Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / IV. Durchführung des Nachlassverfahrens

Rz. 102 Das Verfahren in den Angelegenheiten aus dem Bereich des Erbrechts gehört zu den Amtsgerichten. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Lässt sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in Polen nicht feststellen, so entscheidet das Amtsgericht des Ortes, an dem sich das Vermögen des Erblassers oder ein Teil davon be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / VII. Sonstige Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung, insb. Errichtung einer Nachlassstiftung

Rz. 63 Insbesondere wenn es um die Nachlassplanung von größeren Vermögen in Russland geht, wurde in der Vergangenheit häufig auf Möglichkeiten, die z.B. Stiftungsmodelle im Ausland bieten, zurückgegriffen (siehe Rdn 5). Weiterhin gibt es im russischen Recht keine Möglichkeit, den Erbteil reduzierende Schenkungen oder sonstige Vermögensdispositionen zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Internationales Erbverf... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / 1. Rechtssystematik, Voraussetzungen und Wirkungen

Rz. 78 Das katalanische System der Erbannahme ist anders als das deutsche, was gewöhnlich zu Problemen und Fehlern in der internationalen Praxis führt. In Katalonien muss der Erbe die Erbschaft ausdrücklich oder stillschweigend annehmen oder ausschlagen. Eine Frist hierzu besteht nicht (Art. 461–12.1 CCCat).[24] Es existiert keine automatische Annahme der Erbschaft durch den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Praktische Bedeutung

Rz. 88 Für die Nachlassgestaltung ist die Rechtswahl vor allem aus folgenden Gründen von Bedeutung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 227 Noch komplizierter werden die Fälle, wenn der Erblasser mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EuErbVO verstorben ist. Rz. 228 Abwandlung von Beispiel 1 (Rdn 212) Der iranische Staatsangehörige verstirbt mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Toulouse. Er hinterlässt Vermögen in Deutschland, in Frankreich und im Iran. Rz. 229 Gemäß Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 2. Nachlassverfahren bei der Vererbung von in Irland belegenem Nachlassvermögen bei einem zuletzt in Deutschland lebenden Erblasser

Rz. 197 Nach Art. 4 EuErbVO sind die deutschen Gerichte für Nachlassverfahren zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Die Zuständigkeit erstreckt sich nach der Europäischen Erbrechtsverordnung auf den gesamten Nachlass (allgemeine Zuständigkeit). Hatte der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / I. Annahme der Erbschaft

Rz. 50 Die Verwaltung und der Besitz des Nachlasses setzen die Einweisung voraus ("seisin"), Art. 1125 CCN. Die Abkömmlinge des Erblassers, die Eltern und – nach dem neuen CCN – auch der Ehegatte erlangen den Besitz an den Nachlassgegenständen ipso iure mit Eintritt des Erbfalles (Art. 1126 CCN). Alle anderen Personen bedürfen einer sog. "Einweisung in den Besitz". Diese erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die nachfolgende Abhandlung hat – dem Konzept des Gesamtwerkes folgend – die Darstellung der spanischen Erbrechtssituation zum Gegenstand. Die spanische Rechtslage wird zunehmend für Nachlässe nach deutschen Staatsangehörigen relevant, soweit für Erbfälle, die ab dem 17.8.2015 eingetreten sind, in Ermangelung einer Rechtswahl gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO [2] das Recht de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Vorzeitige Beendigung

Rz. 143 Bei vorzeitiger Erledigung sind in Nr. 3101 VV RVG drei verschiedene Gebührentatbestände geregelt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / I. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 62 Für den Eintritt der Erbfolge muss der Erbe gem. Art. 5.50 lit. BGB die Erbschaft annehmen. Eine teilweise Annahme oder eine Annahme, die Bedingungen oder Ausnahmen unterliegt, ist nach Art. 5.50.1 lit. BGB nicht möglich. Der Erbe ist berechtigt, zur Annahme bzw. Ausschlagung eine Person zu bevollmächtigen oder einen Vertretungsvertrag abzuschließen. Rz. 63 Die Annahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Internationales Erbverf... / I. Aufbau und System der Zuständigkeitsvorschriften

Rz. 5 Art. 4 ff. EuErbVO regeln die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten für "Entscheidungen in Erbsachen". Die Zuständigkeitsvorschriften der EuErbVO unterscheiden dabei nicht zwischen streitigen und nichtstreitigen Verfahren, sondern sind in beiden Verfahrensarten gleichermaßen anwendbar. Der Begriff der Erbsache wird in Art. 3 EuErbVO nicht legald...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Abgabe der Annahmeerklärung

Rz. 237 Die Annahme ist unwiderruflich. Die bedingte bzw. befristete Annahme ist ebenso wenig wie die teilweise Annahme (Art. 475 Abs. 2, 3 c.c.) zulässig. Stellvertretung ist möglich.[381] Die Annahme setzt als einseitige Willenserklärung[382] die volle Geschäftsfähigkeit voraus; gesetzliche Vertreter bedürfen der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Art. 320 Abs. 3, 374 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 11 K

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Selbstveranlagung und Veranlagung von Amts wegen

Rz. 280 Als weiteren Grundsatz kennt das spanische Steuerrecht das Prinzip der Selbstveranlagung (autoliquidación) und eher als Ausnahme das System der Veranlagung von Amts wegen (sistema de liquidación administrativa u oficial, Art. 101 LGT). Rz. 281 Wer als Erbe in absehbarer Zeit über das spanische Erblasserbankkonto verfügen oder ein dortiges Immobilienobjekt verkaufen wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Die gefährlic... / IV. Testamentsvollstreckerzeugnis trotz fehlender Bekanntgabe der letztwilligen Verfügung

Vor allem gegenüber Banken und Versicherungen kann der Testamentsvollstrecker sich erst mit dem Zeugnis ausreichend legitimieren. Ab Eröffnung des Testaments kann das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker in den Fällen des § 2200 BGB ernennen,[27] der seinen Antrag zum Testamentsvollstreckerzeugnis ab Amtsannahme stellen kann,[28] der Testamentsvollstrecker kann sein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2019, Versicherter G... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung der Kl. hat in der Sache Erfolg." 1. Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Freistellung von den mit dem Klageantrag zu 1. konkret bezeichneten Forderungen der bei dem Verkehrsunfall vom 22.2.2013 geschädigten Firmen A … und der Streithelferin, dem Kaskoversicherer der Firma T, aus § 100 VVG, A.1.1.1 AKB i.V.m. § 1922 BGB. a) Die Kl. ist als A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2019, Überschuldung... / Sachverhalt

Am 2.3.2017 beantragte der Antragsteller, einen Erbschein nach der Erblasserin zu erteilen, nach dem er selbst zu einem Drittel, ein weiterer Sohn der Erblasserin, Herr H... K..., ebenfalls zu einem Drittel und zwei Urenkel der Erblasserin zu je einem Sechstel Erben geworden sind. Ihm war hierbei bekannt, dass zuvor zahlreiche potentielle weitere (gesetzliche) Erben das Erbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2019, Erste Konsequ... / 2. Auswirkung der Nachlassspaltung auf die Erteilung von Nachlasszeugnissen

Aufgrund der Nachlassspaltung sind zwei Erbscheine zu erteilen: Ein sog. Fremdrechtserbschein auf der Grundlage der Erbfolge nach dem türkischen Erbrecht für den beweglichen Nachlass und ein sog. Eigenrechtserbschein auf der Basis der Erbquoten des BGB für das in Deutschland belegene unbewegliche Vermögen. Häufig wird das Gericht beide Erbscheine in einer Urkunde zusammenfas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist zulässig. Der Senat legt die ohne Kostenausspruch getroffene Entscheidung des Nachlassgerichts über den Erbschein vom 11.12.2017 und die mit Beschluss vom 3.4.2019 getroffene isolierte Kostenentscheidung als jeweils mit der Beschwerde nach § 58 FamFG angreifbare Teilbeschlüsse aus (vgl. hierzu Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Sachverhalt

Die am 9.12.2016 verstorbene Erblasserin war in zweiter Ehe mit dem Beteiligten zu 1 verheiratet, der Beteiligte zu 2 ist ihr Sohn aus erster Ehe. Die Erblasserin errichtete am 14.2.2016 mit dem Beteiligten zu 1 ein gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung. Der Beteiligte zu 2 wurde zu dem Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 vom ... 2017 angehört. Mit Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2019, Rückwirkung d... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 26. April 2017 verstorbenen Frau Tania W. (im Folgenden: Erblasserin). Die Erblasserin hat zwei letztwillige Verfügungen hinterlassen, einen notariellen Erbvertrag vom 6. Oktober 1998 und ein notarielles Testament vom 25. April 2016. Ersteren hatte sie zusammen mit dem Beteiligten zu 1, einem seit 1986 in Deutschland wohnha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (1) und begründet (2); der von den Beteiligten begehrten Eintragung dürfte aber dennoch ein Hindernis im Sinne des § 18 GBO entgegenstehen, das nicht Gegenstand der angegriffenen Zwischenverfügungen gewesen ist und damit auch nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist (3). 1. Die gegen die Zwischenverfügungen gerichtete Beschwerde ist stattha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Auslegung ein... / Sachverhalt

I. Die kinderlose Erblasserin starb am 5. Juli 2016; ihr Ehemann war am 10. März 2015 vorverstorben. Die Beteiligte zu 1 ist die Cousine der Erblasserin, die Beteiligten zu 2 bis 5 sind Nichte und Neffen des Ehemannes der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 1. Dezember 2002 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegense...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Sachverhalt

Die Beteiligten möchten mittels eines "Vermächtniserfüllungsvertrages" eine Grundbuchberichtigung herbeiführen, das Grundbuchamt hält einen Erbschein für erforderlich. 1. Die Beteiligte zu 1. ist die Stieftochter des Erblassers, die Beteiligte zu 2. dessen Nichte – die Tochter seiner Schwester. Der Erblasser übernahm mit dem Übergabe-, Altenteils- und Abfindungsvertrag vom 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Leitsatz

Das Grundbuchamt hat in öffentlichen Urkunden enthaltene und eröffnete Verfügungen von Todes wegen selbst rechtlich zu beurteilen, ohne dass es hierfür eines Erbscheins bedarf. Ein zum Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalls als Hof im Sinne der Höfeordnung zu qualifizierender landwirtschaftlicher Besitz ist auch zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls nach den Regelung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Zu den Voraus... / Sachverhalt

Die Kläger nehmen als Pflichtteilsberechtigte nach ihrem Vater die Beklagte, die dessen Enkelin und Alleinerbin ist, auf Zahlung in Anspruch. Wesentlicher Vermögenswert des Nachlasses ist ein bebautes Grundstück, das nunmehr durch die Beklagte und ihre Familie zu Wohnzwecken genutzt wird. Mit ihrer Klage haben die Kläger – soweit noch von Interesse – u. a. ihren Pflichtteil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Bindung des N... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber im Ergebnis unbegründet. a) Auch wenn das Nachlassgericht dies nicht ausdrücklich erklärt hat, ist dem Beschluss bei verständiger Auslegung zu entnehmen, dass das Gericht nicht nur den Erbscheinsantrag zurückgewiesen, sondern die hiermit zugleich wieder aufgenommene Anregung auf Einziehung des bereits erteilten, anderslautenden Erbsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Bindung des N... / Sachverhalt

Der am XX.XX.2006 verstorbene, zuletzt in Stadt 1 wohnhafte Erblasser war in letzter Ehe mit der Beteiligten zu 3) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) und 4) hervor. Bei der am XX.XX.1951 geborenen Beteiligten zu 2) handelt es sich um ein außereheliches Kind des Erblassers. Eine letztwillige Verfügung hinterließ der Erblasser nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / b) Entscheidung des OLG München vom 6.12.2018 und 7.4.2011

In einem aktuellen Beschluss vom 6.12.2018[12] hat das OLG München dennoch den Antrag auf Einziehung eines Alleinerbscheins durch einen Abkömmling nicht als "Pflichtteilsverlangen" mit der Folge der Enterbung des Abkömmlings für den zweiten Erbfall angesehen. Zuvor war es in seiner Entscheidung vom 7.4.2011[13] davon ausgegangen, dass das Fordern des gesetzlichen Erbteils ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren um den Nachlass nach dem am ... 2016 verstorbenen Erblasser. Sie sind Angehörige des Erblassers, bzw. seiner am ... 2015 vorverstorbenen Ehefrau ... ..., geb. .... Abkömmlinge gibt es nicht. Mit notariellem (Ehe- und) Erbvertrag (Bl. 21 dA) vom 15.11.1967 setzten der Erblasser und seine Ehefrau einander zu Alleinerben ein. Anso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Sachverhalt

Der Erblasser, der nicht letztwillig verfügt hatte, hinterließ seine Ehefrau, die Mutter der Beteiligten, sowie zwei Kinder, die Beteiligte und deren Bruder, ferner als Geschwister einen Bruder. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 9. August 2016 schlugen die Beteiligte und ihr Bruder – für sich selbst sowie jeweils, gemeinsam mit ihrem Ehepartner, für ihren Sohn – die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Löschung eine... / Sachverhalt

Vormals waren nach Erbauseinandersetzung vom 14.4.1978 die Brüder L. und J.G. als Eigentümer von Grundbesitz zu je % im Grundbuch eingetragen. Sie hatten sich gegenseitig ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingeräumt, das vererblich aber sonst nicht übertragbar sein sollte. In Abteilung II wurde daher am 2.10.1978 unter lfd. Nr. 4 ein Vorkaufsrecht für alle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / d) Stellungnahme

Für die Fälle des Angriffs der Erbenposition des überlebenden Ehepartners gilt es zu beachten, dass einerseits der Fall eintreten kann, dass der Pflichtteilsberechtigte mit seinem Begehren scheitert. Dann bleibt der überlebende Ehepartner alleiniger Erbe und wird auch nicht mit einer Zahlungsaufforderung überzogen, es sei denn, der Pflichtteilsberechtigte macht den Pflichtte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Bindung des N... / Leitsatz

Das Nachlassgericht ist im Rahmen des Verfahrens auf Einziehung eines alten und Erteilung eines neuen Erbscheins dann nicht an ein in Rechtskraft erwachsenes Versäumnisurteil des Prozessgerichts gebunden, wenn an dem Rechtsstreit nicht alle im Erbscheinsverfahren beteiligten Personen ebenfalls beteiligt sind. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Mai 2019 – 21 W 42/19mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Aus den Gründen

Die gegen den Feststellungsbeschluss (§ 352 e Abs. 2 FamFG) statthaften (§ 58 FamFG) und auch sonst zulässigen Beschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Nachlassgericht die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins in der zuletzt beantragten Form für festgestellt erachtet. Aufgrund des auf 1.7.2012 datierten Testaments ist die Beteiligte zu 3) Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Löschung eine... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) ist statthaft (§ 71 Abs. 1, § 73 GBO). Die Vertretungsbefugnis des Notars im Beschwerdeverfahren folgt schon aus dem Umstand, dass er die maßgeblichen Grundbucherklärungen beurkundet oder beglaubigt hat (§ 15 Abs. 2 GBO). Er hat bei Beschwerdeeinlegung alle Beteiligten vertreten; in seinem Beschwerdeschreiben ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Anwendung von... / Sachverhalt

A. 1. Die Beteiligten streiten uber die Erteilung eines gegenstandlich beschrankten Teil-Erbscheins nach dem am 12.2.2016 verstorbenen J. Der Erblasser war turkischer Staatsangehoriger. Sein gewohnlicher Aufenthalt war zuletzt in T. Er war in erster Ehe mit Frau H verheiratet. Die Ehe wurde 1977 rechtskraftig geschieden. Bei den Beteiligten zu 1) bis 5) handelt es sich um die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bewilligung von Sterbegeld. Die Klägerin war die nichteheliche Lebensgefährtin des 1965 geborenen Versicherten E. C. (im Folgenden: Versicherter). Der Beigeladene ist dessen Vater. Der Versicherte war geschieden und hatte mit seiner früheren Ehefrau zwei gemeinsame Kinder. Am x.x.2014 verstarb der Versicherte in Folge einer von der Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Anwendung von... / Aus den Gründen

B. Die Beschwerde hat insgesamt keinen Erfolg. Die Beteiligten zu 7) bis 10) sind durch die angefochtene Entscheidung nicht in ihren Rechten beeintrachtigt, weshalb ihr Rechtsmittel bereits unzulassig ist. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) ist zwar zulassig, in der Sache jedoch unbegrundet. I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 7) bis 10) ist unzulassig. Sie sind nicht besc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Zu Art und Um... / Aus den Gründen

I. Die Beschwerde führt in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG zur Aufhebung der Abhilfeentscheidung und Zurückverweisung an das Amtsgericht insoweit, als sich dieses nicht mit dem Beschwerdevorbringen des Beteiligten zu 2 in Bezug auf die von dem Beschwerdeführer angegriffenen Kostenentscheidung in Ziffer 3 des Beschlusses vom 18.1.2019 Beschlusse in der geb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Aus den Gründen

I. Die Berufung, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu ihr Einverständnis erklärt haben, §§ 124 Abs. 2, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). 2. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht die Beklagte zur Bewi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen

Leitsatz 1. Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tode des Stifters. 2. Eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG angeordnete Steuerbefreiung kommt ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht. Normenkette § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 59, § 60 Abs. 2, § 61 Abs. 1 AO, § 83, § 84, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Trans- und po... / IV. Widerruf der Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht setzt voraus, dass diese überhaupt widerruflich ist. Insoweit kommt es zunächst auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft an. Handelt es sich dabei um einen Auftrag, dann ist nach den §§ 671 Abs. 1, 168 BGB von freier Widerruflichkeit auszugehen. Fehlt es an einem Grundgeschäft, liegt eine sog. isolierte Vollmacht vor, der kein Auftrags- oder sonst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Trans- und po... / I. Begriff

Die transmortale Vollmacht wird unter Lebenden unbefristet und unbedingt erteilt. Anders als die normale Vollmacht erlischt sie nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers.[1] Die transmortale Vollmacht wirkt über den Tod hinaus, ohne dass der Bevollmächtigte dies in besonderer Weise nachweisen müsste. Er benötigt neben der ihn ausweisenden Vollmachtsurkunde weder einen Erbschein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Sittenwidrigk... / Sachverhalt

Die Beschwerdefuhrer, die Enkel des Erblassers (nachfolgend nur: die Enkelkinder), wenden sich mit ihrer statthaften und auch im Ubrigen zulassigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Beschwerde, die zunachst von der fur sie bestellten Erganzungspflegerin mit Schriftsatz vom 7.12.2017 (Bl. 139 dA) und sodann von ihrem Verfahrensbevollmachtigten mit Schriftsatz v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2019, Gebühr für Neg... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 1 Abs. 4, 22 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, aber unbegründet. Zu Recht hat die Justizkasse der Beschwerdeführerin eine Gebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 1401 KV JVKostG in Rechnung gestellt. Die Entscheidung des LG beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 66 Abs. 4 S. 2 GKG i.V.m. §§ 546, 547 ZPO). Hierzu im Einzelnen wie fo...mehr