Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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Allgemeines Literaturverzei... / B. Lehr- und Handbücher, Monographien

Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon: Stichwortkommentar mit systematischer Einführung, 4. Auflage 2002 Ann, Die Erbengemeinschaft (Habil.-Schr.), 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2010 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der E...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 3. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 26 Zu unterscheiden ist hier die rechtliche und die tatsächliche Schwierigkeit der Tätigkeit. Von einer rechtlich schwierigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn eine besondere Einarbeitung in seltene Rechtsgebiete erforderlich gewesen ist oder besondere rechtliche Problemstellungen zu klären sind. Die Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit sollen hier überdurchschnittlich...mehr

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Vorwort

Zu dieser dritten Auflage der "Erbengemeinschaft" gibt es viel Neues zu berichten: Im Kreise der Autoren freue ich mich, drei weitere hervorragende Spezialisten begrüßen zu dürfen:mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des Tatfahrzeugs im Verkehrsstrafrecht1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.fao-campus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einführung Die klassischen Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafen) sind erfahrungsgemäß häufig nicht geeignet, den Täter von Verkehrsstraftaten hinreichend sicher vor weiteren Taten abzuschrecken, daher konnte überdies schon bisher auch das Fahrzeug, mit dem der Verkehrssünder die Tat begangen hat, eingezogen werden. In das Thema ist frischer Wind gekommen, als im Jahr 2017 ...mehr

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FF 10/2018, Nachwuchs im Familienrecht

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage 2017 unserer Arbeitsgemeinschaft hat gezeigt, dass die Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen in kleineren Kanzleien und häufig außerhalb größerer Städte tätig ist. Ob dies in der mittleren und ferneren Zukunft noch der Fall sein wird, erscheint zunehmend fraglich. Ältere Kollegen suchen teilweise vergeblich potentielle Kanzleinac...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / H. Fazit

1. Die Rechtsordnung sieht sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den Nebengesetzen und im Verkehrsverwaltungsrecht die gesetzliche Möglichkeit vor, das Tatfahrzeug einzuziehen bzw. sicherzustellen. Im Verkehrsstrafrecht sind dies zentral §§ 315f, 6 Abs. 3 PflVG, § 21 Abs. 3 StVG. 2. Angesichts des Umstands, dass der Wert eines Fahrzeugs oft erheblich ist und oft sogar höher i...mehr

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AGS 10/2018, Groß/Eder, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Begründet von Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, fortgeführt von Rechtsanwalt Dr. Thomas Eder. 5. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 433 S., 49,00 EUR Das in den ersten vier Auflagen von Dr. Ingrid Groß verfasste Buch zu den Anwaltsgebühren in Familiensachen wird nunmehr von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Thomas Eder in ihrem Sinne fortgeführt. Das Wer...mehr

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zfs 10/2018, ARGE Vekehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 16.11.2018, 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Recht...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den Abänderungsverfahren im Versorgungsausgleich fortgesetzt, bei denen es unter Anwendung der alten BarwertVO zu einem Teilausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung gekommen ist und der darüber hinaus nicht ausgeglichene Teil in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen wurde. Wie bereits in den vorherigen Entscheidungen...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung liest sich wie der Gegenentwurf zu der falschen Entscheidung des OLG Karlsruhe.[1] Die Entscheidung ist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgt. Im vorliegenden Fall hatte der Lebensgefährte von den beiden älteren Töchtern, die nicht mehr bei der Mutter wohnhaft sind, pornografische Fotografien erstellt. Das Jugendamt hatte unmittelbar nach der Gebur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hardtke, Die strafrechtliche Gleichstellung von Festsetzungs- und Feststellungsbescheiden als Taterfolg der Steuerhinterziehung, insbesondere bei der Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals nach § 47 KStG in FS 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrechts e. V., Herne/Berlin 1999, S. 629; Pelz, Wann verjährt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung? wistra 20...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beginn der Verfolgungsverjährung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verjährung beginnt, sobald das strafbare Verhalten beendet ist (s. § 78a Satz 1 StGB). Tritt jedoch ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, wie z. B. die Verkürzung einer Steuer, die der Festsetzung bedarf, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt (s. § 78a Satz 2 StGB), also mit Bekanntgabe des unrichtigen Besche...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 2. Fachanwalt für Erbrecht mit Zusatzqualifikation

Rz. 7 Nicht selten tritt zum Fachanwalt für Erbrecht noch eine weitere fachanwaltliche Qualifikation hinzu, wie z.B. Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für Steuerrecht. "Spezialist für Erbrecht" darf sich ein Fachanwalt für Erbrecht zusätzlich nur nennen, wenn er Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen kann, die den Fac...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 1. Fachanwalt für Erbrecht

Rz. 6 Die Fachanwaltsordnung (FAO) ist am 11.3.1997 in Kraft getreten. Der Fachanwalt für Erbrecht hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wi...mehr

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Autorenverzeichnis

Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Dr. René Gülpen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator, Testamentsvollstrecker (AGT), Aachen Arne Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Hildesheim Dr. Marcus Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Karlsruhe Karl-Ludwig Kerscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Germersheim Max K...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Fortsetzungsklausel

Rz. 359 Unter Fortsetzungsklausel versteht man die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, dass bei dem Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird. Der Anteil des Verstorbenen wächst hierbei den übrigen Gesellschaftern gemäß § 738 Abs. 1 S. 1 BGB bzw. § 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 738 Abs. 1 S. 1 BGB an. Für die Erben des Gesellsc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Bei der Einheitslösung

Rz. 463 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen. Um dem hierdu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Erbeinsetzung

Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei der Vollerbenlösun...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher und Lehrbücher

Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’sches Richter-Handbuch, 3. Auflage 2011 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 20. Auflage 2017 Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 2. Auflage 2012 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 69 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft.[115] Der Erblasser kann gemäß § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nacherbschaft führt zu einer ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Alleinerbenlösung

Rz. 377 Bei der Gestaltung eines "Unternehmertestamentes" ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Betriebsvermögen in einer Hand an einen Erben weitergegeben wird. Die mit Abstand sicherste Lösung ist hierfür die Alleinerbeneinsetzung des Betriebsnachfolgers (Alleinerbenlösung).[433] Der Erblasser bestimmt seinen Unternehmensnachfolger zum Alleinerben und setzt zugun...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Die Erbeinsetzung

Rz. 61 Bei der Bestimmung des Erben durch Verfügung von Todes wegen ist der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen, noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlegen. Gemäß § 2065 Abs. 1 BGB kann der Erblasser eine letztwillige Verfügung auch nicht in de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Die qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 368 Sieht die Nachfolgeklausel vor, dass nur einzelne Miterben oder ein bestimmter Erbe in die Gesellschaft eintreten sollen (sog. qualifizierte Nachfolgeklausel), dann geht nach Ansicht des BGH[412] der ganze Gesellschaftsanteil unmittelbar auf den/die bevorzugten (Mit-)Erben über. Dies führt dazu, dass auch bei Vorhandensein von Miterben der Gesellschaftsanteil nur auf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / I. Die Entwicklung in den letzten 20 Jahren

Rz. 5 Die Einführung des Fachanwalts für Erbrecht bewirkte eine deutliche Zuwendung vieler Anwälte zum Erbrecht. Die erbrechtliche Literatur ist sprunghaft angestiegen. Bis heute sind die Fachlehrgänge zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen wie Fortbildungsveranstaltungen auf allen Gebieten des Erbrechts stark nachgefragt. 1. Fachanwalt für Erbrecht Rz. 6 Die Fachanwaltsordnung...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 3. Kanzleien für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Rz. 8 Zahlreiche Kanzleien in Deutschland sind nach ihrer Bezeichnung ausschließlich oder ganz überwiegend im Erbrecht tätig, einige auch mit mehreren Fachanwälten für Erbrecht.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / Literaturtipps

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zfs 9/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Freitag, 2.11.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versic...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Verfahren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg[98] gewährt Art. 14 des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten den Bediensteten des Europäischen Patentamts keine Immunität in Versorgungsausgleichssachen. Nach § 221 Abs. 2, Abs. 3 FamFG kann das Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren aussetzen und eine Frist zur Klageerhebung setzen, wenn Streit über den Bestand oder die Hö...mehr

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FF 9/2018, Unternehmensbewertung von Rechtsanwaltskanzleien – aktualisierte Richtlinien der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Richtlinien zur Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien aktualisiert.[1] Die Richtlinien sollen einen "ersten Einstieg zur Ermittlung des Kanzleiwerts" geben. Insbesondere wird klargestellt, dass diese Richtlinien keine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vornehmen, weil man sich am sogenannten Umsatzverfahren al...mehr

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zerb 9/2018, Das Behindertentestament

Gerhard Ruby/Andreas Schindler zerb verlag, 3. Auflage 2018, 211 Seiten, 49 EUR ISBN 978-3-95661-075-2 Großartig! Und auch ein wenig gemein. Als Erbrechtler waren mir die sozialrechtlichen Bezüge beim Behindertentestament immer etwas fremd und unverständlich geblieben. Ein guter Grund, die freundliche Kollegin mit der Fachanwaltsqualifikation für Sozialrecht anzurufen. Nach der...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / 2. Entwicklung des Erwerbseinkommens einer schon im Erwerbsleben stehenden Person

Zur Erwerbsprognose in Deutschland und in der Schweiz mag folgende Metapher passend sein: Wenn man bei einer Bergwanderung auf halber Höhe steht, dann dominiert in Deutschland der Blick in die Tiefe. Es befällt den Wanderer ein Schwindelgefühl; es überkommt ihn die Furcht abzustürzen. In der Schweiz schweift an derselben Stelle der Blick auf das Gipfelkreuz im gleißenden Son...mehr

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zfs 8/2018, Der Gegenstandswert außergerichtlicher Anwaltskosten bei fiktiver Abrechnung des Fahrzeugschadens1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einleitung Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 5.12.2017[2] zum Gegenstandswert der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren Stellung genommen. Zugrunde lag ein Verkehrsunfall, der einen Gebührenanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer auslöste. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Versicherer das Gutachten des an...mehr

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zfs 8/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 5.10.2018, 13....mehr

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zerb 8/2018, Schadensersatz... / Anmerkung

Der Fall, entschieden 2015, ist lehrreich, da so gut wie alles schiefgegangen ist, was nur schiefgehen konnte, und eines der aufgeworfenen Probleme gerät erst in neuester Zeit verstärkt in den Blick: Erblasser wird testamentarisch beerbt von A, B, C und D zu je 1/4. Im Nachlass ein Grundstück, belastet mit 57.000 DM Grundschuld nebst dinglichem Zins für die Sparkasse, die Dar...mehr

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zfs 8/2018, Der Gegenstands... / H. Fazit

Das Urteil des BGH beruht auf einer Wertung und verliert dabei die Interessenlage der Geschädigten aus dem Blick. Das vom BGH entworfene System der fiktiven Abrechnung wird brüchig. Denn der einsichtige und streng nach der Rechtsprechung des BGH handelnde, unschuldige Geschädigte läuft jetzt erstmals Gefahr, nach einem Verkehrsunfall Kosten zu tragen, die ihm nicht ersetzt we...mehr

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zfs 8/2018, Entschädigung f... / 3 Anmerkung:

1. Die unfallbedingte Beschädigung oder Zerstörung eines Kfz hatte neben dem Substanzschaden auch den Eintritt eines Nutzungsausfallschadens zur Folge. Zur Überbrückung des Nutzungsausfallschadens stand dem Geschädigten grds. – von den Fällen geringen Fahrbedarfs, zur Verfügung stehenden eigenen Zweitfahrzeugs und bei kostengünstigerer Möglichkeit einer Anschaffung eines Int...mehr

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zfs 7/2018, Die Fahrerschut... / F. Haftungsrisiken des Rechtsanwalts

Der nichtinformierte Rechtsanwalt, insbesondere der Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist nach Einschätzung der Verfasser erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt, wenn er sich nicht mit der Fahrerschutzversicherung beschäftigt, insbesondere nicht überprüft, ob sein Mandant über dieses Produkt verfügt. Dies wird insbesondere in Fällen der Mithaftung evident. Die Praxis des Verfass...mehr

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zerb 7/2018, Von der nichtr... / 4

Auf einen Blick Eine unselbstständige Stiftung kann in eine rechtsfähige Stiftung überführt werden. Erstrebt der Stifter der unselbstständigen Stiftung dies von Anfang an, dann sollte bereits in der Stiftungssatzung eine entsprechende Verpflichtung oder Option enthalten sein. Bei der unselbstständigen Stiftung in Form eines Treuhandvertrags ist eine Überführung gegen den Wil...mehr

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zfs 7/2018, Die Fahrerschut... / G. Fazit

Die Fahrerschutzversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer sachgerechten Kfz-Versicherung. Gegen einen geringfügigen Prämienbeitrag können die erheblichen Risiken eines Kfz-Führers abgesichert werden. Die Versicherungsgesellschaften sind durch Schulung ihres Vertriebs gehalten, auf einen Einschluss der Fahrerschutzversicherung in den Haftpflichtversicherungsvertrag ...mehr

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zerb 7/2018, Zahlungssorge ... / 5

Auf einen Blick Der Testamentsvollstrecker hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Erbschaftsteuer, die im Erbfall unbedingt angefallen ist, aus dem Nachlass zahlen kann. Verletzt er diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, haftet er für den Steuerausfall. Eine Pflicht, auch für die Zahlung der im Erbfall nur bedingt entstandenen Nachsteuer auf Verdacht zu sorgen, trif...mehr

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zfs 7/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Praxistipps Personenschaden Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt Ort: Erfurt/Radisson BLU Hotel Datum: Freitag, 14.9.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht, Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung, Assessoren bis 3 Jahr...mehr

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zfs 7/2018, Die Fahrerschut... / B. Zur Bekanntheit der Fahrerschutzversicherung in Deutschland

Die Fahrerschutzversicherung, die nach 2002 in Deutschland eingeführt wurde,[1] ist nach wie vor unbekannt, was die tägliche Praxis des Verfassers belegt. Anlässlich von Fachvorträgen vor Fachanwälten im Verkehrsrecht stellt der Verfasser immer wieder fest, dass maximal 20 % der Fachanwälte im Verkehrsrecht die Fahrerschutzversicherung kennen. Dies korrespondiert mit der Bef...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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FF 7+8/2018, Trautes Heim …

Gerd Uecker Die Nutzungsbefugnisse an der ehelichen Wohnung sind erneut Diskussionsthema geworden. Dies betrifft vor allen Dingen die Frage danach, welche Rechte dem Eigentümer oder Miteigentümer der ehelichen Wohnung zustehen, solange die Ehe nicht geschieden worden ist. Ausgangspunkt der Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.9.2016. Mit dieser Entsc...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Prozessanwalt wichtig und bedeutsam, weil in dem Beschluss das Leugnen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten auch im Trennungsunterhaltsverfahren schon zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann. Der 3. Senat des OLG Oldenburg fasst das bewusste Verschweigen von Einkünften, im vorliegenden Fall aus einer Nebentätigkeit, unter den...mehr