Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liquidationspool / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des Liquidationspools wird überwiegend für Arbeitnehmer in Kranken- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Universitätskliniken angewendet. Streng genommen handelt es sich um eine Lohnzahlung durch Dritte, wenn Arbeitnehmer an den Liquidationseinnahmen der behandelnden Chefärzte beteiligt werden. Da die Arbeitnehmer diese Einnahmen im Rahmen ihrer Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlage Irrtümliche Überzahlungen an Lohn können im Rahmen der Pfändungsgrenzen vom Arbeitgeber zurückgefordert und aufgerechnet werden. Für die Beantwortung der Frage, auf welche Rechtsgrundlage der Arbeitgeber seinen Rückforderungsanspruch stützen kann, kommt es u. a. auf die Fälligkeitsvereinbarung für das Arbeitsentgelt an. 1.1 Fälligkeit nach Arbeitsleistung Schu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / Sozialversicherung

1 Beitragserstattungsanspruch Für das Beitragsrecht der Sozialversicherung bedeutet die Rückzahlung von Arbeitsentgelt, dass der rechtliche Grund für die Beitragsleistung in bisheriger Höhe nachträglich entfallen ist. Die Beiträge, die auf das zurückgezahlte Arbeitsentgelt entfallen, wurden zu Unrecht entrichtet. Das ist auch dann der Fall, wenn Entgelt unter einer auflösende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2 Abwicklung der Rückzahlung

2.1 Arbeitsverhältnis besteht weiterhin Steht der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Rückzahlung noch in einem Dienstverhältnis zum betroffenen Arbeitgeber, kann dieser den zurückgezahlten (bzw. einbehaltenen) Betrag vom laufenden Arbeitslohn absetzen und die Lohnsteuer dann von dem so gekürzten Arbeitslohn berechnen oder er kann alternativ die Lohnsteuer für die abgelaufenen Lohnza...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / Lohnsteuer

1 Negative Einnahme im Rückzahlungsjahr Zahlt der Arbeitnehmer versteuerten Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurück, stellt dies eine sog. "negative Einnahme" dar; sie mindert die positiven Einnahmen des Arbeitnehmers im Jahr der Rückzahlung. Der Grund für die Rückzahlung ist unbeachtlich. Es ist auch ohne Bedeutung, wie hoch die ursprüngliche steuerliche Belastung der nunmehr ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Verschuldensunabhängige Haftung

Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung.[1] Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlichen Haftungsfälle vorliegt[2] und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.4.2 Arbeitgeberwahlrecht im Lohnsteuerverfahren

Das Bewertungswahlrecht zwischen den beiden Bewertungsmethoden steht auch dem Arbeitgeber zu. Ähnlich wie bei der Einzelbewertung nach § 8 Abs. 2 EStG ist er dabei nicht an die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung gebunden. Es bleibt dem Arbeitgeber unbenommen, im Lohnsteuerverfahren zunächst die besondere Bewertungsvorschrift für Belegschaftsrabatte anzuwenden[1], auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / Zusammenfassung

Begriff Verzichtet ein Arbeitnehmer endgültig auf einen Teil seines Arbeitslohns oder seines Gehalts, spricht man von einem Gehaltsverzicht. Erlischt der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf das Gehalt, ist nur der geminderte Arbeitslohn steuerpflichtig. Für einen wirksamen Gehaltsverzicht ist sozialversicherungsrechtlich zwischen einmalig und laufend gezahltem E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgermeister / Zusammenfassung

Begriff Für die Beurteilung der Einnahmen von Bürgermeistern ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Einkünfte von ehrenamtlichen Bürgermeistern oder um Einkünfte von hauptberuflichen Bürgermeistern handelt. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern gelten i. d. R. die Vorschriften für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Echte Aufwandsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 1.1 Fälligkeit nach Arbeitsleistung

Schuldet der Arbeitgeber die Vergütung erst nach Erbringung der Arbeitsleistung, ist die Rückforderung nach den Grundsätzen über die ungerechtfertigte Bereicherung abzuwickeln. Der Arbeitnehmer kann sich auf den Wegfall der Bereicherung[1] berufen, wenn er die Überzahlung gutgläubig bereits verbraucht hat und nicht ausgegeben hätte, wenn er Kenntnis von der Überzahlung gehab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 1.2 Fälligkeit vor Arbeitsleistung

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vergütung vor Erbringung der Arbeitsleistung auszuzahlen (in der Praxis eher die Ausnahme), erfolgt die Rückabwicklung über die Regelungen der §§ 326 Abs. 4, 346 BGB. Der Arbeitnehmer kann sich nicht mehr auf eine Entreicherung berufen. Bei vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen kann der Arbeitnehmer u. U. mit einem eigenen Schadensers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Innovative Behandlungsmethoden / 3 Vergütung

Die von den Leistungserbringern im Rahmen der Erprobung erbrachten und verordneten Leistungen werden unmittelbar von den Krankenkassen vergütet. Bei voll- und teilstationären Krankenhausleistungen werden diese durch Fallpauschalen nach den §§ 17b oder 17d KHG oder nach der BPflVO vergütet.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum: B... / 4 Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Der Arbeitgeber ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit für längstens 6 Wochen das Entgelt weiterzuzahlen. Dieser Arbeitslohn, der regelmäßig zu den betriebsüblichen Lohnzahlungsterminen gezahlt wird, ist in voller Höhe lohnsteuerpflichtig; für die Besteuerung gelten keine Besonderheiten. Der übliche (vereinbarte) Lohnzahl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 5 Versteuerung bei fehlender Arbeitslohnzahlung

Bezieht ein Arbeitnehmer während der Laufzeit des Darlehens keinen Arbeitslohn, z. B. bei Beurlaubung oder Elternzeit, gelten bei Wiederaufnahme der Arbeitslohnzahlung im Kalenderjahr die Regelungen des § 41c EStG.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die im jeweiligen Zeitraum angefallenen Zinsvorteile grundsätzlich nachversteuern muss. Reicht der Barlohn zur Deckung der St...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweisung der Darlehenssumme kein Arbeitslohn zu. Der Lohnsteuerabzug ist vielmehr aus den Zinsersparnissen vorzune...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung

Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich Tätige gezahlten Aufwandsentschädigungen beitragspfl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3 Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung gibt es für Inhaber von Ehrenämtern besondere Regelungen. Der Zweck dieser Regelungen ist darin zu sehen, dass ehrenamtlich Tätige, die üblicherweise zumindest einen gewissen Zeitaufwand für dieses Amt betreiben, durch die Übernahme des Ehrenamts keine Nachteile hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erleiden sollen. Das wäre der Fall, wenn z. B. das bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 1 Negative Einnahme im Rückzahlungsjahr

Zahlt der Arbeitnehmer versteuerten Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurück, stellt dies eine sog. "negative Einnahme" dar; sie mindert die positiven Einnahmen des Arbeitnehmers im Jahr der Rückzahlung. Der Grund für die Rückzahlung ist unbeachtlich. Es ist auch ohne Bedeutung, wie hoch die ursprüngliche steuerliche Belastung der nunmehr zurückgezahlten Bezüge war. Achtung Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / Zusammenfassung

Begriff Eine Gewinnbeteiligung (Tantieme) ist als besonderer Entgeltbestandteil eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Markterfolg des Unternehmens. Sie kann, je nach Vereinbarung, an dem in der Steuer- oder Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn, am ausgeschütteten Gewinn (Dividende), am Umsatz, an Kostenersparnissen oder am Produktionsergebnis anknüpfen. Gesetze, Vorschriften un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Feiertagsarbeit bezeichnet die an den auf gesetzlicher Grundlage des Landesrechts geregelten Feiertagen tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Feiertagsarbeit ist nur eingeschränkt zulässig. Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hierv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonntagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hiervon gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung für Zulagen, die der Arbeitgeber als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gewährt. Die Steuerbefreiung ist der Höhe nach begrenzt. Sonnta...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.3 Arbeitsentgeltzahlung nach dem Tod des Arbeitnehmers

Arbeitsentgelt, das der verstorbene Arbeitnehmer bis zum Todestag erarbeitet hat, ist beitragsrechtlich der Beschäftigung des Arbeitnehmers zuzuordnen. Dies gilt unabhängig davon, ob und an wen (z. B. Erben) es ausgezahlt wird. Für die aus dem Arbeitsentgelt zu berechnenden Beiträge gelten die für die bisherige Beschäftigung maßgebenden Faktoren. Praxis-Beispiel Beitragspflic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.3 Nachforderungs- statt Haftungsbescheid

Steuerübernahme nach betriebsindividuellem Pauschsteuersatz Die in einer größeren Zahl von Fällen nachzuerhebende Lohnsteuer kann auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz berechnet werden.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber dies beantragt. In diesem Fall ergeht kein Haftungsbescheid, sondern ein Nachforderungsbescheid (= Steuerbescheid gemäß § 155...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2 Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile bei Zahlung nach Fälligkeit

Vorenthalten i. S. d. § 266a Abs. 1 StGB sind Arbeitnehmerbeitragsanteile bereits dann, wenn sie bei Fälligkeit nicht an die Einzugsstelle abgeführt worden sind; auf den Zeitpunkt der Lohn- bzw. Gehaltszahlung kommt es nicht an.[1] Vorsätzliche Beitragsvorenthaltung i. S. d. § 266a Abs. 1 StGB liegt jedoch nicht vor, wenn der Beitragsschuldner zur Bezahlung der Beiträge rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5 Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile wegen Zahlungsunfähigkeit

Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen, und dabei billigend in Kauf genommen hat, dass diese später nicht mehr erbracht werden können. Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.3 Fehlerhafte Angaben im Lohnkonto

Weiter haftet der Arbeitgeber auch für die Lohnsteuer, die er im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs etwa zu viel erstattet hat, sowie für die Einkommensteuer, die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung zu gering festgesetzt bzw. tatsächlich verkürzt wird. Der Arbeitgeber haftet also auch für Steuerausfälle, wenn er in der Lohnsteuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.3 Voraussetzungen der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz

Einen durchschnittlichen Steuersatz aufgrund einer Schätzung kann der Außenprüfer nur dann anwenden, wenn entweder die Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Steuerberechnung nach einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist. Ohne Einverständnis des Arbeitgebers sind die Voraussetzungen für eine Schätzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bachelorand / 1 Diplomand, Masterand, Bachelorand

Viele Unternehmen sind bereit, Studenten bei der Erstellung ihrer Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit mit Rat und Tat sowie einem pauschalen Entgelt zu unterstützen. Das Entgelt bzw. Honorar darf aber keinen Gegenwert für eine erbrachte Arbeitsleistung darstellen, sondern nur für die Erstellung und Überlassung der Arbeit gezahlt werden. Ob es sich bei Diplom-, Master- oder B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.7 Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber für Lohnsteuer im Haftungswege in Anspruch genommen worden, so hat er gegenüber dem Arbeitnehmer als dem Steuerschuldner regelmäßig einen Rückgriffsanspruch, sofern dieser nicht im Einzelfall (z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung) ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist ein arbeitsrechtlicher und kein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Steuerpflichtiger gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1.1 Gesamtschuldnerische Haftung bei Lohnzahlung durch Dritte

Soweit ein Dritter die Pflichten des Arbeitgebers zur Lohnzahlung und Einbehaltung der Lohnsteuer im eigenen Namen erfüllt[1], haftet der Arbeitgeber – neben dem Dritten – auch für die vom Dritten geschuldete Lohnsteuer, beide sind Gesamtschuldner. Für den Dritten sind dieselben haftungsrechtlichen Grundsätze anzuwenden, die nachfolgend für den Arbeitgeber beschrieben sind.[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab

Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort ergeben.[2] Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.4 Fehlende Angaben bei Schwarzlohnzahlungen

Sind keine Angaben im Lohnkonto vorhanden, z. B. bei Schwarzlohnzahlungen, ist die Feststellung der Höhe der nachzuversteuernden Beträge und ihre individuelle Zuordnung auf die einzelnen Arbeitnehmer nicht möglich. In diesen Fällen wird die nachzuerhebende Lohnsteuer nach § 162 AO geschätzt. Eine solche Schätzung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Höhe und die Empfänge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.2 Individuelle Ermittlung der Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer

Die vom Arbeitgeber haftungsweise nachzufordernde Lohnsteuer muss das Finanzamt grundsätzlich für jeden einzelnen Arbeitnehmer individuell ermitteln. Dabei ist die Lohnsteuertabelle des Jahres anzuwenden, in dem der bisher unversteuerte oder zu niedrig besteuerte Arbeitslohn zugeflossen ist. Die individuelle Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer ist auch dann erforderlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 4 Hinzurechnungsbetrag, Auszubildende

Sachverhalt Ein Auszubildender beginnt am 1.9. seine Ausbildung. Seine Lehrlingsvergütung beträgt im 1. Lehrjahr 600 EUR monatlich. An den Wochenenden legt er seit Jahren an 2 Samstagen im Monat in einer Diskothek Platten auf. Bei seiner Einstellung hat er die Nebentätigkeit angegeben und diese ist vom Arbeitgeber ausdrücklich genehmigt worden. Die Diskothek zahlt ihm eine mo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 7 Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen

Die Regelung des § 266a Abs. 2 StGB unterstellt auch das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von Beiträgen zur Sozialversicherung der Strafdrohung. Erfasst sind von dieser Regelung auch die Sachverhalte, in denen der Arbeitgeber alleiniger Beitragsschuldner ist (z. B. bei Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung). Der Strafbestand liegt bereits dann vor, wenn eine Zahlu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.2 Höhe/Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2.2 Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr

Steht der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Rückzahlung nicht mehr im Dienst des betroffenen Arbeitgebers, der die Überzahlung geleistet hat, bleiben folgende Möglichkeiten: Der zurückgezahlte Betrag wird auf Antrag vom Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal [1] gebildet (in Form eines Freibetrags), damit ihn der neue Arbeitgeber berücksichtigen kann, oder der Arbeitnehmer kann alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2 Keine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Anträge auf Rückzahlung von Beiträgen sind bei der Einzugsstelle, an die die Beiträge entrichtet worden sind, zu stellen. Eine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist allerdings nicht möglich, wenn ein Versicherungsträger aufgrund dieser Beiträge bereits Leistungen erbracht hat. Dies gilt nicht für Teile von Beiträgen, die die Leistung nicht beeinflusst haben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2 Ausschlussfrist

Die Ausschlussfrist für "Ansprüche aus Arbeitsverträgen" erfasst auch Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Lohnbeträge.[1] Hat der Arbeitnehmer es unterlassen, dem Arbeitgeber Umstände mitzuteilen, die die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs innerhalb der Ausschlussfrist ermöglicht hätten, führt der Ablauf der Ausschlussfrist nicht zum Verfall des Rück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 3 Rabattgewährung durch Dritte

Preisvorteile, die dem Arbeitnehmer im Hinblick auf sein Dienstverhältnis von Dritten eingeräumt werden, gehören nur dann zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber in qualifizierter Form an der Verschaffung dieser Preisvorteile mitgewirkt hat. Eine solche Mitwirkung liegt vor, wenn aus dem Handeln des Arbeitgebers ein Anspruch des Arbeitnehmers auf den Preis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 1.2 Praxisintegriertes duales Studium

Ziel des praxisintegrierten dualen Studiums ist allein der Hochschulabschluss. Dementsprechend gilt § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Nach dieser Vorschrift ist die Anwendung des BBiG ausgeschlossen für die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 4 Vorsätzliches Vorenthalten der Arbeitsnehmeranteile und bedingter Vorsatz

Unter Vorenthalten ist die schlichte Nichtzahlung von Beiträgen bei Fälligkeit zu verstehen. Die strafbewährte Zahlungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird. Es kommt alleine darauf an, ob im Bemessungszeitraum eine Entgeltzahlungspflicht besteht. Für die vorsätzliche Vorenthaltung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1 Rechtliche Einordnung

Verzichtet der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ihm zustehende arbeitsrechtliche Ansprüche wie etwa einen Teil seines Lohns oder Gehalts, liegt ein klassischer Erlassvertrag i.S.d. § 397 BGB vor. Eine Vereinbarung über einen Gehaltsverzicht unterliegt bestimmten rechtlichen Beschränkungen. Ein Erlassvertrag darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen[1], darf nicht sittenwidrig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liquidationspool / 4 Entnahme der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Liquidationspool

Das Krankenhaus oder der liquidationsberechtigte Arzt kann die Arbeitgeberanteile für die aus den Liquidationseinnahmen anfallenden Sozialversicherungsbeiträge dem Liquidationspool entnehmen. Dies gilt auch dann, wenn keine Vereinbarung getroffen ist, die ausdrücklich eine gesonderte Entnahme der Arbeitgeberanteile aus dem Liquidationspool vorsieht. Dies ergibt sich aus der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kundenbindungsprogramme / Zusammenfassung

Begriff Viele Unternehmen haben inzwischen Kundenbindungsprogramme eingeführt, bei denen der Kunde für die Inanspruchnahme einer Leistung Bonuspunkte erhält. Die Bonuspunkte können unter bestimmten Voraussetzungen in Sachprämien umgewandelt werden. Haben die eingelösten Bonuspunkte ihre wirtschaftliche Ursache in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber, entsteht lohnsteuerpfl...mehr