Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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FF 03/2022, Handbuch Familienrecht

Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein12. Aufl. 2021, 3437 Seiten, kartoniert, Luchterhand Verlag, 169 EUR Mit der 12. Auflage ist das bislang unter dem Titel eingeführte "Handbuch des Fachanwalts Familienrecht" geändert worden in "Handbuch Familienrecht". Der Autorenstamm hat sich ebenfalls teilweise verändert. Ausgeschieden sind Büte, Maier, Schwarzer und Strifler-Sapper; neu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Berechnung des Lohnsummenzeitraums

Rz. 113 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Lohnsummenzeitraumes und der jährlich festzustellenden Lohnsumme ist der Tag der Steuerentstehung nicht mit einzubeziehen, da die Lohnsummenfrist nach § 13a Abs. 3 Satz 1 ErbStG den Zeitraum von fünf Jahren (bei der Optionsverschonung i.S.d. § 13a Abs. 10 ErbStG von sieben Jahren) nach dem Erwerb umfasst.[2] Rz. 114 Beispiel: 2 Zei...mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. 0,5-Terminsgebühr Für die Mitwirkung an dem Verhandlungstermin vom 20.1.2021, in dem das FamG gegen die Antragstellerin einen Versäumnisbeschluss erlassen hat, war dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3105 VV eine 0,5-Terminsgebühr angefallen. 2. 1,2-Terminsgebühr Nach Auffassung des OLG Brandenbu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.3 § 12 Abs 2 KStG

Tz. 9 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 2 enthält für bestimmte Verschmelzungen im Ausl eine Ausnahme vom allg Entstrickungsgrundsatz des Abs 1, wonach der Rechtsträgerwechsel beschr Stpfl infolge einer Umwandlung grds zu einer Entstrickung führt. S 1 regelt die Rechtsfolgen einer Ausl-Verschmelzung auf Gesellschaftsebene und S 2 bestimmt die Rechtsfolgen auf Gesellschaftereben...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) wurde am 24.8.2021[2] verkündet. Im HmbGrStG wird die Grundsteuerbewertung für die im Stadtstaat Hamburg belegenen über 400.000 wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens geregelt. Das Aufkommen aus der Grundsteuer B betrug für das Jahr 2019 rd. 472 Mio. Euro und wird bis 2025 auf voraussichtlich rd. 500 Mi...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Mit dem HmbGrStG weicht die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend von den bundesgesetzlichen Regelungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes ab. Das gilt trotz des Rückgriffs auf die Bundesgesetze in § 11 HmbGrStG, soweit im HmbGrStG keine anderweitigen Regelungen getroffen w...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sic...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Rückführung durch den Vormund in die Pflegefamilie

Erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde eines 2014 geborenen Kindes, das bereits kurz nach der Geburt zu einem Ehepaar in Adoptionspflege gegeben wurde, gegen die Rückführung in die Adoptionspflegefamilie.[4] Das Kind wird durch einen Amtsvormund vertreten.[5] Während des Adoptionsverfahrens wurde der Ehemann u.a. wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften 2017...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 412 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Anwendung des § 12 Abs 2 S 2 KStG korrespondiert im Grundsatz mit § 12 Abs 2 S 1 KStG, dh sie gilt für Verschmelzungen ausl Kö desselben ausl Staats. Ausweislich der Begr im Bericht des Fin-Aussch des BT (s BT-Drs 16/3369, 8) soll es jedoch für die Anwendung des S 2 nicht darauf ankommen, ob eine Verschmelzung zwischen Kö desselben ausl...mehr

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zfs 03/2022, Maßgeblicher Z... / 2 Aus den Gründen:

I. [5] Nach Auffassung des Berufungsgerichts belaufen sich die ersatzfähigen Reparaturkosten auf 4.613,90 EUR netto. Der Kläger müsse sich auf die günstigeren Stundenverrechnungssätze der von der Beklagten zu 2 benannten Vergleichswerkstatt L. gemäß deren Preisliste für den Zeitraum vom 1.6.2015 bis 8.2.2017 verweisen lassen. Der Umstand, dass die Vergleichswerkstatt ihre Pre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 266 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 4 [Autor/Stand] Die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[5] eingeführte Vorschrift ist sowohl durch das Fondsst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fallgestaltungen

a) Erstmalige Kenntnis durch Erklärung auf den 1.1.2022 Rz. 40 [Autor/Stand] Im Kern schafft die Regelung des § 266 Abs. 3 BewG ein Verwertungsverbot für die Fälle, in denen dem Finanzamt mit der Erklärung zur neuen Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse erstmals bekannt werden. Das Verwertungsverbot betrifft die Einheitswert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 178 Begriff der unbebauten Grundstücke

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Checkliste)

Rz. 456 [Autor/Stand] Konkretisierung geschäftsleitender Funktionen. Was unter geschäftsleitenden Funktionen bzw. strategischen Führungsentscheidungen zu verstehen ist, hat die FinVerw bislang noch nicht näher konkretisiert (s. aber Rz. 454 für die Ausübung nur "einzelner Geschäftsfunktionen"). Auch in der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff der "geschäftsleitenden Holdin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 178 Abs. 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht wörtlich dem § 72 Abs. 1 BewG. Danach sind unbebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Rz. 18 [Autor/Stand] Den unbebauten Grundstücken sind somit alle Grundstücke zuzurechnen, auf denen sich keine (benutzbaren) Gebäude befinden. Das sind zum einen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bestandteile der Lohnsumme im Einzelnen

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zähle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Q. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steueränderungsgesetz 2015[2] durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] geändert. Rz. 96 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 97 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gemeindebezogene Einordnung (Abs. 2)

Rz. 31 [Autor/Stand] Das BMF wird ferner durch § 263 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge nach § 254 Abs. 2 BewG i.V.m. der Anlage 39 zum BewG auf der Grundlage der Einordnung nach § 12 des Wohngeldgesetzes in der jeweils gültigen Fass...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Aussetzung der Entscheidung über einen Steuerbescheid und Verzinsung

Sachverhalt Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Vorsteuerabzug und die Auslegung der Art. 167, 168 und 178 MwStSystRL. Das Vorlagegericht fragte, ob diese Vorschriften und Art. 47 der EU-Grundrechtecharta nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die es den Steuerbehörden, nachdem sie einen Steuerbescheid erlassen haben, mit dem die Anerkennung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prüfungsanordnung für mehr als drei Besteuerungszeiträume bei Klein- und Mittelbetrieben

Leitsatz Der Prüfungszeitraum kann drei Besteuerungszeiträume übersteigen, wenn mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist oder wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit besteht (§ 4 Abs. 3 BpO). Sachverhalt Der Kläger betreibt seit 2007 eine Kfz-Werkstatt. Der Betrieb wurde vom Finanzamt als Kleinstbetrieb ei...mehr

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Bestellung eines Betriebsar... / 1 Ausgangslage

Die Klägerin (Arbeitgeberin) stellt Innendekorationen her, die sie bei ihren nationalen und internationalen Kunden auch selbst montiert. In ihrem Betrieb in D. gibt es eine Näherei/Polsterei, eine mechanische Werkstatt und eine Verwaltungsabteilung. Sie beschäftigt ca. 85 Mitarbeiter. Bei einer Betriebsprüfung am 8.12.2005 durch Mitarbeiter des Beklagten (Gewerbeaufsichtsamt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift findet nur Anwendung auf die Vollstreckung wegen einer Zug um Zug zu erfüllenden Leistung aus einem Urteil oder einem sonstigen Vollstreckungstitel, für deren Zwangsvollstreckung der Gerichtsvollzieher zuständig ist (MünchKomm/ZPO-Heßler, § 756 Rn. 6). Aus dem Zug-um-Zug-Urteil, z. B. Leistung eines PKW Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises, kann ledi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Nachweis des Annahmeverzugs

Rz. 8 Der Annahmeverzug kann sich aus dem Protokoll des Gerichtsvollziehers selbst ergeben, wenn dieser dem Schuldner die Leistung gehörig angeboten (vgl. Rn. 6), der Schuldner die Annahme aber verweigert hat. Der Annahmeverzug kann aber – das ist in der Praxis häufig der Fall – in einem Urteil gegen den Schuldner festgestellt sein (KG, MDR 1975, 149). Der erforderliche Nach...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen – Verfahren

Rz. 3 Die Entscheidung ergeht auf Antrag des Vollstreckungsschuldners. Dieser kann (sollte) zusammen mit der Klage gestellt werden (KG, FamRZ 1988, 313; vgl. z. B. Muster zu § 767 ZPO Rn. 72 und § 768 Rn. 13). Der Antrag darf durch das Gericht grundsätzlich erst mit Zustellung der Klage beschieden werden (a. A. bereits vor Zustellung: HansOLG Hamburg, NJW-RR 1990, 394; OLG S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Einzahlungsquittung (Nr. 5)

Rz. 13 Nr. 5 stellt die Einzahlungs- und Überweisungsnachweise von Banken und Sparkassen mit denen der Deutschen Post AG gleich. Das entspricht der bisherigen h. M. (BGH, NJW-RR 1988, 881; OLG Köln, NJW 1993, 3079). Das Wort Post taucht im Gesetzestext – im Gegensatz zum Entwurf (BT-Drucks. 13/341 S. 5) – nicht mehr auf, weil der Gesetzgeber wohl davon ausging, dass nach Umw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Befriedigung oder Stundung (Nr. 4)

Rz. 11 Behandelt sind die Fälle, in denen der Schuldner den Gläubiger nach Verkündung des Urteils (LG Koblenz, DGVZ 1982, 46) wegen der Hauptsache, der Nebenforderungen sowie der Kosten befriedigt oder der Gläubiger dem Schuldner die Stundung bewilligt hat. In den Fällen von § 307 Abs. 2, § 331 Abs. 3 ZPO tritt an die Stelle der Verkündung die Zustellung des Urteils (§ 310 A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Anordnungen nach § 769 ZPO treten mit Erlass des Urteils in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer Kraft (BGHZ 32, 240; siehe auch § 769 Rn. 8). Im Falle der Abweisung z. B. der Vollstreckungsabwehrklage könnte die Zwangsvollstreckung daher ohne Beschränkung fortgesetzt werden, weil die Einlegung eines Rechtsmittels keinen Einfluss auf die Vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 2.2.5 Beförderung im grenzüberschreitenden Luftverkehr

Bei einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Luftverkehr wäre grds. eine Umsatzsteuer für den inländischen Teil der Beförderungsleistung (soweit im inländischen Luftraum ausgeführt) zu erheben. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wird diese Steuer bei bestimmten Fluggesellschaften nach § 26 Abs. 3 UStG niedriger festgesetzt oder ganz erlassen, wenn diese F...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2

Rz. 18 Nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG sind begünstigte Einrichtungen die EU-Kommission sowie nach dem Unionsrecht geschaffene Agenturen und Einrichtungen. Die EU-Kommission [1] (als EU-Institution, Brüssel/Belgien) legt Gesetzesvorschläge vor, stellt die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts sicher und verwaltet die EU-Ausgabenprogramme. Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rats ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 13 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung in den betreffenden Gegenstand begonnen hat. Bei Sachen beginnt die Zwangsvollstreckung durch Pfändung, bei Pfändung von Forderungen und anderen Rechten mit Erlass (nicht erst mit der Zustellung) des Pfändungsbeschlusses oder der Vorpfändung nach § 845 ZPO. Bei Immobilien durch Unterzeichnung der Eintra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1

Rz. 12 Die Europäische Union (EU) als vergütungsberechtigte Einrichtung ist die wirtschaftliche und politische Partnerschaft von derzeit 27 europäischen Staaten. Sie wurde 1958 zunächst als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 6 Ländern gegründet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Seither sind weitere 22 Staaten hinzugekommen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zu § 229 AktG

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die vereinfachte Kap.-Herabsetzung gemäß den §§ 229ff. AktG zielt auf die Sanierung notleidender Gesellschaften ab. Die "Vereinfachung" gegenüber der ordentlichen Kap.-Herabsetzung gemäß den §§ 229ff. AktG besteht v.a. darin, dass die Gläubigerschutzvorschrift des § 225 AktG, die u. a. in Abs. 1 eine Sicherheitsleistung auf Verlangen der Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Anhörung des Schuldners vor Erlass des Beschlusses

Rz. 18 Wurde der Schuldner vor Erlass des Beschlusses des Vollstreckungsgerichts angehört, hat dasselbe bereits die Argumente des Gläubigers und des Schuldners abgewogen (BGH, WM 2010, 2317; NZI 2004, 447). Der zulässige Rechtsbehelf ist die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) sowohl bei Entscheidung des Richters als auch des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 1 RPflG). Das gilt auch da...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Erlass eines Beschlusses ohne Anhörung des Schuldners

Rz. 20 Hat das Vollstreckungsgericht einen Beschluss auf Antrag des Gläubigers erlassen, ohne zuvor den Schuldner zu hören, und will dieser, der allein beschwert ist, gegen diesen Beschluss vorgehen, bringt er seine Argumente erstmals zur Sprache, weshalb die Erinnerung (§ 766 ZPO) der richtige Rechtsbehelf ist (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1982, 192;FamRZ 1984, 727; OLG Hamm, R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachweis der Gegenleistung oder des Annahmeverzuges (Nr. 1)

Rz. 2 Die dem Vollstreckungsgericht obliegende Vollstreckung darf – wie die Zwangsvollstreckung des Gerichtsvollziehers nach § 756 ZPO – erst beginnen, wenn der Gläubiger dem Vollstreckungsgericht durch die qualifizierten Urkunden nachweist, dass er seine Gegenleistung bereits erbracht hat oder der Schuldner in Annahmeverzug ist (OLG Koblenz, Rpfleger 1997, 445) und dass er ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO

Rz. 13 An das Land-/Amtsgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung! Bitte sofort vorlegen! Klage (vollständiges Rubrum anführen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung Streitwert: … Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige folgende Anträge an: Die Zwangsvollstreckung aus dem Ur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Einstweilige Anordnung

Rz. 43 Die Einlegung der Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung und hindert deshalb nicht den Fortgang der Zwangsvollstreckung. Zur Vermeidung nicht mehr rückgängig zu machender Nachteile für den Erinnerungsführer hat das Vollstreckungsgericht die Möglichkeit, schon vor Erlass einer Entscheidung über die Erinnerung nach §§ 766 Abs. 1 Satz 2, 732 Abs. 2 ZPO auf Antrag ode...mehr

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Einführung eines Betriebssi... / 2.2 Unternehmensleitlinien Betriebssicherheitsmanagement

Ergänzend zu den Grundsatzleitlinien des Unternehmens, werden Leitlinien zum Betriebssicherheitsmanagement erarbeitet. Damit sind die künftigen Grundsätze an eine Vernetzung der Fachbereiche mit den Beauftragten und Querschnittsfunktionen festgelegt. Praxis-Beispiel Beispielhafte Leitlinien zum Betriebssicherheitsmanagement Die nachstehenden beispielhaften Leitlinien wurden du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.2 Ausschluss der Allgemeinheit

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 2 liegt keine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Kreis der geförderten Personen fest abgeschlossen ist oder infolge seiner Abgrenzung dauernd nur klein sein kann. Ein solcher Personenkreis ist kein Ausschnitt aus der Allgemeinheit, sondern ein eigenständiger, von der Allgemeinheit losgelöster Kreis, der in erster Linie auf dem Gedanken der Selbst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 7 Arbeitsschutzbehörden

Erfüllt der Arbeitgeber seine Pflichten aus dem ASiG, den ergänzenden Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften nicht, ist die zuständige Behörde berechtigt (Ermessensentscheidung), im Einzelfall anzuordnen, mit welchen Maßnahmen der Arbeitgeber seinen Pflichten insbesondere hinsichtlich der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nachk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 6.1 Unfallverhütungsvorschriften, Rechtsverordnungen

Die dem Arbeitgeber nach §§ 2, 5 ASiG obliegenden Pflichten sind allgemein formuliert und müssen präzisiert werden. Dies soll in erster Linie durch spezielle Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers erfolgen. Er kennt den einzelnen Gewerbezweig genau. Infolgedessen hat er einen besonderen Einblick in die jeweiligen technischen Schwierigkeiten u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.11 Artikel 288 AEUV – Rechtsakte der Organe

Rz. 17 Nach Art. 288 Abs. 1 AEUV stehen den Organen der Union (d. h. insbesondere dem Rat und der Kommission) folgende Möglichkeiten zur Verfügung, Rechtsakte zu setzen: Erlass von Verordnungen; Erlass von Richtlinien; Erlass von Beschlüssen (bis 30.11.2009: "Entscheidungen"); Aussprechung von Empfehlungen; Abgabe von Stellungnahmen. 1.1.11.1 Verordnung Rz. 18 Nach Art. 288 Abs. 2 ...mehr

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Durchsetzung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer durch einen Gesellschafter

Zusammenfassung Ob ein Gesellschafter Ansprüche der GmbH im Wege der sog. actio pro socio geltend machen kann, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In Fällen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine solche Klage allenfalls dann zulässig, wenn vorher kein Gesellschafterbeschluss gefasst werden kann. Auch gehen andere Rechtsbehelfe grundsätzlich vor. Kurzwiedergab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Der Vertrag von Lissabon

Rz. 36 Bei dem (aufgrund der letzten Ratifikation am 13.11.2009) erst am 1.12.2009 in Kraft getretenen "Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der EG" v. 13.12.2007[1] handelt es sich um einen sog. Mantelvertrag mit Artikelgesetzen, der bereits existierende Verträge veränderte (die Verträge nicht ersetzte). Mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.10 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr