Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Portugal die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich (vgl. Art. 5 DL 186/2009 vom 12.08.2009). Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heima...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Belgien die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich (vgl. Art. 76 Mehrwertsteuergesetz). Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.8 Besonderheiten auch bei der Veräußerung an EU-Privatkunden

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Besonderheiten, die sich für ein deutsches Autohaus ergeben, wenn Neufahrzeuge an EU-Privatkunden geliefert werden. Auch dann gilt das Bestimmungslandprinzip – dies allerdings mit besonderen Meldepflichten (vgl. Weimann, a. a. O.[ASR 3/2013, 6]).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.2.3 Die Folgen für EU-Unternehmer

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die die vorgenannten Umsätze an Nichtunternehmer mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen, wird durch die Art. 369a bis 369k MwStSystRL in der ab 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. 5 Nr. 15 der RL 2008/8/EG ein neues Besteuerungsverfahren e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.1 EU-grenzüberschreitender Transport

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Ware muss i. R. d. Lieferung von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete befördert oder versendet werden. § 3c UStG setzt damit eine bewegte Lieferung voraus; auf unbewegte Lieferungen (z. B. Grundstückslieferungen, Lieferungen von Gas...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12 Leitgedanken aus dem EU-Umsatzsteuerrecht

12.1 Direktanspruch in der Umsatzsteuer ("Reemtsma-Anspruch") Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Rechtsprechung wurde das sich aus dem Unionsrecht ergebende Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (auch "Reemtsma-Rechtsprechung") entwickelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsempfänger die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Lei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Besonderheiten des Verfahrensrechts innerhalb der EU

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinzuweisen ist noch einmal auf die besonderen Gefahren, die sich aus dem auch weiterhin unterschiedlichen Verfahrensrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergeben. So hält es der EuGH für grundsätzlich zulässig, dass das italienische Steuerrecht für die Umsatzsteuerschuld eine längere Verjährung als für den dazugehörenden Vorsteueranspruch vo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend harmonisiert (vgl. Rz. 5 ff.). Kompetente und haftungsfreie Umsatzsteuerberatung setzt daher neben der umfassenden Kenntnis des jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrechts auch immer die Kenntnis der europarechtlichen Rahmenbedingungen voraus (Strunk, Stbg 8/2004 Editorial; Weimann, USt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Auf einen Blick vorab – EU-Geschäfte ab 01.01.2020

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit dem 01.01.1993 (Einführung des Umsatzsteuer-Binnenmarkts) vorgelegt. Durch die Neuregelung sollte das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Da hierzu ein zeitlicher Vorlauf unabdingbar ist, gr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

Rz. 101 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen (FG Köln, Urteil vom 17.11.2021, 2 K 1544/20; dazu Weimann, AStW 2022, 584). 12.2.1 Hintergrund Rz. 102 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50d Abs. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und die K...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend harmonisiert (vgl. Rz. 5 ff.). Kompetente und haftungsfreie Umsatzsteuerberatung setzt neben der umfassenden Kenntnis des jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrechts daher immer auch die Kenntnis der europarechtlichen Rahmenbedingungen voraus (Strunk, Stbg 8/2004, Editorial = Seite M 1; ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Kenntnis der aus dem EU-Ausland anhängigen EuGH-Verfahren

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 65 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Leitfaden Europa auf der Homepage der EU-Kommission

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EU-Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, um die Unternehmen auf die Neuregelungen vorzubereiten ( http://ec.europa.eu ).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 954 ZPO – Rechtsbehelfe nach den Artikeln 33 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014.

Gesetzestext (1) Über den Rechtsbehelf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (Widerspruch) entscheidet das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Widerspruch des Schuldners gemäß ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 67 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Leitlinien der EU-Kommission

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage (http.//ec.europa.eu) zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. EU-Rechtsakte.

Rn 3 Als vorrangige Regelungen des europäischen Rechts (I 2) sind die folgenden Rechtsakte zu beachten: Die Brüssel IIb-VO gilt in allen EU-MS mit Ausnahme Dänemarks (Erw 96 Brüssel IIb-VO) für Ehesachen u Verfahren betr die elterliche Verantwortung (Art 1 Brüssel IIb-VO); für vor dem 1.8.22 eingeleitete Verfahren gilt weiterhin die Brüssel IIa-VO (siehe dazu 15. Aufl). Das B...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.6 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Reverse-Charge-Verfahren ist bei Grundstücksleistungen im B2B-Bereich in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich, aber nicht zwingend anzuwenden (vgl. Rz. 21 f.). HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entsprechend zu informieren. Hi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.6 Umsatzbesteuerung in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Inland als Steuerschuldner nur steuerbare sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an Nichtunternehmer erbringen, deren Umsatzbesteuerung aber in einem dem Besteuerungsverfahren nach § 18 Abs. 4c UStG entsprechenden Verfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt wird, sind...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.5.3 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Reverse-Charge-Verfahren ist auf Restaurationsleistungen im B2B-Bereich (vgl. Rz. 18) in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich (vgl. Rz. 21 f.), aber nicht zwingend anzuwenden! HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entsprechend z...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich all...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.4 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Reverse–Charge-Verfahren ist bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln im B2B-Bereich (vgl. Rz. 18) in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich, aber nicht zwingend anzuwenden! HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entspre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Exkurs: Fiskalvertretung in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es Regelungen zu Fiskalvertretern, die für deutsche Unternehmer, welche im EU-Ausland Umsätze tätigen, von Bedeutung sind. Zur weiteren Klärung von Einzelfragen sei auf die Länderanhänge dieses Kommentars verwiesen. Generell gilt: M. W. v. 01.01.2002 ist eine Änderung der 6. EG-RL in Kraft getreten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 46 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie Art 101, 102 AEUV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi zu Art. 81, 82 EGV). Handelt es sich um die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs, sind sie daher wie Normen zu behandeln, die zum op gehören. Zur Unwirksamkeit von Schiedssprüchen aus ISV-Verträgen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1.2 Drittlands-Dienstleister an EU-Privatkunden

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an in der EU ansässige Privatabnehmer durch einen im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer liegt am Wohnsitz des Empfängers. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer kann sich jedoch nur in einem EU-Mitgliedstaat erfassen lassen und dort alle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beklagtes Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat.

Rn 3 In Fällen mit Auslandsberührung mag die Zuständigkeitskonzentration nicht immer gelingen. Das liegt an der vorrangig anwendbaren EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia-VO), auf die sich Abs 2 vornehmlich bezieht. Klagt ein inländischer Verband gegen ein Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland, so kann – je nach Sachverhalt – insb gem Art 7 Abs 2 Brüssel Ia-VO ein Gerichtsstand im Inlan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1.4 Bei Lieferungen: Kein Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland erforderlich

Rz. 136 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anders als in den Fällen der Buchstaben b–d und f muss ein Liefergegenstand nicht in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 65 ff.), denn die begünstigten Streitkräfte agieren im Inland.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 63 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie zB Art 81, 82 EGV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi). Sie sind daher wie Normen zu behandeln, die zum nationalen ordre public gehören, wie etwa die zwingenden Verbotsnormen der §§ 1, 19–21 GWB. Der EuGH hat mit dem Achmea-Urteil von 2018 (C-284/16, Rz 62) und seine hier...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.5 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (§ 3 Abs. 7 Satz 2 UStG). Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Verwaltungsauffassung sollen nur Leistungsbezüge begünstigt sein, die noch für mindestens sechs Monate zum Ge- oder Verbrauch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bestimmt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.5.2 Vorsteuererstattungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 EU-Unternehmer können ihre Erstattungsanträge bis spätestens 30. September des Folgejahres elektronisch beim Sitzfinanzamt einreichen, wobei eine Übermittlung von weiteren Unterlagen (z. B. Unternehmerbescheinigung) nicht erforderlich ist. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein verspätetes Einreichen des Antrages führt zur Verweigerung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beklagtes Unternehmen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland.

Rn 4 Hat das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, so ist die Brüssel-Ia-VO idR nicht anwendbar. Für Individualklagen gilt zwar der Verbrauchergerichtsstand des Art 18 Abs 1 Brüssel Ia-VO auch gegen Unternehmen aus Drittstaaten; dieser ist aber auf Verbandsklagen mangels Vertragsbeziehung des Verbands mit dem Unternehmer nicht anwendbar (vgl EuGH C-167/00 – Henkel = ECLI...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1074 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1783; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Für Beweisaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist als ersuchtes Gericht im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1783 dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Verfahrenshandlung durchgeführt werden soll. (2) Die Landesregierungen können die Aufgaben des ersuchten Gerichts einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsger...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.7 Vereinfachung in anderen EU-Mitgliedstaaten nach Art. 141 MwStSystRL

Rz. 43i Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25b UStG gilt ausschließlich für Umsätze, die in Deutschland bewirkt werden. Im Beispielfall geht es aber um die Umsätze des D in den Niederlanden. Maßgebend ist also insoweit das niederländische Umsatzsteuerrecht. Der deutsche § 25b UStG setzt aber lediglich EU-Vorgaben durch Art. 141 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) in deutsch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Vorschläge der EU für Neuregelungen

10.1 Neuregelung des EU-Binnenhandels und "Quick Fixes" Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Da hierzu ein zeitlicher Vorlau...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungen an NATO-Streitkräfte im EU-Ausland (§ 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b UStG)

2.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiung 2.3.1.1 Steuerbarkeit Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.). 2.3.1.2 Kein Neufahrzeug Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.). 2.3.1.3 Leistungsempfänger Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Befreit sind Lief...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 EU-Neufahrzeuge dürfen niemals differenzbesteuert weiterverkauft werden

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt kaufen deutsche Autohändler im EU-Ausland von Privatpersonen Neufahrzeuge an, um diese dann in Deutschland an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Autohändler i. d. R. die kundengünstige Differenzbesteuerung an; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaften aus EU-Mitgliedsstaaten.

Rn 24 Die nach deutschen IPR maßgebliche Sitztheorie knüpft im Unterschied zur Gründungstheorie, die auf die Rechtsordnung am Ort der Gründung abstellt, für die Beurteilung der Rechts- und Parteifähigkeit an die Rechtsordnung an, wo die Gesellschaft tatsächlich ihren Verwaltungssitz unterhält. Danach verliert eine im Ausland wirksam gegründete Gesellschaft im Falle ihrer Sit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Kenntnis der aus dem EU-Ausland anhängigen EuGH-Verfahren

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich al...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Anträge können in niederländischer, englischer oder deutscher Sprache gestellt werden. Gegenseitigkeit wird nicht verlangt. Ein Antrag ist grundsätzlich bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen. In den Niederlanden kann der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 955 ZPO – Sicherheitsleistung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014.

Gesetzestext Für die Entscheidung über Anträge des Schuldners auf Beendigung der Vollstreckung wegen erbrachter Sicherheitsleistung nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ist das Vollstreckungsgericht zuständig. Die Entscheidung nach Artikel 38 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ergeht durch Beschluss. Rn 1 § 955 ergänzt Art 38 EuKoPfVO....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 42 EGZPO – [Informationspflichten aus Anlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung].

Gesetzestext Die Länder übermitteln dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Anfrage die Informationen nach Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.4.2 EU-Anpassungen zum 01.01.2013

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen i. Z. m. einem Grundstück nach Art. 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Das BMF hat dazu die Abschn. 3a.3. und 3a.4. UStAE entsprechend fortgeschrieben (vgl. Rz. 56 f.). Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzuwenden ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das EU-Ausland erforderlich, aber kein Verbleiben

Rz. 146 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 65 ff.). Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anders als in den Fällen der § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b-d ist es nicht erforderlich, dass die begünstigten Leistungsbezüge noch für mindestens sechs Monate zum Ge- oder Verbrauc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. EU-Recht, Staatsvertragliche Sonderregelungen.

Rn 6 Es bedarf keiner Legalisation zum Nachweis der Echtheit, wenn aufgrund eines bilateralen oder multilateralen Staatsvertrages eine Apostille als Nachweis genügt oder die Echtheit ohne jede Förmlichkeit anerkannt wird (aktualisierte Länderlisten mit Fundstellennachweis zB auf der Website des DNotI [www.dnoti.de] unter Arbeitshilfen). Die Apostille ist die Bestätigung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 951 ZPO – Vollziehung von im Inland erlassenen Beschlüssen.

Gesetzestext (1) Ist ein im Inland erlassener Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Inland zu vollziehen, hat der Gläubiger, der seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, den Beschluss der Bank zustellen zu lassen. Ist der Beschluss in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu vollziehen, hat der Gläubiger die Zustellung ge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach litauischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Armenien, Großbritannien, Island, Kanada, Norwegen, der Schweiz und der Türkei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach irischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Anträge können für ganze Kj. oder für Perioden von mindestens drei Kalendermonaten gestellt werden. Der Mindestvergütu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach griechischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Griechenland vergütet aktuell daher nur an Antragsteller aus der Schweiz oder aus Norwegen. Britische Unternehmen...mehr