Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVI. Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln nach § 93 FamFG (Nr. 12)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 24. Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln nach § 93 FamFG (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 12)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung (Nr. 11)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Einstellung nach Aussetzung der Hauptverhandlung

Rz. 52 Problematisch sind jedoch die Fälle, in denen bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die dann jedoch ausgesetzt werden musste und die an sich vorgesehene erneute Hauptverhandlung dann infolge Einstellung entbehrlich wird. Beispiel 1: Im ersten Hauptverhandlungstermin erscheint ein Zeuge nicht. Die Hauptverhandlung wird daher ausgesetzt und muss von neuem beg...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 3. Einstellung des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 20 Stellt die Verwaltungsbehörde das Bußgeldverfahren ein, so fallen die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last, nicht aber auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen, da in § 105 Abs. 1 OWiG nicht auf § 467 Abs. 1 StPO verwiesen wird. Der Betroffene hat seine notwendigen Auslagen vielmehr selbst zu tragen. Es verhält sich hier ebenso wie bei der Einstellung e...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 7. Einstellung des Verfahrens durch das AG

Rz. 26 Wird das Bußgeldverfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG durch das Gericht eingestellt, so entscheidet dieses nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 4 StPO. Die Kosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen können sowohl der Staatskasse auferlegt werden als auch dem Betroffenen selbst. Zu Einzelheiten siehe die Kommentare zu § 47 OWiG. Dem Betroffenen können immer seine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags bei seiner Einstellung in die Gewinnrücklagen

Rn. 726 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB konnte der negative Unterschiedsbetrag erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Am Ende des Übergangsjahres wurde dann die Differenz zwischen der Pensionsrückstellung am letzten BilSt vor dem Übergangsjahr und der niedrigeren Pensionsrückstellung am Ende des Übergangsjahres erfolgsneutral in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet (VV 3328)

Rz. 10 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. In Verfahren nach VV 3328 hat VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen allerdings kaum Bedeutung, da hier tatbestandlich bereits eine abgesonderte m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd)4. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet ein Ermittlungsverfahren wegen einer anderen Tat ein

Rz. 20 Wird das Bußgeldverfahren wegen einer anderen Tat im prozessualen Sinne eingeleitet, ändert sich an der Berechnung im Strafverfahren nichts. Jetzt entsteht aber im Bußgeldverfahren eine Grundgebühr (VV 5100). Beispiel: Gegen den Mandanten wird ermittelt wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht. Im Rahmen einer Besichtigung seines Fahrzeugs stellt sich heraus, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrfacher Anfall in demselben Verfahrensabschnitt

Rz. 144 Da in demselben Verfahrensabschnitt die Gebühren grundsätzlich nur einmal entstehen können (§ 15 Abs. 1), kann auch die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 nur einmal eintreten. Die einzige Ausnahme hiervon gilt im Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 (siehe Rdn 57). Rz. 145 Wird ein Verfahren zunächst nur vorläufig eingestellt und später endgültig, dann kann die Zusätzliche Gebühr ...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 2. Gebühren

Rz. 49 Die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung des Verfahrens und für Verhandlungen zwischen den Beteiligten mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu VV 3311) stellt gegenüber den Tätigkeiten bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens und im Verteilungsverfahren bzw. der Mitwirkung an einer außergerichtlichen Verteilung eine ges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 104 Häufig wird auch die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft in analoger Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 als ein Grund für die Zusätzliche Gebühr angesehen. Dies ist in dieser Aussage jedoch unzutreffend. Alleine die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass des Strafbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht

Rz. 50 Wird das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde im Verwarnungsverfahren oder im Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen an der Einstellung mitgewirkt, so erhält er nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 immer die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115. Rz. 51 Da das Verfahren bis zum Eingang der Akten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenschuldner

Rz. 119 Die §§ 464 ff. StPO unterscheiden zwischen den "Kosten des Verfahrens" – also den Gebühren und Auslagen der Staatskasse (§ 464a Abs. 1 S. 1 StPO) – und den "notwendigen Auslagen eines Beteiligten", wozu insbesondere die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts zählt (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Demgegenüber spricht die Vorschrift des § 464b StPO wiederum von "Kosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nichteröffnung des Hauptverfahrens (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 66 Auch die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 Abs. 1 StPO) führt zu einer Zusätzlichen Gebühr. Strittig ist, ob diese rechtskräftig werden muss (siehe Rdn 66 f.). Rz. 67 Eine teilweise Nichteröffnung reicht nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn nach teilweiser Nichteröffnung wegen der verbliebenen Anklagepunkte vor dem Gericht eines niedrigeren Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 168 Die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung gehört regelmäßig zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist somit mit den allgemeinen Gebühren des Verfahrens grundsätzlich abgegolten. Dies gilt nur dann nicht, "wenn ... eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet". Dies ist nicht bereits dann gegeben, wenn das Gericht ges...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 1. Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert eines Verfahrens über einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens richtet sich mangels eines gerichtlichen Streitwerts nach § 26 Abs. 2. Sein Wert ist nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der BGH[5] geht von der Hälfte des Werts des Versteigerungsverfahrens aus, da die Einstellung nur einen Aufschub mit sich bringt. Im Rahmen der Teilungsversteiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb)2. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet ein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 18 Hat die Staatsanwaltschaft nur wegen einer Straftat ermittelt und das Verfahren insoweit eingestellt, die Sache anschließend aber an die Verwaltungsbehörde zur eventuellen Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach § 43 Abs. 1 OWiG abgegeben, und leitet die Bußgeldbehörde daraufhin auch ein Verfahren ein, dann hätte dies nach der früheren Rspr. des BGH (siehe Rdn 15) e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Berufungsverfahren

Rz. 58 Die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 entsteht auch dann, wenn das Verfahren in der Berufungsinstanz eingestellt wird und der Anwalt hierbei fördernd mitgewirkt hat. Auch hier muss es sich um eine nicht nur vorläufige Einstellung handeln. Hinsichtlich der Mitwirkung gelten dieselben Grundsätze wie auch bei der erstinstanzlichen Einstellung (siehe Rdn 48 ff.). Eine Frist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Dreifacher Anfall der Zusätzlichen Gebühr

Rz. 153 Möglich ist sogar, dass die Zusätzliche Gebühr dreimal anfällt, nämlich bei einer nicht nur vorläufigen Einstellung im vorbereitenden Verfahren, anschließender Nichteröffnung, gegen die von der Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde eingelegt wird, und späterer Berufungsrücknahme.[161] Beispiel: Aufgrund einer Strafanzeige hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Vorbereitung des Privatklageverfahrens

Rz. 65 Zwar richtet sich die Vorbereitung der Privatklage nach VV Teil 4 Abschnitt 2 (VV Vorb. 4.1.2); eine Einstellung ist hier mangels Beteiligung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts jedoch nicht möglich (zur Einigung siehe Rdn 136 f.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung der Angelegenheit (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 29 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 2. Alt. auch dann fällig, wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 beendet ist. Mitunter wird dieser Zeitpunkt mit der Erledigung des Auftrags zusammenfallen. Dies muss jedoch nicht sein. Ein einheitlicher Auftrag kann durchaus mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne umfassen. Beispiel: Der Anwalt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Vermeidung der Privatklage im vorbereitenden Verfahren

Rz. 136 Während im gerichtlichen Privatklageverfahren eine Einstellung in Betracht kommt (§ 383 Abs. 2 S. 1 StPO) und damit Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 unmittelbar gilt, besteht diese Möglichkeit im vorbereitenden Verfahren nicht. Dies folgt aus der besonderen prozessualen Situation. Es liegt kein Offizialverfahren vor, das von der Staatsanwaltschaft betrieben wird; Herr des Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von VV 3328 werden alle Verfahren erfasst, die vor dem Gericht der Hauptsache oder dem Vollstreckungsgericht bezüglich vorläufiger Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder sonstiger Vollstreckungen durchgeführt werden. Rz. 2 Der Rechtsanwalt erhält in Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgesonderte mündliche Verhandlung (Anm. S. 1)

Rz. 4 Voraussetzung für das Entstehen der 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3328 ist, dass eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin (etwa in Verfahren nach dem FamFG, in denen nicht verhandelt werden muss) stattfindet. Die Gebühren erwachsen dem Rechtsanwalt zusätzlich zu den Gebühren im Hauptverfahren. Die Verfahren über Einstellung, Beschränkung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Förderung

Rz. 55 Unerheblich ist, ob die Förderungshandlung selbst im gerichtlichen Verfahren entfaltet wurde. Es genügt daher, dass der Verteidiger schon im vorbereitenden Verfahren den Grundstein für die spätere Einstellung im gerichtlichen Verfahren gelegt hat.[78] Beispiel: Im vorbereitenden Verfahren gibt der Verteidiger eine umfassende Einlassung nebst rechtlicher Würdigung ab. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Wiederaufnahme nach mehr als zwei Kalenderjahren, § 15 Abs. 5 S. 2

Rz. 57 Wird das Verfahren zunächst beendet und dann nach Ablauf von zwei Kalenderjahren wieder aufgenommen und eingestellt, so kann die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 erneut entstehen. Beispiel: Gegen den Mandanten wurde im August 2017 ermittelt. Das Verfahren ist wenige Wochen später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, wobei der Verteidiger dies gefördert hat. Im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

Rz. 32 War der Rechtsanwalt zunächst außergerichtlich beauftragt und später in der Zwangsversteigerung tätig, muss die hierfür außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 auf die Verfahrensgebühr für das Versteigerungsverfahren nach Anm. Nr. 1 zu VV 3311 hälftig angerechnet werden (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1). Eine weitere Anrechnung auch auf die weitere Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 69. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gemäß §§ 8 Abs. 5 und 41 SVertO (§ 18 Abs. 1 Nr. 20)

Rz. 287 Mit der Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens nach der SVertO wird eine Zwangsvollstreckung bis zur Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens grundsätzlich unzulässig. Soweit gleichwohl vollstreckt wird, kann die Unzulässigkeit der Vollstreckung im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend gemacht werden. Dieses – in d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr nach VV 3332

Rz. 4 In den Fällen der VV 3324 bis 3329 entsteht die 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 3. Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr

Rz. 53 Soweit der Anwalt bereits außergerichtlich mit der Auseinandersetzung beauftragt war, wird die dortige Geschäftsgebühr nicht angerechnet, da diese die Hauptsache und damit einen anderen Gegenstand betrifft.[6] Rz. 54 Eine Anrechnung kommt aber dann in Betracht, wenn der Anwalt (auch) hinsichtlich der Einstellung außergerichtlich tätig war und insoweit eine gesonderte G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutz (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 17 Für die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung (z.B. gemäß § 765a ZPO) und einstweilige Einstellung des Verfahrens (z.B. gemäß §§ 30a ff., 180 Abs. 2, 3 ZVG) erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 gesondert.[15] Durch die Verwendung des Plurals ("Anträge") wird deutlich, dass es si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einreichung einer Schutzschrift (Nr. 1a)

Rz. 20 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[21] vom 20.11.2015 ist § 19 Abs. 1 S. 2 um eine Nr. 1a ergänzt worden. Die Einreichung der Schutzschrift gehört zu demjenigen künftigen Gerichtsverfahren, zu dem sie eingereicht werden soll.[22] Der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Im Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung etc. erwächst dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr nach VV 3328 nicht schon mit der Beauftragung oder Antragstellung. Die Gebühr entsteht erst, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin stattfindet und der Rechtsanwalt daran teilnimmt.[5] I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vorbereitendes Verfahren (Unterabschnitt 2)

Rz. 48 Wird das vorbereitende Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen die Einstellung gefördert, so erhält er gemäß Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Es kommt nicht zur Hauptverhandlung

Rz. 51 Sofern es infolge der Einstellung nicht zur Hauptverhandlung kommt und der Verteidiger hieran mitgewirkt hat, erhält er die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1. Dieser Fall ist ebenso unstrittig. Eine Frist ist hier – im Gegensatz zur Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder eines Rechtsmittels – nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Pauschgebühr

Rz. 8 Durch Anm. Nr. 1 und 2 zu VV 3311 werden die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts in der Weise geregelt, dass das gesamte Verfahren der Zwangsversteigerung in zwei Phasen aufgegliedert und für jede dieser Phasen gesondert eine Pauschgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4 eingeführt wird. Dies hat zur Folge, dass zum einen sämtliche Tätigkeiten innerhalb der jeweiligen Ph...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anwendungsbereich

Rz. 170 Die Regelung – ebenso für VV 3328, 3332 – gilt mangels Bezugnahme auf bestimmte Regelungen der ZPO für sämtliche Verfahren betreffend die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung. In Betracht kommen somit die Verfahren nach §§ 108,[159] 707, 718, 719, 765a, 769, 771 Abs. 3, 785, 786, 805 Abs. 4, 810 Abs. 2, 924 Abs. 3, 1084 Abs. 2 S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa)1. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 2 OWiG

Rz. 17 Hatte die Staatsanwaltschaft im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen bereits selbst schon wegen der Ordnungswidrigkeit ermittelt, stellt sie das Strafverfahren später aber nur hinsichtlich der Straftat ein und gibt sie die Sache wegen der Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 OWiG an die Verwaltungsbehörde ab, kann im Strafverfahren keine Zusätzliche Gebühr anfallen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 2 Mit dem KostRÄndG 1994 war in § 84 Abs. 2 BRAGO die sog. Befriedungsgebühr eingeführt worden. Die Vorschrift war sprachlich misslungen und ist dann später durch das JuMiG vom 18.6.1997 neugefasst worden. Danach erhielt der Verteidiger im Strafverfahren auch außerhalb der Hauptverhandlung bei einer nicht nur vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder bei rechtzeitiger ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc)3. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet kein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 19 Stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein und gibt sie die Sache zur eventuellen Verfolgung an die zuständige Verwaltungsbehörde ab, sieht die Verwaltungsbehörde jedoch keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit einzuleiten, kommt es also gar nicht mehr zu einem Bußgeldverfahren, dann entsteht im Strafverfahren zwar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 59 Wird das Verfahren während des Verfahrens über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eingestellt (§ 80 Abs. 5 OWiG), gilt das gleiche wie bei Einstellung im Rechtsbeschwerdeverfahren. Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht dann ebenfalls eine Zusätzliche Gebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit den Verfahrensgebühren nach VV 3317, 3318 ist nur die Tätigkeit des Rechtsanwalts bis zur Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens abgegolten. In der bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung anhaltenden Wohlverhaltensphase kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) gestellt werden, wenn einer der Versagungsgründe der §§ 29...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 65 Neben der Einstellung erhält der Anwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 und 4 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mitwirkt. Rz. 66 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch dann, wenn nicht der Verteidiger selbst, sondern der Betroffene den Einspruch zurücknimmt, solange der Anwalt an der Rücknahme mitgewirkt hat, etwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Die Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 in den einzelnen Verfahrensabschnitten

Rz. 47 In den einzelnen Verfahrensstadien findet Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 wie folgt Anwendung: aa) Vorbereitendes Verfahren (Unterabschnitt 2) Rz. 48 Wird das vorbereitende Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen die Einstellung gefördert, so erhält er gemäß Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141. b...mehr