Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 2 Regelungen im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Entgeltfortzahlung bei einer COVID-Erkrankung Bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers durch eine Corona-Infektion gelten die allgemeinen Regelungen zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.[1] Ein an einer Corona-Infektion erkrankter Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG, wenn er sich nicht hat impfen lassen. Die Infektion mit dem C...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 3.3 Vorzeitige Beendigung der Pflegezeit

Rz. 41 Das PflegeZG sieht eine Beendigung der Pflegezeit bereits vor Ablauf des ursprünglich geltend gemachten Zeitraums für zweiFälle vor, nämlich wenn der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Die Pflegezeit endet in diesen Fällen 4 Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände. Rz. 4...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertag

Ist der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die gleichzeitig infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallen ist, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, so bemisst sich die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts für diesen Feiertag nach den unter Feiertagsarbeit dargestellten Regeln über die Entgeltzahlung an Feiertagen.[1]mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.1.1 Anspruchsberechtigte Personen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben sämtliche Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten[1], dabei ist der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB zugrunde zu legen.[2] Der Anspruch steht auch Teilzeitbeschäftigten, geringfügig[3] sowie kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zu. Dabei kommt es nicht auf ei...mehr

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Entgeltfortzahlung / 5.2 Anspruchsumfang

§ 615 BGB sichert dem Arbeitnehmer den Anspruch auf die nach § 611a BGB an sich geschuldete Vergütung als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Eine Nachleistung der Tätigkeit seitens des Arbeitnehmers ist dafür keine Voraussetzung und wird auch vom Arbeitnehmer nicht geschuldet. Die Berechnung des Anspruchs erfolgt grundsätzlich nach dem Entgeltausfa...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.5 Sonderfälle der Berechnung

Rz. 30 Die aufgezeigten Regeln gelten entsprechend, wenn sich die Arbeitsverhältnisse nicht nahtlos aneinander anschließen, sondern der Arbeitnehmer zwischenzeitlich arbeitslos ist. Es ist immer genau darauf zu achten, für welchen Zeitraum Überschneidungen der Urlaubsgewährung erfolgt sind. Unterscheidet sich der Urlaub im alten und neuen Arbeitsverhältnis auch darin, dass ei...mehr

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Verprobungen in der Finanzb... / 2.2 Verprobung der Personalkosten

In vielen Unternehmen stellen die Personalaufwendungen einen betragsmäßig intensiven Kostenblock dar, der ebenfalls für Verprobungen geeignet ist. Da sich die Personalaufwendungen i. d. R. aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen zusammensetzen, zielt eine effektive Verprobung auf die oberen Konsolidierungsebenen ab. Zur Ermittlung der Referenzgröße eignet sich beispielsweise ...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.2 Dauer des Anspruchs: 6-Wochen-Frist

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit besteht für 6 Wochen (= 42 fortlaufende Kalendertage ohne Rücksicht auf die Arbeitstage des erkrankten Arbeitnehmers, Sonn- oder Feiertage).[1] Die Berechnung erfolgt nach den §§ 187 f. BGB. Sie beginnt bei einem Arbeitnehmer, der während des Arbeitstags wegen Arbeitsunfähigkeit die Arbeit niederlegen muss, erst am f...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.1.3 Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer muss krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein.[1] Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind zu unterscheiden. Nicht jede Krankheit führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit (ein gebrochener Knöchel führt z. B. zur Arbeitsunfähigkeit eines Kraftfahrers, nicht jedoch einer Bürokraft). Unbeachtlich ist darüber hinaus die Ursache der Krankheit. Dies gilt in Fällen sucht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.3 Vollständiges Entgelt des Leistungsaustauschs

Rz. 22 Nur das, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Lieferung erhält oder erhalten soll, gehört zum Entgelt. Lediglich die vom Leistungsaustausch betroffenen, also von einem Abgeltungswillen getragenen Teile einer Gegenleistung sind somit Entgelt.[1] Dazu gehören jeweils auch alle Nebenkosten wie z. B. bei den Aufschlägen zur sog. Kaltmiete[2] oder Umbu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.3 Inhalt und Behandlung des zusätzlichen Entgelts

Rz. 189 Das zusätzliche Entgelt Dritter gehört (bis 31.12.2018 nach § 10 Abs. 1 S. 3 UStG a. F.; ab 1.1.2019 über die allgemeiner gefasste Regelung aus Sicht des leistenden Unternehmers über § 10 Abs. 1 S. 2 UStG) zum Entgelt; ausdrücklich ist seit dem 1.1.2019 auch über die gesetzliche Regelung erfasst, dass sich das Entgelt einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.4 Entgelt einer Nebenleistung

Rz. 26 Zu unterscheiden von dem Entgelt mit einzelnen Teilen ist der Fall der Nebenleistung, die neben eine Hauptleistung tritt und deren umsatzsteuerliches Schicksal teilt. Nebenleistungen sind Leistungen, die in einem engen Zusammenhang zu einer anderen Leistung stehen, im Verhältnis zu dieser nebensächlich sind und in deren Gefolge üblicherweise vorkommen.[1] Darüber hina...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Entgelt – Preis (Verhältnis zum Zivilrecht)

Rz. 34 Nicht zum Entgelt gehört die gesetzlich geschuldete USt (Abs. 1 S. 2 am Ende; ebenso Art. 78 S. 1 Buchst. a MwStSystRL). Als Entgelt wird vom Gesetzgeber also das Nettoentgelt angesehen. Die USt ist eine Art durchlaufender Posten, der innerhalb der Unternehmerkette die einzelnen Unternehmer – unabhängig von der Höhe des Steuersatzes – nicht belasten soll. Der umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.5 Zusammengefasstes Entgelt für mehrere Leistungen

Rz. 27 Eine Mehrzahl von Leistungen, die trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung jeweils selbstständig sind oder kraft Gesetzes als Einheit zu betrachten sind[1] und auch nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung stehen, wird bisweilen durch ein zusammengefasstes Entgelt angeboten. Diese Zusammenfassung des Entgelts kann – trotz § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entgelt

2.1 Bedeutung des Begriffs Rz. 17 Das Entgelt hat im Umsatzsteuerrecht eine mehrfache Bedeutung. Zum einen ist ein Entgelt für die Umsätze, die im Rahmen eines Leistungsaustauschs getätigt werden, eine der beiden Grundvoraussetzungen. Nicht jede Zahlung aufgrund besonderer Vorgänge und Vorfälle stellt ein Entgelt dar. Hier ist insbesondere gegenüber dem unentgeltlichen Umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.2 Ansatz der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG und Begrenzung auf marktübliches Entgelt

Rz. 539d Entgegen der früheren Annahme des Gesetzgebers sind die Ausgaben oder Kosten nicht immer die Untergrenze dessen, was ein Unternehmer für seine sonstige Leistung verlangt. Manchmal und in manchen Bereichen erbringen Unternehmer sonstige Leistungen ohne kostendeckendes Entgelt an jeden Leistungsempfänger. Dafür können unterschiedliche Gründe ausschlaggebend sein. In s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.2 Abgrenzung des zusätzlichen Entgelts

Rz. 183 Die Unterscheidung zwischen den echten Zuschüssen und dem zusätzlichen Entgelt ist häufig problematisch.[1] Die maßgeblichen Unterscheidungskriterien haben in Literatur und Rechtsprechung Wechsel erfahren.[2] Die Finanzverwaltung sieht[3] als zusätzliches Entgelt solche Zuschüsse an, "die von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Lieferung oder sonstige Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.2 Echte und unechte Zuschüsse in der Landwirtschaft

Rz. 262 Für die Landwirtschaft sind – außer den bereits unter Nr. 2.2.9.4.1 aufgeführten Zuwendungen – zahlreiche Zuschüsse aus vor allem öffentlichen Kassen vorgesehen. Nach der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 3 2. Halbsatz UStG a. F. durch das StÄndG 1973 mWv 1.7.1973 sind die Zuschüsse auch aus öffentlichen Kassen unter den allgemeinen Bedingungen zusätzliche Entgelte. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Aufwendungs- und Auslagenersatz

Rz. 50 Ersetzt der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer die oder einen Teil der Aufwendungen oder Auslagen, erhält der leistende Unternehmer auch diesen Betrag für die von ihm ausgeführte Leistung. Die ersetzten Beträge gehören also zum Entgelt. Im Einzelfall kann das Entgelt sogar ausschließlich in einem Auslagenersatz bestehen. Eine Gewinnerzielung oder aber auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Bedeutung des Begriffs

Rz. 17 Das Entgelt hat im Umsatzsteuerrecht eine mehrfache Bedeutung. Zum einen ist ein Entgelt für die Umsätze, die im Rahmen eines Leistungsaustauschs getätigt werden, eine der beiden Grundvoraussetzungen. Nicht jede Zahlung aufgrund besonderer Vorgänge und Vorfälle stellt ein Entgelt dar. Hier ist insbesondere gegenüber dem unentgeltlichen Umsatz und dem Schadensersatz ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Minderungen des Entgelts kommen im Wirtschaftsleben viel häufiger und vielfältiger vor als Entgeltserhöhungen. In Betracht kommen hier vor allem Skonti, Rabatte, Boni und sonstige Preisnachlässe. Außerdem gehören zurückgezahlte Beträge und Gutschriften[1] dazu. In die Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage sind aber auch diejenigen Fälle des § 17 Abs. 2 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.6 Zahlung an Dritte

Rz. 81 Zahlungen des Leistungsempfängers an dritte Personen gehören grundsätzlich nicht zum Entgelt; dies ist entsprechend der seit dem 1.1.2019 geltenden Fassung des § 10 Abs. 1 S. 2 UStG unverändert, da der leistende Unternehmer diese an einen Dritten gezahlten Beträge nicht für die von ihm ausgeführte Leistung erhalten hat. Ausnahmsweise können sie Entgelt oder Teil des E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.1 Prinzip der Ermittlung nach der Gegenleistung

Rz. 9 Umsätze werden, sofern eine Gegenleistung überhaupt vorhanden ist, nach dieser besteuert. Diese Regelung war von der EG entsprechend dem deutschen Recht auch in Art. 11 der 6. EG-Richtlinie niedergelegt worden.[1] Entsprechend Art. 73 MwStSystRL [2] ist Steuerbemessungsgrundlage bei der Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen "alles, was den Wert der Gegenleistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.1 Allgemeines

Rz. 178 Bis 31.12.2018 war über § 10 Abs. 1 S. 3 UStG ausdrücklich geregelt, dass zum Entgelt auch alles das gehört, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt. Mit der Anpassung der Formulierung des § 10 Abs. 1 UStG an die unionsrechtlichen Vorgaben – das Entgelt wird seit dem 1.1.2019 aus Sicht des leistenden Unternehmers interpreti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Ausgangspunkt Leistung

Rz. 21 Wichtigster Ausgangspunkt für das Entgelt ist die Leistung selbst. Zwischen Steueranspruch und Steuertatbestand ist zu unterscheiden, dass die Erbringung der Leistung, nicht aber die Entrichtung des Entgelts der Besteuerung unterliegt.[1] Nur wenn und soweit eine Leistung zu erbringen oder erbracht worden ist, kommt ein Entgelt als Gegenleistung in Betracht. Fehlt ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.6 Tatsächliche Einnahme maßgebend

Rz. 31 Für den Umfang des Entgelts war bis 31.12.2018 das maßgebend, was der Leistungsempfänger tatsächlich aufwendete.[1] Nicht von Bedeutung war, was der Leistende im Endergebnis erhielt.[2] Aus unionsrechtlichen Gründen ist seit dem 1.1.2019 die Bemessungsgrundlage alles das, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Übertragung der Rechte aus Pfandscheinen (§ 10 Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 390 Bei der Übertragung der mit dem Besitz eines Pfandscheins verbundenen Rechte gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 UStG der Preis des Pfandscheins zuzüglich der Pfandsumme als vereinbartes Entgelt. Pfandscheine werden von den Pfandleihern den Verpfändern nach § 6 PfandlV [1] ausgehändigt. Nur für diese Pfandscheine gewerblicher Pfandleiher und entsprechende Fälle (z. B. beim Lom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3 Besonderheiten für Arbeitnehmer-Sachzuwendungen

Rz. 509 Seit dem 1.4.1999 findet sich in § 1 UStG keine besondere Regelung mehr zur Steuerbarkeit von Arbeitnehmer-Sachzuwendungen. Sie werden auch nicht mehr ausdrücklich in den Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Leistungen[1] genannt. Sind sie unentgeltlich, werden sie nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG als Lieferungen gegen Entgelt bzw. nach § 3 Abs. 9a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 18 Bis zum 31.12.2018 war nach Abs. 1 S. 2 a. F. Entgelt "alles, was der Leistungsempfänger aufwendete, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der USt". Der Begriff war weit auszulegen. Nicht nur alles, was der Leistungsempfänger selbst, sondern auch alles, was ein Dritter aufwendete, damit der Leistungsempfänger die Leistung erhielt, gehörte zum Entgelt. Umgekehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 520 Die Regelung des § 10 Abs. 5 UStG über die Mindestbemessungsgrundlage zielt wie die Regelungen über die Steuerbarkeit der als entgeltlich geltenden Lieferungen und sonstigen Leistungen gem. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG und über den innergemeinschaftlichen Erwerb mittels Verbringen von Gegenständen aus einem Mitgliedstaat in das Inland bzw. umgekehrt (§ 1a Abs. 2 sowi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.3 Einzelfälle zur Abgrenzung durchlaufender Posten

Rz. 349 Abgaben, Steuern: Bei den Abgaben (Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) und Steuern ist in erster Linie maßgebend, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Handelt es sich bei ihnen um solche des Unternehmers für seinen Betrieb, die er auf seine Abnehmer abwälzt (z. B. Verbrauchsteuern, GrundSt), sind diese keine durchlaufenden Posten.[1] Vereinnahmt und bezahlt der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.3 Verdeckter Preisnachlass (bis 2021)

Rz. 73 Ein verdeckter Preisnachlass minderte – zumindest nach der früheren Rechtsauffassung – ebenfalls das Entgelt.[1] Er war insbesondere bei preisgebundenen oder mit festen Lieferpreisen versehenen Waren wie im Kfz-Handel anzutreffen. Wurde die Ware unter Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands gekauft, leistete also der Käufer nur eine Barzuzahlung, ist ein Tausch m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Anwendungsbereich zur Ermittlung einer Bemessungsgrundlage

Rz. 7a Die Ermittlung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG setzt dem Gesetz folgend einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein Unternehmer im Inland eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs ausführt. Allerdings wird die Rechtsgrundlage der Bemessungsgrundlage auch analog für im Inland nicht steuerbare Umsätze herangezogen, die aber dennoch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Vergleich der Bemessungsgrundlagen nach Abs. 4 und Abs. 1

Rz. 539 In den Fällen des § 10 Abs. 5 UStG ist die entsprechende Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 UStG anzuwenden, wenn diese das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG übersteigt und auch das marktübliche Entgelt nicht erreicht wird.[1] Ein höheres Entgelt wird dagegen ohne Korrektur zugrunde gelegt. Rz. 539a Eine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die Fälle des Tauschs ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt entsprechend ihrer Überschrift die Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Zusammen mit § 11 UStG, der die Bemessungsgrundlage für die EUSt regelt, bildet sie den Dritten Abschnitt des UStG. Die Bemessungsgrundlage des § 10 UStG ist für die Umsatzbesteuerung erforderlich, da es für die Ermittlun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.2 Skonto, Rabatt, Bonus

Rz. 70 Der Skonto mindert als Zahlungsabzug das Entgelt.[1] Skonti werden entweder aufgrund einer Vereinbarung oder einseitig vom Leistenden gewährt. Sie werden regelmäßig in v. H.-Sätzen ausgedrückt. Meist wird der Skonto eindeutig auf den Rechnungsbetrag bezogen. Aber auch wenn nur ein Vermerk, wie z. B. "2 % Skonto bei Barzahlung", vorhanden ist, muss grundsätzlich der Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.4 Leistungsänderungen

Rz. 79 Entgeltsänderungen können sich mittelbar auch durch Änderungen des Leistungsinhalts oder -umfangs ergeben. Erhält z. B. ein Abnehmer bestimmter Waren jedes 50. Stück ohne Berechnung, mindert sich an sich das Entgelt für jedes der übrigen 49 Stücke nicht, während für das 50. (Gratis-)Stück kein Entgelt vorhanden ist. Es muss für die Entgeltsermittlung jeweils die einze...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Berechnung des Zusatzurlaubsentgelts

Rz. 4 Gemäß § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX erfolgt die Bezahlung des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten schwerbehinderten Menschen nach den für die Bezahlung ihres sonstigen Urlaubs geltenden Berechnungsgrundsätzen. Rz. 5 Nach einer Entscheidung des BAG kann die in der Vorauflage vertretene Auffassung, dass schwerbehinderte Menschen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 57 Erhöhungen und Minderungen des Preises und des Entgelts können aus verschiedenen Gründen und an unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. Da nur das als Entgelt der USt unterworfen werden soll, was der leistende Unternehmer tatsächlich für seine Leistung erhält oder erhalten soll (Rz. 31), sind diese Entgeltsmehrungen und -minderungen zu berücksichtigen.[1] Rz. 58 Für e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Folgen der Mindestbemessungsgrundlage

Rz. 539n Die unter § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 UStG fallenden Lieferungen und sonstigen Leistungen der Personenvereinigungen, Gesellschaften usw. an ihre Mitglieder, Gesellschafter usw. und diesen nahestehenden Personen sowie der Einzelunternehmer an ihm nahestehende Personen sind häufig Leistungen an Unternehmer. Da der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage stets bedeutet, dass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Tausch und tauschähnlicher Umsatz (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG)

Rz. 399 Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage auch in diesen Fällen in Geld auszudrücken ist, da auf sie der geltende Steuersatz anzuwenden ist.[1] Beide genannten Vorgänge haben die Besonderheit, dass bei einem Leistungsaustausch auf jeder Se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.1 Allgemeines

Rz. 337 Durchlaufende Posten gehören nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 S. 5 UStG [1], die wie Art. 79 Buchst. c MwStSystRL auch die Begriffsbestimmung enthält, nicht zum Entgelt. Es handelt sich um Beträge, die ein Steuerpflichtiger vom Erwerber oder vom Dienstleistungsempfänger als Erstattung der in ihrem Namen und für ihre Rechnung verauslagten Beträge erhält und die in s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.4 Besonders behandelte Fallgruppen

Rz. 539i Bei verbilligter Abgabe von Waren an das Personal, z. B. durch Belegschaftsrabatte, ist das vom Personal zu zahlende Entgelt meist höher als die Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG mit dem fiktiven Einkaufspreis bzw. den Selbstkosten. In diesen Fällen ist die Mindestbemessungsgrundlage nicht anwendbar. Umsatzsteuerlich sind daher nur außergewöhnlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.2 Bemessungsgrundlage beim Fehlen eines Leistungsaustauschs (§ 10 Abs. 4 UStG)

Rz. 14 Die wichtigsten steuerbaren Umsätze des Umsatzsteuerrechts erfordern einen Leistungsaustausch, also ein Gegenüberstehen von Leistung und Gegenleistung. Ein solcher ist z. B. dann nicht gegeben, wenn ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf gibt, der seinen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen.[1] Für die besonders gerege...mehr