Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / II. Wertgrößen der Vermögenspositionen in der Auskunftsphase

Ähnlich stellt sich die Problematik bei den Vermögenspositionen dar. Bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen erfolgt die Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs entgegen § 1379 Abs. 1, S. 3, 2. Alt. BGB per se durch eine (Unternehmens-)Bewertung, die der Erbe auf Kosten des Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 2 BGB beauftragen "darf".[16] Dieses sieht der Wertermittlung...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Einzelbuchung in Blöcken:

Preis pro Block [3] (Do.: vormittags/nachmittags, Fr.: vormittags) 130,00 EUR für Mitglieder der AG Familienrecht und/oder der AG Erbrecht, 85,00 EUR für Mitglieder im FORUM Junge Anwaltschaft, 85,00 EUR Junganwälte bis zu 3 Jahren nach der Zulassung, 85,00 EUR für Einführungsseminar Familienrecht-Absolventen, 185,00 EUR für Nichtmitglieder FF 9/2020, S. 338 - 339mehr

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ZErb 09/2020, Antrag auf En... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die von dem Beteiligten zu 4 beantragte Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Amt des Testamentsvollstreckers, das sich allein auf die Erbteile der Beteiligten zu 4 und 5 (zu je 7/20) bezieht, vorliegen. 1. Die formellen Vorausse...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 1

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Die Beteiligten sollten, soweit sie nicht die derzeit kaum berechenbare Rechtsprechung in Kauf nehmen wollen, auf eine vertragliche Regelung ihrer Angelegenheiten Wert legen. Neben den Regelungsfragen beim Bau einer Immobilie bzw. deren Mitfinanzierungsmodellen, stehen insbesondere die Regelungen betreffend ...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Teilnehmerbeitrag Gesamtbuchung:

360,00 EUR für Mitglieder der AG Familienrecht und/oder der AG Erbrecht, 225,00 EUR für Mitglieder im FORUM Junge Anwaltschaft, 225,00 EUR Junganwälte bis zu 3 Jahren nach der Zulassung, 225,00 EUR für Einführungsseminar Familienrecht-Absolventen, 525,00 EUR für Nichtmitgliedermehr

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ZErb 09/2020, Wegfall der a... / Leitsatz

1. Ein notarieller Erbvertrag (1997), in dem die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann sich gegenseitig – unter ausdrücklich vereinbarter Bindungswirkung – als alleinige und unbeschränkte Erben und zu Erben des Letztversterbenden "mit Beteiligung zu je ein Halb" den gemeinsamen Sohn und die "ersteheliche" Tochter der Erblasserin eingesetzt haben, steht der Wirksamkeit ...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer ist der Sohn der Eheleute A und B. Die Eheleute haben zweinotarielle gemeinschaftliche Testamente errichtet, eins im Januar 2011 vor dem Notar […] und ein Weiteres im Juli 2016 vor dem Notar […] Im November 2019 errichtete der Ehemann B vor dem Notar […] einen Widerruf, in dem er gegenüber der Erblasserin seine sämtlichen in den beiden genannten Testame...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 1 Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht In den Erwägungsgründen 1, 7, 20, 22 bis 24, 29, 32, 37, 39, 59, 61 und 67 der Verordnung Nr. 650/2012 heißt es: "(1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums hat die Union im Bereic...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / I. Der Vorbehaltserbe und seine Rechtsstellung

Kehrseite des im BGB verankerten Vonselbsterwerbs, d.h. dem Anfall einer Erbschaft in der Sekunde des Todesfalles ohne Zutun des Erben, ist das Recht zur Entsagung der Erbschaft durch die Ausschlagung (§§ 1942 ff. BGB). Der sich noch innerhalb der Ausschlagungsfrist befindliche Erbe, der die Erbschaft noch nicht angenommen hat, wird als vorläufiger Erbe bezeichnet.[2] Die Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 97... / 2.1 Grundsätzliche

Rz. 3 § 97 S. 1 EStG ordnet an, dass das nach § 10a EStG oder Abschnitt XI EStG geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf die Zulage nicht übertragbar sind. Soweit die Übertragung ausgeschlossen ist, besteht Pfändungsschutz (§ 851 Abs. 1 ZPO). Dies entspricht der gesetzgeberischen Ko...mehr

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ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr

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ZErb 08/2020, Nacherbenverm... / Aus den Gründen

I. Die Antragstellerin begehrt einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk, die Verfahrenspflegerin und das Nachlassgericht halten einen solchen Vermerk für erforderlich. Der Erblasser hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung und war bis zu seinem Tode mit der Antragstellerin verheiratet, die drei Kinder aus erster Ehe hat. Mit notariell beurkundetem Erbvertrag vom 21.8.1989 (Bl. ...mehr

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ZErb 08/2020, Beweislast fü... / Aus den Gründen

I. Die Erblasserin und ihr am 2.8.2002 vorverstorbener Ehemann schlossen am 19.5.1992 einen notariell beurkundeten Erbvertrag, mit welchem sie sich wechselseitig zu Alleinerben bestimmten. Weiter verfügten sie die Einsetzung des Beteiligten zu 2 – des aus erster Ehe stammenden Sohnes des vorverstorbenen Ehemannes – zum Alleinerben des Zuletztversterbenden. Unter § 4 des Erbve...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 2. Thesaurierungsentscheidung und Verfassungsrecht

Diese andere Rechtsquelle könnte für den Erben Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG sein, der sein Erbenerwerbsrecht als Ausfluss der Testierfreiheit des Erblasers eigenständig ab dem Erbfall schützt. Die gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Testierfreiheit des Erblassers schafft womöglich ab dem Erbfall auch das Erbschaftserwerbsrecht des Erben als dessen persönliche Rechtsposition.[1...mehr

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ZErb 08/2020, Antragsbindun... / 1 Gründe

Die gemäß §§ 352 e, 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. I. Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin U., verstorben in 2018. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin. Mit notariellem, gemeinschaftlichem Testament vom 20.10.1982 setzten die Erblasserin und ihr 1984 verst...mehr

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ZErb 08/2020, Anspruch auf ... / 3 Anmerkung

Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat nunmehr zu maßgeblichen Punkten des notariellen Nachlassverzeichnisses Stellung nehmen können. Die Entscheidung führt zur weiteren Klarheit bei der Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse. Der BGH unterstreicht die umfassenden Ermittlungspflichten des Notars, ohne insoweit jedoch auf die verfassungsrechtliche Dim...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 1. Grundlagen

Die Dauervollstreckung nach § 2209 BGB "trägt ihren Zweck in sich selbst: sie ist um ihrer selbst willen vom Erblasser angeordnet", so schon Karl Holtz (vgl. Teil 2 Abschnitt II., ZErb 2020, 197).[1] Indes regelt das Gesetz die Nachlassverwaltung nur in zwei Paragraphen, §§ 2205 und 2216 BGB, und begnügt sich mit einem unbestimmten Rechtsbegriff und äußerster Knappheit.[2] E...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 8

Das Gesetz lässt den Testamentsvollstrecker bei der Nachlassverwaltung allein, mehr als die allgemeinen Vorgaben der §§ 2205, 2216 und 2217 BGB gibt es nicht.[68] Daher ist der Testamentsvollstrecker für rechtmäßige und rechtssichere Verwaltungsentscheidungen auf die gesetzliche Systematik und diese beachtende Rechtsprechung dringend angewiesen. Die seit langem unklare Recht...mehr

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ZErb 08/2020, Vorrang der E... / Aus den Gründen

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens. II. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht erfüllt. Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unzulässig ist. 1. Die Verfassungsbeschwerde wahrt bereits nicht den in ...mehr

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ZErb 08/2020, Keine Vormerk... / Aus den Gründen

I. Die Beteiligten sind Miteigentümer zu je ½-Anteil des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes. Mit notarieller Urkunde vom 15.10.2019 vereinbarten sie unter der Überschrift "Gegenseitiges entgeltliches Zuwendungsversprechen auf den Todesfall" die Verpflichtung, jeweils ihren hälftigen Miteigentumsanteil auf den jeweils anderen zu übertragen. Die Pflicht stehe unter der au...mehr

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ZErb 08/2020, Keine Vormerk... / Leitsatz

Verpflichten sich Miteigentümer eines Grundstücks, jeweils ihren hälftigen Miteigentumsanteil auf den jeweils anderen zu übertragen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Übertragende versterbe und der Erwerber den Übertragenden überlebe und die Pflicht auflösend bedingt sei durch den Erwerb des anderen Miteigentumsanteils und durch die Erklärung des Rücktritts seitens...mehr

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ZErb 08/2020, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für die Revision noch von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe ein Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB hinsichtlich der beiden Wohnungen bezogen auf den Todestag des Erblassers zu, weil er einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Bezug auf die zwischen der Beklagten und dem Erblasser für den Todesfall...mehr

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Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung

Leitsatz Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert, die bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen des erwerbenden Ehegatten hinzuzurechnen ist. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 ErbStG, § 1363, § 1371 Abs....mehr

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ZErb 07/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht Kommentar 4. Auflage 2020, Buch. zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-080-6. 169,00 E...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / V. Unterschiede im materiellen Erbrecht

In der Praxis von großer Bedeutung im Hinblick auf deutsch-amerikanische Erbfälle ist das Fehlen eines Pflichtteilsrechts in den meisten Bundesstaaten der USA. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es oftmals gesetzliche Unterhaltsansprüche gegen den Nachlass gibt. 1. Form der Testamentserrichtung Auch die erforderliche Form eines Testaments unterscheidet sich deutlich. So s...mehr

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ZErb 07/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / 2. Bewegliches Vermögen

Für bewegliches Vermögen wird stattdessen an das Domizil (domicile) des Erblassers im Todeszeitpunkt angeknüpft.[4] Dieser stellt den primären Anknüpfungspunkt des Personalstatuts dar. Der Begriff unterscheidet sich erheblich vom deutschen Begriff des Wohnsitzes. Entscheidend für das domicile ist die rechtliche Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesstaat.[5] Dies ist vergl...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / I. Einführung

Das Erbrecht der US-amerikanischen Bundesstaaten[1] stellt für die Bestimmung des anwendbaren Rechts nicht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers ab. Ob der Erblasser im Zeitpunkt des Todes auch die deutsche Staatsangehörigkeit innehatte, ist daher für den in den USA belegenen Nachlass grundsätzlich unbeachtlich. 1. Unbewegliches Vermögen Dabei ist zu beachten, dass in den...mehr

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ZErb 07/2020, Probleme bei ... / III. Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft?

Stirbt der Vermieter, erlischt hierdurch das Mietverhältnis nicht; vielmehr wird es mit dem Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers fortgesetzt. Wird der Erblasser durch mehrere Personen beerbt, entsteht eine aus diesen bestehende Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Für die hier interessierende Frage, ob bei der Auseinandersetzung über Nachlassimmobilien die Regelung...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / 1. Unbewegliches Vermögen

Dabei ist zu beachten, dass in den USA unterschiedliche Anknüpfungspunkte[2] für bewegliches und unbewegliches Vermögen gelten. Auf das unbewegliche Vermögen, insbesondere Grundstücke, ist das Recht desjenigen Bundesstaates anwendbar, in dem der Nachlassgegenstand belegen ist.[3] Dementsprechend wird zum Beispiel ein Haus in San Francisco nach kalifornischem Erbrecht und ein...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / II. Anwendbares Recht

Auf bewegliches Vermögen in den USA kann auch deutsches Erbrecht zur Anwendung kommen, wenn der Erblasser sein letztes Domizil[13] in Deutschland hatte, völlig unabhängig davon, ob er deutscher Staatsangehöriger war oder nicht. Dagegen findet auf unbewegliches Vermögen in den USA stets das Recht des Bundesstaates Anwendung, in welchem sich das unbewegliche Vermögen befindet....mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / 2. Gesetzliche Erbfolge

Wenn es kein oder kein wirksames Testament gibt, bestimmt sich die Frage, wer Erbe wird (succession) nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet sich von den Regelungen des deutschen Rechts erheblich.mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / VI. Rechtswahl

Aufgrund dieser grundlegenden Unterschiede sollte genau abgewogen werden, welches Recht für den Nachlass zur Anwendung kommen soll. Eine Regelung im Testament ist zwingend erforderlich. Praxis-Beispiel Formulierungsbeispiel: "Rechtswahl:" Für meinen gesamten Nachlass soll deutsches Erbrecht gelten.“mehr

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ZErb 07/2020, Probleme bei ... / I. Einführung

In seinem Beitrag in der ZErB 10/2019 zum Verhältnis von Miet- und Erbrecht kommt Zwißler zu dem zusammenfassenden Ergebnis, beide Rechtsgebiete seien derart gut aufeinander abgestimmt, dass hier Friktionen nicht auftreten. Konkret führt er aus, dass insbesondere bei Versterben des Vermieters den beiderseitigen Interessen von Vermieter- und Mieterseite durch das bürgerliche ...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / IV. Internationales Privatrecht

Welches Erbrecht anzuwenden ist, wird durch das sogenannte internationale Privatrecht (choice-of-law) entschieden. Dieses Recht ist in den meisten US-Bundesstaaten im Wesentlichen gleich. Es folgt allerdings ganz anderen Regeln als das deutsche internationale Privatrecht. So stellen deutsche Gerichte für Erbfälle nach dem 17.8.2015[18] nach Inkrafttreten der Europäischen Erb...mehr

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FF 0708/2020, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)5. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2020, geb., 1959 SeitenISBN 978-3-406-73277-5179 EUR Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird die Neuauflage des bewährten Anwaltshandbuchs vorgelegt. In der fünften Auflage ist das Werk um mehr als 150 Seiten auf den stattlichen Umfang von jetzt knapp 2000 Seiten angewachsen – ein Hinweis darauf, dass das Fam...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / 1. Form der Testamentserrichtung

Auch die erforderliche Form eines Testaments unterscheidet sich deutlich. So sind die in Deutschland üblichen Formen wie notarielles Testament und eigenhändiges Testament in den USA weitgehend unbekannt. In den USA ist das sogenannte 2-Zeugen-Testament (witnessed will)[25] üblich. Dieses wird durch den Erblasser oder durch einen von ihm beauftragten Dritten verfasst und dann...mehr

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AGS 07/2020, Irreführende W... / 1 Sachverhalt

Das Kammermitglied verfasste für seine Anwaltskanzlei ein Werbeblatt zum Diesel-Abgasskandal, welches u.a. folgende Inhalte hatte: Hinweis "Motorrechte: Traffic Law. Die Verkehrsrechtsexperten." Weiterhin heißt es in dem Werbeblatt: Hinweis "Als Spezialisten auf dem Gebiet, sorgen unsere Rechtsanwälte dafür, dass Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld kommen." Auf der zweiter Seit...mehr

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ZErb 07/2020, Fortwirkung e... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Tode der 2018 verstorbenen gemeinsamen Mutter (im Folgenden: Erblasserin). Diese hatte 2001 ein notarielles Testament errichtet, mit dem sie den Beklagten zu ihrem alleinigen Erben eingesetzt hatte; zugleich hatte sie alle bisherigen Verfügungen von Todes wegen widerrufen und ihrer vormals ...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 3 Erbrecht des Fiskus

§ 1936 BGB bestimmt, dass der Staat als letzter in der gesetzlichen Erbfolgeordnung ein sog. Noterbrecht hat. Der Staat gelangt nur dann zur Erbfolge, wenn kein Verwandter, Lebenspartner oder Ehegatte vorhanden ist oder deren gesetzliche Erbberechtigung weggefallen ist[1] da auch die entferntesten Verwandten gegenüber dem Staat vorrangig zur Erbfolge gelangen.[2] Ebenso wie j...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.7 Erbrecht des verwandten Ehegatten

In Anlehnung an § 1927 BGB stellt § 1934 BGB klar, dass der überlebende Ehegatte, der zugleich erbberechtigter Verwandter ist, den Ehegattenerbteil und den Verwandtenerbteil nebeneinander erhält.[1] Da es sich um besondere Erbteile handelt, ist es beispielsweise möglich, den Ehegattenerbteil auszuschlagen, um den kleinen Pflichtteil und daneben den konkreten Zugewinnausgleic...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.2 Adoption

Nach §§ 1741 ff. BGB kann auch die Annahme als Kind ein Verwandtschaftsverhältnis begründen. Da das Adoptionsrecht zum 1.1.1977 grundlegende Änderungen erfahren hat,[1],ist zunächst zu klären, ob die Adoption bis zum 31.12.1976 stattfand oder danach. Adoptionen vor dem 1.1.1977 Für Adoptionen vor dem 1.1.1977 galt, dass das adoptierte Kind sein volles Erbrecht in Bezug auf sei...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.3 Nichteheliche Kinder

Bis zum 30.06.1970 galt das nichteheliche Kind als nicht mit dem biologischen Vater verwandt,[1] Ab dem 01.07.1970 sah § 1934a BGB a. F. einen Erbersatzanspruch zugunsten nichtehelicher Kinder vor. Nach § 1934d BGB a. F. bestand auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Erbausgleichs.[2] Das 1. ErbGleichG führte mit Wirkung für alle Erbfälle ab dem 01.04.1998 für ab dem 01.07.19...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / Zusammenfassung

Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924 ff. BGB normiert. Sie verfolgt das Ziel der gerechten Verteilung des Nachlasses unter den Verwandten des Erblassers. Wer Erbe wird, bestimmt sich, wenn der Erblasser die Verteilung seines Nachlasses nicht durch Verfügung von Todes wegen geregelt hat, nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sowohl bei der gewillkürten als auch bei...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.7 Gesetzliche Erben fernerer Ordnungen

Sind auch keine gesetzlichen Erben der vierten Ordnung vorhanden, geht das Erbrecht an die Verwandten der fünften oder ferneren Ordnung. Auch hier gilt das Gradualsystem.[1] Ist ein Ehepartner bzw. ein eingetragener Lebenspartner vorhanden, so verdrängt dieser auch die gesetzlichen Erben fernerer Ordnungen.[2]mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.6 Gesetzliche Erben vierter Ordnung

Gem. § 1928 Abs. 1 BGB gehören zu den gesetzlichen Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. In Abweichung zu den vorhergehenden Ordnungen bestimmt sich bei den Erben vierter Ordnung das gesetzliche Erbrecht nicht mehr nach Linien und Stämmen (Parentelsystem), sondern nach dem Gradualsystem.[1] Danach ist der Verwandtschaftsgrad, der von der...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.2 Voraussetzungen

Ausgangsvorschrift für das Ehegattenerbrecht ist § 1931 BGB. Hieraus ergibt sich, dass dem Ehegatten neben den Verwandten ein gesetzliches Erbrecht zusteht. Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehen. Weiterhin muss der Ehegatte den Erblasser auch überleben. Versterben die Ehegatten gleichzeitig, beerben sie sich gegenseitig nicht.[1] Für den eingetragenen Lebenspartne...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.3 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung

Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge.[1] Erben zweiter Ordnung sind gemäß § 1925 Abs. 1 BGB die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (also beispielsweise die Geschwister des Erblassers). Das Rangverhältnis der Erben zweiter Ordnung untereinander wird von § 1925 Abs. 2 und Abs. 3 BGB festgelegt. Solange noch beide Elterntei...mehr

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ZErb 06/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Beck'sches Handbuch der Personengesellschaften, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Handbuch, 5. Auflage 2020. ISBN 978-3-406-741...mehr

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ZErb 06/2020, Abweichung de... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte ist gemeinsam mit K. in Erbengemeinschaft als Eigentümer eines Viertelanteils an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen. Als Grundlage für die Eintragung ist vermerkt: Einantwortungsbeschluß des Bezirksgerichts Josefstadt vom 13.3.2017, Az: … ; eingetragen am 3.7.2017. Dem lag folgendes zu Grunde: Ursprünglich war der Bruder des Beteiligten Eigentümer des V...mehr