Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs

Rz. 14 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Als SA werden die tatsächlich geleisteten Beträge berücksichtigt (H 10.1 EStH), und zwar grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in dem sie ausgegeben werden (§ 11 Abs 2 EStG; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das gilt grundsätzlich auch, wenn sie wirtschaftlich ein anderes Kalenderjahr betreffen (BFH 167, 58 = BStBl 1992 II, 550) oder mit einem ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkaufsgutscheine

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Warengutscheine. Zu beachten sind insbesondere auch die mit Wirkung zum 01.01.2020 neu geschaffenen § 8 Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie der in diesem Zuge durch Anfügung eines zweiten HS angepasste § 8 Abs 2 Satz 11 EStG.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Wegfall des rechtlichen Grundes (§ 37 Abs 2 Satz 2 AO)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der rechtliche Grund für eine Steuerzahlung fällt später weg, wenn nachträglich ein Ereignis iSd § 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (T/K/Drüen, § 37 AO Tz 39; zu solchen Ereignissen > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 44 ff; AEAO zu § 175 Tz 2). Nachträglich ist ein Ereignis da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderes Kirchgeld

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In glaubensverschiedener Ehe kann das Besondere Kirchgeld erhoben werden, zB in NW (zB § 4 Abs 4 Nr 5 KiStG NW; § 6 Abs 1 Nr 5 KiStO NW) oder in HH (vgl § 3 KiStG). Das gilt auch, wenn der kirchenangehörige Ehegatte/Lebenspartner über kein eigenes > Einkommen verfügt. Ein BKirchG erhebt zB die Ev-Luth Kirche in BY (vgl die KiStBeschlüsse für...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtung bedeutet die Darreichung von Speisen und/oder Getränken (R 4.10 Abs 5 EStR). Bewirtungskosten sind folglich Aufwendungen für Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr durch die bewirteten Personen einschließlich des Bewirtenden bestimmt sind. Dazu gehören auch Garderobengebühren, > Trinkgelder und andere, mit der Bewirtung zw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zuwendungen des ArbG an seinen ArbN (außerdem > Rz 17) und dessen Begleitpersonen anlässlich von Betriebsveranstaltungen (zum Begriff > Rz 4 ff) sind alle Aufwendungen des ArbG – einschließlich USt – unabhängig davon, ob sie einzelnen ArbN individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten handelt, die d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Aufteilung der Kosten

Rz. 17 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Alle anlässlich der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigenden Aufwendungen sind zur Ermittlung des auf den einzelnen ArbN entfallenden Vorteils (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 5 EStG; vgl BMF vom 14.10.2015, Tz 4 Buchst a, BStBl 2015 I, 832, > Rz 3) zu gleichen Teilen auf alle anwesenden Teilnehmer (ArbN, Begleitpersonen, betriebsfremde Gäst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Kindern

Rz. 8 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Diese grundsätzliche Beschränkung des SA-Abzugs auf eigene Aufwendungen (> Rz 7/2) gilt an sich auch im Verhältnis der Eltern zu ihrem Kind. So ist es zB, wenn der Stpfl finanziell mit Aufwendungen belastet ist, obwohl sein Kind selbst als VN zur Beitragsleistung verpflichtet ist (BFH 112, 369 = BStBl 1974 II, 545 bei Pflichtbeiträgen des Soh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl 1997 I, 938) un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 86 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) wird zunächst für jeden Ehegatten/Lebenspartner nach dessen persönlichen Verhältnissen der ihm zustehende Höchstbetrag bestimmt. Die Summe der beiden Höchstbeträge ist der gemeinsame Höchstbetrag (§ 10 Abs 4 Satz 3 EStG). Übersteigen die von den Ehegatt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit der im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien und > Peru gelegenen Republik Ecuador gilt das DBA vom 07.12.1982 nebst Protokoll. Es wurde durch Gesetz vom 08.05.1984 (BGBl 1984 II, 465 = BStBl 1984 I, 338) ratifiziert. Zum Inkrafttreten vgl BGBl 1986 II, 781 = BStBl 1986 I, 358. Das Abkommen findet grundsätzlich seit dem 01.01.1987 A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Teilnahme von Leiharbeitnehmern/Konzernangehörigen

Rz. 18 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach BMF vom 14.10.2015, Tz 1, BStBl 2015 I, 832, > Rz 3 liegt auch bei Teilnahme von Leiharbeitnehmern und Konzernangehörigen (zwingend) eine Betriebsveranstaltung vor. Selbst wenn Leih-/Konzern-ArbN die Anzahl der Betriebsangehörigen zahlenmäßig (weit) übersteigen, wäre die Veranstaltung danach nicht geschäftlich veranlasst (> Rz 5/1). UE ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einsatzwechseltätigkeit

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Begriff der ‚Einsatzwechseltätigkeit’ wird nicht mehr offiziell benutzt. Bezeichnet wurde damit die Tätigkeit von ArbN ohne > Regelmäßige Arbeitsstätte, die typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen eingesetzt wurden, zB Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer oder Mitglieder einer Betriebsreserve für Filialbetriebe. Bereits m...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ein-Euro-Jobs

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verbreitete, allerdings unscharfe bis irreführende Bezeichnung für sog Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird dabei Gelegenheit zu Arbeiten geboten, die im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten werden idR kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige O...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Teilnahme muss allen offenstehen

Rz. 8 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach dem Wortlaut in § 19 Abs 1 Nr 1a Satz 1 EStG gehört das Offenstehen nicht (mehr) zur Definition einer Betriebsveranstaltung, sondern ist lediglich Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Freibetrags (§ 19 Abs 1 Nr 1a Satz 3 EStG). Auch das BMF-Schreiben vom 14.10.2015 (> Rz 3) nennt das Offenstehen nicht unter seiner Tz 1 bei der Begri...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 20 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit Zu-/Aufwendungen des ArbG den Betrag von 110 EUR je teilnehmendem ArbN nicht übersteigen, gehören sie nicht zum > Arbeitslohn , wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen ArbN des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 3 EStG; > Rz 25 ff). Aus der vor 2015 geltenden > Freigrenze ist seithe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die KGaA ist eine KapGes und damit – im Gegensatz zur KG – wie eine AG eine > Juristische Person, bei der aber – anders als bei einer AG – mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (§ 278 Abs 1 AktG). Steuerlich sind die Gewinnanteile und Geschäftsführervergütungen der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) bei der Ermitt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Mandatsträger mit Altersversorgung

Rz. 78 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Mandatsträgern, die Einkünfte im Sinne des § 22 Nr 4 EStG beziehen, gehören vor allem Bundestagsabgeordnete (> Deutscher Bundestag), Landtagsabgeordnete und Abgeordnete des Europaparlaments (> Abgeordnete, > Europaabgeordnete). Nicht zu diesem Personenkreis gehören hingegen zB ehrenamtliche > Mitglieder kommunaler Vertretungen und kom...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewirtung in der Wohnung

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bewirtung von Geschäftsfreunden des ArbG im Haushalt des ArbN führt idR zu nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung , auch bei leitenden Angestellten (BFH 86, 642 = BStBl 1966 III, 607) und auch bei erfolgsabhängigen Bezügen (BFH 175, 88 = BStBl 1994 II, 896). R 4.10 Abs 6 Satz 8 EStR gilt uE analog. Das eigene Heim ist Mitt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Einzelne Antragsveranlagungen

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem Antrag auf eine Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG kann der ArbN mit seiner > Steuererklärung (> Rz 110, 114) alle von ihm noch nicht ausgeschöpften Steuervergünstigungen geltend machen und damit eine Steuererstattung erreichen. Ergibt sich dabei, dass mehr an LSt einbehalten worden ist als an ESt festgesetzt wird, wird die Diffe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Allgemeines

Rz. 62 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ungekürzte Abzugsbetrag bzw der ungekürzte Höchstbetrag wird nur bei Stpfl abgezogen, die nicht zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 und Nr 2 EStG gehören und die nicht nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV (> Rz 63) oder gleichgestellte steuerfreie Zuschüsse des ArbG (> Rz 67) erhalten haben. Ohne Kürzung des Hö...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 43 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der BFH hat sich seit den 2000er Jahren bemüht, das Abzugsverbot in § 12 Nr 1 EStG an die veränderten Lebensverhältnisse anzupassen (Änderung der Rechtsprechung) und den Begriff der > Werbungskosten (§ 9 EStG) großzügiger auszulegen (vgl hierzu detailliert Wolf/Schäfer, DB 2004, 775). In der Folge hat das Gericht in BFH 216, 320 = BStBl 2007...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Entstehung und Verwirklichung des Erstattungsanspruchs

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz eine bestimmte Leistungspflicht knüpft (vgl § 38 AO). Weil der Erstattungsanspruch das Gegenstück zum Steueranspruch ist, gilt hier nichts anderes wie dort. Für die Entstehung reicht es deshalb aus, dass zuviel Steue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verbundene Unternehmen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Den Begriff verwenden zB § 37b Abs 1 Satz 2 EStG (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 48, 56) sowie § 38 Abs 1 Satz 3 HS 2 EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 2). Er hat ua auch Bedeutung für die Entsendung von ArbN im internationalen Bereich (> Doppelbesteuerung Rz 39, ergänzend > Wirtschaftlicher Arbeitgeber), ferner etwai...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einrichtung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum Abzug der Aufwendungen insbesondere für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers > Arbeitszimmer Rz 65 ff, ergänzend > Arbeitsmittel. Zur Gestellung von Einrichtungsgegenständen durch den ArbG > Arbeitslohn Rz 60, 110, > Arbeitszimmer Rz 80, > Computer Rz 15 ff, > Dienstwohnung Rz 41 ff, > Dienstzimmer, > Telekommunikationskosten. Zur Einr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kirgisistan

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Kirgisische Republik ist ein zentralasiatischer Binnenstaat mit Grenzen zu > Kasachstan im Norden, der Volksrepublik > China im Südosten, > Tadschikistan im Süden und > Usbekistan im Westen. Es gilt das DBA vom 01.12.2005 (BGBl 2006 II, 1066 = BStBl 2007 I, 233) nebst Protokoll. Das Abkommen ist am 22.12.2006 in Kraft getreten (BGBl 2007 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Begriff "Betriebsveranstaltung" ergibt sich seit 2015 (> Rz 1) aus § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 1 EStG (BT-Drs 18/3017 S 47). Er definiert die Betriebsveranstaltung als Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Dieser Begriffsdefinition liegt die vorherige und insoweit fortgeltende Rechtsprechung zugrunde, di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Erstattung vor Ablauf des Kalenderjahres

aa) § 50d Abs 1 EStG analog Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einen Erstattungsanspruch, den der ArbN bereits während des noch laufenden Kalenderjahres beim > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG geltend machen kann, leitet der BFH aus einer analogen Anwendung des § 50d Abs 1 Satz 2 EStG ab (vgl BFH 226, 529 = BStBl 2012 II, 493). Das betrifft jene Fälle, in denen der ArbG Teil...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Teilnahme steht allen Arbeitnehmern offen

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Teilnahme an der Veranstaltung muss grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen; das ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur früheren Rechtslage wesentlich für eine ‚Betriebsveranstaltung’ (BFH 160, 447 = BStBl 1990 II, 711; BFH 212, 55 = BStBl 2006 II, 444 mwN; ausführlich zu diesem Punkt beim Begriffsverständnis nac...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Ehegatten / Lebenspartnern

Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die nachfolgenden Ausführungen der Rz 58 bis 59 zu > Ehegatten sollten heutzutage uE vollständig ebenfalls für eingetragene > Lebenspartner gelten (siehe für den Bereich der > Einkommensteuer § 2 Abs 8 EStG sowie ergänzend auch > Ehegattenbesteuerung Rz 4/4). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommensersatzleistungen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Werden Einkommensersatzleistungen (zB > Arbeitslosengeld, > Kurzarbeitergeld) gezahlt, sind diese idR steuerfrei und unterliegen dem > Progressionsvorbehalt, wenn sie in § 32b EStG genannt sind. Zu weiteren Einzelheiten > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 55 ff, > Elterngeld Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Wohnsitz im Bereich der erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft

Rz. 15 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Neben der Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist für die KiSt-Pflicht ein > Wohnsitz oder gewöhnlicher > Aufenthalt in Deutschland (> Inland) erforderlich. Unterhält ein Stpfl mehrere Wohnsitze oder gewöhnliche Aufenthalte in Deutschland, so ist die Hauptwohnung maßgebend. Die Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bekleidung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Die damit verbundenen Aufwendungen sind regelmäßig mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG; > Existenzminimum). Rz. 2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch dann nicht als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie sowohl in de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Erstattung durch das Finanzamt

a) Erstattung vor Ablauf des Kalenderjahres aa) § 50d Abs 1 EStG analog Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einen Erstattungsanspruch, den der ArbN bereits während des noch laufenden Kalenderjahres beim > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG geltend machen kann, leitet der BFH aus einer analogen Anwendung des § 50d Abs 1 Satz 2 EStG ab (vgl BFH 226, 529 = BStBl 2012 II, 493). Das ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Nachweispflichten

Rz. 57 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 ArbG (und ArbN) müssen zum Nachweis der Höhe und der geschäftlichen Veranlassung schriftlich folgende Angaben machen (§ 9 Abs 5 Satz 1 iVm § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG; > R 4.10 Abs 8, 9 EStR; BMF vom 21.11.1994, BStBl 1994 I, 855; vgl Broudré, DB 1995, 1430): Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Gemischte Veranstaltungen

Rz. 7 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranstaltung kann gemischt veranlasst sein, wenn nur ein Teil der Veranstaltung gesellschaftlichen (geselligen) Charakter hat und die Veranstaltung ansonsten rein betrieblichen (fachlichen) Zwecken dient. Ein allen ArbN zur Teilnahme offenstehendes (zum Freibetrag > Rz 20 ff) Rahmenprogramm mit kulturellem, sportlichem oder gesellschaft...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundhöchstbetrag

Rz. 89 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Grundhöchstbetrag beträgt 1 334 EUR (§ 10 Abs 3 Nr 1 EStG 2004).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Geschenke

Rz. 12 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ebenso als Zuwendungen anzusetzen und bis zum Freibetrag (> Rz 20 ff) steuerfrei sind Aufwendungen für Geschenke, ebenso Verlosungsgewinne, die ArbN anlässlich – und nicht nur gelegentlich (zur Abgrenzung > Rz 14) – der Betriebsveranstaltung erhalten. Das gilt unabhängig vom Wert der Geschenke (BMF vom 14.10.2015, Tz 2, BStBl 2015 I, 832, > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bewertung der Sachbezüge

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sachbezüge, die der ArbN im Rahmen seines Dienstverhältnisses kostenlos oder verbilligt erhält, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn und müssen zur Versteuerung in einen Geldeswert umgerechnet, also bewertet werden. Einkommensteuerrechtliche Bewertungsvorschriften enthalten besonders § 8 Abs 2, 3 sowie § 3 Nr 39 Satz 4 EStG. Zum Grundsätzl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewirtung bei Betriebsveranstaltungen

Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtet ein ArbG seine ArbN bei herkömmlichen Betriebsveranstaltungen, so gehört diese Zuwendung als Leistung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG nicht zum Arbeitslohn (BFH 143, 544 = BStBl 1985 II, 529; BFH 143, 550 = BStBl 1985 II, 532), wenn die Bewirtungskosten zusammen mit anderen üblichen Zuwendungen anlässlich eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einstiegsgeld

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem sog Einstiegsgeld sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ihre Hilfebedürftigkeit überwinden (vgl § 16b SGB II iVm der Einstiegsgeld-VO [ESGV] vom 29.07.2009, BGBl 2009 I, 2342, geändert durch Art 8 des Gesetzes vom 24.03.2011, BGBl 2011 I, 453). Das Einstieg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Anfechtung der Lohnsteuerfestsetzung

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN kann unterjährig zu einer Erstattung gelangen, indem er zunächst die aufgrund der LSt-Anmeldung gegen den ArbG ergehende Festsetzung hinsichtlich der ihn betreffenden Steuerabzüge mit dem Einspruch anfechtet bzw eine Änderung nach § 164 Abs 2 AO beantragt (BFH 209, 571 = BStBl 2005 II, 890; bestätigt durch BFH 226, 529 = BStBl 2012 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Berücksichtigung von Amts wegen oder auf Antrag

Rz. 15 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der SA-Abzug nach § 10 EStG setzt grundsätzlich keinen förmlichen Antrag voraus. Eine Ausnahme gilt lediglich für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden > Ehegatten bzw > Lebenspartner oder Partner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft (> Unterhaltsleistungen Rz 5 ff). Das FA kann freilich von ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Zusätzlicher hälftiger Höchstbetrag

Rz. 106 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen (> Rz 25–44), die den Grundhöchstbetrag (> Rz 89), den ggf gekürzten Vorwegabzug (> Rz 90 ff) und ggf den zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige PflV-Beiträge (> Rz 105) übersteigen, werden zur Hälfte, höchstens aber bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags , dh bis zu 667 EUR bzw im Falle der Zusammenveranlagung 1 334 EUR...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorwegabzug

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über den Grundhöchstbetrag (> Rz 89) hinaus werden Vorsorgeaufwendungen mit einem zusätzlichen – ggf gekürzten (> Rz 91 ff) – Höchstbetrag, dem sog Vorwegabzug, berücksichtigt. Er betrug bis einschließlich 2010 für Alleinstehende 3 068 EUR und im Falle der Zusammenveranlagung 6 136 EUR. Rz. 90/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Vorwegabzug wird...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusätzlicher Höchstbetrag für Pflegeversicherungen

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung wird ein zusätzlicher Höchstbetrag von 184 EUR für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen > Pflegeversicherung gewährt; er gilt für nach dem 31.12.1957 geborene Stpfl (§ 10 Abs 3 Nr 3 EStG 2004). Die Voraussetzungen sind auch im Falle der Zusammenveranlagung personenbezogen zu prüfen.mehr