Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.2 Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 15 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Steuerrecht, dass die Stpfl. nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich belastet werden. Er wendet sich sowohl an den Gesetzgeber als auch an die Finanzbehörden und Gerichte.[1] Besteuerungsgleichheit besteht aus zwei Komponenten. Rz. 16 Zum einen bedarf es einer Gleichheit der normativen St...mehr

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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2021

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Angabe einer Kirchenmitgliedschaft in der von einem Steuerberater erstellten Einkommensteuererklärung trotz Kirchenaustritts in einem Vorjahr

Leitsatz Wurde trotz des in einem Vorjahr erfolgten Kirchenaustritts in der von einem Steuerberater erstellten Einkommensteuererklärung eine Kirchenmitgliedschaft des Steuerpflichtigen angegeben und wurde deswegen Kirchensteuer festgesetzt, so kann die bestandskräftig gewordene Kirchensteuerfestsetzung nicht mehr nach den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung geändert wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 1 § 32a EStG enthält in Abs. 1 den Grundfreibetrag, mit dem das sächliche Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, und die Formel zur Berechnung des Grundtarifs der tariflichen ESt, ausgehend von der Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen, in Abs. 5 die Vorschriften zum Splittingverfahren bei zusammenveranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8a § 32a EStG knüpft an das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage für die ESt an, sodass bestimmte Aufwendungen bzw. Freibeträge (z. B. §§ 32, 33 bis 33b EStG) gem. § 2 Abs. 4, 5 EStG vorab zu berücksichtigen sind. § 2 Abs. 5b EStG ist ab Vz 2009 zu beachten. Die besonderen Steuersätze der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und § 34c EStG sind vorrangig vor § 32a EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.2 Splitting nach Auflösung der Ehe

Rz. 27 Ist eine Ehe, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorgelegen haben, im Vz aufgelöst worden (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeitserklärung) und ist der Stpfl. im selben Vz eine neue Ehe eingegangen, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls vorliegen, so kann nach § 26 Abs. 1 S. 2 EStG für die aufgelöste Ehe das Wahlrecht zwischen Einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 5 Beseitigung materieller Rechtsfehler (Abs. 3)

Rz. 16 § 70 Abs. 3 EStG betrifft die Aufhebung oder Änderung eines von Anfang an materiell rechtswidrigen Bescheids, dessen Unrichtigkeit nachträglich festgestellt wurde. Es muss zu Unrecht Kindergeld festgesetzt worden sein. Auf einen Bescheid, durch den eine Kindergeldfestsetzung zu Unrecht aufgehoben oder abgelehnt wurde, ist § 70 Abs. 3 EStG nicht anzuwenden.[1] Ein mate...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 4 Zahlungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 12 Nach § 66 Abs. 2 EStG wird das Kindergeld vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Ein Anspruch auf Kindergeld in Höhe des vollen Monatsbetrags besteht deshalb für jeden Monat, in dem – wenn auch nur kurzzeitig, z. B. nur für einen Tag – die Anspruchsvora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Der Tarif nach § 32a EStG gilt für unbeschränkt Stpfl., sofern das Gesetz keine Sonderregelungen vorsieht.[1] Für beschränkt Stpfl. gilt nach § 50 Abs. 1 S. 2 EStG grundsätzlich der Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrags. Die Regelung verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrags.[2] Allerdings ist für Stpfl. mit EU...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Zusammenveranlagte Ehegatten

Rz. 17 Das Splittingverfahren findet nur bei Ehegatten Anwendung, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden.[1] Bei einer Einzelveranlagung nach § 26a EStG ist dagegen die Grundtabelle anzuwenden. Diese Ungleichbehandlung, die letztlich Ausfluss eines von den Ehegatten selbst ausgeübten Wahlrechts ist, verstößt nicht gegen Art. 3 GG. Rz. 18 Die Zusammenveranl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 5 Rückwirkende Zahlung (Abs. 3 a. F.) bei  Anträgen vom 1.1.2018 – 17.7.2019

Rz. 18 Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs. 3 EStG). Geht der Antrag bei einer unzuständigen Behörde ein und wird weitergeleitet, gilt der Eingang bei der zuständigen Behörde.[1] Die Gesetzesänderung soll Missbräuche beim Bezug von Kindergeld bekämpfen. § 66 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM (Vz 1996) auf 220 DM erhöht. Dies ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2.1 Rückwirkende Zahlung bei Anträgen ab dem 19.7.2019 (Abs. 1 S. 2)

Rz. 4a Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Bei Berechnung der Sechsmonatsfrist ist der Kalendermonat, in dem der Antrag gestellt wurde, nicht mitzurechnen. Die Vorschrift gilt gem. § 50 Abs. 52 EStG für nach dem 18.7.2019 eingehende Anträge auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2 Kindergeldauszahlung

Rz. 4 Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt. Für die Auszahlung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes gem. § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Denn die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber werden hinsichtlich der Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds als Familienkassen tätig, soweit sie nicht gegenüber dem BZSt auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als zentrale verfahrensrechtliche Bestimmung die formale Abwicklung des Verhältnisses zwischen dem Kindergeldberechtigten und der Familienkasse. Nach § 70 Abs. 1 EStG ist das Kindergeld in allen Fällen durch Bescheid festzusetzen. § 70 Abs. 2 bis 3 EStG enthalten die Korrekturvorschriften der ergänzenden eigenständigen Änderungsregelungen, die die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Wirkung des Splittingverfahrens

Rz. 20 Beim Splittingverfahren wird das nach § 26b EStG ermittelte gemeinsame Einkommen der Ehegatten halbiert, die ESt für das so ermittelte Einkommen der Grundtabelle entnommen und dieser Betrag verdoppelt (§ 26b EStG Rz. 6ff.). Dies gilt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c EStG. Rz. 21 Ferner werden die in Rz. 10 genannten Grenzen des Tarifs verdoppelt. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32a Einkommensteuertarif

1 Grundlagen 1.1 Überblick über den Regelungsinhalt Rz. 1 § 32a EStG enthält in Abs. 1 den Grundfreibetrag, mit dem das sächliche Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, und die Formel zur Berechnung des Grundtarifs der tariflichen ESt, ausgehend von der Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen, in Abs. 5 die Vorschriften zum Splittingverfahren bei zusammenveranlagten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 2 Höhe des Kindergelds (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Für die Höhe des Kindergelds sind die Anzahl der Kinder und die Ordnungszahl des jeweiligen Kindes entscheidend (gestaffeltes Kindergeld). Die Ordnungszahl richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Damit wird für die hinzukommenden (jüngeren) Kinder, obwohl sie geringere Kosten verursachen, das höhere Kindergeld gezahlt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entsche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 3 Änderung der Verhältnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften für Steuerfestsetzungen nach §§ 172ff. AO sind auf Dauerverwaltungsakte wie die Kindergeldfestsetzung nicht zugeschnitten. § 70 Abs. 2 EStG lässt deshalb als sonstige gesetzliche Korrekturvorschrift i. S. d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2d AO die Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 6 Korrekturvorschriften der AO

Rz. 22 Neben § 70 Abs. 3 EStG finden nach § 155 Abs. 5 AO die Korrekturvorschriften der AO Anwendung. Nicht anwendbar sind die sozialrechtlichen Verfahrensvorschriften gem. SGB X, da das Kindergeld nach der Systemumstellung (§ 31 EStG Rz. 3ff., 40ff.) als Steuervergütung gezahlt wird (§ 31 S. 3 EStG).[1] Sind die formellen Voraussetzungen für eine Änderung des Bescheids gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 37 [Fahrradnutzung]

Rz. 1 Die 2019 eingeführte Steuerbefreiung des Sachbezugs aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads[1] gilt für die Vz 2019–2030 bzw. beim LSt-Abzug für die Lohnzahlungszeiträume 2019–2030 (§ 52 Abs. 4 S. 7 EStG).[2] Dies soll einen möglichst zeitnahen Anreiz bewirken, aber auch berücksichtigen, dass der technische Fortschritt nicht absehbar ist.[3] Die Vorschrift gil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.7 Grundtarif – Splittingtarif

Rz. 9 Die Tarifformel des § 32a Abs. 1 EStG enthält den Grundtarif; das ist der Tarif für Einzelpersonen. Der für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG (§ 2 Abs. 8 EStG) geltende Splittingtarif ist kein eigenständiger, sondern ein aus dem Grundtarif abgeleiteter Tarif. Zu seiner Berechnung wird das gemeinsam zu versteuernde Einkommen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 4 Ausnahmen von der schriftlichen Bescheiderteilung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 Mit der Anfügung des Satzes 2 in § 70 Abs. 2 EStG durch das FamLeistG wurde das schon in den Jahren 2007/2008 für drei Ausnahmefälle praktizierte Verfahren (Rz. 1) des Absehens von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids wieder eingeführt. Die Ausnahme von der schriftlichen Bescheiderteilung gilt nur für die Fälle, in denen das Kindergeld bereits festgesetzt wurde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Grundlagen

1.1 Überblick über den Regelungsinhalt Rz. 1 § 32a EStG enthält in Abs. 1 den Grundfreibetrag, mit dem das sächliche Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, und die Formel zur Berechnung des Grundtarifs der tariflichen ESt, ausgehend von der Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen, in Abs. 5 die Vorschriften zum Splittingverfahren bei zusammenveranlagten Ehegatten od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM (Vz 1996) auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 199...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.1 Kindergeldbescheid

Rz. 3 Nach der gesetzlichen Nomenklatur stellt das Kindergeld eine Steuervergütung dar (§ 31 S. 3 EStG). Für diese Ansprüche gelten die Familienkassen als Finanzbehörden (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 S. 2 FVG). Nach § 155 Abs. 5 AO finden für die Steuervergütung die Vorschriften für die Steuerfestsetzung sinngemäß Anwendung. Nach §§ 119 Abs. 2 S. 1, 155 Abs. 1 S. 1 AO ist dementspreche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 3 Kinderbonus (Abs. 1 S. 2 – 4) 2020

Rz. 11 Das Kindergeld wird im Vz 2020 einmalig um 300 EUR erhöht (Kinderbonus 2020).[1] Der Berechtigte hat Anspruch auf den Kinderbonus 2020 für jedes Kind, für das im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt aus Gründen des einfacheren Verwaltungsvollzugs in zwei Teilen von 200 EUR im September und von 100 EUR im Oktober 2020. Die Bundereg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.1 Splitting bei Verwitweten

Rz. 23 Das Splittingverfahren ist nach § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG auch bei einem verwitweten Stpfl. für den Vz anzuwenden, der dem Kj. folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Weitere Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 EStG erfüllt waren (sog. Verwitweten- oder Gnaden-Splitting), d. h. der Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Der ESt-Tarif ist in der Vergangenheit regelmäßig geändert worden. Tarife vor 1999 werden angesichts des Zeitablaufs nicht mehr dargestellt. Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG v. 25.9.1992[1] zum Existenzminimum (Rz. 5a; § 2 EStG Rz. 14) wurden durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[2] die anzuwendenden Fassungen des Tarifs für die Vz 1996 bis 1999 neu geregelt. Durch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht §§ 9 und 10 BKKG a. F.[1] Sie regelt die Höhe des Kindergelds und den Zahlungszeitraum. Da es auf das Einkommen des Berechtigten nicht mehr ankommt, sind die Regelungen zur Einkommensgrenze entfallen (§ 10 Abs. 2, 3 BKKG a. F.). Das Kindergeld hat regelmäßig Doppelfunktion. Zum einen vergütet es die Steuern, die bei der (an sich ungerechtfertigte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2.2 Erhalt des materiellen Anspruchs (Abs. 1 S. 3)

Rz. 4e Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 EStG bleibt von der Auszahlungsbeschränkung unberührt.[1] Aufgrund der Formulierung der Vorschrift soll der Kindergeldberechtigte die Festsetzung rückwirkenden Kindergeldes beantragen können, um Annexansprüche, bei denen es auf die Festsetzung von Kindergeld ankommt, geltend machen zu können.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3 Splitting bei Ehegatten (Abs. 5)

3.1 Allgemeines Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2 Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds (Abs. 1)

2.1 Kindergeldbescheid Rz. 3 Nach der gesetzlichen Nomenklatur stellt das Kindergeld eine Steuervergütung dar (§ 31 S. 3 EStG). Für diese Ansprüche gelten die Familienkassen als Finanzbehörden (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 S. 2 FVG). Nach § 155 Abs. 5 AO finden für die Steuervergütung die Vorschriften für die Steuerfestsetzung sinngemäß Anwendung. Nach §§ 119 Abs. 2 S. 1, 155 Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.5 Aufbau des Tarifs

Rz. 8 Der ESt-Tarif weist für Vz 2020 fünf Tarifzonen, aus: die Nullzone; die untere Progressionszone; die obere Progressionszone; die untere Proportionalzone; durch Einführung eines Spitzensteuersatzes von 45 % ); sog. Reichensteuer ab Vz 2007) eine obere Proportionalzone.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Sonstige Fälle des Splittings (Abs. 6)

4.1 Splitting bei Verwitweten Rz. 23 Das Splittingverfahren ist nach § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG auch bei einem verwitweten Stpfl. für den Vz anzuwenden, der dem Kj. folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Weitere Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 EStG erfüllt waren (sog. Verwitweten- oder Gnad...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 5 Aus der Ausgestaltung des Kindergelds als Steuervergütung folgt, dass es sich bei der Kindergeldfestsetzung, ebenso wie bei der Aufhebung oder Änderung, um eine Abgabenangelegenheit i. S. v. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO handelt. Statthafter Rechtsbehelf ist der Einspruch. Einspruchsbehörde ist die Familienkasse, die den Verwaltungsakt erlass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Einkommensteuertarif 1999-2022

Rz. 10 Durch das G. v. 19.7.2006[1] gibt es als sog. Reichensteuer wieder eine fünfte Tarifstufe mit einer zweiten Proportionalstufe. Durch G. v. 2.3.2009[2] wurden der Grundfreibetrag und die Tarifgrenzen angehoben. Durch G. zum Abbau der kalten Progression v. 20.2.2013[3] ist der Grundfreibetrag für Vz 2013 und ab 2014 erhöht worden. Durch G. v. 16.7.2015[4] ist der Grundf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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AGS 01/2021, Aufwendungen f... / II. Wechselnde Rechtsprechung des BFH

Nach Auffassung des FG hat das Finanzamt zu Recht die geltend gemachten Aufwendungen für die Strafverteidigerkosten nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die Rspr. des BFH zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung sei vor Einfügung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG schwankend gewesen. Nach zunächst langjähriger und ständiger Rspr. des BFH seit de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltungsbereich der besonderen Bewertungsregeln (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 17 Abs. 1 BewG lässt es zu, dass die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch durch weitere Einzelsteuergesetze, z.B. Landes- oder Kirchensteuergesetze, für anwendbar erklärt werden. Er schließt auch nicht aus, dass z.B. die Vorschriften über die Einheitsbewertung oder die Einheitswerte durch nicht steuerliche Ges...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / F. Tagegeld

Rz. 24 Hinzu kommen kann ein Tagegeld nach § 6 JVEG i.V.m. § 9 Abs. 4a EStG. Bei einer Abwesenheit am Terminstag von mehr als acht Stunden beträgt das Tagegeld 14,00 EUR. Bei ganztätiger Abwesenheit beträgt das Tagegeld 28,00 EUR. Rz. 25 § 6 Entschädigung für Aufwand (1) Wer innerhalb der Gemeinde, in der der Termin stattfindet, weder wohnt noch berufstätig ist, erhält für di...mehr

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AGS 01/2021, Aufwendungen f... / III. Gesetzliche Regelung in § 33 Abs. 2 S. 4 EstG abschließend

Der zum 1.1.2013 eingefügte § 33 Abs. 2 S. 4 EStG regelt nach Auffassung des Hess. FG nunmehr gesetzlich die Frage der Abzugsfähigkeit von Prozesskosten. Die Norm betreffe grds. jedes gerichtliche Verfahren, somit auch Strafverfahren (Loschelder, in: Schmidt, Kommentar zum EStG, 38. Aufl., 2019, § 33 Tz. 67; BFH, Urt. v. 18.5.2017 – VI R 9/16, BStBl II 2017, 988). Nach der R...mehr

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AGS 01/2021, Aufwendungen f... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung dürfte nach Änderung der Gesetzeslage zutreffend sein. Ein Abzug wäre damit nur nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG in Betracht gekommen. Danach können nur Aufwendungen abgezogen werden, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Forderungen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen (Nr. 8)

Rz. 470 [Autor/Stand] Als Inlandsvermögen anzusetzen sind auch Forderungen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat (§ 121 Nr. 8 BewG). Rz. 471 [Autor/Stand] Unter eine "stille Beteiligung" i.S.v. § 121 Nr. 8 BewG fäl...mehr