Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 1. Die Kostenvorschüsse

Viele Wege zur Zahlung der Gerichtskosten Im ersten Teil der potenziellen Anlagen 1 bis 5 sind die Anlagen zum Nachweis der Zahlung der Gerichtskosten zu bezeichnen. Diese können sich schon aus den eingangs gemachten Angaben zur Gerichtskostenmarke ergeben. Überraschend ist, dass das dort vorgesehene SEPA-Lastschriftmandat hier nicht aufgeführt wird, sondern in einer der frei...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 1

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) insgesamt zwei Seiten. Er wird ergänzt durch die Anlage 5 zur ZVFV, den Entwurf eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie je nach dem zu vollstreckenden Anspruch die ...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 7. Unterhaltsvorschuss

Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Betreibt die zuständige Körperschaft wegen der Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen nach § 7 Abs. 5 des Unterhaltsvorschussgesetzes die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, so ist zum Nachweis des nach Abs. 1 übergegangenen Unterhaltsanspruchs dem Vollstreckungsantrag der Bescheid gemäß § 9 Abs. 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlassene Sicherungsanordnung.

Rn 12 Gegen den beklagten Mieter muss im Hauptsacheverfahren eine rechtskräftige Sicherungsanordnung ergangen sein; ferner muss die Beibringungsfrist des § 283a II abgelaufen sein (Zö/Vollkommer Rz 8; Börstinghaus/Eisenschmid Rz 31).mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 4. Angaben zu Teilzahlungen

Unzulässig: Prüfung der Zahlungsverrechnung des Gläubigers Ohne korrespondierende rechtliche Verpflichtung in der Zivilprozessordnung sieht die Anlagenaufstellung dann weiter vor, dass der Antragsteller eine Aufstellung der bisher geleisteten Zahlungen vorlegen kann. Die Aufstellung ist also lediglich obligatorisch und nicht verpflichtend. Das Hinweisblatt des BMJ ist an dies...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 3. Die privilegierten Vollstreckungen

Besondere Angaben bei privilegierten Vollstreckungen Werden Anträge nach § 850d oder § 850f Abs. 2 ZPO nach den Modulen Q oder S der Anlage 5 zur ZVFV gestellt, um eine privilegierte Zwangsvollstreckung zu ermöglichen, sind in Modul O Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners zu machen. Soweit hierüber Belege vorliegen, kann es sinnvoll sei...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 5. Inkassokosten

Inkassokosten als Teil der Vollstreckungskosten Anders als Rechtsanwälte, deren Vergütung – ohne Vollständigkeit – im Detail in der Anlage 7 oder 8 ZVFV berücksichtigt wird, müssen Inkassodienstleister (weiterhin) eine eigenständige Aufstellung der Inkassokosten in der Zwangsvollstreckung vorlegen. Diese ist also regelhaft von Inkassodienstleistern vorzusehen. Tatsächlich geh...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / VII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Anlagen durchbrechen den Ansatz strukturierter Anträge Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung nach den Vorgaben der § 4 und 5 ZVFV, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formul...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 6. Vollstreckungskosten

Aufstellung und Belege zu den Vollstreckungskosten Das Anlagenverzeichnis der Anlage 4 ZVFV sieht sodann eine Anlage mit der Aufstellung der Vollstreckungskosten nebst den dazugehörigen Belegen vor. Erfasst werden davon die vor dem jetzt gestellten Auftrag angefallenen Vollstreckungskosten, die nicht bereits durch die Verrechnung von Zahlungseingängen erstattet und damit erfü...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 8. Weitere Anlagen

Einkommensnachweise, Erklärungen oder Verzeichnisse Die drei abschließenden Zeilen geben die Möglichkeit, weitere Anlagen beizufügen. Denkbar sind etwa Einkommensnachweise der gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen bei Anträgen nach § 850c Abs. 6 ZPO auf deren Nichtberücksichtigung. Auch das Vermögensverzeichnis könnte beizufügen sein, wenn sich hieraus relevante Angaben ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Italien von einem Steuerpflichtigen ausgeführte Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten die Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens (vgl. Art. 2 Erlass 633/1972). Mietkauf ist ebenfalls eine Lieferung. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung einer einstweiligen Anordnung bei fehlendem Einvernehmen nach Abs 3 S 1.

Rn 41 Abs 3 S 1 enthält die Verpflichtung des Familiengerichts, in den gem § 155 I von dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, mit den Beteiligten den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Nicht erfasst sind Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (vgl § 157). D...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das italienische Umsatzsteuerrecht kennt sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere: Ausfuhrlieferungen (Frist 90 Tage, vgl. Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZVFV Anhang nach § 829: ZVFV

Abgelöst zum 22.12.22 durch Gesetz v. 16.12.22 (BGBl. I 2368) Gesetzestext Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 6a UKlaG – Bekanntmachungen im Verbandsklageregister zu einstweiligen Verfügungen und Klagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen

Gesetzestext (1) 1Das Gericht macht zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der durch eine anspruchsberechtigte Stelle nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur Sicherung oder Regelung von Ansprüchen nach den §§ 1 bis 2a gestellt wurde, unverzüglich nach der Zustellung des Antrags an den Antragsgegner Folgendes im Verbandsklageregister bekannt:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Ermächtigung hinsichtlich Steuererlass im Falle des grenzüberschreitenden Personenluftverkehrs (§ 26 Abs. 3 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuer kann für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit der Unternehmer keine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt hat. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die niedrigere Festsetzung oder der Erlass von USt nach § 26 Abs. 3 UStG für grenzüb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

vom 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Unterschied zu § 14 Abs. 2 UStG a. F. sah § 14 Abs. 3 UStG a. F. die Möglichkeit einer Beseitigung der Rechtsfolgen durch Rechnungsberichtigung grundsätzlich nicht vor. Die ältere Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH vom 21.02.1980, Az: V R /73, BStBl II 1980, 283) ging jedoch davon aus, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens dann nicht vor...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 13 ff. Erlass 633/1972). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Marktpreis anzusetzen (vgl. Art. 13 ff. Erlass 633/1972). Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgeltlichen Transaktionen zwischen verbundenen Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Das klageabweisende Prozessurteil.

Rn 23 Das Gericht hat vor Erlass des Versäumnisurteils zu prüfen, ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Sachentscheidung vorliegen (BGHZ 73, 87, 90; 112, 367, 371). Führt das zu dem Ergebnis, dass es an einer für den Erlass eines Sachurteils notwendigen Voraussetzung – wie zB an der Prozessführungsbefugnis des Kl (BGH NJW-RR 86, 1041) oder an der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beurteilungsmaßstäbe.

Rn 3 Von Anfang an ungerechtfertigt ist die Anordnung einer einstweiligen Rechtschutzmaßnahme, wenn sie bei richtiger Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht hätte erlassen werden dürfen, weil die Voraussetzungen für ihren Erlass im Zeitpunkt der Anordnung objektiv nicht vorlagen (BGH NJW 88, 3268, 3269). Im Hinblick auf den Charakter der Schadenser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einleitung des Verfahrens.

Rn 2 Ein Antrag auf Erlass einer EA ist zwingende Voraussetzung, wenn ein entspr Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das ist in allen Familienstreitsachen (§ 112) der Fall. Bei fG-Familiensachen ist hingegen zu differenzieren. Um reine Antragsverfahren handelt es sich, soweit für §§ 49 ff v Bedeutung, bei Ehewohnungs- u Haushaltssachen (§ 203), Gewalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag (Abs 1).

Rn 2 Der ASt muss bereits im Antrag auf MB erklären, dass er einen Urkunden-MB, Wechsel-MB oder Scheck-MB wünscht (§ 703a I). Nur wenn das erkennbar ist, wird der MB entsprechend bezeichnet (§ 703a I). Im Papierformular ist zunächst die passende Katalognummer für die Hauptforderung anzugeben, zB 30 (›Scheck/Wechsel‹). Im Online-Mahnantrag – www.online-mahnantrag.de – wird ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 953 ZPO – Rechtsbehelfe des Gläubigers.

Gesetzestext (1) Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und gegen den Widerruf des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung (§ 949 Absatz 1), soweit sie durch das Gericht des ersten Rechtszuges erfolgt sind, findet die sofortige Beschwerde statt. (2) Die in Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 beze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 23 Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sind gem § 17 Nr 4b RVG ggü dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit iSd § 15 RVG. Mehrere durch gesonderte Anträge eingeleitete Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren gelten jeweils als besondere Angelegenheiten. Mehrere Angelegenheiten liegen auch dann vor, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Verhältnis Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Jahressteuerbescheid vom Zeitpunkt seines Ergehens an alleinige Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs auf die mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstandene Steuer sowie für die Einbehaltung der als Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum entrichteten bzw. für die Vergütung der die positiv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZVFV Anhang zu § 802a: Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucher- insolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung

v 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Italien gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es besteht im Wesentlichen aus dem Präsidentenerlass 633 vom 26.10.1972 (im Folgenden: Erlass 633/1972) und dem Erlass 331 vom 30.08.1993 (im Folgenden: Erlass 331/1993). Dabei wurde das Mehrwertsteu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für den Erlass einstweiliger Verfügungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. (2) Die Entscheidung kann in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Rechtsmittel gegen die verfahrensabschließende Entscheidung des Prozessgerichts im Ausgangsverfahren kann nicht darauf gestützt werden, dass das Oberlandesgericht für den Erlass eines Musterentscheids nicht zuständig gewesen ist oder die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorlagebeschlusses nicht vorgelegen haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 5a UKlaG – Informationspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände und qualifizierten Einrichtungen zu gerichtlichen Verfahren im Inland.

Gesetzestext (1) 1Anspruchsberechtigte Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, die Unterlassungsansprüche nach den §§ 1, 2 oder § 2a im Inland gerichtlich geltend machen, haben auf ihrer Internetseite spätestens mit der Einreichung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder mit der Einreichung einer Klage beim Gericht über den jeweils aktuellen Stand des V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einwendungen des Antragsgegners.

Rn 8 Der Antragsgegner kann mit der Beschwerde geltend machen, dass die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren ganz oder teilw unzulässig war (§ 252 I). Dieser Einwand kann auch dann erhoben werden, wenn der Antragsgegner sich vor Erlass des Festsetzungsbeschlusses noch nicht darauf berufen hatte. Diese Rüge betrifft neben den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1).

Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gegen die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368), bloße Ankündigung reicht nicht aus. Der Wortl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. aufgrund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1. Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 In Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1410 ff KV. Jedes Arrest- oder Verfügungsverfahren ist eine eigene Angelegenheit und löst die Gerichtsgebühren gesondert aus. Für das Verfahren entsteht zunächst nach Nr 1410 KV eine 1,5-Gebühr. Diese Gebühr fällt bereits mit der Einreichung des Antrags an, nicht erst mit Erla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zustellung und Vollstreckung.

Rn 9 Die einstweilige Anordnung wird vAw zugestellt (§ 214 II 1); die Zustellung wird durch den von der Geschäftsstelle des FamG beauftragten Gerichtsvollzieher bewirkt (§ 214 II 2). Nach § 214 II 3 Hs 1 gilt der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung im Fall des Erlasses ohne vorherige mündliche Verhandlung zugleich als Auftrag zur Zustellung und Vollstreckung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdefrist (Abs 1).

Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs 14/4722, 111). Die Frist be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nur fällige Ansprüche.

Rn 8 Eine Sicherung zukünftiger Ansprüche ist nicht möglich (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 14; Börstinghaus NJW 13, 3265; Abramenko § 5 Rz 27; aA Zö/Greger § 283a Rz 6 ›entsprechende Anwendung‹). Der Wortlaut der Vorschrift spricht von Ansprüchen, die ›fällig geworden sind‹. Gesichert werden können Ansprüche, die nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage und bis zum Tag de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 943) örtlich und sachlich ausschließlich zuständig (§ 802). Solange die Hauptsache noch nicht anhängig ist, ist für das Verfügungsverfahren jedes Gericht zuständig, bei dem eine Zuständigkeit für die Hauptsache gegeben ist (Karlsr MDR 10, 1013; Teplitzky/Feddersen Kap 54 Rz 7). Der Antragstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Anordnung.

Rn 4 Im Gegensatz zu Entscheidungen im Hauptsacheverfahren werden einstweilige Anordnungen – nach § 53 II 2 – auch ohne entsprechende Anordnung mit ihrem Erlass sofort wirksam (Hamm Beschl v 6.1.11 – II-8 WF 322/10, FamRZ 11, 830). Der Erlass erfolgt gem § 38 III 3 durch Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle oder durch Verlesen der Beschlussformel.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 335 regelt Sachverhalte, in denen dem Prozessantrag auf Erlass des Versäumnisurteils zwar nicht entsprochen werden kann, wegen der Behebbarkeit der Verfahrensmängel eine die Instanz abschließende Entscheidung jedoch nicht ergehen darf. Der nicht säumigen Partei wird hier ›nur‹ das Recht auf das Versäumnisurteil abgesprochen (Mot zur CPO, 233 = Hahn/Mugdan, Materialien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnungsgrund.

Rn 4 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nach § 49 I außerdem einen Anordnungsgrund voraus, dh ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden. Ein solches liegt gem § 214 I 2 idR vor, wenn eine Tat iSv § 1 GewSchG begangen worden oder aufgrund konkreter Umstände mit der Begehung zu rechnen ist. Die Formulierung ist insofern missverständlich, als eine Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 2 § 30a regelt die Anfechtung von Verwaltungsakten im Bereich des Kostenrechts, sofern nicht bereits Spezialregelungen den Rechtsschutz garantieren (Abs 1 S 1 aE). Die Bedeutung der Vorschrift für das Zivilrecht beschränkt sich auf Verwaltungsakte über die Einforderung, Rückzahlung, Stundung und den Erlass von Kosten. Sie erfasst aber auch Verpflichtungsklagen, die auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Ro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen

Rn. 187 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da mit der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen der Rechtsgrund für das gezahlte Kindergeld entfällt, ist dieses gemäß § 37 Abs 2 AO zu erstatten. Die Einrede der Entreicherung findet keine Anwendung, BFH vom 28.03.2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117. Als Leistungsempfänger iSd § 37 Abs 2 AO ist der na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das weitere Verfahren, Abs 3 S 3.

Rn 45 Hält das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten, muss es die Verfahrensbeteiligten hierauf so früh wie möglich hinweisen und rechtliches Gehör gewähren (Musielak/Borth/Frank/Frank § 156 Rz 15). Der Antrag eines Beteiligten oder aber ein gerichtlicher Hinweis über die Einleitung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens muss vAw in die Sitzungsniede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Konkludente Entscheidung über Wiedereinsetzung?

Rn 13 Ob Wiedereinsetzung nur ausdrücklich oder auch stillschweigend bewilligt werden kann, ist umstr (dafür St/J/Roth Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 5, dagegen Rostock NJW-RR 99, 1507 [OLG Rostock 14.10.1998 - 4 W 64/98]; Anders/Gehle/Becker ZPO Rz 7; MüKoZPO/Stackmann Rz 10). Nicht erforderlich ist jedenfalls eine ausdrückliche Entscheidungsformel im Urteils- oder Beschlusstenor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Zustellung und MB wirksam.

Rn 11 Voraussetzung für den Erlass des VB ist ein wirksamer MB; zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen gehören die in § 691 ›in Bezug genommenen Prozessvoraussetzungen‹ (BGH NJW 90, 1119), zu welchen auch die ausschließliche Zuständigkeit gem § 689 II zählt. Stellt sich heraus, dass das Mahngericht für den Erlass nicht zuständig gewesen ist, darf es als unzuständiges Gericht wed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen des Teilurteils.

Rn 21 Das Teilurteil spaltet den Rechtsstreit in zwei Teile auf. Ein Vorbringen zu dem durch Teilurteil erledigten Teil ist im Verfahren über den verbleibenden Teil nicht mehr zulässig. Verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel dürfen nicht durch Teilurteil zurückgewiesen werden (Rn 4). Das Teilurteil kann für den jeweils entschiedenen Teil selbstständig formell und mater...mehr