Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gemeinschaftliches Test... / A. Versorgungsinteresse vs. Steuerinteresse beim Berliner Testament

Rz. 1 Häufig wird in der Praxis bei Ehegatten/Lebenspartnern im Rahmen der Vermögensnachfolgegestaltung von Todes wegen das gemeinschaftliche Testament gewählt. Auf zivilrechtlicher Ebene machen die Wechselbezüglichkeit (§§ 2270, 2271 BGB) und die damit einhergehende Bindungswirkung die gemeinsame Verfügung kautelarrechtlich und forensisch interessant. Die Alleinerbenstellun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / dd) Persönliche (Teil-)Erbauseinandersetzung durch Abschichtung

Rz. 10 Die Rechtsprechung lässt als Form der personellen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft auch die sog. (formfreie) Abschichtung zu.[5] Der Erbteil des Ausgeschiedenen wächst den verbleibenden Miterben von Gesetzes wegen analog § 738 BGB an. Die Formfreiheit gilt selbst dann, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört. Einer Beurkundungspflicht des § 311b Abs. 1 BGB u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / IV. Durch den Erbfall ausgelöste Kosten und Einkommensteuer

Rz. 173 Die durch den Erbfall ausgelösten Kosten und Nachlassverbindlichkeiten stellen Privataufwendungen dar, denen keine einkommensteuerliche Relevanz zukommt. Dies gilt insbesondere für Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, die erbschaftsteuerlich grundsätzlich gem. § 10 Abs. 6 ErbStG abzugsfähig sind (siehe Rdn 112 ff.>). Gleiches gilt für die Prozesskosten (gerichtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / IV. Pflegeleistungen gegen Entgelt

Rz. 124 Werden Pflegeleistungen von nahen Angehörigen (teilweise) gegen Entgelt erbracht, wird regelmäßig ein Dienstverhältnis i.S.d. § 611 BGB anzunehmen sein mit der Folge, dass die Einnahmen grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Daher ist es oftmals nicht sinnvoll, die Entstehung der Erbschaftsteuer dem Grunde nach dadurch zu vermeiden, dass die letztwillige Zuwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 9. Abwendung der Herausgabe

Rz. 131 Zu einer (teilweisen) "Steuerstornierung" kommt es auch, soweit die Herausgabe bei Verarmung des Schenkers gem. § 528 Abs. 1 S. 2 BGB durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abgewendet wird, da die Schenkung dann – in Höhe der Abwendungsleistung – keine freigebige Zuwendung mehr darstellt. Zahlungen des Beschenkten gem. § 2329 Abs. 2 BGB zur Abwendu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Zuwendung des Dreißigsten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 132 Der Erbe ist verpflichtet, Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 4 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten ohne Rücksicht darauf, ob er selbst steuerpflichtig ist, die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Beteiligte i.S.d. Vorschrift sind insbesondere (Mit-)Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, ist dieser verpflichtet, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 34 Liegt ein Vorausvermächtnis vor, wirkt sich dies erbschaftsteuerrechtlich werterhöhend als selbstständiger Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beim begünstigten Miterben aus. Entsprechendes gilt für den Fall, dass ein Miterbe vom Erblasser beabsichtigt schlechter gestellt werden soll, etwa durch die vorausvermächtnisweise Zuweisung von Verbindlichkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Schenkungsteuer bei Erbauseinandersetzung

Rz. 36 Im Rahmen der freien Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften kann es bei Vermögensverschiebungen zwischen den Miterben zu einer wertmäßig von der Erbquote abweichenden ungleichmäßigen Verteilung kommen. Im Regelfall wird dabei allerdings eine steuerpflichtige freigiebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu verneinen sein, da es an einem Bereicherungswillen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / bb) Sachliche (Teil-)Erbauseinanderersetzung

Rz. 8 Die sachliche (Teil-)Erbauseinandersetzung betrifft (nur) die Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf einen Miterben. Der Nachlassgegenstand wird vom Gesamthandseigentum in das Alleineigentum eines Miterben bzw. in das Miteigentum mehrerer Miterben überführt; am übrigen Nachlass besteht die Erbengemeinschaft personell unverändert fort. Bei einer sachlichen Teiler...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 4. Weltvermögen

Rz. 6 Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht eines Erwerbs vor, umfasst diese stets den gesamten weltweiten Erwerb. Ist etwa eine im Ausland belegene Immobilie (z.B. Ferienwohnung) Gegenstand einer Schenkung, ist der Vorgang – sofern der Schenker oder der Beschenkte Steuerinländer ist – unbeschränkt steuerpflichtig. Im Erbfall unterliegt bei unbeschränkter Steuerpflicht (Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Bewertung von ausländischem Grundbesitz

Rz. 93 Gemäß § 12 Abs. 7 ErbStG ist ausländischer Grundbesitz nach § 31 BewG zu bewerten. Danach ist der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG (siehe Rdn 11 ff.>) zum Besteuerungszeitpunkt zugrunde zu legen. § 12 Abs. 7 ErbStG hat nur Bedeutung, soweit der ausländische Grundbesitz nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (siehe § 18 Rdn 13 ff.>) von der deutschen Erbschaftsteuer au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / 5. Steuerliche Gestaltungsrechte

Rz. 10 Erbschaftsteuerliche Gestaltungsrechte – z.B. das Wahlrecht des Nacherben gem. § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG (siehe § 8 Rdn 138>) und der Antrag auf Stundung für bestimmtes Vermögen nach § 28 ErbStG (siehe § 6 Rdn 92 ff.>) – können nur vom betroffenen Erben persönlich (bzw. von dem bevollmächtigten Testamentsvollstrecker) ausgeübt werden.[6] Eine Wahlrechtsausübung durch den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 7. Vermögensübergang auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG

Rz. 223 Als Erwerb von Todes wegen vom Erblasser gilt auch der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Ein solcher Erwerb ist grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG. Erfolgt der Erwerb allerdings unter einer Auflage greift die Befreiung insoweit nicht.[176] Die Grunderwerbsteuerbefreiung greift auch bei Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Allgemeines

Rz. 4 Die Erbengemeinschaft ist – anders als andere Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Personengesellschaft) – auf ihre Auseinandersetzung angelegt. Ihr Hauptzweck besteht als Liquidationsgemeinschaft in der Abwicklung des Nachlasses,[1] sie ist daher weder rechts- noch parteifähig.[2] Rz. 5 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist die Aufhebung der Erbengemeinschaft dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gemeinschaftliches Test... / dd) Kriterien zur Bestimmung des Auffangtermins

Rz. 16 Bei der Bestimmung des Fälligkeitstermins ist neben dem Versorgungsinteresse des Längerlebenden und dem notwendigen Auffangtermin steuerlich Folgendes zu beachten: Rz. 17 Erbschaftsteuerlich greift bei einer mehr als einem Jahr hinausgeschobenen Fälligkeit die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG, wonach der Wert des Steuervermächtnisses mit einem jährlichen Zinssatz von 5,5 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Entstehung der Erbengemeinschaft

Rz. 1 Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers im Rahmen der Universalsukzession gem. § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden diese eine Erbengemeinschaft, §§ 2032 ff. BGB. Trotz der dinglichen Wirkung wird keine unmittelbare rechtliche Beziehung der Erben zu den Nachlassgegenständen hergestellt, sondern die Erbschaft als Ganzes wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Zivilrecht

Rz. 7 Die gesetzlichen Regelungen zur Auseinandersetzung nach den §§ 2042 ff. BGB finden nur und soweit Anwendung, wie der Erblasser keine Regelungen dazu getroffen hat und sich die Miterben im Rahmen ihrer vertraglichen Dispositionsfreiheit nicht auseinandersetzen (können). Ein Auseinandersetzungsvertrag ist grundsätzlich formfrei möglich. Sind Nachlassimmobilien betroffen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vorschenkungen an den überlebenden Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach dem BFH-Urteil v. 28.7.1976[2] zum bis zum 31.12.1973 geltenden ErbStG ist das nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Viertel nur aus dem Wert des Nachlasses zu berechnen. Eine Einbeziehung von Vorschenkungen nach § 14 ErbStG ist daher ausgeschlossen. Wegen des Wegfalls des Vorerwerbs im Fall von § 5 Abs. 2 ErbStG gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG (s....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / cc) Persönliche (Teil-)Erbauseinandersetzung durch Erbteilsübertragung

Rz. 9 Gemäß § 2033 Abs. 1 BGB steht es jedem Miterben frei, im Wege der Erbteilsübertragung seinen gesamten (gesamthänderisch gebundenen) Anteil an dem Nachlass auf Miterben oder Dritte zu übertragen. Auf das Veräußerungsgeschäft finden die Vorschriften über den Erbschaftskauf gem. §§ 2371 ff. BGB Anwendung.[4] Sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft bedar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Berücksichtigung von Nutzungsrechten auf der Bewertungsebene

Rz. 32 Zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung bestimmt § 10 Abs. 6 S. 6 ErbStG, dass Nutzungsrechte, die sich als Grundstücksbelastungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Grundbesitzes ausgewirkt haben, bei der Erbschaftsteuer nicht in Abzug zu bringen sind. Dies spielt insbesondere bei der Beibringung eines Verkehrswertgutachtens zum Nachweis eines niedrige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / C. Steuerklassen (§ 15 ErbStG); Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Rz. 12 Das Erbschaftsteuerrecht kennt drei Steuerklassen, die zur Besteuerung einer Schenkung oder Erbschaft in Abhängigkeit von dem jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis führen. Steuerklassen (§ 15 ErbStG)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / (1) Geltendmachung im Steuerrecht

Rz. 12 Unter "Geltendmachung" des Pflichtteils i.S.d. Erbschaftsteuerrechts ist das ernstliche Verlangen auf Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs zu verstehen, regelmäßig gegenüber dem Erben.[8] Ein bloßes Auskunftsverlangen reicht für die Geltendmachung grundsätzlich nicht aus. Eine Stufenklage mit Leistungsantrag oder eine Leistungsklage stellt hingegen eine steuerauslösend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 14 Die Befugnis, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen oder Klage zu erheben, steht – obwohl dieser dem Testamentsvollstrecker bekanntgegeben wird – ausschließlich dem Erben zu, da nur dieser durch den Steuerbescheid beschwert ist.[10] Das Gleiche gilt für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 Abs. 2 AO. Auch dieser Antrag darf nur vom Erben selber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Gegenleistungen und Auflagen

Rz. 4 Als erwerbsmindernde Gegenleistungen und Auflagen bei einer lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommen in Betracht:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wahlrecht

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Wahlrecht ist unbedingt für die eine oder andere Art der Besteuerung auszuüben. Wegen der Möglichkeit der späteren Korrektur der ursprünglichen Entscheidung durch jederzeitige Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG ist die Entscheidung für die Versteuerung nach dem Jahreswert letztlich aber doch zeitlich nicht unbegrenzt, so dass der Erwer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / a) Behandlung bei weichenden Erbprätendenten

Rz. 150 Wird einem Erbprätendenten vergleichsweise das Alleinerbrecht gegen Abfindungszahlung an einen anderen Erbprätendenten zuerkannt, stellt die Abfindungszahlung nach alter Rechtlage beim weichenden Erben keinen Erwerb von Todes wegen dar. Dem lag die Auffassung des BFH zugrunde,[121] dass es sich bei § 3 ErbStG um eine abschließende Aufzählung von Erwerben von Todes we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 2. Abzugsfähigkeit von Vermächtnisansprüchen

Rz. 113 Die als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähige Vermächtnislast ist mit dem gemeinen Wert des Vermächtnisgegenstandes i.S.d. § 9 BewG (siehe § 8 Rdn 11 ff.>) beim Erben abzugsfähig. Gleiches gilt für die Abfindung, die ein Erbe für die Ausschlagung eines Vermächtnisses geleistet hat. Ist Vermächtnisgegenstand ein steuerbegünstigter Gegenstand, etwa ein Familienheim i.S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Steuerliche Anerkennung einer nur mündlichen Verfügung von Todes wegen

Rz. 41 Da auch Formmängel unbeachtlich sind, reicht für die steuerliche Anerkennung nach Ansicht des BFH grundsätzlich (sogar) eine nur mündliche Erklärung des Erblassers als Verfügung aus.[38] Dies gilt auch, wenn sich der Erblasser der Unwirksamkeit seiner Verfügung bewusst war.[39] Die Auskehrung – diese muss dem Finanzamt in der Praxis nachgewiesen werden – eines (nur) m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Vom BVerfG erzwungene Anpassung des ErbStG (Abs. 12)

Rz. 19 [Autor/Stand] Bekanntlich waren die den Erwerb von Betriebsvermögen begünstigenden Normen des reformierten, seit 1.1.2009 geltenden ErbStG verfassungswidrig. Trotzdem gewährte das Bundesverfassungsgericht, verknüpft mit einer Weitergeltungsanordnung, dem Gesetzgeber, wie gewohnt, erneut eine Frist zur Beseitigung dieser Situation: Spätestens am 30.6.2016 musste gelief...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 137 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 145 ff.>) übersteigt. Rz. 138 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[107] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Besondere Anzeigepflicht für Familienstiftungen und Familienvereine (Abs. 5)

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Vermögen inländischer Familienstiftungen und inländischer Familienvereine unterliegt der sog. Ersatzerbschaftsteuer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Der Steueranspruch entsteht in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem Zeitpunkt des ersten Vermögensübergangs auf die Stiftung bzw. den Verein (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).[2] Rz. 31 [Autor/Stand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Zu wenig, um das Ziel zu erreichen?

Rz. 38 Wenn § 2020 BGB verbietet, den Vorerben völlig vom Nachlass fernzuhalten, und die Prämisse der Rechtsprechung des BGH auch heute noch ist, dass trotz der Beschränkungen und Beschwerungen des Erben durch das Behindertentestament etwas beim "Kind" mit Behinderung ankommen muss, dann muss man vorneweg feststellen, dass dieses Ziel in der Praxis in vielen Fällen gar nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / I. Steuerliche Anerkennung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen

Rz. 38 Zivilrechtlich können die Beteiligten aus einer nichtigen Verfügung von Todes wegen keine Rechte ableiten. Es greift grundsätzlich – sofern keine andere wirksame Verfügung vorliegt – die gesetzliche Erbfolge. Rz. 39 Steuerlich hingegen ist jede Unwirksamkeit für die Besteuerung unerheblich, wenn die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis der Verfügung umsetzen, wobei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter müssen die an sie gerichtete Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung erfüllen (§ 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG, § 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO)[2]; allerdings nur im Umfang ihres durchaus beschränkbaren Aufgabenbereichs (§ 34 Abs. 3 AO – s. § 32 ErbStG Rz. 9–22).[3] Fraglich war, ob sie, die unstreitig kein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz hatte die Fälle, in denen jemand Vermögen erwirbt, dessen Nutzungen einem anderen als dem Erwerber zustehen, oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu einer sonstigen Leistung belastet ist, in zwei verschiedenen Vorschriften geregelt: § 25 ErbStG regelte die Besteuerung des Erwerbers des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Kapitalwert

Rz. 11 [Autor/Stand] Für die Bewertung von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sehen die Absätze 2–7 des § 12 ErbStG keine besonderen Regelungen vor. Über den Verweis in § 12 Abs. 1 ErbStG gilt demnach der Verweis in dem Allgemeinen Teil des Bewertungsgesetzes. Einschlägig sind dort die Vorschriften §§ 13 bis 16 BewG. Danach sind Renten oder andere ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer (§ 85 Satz 1 AO) ist nur möglich, wenn die zuständigen Finanzämter (§ 35 ErbStG) über alle steuerbaren Erwerbsvorgänge umfassend informiert werden. Zu diesem Zweck trifft die potenziellen Steuerschuldner[2] – den Erwerber, bei Schenkungen auch den Schenker und bei Zweckzuwendungen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / b) Berechnung des Zugewinns

Rz. 82 Der konkrete Zugewinnausgleichsanspruch ist zu berechnen, um die Höhe des steuerbefreiten Erwerbs zu ermitteln. Dabei kommt es zu Abweichungen von den zivilrechtlichen Regeln der §§ 1373 ff. BGB:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Erstattung der Mehrsteuer

Rz. 131 [Autor/Stand] Zu einer Erstattung der bereits bezahlten Steuer führen diese Anrechnungen jedoch nicht (s. Wortlaut "abzuziehen").[2] Die Steuer für den Letzterwerb wird dann lediglich auf 0 EUR festgesetzt. Die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenhang mit früheren Erwerben ergibt, darf durch den Abzug der Steuer nach Satz 2 oder Satz 3 nicht untersch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten

Leitsatz Fraglich ist, ob Beerdigungskosten als Erbfallkosten abzugsfähig sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung übernommen werden. Sachverhalt Die Beteiligten streiten in Bezug auf die Erbschaftsteuer um die Abziehbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ableben der am 3.1.2019 verstorbenen L (Erblasserin) entstanden sind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung der Erbbaurechte ... / 5. Fazit

Die Bewertung der mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes und des Erbbaurechtes selbst ist nicht unproblematisch. Obwohl grundsätzlich die allgemeinen Regeln über die Bewertung des Grundvermögens zur Anwendung kommen, gibt es einige Besonderheiten, die durch die Vertragsgestaltung eines eingeräumten Erbbaurechtes bedingt sind. Sehr hilfreich sind hier die in den Hinwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Vermächtnisnehmerin aus dem Nachlass ihres am … 5.2013 verstorbenen Vaters (Erblasser). Der Erblasser war zu diesem Zeitpunkt als Kommanditist mit einem Anteil von 1 % an einer KG beteiligt. Außerdem war er im gleichen Umfang an der Komplementär-GmbH beteiligt, die an der KG nicht vermögensmäßig beteiligt war. Alleinerbe is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Erbauseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Bruder für die Anwendung der Begünstigungsvorschriften §§ 13 Abs. 1 Nr. 4c, 13a, 13b und 13c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu berücksichtigen ist. Die Mutter des Klägers, … , und sein Vater, … , verstarben … .2015 und … .2015 kurz nacheinander. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr