Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Zwingende Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 1 S 1 UmwStG hat die übernehmende Kö die auf sie übergegangenen WG mit Wirkung zum stlichen Übertragungsstichtag zwingend mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert iSd § 11 UmwStG zu übernehmen (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Dadurch bleibt die spätere Besteuerung der in den übergehenden WG ruhende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Ausschluss der Befreiung bei Mittelverwendung von mehr als 10 % der Einnahmen zugunsten politischer Parteien (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 2 Buchst b KStG)

Tz. 25 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Berufsverbände verlieren ihre St-Freiheit, wenn sie Mittel von mehr als 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Tz. 26 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 5 S 2 KStG ist die StBefreiung nicht mehr nur ausgeschlossen, soweit ein wG unterhalten wird (partiell...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / c) Beteiligung von Kindern und Enkelkindern an Familienpool

Die Kinder und Enkelkinder werden nach der Gründung des Familienpools und nach der Einlage oder Einbringung bzw. dem Verkauf der Immobilien durch Anteilsübertragung in Höhe der noch nicht ausgenutzten Schenkungsteuerfreibeträge beteiligt. Wenn Ehegatten zur optimalen Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge kapitalmäßig an dem Familienpool beteiligt werden sollen, erfolgt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Auswirkung auf Verlustabzüge der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 79a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die Verluste nicht noch im Umwandlungsjahr von der Übertragerin durch Ansatz von Zwischenwerten oder gW genutzt werden können, kann dem Untergang der Verluste durch angepasste Wahl der Verschmelzungsrichtung begegnet werden. Wird eine Gewinn-Kap-Ges auf eine Verlust-Kap-Ges verschmolzen, so bleibt der Verlustabzug der Verlust-Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Pauschalierung nichtabziehbarer Ausgaben

Tz. 60 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG geregelte "Außer-Ansatz-lassen" des Übernahmeergebnisses bedeutet in Bezug auf die Kosten für den Vermögensübergang, dass auch diese außer Ansatz bleiben. Nach § 12 Abs 2 S 2 UmwStG ist, soweit der nach Abzug der Umwandlungskosten sich ergebende Übernahmegewinn dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Tatsächliches und zulässiges Kassenvermögen bei Konzern- und Gruppen-Unterstützungskassen

Tz. 89 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei Konzern- und Gruppen-UK erscheint die Feststellung der zulässigen Vermögenshöhe problematisch. Bei diesen Kassen wird in der Praxis das anteilige Vermögen, das aufgr der Zuwendungen der einzelnen Trägerunternehmen entsteht, jeweils getrennt verbucht. Eine Vermischung der einzelnen Vermögensteile der Kasse erfolgt deshalb nicht, weil die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Begrenzung der Leistungen bei Unterstützungskassen (§ 3 Nr 3 KStDV)

Tz. 42 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die lfd Leistungen der UK und das Sterbegeld dürfen gem der Bestimmung des § 3 Nr 3 KStDV die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Dadurch sollen sozial nicht vertretbare, überhöhte Leistungen an einzelne Betriebszugehörige ausgeschlossen werden (s Urt des BFH v 18.07.1990, BStBl II 1990, 1088). Für UK gelten demnach insoweit ...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einkommensermittlung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 36 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Einkommensermittlung der wG s R 5.7 Abs 7 KStR und H 5.7 "Einkommensermittlung bei Berufsverbänden" KStH 2015. Zur Frage, inwieweit Mitgliedsbeiträge nicht nach § 8 Abs 5 KStG außer Ansatz bleiben, sondern als Leistungsentgelte für die wirtsch Förderung der Einzelmitglieder und damit als Einnahmen eines wG zu beurteilen sind, s R 8.11 Abs...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / a) Überblick zur Errichtung der Struktur

Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG ist zu beachten, dass eine Errichtung durch mindestens zwei natürliche Personen erfolgen muss, von der eine die Rolle des Komplementärs und die andere die Rolle des Kommanditisten einzunehmen hat. Praxis-Beispiel Im Fallbeispiel könnte z.B. M zunächst die Rolle eines nicht am Vermögen der G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.1 Eröffnung eines gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder einer Betriebstätte

Rz. 10 Die Begriffe der Land- und Forstwirtschaft und des gewerblichen Betriebs sind §§ 13, 15 EStG zu entnehmen. Unter der Eröffnung eines Betriebs ist zunächst die Tätigkeitsaufnahme des Betriebs oder der Betriebstätte zu verstehen.[1] Dabei kommt es auf die Rechtsform, in der dies geschieht, nicht an. Als Eröffnung wird nach h. M. auch die Fortführung eines Betriebs oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 25 Die Erfüllung der Anzeigepflichten kann von der FinBeh mit den Zwangsmitteln der §§ 328ff. AO erzwungen werden. Die erforderliche vorausgehende Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, der durch den Einspruch und ggf. die spätere Klage zum FG angefochten werden kann. Die Gemeinden haben die Zwangsmittel der §§ 328ff. AO nicht unmittelbar, aber regelmäßig in entsprechender...mehr

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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Kommentar Die Finanzverwaltung verkürzt die steuerlich zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computern und Software. Anstatt bisher 3 Jahren gilt künftig eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Abschreibung von Computerhardware und -software Sowohl die Computerhardware als auch die erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Und offe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sonntagsarbeit

Stand: EL 125 – ET: 02/2021 > Lohnzuschläge Rz 8 ff (zur Steuerfreiheit nach § 3b EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Verweis auf § 7 Abs 1 EStG

Rn. 34 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 1 EStG regelt, dass die dortige Sonderabschreibung "neben" der AfA nach § 7 Abs 1 EStG möglich ist. Aus dem Wort "neben" ergibt sich mE, dass die AfA nach § 7 Abs 1 EStG rechtlich möglich sein muss, dh dessen Tatbestandsmerkmale müssen vorliegen (BR-Drucks 356/19, 117). Gemeint ist mit der AfA nach § 7 Abs 1 EStG: die lineare nach Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (§ 10c S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der sachliche Anwendungsbereich des Pauschbetrags bestimmt sich nach § 10c S 1 EStG. Dieser umfasst sämtliche der in §§ 10, 10b EStG geregelten SA mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen. Im Einzelnen handelt es sich um die Tatbestände des § 10 Abs 1 EStG sowie die Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Inhalt der Vorschrift (§ 10c S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der SA-Pauschbetrag nach § 10c S 1 EStG wird zur Abgeltung sämtlicher der in §§ 10, 10b EStG geregelten SA mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen gewährt: gezahlte KiSt (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG); Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG); Berufsausbildungskosten oder Weiterbildungskosten in einem nichtausgeübten Beruf (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG); Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anwendbarkeit der Vorschriften des § 7a EStG

Rn. 32 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Für die Frage, inwieweit § 7a EStG anwendbar ist, ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittler nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 27 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der Art der Gewinnermittlung. Somit können auch solche StPfl, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, die Sonderabschreibung beanspruchen. Aufgrund des Wortes "kann" in § 7c Abs 1 EStG zwingt sie der Gesetzgeber aber nicht dazu, sie haben ein Wahlrecht (Gestaltungsinstrument).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Papierunterlagen (§ 7c Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wenn der StPfl von der elektronischen Übermittlungspflicht befreit ist, dann muss er allerdings die zur Überprüfung nötigen Angaben lt § 7c Abs 4 S 1 EStG in Papierform einreichen und das FA diese manuell zu erfassen (BT-Drucks 19/14909, 44). Der von der elektronischen Form "befreite" StPfl hat also somit keine geringeren Nachweispflichten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Grundsatz: die elektronische Übermittlung (§ 7c Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 4 S 1 EStG enthält den Grundsatz: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung ist (abgesehen von den Tatbestandsvoraussetzungen in den Abs 1–3), dass der StPfl bestimmte Daten "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz" durch DFÜ (dh elektronisch) übermittelt. Rn. 88 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Es handelt sich um eine z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verdoppelung bei Zusammenveranlagung (§ 10c S 2 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 10c S 2 EStG bestimmt, dass sich der SA-Pauschbetrag von 36 EUR auf 72 EUR verdoppelt, wenn eine Zusammenveranlagung iSd §§ 26 Abs 1 S 1, 26b EStG gewählt wird (Hutter in Blümich, § 10c EStG Rz 12, 153. Aufl; Heinecke in Schmidt, § 10c EStG Rz 4, 39. Aufl). Das betrifft nach den vorgenannten Vorschriften in erster Linie (seit 01.10.2017 au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Ermittlung des Restkapitals (§ 92a Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach § 92a Abs 1 S 1 EStG ist vorgesehen, dass bei einer nicht vollständigen Entnahme ein Restbetrag von 3 000 EUR im Altersvorsorgevertrag verbleiben muss. Damit wird den Interessen der Anbieter Rechnung getragen. Es ist nicht zumutbar, den Anbieter zur Fortführung von Altersvorsorgeverträgen mit Minimalvermögen bei unverändertem Verwaltung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berufsbedingter Wegfall der Selbstnutzung (§ 92a Abs 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wird die Selbstnutzung der geförderten Wohnung aufgrund eines beruflich veranlassten Umzugs aufgegeben, kann der Zulageberechtigte auf Antrag die Folgen einer Auflösung und Besteuerung des Wohnförderkontos nach § 22 Nr 5 EStG vermeiden. Im Detail müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Rn. 121 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der StPfl muss d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der frühere Regelungsinhalt des § 7c EStG

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift des § 7c EStG war früher einmal anders besetzt, § 7c EStG aF gewährte erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen, falls ua der Bauantrag nach dem 02.10.1989 gestellt und diese vor dem 01.01.1996 fertiggestellt worden waren. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben (Art 5 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkung des StPfl (§ 92a Abs 3 S 1–8 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der StPfl muss nach § 92a Abs 3 S 1 EStG die Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung offenlegen. Während der Ansparphase muss der StPfl diesen Sachverhalt dem Anbieter, während der Auszahlungsphase muss der StPfl diesen Sachverhalt der zentralen Stelle mitteilen. Die Mitteilungspflichten gehen bei Tod des StPfl auf den Rechtsnachf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Schädliche Verwendung (§ 93 Abs 1 S 1 u 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wird über das geförderte Altersvorsorgevermögen in einer Weise verfügt, die nicht den Regelungen des AltZertG entspricht, liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens vor. Rn. 31 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Folgende Sachverhalte werden als schädliche Verwendung qualifiziert: Eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalauszahlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anteilige Übertragung des Wohnförderkontos bei einer Scheidung (§ 92a Abs 2a S 1 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wird iRd Vermögensausgleichs entschieden, dass eine geförderte Wohnung ganz oder teilweise auf den Ehegatten übergeht, entsteht dem Grunde nach eine schädliche Verwendung iSd § 92 Abs 3 EStG. Dann muss nach § 92a Abs 3 S 5 EStG eine Versteuerung des Wohnförderkontos im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs erfolgen. Rn. 91 Stand: EL 149 – ET: 02/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Folgen der schädlichen Verwendung (§ 93 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Liegt eine schädliche Verwendung vor, müssen die während der Ansparphase auf das entsprechende schädlich verwendete Altersvorsorgekapital entfallenden und gezahlten Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Somit wird aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen ein un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Datenübermittlung (§ 91 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift korrespondiert mit der Regelung des § 10a Abs 1 S 1 Hs 2 EStG. Darüber hinaus bildet sie eine notwendige Ergänzung zu § 91 Abs 1 EStG. Ist der StPfl im öffentlichen Dienst beschäftigt, verfügen die in Abs 1 des § 91 EStG genannten an der Datenerhebung beteiligten Stellen nicht über die erforderlichen Daten. Für die nachträglic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Ausnahme: die Übermittlung in Papierform (§ 7c Abs 4 S 2, 3 EStG)

1. Die Grundaussage Rn. 91 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Für den Fall, dass der StPfl beantragt, zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung zu verzichten, kann das FA ihn davon befreien, wobei § 150 Abs 8 AO entsprechend gilt. Dann müssen sich die zur Überprüfung erforderlichen Angaben aber aus den eingereichten Unterlagen (= Papierform) ergeben. 2. Paral...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Elektronutzfahrzeuge (§ 7c Abs 2 EStG)

1. Übersicht Rn. 50 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 2 EStG definiert, welche Fahrzeuge – abgesehen von § 7c Abs 3 EStG – gefördert werden und verwendet für diese Fördergruppe 1 den Oberbegriff "Elektronutzfahrzeuge". Diese Fahrzeuge müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Elektrisch betriebene Lastenfahrräder (§ 7c Abs 3 EStG)

1. Übersicht Rn. 65 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 3 EStG definiert, welche Fahrzeuge – abgesehen von § 7c Abs 2 EStG – auch gefördert werden und verwendet für diese 2. Fördergruppe den Begriff "elektrisch betriebene Lastenfahrräder". Diese Fahrzeuge müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Korrekturvorschrift (§ 91 Abs 1 S 3 u 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 Abs 1 S 3 u 4 EStG sind als lex specialis zu den Korrekturvorschriften der AO zu qualifizieren. Die zentrale Stelle kann ermittelte und ausgezahlte Zulagen ändern und ggf zurückfordern, die FA können Entscheidungen über gesondert festgestellte Steuerermäßigungen anpassen, soweit die Ergebnisse der Datenerhebung zeigen, dass die ursprüng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Reinvestition (§ 92a Abs 3 S 9–13 EStG)

Rn. 111 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Dem StPfl steht ein Gestaltungsspielraum zur Vermeidung der steuerlichen Konsequenzen aus der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung zur Verfügung. § 92a Abs 3 S 9 EStG regelt abschließend, welche Reinvestitionsmöglichkeiten der StPfl dafür nutzen kann. Rn. 112 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Es besteht nach § 92a Abs 3 S 9 Nr 1 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einstellen in das Wohnförderkonto (§ 92a Abs 2 S 1–3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Das Wohnförderkonto ist die Basis der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr 5 S 4–6 EStG . § 92a Abs 2 S 1–3 EStG regelt abschließend, welche Beträge in das Wohnförderkonto eingestellt werden müssen. Diese sind: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen iSv § 82 Abs 1 Nr 2 EStG, die auf Tilgungsleistungen gewährten Altersvorso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Definition begünstigte Wohnung (§ 92a Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Als erste Voraussetzung ist hier auf die geographische Bedingung abzustellen. Die begünstigte Wohnung muss im eigenen Haus liegen, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft sein und in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat liegen, auf den das Abkommen über den EWR anwendbar ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verminderung des Wohnförderkontos (§ 92a Abs 2 S 4–5 EStG)

Rn. 75 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der StPfl verfügt über zwei Möglichkeiten, das Wohnförderkonto zu verringern. Der StPfl kann entweder bis zum Beginn der Auszahlungsphase Zahlungen auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag zur Minderung der im Wohnförderkonto eingestellten Beträge erbringen, oder er kann einen Verminderungsbetrag nach § 92a Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonstige Übertragungen (§ 93 Abs 2 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Dem Zulageberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, das vorhandene Altersvorsorgekapital von einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Damit erhält der Zulageberechtigte Flexibilität hinsichtlich des Anbieters und des Altersvorsorgeprodukts. Es empfiehlt sich, bei dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auflösung des Wohnförderkontos (§ 92a Abs 2 S 6 EStG)

Rn. 83 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Diese Regelung räumt dem StPfl einen weiteren Gestaltungsspielraum ein. Er kann jederzeit die Auflösung des Wohnförderkontos beantragen (s BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 Rz 179 u 172). Bis zum VZ 2013 einschließlich war dies nur zum Beginn der Auszahlungsphase möglich, ab dem VZ 2014 ist die Regelung flexibilisiert worden. Der Auflösungsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Übertragung auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (§ 92a Abs 2 S 8–10 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der in § 93 Abs 2 S 1 EStG normierte Anspruch des StPfl, gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen anderen zertifizierten auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag zu übertragen, greift auch in den Fällen, wenn der StPfl Gestaltungsmöglichkeiten nach § 92a Abs 1 EStG genutzt hat. Die Vorschriften des § 92a Abs 2 S 8–10 EStG regeln,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wohnförderkonto bei Tod des StPfl (§ 92a Abs 2a S 4 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Leben die Ehegatten/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt und haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR anwendbar ist, greifen bei Tod des einen Ehegatten/Lebenspartners die Regeln, die auch für Scheidungen gelten. Das Wohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anteilige Übertragung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase (§ 92a Abs 2a S 2 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In diesem Lebenssachverhalt hat der StPfl bereits die Entscheidung getroffen, ob er die Zahlung des Auflösungsbetrages oder die Zurückführung des Wohnförderkontos durch die Verminderungsbeträge wünscht. Diese Entscheidung greift zunächst auch für den übernehmenden Ehegatten/Lebenspartner. Bis zum VZ 2013 einschließlich konnte die Entscheidun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Scheidungsfolgenregelungen (§ 93 Abs 1a EStG)

Rn. 80 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In dem ursprünglichen AVmG wurde darauf abgestellt, dass eine Verfügung über das Altersvorsorgevermögen aufgrund einer Scheidungsfolgenregelung eine schädliche Verwendung darstelle. Daraus würde folgen, dass die Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen wären. Rn. 81 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 u 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Mitteilungspflichten des Anbieters (§ 92a Abs 2 S 7 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Da die Führung des Wohnförderkontos der zentralen Stelle obliegt und der Stand des Wohnförderkontos maßgebend für die nachgelagerte Besteuerung ist, benötigt die zentrale Stelle Informationen des Anbieters. Der Anbieter ist daher verpflichtet, der zentralen Stelle im Zeitpunkt der Tilgung eines Vorausdarlehens die Tilgungsleistungen iSd § 82...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Übertragung von Altersvorsorgevermögen (§ 93 Abs 1a u 2 EStG)

A. Scheidungsfolgenregelungen (§ 93 Abs 1a EStG) Rn. 80 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In dem ursprünglichen AVmG wurde darauf abgestellt, dass eine Verfügung über das Altersvorsorgevermögen aufgrund einer Scheidungsfolgenregelung eine schädliche Verwendung darstelle. Daraus würde folgen, dass die Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Fördertatbestände (§ 92a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In § 92a Abs 1 S 1 EStG ist abschließend geregelt, für welche Zwecke der StPfl gefördertes Kapital (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) aus seinem Altersvorsorgevertrag entnehmen darf. Da sich der Regelungsgehalt der Norm auf das geförderte Altersvorsorgevermögen bezieht, ist es für die Prüfung der Zulässigkeit der Entnahme entscheidend, ob für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Neufassung des § 7c EStG

Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Art 2 Nr 1 Buchst a, Nr 5, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) schuf eine neue Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder, zum Anwendungszeitraum s Rn 4, 5. Rn. 3 Stand: EL 149 – ET:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abschreibungsgegenstand neue Elektronutzfahrzeuge (§ 7c Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Art 2 Nr 26 Buchst d des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) = § 52 Abs 15b EStG idF des Gesetzes ordnet an, dass "Elektrolieferfahrzeuge" im Zeitraum ab 31.12.2019 bis vor dem 01.01.2031 (also ein 10-Jahres-Zeitraum) angeschafft sein müssen...mehr