Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltumwandlung

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der neue Tari...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 14.1 Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Pfändungsbeschluss

Bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses soll nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Hinblick auf eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, die vor der Pfändung des Arbeitseinkommens abgeschlossen wurde, nur das durch die Entgeltumwandlung reduzierte Entgelt pfändbare Einkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO sein. Das Bundesarbeit...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte bereits am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der n...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.2 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer durchführt. Pensionsfonds unterliegen ebenfalls der Aufsicht der BaFin. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pension...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1 Beiträge an eine Direktversicherung, kapitalgedeckte Pensionskasse oder einen Pensionsfonds

11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steu...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Länder)

1 Begriff – Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Beschäftigte auf künftige Entgeltansprüche zum Zweck der Umwandlung in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG) verzichtet. 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (Bet...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA)

1 Begriff – Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Beschäftigte auf künftige Entgeltansprüche zum Zweck der Umwandlung in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG) verzichtet. 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (Bet...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.3 Direktversicherung

Hat der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers bezugsberechtigt, handelt es sich um eine sog. Direktversicherung i. S. d. § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter. Direkt...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung

12.1 Externe Durchführungswege Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapital...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1 Ansparphase

Beiträge des Arbeitgebers an kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte (nicht kapitalgedeckte) Versorgungssysteme (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Entscheidend hierfür ist, dass dem Arbeitnehmer bei diesen Durchführungswegen ein Rechtsanspruch...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter ist nach § 6 Satz 2 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L – wie bereits ausgeführt – grundsätzlich allein die VBL, und zwar für sämtliche Beschäftigte. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise keine Pflichtversicherung bei der VBL besteht.[1] Eine Ausnahme gilt lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes und der Freien und Hansestadt Hambur...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.4 Interne Durchführungswege

11.4.1 Ansparphase Werden Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Pensionszusage oder zugunsten späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu, da dem Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten eingeräumt wird. Der A...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.4.1 Ansparphase

Werden Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Pensionszusage oder zugunsten späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu, da dem Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten eingeräumt wird. Der Arbeitnehmer hat le...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 8.1 Beschäftigter – Arbeitgeber

Zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber ist eine Vereinbarung über die Durchführung der Entgeltumwandlung abzuschließen. Wie bereits ausgeführt, wird dies erfolgen, nachdem sich der Beschäftigte vom Anbieter beraten lassen hat. Die VBL bietet einen so genannten Antrag auf Entgeltumwandlung[1] an, den der Beschäftigte ausfüllt und dem Arbeitgeber als Grundlage für die Entgeltu...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Ausgaben eines Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer führen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Versorgungseinrichtung (also gegen einen Dritten) hat. Die möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich aus dem BetrAVG. Danach kann die betriebl...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 17 Entgeltumwandlung und Wechsel des Arbeitgebers

Der Beschäftigte kann bei Vereinbarungen bis 31.12.2004 aufgrund § 4 BetrAVG a. F. verlangen, dass der alte Arbeitgeber den Barwert der erworbenen Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer überträgt, wenn diese bereit sind, die entsprechende Zusage zu übernehmen.[1] Diese Möglichkeit besteht in der Regel nicht bei den Durchführungswegen Unterstützungsk...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5 Umwandelbare Entgeltbestandteile

5.1 Allgemeines Nach dem Wortlaut des TV-Entgelt-B/L und des TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile sowie die Jahressonderzahlung im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Im Geltungsbereich des TV-EngeltU-Ärzte können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile umgewandelt werden, nicht jedo...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10 Bestimmung von Anbieter und Durchführungsweg

10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg Laut § 6 Satz 2 TV-Entgelt-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L ist die Entgeltumwandlung ausschließlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchzuführen; eine Ausnahme besteht lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Laut Protokollerklä...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 8 Abzuschließende Verträge

8.1 Beschäftigter – Arbeitgeber Zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber ist eine Vereinbarung über die Durchführung der Entgeltumwandlung abzuschließen. Wie bereits ausgeführt, wird dies erfolgen, nachdem sich der Beschäftigte vom Anbieter beraten lassen hat. Die VBL bietet einen so genannten Antrag auf Entgeltumwandlung[1] an, den der Beschäftigte ausfüllt und dem Arbeitgeber...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.2 Auswirkungen auf die Rente

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies hat entsprechende Kürzungen der späteren Leistungen aus diesen Versicherungen zur Folge.mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 14.1 Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Pfändungsbeschluss

Bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses ist nur das durch die Entgeltumwandlung reduzierte Entgelt pfändbares Einkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten vor, z. B. wenn der eigentliche Zweck der Entgeltumwandlung die Umgehung einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber den minderjährigen...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Da die Entgeltumwandlung das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung verringert, verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein ursprünglich privat krankenversicherter Beschäftigter kann infolge der Entgeltumwandlung unter die Grenze der Krankenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V rutschen, was zur Folge hat, dass d...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1 Externe Durchführungswege

Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensi...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.4 Auswirkungen auf das Krankengeld

Die Entgeltumwandlung reduziert auch die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld gem. § 47 SGB V. Bei unregelmäßiger Umwandlung von Entgelt wird das Arbeitsentgelt vor der Entgeltumwandlung zugrunde gelegt und der durchschnittliche Betrag der Entgeltumwandlung der letzten 12 Monate (bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG-West) t...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.4 Direktzusage

Direkt- oder Pensionszusagen liegen vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines biologischen Ereignisses (Alter, Tod, Invalidität) Versorgungsleistungen aus eigenen Mitteln zu erbringen. Solche Zusagen, für deren Erfüllung der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bilden kann, räumen dem Arbeit...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.4.3 Rückdeckungsversicherung

Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung kann sich der Arbeitgeber gegen das Risiko, das sich aus einer Versorgungszusage ergibt, absichern und sich die entsprechenden Mittel für den Versorgungsfall verschaffen (R 40b.1 Abs. 3 Satz 1 LStR). Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben oder die Erwerbs-/Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers ab. Nur...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.4.2 Leistungsphase

Die im Rahmen einer Direktzusage zugesagten Leistungen des Arbeitgebers und die Leistungen aus einer Unterstützungskasse stellen bei Eintritt des Versorgungsfalls steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG), die vom Arbeitgeber dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen sind. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann es sich um Versorgungsbezüge (§ 19 Abs....mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 9 Bindung von Arbeitgeber und Beschäftigten an die Entgeltumwandlungsvereinbarung

Der Beschäftigte ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L für mindestens 1 Jahr an die Entgeltumwandlungsvereinbarung gebunden. In begründeten Einzelfällen ist jedoch auch eine Verkürzung der Laufzeit möglich. Ein solcher Einzelfall kann z. B. vorliegen, wenn der Beschäftigte unvorhergesehen in eine finanzielle Zwangsl...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1 BetrAVG). Das biologische Ereignis ist bei der A...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.1 Pensionskasse

Pensionskassen sind sowohl rechtsfähige Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG als auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes i. S. d. § 18 BetrAVG, die den Leistungsberechtigten, insbesondere Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen, auf ihre Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Die rechtsfähigen Verso...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.5 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die mit Sondervermögen ausgestattet ist. Die Leistung über eine Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die wiederum gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Auszahlung der Betriebsrente...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-Entgelt-B/L und des TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile sowie die Jahressonderzahlung im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Im Geltungsbereich des TV-EngeltU-Ärzte können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile umgewandelt werden, nicht jedoch die Jahresso...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 8.2 Arbeitgeber – Anbieter

Zwischen Arbeitgeber und Anbieter ist eine Vereinbarung über die entsprechende Versicherung, bei der der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Beschäftigte Begünstigter ist, abzuschließen. Dies wird in der Regel durch einen sogenannten Gruppenversicherungsvertrag geschehen, in den sämtliche Beschäftigte einbezogen werden, die sich für den jeweiligen Anbieter und Durchführu...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 5.2 Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen

§ 4 Satz 2 Buchst. c. TV-EUmw/VKA sieht vor, dass auch künftige Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen umgewandelt werden können. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass den Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes die Entgeltumwandlung umfassend ermöglicht werden soll. Wie bei allen anderen Entgeltbestandteilen ist jedoch Voraussetzung, dass der Besch...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 14.2 Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Pfändungsbeschluss

Erfolgt eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, nachdem bereits ein Pfändungsbeschluss für das Arbeitseinkommen besteht, ist bislang angenommen worden, dass der Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit eine gesteigerte Bedeutung hat. Es wurde dann regelmäßig unterstellt, dass nach erfolgter Pfändung des Arbeitseinkommens eine Entgeltumwandlung, mit der sich der Beschäftigte dem Gläub...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.2 Interne Durchführungswege

Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen führen bei der Direktzusage und Unterstützungskasse – entsprechend der steuerlichen Behandlung – zu keinem geldwerten Vorteil. Erst nach Eintritt des Leistungsfalls sind die Versorgungsleistungen beitragspflichtig. Beiträge zugunsten einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert sind, si...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem 1. Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit dem...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.4 Direktzusage

Direkt- oder Pensionszusagen liegen vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines biologischen Ereignisses (Alter, Tod, Invalidität) Versorgungsleistungen aus eigenen Mitteln zu erbringen. Solche Zusagen, für deren Erfüllung der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bilden kann, räumen dem Arbeit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3 Externe Durchführungswege

11.3.1 Ansparphase Beiträge des Arbeitgebers an kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte (nicht kapitalgedeckte) Versorgungssysteme (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Entscheidend hierfür ist, dass dem Arbeitnehmer bei diesen Durchführungswegen ...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1 Beiträge an eine Direktversicherung, kapitalgedeckte Pensionskasse oder einen Pensionsfonds

11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steu...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.2 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer durchführt. Pensionsfonds unterliegen ebenfalls der Aufsicht der BaFin. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pension...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 14 Auswirkungen auf die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens

Bei der Höhe des pfändbaren Einkommens ist zu differenzieren, ob die Entgeltumwandlung vor der Pfändung des Arbeitseinkommens vereinbart wird oder danach. 14.1 Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Pfändungsbeschluss Bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses ist nur das durch die Entgeltumwandlung reduzierte Entgelt pfändbares Einkommen i. ...mehr