Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1 Abzugsverbot und Sparer-Pauschbetrag (S. 1)

Rz. 409 Nach § 20 Abs. 9 S. 1 EStG ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Stattdessen wurde den Stpfl. im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] ein Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801 EUR (1.602 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten) gewährt, der bei der Ermittlung der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.6 Veräußerung von Renten- und Kapitalversicherungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 252 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG verpflichtet die Versicherungsunternehmen nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich das Wohnsitz-FA des Stpfl. zu unterricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens von freiberuflichen Einzelunternehmen

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einem Gewerbebetrieb gleich. Die unter Rz. 76 ff. für den Gewerbebetrieb dargestellten Grundsätze zum Begriff und Umfang des Betriebsvermögens gelten daher für den freiberuflichen Betrieb entsprechend. Demnach gelten auch für den freiberuflichen Betrieb der Grundsatz de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zum Begriff der Geringwertigkeit

Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dieser mehr oder minder unbestimmte Rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 86 [Autor/Stand] Zum gewillkürten Betriebsvermögen werden üblicherweise solche Wirtschaftsgüter gerechnet, die objektiv geeignet und (subjektiv) dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern[2] und weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind.[3] Das Merkmal des "Förderns" soll eine weniger intensive Bindung an den Betrieb ausdrücken als das "Dien...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Befugnisse der FinB bei Zuständigkeitskonzentration (§ 402 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 Abs. 4 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. Rz. 11 [Autor/Stand] Sind die Zuständigkeiten mehrerer FinB gem. § 387 Abs. 2 AO bei einer Straf- und Bußgeldsachenstelle konzentriert worden (s. § 387 Rz. 35 ff.), behält jede der angeschlossenen FinB, also die Besteuerungsbehörden, die sich aus Abs. 1 ergebenden Befugnisse und Pflichten (§ 402 Abs. 2 ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 4 Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Sonderbetriebseinnahmen sind zweifelsfrei die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Sondervergütungen. Sondervergütungen sind die Beträge, die ein Mitunter­nehmer von seiner Personengesellschaft dafür erhält, dass er im Dienst der Gesellschaft tätig wird, der Gesellschaft ein Darlehen gewährt oder ihr Wirtschaftsgüter über­lassen hat. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG hat de...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / b) Entgangener Gewinn

Rz. 83 Geringeren Anforderungen an seine Substantiierungspflicht ist auch derjenige ausgesetzt, der einen Anspruch aus entgangenem Gewinn geltend macht. Nach § 252 S. 2 BGB gilt "als entgangen der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwarte...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 3. Geschäftsführerhaftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 10 Will die GmbH – oder im Fall der Insolvenz der Insolvenzverwalter – den Geschäftsführer der Gesellschaft wegen pflichtwidrigen Verhaltens gem. § 43 Abs. 2 GmbHG auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, so hat die Gesellschaft Dreierlei darzulegen und zu beweisen: erstens das Verhalten des Geschäftsführers, das sich als möglicherweise pflichtwidrig darstellt. Zweitens de...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.3.1 Sondervergütungen mindern den Steuerbilanzgewinn, nicht jedoch den Gesamtgewinn

Sondervergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern bezieht,[1] sind bei der Gesellschaft Betriebsausgaben, beim Gesellschafter Ertrag.[2] Die genannte Vorschrift schließt schuldrechtliche Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 14c UStG in der vorstehend abgedruckten Fassung ist durch das Steueränderungsgesetz 2003 v. 19.11.2003 mWv 1.1.2004 neu in das UStG eingefügt worden im Zusammenhang mit der vollständigen Neuregelung der Vorschriften über die Rechnungserteilung durch die §§ 14, 14a, 14b und 14c UStG.[1] Vor dem 1.1.2004 waren die Rechnungsvorschriften in § 14 und § 14a UStG 1999 gereg...mehr

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Sauer, SGB III § 342 Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Beschäftigte und gehört damit zu den Bemessungsvorschriften. Die Beiträge zur Arbeitsförderung werden nach § 341 in Höhe eines Prozentsatzes der Bemessungsgrundlage erhoben. § 342 regelt die Bemessungsgrundlage für Beschäftigte einschließlich de...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitragspflichtige Einnahmen bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.2.2006 in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2011 wurde die Vorschrift mitsamt der Überschrift durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) 24.10.2010 (BGBl. I S. 14...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonderregelungen für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und Abs. 3 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Abs. 4 wurde zum 1.4.2003 angefügt durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 4621) und zum 1.7.2006 geändert durch das Haushaltsbegle...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherungspflichtiger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, die vorherigen Nr. 4 und 5 wurden Nr. 5 und 6. Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Nr. 7 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitisc...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen in Fällen der freiwilligen Weiterversicherung durch ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a. Sie legt fest, wie hoch der Beitrag ist, der für eine freiwillige Weiterversicherung zu zahlen ist. § 349a bestimmt dazu ergänzend, dass der Versicherte den Beitrag allein zu tragen und an ...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 Die Vorschrift trifft Regelungen hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlage bei den sonstigen Versicherungspflichtigen nach § 26, die nicht bereits von den §§ 342 und 344 erfasst werden. Für den betroffenen Personenkreis gilt typisierend, dass kein repräsentatives Entgelt vorhanden ist, das der Beitragsberechnung im sozialpolitisch erwünschten Sinne zugrunde gelegt ...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragspflicht Rz. 3 Bei freiwilliger Weiterversicherung wird der Versicherte alleiniger Beitragsschuldner gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. § 345b bestimmt die Bemessungsgrundlage für den Beitrag. Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist i. S. d. Satzes 1 begründet, wenn die zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, i. d. R. die für den Wohnsi...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze Rz. 3 Die Vorschrift trifft Regelungen hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlage bei den sonstigen Versicherungspflichtigen nach § 26, die nicht bereits von den §§ 342 und 344 erfasst werden. Für den betroffenen Personenkreis gilt typisierend, dass kein repräsentatives Entgelt vorhanden ist, das der Beitragsberechnung im sozialpolitisch erwünschten Sinne zu...mehr

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Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 8 Thomas, BSG und BFH definieren die Begriffe Sachbezug und Zusätzlichkeit unterschiedlich, NZS 2022, 246.mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 2.2 Beitragsbemessung

Rz. 5 § 345 bestimmt nicht unmittelbar die Höhe des Beitrags, sondern lediglich die der Beitragsberechnung zugrunde zu legende Einnahme. Dafür setzt der Gesetzgeber ein Arbeitsentgelt fest. Aus diesem wird der konkrete Beitrag anhand des Prozentwertes für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag nach Maßgabe des § 341 Abs. 1 und 2 errechnet. Rz. 6 Maßstab für die beitragspflichti...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlagen

Rz. 6 Nr. 1 betrifft die Teilnehmer an Maßnahmen für behinderte Menschen in Rehabilitationseinrichtungen und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 26 Abs. 1 Nr. 1, die keinen Anspruch auf eine die Versicherungspflicht begründende Leistung nach dem SGB III oder anderen Gesetzen haben, z. B. auf Übergangsgeld (vgl. Nr. 5). Die Festsetzung des beitragspflichtigen ...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 345 trifft Regelungen zur Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Arbeitsförderung in Fällen sonstiger Versicherungspflicht nach § 26. Das sind insbesondere versicherungspflichtige Zeiten außerhalb von abhängigen Beschäftigungen, die hauptsächlich aus sozialpolitischen Gründen der Arbeitslosenversicherungspflicht unterworfen worden sind. Es wird ein Arbeitsentgelt f...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.2.2006 in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2011 wurde die Vorschrift mitsamt der Überschrift durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) geändert. Satz 1...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 2.3 Maßgebende Bezugsgröße

Rz. 11 Satz 3 bestimmt den Tätigkeitsort als ausschlaggebenden Faktor für die maßgebende Bezugsgröße West oder im Beitrittsgebiet. Bei im Ausland Beschäftigten trifft beides nicht zu. Für diesen Personenkreis bleibt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur die Bezugsgröße West übrig, weil nach Satz 3 nicht die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet zugrunde gelegt werden kann. Rz. 12...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, die vorherigen Nr. 4 und 5 wurden Nr. 5 und 6. Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Nr. 7 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Jo...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 2.1 Beitragspflicht

Rz. 3 Bei freiwilliger Weiterversicherung wird der Versicherte alleiniger Beitragsschuldner gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. § 345b bestimmt die Bemessungsgrundlage für den Beitrag. Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist i. S. d. Satzes 1 begründet, wenn die zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, i. d. R. die für den Wohnsitz, bei Auslandsbes...mehr

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Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Beschäftigte und gehört damit zu den Bemessungsvorschriften. Die Beiträge zur Arbeitsförderung werden nach § 341 in Höhe eines Prozentsatzes der Bemessungsgrundlage erhoben. § 342 regelt die Bemessungsgrundlage für Beschäftigte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Bes...mehr

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Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 342 setzt voraus, dass ein in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer während dieser Beschäftigung versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung ist. Dies richtet sich nach dem Zweiten Kapitel (§§ 24 ff.). Beitragspflichtig ist nur Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen, insbesondere abhängigen Beschäftigung. Rz. 3 Beiträge werden nur von versicherungspflichtige...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verwendung von Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich werden die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit durch Beiträge zur Arbeitsförderung der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Dritter sowie durch Umlagen und sonstige Einnahmen finanziert (vgl. § 340...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 2.2.1 Pflicht zur Rücklage nach Abs. 1

Rz. 5 Die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage ergibt sich aus einem positiven Finanzierungssaldo. Der Finanzierungssaldo weist die Differenz zwischen den Gesamteinnahmen und den Gesamtausgaben aus. Die Höhe steht erst am Jahresende fest, wenn alle gegenüber dem Haushaltsplan entstandenen Mehr- und Mindereinnahmen festgestellt und in den Finanzierungssaldo eingegangen sind...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten über 450,00 EUR monatlich, seit 1.10.2022 als Folge der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze in § 8 SGB IV über 520,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR, seit 1.10.2022 als Folge einer Änderung in § 20 Abs. 2 SGB IV 1.600,00 EUR monatlich. Ab 1.10.2022 reicht der Übergang...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Finanzierungsgrundsatz der Arbeitsförderung. Sie definiert die im Beitrag zur Arbeitsförderung zusammengefassten Mittel und sonstigen Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Finanzierung der Leistungen zur Arbeitsförderung einschl. der dafür aufzuwendenden Verwaltungsausgaben. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten de...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.2 Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Rz. 5 Abs. 1a greift § 20 Abs. 2 SGB IV und § 344 Abs. 4 auf. In § 20 Abs. 2 SGB IV wird ein Übergangsbereich definiert, der für das gesamte Sozialgesetzbuch gilt. Der Übergangsbereich umfasste bis 30.9.2022 ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr als 450,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR monatlich. Ab dem 1.10.2022 umfasst der Übergangsbereich ein regelmäßiges...mehr

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Sauer, SGB III § 365 Stundu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird erforderlichenfalls, wenn ihre Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht decken, durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Regelungen werden jeweils durch ein Haushaltsgesetz für den Bund getroffen. Die Leistungen des...mehr

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Sauer, SGB III § 364 Liquid... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Liquidität sichert die Bundesagentur für Arbeit zunächst aus ihren Einnahmen, insbesondere Beitragsmitteln. Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert, wenn dies durch Unterdeckung der Einnahmen erforderlich wird. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Re...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für bestimmte Beschäftigungen bzw. Beschäftigungsgruppen die beitragspflichtige Einnahme, weil es aus sozialpolitischen Erwägungen nicht gerechtfertigt erscheint, vom tatsächlichen Arbeitsentgelt auszugehen, als fiktive oder Mindesteinnahme. Es werden daher Regelungen abweichend von § 342 getroffen. Abs. 1 legt die beitragspflichtige Einnahme für...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Die Bildung und Anlage der Rücklage ergibt sich aus dem Liquiditätsmanagement der Bundesagentur für Arbeit. In der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit wird die Finanzplanung für die Bundesagentur für Arbeit, die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Steuerung des Geldhandels betrieben. Gegenüber den Kreditinstituten werden Geldeingänge und Fälligkeiten disponi...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.4 Verwaltung des Versorgungsfonds

Rz. 29 Abs. 5 und 6 treffen Regelungen über die Verwaltung des Versorgungsfonds, ohne dass ein beratender Beirat wie nach dem Versorgungsrücklagengesetz vorgesehen wäre. Der Versorgungsfonds ist keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird wie allgemein üblich getrennt von sonstigem Vermögen verwaltet, damit jederzeitige Transparenz gewährleistet ist. Abs. 5 Satz 2 verpflichte...mehr

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Sauer, SGB III § 364 Liquid... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Fall sicher, dass die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aus Beitragsmitteln, nicht ausreichen, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Gesetzgeber erlegt dem Bund die Verpflichtung auf, die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit zu gewährleisten. ...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.2 Regelungsgehalt der Vorschrift

Rz. 11 Die Vorschrift legt grundsätzlich fest, woraus sich die Bundesagentur für Arbeit zur Erbringung der Leistungen zur Arbeitsförderung speist. Das sind – von den sonstigen Einnahmen einmal abgesehen – Versicherungsbeiträge sowie Umlagen zur Finanzierung bestimmter Leistungen, für die der Gesetzgeber die Arbeitslosenversicherung nicht als verantwortliches staatliches Syst...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.1 Versagung und Entziehung der Leistung

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht entschieden wird. Insofern wird das Verwalt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Folgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 bis 64 ohne Rechtfertigungsgründe nach § 65 abschließend. Die begehrte Sozialleistung kann versagt oder entzogen werden. Damit will der Gesetzgeber den Antragsteller bzw. Empfänger von Sozialleistungen dazu bewegen, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Da die Erfüllung der Mitwirkungspflichten ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung der Versorgungsrücklage ist in dem 6. SGB III-ÄndG aufwendig begründet worden (BR-Drs. 633/07). Grundlage der Vorschrift ist die Sorge, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ebenso wie die der Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch Pensionslasten überreizt werden könnte. Die gesetzliche Begründung verweist darauf, dass mit der Einführun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.1 Überblick und Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Das Zehnte Kapitel enthält die Vorschriften zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierungsquellen sind Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten sowie Umlagen, Bundesmittel und Erträge aus dem Vermögen der Bundesagentur. Die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsförderung machen den Hauptanteil der Einnahmen aus...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung (§ 25) den Beitrag zur Arbeitsförderung zu tragen hat. Die Beitragszahlung richtet sich nach § 348. Die Bemessung des Beitrages richtet sich nach den §§ 342 und 344. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt für den Regelfall, dass aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung die Beiträge jeweils zur Hälft...mehr