Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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FF 1/2015, Einsatz des Tasc... / 2 Gründe:

[5] Die Revision ist unbegründet. [6] I. Das Berufungsgericht hat sein in FamRZ 2014, 481 veröffentlichtes Urteil wie folgt begründet: [7] Die Beklagte sei in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Erbringung von Unterhaltszahlungen für ihre Mutter leistungsfähig. Bei der Bemessung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens der Beklagten sei auf ihren Taschengeldanspruc...mehr

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FF 1/2015, Anpassung der Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015

Die Vertreter der Oberlandesgerichte haben in Zusammenarbeit mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags beschlossen, die Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015 auf folgende Beträge anzuheben:mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Elternunterhalt

a) Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von 5 % des bereinigten Familieneinkommens zugrunde legt. b) Ebenso wenig ist es zu beanstanden, wenn der Tatrichter beim Elternunterhalt als Taschengeldselbstbehalt im Regelfall einen Anteil in Höhe ...mehr

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FF 10/2014 / Elternunterhalt

a) Verbleibt dem unterhaltspflichtigen Kind, das über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt und dessen Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln ist, von seinem Einkommen ein entsprechender Anteil des individuellen Familienbedarfs, bedarf es einer weiteren Absicherung in Höhe von 5 bis 7 % de...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 3. Bewertung der Entscheidung

Eine Bewertung der Entscheidung fällt nicht ganz leicht. Zwei Gesichtspunkte kommen insoweit in den Sinn; einmal von der Warte des Elternunterhalts aus und zum anderen im Hinblick auf den Aspekt der familiären Solidarität: a) Für den Elternunterhalt ist zunächst hervorzuheben, dass dieser im Vergleich zu anderen Unterhaltsansprüchen bekanntlich verhältnismäßig schwach ausgest...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 1. Der Sachverhalt

Die Fakten des von den Bundesrichtern zu beurteilenden Falles, dem in den allgemeinen Medien große Aufmerksamkeit zuteil wurde,[1] sind rasch berichtet; es handelt sich um eine womöglich gar nicht so seltene Familientragödie: Nach Trennung und Scheidung der Eltern im Jahr 1971 blieb der damals etwa 18 Jahre alte Antragsgegner, das einzige Kind, im Haushalt der Mutter. Mit dem...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 2. Unterhaltsverwirkung wegen Kontaktverweigerung – zur Dogmatik des § 1611 Abs. 1 Satz 1, 3. Alt. BGB

a) Wenn man die vorliegende Entscheidung in die Systematik des § 1611 BGB, der maßgeblichen Bestimmung zur Beschränkung oder zum Wegfall der Unterhaltsverpflichtung innerhalb des Verwandtenunterhaltsrechts, einordnen möchte, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Unterhaltsanspruch kein Wohlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraussetzt.[4] Dessen fehlende Bereitsch...mehr

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FF 4/2014, FF / Elternunterhalt

a) Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535). b) Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternu...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / bb) Verheiratetes Kind mit eigenem geringen Einkommen (Mini-Job)

Erzielt das verheiratete Kind lediglich geringe Einkünfte aus einem Mini-Job oder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, so stellt sich die Frage, inwieweit diese für einen Elternunterhalt zur Verfügung stehen. Dies ist nur der Fall, wenn der angemessene Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten über den Familienunterhalt vollständig gesichert ist.[139] Nach Reinken...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 4. Selbstbehalt

Nach Ansicht des BGH kann der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber seinen Eltern nicht losgelöst von der Lebensstellung, die dem Einkommen, Vermögen und dem sozialen Rang des Pflichtigen entspricht, bestimmt und deshalb nicht durchgehend mit einem festen Betrag angesetzt werden.[112] Er ist vielmehr vom Tatrichter nach den konkreten Umständen des Einzelfal...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / a) Verbindlichkeiten

Bei der Prüfung der Berücksichtigungswürdigkeit von Verbindlichkeiten ist für die erforderliche Gesamtabwägung (Zweck der Verbindlichkeit, Zeitpunkt und Art der Entstehung der Schuld, Grund, Höhe und Kenntnis der Unterhaltsschuld) ein großzügiger Maßstab angebracht, insbesondere bei Schulden, die vor Kenntnis der Unterhaltspflicht aufgenommen wurden.[62] Schulden, die erst n...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / a) Selbstgenutzte Immobilie

Der BGH hat zur selbstgenutzten Immobilie ausgeführt:[87] Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt, soweit es sich um ein angemessenes Wohneigentum handelt. Der BGH führt insoweit aus, dass der Senat bereits entschieden ha...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / cc) Verheiratetes Kind mit eigenem Einkommen (geringer als Ehegatte)

Neu entschieden hat nunmehr der BGH den Fall, dass das verheiratete Kind geringere Einkünfte als der Ehegatte erzielt.[144] Danach gilt die oben unter 5. Beispiel 2 dargestellte Berechnung auch in diesen Fällen; dies steht auch im Einklang mit der hier vertretenen Auffassung im Beispiel 4 und der dort dargestellten Gesamtbetrachtung, dass die Eheleute insgesamt nicht mit meh...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 5. Familienselbstbehalt

Ist das unterhaltspflichtige Kind verheiratet, ist wie beim Volljährigen zu differenzieren, ob der Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt oder nicht. Ist er unterhaltsbedürftig, ist sein Familienunterhalt als Zahlbetrag bei der Bereinigung des Nettoeinkommens vorab abzuziehen. Verfügt er dagegen über ein höheres Einkommen als der Pflichtige, ist zu überprüfen, ob über d...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / aa) Verheiratetes Kind ohne eigenes Einkommen mit Anspruch auf Taschengeld

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Für Unterhaltszwecke verfügbares Einkommen ist das Taschengeld, auf das der unterhaltspflichtige, nicht erwerbstätige, den Haushalt führende Ehegatte als Bestandteil des Familienunterhalts Anspruch hat, üblicherweise als Barbetrag in Höhe von 5–7 % des zur Verfügung stehenden Familien...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Sonstiges Vermögen

Zusätzlich ist ein individuelles Schonvermögen für die Risiken der allgemeinen Lebensführung zu belassen,[92] so dass i.d.R. Vermögen unter 100.000 EUR nicht einzusetzen ist. Zu belassen sind auch Vermögenswerte, z.B. Immobilien, Wertpapiere, deren Nutzungen (Miete, Zinsen) den eigenen Unterhalt sichern.[93] Der Nachteil einer Vermögensverwertung wird nicht dadurch beseitigt...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 6. Leistungsfähigkeit aus Unterhaltsleistungen

Erzielt das verheiratete (getrennt lebende oder geschiedene) unterhaltspflichtige Kind keine oder lediglich geringe Einkünfte, so stellt sich die Frage, inwieweit es für den Elternunterhalt leistungsfähig ist. a) Getrenntlebender/geschiedener Ehegatte Im Falle des Getrenntlebens oder nach Scheidung ist maßgeblich die Höhe des Unterhalts (wie eigenes Einkommen) zuzüglich der ta...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Einkommen des Berechtigten

Das Eigeneinkommen ist im vollen Umfang bedarfsdeckend anzusetzen, insbesondere Alterseinkünfte aus Renten oder Pensionen sowie ein dem Elternteil zustehendes Pflegegeld. Daneben auch Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. [18] Leistungen zur Grundsicherung sind beim Elternunterhalt im Gegensatz zur Sozialhilfe nicht subsidiär, müssen also zunächst in Anspruch ...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Verwirkung, § 1611 BGB

Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB kommt in Betracht, wenn der jetzt bedürftige Elternteil gegenüber dem Kind seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt hatte (Bar- oder Naturalunterhalt),[145] die Betreuung des Kindes vernachlässigte, z.B. durch Überlassen der Betreuung allein den Großeltern und Auswanderung ohne Kind,[146] bei völlig grundlosem Kontaktabbruch, vorwerfbarem Alkoh...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 2. Verwirkung, § 242 BGB

Die Voraussetzungen für eine Verwirkung des Anspruchs nach den allgemeinen Grundsätzen des § 242 BGB gelten auch beim Elternunterhalt:[161] Hat der unterhaltsberechtigte Elternteil den Verpflichteten längere Zeit nicht in Anspruch genommen und durfte sich dieser mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Elternteils darauf einrichten (und hat er sich auch darauf eingerichte...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / c) Notgroschen

Nachdem der BGH bereits dem Unterhaltsberechtigten einen Notgroschen zugestanden hat, muss dies letztlich auch für den Unterhaltsbedürftigen gelten, da sich auch bei ihm aus den Wechselfällen des Lebens ein unerwarteter Bedarf ergeben kann, den er aus seinem laufenden Einkommen nicht zu befriedigen vermag. Zur Höhe führt der BGH aus, dass der sozialhilferechtliche Schonbetra...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 3. Bedarfsgemeinschaft

Ein Anspruch auf Elternunterhalt besteht nicht, wenn das gesamte Einkommen, bestehend aus Altersrente, sonstigen Einkünften und Pflegegeld den eigenen Bedarf voll abdecken; dies gilt selbst dann, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und im Hinblick auf die Gesamteinkünfte sozialhilferechtlich ergänzende Ansprüche geltend gemacht werden ...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / IV. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Wie beim Kindesunterhalt ist auch beim Elternunterhalt das tatsächlich vorhandene Einkommen anzusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verwandtenunterhalt findet nach § 1603 Abs. 1 BGB dort ihre Grenze, wo der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt des Berecht...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Intakte Ehe

Lebt der Ehegatte dagegen in einer intakten Familie und verdient er das geringere Einkommen als der andere Ehegatte, so steht ihm gemäß §§ 1360, 1360a BGB lediglich ein Anspruch auf Familienunterhalt zu. Der Anspruch auf Familienunterhalt beträgt danach 50 % des vorhandenen Familieneinkommens. Er ist allerdings grundsätzlich nicht auf Gewährung einer Geldrente gerichtet,[128...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Wohnwert beim Unterhaltspflichtigen

Beim Wohnwert ist zu beachten, dass regelmäßig nur der Ansatz des angemessenen Wohnwertes in Betracht kommt, nicht der Gebrauchsvorteil in Höhe der objektiven Marktmiete.[52] Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu b...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / c) Besuche des Elternteils

Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit,[77] da die Besuche der Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen dienen, die durch Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt sind. Sie entsprechen zudem dem Bedürfnis, dem Elternteil auch im Hei...mehr

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FF 3/14, FF / Elternunterhalt

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt....mehr

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FF 3/14, BGH entscheidet zum Elternunterhalt

Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn BGH, Beschl. v. 12.2.2014 – XII ZB 607/12 (AG Delmenhorst, Beschl. v. 27.3.2012 – 22 F 125/11 UK; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12) Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 7. Elternunterhalt – Taschengeld

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrags von 5–7 % des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes. Beim Ehegatten des Unterhaltspflichtigen kann eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von von mehr als 5 %...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 9. Elternunterhalt – Haushaltsersparnis bei nichtehelichen Partnern

Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen, darüber hinaus mit 10 % des Mehreinkommens.[17] Auch wenn ihnen kein Familienselbstbehalt zukommt, ist auch nichtehelichen Partnern bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt zuzuge...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 6. Elternunterhalt – Vermögenseinsatz

Der Wert einer selbstgenutzten angemessenen Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. Sonstiges Vermögen, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug einer Alterversorgung regelmäßig nicht für den Elternunter...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 8. Elternunterhalt – Besuchskosten

Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche seines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich seine Leistungsfähigkeit.[16]mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 1. Vollstreckung aus verfassungswidrigem Urteil zur Leistungsfähigkeit

Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger geltend gemacht hat, durch die Annahme eines Darlehensangebots des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom BVerfG zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde...mehr

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FF 10/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. Sonstiges Vermögen in einer Höhe, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug der Altersversorgung regelmäßig nicht zur Zahlung von Elt...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt bei Unterbringung im Pflegeheim

BGB § 1603 § 1610; SGB XII § 94 Leitsatz 1. Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimu...mehr

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FF 09/2013, BGH: Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

Beschl. v. 7.8.2013 – XII ZB 269/12 (AG Fürth, Beschl. v. 10.11.2011 – 203 F 362/11; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.4.2012 – 9 UF 1747/11) Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder Vermögen Elternunterhalt schuldet. Die 1926 geborene Mutter des Antragsgegners lebt in ...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2013, 203 m. Anm. Hauß, S. 206.mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine – dem Un...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung greift Teilbereiche zu Fragen des Elternunterhalts auf, die im Rahmen der relativ gefestigten Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt sind. 1. Behandelt wird zunächst die Frage der Anerkennung der Kosten der jeweiligen Heimunterbringung, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Heimes. Die Vorinstanz hatte hierzu ausgeführt, dass trotz der...mehr

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Elternunterhalt: Keine Verwendung des eigenen Hauses

Leitsatz Schulden die Kinder ihren Eltern sog. Elternunterhalt, gilt ein eigenes Haus oder eine Wohnung nicht zwangsläufig als Vermögen, das für den Unterhalt verwendet werden muss. Sachverhalt Geklagt hatte ein Sozialhilfeträge, der den Aufenthalt der Mutter in einem Altersheim aus der Sozialhilfe mitfinanziert. Der BGH stellt klar, dass in die Berechnung des für den Unterhal...mehr

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Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe einer Unterhaltsleistung

Leitsatz Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet. Nach der ab 2012 geltenden Regelung kommt es für das Kindergeld nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsp...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Elternunterhalt

Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebotes des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall a...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / b) Vorliegen der Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständigen Unterhalts

Wirtschaftlich betrachtet verlangt der Ausgleichsberechtigte rückständigen Barunterhalt, so dass auch sein Anspruch für den zurückliegenden Zeitraum nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB besteht. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nicht hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs selbst gegeben sein, dessen Notwendigkeit – wie im Beispielsfall – sich in der Regel...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Elternunterhalt

a) Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit. b) Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen (BGH...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Taschengeld als Einkommen für den Elternunterhalt

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrags von 5–7 % des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes.[7] Bei der Bemessung des Familienunterhalts,[8] in dem das Taschengeld enthalten ist, wurde aufseiten des ni...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 4. Selbstbehalt gegenüber erwachsenem Kind

Der Selbstbehalt eines Elternteils gegenüber einem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, kann nach dem Tabellensatz für den Elternunterhalt[11] bemessen werden.[12] Gegebenenfalls kann dieser noch dadurch erhöht werden, dass dem Unterhaltspflichtigen ein etwa hälftiger Anteil seines für den Elternunterhalt einsetz...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / b) Umrechnung von Vermögen in Einkommen

Ein Kind muss sein Vermögen für den Elternunterhalt insoweit einsetzen, als es ihm möglich bleibt, seinen eigenen angemessenen Unterhalt aus dem ihm nach Abzug der Unterhaltsleistungen verbleibenden Vermögen dauerhaft zu befriedigen. Verwertbares Vermögen eines Unterhaltspflichtigen, der selbst bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann in der Weise für den Elternunter...mehr

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FF 03/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5–7 % des Mindest-selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes (BGH, Urt. v. 12.12.2012 – XII ZR 43/11).mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt entstehen Unterhaltsansprüche nicht, wenn Rente und Pflegegeld ausreichen, den eigenen Bedarf zu decken. Allein die Tatsache der Zahlung von Sozialhilfe führt noch nicht zu einem schlüssigen Regressanspruch des Sozialhilfeträgers. Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist auch ein fiktiver Anspruch der Hilfeempfängerin auf Zahlung von Pflegegeld in die Berechnun...mehr