Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 4. Das Erbenaufgebot im eBAnz

In die Suchmaske kann man eingeben: "§ 352d FamFG; Gerichtlicher Teil". Es finden sich wenige Aufgebote. Manchmal sind der Anordnungsbeschluss des Rechtspflegers und das Aufgebot veröffentlicht, manchmal (richtigerweise) nur das Aufgebot. Teils wird der Nachlasswert angeben ("kleines Grundstück"), teils nicht. Die Angabe des Nachlasswertes ist zwar nicht vorgeschrieben, aber...mehr

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ZErb 02/2020, Ergänzende Te... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 18.5.1939 das folgende handschriftliche Testament: Zitat "Mein Testament" Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:I. Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, … und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.II. E. A. in Breslau ist auf jeden F...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. Zweck

Ist ein Erbscheinsantrag gestellt, hat das Nachlassgericht von Amts wegen zu ermitteln, ob die erbrechtlichen Verhältnisse die Erteilung des begehrten Erbscheins gestatten, ob also z.B. der Antragsteller tatsächlich Alleinerbe oder nur Miterbe ist; den Tod von Geschwistern usw. muss der Antragsteller in der Regel durch öffentliche Urkunden, z.B. Sterbeurkunden, nachweisen (§...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 2. Ermittlungen

Der Feststellung des Fiskus-Erbrechts müssen Ermittlungen (d.h. die Suche nach Erben) vorausgehen, wie der Wortlaut des § 1964 BGB zeigt. Die Ermittlungen kann das Nachlassgericht selbst anstellen oder damit einen Nachlasspfleger beauftragen.[38] Wie lange zu ermitteln ist, ob auch im Ausland zu ermitteln ist und ob spezialisierte Personen wie z.B. gewerbliche Erbenermittler...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. EU-Regelung

Wenn jemand in Deutschland einen Erbschein beantragt, werden neben dem Antragsteller andere Beteiligte nur beschränkt hinzugezogen (vgl. § 345 Abs. 1 FamFG); eine Veröffentlichung des Antrags etwa im eBAnz erfolgt nicht, obwohl die Existenz anderer Testamente denkbar ist. Anders ist es theoretisch beim Europäischen Nachlasszeugnis. Wer ein solches Zeugnis beantragt, soll[52]...mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung ei... / 2 Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2018, 143 veröffentlicht ist, waren Pflichtteilsergänzungsansprüche des Klägers aus § 2329 BGB bereits bei Eingang der Klageschrift verjährt. Daher seien auch die mit der Stufenklage vorbereitend geltend gemachten Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung aus § 242...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Aufgebot

Waren die Ermittlungen erfolglos, kommt ein Aufgebot im eBAnz in Frage; dafür ist das Nachlassgericht zuständig[43] (Aktenzeichen VI), nicht etwa die Zivilabteilung des Amtsgerichts (Aktenzeichen C); das ist spätestens seit Verschiebung des Aufgebotsverfahrens von der ZPO in das FamFG (2009) eindeutig, trotzdem finden sich noch vereinzelt Beschlüsse der Zivilabteilung im eBA...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1934 Erbrecht des verwandten Ehegatten

Gesetzestext 1Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. 2Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil. A. Allgemeines Rz. 1 S. 1 hat lediglich klarstellende Funktion. Diese Vorschrift spricht, wie auch § 1927 BGB, eine Selbstverständlichkeit aus. Aufgrund der Vorschrift des §...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1936 Gesetzliches Erbrecht des Staates

Gesetzestext 1Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 2Im Übrigen erbt der Bund. A. Allgemeines Rz. 1 § 1936 BGB regelt das gesetzliche Noterbrecht des Sta...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Gesetzestext (1)1Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. 2Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abk...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Deutsches Erbrecht

Rz. 2 Die Vorschrift des § 1936 BGB findet nur Anwendung, wenn nach den Regeln des Internationalen Privatrechts deutsches Erbrecht gilt. Nach bisher geltendem Recht war in erster Linie die Staatsangehörigkeit des Erblassers maßgeblich. Seit Inkrafttreten der EuErbVO, die für Erbfälle nach dem 16.8.2015 anzuwenden ist, entscheidet in erster Linie der gewöhnliche Aufenthalt de...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1965 Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte

Gesetzestext (1)1Der Feststellung hat eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte unter Bestimmung einer Anmeldungsfrist vorauszugehen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften. 2Die Aufforderung darf unterbleiben, wenn die Kosten dem Bestand des Nachlasses gegenüber u...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Erbrecht adoptierter Kinder

I. Adoption bis zum 31.12.1976 Rz. 18 Nach dem bis zum 31.12.1976 geltendem Recht wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den natürlichen Eltern[20] und deren Verwandten nicht aufgehoben. Das adoptierte Kind behielt sein volles Erbrecht gegenüber seinen Blutsverwandten (§ 1764 BGB a.F.). Zusätzlich erhielt das adoptierte Kind ein Erbrecht nach dem Annehmenden, es ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Auskunftsansprüche im Erbrecht

Rz. 1 Neben der Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers nach § 2027 BGB und derjenigen des Hausgenossen nach § 2028 BGB ergeben sich sowohl aus erbrechtlichen Vorschriften als auch aus schuldrechtlichen Vorschriften und aus Richterrecht vielfältige Auskunftsansprüche im Erbrecht. Inhalt und Zweck dieser Auskunftsansprüche unterscheiden sich voneinander; die Ansprüche reiche...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1954 Anfechtungsfrist

Gesetzestext (1)Ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar, so kann die Anfechtung nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2)1Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2343 Verzeihung

Gesetzestext Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat. A. Allgemeines Rz. 1 Die Erbunwürdigkeit soll die Verfügungsfreiheit des Erblassers schützen. Da der Erblasser über dieses subjektive Recht disponieren kann, ist auch ein Verzicht auf die ihn schützende Rechtsfolge der Erbunwürdigkeit möglich. Dies geschieht durch die (nachträgl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB §§ 2234 bis 2246 (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1968 Beerdigungskosten

Gesetzestext Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. A. Allgemeines I. Regelungsgehalt der Bestimmung Rz. 1 Bezüglich der Bestattung Verstorbener ist im Wesentlichen zwischen drei rechtlichen Komplexen zu unterscheiden: der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht, der privatrechtlichen Totenfürsorge und der Kostentragungspflicht betreffend die Kosten der Beer...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2094 Anwachsung

Gesetzestext (1)1Sind mehrere Erben in der Weise eingesetzt, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, und fällt einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls weg, so wächst dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. 2Sind einige der Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt, so tritt die Anwachsung zunächst unter ihne...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB §§ 2260 bis 2262 (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB §§ 2354 bis 2360 (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2128 Sicherheitsleistung

Gesetzestext (1)Wird durch das Verhalten des Vorerben oder durch seine ungünstige Vermögenslage die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Nacherben begründet, so kann der Nacherbe Sicherheitsleistung verlangen. (2)Die für die Verpflichtung des Nießbrauchers zur Sicherheitsleistung geltende Vorschrift des § 1052 findet entsprechende Anwendung. A. Voraussetzungen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2300a (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1969 Dreißigster

Gesetzestext (1)1Der Erbe ist verpflichtet, Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu ges...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2273 (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2348 Form

Gesetzestext Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. A. Allgemeines Rz. 1 Der Erbverzicht kann insbesondere für den Verzichtenden und dessen Abkömmlinge erhebliche Folgen haben, die oft nicht ausreichend abzuschätzen sind, da über ein zukünftiges Recht disponiert wird. Die Formvorschrift dient daher dem Schutz vor übereilten Entscheidungen. B. Tatbestand I. D...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2369 (aufgehoben)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2331a Stundung

Gesetzestext (1)1Der Erbe kann Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre, insbesondere wenn sie ihn zur Aufgabe des Familienheims oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwingen würde, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2374 Herausgabepflicht

Gesetzestext Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die zur Zeit des Verkaufs vorhandenen Erbschaftsgegenstände mit Einschluss dessen herauszugeben, was er vor dem Verkauf auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erlangt hat, das sich auf die ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2165 Belastungen

Gesetzestext (1)1Ist ein zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer im Zweifel nicht die Beseitigung der Rechte verlangen, mit denen der Gegenstand belastet ist. 2Steht dem Erblasser ein Anspruch auf die Beseitigung zu, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch. (2)Ruht auf einem vermachten Grundstück eine Hypothek, Grun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2375 Ersatzpflicht

Gesetzestext (1)1Hat der Verkäufer vor dem Verkauf einen Erbschaftsgegenstand verbraucht, unentgeltlich veräußert oder unentgeltlich belastet, so ist er verpflichtet, dem Käufer den Wert des verbrauchten oder veräußerten Gegenstands, im Falle der Belastung die Wertminderung zu ersetzen. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Käufer den Verbrauch oder die unentgeltliche...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1983 Bekanntmachung

Gesetzestext Das Nachlassgericht hat die Anordnung der Nachlassverwaltung durch das für seine Bekanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen. A. Allgemeines Rz. 1 Die Bestimmung ordnet die öffentliche Bekanntmachung der Anordnung der Nachlassverwaltung im Interesse des Schutzes des Rechtsverkehrs an. Dies ist notwendig, weil mit der Anordnung der Nachlassverwaltung der Ve...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Wahlrecht zwischen testamentarischem und erbvertraglichem Erbrecht (Abs. 2)

Rz. 6 Das Wahlrecht zwischen testamentarischem und erbvertraglichem Erbrecht ergibt sich aus Abs. 2. Voraussetzung ist hier kein gesetzliches Erbrecht. Ob die gestalterische Erklärung allerdings Vorteile bringt, ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Rz. 7 Die wesentliche Wirkung liegt in § 2289 BGB (Aufhebungswirkung).[11] Im Widerspruch zum Erbvertrag stehende testamentari...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB §§ 2258a bis 2258b (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2230 (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB §§ 2263a bis 2264 (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB §§ 2334 bis 2335 (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2277 (weggefallen)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2158 Anwachsung

Gesetzestext (1)1Ist mehreren derselbe Gegenstand vermacht, so wächst, wenn einer von ihnen vor oder nach dem Erbfall wegfällt, dessen Anteil den übrigen Bedachten nach dem Verhältnis ihrer Anteile an. 2Dies gilt auch dann, wenn der Erblasser die Anteile der Bedachten bestimmt hat. 3Sind einige der Bedachten zu demselben Anteil berufen, so tritt die Anwachsung zunächst unter...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2364 (aufgehoben)

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1994 Inventarfrist

Gesetzestext (1)1Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers zur Errichtung des Inventars eine Frist (Inventarfrist) zu bestimmen. 2Nach dem Ablauf der Frist haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, wenn nicht vorher das Inventar errichtet wird. (2)1Der Antragsteller hat seine Forderung glaubhaft zu machen. 2Auf die Wirksamkeit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2124 Erhaltungskosten

Gesetzestext (1)Der Vorerbe trägt dem Nacherben gegenüber die gewöhnlichen Erhaltungskosten. (2)1Andere Aufwendungen, die der Vorerbe zum Zwecke der Erhaltung von Erbschaftsgegenständen den Umständen nach für erforderlich halten darf, kann er aus der Erbschaft bestreiten. 2Bestreitet er sie aus seinem Vermögen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge zum E...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2280 Anwendung von § 2269

Gesetzestext Haben Ehegatten oder Lebenspartner in einem Erbvertrag, durch den sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, oder ein Vermächtnis angeordnet, das nach dem Tode des Überlebenden zu erfüllen ist, so findet die Vorschrift des § 2269 entsprechende Anwendung. A. Allge...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2008 Inventar für eine zum Gesamtgut gehörende Erbschaft

Gesetzestext (1)1Ist ein in Gütergemeinschaft lebender Ehegatte Erbe und gehört die Erbschaft zum Gesamtgut, so ist die Bestimmung der Inventarfrist nur wirksam, wenn sie auch dem anderen Ehegatten gegenüber erfolgt, sofern dieser das Gesamtgut allein oder mit seinem Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet. 2Solange die Frist diesem gegenüber nicht verstrichen ist, endet sie au...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2213 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass

Gesetzestext (1)1Ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, kann sowohl gegen den Erben als gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden. 2Steht dem Testamentsvollstrecker nicht die Verwaltung des Nachlasses zu, so ist die Geltendmachung nur gegen den Erben zulässig. 3Ein Pflichtteilsanspruch kann, auch wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwa...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2299 Einseitige Verfügungen

Gesetzestext (1)Jeder der Vertragschließenden kann in dem Erbvertrag einseitig jede Verfügung treffen, die durch Testament getroffen werden kann. (2)1Für eine Verfügung dieser Art gilt das Gleiche, wie wenn sie durch Testament getroffen worden wäre. 2Die Verfügung kann auch in einem Vertrag aufgehoben werden, durch den eine vertragsmäßige Verfügung aufgehoben wird. (3)Wird der...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2002 Aufnahme des Inventars durch den Erben

Gesetzestext Der Erbe muss zu der Aufnahme des Inventars eine zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten oder Notar zuziehen. A. Allgemeines Rz. 1 Diese Bestimmung betrifft die Aufnahme, nicht die Errichtung des Inventars durch den Erben (zur Unterscheidung vgl. § 1993 Rdn 1). Dieser hat, will oder muss er ein Inventar errichten, grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Er kan...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2033 Verfügungsrecht des Miterben

Gesetzestext (1)1Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. 2Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2)Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen. A. Allgemeines Rz. 1 Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft über den Verkauf eines Erbteils wird durc...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2295 Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung

Gesetzestext Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu entrichten, insbesondere Unterhalt zu gewähren, getroffen ist und die Verpflichtung vor dem Tode des Erblassers aufgehoben wird. A. Allgemei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2269 Gegenseitige Einsetzung

Gesetzestext (1)Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist. (2)Haben die Eh...mehr