Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Adoptionsrecht / 3.3.2 Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung

Auf Antrag kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Volladoption mit Minderjährigenwirkung ausgesprochen werden (§ 1772 BGB). Es muss sich um einen der im Gesetz genannten Fälle handeln. Praktisch relevant sind die Geschwisteradoption, wobei ein Adoptivkind minderjährig, ein anderes bereits volljährig ist, die nachgeholte Minderjährigenadoption, bei der da...mehr

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Pflichtteilsrecht / 4.2 Pflichtteilsquote

Die gesetzliche Erbquote, d. h. die Höhe des gesetzlichen Erbteils, hängt vom Vorhandensein der weiteren gesetzlichen Erben ab. Hierbei werden auch mitgerechnet: die nach § 1938 BGB von der gesetzlichen Erbfolge Ausgeschlossenen, die gem. §§ 2339 ff. BGB für erbunwürdig Erklärten und diejenigen, die ausgeschlagen haben. Wichtig Auswirkungen eines Erbverzichts Zu beachten ist, da...mehr

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ZErb 05/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Fleischer / Hüttemann (Hrsg.), Rechtshandbuch Unternehmensbewertung Handbuch, 2. Auflage 2019 Verlag Dr. Otto Schmidt. ISBN 9...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Materialienkommentar Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2019, 1662 Seiten, 169 EUR ISBN 978-3-95661-105-6 (In Kooperation mit Nomos Verlag) Endlich, auf dieses Buch habe ich lange gewartet. Und das nicht nur, weil ich die Gelegenheit hatte, den langwierigen Entstehungsprozess und die viele Arbeit, die damit verbunden war, aus der Ferne verfolgen zu dürfen. Nein, ...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / 1 Gründe

I. Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am … 2018 verstorbenen F (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO. Die Verfügungsbeklagte … schloss am … 19...mehr

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ZErb 05/2020, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. 1. Aus der Ehe des Erblassers mit seiner vorverstorbenen Ehefrau gingen keine Kinder hervor. Nach dem Ableben seiner Ehefrau nahm der Erblasser die Beteiligte zu 1, die eine Nichte seiner Ehefrau ist, im Wege der Erwachsenenadoption als Kind an und übertrug ihr am 22.7.2014 eine Immobilie (Sechs-Familienhaus). Die Beteiligte zu 2 ist die Freundin des Erblassers, der Betei...mehr

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ZErb 05/2020, Erfasst § 6 E... / a) Allgemeines

Festzuhalten ist zunächst, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eng mit dem Zivilrecht verwoben ist.[1] Zivilrechtliche termini und Deutungen sind vor allem für die Steuertatbestände von Bedeutung, die in ihrem Wortlaut explizit auf zivilrechtliche Normen verweisen, vgl. nur die hier streitgegenständlichen Erwerbe durch Erbanfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG oder abe...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Anwaltformulare Vorsorgevollmachten Gestaltung, Widerruf, Missbrauch Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2020, XXVI, 589 S., 89 EUR ISBN 978-3-95661-087-5 Von Dr. Claus-Henrik Horn als Herausgeber und Mitautor in 1. Auflage ist das Werk "Anwaltformulare Vorsorgevollmachten" Ende 2019 erschienen. Auf fast 600 Seiten orientiert sich das Werk streng an den Bedürfnissen des Pr...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführung und Gewinnzurechnung

Die Erbengemeinschaft tritt auch steuerrechtlicht als Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein.[1] Besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeins...mehr

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Personengesellschaft: Verer... / 1 Erb- und gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Anteilsvererbung

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession/Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Miterben über.[1] Treten mehrere Erben die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an, geht der gesamte Nachlass ungeteilt auf die Gemeinschaft der Erben über. Er wird gemeinschaftliches Eigentum, sog. Gesamthand...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird als "grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung" am Nachlass verfassu...mehr

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Personengesellschaft: Verer... / Zusammenfassung

Überblick Stirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, ist es keineswegs zwingend, dass der oder die Erben anstelle des Verstorbenen in die Gesellschaft eintreten. Über die Frage, wer beim Tod eines Gesellschafters einer Personengesellschaft die Gesellschaftsrechte erwirbt, entscheidet in erster Linie das Gesellschaftsrecht und nicht das Erbrecht. Die gesetzlichen R...mehr

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ZErb 04/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Bamberger / Roth / Hau / Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch Band 5: §§ 1922-2385, IPR, EGBGB, CISG Kommentar, 4. Auflage 2020 C.H...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht EuErbVO | IntErbRVG | DurchfVO Gierl / Köhler / Kroiß / Wilsch (Hrsg.) Nomos Verlag, 3. Aufl. 2020, 944 Seiten, 118 EUR ISBN 978-3-8487-4808-2 I. Erbfälle mit Auslandsberührung haben in der Praxis wachsende Bedeutung. Der europäische Gesetzgeber hat diesem Befund durch den Erlass der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)[1] Rechnung getragen, die sei...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / E. Formulierungsvorschlag zur Kombination aus Sockelvermächtnis mit aufgesetztem Supervermächtnis

Entscheidet man sich für eine solche Kombination aus verbindlicher Sockelvermächtnisanordnung mit einem zusätzlichen Supervermächtnis, ließe sich dieses wie folgt formulieren.[36] Vermächtnisse zur Beteiligung der Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden (1) Die folgenden Vermächtnisse bezwecken, allen oder einzelnen Vermächtnisnehmern eine Abfindung dafür zu gewähren, dass ...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / III. Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO

Nach der Rechtsprechung des BFH gilt § 42 AO mit Blick auf dessen allgemein gehaltenen Wortlaut für alle Steuerarten und ist somit im Erbschaftsteuerrecht anwendbar.[26] Lediglich aus der unterschiedlichen Struktur der gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuern kann sich jeweils ein unterschiedlich großer Anwendungsbereich für die Vorschrift ergeben, nicht aber ein al...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / 5

Anmerkung Das sog. Supervermächtnis stellt eine gleichermaßen reiz- wie anspruchsvolle Gestaltung dar, die einerseits dem Interesse der Ehegatten an einer weitgehenden Freiheit in Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten des längerlebenden Ehegatten Rechnung trägt und andererseits die erbschaftsteuerliche Belastung des Nachlasses durch die Ausnutzung der Steuerfreibeträge v...mehr

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ZErb 04/2020, Der Einstiegs... / 4

Anmerkung Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2014 den Finanzgerichten den Auftrag erteilt, Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG im Falle missbräuchlicher Gestaltungen durch die Auslegungen und Anwendung des § 42 AO zu vermeiden. Anders herum gewendet, sollte im Falle nicht missbräuchlicher Gestaltungen die Anrufung des BVerfG durch teleologisch begründete Korre...mehr

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ZErb 04/2020, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 2. bis 10. sind die Geschwister der Erblasserin bzw. Abkömmlinge vorverstorbener Geschwister. Der Beteiligte zu 1. ist der Patensohn des Ehemannes der Erblasserin; verwandtschaftliche Beziehungen zu der Erblasserin und ihrem 2011 vorverstorbenen Ehemann, die beide kinderlos waren, bestanden nicht. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 22.1.1992 hands...mehr

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ZErb 04/2020, Auswahl eines... / 1 Gründe

I. Der verwitwete Erblasser ist am 1.1.2017 verstorben. Er errichtete u.a. am 8.10.2004 ein notarielles Testament, in dem er seinen Sohn, den Beschwerdeführer, als Alleinerben einsetzte. Am 1.10.2007 errichtete er ein weiteres, handschriftliches Testament, in dem er seine drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben einsetzte. Sowohl der Beschwerdeführer als auch die beiden ander...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Die Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Zimmermann Erich Schmidt Verlag, 5. Aufl. 2019, Buch XLII, 558 Seiten, 98 EUR ISBN 978-3-503-18823-9 Das erfolgreiche Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis von Zimmermann ist soeben in fünfter, neu bearbeiteter Auflage erschienen. Die Neuauflage bringt zahlreiche Ergänzungen sowie ein Update in Bezu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufteilungsmaßstab

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Aufteilungsmaßstab ist dem jeweiligen Steuergesetz zu entnehmen. Liegt eine entsprechende Regelung nicht vor, gelten die vertraglichen Vereinbarungen der Beteiligten, ansonsten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz. 26 [Autor/Stand] Bei einer Erbengemeinschaft richtet sich die Aufteilung regelmäßig nach den Erbquoten. Denn wer als Erbe in welch...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Das notarielle Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis Ulf Schönenberg-Wessel C.H.Beck, 2020, Buch. XXIV, 406 S., 99 EUR ISBN 978-3-406-73987-3 Als Neuerscheinung ist das in der Überschrift bezeichnete Werk beim Verlag C.H. Beck veröffentlicht worden. Bereits das Vorwort des Verfassers, Notars und Rechtsanwalts Ulf Schönenberg-Wessel, würde sich uneingeschränkt eignen, um als eigene Rezension für d...mehr

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ZErb 04/2020, Vermögensverz... / 1 Gründe

I. Der am 20.4.1987 verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Von den Kindern aus erster Ehe sind zwei verstorben. Am Verfahren beteiligt sind daher drei Kinder aus erster Ehe (Beteiligte zu 2, 6 und 7) und drei Kinder aus der zweiten Ehe (Beteiligte 3 bis 5). Mit seiner Ehefrau errichtete der Erblasser am 28.6.1962 einen Ehe- und Erbvertr...mehr

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ZErb 04/2020, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 19.8.2019 verstorbene K. D. W. (im Folgenden: Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen. Die Erblasserin hatte am 10.7.2018 ein vom Amtsgericht – Nachlassgericht – S. am 20.9.2019 eröffnetes notarielles Testament errichtet (Bl. 44 ff. d.A.). Darin hatte die Erblasserin ihre Tochter E. G. als alleinige Vollerb...mehr

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ZErb 04/2020, Austausch des... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1-3 sind die drei Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr am … November 2012 vorverstorbener Ehemann H.-W. K. errichteten am 29.6.2001 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in dem sie ihre drei Kinder zu je 1/3 als Erben nach dem Tod eines jeden von ihnen einsetzten. Dem überlebenden Ehegatten vermachten sie alle zum ehelichen...mehr

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ZErb 03/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler (Hrsg.), Haftungsfallen im Erbrecht Praxishandbuch, 3. Auflage 2019 zerb Verlag. ISBN 978-3-95661-091-2. 49 EUR Neben der umfassenden praktischen Erfahrung der anwaltl...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Nachlassp... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren die Anordnung einer Nachlasspflegschaft für die – ihrer Ansicht nach unbekannten – Erben der Erblasserin. Die im Jahre 1974 verstorbene Erblasserin und der im Jahre 2016 verstorbene Herr B. waren in Erbengemeinschaft Eigentümer eines in einer ländlichen Region in Brandenburg gelegenen Hausgrundstücks (345 m² Gebäude- und Freifläche, 970 m² Landwirt...mehr

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ZErb 03/2020, Sockelvermäch... / III. Dinglicher Arrest

Eine Problematik und ein Risiko des Supervermächtnisses liegen darin begründet, dass mit dem Erbfall grundsätzlich unmittelbar ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den beschwerten Erben nach § 2174 BGB entsteht. Dieser Anspruch kann dinglich durch Arrest gemäß § 916 ZPO gesichert werden, was ein Risiko für den Ehegatten als Vermächtnisschuldner darstellt.[51] Die in der auss...mehr

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ZErb 03/2020, Sockelvermäch... / 3. Anforderungen an das Zweckvermächtnis gemäß § 2156 BGB

Im Hinblick auf die Bestimmung des Vermächtnisgegenstandes eröffnet § 2156 BGB den größten Gestaltungsspielraum. Danach kann der Erblasser, wenn er nur den Zweck des Vermächtnisses bestimmt hat, die Bestimmung des Gegenstandes, der Bedingungen der Leistung und deren Zeit dem Beschwerten oder einem Dritten überlassen.[23] Die Bestimmung des Zwecks setzt dabei voraus, dass der...mehr

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ZErb 03/2020, Sockelvermäch... / 2. Anforderungen an die Anteilsbestimmung gemäß § 2153 BGB

Die Bestimmung der Anteile mehrerer Bedachter am Vermächtnisgegenstand richtet sich, wie sich schon aus dem Wortlaut des § 2153 BGB ergibt, nach § 2151 BGB. Es handelt sich lediglich um einen Unterfall des Bestimmungsvermächtnisses.[22]mehr

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ZErb 03/2020, Sockelvermäch... / 5. Bestimmung des Wertes auf null oder gegen null?

Vor dem Hintergrund der angestrebten Flexibilität des überlebenden Ehegatten stellt sich die Frage, ob der Umfang des Vermächtnisses wertmäßig auf null festgelegt werden könnte. Zur Beantwortung dieser Frage sind unterschiedliche Konstellationen in den Blick zu nehmen. § 2151 BGB geht schon dem Wortlaut nach davon aus, dass der Vermächtnisgegenstand feststeht und allein im Hi...mehr

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ZErb 03/2020, Sockelvermäch... / I. Kein Verstoß gegen § 2065 Abs. 2 BGB

§ 2065 BGB regelt die materielle Höchstpersönlichkeit letztwilliger Verfügungen und ergänzt damit die in § 2064 BGB enthaltene formelle Höchstpersönlichkeit.[8] § 2065 Abs. 2 BGB bezweckt sicherzustellen, dass die Entscheidung über das Schicksal des Nachlasses nicht von Personen getroffen wird, die sich der Verantwortung für die Verwendung dieses Vermögens gar nicht als Inha...mehr

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ZErb 03/2020, Betreuungsrec... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens. Für die Betroffene ist wegen einer schweren geistigen Behinderung eine Betreuung eingerichtet. Nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2014 wurde ihr Vater, der Beteiligte zu 1, zum Betreuer unter anderem mit dem Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt. Mit Beschl. v. 12.7....mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nachlassverbindlichkeit

Die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 – 1969 BGB) u damit auch die Beerdigungskosten belasten das übernommene Vermögen, nicht den Erben als estpfl Person. Deshalb kommt ag Belastung allenfalls insoweit in Betracht, als die Verbindlichkeit nicht aus dem Nachlass getilgt werden kann. Wenn der Nachlass dazu nicht ausreicht, hat der Erbe die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Probleme der internationalen Forderungsvollstreckung

Rz. 3 Bei der Vollstreckung in eine Geldforderung (§ 829 Abs. 1 ZPO) wird nicht unterschieden, welche Rechtsordnung der Forderung zugrunde liegt, ob sie nach deutschem oder ausländischem Recht begründet ist. Auch spielt es, sofern die Zuständigkeit eines inländischen Amtsgerichts zum Erlass des Pfändungsbeschlusses gegeben ist (§ 828 Abs. 1 und 2 ZPO), keine Rolle, ob der Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind (Abs. 1 Satz 1 Fall 2)

Rz. 8 § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt (BGH, Rpfleger 2019, 102 = NZM 2019, 223; BGH ZInsO 2014, 1609 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 2014, 606 = FamRB 2014, 334 = FoVo 2014, 164 = Vollstreckung effektiv 2014, 169; BGH, ZInsO 2016, 961 = Rpfleger 2016, 590 = Vollstreckung effekt...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Erbrecht

BGH, Urt. v. 13.11.2019 – IV ZR 317/17 Auch im Falle einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den Beschenkten zustehende Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2332 Abs. 2 BGB a.F. in drei Jahren von dem Eintritt des Erbfalles an.mehr

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ZErb 02/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing, Erbrecht in der notariellen Praxis, inklusive Musterdownload Muster – Beispiele – Checklisten Handbuch, 2. Auflage 2019 Deutscher Notarverlag. ISBN 978-3-95646-177-4. ...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Folgen des privaten Aufgebots

Die Teilung darf erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist erfolgen;[18] eine Teilung vor Ablauf der Anmeldefrist führt zur Unwirksamkeit des privaten Aufgebots und schafft keine Quotenhaftung. Das Aufgebot des § 2061 BGB wirkt nach h.M. auch gegen die Gläubiger des § 1972 BGB (Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen).[19] Der Aufruf nach § 2061 BGB bringt ...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. Allgemeines

Das deutsche Erbrecht begrenzt die Zahl der Erbordnungen nicht (§ 1929 BGB), es geht bis zu Adam und Eva zurück; anders als teilweise im Ausland (Österreich z.B. begrenzt das gesetzliche Erbrecht auf vier Linien;[35] die Schweiz auf drei Parentel[36]). Theoretisch gibt es also immer einen Verwandten, der gesetzlicher Erbe ist; rein praktisch kann er oft nicht festgestellt we...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / IV. Die Form der Ausschlagung

Die Ausschlagung hat dem Nachlassgericht gegenüber zu erfolgen; sie ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben, § 1945 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 128 BGB, §§ 40, 63 BeurkG. Kommt ausländisches Erbrecht zur Anwendung und erklärt der Erbe die Ausschlagung vor dem deutschen Nachlassgericht, wo er seinen Aufenthalt hat, ist Folgendes ...mehr

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ZErb 02/2020, Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens inunruhigen Zeiten

Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Erbrecht & Unternehmensnachfolge"[3] veranstaltete am 15. November 2019 – in Kooperation mit dem Verband unabhängiger Family Offices (VUFO)[4] – ein Symposium zum Thema "Nachhaltigkeit in populistischen Zeiten – Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens in unruhigen Zeiten" in den Räumlichkeiten d...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / b) Doppelte Veröffentlichung

Die private Aufforderung ist im Bundesanzeiger und in dem für die Veröffentlichungen des Nachlassgerichts bestimmten Blatt (das beim Amtsgericht zu erfragen ist) zu veröffentlichen (§ 2061 Abs. 2 BGB); daran kann Landesrecht, wonach nur noch im eBAnz zu veröffentlichen sei, nichts ändern. Die doppelte Veröffentlichung muss der Miterbe (bzw. der Nachlasspfleger, Testamentsvol...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / a) Rechtslage bis zum 16.8.2015

Bis 2009 richtete sich die internationale Zuständigkeit unter Geltung des FGG nach dem Grundsatz des Gleichlaufs zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht und bejahte daher – vorbehaltlich besonderer staatsvertraglicher Zuständigkeitsregelung – die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichtsbarkeit, wenn für die Erbfolge zumindest teilweise deutsches mat...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / b) Rechtslage seit dem 17.8.2015

Für Sterbefälle seit dem 17.8.2015 gilt die EU-ErbVO. Die Art. 4 ff. EU-ErbVO regeln seither vorrangig gegenüber § 105 FamFG für die Gegenstände, die in den Anwendungsbereich der EU-ErbVO fallen, die internationale Zuständigkeit des Nachlassgerichts.[9] Ob dieser Vorrang auch für alle nachlassgerichtliche Verfahren gilt, ist umstritten. Die in Art. 4 ff. EU-ErbVO geregelten g...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Handhabung im eBAnz

Wenn der Erblasser in Deutschland stirbt und Vermögen in Deutschland sowie ein Ferienhaus in Spanien hinterlässt, ist natürlich denkbar, dass er irgendwann eine Spanierin (oder sonst jemanden) in einem Testament bedacht hat; wenn es dafür keine Anhaltspunkte gibt, bleibt es wie auch andere theoretischen Möglichkeiten außer Betracht,[53] der ENZ-Antrag der deutschen Erben wir...mehr