. 66 Gründet ein Stpfl. aus betrieblichen Gründen einen doppelten Haushalt, sind notwendige Mehraufwendungen, die aus Anlass der doppelten Haushaltsführung entstehen, BA i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Die durch das Jahressteuergesetz 1996[1] in § 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG eingefügte beschränkte Abziehbarkeit dieser Aufwendungen auf einen Zeitraum von 2 Jahren ist durch das Steueränd...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2 Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Rz. 38 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, den Gewinn nicht mindern. Die Vorschrift gilt nur bei betrieblich veranlassten Geschenke, wenn bei der Schenkung § 12 EStG nicht eingreift. Schenkungen an eigene Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene (§ 1 LStDV) sind ausgenommen. Erfasst werden z. B. Weihn...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.9 Unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG)

Rz. 93 Andere als die in den § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 6 und 6b EStG bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, dürfen den Gewinn nicht mindern, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Vorschrift will verhindern, dass unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand bei der Einkommenst...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.4 Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG)

Rz. 58 Aufwendungen des Stpfl. für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die hiermit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Rz. 59 Die Vorschrift versagt den BA-Abzug für eine Anzahl besonderer Repräsentationsaufwendungen, die häufig auch im privaten Bereich anfallen, sodass die betriebliche Ve...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.1 Rechtsbegründende Wirkung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 Demgegenüber hatte die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der bisherigen ständigen Rspr. des BFH rechtsbegründenden Charakter. Sie betrifft solche Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, die aber auch den Beruf fördern, sog. gemischte Aufwendungen, und begründet hierfür ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, d. h. gemischte Aufwendungen sind nicht in ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.17 Beiträge nach § 12 Abs. 2 Restrukturierungsfondsgesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG)

Rz. 111a Das RestrukturierungsfondsG (RStruktFG)[1] dient der Finanzierung zukünftiger Restaurierungs- und Abwicklungsmaßnahmen systemrelevanter Banken. Hierzu ist ein Fonds gebildet worden, in den die betroffenen Banken nach § 12 Abs. 2 Beiträge einzuzahlen haben, sog. Bankenabgabe. Die Beiträge sind nicht abziehbar, um die Steuerzahler nicht an der Finanzierung von Bankenr...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.12 Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 107 Die Vorschrift verbietet den Abzug von Ausgleichszahlungen bei einer Organschaft nach §§ 14, 17 und 18 KStG.[1]mehr