Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Partielle Steuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 5 Abs 1 Nr 7 S 2 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die politischen Parteien sind mit den Eink eines wG partiell stpfl. Zum Begriff des wG s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 13 mwHinw, zur Abgrenzung zur Vermögensverwaltung s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 14 mwHinw. Als wG kommen insbes die Tätigkeiten in Betracht, deren Einnahmen in § 24 Abs 4 Nr 7 PartG genannt sind: "Veranstaltungen", Vertrieb von Druckschri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Einkommensermittlung bei Unterstützungskassen

Tz. 98 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 UK sind keine VU. Für die Einkommensermittlung ist zwischen UK in der Rechtsform der Kap-Ges einerseits und UK in der Rechtsform des Vereins oder der Stiftung andererseits zu unterscheiden. Tz. 99 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für UK in der Rechtsform der Kap-Ges vertritt die Fin-Verw bislang folgende Auff: Bei diesen UK sind alle Eink solche aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Abzugsfähigkeit der Beiträge an Berufsverbände

Tz. 58 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Beiträge an Berufsverbände sind bei den Mitgliedern als BA oder WK (ausdrücklich s § 9 Abs 1 Nr 3 EStG) abzb (ebenso hierzu s Schmidt, EStG, 39. Aufl 2020, § 4, Rn 520 "Beiträge an Berufsverbände", § 9 Rn 104). Der Abzug ist dabei grds nicht davon abhängig, ob der Verband st-befreit ist oder nicht. Im Bereich der KSt kommt der Abzug als W...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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zfs 03/2021, Entziehung der... / Leitsatz

Schon die einmalige und bewusste Einnahme von Betäubungsmitteln i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) rechtfertigt nach der vom Verordnungsgeber in Nr. 9.1 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV vorgenommenen Bewertung im Regelfall die Annahme der Ungeeignetheit. SächsOVG, Beschl. v. 30.11.2020 – 6 B 257/20mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begriff des Berufsverbands (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zum Begriff des Berufsverbands s R 5.7 Abs 1 und 2 KStR sowie H 5.7 "Abgrenzung" KStH 2015 und die dort genannte Rspr. Danach muss der Verband die allg ideellen und wirtsch Belange aller Angehörigen eines Berufsstandes (dies können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein) oder Wirtschaftszweigs (zB auch Haus- und Grundbesitzer) wahrnehmen, nicht d...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / 1. Entscheidungen des BGH zu §§ 216, 13 StGB

Mit zwei Urteilen entschied der 5. Strafsenat des BGH im Hinblick auf eine Strafbarkeit wegen Tötung auf Verlangen durch Unterlassen gemäß §§ 216, 13 StGB, dass Ärzte im Ergebnis nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen belastet sein sollen, wenn sie Sterbebegleitung leisten.[18] Der Senat bestätigte damit die erstinstanzlichen Freisprüche der Landgerichte Berlin und Hamburg ...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.2 Neuer Eigenmittelbeschluss

Mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053[1] ist das Eigenmittelsystem der EU (die Finanzierungsgrundlagen der EU, wozu auch die sog. MwSt-Eigenmittel gehören) neu geregelt worden. Das derzeitige System zur Bestimmung der MwSt-Eigenmittel wurde vom EU-Rechnungshof, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten wiederholt als überkomplex kritisiert. Der Europäische Rat h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Steuerfreiheit

Aufwendungen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, können nicht als BA abgezogen werden (§ 3c Abs 1 EStG). Dies gilt auch für zukünftig erwartete Einnahmen (BFH BStBl II 1983, 566). So sind Aufwendungen für die Erstellung von Ferienwohnungen im Ausland nicht als BA/WK abzugsfähig, wenn nach DBA die zukünftigen Einnahmen nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Werbungskostenpauschale

Das Verhältnis der WK-Pauschale zu BA bestimmt sich nach der Zuordnung der Aufwendungen. Erzielt ein StPfl sowohl Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, so sind die Aufwendungen den jeweiligen Einkunftsarten, ggf nach einer im Schätzungswege vorzunehmenden Aufteilung der Aufwendungen, zuzuordnen (BFH BStBl II 2008, 937).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 u 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 3 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Bei einer Einnahme-Überschussrechnung wird der erworbene Betrieb bzw die einzelnen WG des AV mit den AK erfasst. Dabei wird der Rentenbarwert im Zeitpunkt der Anschaffung zu Grunde gelegt (s R 4.5 Abs 4 S 1 EStR 2012). Die laufenden Rentenleistungen werden in Höhe des Zinsanteils als BA erfasst (s R 4.5 Abs 4 S 2 EStR 2012), wobei dieser sich...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Beispielsfall[1] führt die Auslagerung der bereits erdienten Versorgungsanwartschaften gegen Zahlung eines Einmalbeitrags (past-service) i. H. v. 100.000 EUR an den Pensionsfonds wegen § 3 Nr. 66 EStG im Zeitpunkt der Auslagerung nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die späteren Zahlungen des Pensionsfonds bei Eintritt des Versorgungsfalls gehören zu den sonstigen Eink...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.3.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Auslagerung der Direktversicherung auf die Unterstützungskasse hat für den Arbeitnehmer keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Das liegt zum einen daran, dass er während der Anwartschaftszeit keinen eigenen Anspruch auf die Leistung der Unterstützungskasse hat[1] und zum anderen die Besteuerungssystematik im Versorgungsfall durch die Auslagerung nicht verändert wird. In d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge / 4 Betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden (Versorgungszusage) und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden. Als Durchführungswege der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sondervergütungen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sondervergütungen sind – nicht nur für Führungskräfte – eine kostengünstige Ergänzung der üblichen, in bar ausgezahlten Bezüge (Lohn, Gehalt). Sie führen oft zu höheren Nettobezügen als eine wertgleiche Anhebung der üblichen Bezüge, weil sich mit ihnen eine steuergünstige Bewertung (> Rz 2), die einer teilweisen Steuerbefreiung gleichkommt, o...mehr

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Einkommensteuer / 3.3 Steuerfreie Einnahmen, Freibeträge und Freigrenzen

Einige Einnahmen des Steuerpflichtigen dürfen bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Sie sind von dieser befreit, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer der o. a. Einkunftsarten stehen. Gemeint sind vor allem Leistungen der öffentlichen Hand (z. B. Ausbildungshilfen wie BAföG, Stipendien), Subventionen, Sozialleistungen (z. B. Mutterschaftshilfen, Kinder- oder Er...mehr

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Einkommensteuer / 3.1 Ermittlung des Einkommens

Wesentliches Kernstück ist der progressive Steuertarif. Die Bemessungsgrundlage “Einkommen” ist bestimmbar, der Tarif hingegen repräsentiert die Umverteilungsgerechtigkeit. Der finanziellen Leistungsfähigkeit trägt der Gesetzgeber durch Berücksichtigung sach- und personenbezogener Verhältnisse des Steuerpflichtigen Rechnung. Nach der sog. Markteinkommenstheorie sind Einkünfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 1.5 Prinzip der Einmalerfassung

Das Leistungsfähigkeitsprinzip erfasst alle steuerlich relevanten Einnahmen – mindestens einmal, aber auch nicht mehr als einmal. Praktische Bedeutung kommt diesem Prinzip insbesondere bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen zu.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 1.3 Markteinkommensprinzip

Das Markteinkommensprinzip umfasst alle 7 Einkunftsarten. Allerdings führen nur marktoffenbare Einnahmen zu einem steuerbaren Tatbestand. Nicht unter die Einkommensteuer fallen daher Erträge aus der Privatsphäre und ohne Markt (Erbschaft, Schenkung).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Einkommensteuer ist die größte Steuereinnahmequelle in Deutschland, noch vor der Umsatzsteuer. Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Besondere Erhebungsformen sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.2 Berücksichtigung von Verlusten

Ein Ausfluss des objektiven Nettoprinzips sind der Verlustausgleich und Verlustabzug (Verlustrücktrag/-vortrag). Verluste mindern die Bemessungsgrundlage. Sie sind negative Einkünfte. Der Verlustausgleich[1] stellt die Saldierung der negativen mit den positiven Einkünften innerhalb eines Steuerjahres dar. Der Verlustabzug[2] ist die jahresübergreifende Fortführung der Verlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Zuwendungen

Rz. 27 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendungen ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.1.1 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke

Rz. 130 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke durften bis zur Höhe von insgesamt 5 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zur Höhe von 2 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter abgezogen werden. Einkünfte aus steuerfr...mehr

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Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 6 Einkunftserzielungsabsicht

Beträgt bei einer Vermietung nach dem 31.12.2020 das Entgelt 50 % und weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, ist die Einkunftserzielungsabsicht anhand einer Totalüberschussprognose zu prüfen.[1] Ergibt diese ein positives Ergebnis, sind die mit der verbilligten Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten in voller Höhe abziehbar. Ist die Überschussprognose negativ, so ...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 2 Allgemeine Voraussetzungen

Immer wenn es um Steuern sparen geht, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen und Besonderheiten zu beachten, um nicht mit leeren Händen dazustehen. Das gilt auch für die verbilligte Vermietung. Gestaltung des Mietverhältnisses Der Vorteil einer verbilligten Vermietung kommt bei Angehörigen nur dann zum Tragen, wenn das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird. Voraussetzu...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 1 Vorbemerkungen

Kritische Finanzbeamte Die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen an Angehörige ist noch eine der wenigen Möglichkeiten für Haus- und Wohnungseigentümer, auf legale Weise Steuern zu sparen. Grundsätzlich ist es steuerrechtlich nicht verboten, mit Angehörigen ein Mietvertrag abzuschließen, der steuerrechtlich für den Vermieter steuergünstig ist. Das Finanzamt prüft bei solchen...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 3 Rechtslage bis 2020

Aufgrund der Änderung des § 21 Abs. 2 EStG im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 galt seit dem 1.1.2012 folgende Regelungen: Bisherige Grenze Beträgt die Miete bei einer dauerhaften Vermietung einer Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, gilt die Vermietung als vollentgeltlich. Die Werbungskosten können in voller Höhe abgezogen werden. Verlangt der Vermieter ...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 4 Rechtslage ab 2021

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 sind 2 Grenzen maßgeblich. Ohne Probleme bleibt es, wenn die vereinbarte Miete für die zu Wohnzwecken genutzte Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. In diesem Fall können die gesamten Werbungskosten für die Wohnung ungekürzt geltend gemacht werden. Weniger als 50 % Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 50 % der ortsüb...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / Zusammenfassung

Überblick Bis einschließlich 2020 konnten bei einer verbilligten Vermietung einer Wohnung die Werbungskosten nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betrug. Lag die Miete unter 66 %, wurden die Aufwendungen im Verhältnis zu einem entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Aufgrund einer Änderung des § 21 Abs. 2 ...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 1 Verbilligte Vermietung – ein Steuersparmodell?

Steuersparmodelle für Otto-Normalverbraucher sind äußerst selten geworden. Eines der letzten ist die verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken gem. § 21 Abs. 2 EStG. Die verbilligte Vermietung ist vom Gesetzgeber nicht als Steuersparmodell gedacht, sie wird jedoch gerade innerhalb der Familie als willkommene Möglichkeit zum Steuersparen genutzt. Zwar ist eine verbilligte Vermietu...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 3 Steuervorteil durch Vermietung an Angehörige

Worin besteht der Steuervorteil bei Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses an Angehörige und wann lohnt sich eine solche Vermietung? Vermietung als Nachteil Die Vermietung an Angehörige lohnt sich aus steuerlicher Sicht nur, wenn die Werbungskosten höher sind als die erzielten Einnahmen, denn die sich dann ergebenden negativen Einkünfte mindern das zu versteuernde Einkomme...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.1 Mietverhältnisse im Scheidungsfall

Durch die richtige Gestaltung einer Wohnungsüberlassung im Rahmen der Ehescheidung kann der Überlassende Steuern sparen. Hierzu 2 Beispiele aus der BFH-Rechtsprechung. Praxis-Beispiel Kein Mietverhältnis Der Ehemann A zahlt aufgrund der bei der Ehescheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung seiner geschiedenen Ehefrau B monatlich 2.250 EUR. Außerdem überlässt er ihr die bishe...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 5 Die ortsübliche Miete

Die entscheidende Frage bei einer verbilligten Vermietung lautet: Was ist die ortsübliche Miete? Die Antwort der Finanzverwaltung ist etwas lapidar[1]: "Es ist von der ortsüblichen Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung auszugehen. Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Zweiten Berechnungsverordnung umlag...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeile 8)

Die Zeile 8 betrifft den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen den Gesamtgewinn d...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 4/5)

In Zeile 4 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Au...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind (Zeile 3). Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 10–20)

Die Angaben in den Zeilen 10–14 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften (Zeile 4), abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben (Zeile 5), Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen (Zeile 6) sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen (Zeilen 8) enthalten sind. Als Einkünfte sind hier...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.8 Weitere Angaben (Zeilen 26–28)

In den Zeilen 26 und 27 können weitere festzustellende Besteuerungsgrundlagen eingetragen werden, z. B. Gewinnzuschläge nach § 6b Abs. 7, 8, 10 EStG, außerordentliche Einkünfte nach § 34b EStG, Steuerabzugsbeträge nach §§ 48, 48c EStG, nach § 50c EStG nicht berücksichtigte Gewinnminderungen sowie Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG, außerdem nicht ausgleichsfähige oder nicht ...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.5 EU-Quellensteuer statt Datenübermittlung (§§ 10 bis 14 ZIV)

Rz. 39 Während des in Art. 10 ZinsRL bestimmten Übergangszeitraums ist es nach § 10 ZIV den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und Österreich aus Rücksicht auf das dort bestehende Bankgeheimnis gestattet, anstelle der Datenübermittlung zu den von der ZinsRL erfassten grenzüberschreitenden Zinszahlungen EU-Quellensteuer zu erheben. Der Steuersatz beläuft sich v. 1.7.2005 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.5 Bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Anteilen an Fonds realisierte Erträge (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZIV)

Rz. 23 Haben Fonds unmittelbar oder mittelbar mehr als 40 % ihres Vermögens in Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV (Rz. 12ff.) investiert, so ist der gesamte Erlös aus der Realisation meldepflichtig. Hiermit wird zu diesem Zeitpunkt der Realisation auch der Zins in die Meldepflicht einbezogen, der dem Anleger aufgrund der Thesaurierung bislang nicht tatsächlich zu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.3 Zeile 28

In Zeile 28 sind die steuerfreien Teile der Bezüge nach § 3 Nr. 40 EStG aufzuführen. Dieser Sachverhalt kann nur auftreten, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist. Dann kann der Organträger dieser Organgesellschaft eine natürliche Person sein. Soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 8.3 Zeile 14

Von den Einnahmen sind in Zeile 43 die Werbungskosten abzusetzen. Nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG ist mindestens ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR abzusetzen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 8.2 Zeile 13

In den Zeilen 13–14 sind die wiederkehrenden Bezüge zu erfassen. Wiederkehrende Bezüge sind nach § 22 Nr. 1 EStG insbesondere Renten und wiederkehrende Zuschüsse. In Zeile 13 sind die Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen zu erfassen. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften haben diese Zeile nicht auszufüllen, da wiederkehrende Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG nach § 49 Abs. 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Einkunftserzielung bei entgeltlich bestelltem Nießbrauch

Leitsatz Räumt der Eigentümer einem Dritten ein dingliches oder obligatorisches Nutzungsrecht ein, muss stets geprüft werden, ob und inwieweit der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Sachverhalt Das Finanzamt stellte bei einer Außenprüfung fest, dass der Kläger aus dem notariell beurkundeten Nießbrauchsvertrag vom 2.10.2008 ü...mehr