Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4 Erbauseinandersetzung

Der Erbfall und die Erbauseinandersetzung sind zivilrechtlich und steuerrechtlich zu trennende Vorgänge.[1] Die Einkunftserzielung durch die Erbengemeinschaft und damit die Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet ihr Ende, soweit sich die Miterben hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens auseinandersetzen. Die Erbauseinandersetzung kann sowohl als unentgeltli...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1 in einem mit der Erblasserin mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist. Der Beteiligte zu 2 ist Sohn der Erblasserin und ihr einziges Kind. Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1 schlossen am 29.5.1995, als sie noch nicht m...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / I. Überblick über die Pflichtteilsstrafklausel

Die Klausel hat zahlreiche Bezeichnungen. Neben "Pflichtteilsstrafklausel"[5] wird sie auch als "Pflichtteilsklausel",[6] "Pflichtteilssanktionsklausel"[7] oder "Pflichtteilsausschlussklausel"[8] sowie als "Abschreckungsklausel"[9] oder "Ausschlussklausel"[10] bezeichnet. In der Praxis wird die Pflichtteilsstrafklausel sowohl in gemeinschaftlichen Testamenten als auch in Erbv...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 5

Auf einen Blick Gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 1, S. 3, 260 Abs. 1 BGB hat der pflichtteilsberechtigte Nichterbe Anspruch auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnis i.S.e. Bestandsverzeichnisses, das vom Erben oder durch von diesem beauftragten Notar inhaltlich formell ordnungsgemäß erstellt werden muss. Belege müssen dem Pflichtte...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / III. Fakultative Pflichtteilsstrafklausel

Während die automatische Pflichtteilsstrafklausel der ursprünglichen Form der Pflichtteilsstrafklausel entspricht,[39] hat sich über die Zeit die fakultative Pflichtteilsstrafklausel entwickelt,[40] die den Erblassern mehr Flexibilität in der Nachlassregelung zugesteht. Die fakultative Pflichtteilsstrafklausel enthält keinen automatischen Ausschluss, sondern eröffnet dem über...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / II. Automatische Pflichtteilsstrafklausel

Die automatische Pflichtteilsstrafklausel oder auch Ausschlussklausel droht als Sanktion der Pflichtteilsgeltendmachung den unmittelbaren Ausschluss von der Schlusserbfolge an. Eine Formulierung kann beispielsweise wie folgt lauten: Zitat "Falls eines unserer Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Längerlebenden gegen dessen Willen ver...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Formen des Rechtsschutzes

Rz. 4 Rechtsschutzversicherungen bieten u.a. folgende Formen des Rechtsschutzes an: Rz. 5 Abgedeckt w...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / II. Inhalt des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB

Dem pflichtteilsberechtigten Nichterben gewähren die §§ 2303 ff. BGB eine Mindestteilhabe am Nachlass des Verstorbenen. Diese Mindestteilhabe ist als schuldrechtlicher Anspruch auf eine wirtschaftliche Beteiligung am Nachlasswert gerichtet. Ein Noterbrecht, das zu einer unmittelbaren dinglichen Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Nichterben führt, ist dem deutschen Erbr...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 7. Prozessfinanzierungen

Rz. 169 Versicherungsgesellschaften bieten teilweise Prozessfinanzierungen an.[159] Solche Finanzierungen sind zulässig, §§ 4 S. 2, 13b Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 10 Abs. 6 UWG. Geworben wird damit, dass es Rechtsuchenden auf diese Weise ermöglicht wird, ohne ein finanzielles Risiko zu klagen. Als Gegenleistung verlangen die Versicherungen dafür allerdings bei positivem Prozessausg...mehr

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FF 09/2024, Abgrenzung von ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Die Beteiligten sind chinesische Staatsangehörige und haben im Jahr 1988 geheiratet. Die Antragstellerin hat vor dem Volksgericht des Bezirks C. der Stadt Peking die Scheidung der Ehe begehrt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens haben die Beteil...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Vorlage eines inhaltlich formell ordnungsgemäßen und schriftlich verkörperten Nachlassverzeichnisses

Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB bedarf es durch den Erben der Vorlage eines schriftlich verkörperten Bestandsverzeichnisses i.S.d. § 260 Abs. 1 BGB, das den tatsächlichen und bei entsprechendem Verlangen auch den fiktiven Nachlass vollständig und richtig wiedergibt. Der Erbe ist verpflichtet, alle Informationen mitzuteilen, die den Pflichtteilsber...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. (Kein) Anspruch auf Belegvorlage oder Belegeinsicht

Einen Anspruch auf Vorlage von Belegen im Auskunftsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB oder auf Einsicht in diejenigen Belege, die dem Inhalt des Nachlassverzeichnisses zugrunde liegen, gibt es nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Pflichtteilsrecht nicht.[13] Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auf die Normierung eines Belegvorlageanspruch bei der Reform des...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Auf Antrag des Beteiligten zu 1 vom 15.1.2024 auf "amtliche Inverwahrnahme und Antrag auf Kontensperrung" hat das AG mit Beschl. v. 24.1.2024 Nachlasspflegschaft angeordnet. Es bestehe ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass, weil die Erben unbekannt bzw. die Erbschaftsannahme ungewiss seien. Vorliegend habe die Erblasserin zwei Testamente errichtet, ein notarielles gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Nicht rechtsfähige Stiftungen

Tz. 48 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht ausdrücklich ges geregelt. Für sie gilt das ZivR, hier insbes das Vertrags- und Erbrecht/Schenkungsrecht (s auch Stiftungen Tz 10ff). Bei der nicht rechtsfähigen Stiftung handelt es sich daher auch um eine Stiftung (ebenso hierzu s Tz 42), die nicht staatlich genehmigt ist. Um im Rechtsleben auftrete...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des KG behandelt die Problematik des Nachweises der Erbfolge bei unbenannten Erben in einem notariellen Testament für das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt soll Eintragungen nur vornehmen, wenn die zugrunde liegenden Erklärungen dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.[1] Im Regelfall wird die Erbfolge durch einen ...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / I. Einleitung

Der Gesetzgeber eröffnet dem pflichtteilsberechtigten Nichterben in § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB das Recht "bei der Aufnahme des ihm nach § 260 BGB vorzulegenden Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen" zu werden. Das Recht auf Hinzuziehung findet sich auch u.a. beim Verzeichnis des Testamentsvollstreckers (§ 2215 Abs. 3 BGB), beim Verzeichnis des Vorerben (§ 2121 Abs. 2 ...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Risikoausschlüsse der AGB der Versicherungen

Rz. 7 Rechtsschutzversicherte Mandanten gehen oftmals davon aus, quasi über eine "Rundumversicherung" zu verfügen, welche sie von jeder Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rechtsanwalt entbinde, und dass dieser seine Vergütung nur noch der Höhe nach mit der Rechtsschutzversicherung regeln müsse. Einem derartigen Irrtum sollte umgehend entgegnet und der Mandant darauf hingewi...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt und Verfahrensgang Die Alleinerbin beauftragte ein notarielles Nachlassverzeichnis. Der beauftragte Notar verweigerte dies nach über einem Jahr Ermittlungstätigkeit mit der Begründung, dass er die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an ein solches Verzeichnis nicht erfüllen könne, da die Erbin die notwendigen Informationen über den Nachlass nicht mitteile, i...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 10 Die GmbH & Co. KG im Erbfall

Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, gilt im Erbfall Folgendes: Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Der Geschäftsanteil wird auf mehrere Erben entsprechend ihrer Erbquote aufgeteilt (Sonderrechtsnachfolge). In Abweichung zum Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) geht der Kommanditanteil ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / II. Der Pflichtteilsverzicht im internationalen Erbrecht

1. Materielle Wirksamkeit des Verzichts Rz. 130 Der Pflichtteilsverzicht ist z.B. nach den Rechten Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Türkei und der skandinavischen Länder sowie Polens, Ungarns und nach tschechischem Recht möglich.[76] Aber auch viele angloamerikanische Rechtsordnungen, wie der Staaten der USA, Irlands und Schottlands,[77] lassen einen Verzicht zu. I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht (lit c).

Rn 14 Lit c behandelt Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht. Über das Vorliegen eines eheähnlichen Güterstandes entscheidet die lex fori (Erw 8 S 2). Schuldverhältnisse aus Erbrecht meint solche aus gesetzlicher Erbfolge im Gegensatz zur gewillkürten Rechtsnachfolge (Leible/Lehmann RIW 08, 528, 530). Auch diese Bereiche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erbrecht.

Rn 35 Auch spezielle Regelungen des Erbrechts schließen regelmäßig eine parallele Anwendung des § 826 aus, insb muss die Testierfähigkeit gewahrt bleiben (Näheres zB bei MüKo/Wagner § 826 Rz 244; zum Geliebtentestament § 138 Rn 106). Grundsätzlich schließt auch der Schutz des Vertragserben eine zusätzliche Heranziehung des § 826 aus (BGHZ 108, 73, 77 f; zu Ausn NJW 91, 1952;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1936 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Staates.

Gesetzestext (1) 1Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 2Im Übrigen erbt der Bund. A. Allgemeines. Rn 1 Der Staat erbt nur bei einem Feststellungsbeschlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1934 BGB – Erbrecht des verwandten Ehegatten.

Gesetzestext 1Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. 2Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil. A. Allgemeines. Rn 1 Der Anwendungsbereich der Norm ist wegen § 1307 gering und beschränkt sich auf eine Verwandtschaft der zweiten Ordnung. Ab der dritten Ordnung verhinder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1931 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. 2Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Das mehrfache Erbrecht.

Rn 2 Die Vorschrift gelangt erst zur Anwendung, wenn der überlebende Ehegatte mit dem Erblasser in zweiter Ordnung verwandt war, dh wenn die Nichte mit dem Onkel/Großonkel bzw der Neffe mit der Tante/Großtante oder Cousin und Cousine verheiratet war. War der Erblasser die Nichte/der Neffe des Ehepartners, scheidet ein mehrfaches Erbrecht aus, da der überlebende Ehegatte (Onk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbrecht der Voreltern.

Rn 2 Das Gradualsystem gilt, wie das Erbrecht nach Kopfteilen bei gradgleichen Verwandten, auch für fernere Ordnungen. Gleichnahe Verwandte der gleichen Ordnung erben zu gleichen Teilen. Leben keine Voreltern mehr, erben die mit dem Erblasser am nächsten Verwandten (Staud/Werner § 1929 Rz 1). Rn 3 Der überlebende Ehegatte verdrängt die Erben ab der 4. Ordnung, § 1931 II volls...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbrecht der Großeltern.

Rn 3 Die Großeltern mütterlicher- und väterlicherseits erben jeweils zur Hälfte, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls leben. Sie werden auch zu Erben eines nichtehelichen Kindes, wenn es nach dem 1.7.49 geboren und nach dem 1.7.70 verstorben ist. Bei Erbfällen vor dem 1.7.70 haben die Großeltern väterlicherseits mangels Verwandtschaftsverhältnisses kein Erbrecht (Staud/Kunz §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben.

Rn 24 Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht ist gegeben, wenn die vertragschließenden Parteien mit der Vermögensübertragung einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen (BGH FamRZ 90, 1083; Bremen NJW-RR 22, 1374), gleich, ob der begünstigte Ehegatte gesetzlicher oder gewillkürter Erbe ist. Die Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn ein Ehegatte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erbrecht in der ehemaligen DDR.

Rn 20 Bezüglich des Erbrechts im Gebiet der ehemaligen DDR eines zwischen dem 1.7.76 und dem 3.10.90 Verstorbenen tritt Nachlassspaltung ein (vgl Art 235 § 1 EGBB). Dies gilt insbes dort, wo Grundbesitz in der ehemaligen DDR in den Nachlass gefallen ist.mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Gesetzliches Erbrecht nichtehelicher Lebensgefährten

Rz. 470 Nichteheliche Lebensgefährten sind nach gemeinspanischem Recht nicht erbberechtigt. Wohl aber kommen ihnen nach einigen Foralrechten (z.B. dem katalanischen CC) im Todesfall die einem Ehegatten zustehenden gesetzlichen Erbrechte zu.mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 448 Für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle bestimmt sich das Erbrecht nach den Regeln der EuErbVO. Das Haager Testamentsformübereinkommen gilt seit dem 25.6.1991 und geht gem. Art. 75 EuErbVO dem Art. 27 EuErbVO vor. Für die vor dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle ergibt sich aus slowenischer Sicht aus Art. 32 des slowenischen IPRG von 1999 das Heimatrecht des ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Interregionales Erbrecht

Rz. 459 In weiten Teilen Spaniens gilt nicht das im Código Civil kodifizierte "gemeinspanische" Erbrecht, sondern existieren autonome Bestimmungen (Foralrechte), die zum Teil erheblich vom gemeinspanischen Recht abweichen, vor allem in Bezug auf die Zulässigkeit von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten, das Ehegattenerbrecht, das gesetzliche Erbrecht nichteheliche...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / I. Pflichtteile im ausländischen Erbrecht

Rz. 1 Nur wenige Rechtsordnungen gewähren eine absolute Testierfreiheit, ohne dass bestimmten Angehörigen zwingende Rechte irgendeiner Art gegen den Nachlass zukommen.[1] In kaum einem anderen Rechtsgebiet schlagen sich traditionell und kulturell bedingte politisch-gesellschaftliche Grundanschauungen und ihre Änderungen so deutlich nieder wie im Pflichtteilsrecht. Das gilt z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Familien- und Erbrecht.

a) Familienrecht. Rn 34 Wegen des grds Vorrangs familienrechtlicher Regelungen ggü deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen (s nur BGHZ 23, 215, 217 f sowie § 823 Rn 67; krit aber zB Staud/Oechsler § 826 Rz 441) ist der Anwendungsbereich des § 826 im Familienrecht gering. Insb § 1607 III geht § 826 regelmäßig vor (BGHZ 14, 358, 359; 45, 356, 358; 46, 58; vgl auch NJW 90, 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Familien- und Erbrecht, Abs 4.

Rn 10 Familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse werden nicht vom zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot erfasst, auch vorweggenommene Erbfolge nicht (BTDrs 16/1780, 42).mehr

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§ 18 Länderübersicht / Literaturtipps

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 170 Das schottische internationale Erbrecht entspricht weitgehend dem englischen.[215] Insbesondere wird auch in Schottland – mangels opt in des Vereinigten Königreichs – die EU-Erbrechtsverordnung nicht in Kraft treten. Da das englische bzw. das schottische Kollisionsrecht zugleich auch für die interlokale Rechtskollision gilt, ergibt sich daraus praktisch ein einheitli...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Materielles Erbrecht

Rz. 527 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Im Rahmen der Reformen Mustafa Kemals (Atatürk) war das schweizerische ZGB a.F. ins Türkische übersetzt und in der Türkei inhaltlich im Wesentlichen unverändert in Kraft gesetzt worden.[524] Ähnlich wie 1988 in der Schweiz erfolgte 1990 in der Türkei eine Gesetzesänderung, mit der die Nutznieß...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 537 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine ist weiterhin der Deutsch-Sowjetische Konsularvertrag vom 25.4.1958 in Kraft.[532] Gem. Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrages unterliegt die Immobilienerbfolge dem Belegenheitsrecht. Diese Vorschrift ist gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorrangig vor der EuErbVO anzuwenden (vgl. § 17 Rdn 23). Für in der ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Australien ist Mehrrechtsstaat mit interlokaler Rechtsspaltung. Das materielle Erbrecht wie auch das internationale und interlokale Kollisionsrecht sind in den australischen Einzelstaaten und den beiden Territorien partikular geregelt (siehe dazu § 17 Rdn 109). Es entspricht jedoch in sämtlichen Gebieten von den Grundzügen her dem englischen Recht. Daher kommt es nach ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Gestaltungsrechte der Kinder bei "besonderem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten"

Rz. 267 Obgleich die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten des Erblassers lediglich einen Geldanspruch erhalten (siehe Rdn 266), wird der Anfall des Nachlasses dennoch nur dann vollständig aufgeschoben, weil die Kinder irgendwann auch den überlebenden Ehegatten beerben werden. Um den Erwerb "alter Erbstücke der Familie" durch die Kinder abzusichern, wird ihnen in den folge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbrecht der Eltern.

Rn 4 Erben der 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers, seine Geschwister, dh die voll- und halbbürtigen Geschwister des Erblassers, seine Neffen und Nichten sowie deren Abkömmlinge. Die Eltern erben, sofern sie den Erbfall erleben, allein und zu gleichen Teilen, und zwar unabhängig davon, ob ihre Ehe noch besteht. Rn 5 Der Vater eines nichtehelichen Kindes, das seit dem 1....mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

1. Europäische Erbrechtsverordnung Rz. 439 Für ab dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle ist in der Slowakischen Republik das Erbstatut nach den Vorschriften der EuErbVO zu bestimmen. Multilaterale Übereinkommen gelten für die Slowakische Republik im Bereich des Erbrechts nicht. 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht Rz. 440 § 17 des – vormals tschechoslo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbrecht der Urgroßeltern.

Rn 2 Erben der 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Lebt zum Zeitpunkt des Erbfalls noch ein Urgroßelternteil, schließt er die Abkömmlinge der anderen Urgroßeltern aus, § 1928 II Hs 1. Die Urgroßeltern erben nach § 1928 II zu gleichen Teilen, unabhängig davon, ob sie derselben Linie oder verschiedenen Linien angehören.mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

1. Europäische Erbrechtsverordnung Rz. 235 Für ab dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle ist in Kroatien das Erbstatut nach den Vorschriften der EuErbVO zu bestimmen. Für die Formwirksamkeit eines Testaments gilt vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961, welches für Kroatien zum 19.12.1971 in Kraft getreten ist.[300] 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erb...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

1. Europäische Erbrechtsverordnung Rz. 369 Für ab dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle ist in Schweden das Erbstatut nach den Vorschriften der EuErbVO zu bestimmen. Für die Formwirksamkeit eines Testaments gilt gem. Art. 75 EuErbVO vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen, welches für Schweden zum 7.9.1976 in Kraft getreten ist.[406] Die gem. Art. 75 Abs. 3 EuErbVO zu b...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

1. Europäische Erbrechtsverordnung Rz. 541 Für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle bestimmt sich in Ungarn das anwendbare Erbrecht nach den Regeln der EuErbVO. Da Ungarn das Haager Testamentsformübereinkommen nicht ratifiziert hat, gilt Art. 27 EuErbVO auch für die Form einseitiger und gemeinschaflticher Testamente. Die Ausstellung des ENZ obliegt den Notaren. 2. Erbf...mehr