Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / b) Umrechnung von Vermögen in Einkommen

Ein Kind muss sein Vermögen für den Elternunterhalt insoweit einsetzen, als es ihm möglich bleibt, seinen eigenen angemessenen Unterhalt aus dem ihm nach Abzug der Unterhaltsleistungen verbleibenden Vermögen dauerhaft zu befriedigen. Verwertbares Vermögen eines Unterhaltspflichtigen, der selbst bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann in der Weise für den Elternunter...mehr

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FF 03/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5–7 % des Mindest-selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes (BGH, Urt. v. 12.12.2012 – XII ZR 43/11).mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt entstehen Unterhaltsansprüche nicht, wenn Rente und Pflegegeld ausreichen, den eigenen Bedarf zu decken. Allein die Tatsache der Zahlung von Sozialhilfe führt noch nicht zu einem schlüssigen Regressanspruch des Sozialhilfeträgers. Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist auch ein fiktiver Anspruch der Hilfeempfängerin auf Zahlung von Pflegegeld in die Berechnun...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine – dem Unter...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / Leitsatz

1. Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / I. Die Entwicklung des Familiengerichts

Die Idee war nicht neu. Schon der damalige Reichsjustizminister Schiffer hatte 1928, also während der Weimarer Zeit, ein besonderes Gericht für Scheidungsverfahren und scheidungsbezogene Verfahren vorgeschlagen. In der ehemaligen DDR war der Gedanke früh aufgegriffen und umgesetzt worden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland brauchte etwas länger: Erst mit dem Inkrafttreten des...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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FF 11/2012, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die 15. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts fand wie in den Vorjahren in Köln statt, und zwar vom 27. bis 28.4.2012. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann konnte zum Jubiläum eine anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt zwölf Referentinnen und Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft eröffnen. Nach den obligatorischen...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Im Rahmen der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt ist der Wert der vom Unterhaltspflichtigen selbst bewohnten Immobilie nicht dem Altersvorsorgeschonvermögen zuzurechnen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.6.2012 – II-9 UF 190/11, FamRB 2012, 270 [Thormeyer]).mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt: Höhe des Schonvermögens; Vermögensverwertungspflicht; Berechnung des Altersvorsorgevermögens

BGB § 1602, § 1601 Leitsatz 1. Eine Vermögensverwertung kann nicht gefordert werden, wenn sie für den Unterhaltspflichtigen mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Nachteil verbunden wäre. Der Unterhaltsschuldner muss nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich der angemessenen Altersvorsorge gefährden. Beim Elternunterhalt sind die Interessen des Unterhaltspf...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Aus den Gründen

I. Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt gegen den Antragsgegner geltend. Er hat der am … 1926 geborenen Mutter des Antragsgegners, Frau V. B., vom Juli 2008 bis Februar 2011 Sozialhilfe in Höhe von 17.014,68 EUR gewährt. Die verwitwete Mutter des Antragsgegners lebt im Städtischen Altenpflegeheim in F. Ihre Einkünfte, bestehend aus Re...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / 2 Anmerkung

Von Interesse ist die Entscheidung insbesondere, soweit sie sich mit der Verpflichtung eines zum Unterhalt für seine Eltern herangezogenen, aus seinem Einkommen nicht leistungsfähigen Kindes befasst, zur Erfüllung dieser Verpflichtung den Stamm seines Vermögens einzusetzen. Unbestritten ist grundsätzlich von einer Einsatzpflicht auszugehen. Sie findet nach § 1603 Abs. 1 BGB ...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Leitsatz

1. Eine Vermögensverwertung kann nicht gefordert werden, wenn sie für den Unterhaltspflichtigen mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Nachteil verbunden wäre. Der Unterhaltsschuldner muss nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich der angemessenen Altersvorsorge gefährden. Beim Elternunterhalt sind die Interessen des Unterhaltspflichtigen danach stärker z...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / I. Einführung

Im Unterhaltsrecht bestehen zahlreiche Auskunftspflichten. Die Auskunft soll die Beteiligten in die Lage versetzen, ihren Anspruch richtig zu bemessen und ein Verfahren durch Abschluss einer einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarung zu vermeiden. Eine Auskunft verschafft dem vermeintlichen Unterhaltsberechtigten erst die notwendigen Informationen, um die Höhe seines Unterhalts...mehr

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Elternunterhalt: Höhe des Schonvermögens; Vermögensverwertungspflicht; Berechnung des Altersvorsorgevermögens

Leitsatz In dieser Entscheidung hat das OLG Nürnberg sich mit der beim Elternunterhalt praxisrelevanten Frage auseinandergesetzt, ob die lastenfreie selbst bewohnte Immobilie Teil des Altersschonvermögens des Pflichtigen darstellt oder nicht. Sachverhalt Der Entscheidung des OLG Nürnberg lag eine für den Elternunterhalt typische Fallkonstellation zugrunde. Die im Jahre 1926 ge...mehr

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FF 4/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Es ist nicht zu beanstanden, einem Elternteil gegenüber dem Unterhaltsanspruch des erwachsenen Kindes, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, einen ebenso erhöhten angemessenen Selbstbehalt zu belassen, wie ihn die unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen (BGH, Urt. v. 18.1.2012 – XII ZR 15/10, ...mehr

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FF 3/2012, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

Lange wurde sie erwartet, die erste Entscheidung des BGH nach der vom Bundesverfassungsgericht[1] vorgenommenen "Entzauberung der Drittelmethode"[2] – jetzt ist sie da. Dass sie für die amtliche Sammlung vorgesehen ist, unterstreicht ihre Bedeutung. Was ist ihr Inhalt? Sind damit alle Streitfragen geklärt? I. Zum Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) lieg...mehr

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Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern mit eigener Lebensstellung

Leitsatz In dieser der Entscheidung zugrunde liegenden Fallkonstellation hatte ein erwachsenes Kind seine bereits erreichte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren. Es ging um die Frage, ob Eltern sich darauf einstellen müssen, dass das erwachsene Kind erneut Unterhalt beansprucht. Ferner ging es um die Frage des ihnen zustehenden Selbstbehalts. Sachverhalt Der Kläger...mehr

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FF 12/2011, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Kosten, die das unterhaltspflichtige Kind für die Besuchsfahrten zu seinem im Pflegeheim lebenden Elternteil aufwendet, sind nicht aus dem ihm verbleibenden Selbstbehalt zu bestreiten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.1.2011 – 7 UF 99/10, FamRZ 2011, 1657; die zugelassene Revision zum BGH wurde eingelegt, BGH – XII ZR 17/11).mehr

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FF 07/2009, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Kapitalzinsen und Sparprämien, die im Rahmen eines zur zusätzlichen Alterssicherung abgeschlossenen Sparvertrages jährlich anfallen und kapitalerhöhend auf dem Sparkonto verbleiben, sind bei der Zahlung von Elternunterhalt nicht als Einkünfte des Kindes, sondern als ihm zu belassende Rendite anzusehen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.1.2009 – II-8 UF 172/08, FamRZ 2009, 1077).mehr

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FF 11/2008, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Verwendet das gegenüber einem Elternteil unterhaltspflichtige Kind ebenso wie sein Ehegatte sein Einkommen vollständig für den Familienunterhalt, so ist die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ausschließlich nach seinem Einkommen zu beurteilen. Dabei kommt eine Herabsetzung des angemessenen Selbstbehalts unter Berücksichtigung des finanziellen Vorteils aus der...mehr

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Elternunterhalt

Der Barbetrag gemäß § 35 Abs. 2. S. 1 SGB XII, der in erster Linie der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten dient, kann vom Unterhaltspflichtigen nicht verlangt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte über auf die Heimkosten nicht anzurechnende Barmittel verfügt, die den Barbetrag deutlich übersteigen. Der Unterhaltspflichtige hat ein über einen Sc...mehr

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Bei Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes, das höhere Einkünfte als sein Ehegatte hat, ist vom Familieneinkommen, das nicht um Aufwendungen für eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung, wohl aber um die Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversicherung bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zu bereinigen ist, zunächst der Familiense...mehr

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FF 01/2011, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Gemäß § 1611 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 BGB setzt Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er im natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat. Eine Störung familiärer Beziehungen i.S.d. § 1611 BGB genügt nicht, um eine unbillige Härte i.S.d. § 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII zu begründen und damit einen Anspruchs...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt – Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger

BGB § 242 § 1611; SGB XII § 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Leitsatz a) Gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er in einem natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat. b) Eine Störung familiärer Beziehungen i.S.d. § 1611 BGB genügt grundsätzlich nicht, um eine unbi...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter aus übergegangenem Recht in Anspruch. [2] Die Klägerin ist Trägerin der öffentlichen Hilfe, die der Mutter des Beklagten, Frau M., seit November 2005 gewährt wird. Frau M. befindet sich seit April 2005 in einem Pflegeheim. Sie litt schon während der Kindheit des Bek...mehr

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FF 03/2008, Elternunterhalt – Grundlagen und anwaltliche Strategien – mit Exkurs Enkelunterhalt –

Jörn Hauß 2. Aufl. 2007, 253 Seiten, 42 EUR, Gieseking Verlag Die Altersarmut der Elterngeneration nimmt immer mehr zu. Immer häufiger ist man daher in der Beratungspraxis mit den Fällen konfrontiert, in welchen im Pflegefall die Kinder auf Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch wenn das Rechtsinstitut des Elternunterhaltes nicht neu ist, so fehlt es dem anwaltlichen Be...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / d) Elternunterhalt, Verwandtenunterhalt

Der Unterhaltsanspruch von Eltern gegen ihre Kinder ist in den §§ 1601 ff. BGB normiert. In der Praxis treten bei unterhaltsbedürftigen Eltern regelmäßig Sozialhilfeträger in Vorleistung mit der Folge, dass wegen des Bezugs öffentlicher Leistungen ein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt. Weil die Ansprüche erst mit erfolgter Hilfeleistung übergehen, betrifft der Übergang...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Siehe auch FamRZ 2010, 1888 m. Anm. Hauß, S. 1892.mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Leitsatz

a) Gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er in einem natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat. b) Eine Störung familiärer Beziehungen i.S.d. § 1611 BGB genügt grundsätzlich nicht, um eine unbillige Härte i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII zu beg...mehr

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FF 12/2010, Beatrix Weber-Monecke zum 60. Geburtstag

RinBGH Weber-Monecke bei ihrem Vortrag am 20.9.2010 in Berlin Geschäftsführender Ausschuss, Beirat, Verlag und Redaktion gratulieren Frau Beatrix Weber-Monecke, Richterin am BGH (Familiensenat), ganz herzlich zum 60. Geburtstag im Dezember 2010. Besondere Freude haben wir daran, dass sie bereits seit 2006 Mitglied des Beirats der Zeitschrift Forum Familienrecht ist. Im Mai 2006...mehr

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FF 01/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Selbstbehalt Unter Selbstbehalt versteht man die Mittel, die dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf bleiben müssen. Nur wer mehr hat, als er für seinen Unterhalt und die angemessene Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten braucht, muss einem anderen Unterhalt leisten. Sonst besteht keine Unterhaltspflicht (§§ 1603, 1581 BGB). Der Selbstbehalt kann nach den...mehr

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FF 04/2008, In den nächsten Ausgaben

Finke : Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich : Patientenautonomie am Lebensende Hauß : Elternunterhalt Klinkhammer : Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Kogel : Reform des Zugewinnausgleichsrechts – quo vadis? Niebling : Neues Unterhaltsrecht: bleibt alles beim Alten? – Zur Auslegung von § 1570 BGB Offermann-Burckart : Wahrnehmung widerstreitender Inte...mehr

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FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

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FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Grundsatz der sog. Halbteilung

Der berechtigten geschiedenen Ehefrau stehen 383 EUR + 1.000 EUR eigenes Einkommen = 1.383 EUR zur Verfügung, dem verpflichteten geschiedenen Ehegatten (ohne Haushaltsersparnis) nur 1.050 EUR. Ist der nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH[12] beim Bedarf nach § 1578 BGB berücksichtigte sog. Halbteilungsgrundsatz, dass dem Verpflichteten nicht weniger verbleiben muss, al...mehr

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FF 03/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen nach dem Tode des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung der sich aus § 1586b BGB ergebenden Besonderheiten Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstre...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 2091 veröffentlicht ist, hat die Leistungsfähigkeit des Beklagten – getrennt nach Zeitabschnitten – auf der Grundlage der Erwerbseinkünfte bzw. des Arbeitslosengeldes des Beklagten ermi...mehr

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FF 05/2008, In den nächsten Ausgaben

Büttner: Ist das Bundesverfassungsgericht das oberste Amtsgericht der Bundesrepublik? Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstreitender Interessen Rixe: Der Einfluss der neuen Rechtsprechung des Bundesverfa...mehr

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FF 07_08/2011, Bindung an r... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche aus übergegangenem Recht auf Elternunterhalt in Höhe von 39.580,02 EUR für die Zeit vom 17.2.2006 bis zum 31.1.2009 geltend. Die Antragsgegnerin ist die Tochter der am 31.9.2009 verstorbenen H N. Die Antragsgegnerin hat noch zwei weitere Geschwister, eine Schwester und einen Bruder. H N hat in der Zeit vom 17.2.20...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 2. Bestimmung des individuellen Bedarfs

Eine Bestimmung des nach der individuellen Lebensstellung angemessenen Bedarfs findet sich beim Kindesunterhalt auf der Basis des gesetzlichen Mindestunterhalts in der Düsseldorfer Tabelle, die abhängig von Einkommensgruppe und Alter des Kindes einen Betrag festlegt bzw. für Studenten einen festen Satz vorgibt. Bei Ansprüchen auf Unterhalt wegen der Betreuung nichtehelicher ...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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FF 05/2008, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.), 2. Auflage 2008, 1529 Seiten, 108 EUR, Verlag C.H. Beck Nach 5 ½ Jahren ist die zweite Auflage des mit Recht gelobten Werkes erschienen (vgl. Vorbesprechung der 1. Aufl. z.B. bei Brudermüller, FamRZ 2003, 145). Um es vorweg zu sagen: Auch die 2. Auflage verdient Lob und Anerkennung, gerade weil sie die Unterhaltsrechtsreform in der Kürze der Zeit se...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / B. Bedarf und Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsrechtler ist damit vertraut, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit voneinander zu unterscheiden. Auf diese Unterscheidung baut das Gesetz auf, indem es in §§ 1577, 1578 BGB Bedürftigkeit und Bedarf festlegt und sodann erst in § 1581 BGB eine Anpassung nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen vorsieht. Bedarf und Leistungsfähigkeit lassen sich unschwe...mehr