Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Der Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung gilt nur für den Erwerb von begünstigtem Vermögen (§ 28a Abs. 1 S. 1, § 13b Abs. 2 ErbStG). Nicht begünstigtes Vermögen ist von dem Erlass ausgenommen. Rz. 46 Der Steuererlass gilt uneingeschränkt für alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 ErbStG) und alle Schenkungen unter Lebenden...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Der reduzierte Verschonungsabschlag gilt nur für den Erwerb von begünstigtem Vermögen.[1] Nicht begünstigtes Vermögen ist von dem Erlass ausgenommen. Rz. 24 Der reduzierte Verschonungsabschlag gilt für alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen[2] und Schenkungen unter Lebenden.[3] Ferner sind auch Zweckzuwendungen erfasst.[4] Auf die Erbersatzsteuer von Familienst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 41 Die Verschonungsbedarfsprüfung findet auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entstanden ist (§ 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG). Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers und bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.[1] Rz. 42 Die im Rahmen des "Jahressteuergesetzes 2...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Steuererlass (§ 227 AO)

Rz. 81 In Fällen der Unbilligkeit können die Finanzbehörden Steueransprüche erlassen (§ 227 AO). Der besondere Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) schließt einen Steuererlass nach den allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung nicht aus. Allerdings dürften die Voraussetzungen für einen weitergehenden Erlass in der Praxis nur selten vorliege...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Rechtsfolge (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 123 Dem Erwerber steht ein Rechtsanspruch auf Erlass der Steuer zu, wenn er nachgewiesen hat, dass er die Steuer nicht begleichen kann (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Dem FA steht insoweit keinerlei Ermessen zu. Rz. 124 Die Höhe der zu erlassenden Steuer ist nicht begrenzt (auch nicht auf 90 Mio. EUR, durch die Höhe des Erwerbs oder die Größe des Unternehmens). Zur Berechnung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.5 Bedingung Änderung der Feststellungsbescheide (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 275 Der Steuererlass steht kraft Gesetzes unter der auflösenden Bedingung, dass die den Erwerb oder das verfügbare Vermögen betreffenden Feststellungsbescheide geändert (oder erstmals erlassen) werden und die festgestellten Werte von den dem Erlass zugrunde gelegten Werten abweichen. Gleiches gilt im Fall der Aufhebung eines Feststellungsbescheids (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Einführung

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Der Pflichtteilsanspruch als "verfügbares Vermögen" i. S. d. § 28a ErbStG, ZEV 2020 133; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bruschke, Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, ErbStB 2018, 268; Bruschke, Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Hand...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrunds...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.3 Erbersatzsteuer und Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 335 Die Familienstiftung mit begünstigtem Vermögen kann bei der Erbersatzsteuer einen Antrag auf Verschonungsbedarfsprüfung stellen (§ 28a Abs. 7 ErbStG; s. R E 28a.6 ErbStR 2019). Die steuerliche Verschonung hängt davon ab, inwieweit der Erwerber die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann (§ 28a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ErbStG). Rz. 336 Bei der Erbersatzste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 6 Die Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG ist das Herzstück der Erbschaftsteuerreform 2016. Rz. 7 Eine Bedarfsprüfung war dem deutschen ErbStG bislang fremd (allenfalls mit Ausnahme der Stundungsregelung nach § 28 ErbStG). Die Verschonungsbedarfsprüfung ist eine echte Innovation des deutschen Gesetzgebers. Rz. 8 Die Verschonungsbedarfsprüfung geht zurück auf die E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Weiterübertragung des begünstigten Vermögens auf einen Dritten (§ 28a Abs. 1 S. 2–4 ErbStG)

Rz. 132 Ein Erwerber kann den Steuererlass (nach § 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG) nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen (aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers) auf einen Dritten übertragen muss (§ 28a Abs. 1 S. 2 ErbStG).[1] Rz. 133 Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein Erbe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5 Weiterübertragung auf Dritte (§ 13d Abs. 2 ErbStG)

Rz. 83 Ein Erwerber kann den verminderten Wertansatz[1] nicht in Anspruch nehmen, soweit er erworbene Grundstücke (aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers) auf einen Dritten übertragen muss.[2] Rz. 84 Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein Erbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses ein vermi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Grundstück in EU-/EWR (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 75 Das Grundstück muss im Inland oder in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat belegen sein.[1] Für Grundstücke in Drittstaaten (z. B. der Schweiz) wird (bislang) keine Steuerbefreiung gewährt. Mit der EU-Kapitalverkehrsfreiheit ist dies aber nicht vereinbar.[2] Mit dem (deutschen) Brexit-Steuerbegleitgesetz[3] wurde für Zwecke des ErbStG [4] fingiert, dass das Vereinigte Königreich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Erlass, Erstattungen und Absehen von der Nacherhebung

Tz. 48 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Anders als im Steuerrecht (§§ 163, 227 AO) nehmen der Erlass, die Erstattung und das Absehen von der Nacherhebung von Zollschulden in der Praxis des Zollrechts eine erhebliche Bedeutung ein. Der Anwendungsbereich des Erlasses und der Erstattung ist im Falle der unzutreffenden oder nicht gerechtfertigten Abgabenfestsetzung eröffnet. Gemäß Art...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gebührenrechtslage Den Ausführungen des BVerwG hinsichtlich der gebührenrechtlichen Angelegenheit ist infolge der zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Regelung des § 16 Nr. 3a RVG zuzustimmen. 2. Verfahrensrechtslage a) Kostenentscheidung von Amts wegen Allerdings sind grds. gebührenrechtliche Fragen bei Erlass der im Regelfall von Amts wegen (s. § 308 Abs. 2 ZPO; § 161 Abs. 1 Vw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 –tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kirchensteuer

Verwaltungsanweisungen: Gleichlautende Ländererlasse v 08.08.2016, BStBl I 2016, 773 (KiSt bei Pauschalierung der LSt und ESt). Rn. 45 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur pauschalen LSt wird KiSt-Zuschlag festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. G...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Bindungsw... / 1 Gründe

1. Die Beteiligte zu 1) ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Ehefrau des Erblassers. Am 17.12.2018 eröffnete das Nachlassgericht ein von der Beteiligten zu 2) am 14.12.2018 persönlich abgebenes handschriftliches gemeinschaftliches Testament mit Datum vom 20.10.2017, dessen Text sich über die wechselseit...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / Leitsatz

Zum Anfall der Gebühren für den Prozessbevollmächtigten einerseits und dem von der Partei beauftragten Terminsvertreter andererseits, wenn das Verfahren ohne Durchführung eines Verhandlungstermins durch Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren erledigt wird. OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.7.2022 – 6 W 37/22mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Wirksamkeit

Rn 106 Wirksam werden Beschlüsse über Sicherungsmaßnahmen unabhängig von der Veröffentlichung oder Zustellung bereits mit ihrem Erlass,[283] d.h. in dem Zeitpunkt, in dem der Beschluss aufhört, eine bloße innere Angelegenheit zu sein. Dieser Zeitpunkt tritt regelmäßig ein, wenn der Richter den unterschriebenen Beschluss in den Geschäftsgang, d.h. meist an die Geschäftsstelle...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / III. Gebühren des Terminsvertreters

1. Verfahrensgebühr a) Grundsatz Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass dem Terminsvertreter, dessen Auftrag sich auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV beschränkt, grds. eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten oder Prozessbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr anfällt. Diese Vorschrift ist allerdings missv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nutzungsänderung in absehbarer Zeit

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach § 159 Abs. 1 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Bewertungsstichtag bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. Rz. 10 [Autor/Stand] Eine Nutzu...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 2 II. Die Entscheidung

GV muss weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausführen Zu Unrecht weigert sich die Obergerichtsvollzieherin, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 11.5.2021 auszuführen, soweit sich dieser auf die Module K, L und M bezieht. Diese von der Gläubigerin begehrten Amtshandlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Vollstreckung des Haftbefehls. Eine tragfähige Begründung, waru...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 4. Dritte Abwandlung

Im Ausgangsfall erlässt das LG Hamburg vor dem angesetzten Verhandlungstermin einen Beweisbeschluss gem. § 358a ZPO, wonach der in Berlin wohnhafte Zeuge Z vor dem ersuchten Richter des AG Berlin-Mitte vernommen werden soll. Zu dem angesetzten Beweisaufnahmetermin erscheint für den Kläger dessen Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt A. Den sodann vor dem LG Hamburg anberaumte...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 3 Der Praxistipp

Katz und Maus … Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, welchem Katz-und-Maus-Spiel sich Gläubiger in der Zwangsvollstreckung ausgesetzt sehen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht nur vergangene und gegenwärtige Ansprüche tituliert werden, sondern auch künftige Ansprüche. Leider hat der Wert der Beschwer (67,14 EUR) nicht genügt, um die aufgeworfenen Fragen und...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Dem Terminsvertreter Rechtsanwalt T ist nach Nrn. 3401, 3100 VV eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr erwachsen, hier also eine 0,65-Verfahrensgebühr. In dieser Fallvariante ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht nach Nr. 3405 Nr. 2 VV, da Rechtsanwalt T vor Beendigung seines Auftrags einen Termin wahrgenommen hat. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Anordnungsvoraussetzungen

Rn 5 Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob vorläufige Maßnahmen angeordnet werden müssen. Im Gesetz wird zwischen Eigen- und Fremdanträgen nicht differenziert.[2] Auch findet § 21 bei Verbraucherinsolvenzanträgen ebenfalls Anwendung (vgl. § 306 Abs. 2 Satz 1), wenn auch die praktische Bedeutung eher gering ist (vgl. die Kommentierung bei § 306 Rdn. 20 ff). Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 161 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, bestimmt den Bewertungsstichtag für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, ohne in Abs. 1 konkret auf einen bestimmten Zeitpunkt abzustellen. Lediglich in Abs. 2 wird ein genauer Zeitpunkt der Bewertung genannt. Rz. 2 [Autor/S...mehr

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AGS 11/2022, Nachfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Es verwundert schon, dass bei einer solch eindeutigen Rechtslage noch Erinnerung eingelegt wird. Darauf hinzuweisen ist allerdings, dass sich der Gebührentatbestand nicht aus Nr. 3202 VV oder Nr. 3210 VV ergibt, sondern aus Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Diese Vorschrift regelt unter welchen Bedingungen eine Terminsgebühr anfällt. Das war hier die Vari...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte für den vor dem LG Frankfurt (Oder) anhängig gemachten Rechtsstreit einen Prozessbevollmächtigten und einen Terminsvertreter beauftragt. Der Rechtsstreit endete durch Erlass eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 ZPO im schriftlichen Verfahren. Der von der Klägerin beauftragte Terminsvertreter hat einen Verhandlungstermin nicht wahrgenommen. Aufgrund der zu i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Verjährung

Tz. 57 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die aus der AO bekannten Verjährungsregelungen, insbesondere diejenigen der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff. AO, finden im Zollrecht keine Anwendung. Das Zollrecht kennt vielmehr eine dreijährige Verjährungsfrist, die in Art. 103 UZK jedoch nicht als solche, sondern als Mitteilungsfrist für den Abgabebetrag beschrieben wird (in der nich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Mobiliarvollstreckung

Rn 60 Entsprechend der früher schon praktizierten Regelung in § 2 Abs. 4 GesO hat der Gesetzgeber dem Insolvenzgericht in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich der Mobiliarvollstreckung die Möglichkeit zur Einstellung laufender und Untersagung zukünftiger verfahrens- und masseschädlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger von Amts wegen gegeben, um so Zugri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Familienferienstätten

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Familienferienstätten können grundsätzlich unter den gleichen Kriterien wie Erholungsheime als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, sie müssen z. B. mindestens zu 2/3 Personen dienen, die die Voraussetzungen des § 53 AO (Anhang 1b) erfüllen. D. h. die Leistungen müssen unmittelbar gegenüber diesen hilfsbedürftigen Personen erbracht wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. (Vorläufiger) Rechtsschutz zur Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs nach § 71 Abs 3 EStG

Rn. 69 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Holt die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes nicht unverzüglich nach, obwohl sie die Festsetzung, aus der sich der Anspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert hat, kann der rückständige Zahlungsanspruch mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG

Rn. 60 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt hat oder dem die Familienkasse die vorläufige Einstellung der Zahlung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgeltungswirkung

Rn. 10 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 40 Abs 3 S 3 u 4 EStG sind bei der Veranlagung des ArbN weder der pauschal besteuerte Arbeitslohn zu erfassen noch die pauschale LSt auf die ESt bzw die Jahres-LSt anzurechnen. Nach BFH BStBl II 1988, 981 ist die LSt-Anmeldung, in der der ArbG pauschalierte LSt erfasst hat, kein Grundlagenbescheid, der, solange er Bestand hat, für die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Katalog des § 52 Abs. 2 AO

Tz. 29 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Unter dem in Nr. 25 des § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b) angeführten Begriff "bürgerschaftliches Engagement" versteht man eine freiwillige, nicht auf das Erzielen eines persönlichen materiellen Gewinns gerichtete und auf die Allgemeinheit hin orientierte, kooperative Tätigkeit. Die Anerkennung der "Förderung des bürgerschaftlichen Engagements" zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Keine Fernwirkung auf die Verwaltungskompetenz

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Verwaltungskompetenz für die Grundsteuer liegt beim Land und der Gemeinde (s. VerfR GrStG Rz. 16). Abweichende Länder wie Hamburg schließen sogar die Anwendbarkeit von Rechtsverordnungen des Bundes als administrative Rechtsetzung für die Grundsteuer B und C aus (§ 11 Abs. 3 LGrStG Hamb.; zu dieser Sicherung eines "souveränen Kompetenzzugriffs" s. LGr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermessensentscheidung FA

Rn. 64 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 40 Abs 1 S 1 EStG "kann das FA zulassen", dass der ArbG die LSt mit einem pauschalen Steuersatz erhoben wird. Die Bewilligung des Pauschalierungsantrags steht nach dem Wortlaut des Gesetzes im Ermessen des FA. Sofern die Voraussetzungen für die Pauschalierung erfüllt sind und der ArbG seinem Antrag Berechnungen für die Ermittlungen de...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 1 Der Fall

Vollstreckung eines Haftbefehls in einer "Verhaftungsrunde" Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO forderte der zuständige GV den Schuldner auf, zur Vermeidung der Verhaftung im Geschäftszimmer des GV zu erscheinen und dort die Vermögensauskunft abzugeben. Da der Sch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift statuiert als generelle, förmliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen entsprechenden schriftlichen Antrag. Das Verfahren ist bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verfahrens nach §§ 26, 27 ein kontradiktatorisches Verfahren, heißt, das Eröffnungsverfahren wird im Gegensatz zu dem eröffneten Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Zwangsmaßnahmen nach Abs. 3

Rn 99 Dem Gericht steht im Zusammenhang mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen nach Abs. 3 ebenso wie im Rahmen des § 20 die Befugnis zu, den Schuldner zwangsweise vorführen und in Haft nehmen zu lassen. Der Unterschied beider Regelungen liegt in der Zielrichtung. Während die Zwangsmaßnahmen in § 20 Satz 2 die Erfüllung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertung eines Erbbaurechts im Zustand der Bebauung

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert eines zuvor unbebauten Erbbaurechts, welches sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befindet, ermittelt sich nach geänderter Auffassung der Finanzverwaltung[2] aus dem Bodenwertanteil des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 3 und 4 BewG) und den bis zum Bewertungsstichtag entstandenen Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich des be...mehr

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AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Empfehlungen

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es sollte auch in den Verwaltungen (großer) (gemeinnütziger) Vereine dafür Sorge getragen werden, dass das Zollrecht neben dem Steuerrecht ernst genommen wird. Hierzu ist es erforderlich, eine professionelle Zollabteilung vorzuhalten, die gewährleistet, dass den zollrechtlich existierenden Verpflichtungen nachkommen wird. Insbesondere sollt...mehr