Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Dauerhafte Zuordnung (§ 9 Abs 4 S 2–3 EStG)

Rn. 595 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbN muss der Tätigkeitsstätte zum einen zugeordnet sein, zum anderen muss diese Zuordnung "dauerhaft" sein. ba) Zuordnung Rn. 596 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung nach § 9 Abs 4 S 1 EStG wird gemäß § 9 Abs 4 S 2 EStG durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Hilfsweise quantitative Kriterien (§ 9 Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 609 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des ArbN zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien oder ist die getroffene Festlegung nicht eindeutig, kommt es auf die in § 9 Abs 4 S 4 EStG festgelegten quantitativen Kriterien an. Dies setzt voraus, dass der ArbN an der betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbertz, Die Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG und das objektive Nettoprinzip, BB 1996, 2489; Richter, Unfallkosten bei (Umweg-)Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, DStR 1997, 229; Söhn, Entfernungspauschale ohne Aufwendungen?, FR 2001, 950; Höck, Entlastungswirkung der Entfernungspauschale – Mehr Belastungsgleic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Für die Dauer des Dienstverhältnisses

Rn. 604 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Zuordnung erfolgt gemäß § 9 Abs 4 S 3 EStG 2. Alt für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, wenn sie aus der maßgeblichen Sicht ex ante für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses Bestand haben soll. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die Zuordnung iRd Arbeitsverhältnisses unbefristet oder (ausdrücklich) für dessen gesamte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 450 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG sind WK auch Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Grundtatbestand). Die Grundnorm in Bezug auf die Rechtsfolgenanordnung findet sich in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 1 EStG sowie in § 9 Abs 2 S 1 EStG: Für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bestimmung der Wegstrecke

Rn. 510 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Maßgebend für die der Entfernungspauschale zugrunde zu legende Wegstrecke ist nach wie vor die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 Hs 1EStG). Dies gilt auch dann, wenn der StPfl den Weg zur Arbeit nicht per Pkw, sondern mit einem anderen Verkehrsmittel oder zu Fuß zurücklegt, so zB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff der Wohnung

Rn. 477 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Tatbestandsmerkmal der Wohnung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG ist weit auszulegen. Wohnung kann jede irgendwie geartete Unterkunft sein, die von einem ArbN regelmäßig zur Übernachtung genutzt wird und von der aus er seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht (BFH v 25.03.1988, VI R 207/84, BStBl II 1988, 706; R 9.10 Abs 1 S 1 LStR 2015). Rn. 478...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatbestand der doppelten Haushaltsführung

Rn. 660 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG vor, wenn ein ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG schreibt zudem vor, dass die doppelte Haushaltsführung beruflich v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rn. 650 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach Verwaltungsauffassung liegt ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ausgeübt werden soll (BMF v 25.11.2020, BStBl 2020, 1228 Tz 42; ebenso FG BBg v 09.04.2019, 5 K 5269/17, EFG 2019, 1088, rkr – v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Höhe der Pauschale

Rn. 520 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR als WK anzusetzen. Um die StPfl von den Mehrkosten des Klimaschutzprogramms zu entlasten, sieht das Gesetz i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Fahrtkosten

Rn. 778 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die erste Fahrt vom Ort des eigenen Hausstands an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte zwecks Begründung der doppelten Haushaltsführung sowie die letzte Fahrt vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte an den Ort des eigenen Hausstands, mit der die doppelte Haushaltsführung beendet wird, sind keine Familienheimfahrten iSd § 9Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere Wohnungen

Rn. 485 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterhält der StPfl mehrere Wohnungen, so können die Fahrten von der der ersten Tätigkeitsstätte nächstgelegenen Wohnung immer als WK abgesetzt werden, ob sie nun den Lebensmittelpunkt bildet oder nicht. Fahrtkosten von einer weiter entfernt liegenden Wohnung können nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 6 EStG hingegen nur berücksichtigt werden, wenn d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kostendeckelung auf 4 500 EUR je Kj

Rn. 523 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale wird durch § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG der Höhe nach begrenzt auf maximal 4 500 EUR im Kj; Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Grundsatz nur bis zu dieser Höhe zum WK-Abzug zugelassen. Durch den Höchstbetrag sollte der Steuervorteil von Fernpendlern, die über eine preisgünsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kurze Gesetzesentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer des § 9 EStG in der jetzigen Fassung waren § 13 EStG 1920, § 16 EStG 1925 und § 9 EStG 1934. 1971 wurde die 40-km-Begrenzung in Abs 1 Nr 4 und 1978 die zeitliche Beschränkung für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben (nunmehr Differenzierung zwischen Begründung und Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung). Seit 1984 stellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 186 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Reisekosten sind WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Der Begriff der Reisekosten umfasst als Oberbegriff Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Abzugsbeschränkungen bestehen für Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abziehbare Aufwendungen

Rn. 813 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter die Regelung fallen notwendige Mehraufwendungen des ArbN für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 1 EStG). Als Unterkunfts- bzw Übernachtungskosten abzugsfähig sind gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 2 EStG die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 452 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden erstmals mit dem EStG 1920 zum Abzug zugelassen, allerdings beschränkt auf die notwendigen Ausgaben, dh jene, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfielen. Seit dem EStG 1934 findet sich die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG. Mit Wirkung ab 01.01.1955 wurde das E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 635 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonstigen Fahrtkosten sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG die Aufwendungen für diejenigen Fahrten, die weder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG noch Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind. Im Gegensatz zu den sonstigen Fahrtkosten können Letztere nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entfernungspauschale

Rn. 648 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale ist nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG anzusetzen, sondern auch, wenn ein ArbN zwar keine erste Tätigkeitsstätte hat, er aber nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einführung zu 9 Abs 1 S 3 Nr 1–7 EStG

Rn. 240 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 EStG beginnt: Zitat "Werbungskosten sind auch ..." und zählt im Anschluss eine Reihe von Aufwendungsarten auf. Diese Formulierung macht klar, dass es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern neben den ausdrücklich aufgeführten weitere "unbenannte" WK existieren. Rn. 241 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufliche Veranlassung

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung sind – vom Sonderfall der doppelten Haushaltsführung einmal abgesehen – Lebensführungskosten, die nach § 12 Nr 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Dementsprechend betreffen auch die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung die Lebensführung des StPfl und sind deshalb steuerlich irrelevant....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurverfügungstellen einer Mahlzeit

Rn. 951 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird dem ArbN anlässlich (zB vor Beginn der Tätigkeit oder nach Feierabend) oder während einer Tätigkeit (zB Mittagessen) außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (Wohnung) vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs 4a S 8 EStG um 20 % für Frühs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) StÄndG 2007 v 19.07.2006

Rn. 676 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das StÄndG 2007 v 19.07.2006 (BGBl I 2006, 1652) bewirkte nach dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen keine inhaltliche, sondern nur eine systematische Änderung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung. Neu war lediglich, dass die Aufwendungen für Familienheimfahrten – analog zu den Aufwendunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sammelpunkt

Rn. 649 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Als vom ArbG dauerhaft festgelegten Ort, an dem sich der ArbN aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Festlegungen regelmäßig einzufinden oder seine dienstlichen Tätigkeiten regelmäßig aufzunehmen hat, nennt die Gesetzesbegründung unter anderem ein Busdepot oder einen Fährhafen (BT-Drucks 17/10774, 13).Unter die Regelung können zudem solche Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Aus- und Fortbildungskosten

Rn. 1022 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG nicht erfüllt oder liegen Fortbildungskosten vor, können die Aufwendungen als WK abgezogen werden (auch s Rn 1008, 1010). Dies können insbesondere sein: Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind alle WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben diene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschalabzüge

Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Nachweis der WK ist dann entbehrlich, wenn das Gesetz einen WK-Pauschbetrag vorsieht. In diesem Falle kommt der Pauschbetrag in Ansatz, ob nun WK vorliegen oder nicht. Derartige Pauschbeträge finden sich in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG (ArbN-Pauschbetrag), § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG (WK-Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen), § 9a S 1 Nr 3 E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten

Leitsatz Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i.S. des § 9 Abs. 4 EStG. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG Sachverhalt Der Kläger ist in A als Feuerwehrmann angestellt. Im Streitjahr (2016) war er an 112 Tagen in der Feuerwache B eingesetzt. In sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 412 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 601 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 687 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 416) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 909 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeile 47] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2022

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich aus dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz und dem Steuerentlastungsgesetz 2022. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Auch 2022 (Juli) wurde für jedes Kind ein Corona-Bonus (100 EUR) gezahlt. Dieser wird in die Günstigerprüfung Kindergeld – Freibeträge für Kinder einbezogen.Die Erhöhung des Entlastungsbetrags fü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Begünstigte Aufwendungen

Rz. 34 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Soweit Bildungsaufwendungen WK iSd § 9 EStG sind (zum Grundsätzlichen > Rz 10), werden sie ohne eine Beschränkung der Höhe nach steuermindernd berücksichtigt. Sind Ausgaben ihrer Art nach nämlich WK, so unterliegt es grundsätzlich der Entscheidung des ArbN, ihre Höhe zu bestimmen (BFH 132, 431 = BStBl 1981 II, 368). Anders als bei den SA iSd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erste Tätigkeitsstätte eines Bauleiters

Die "Anlaufstelle" eines Bauleiters, die dieser nicht arbeitstäglich, sondern nur gelegentlich aufsucht und an der er an ein bis zwei Besprechungen pro Woche teilzunehmen hat, ist keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bauleiters auf verschiedenen Baustellen liegt. FG Mecklenburg-Vorpommern v. 24.11.2021 – 3 K 6/20, EFG 2022, 392, Rev. eingelegt,...mehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / 3 Entfernungspauschale: Auf die erste Tätigkeitsstätte kommt es an

Die Entfernungspauschale beträgt für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,30 EUR für die ersten 20 Kilometer und 0,38 EUR (in 2021 0,35 EUR) für jeden weiteren Kilometer. Die Entfernungspauschale ist bei Arbeitnehmern nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. Arbeitnehmer können pro Beschäftigungsverh...mehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / 3.2 Wie die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ermittelt wird

Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel der Arbeitnehmer benutzt. Die Entfernung ist auf volle Entfernungskilometer abzurunden, d. h., angefangene Kilometer bleiben unberücksichtigt. Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die verkehrsgünstigste Straßenverbindun...mehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / 10 Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten entstehen.[1] Das heißt, dass z. B. die Kosten für Parkgebühren, für das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit, für eine Finanzierung, für ADAC-Beiträge, für einen Insassenunfallschutz sowie die Aufwendung...mehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Erste Tätigkeitsstätte 0,03 %- oder 0,002 %-Methode beim Firmenwagen Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittelmehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / 8 Pauschale Berechnung beim Firmenwagen mit 0,03 % oder mit 0,002 %

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, versteuert er den geldwerten Vorteil für Privatfahrten in der Regel nach der 1 %-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer pro Monat...mehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / 6 Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber

Fährt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung zur Betriebsstätte seines Arbeitgebers und von dort mit einem Beförderungsmittel des Arbeitgebers zusammen mit anderen Arbeitnehmern zur Einsatzstelle, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer an der Betriebsstätte seines Arbeitgebers seine erste Tätigkeitsstätte hat. Es sind folgende Varianten denkbar: Der Arbeitgeber bestimmt seine Be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 3.1 Welche Grundsätze bei der Ermittlung der Entfernungspauschale gelten

Setzt der Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug ein, ist die Ermittlung ganz einfach. Als Werbungskosten sind abziehbar: 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR × Entfernungskilometer × Anzahl der Fahrten pro Jahr. Übersicht: Kilometersätze bei der Entfernungspauschalemehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / 7 Entfernungspauschale bei Arbeitnehmern mit mehreren Dienstverhältnissen

Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen können bei jedem Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte haben. Kehrt der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in seine Wohnung zurück, ist für jede Fahrt zum jeweiligen Beschäftigungsort die Entfernungspauschale anzusetzen. In den Jahren 2021 bis 2024 ist die erhöhte Entfernungspauschale (0,35 bzw. 0,38 EUR) für jeden Weg zur ersten Tät...mehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / 4.2 Benutzung verschiedener Verkehrsmittel

Mischfälle bei der Zurücklegung der Wegstrecken zwischen Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte sind heute keines Falls unüblich bei Arbeitnehmern. Diese liegen z. B. vor, wenn Wegstrecken teilweise mit dem Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt werden (Park & Ride), oder aber auch wenn für einen Teil des Jahres die Wege mit dem eigenen Pkw und für den a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr