Fachbeiträge & Kommentare zu Familienheimfahrt

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5 Aufwendungen für Fahrten zwischen dem eigenen Hausstand und dem Beschäftigungsort: nur eine Fahrt pro Woche abzugsfähig

Bei einer doppelten Haushaltsführung ist nur eine Fahrt pro Woche beruflich bzw. betrieblich veranlasst. Für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche können 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig Für die Jahre 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Entfernungspauschale wie folgt geltend gemacht werden: Die ersten 20 km mit je 0,3...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.2 Ermittlung der privaten Nutzung des Firmenwagens nach den tatsächlichen Kosten

Ermittelt der Unternehmer seine private Pkw-Nutzung mit den tatsächlichen Kosten, muss er bei Familienheimfahrten ebenfalls die tatsächlichen Kosten zugrunde legen. Er rechnet wie folgt: Achtung Für die Jahre...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.1 Private Nutzung des Firmenwagens wird pauschal ermittelt

Wenn der Unternehmer die private Nutzung des Firmenwagens nach der pauschalen 1-%-Methode berechnet, ermittelt er den nicht abziehbaren bzw. abziehbaren Teil der Aufwendungen für Familienheimfahrten ebenfalls pauschal. Beim Unternehmer sieht die Berechnung nach der pauschalen Methode wie folgt aus:mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der abziehbaren Kosten für eine doppelte Haushaltsführung

Rechtsanwältin Tilde wohnhaft in Hamburg, erwirbt von einem Berufskollegen zum 1.7.03 eine Kanzlei in Berlin. Da ein Umzug aus familiären Gründen nicht möglich ist und die tägliche Fahrt zur Arbeit für Tilde zu weit, mietet sie ab 1.8.03 eine kleine 2-Zimmer-Wohnung in Berlin als Zweitwohnung für 750 EUR Monatsmiete. Der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt von Tilde und ihre...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.1 Betriebliche bzw. berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, liegt vor, wenn der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer an seinem Tätigkeitsort eine Zweitwohnung hat, um seine Betriebs- oder Arbeitsstätte schneller erreichen zu können und eine Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt. Hiernach kommen für Unternehmer für die Begründung der doppelten Haushaltsführung regelmäß...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10 Gestaltung einer doppelten Haushaltsführung nicht ratsam

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, entsteht auch, wenn der Hauptwohnsitz vom Tätigkeitsort wegverlegt wird. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Hauptwohnung Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Gestaltungen, die darauf abzielen, nur wegen der Steuerersparnis eine doppelte Haushaltsführung zu konstruieren, sind nicht sinnvoll. Eine Ferienwoh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nutzungswert bei Familienheimfahrten (§ 8 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein betriebliches Kfz zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (dazu ausführlich s § 9 Rn 660 ff, 770ff (Teller)) genutzt, sind nach § 8 Abs 2 S 5 Hs 1 EStG für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort 0,002 % des maßgeblichen Pkw-Listenpreises zu erfassen; d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fahrergestellung

Rn. 394 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird dem Nutzer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG oder für Privatfahrten ein Fahrer gestellt, ist der geldwerte Vorteil aus der Fahrergestellung zusätzlich – im Wege der Schätzung – als Arbeitslohn zu erfassen, BFH v 15.05.2013, VI R 44/11, BStBl II 2014, 589. Der geld...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 StPfl, bei denen sich ein höherer WK- oder BA-Abzug infolge der erhöhten Entfernungspauschale steuerlich nicht auswirkt, weil ihr zvE innerhalb des Grundfreibetrags (VZ 2021 9 744 EUR, VZ 2022 10 347 EUR, VZ 2023 10 909 EUR) liegt und sie daher keine ESt zahlen (geringverdienende Fernpendler), haben ab dem VZ 2021 mit der Mobilitätsprämie die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Entstehung der Mobilitätsprämie (§ 103 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 103 EStG regelt die Entstehung der Mobilitätsprämie. Diese entsteht – korrespondierend mit den Regelungen über die Festsetzungsfrist in §§ 169, 170 AO – mit Ablauf des Kj, in dem der Anspruchsberechtigte die erste Tätigkeitsstätte/die erste Betriebsstätte aufsucht oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchfüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 361 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die S 2–5 des § 8 Abs 2 EStG beinhalten für Sachbezüge, die in der Nutzung betrieblicher Kfz für private Zwecke bestehen, spezielle Bewertungsvorschriften: S 2 des § 8 Abs 2 EStG verweist für die ausschließlich privaten Fahrten mit einem betrieblichen Kfz auf die Regelung des § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG, wonach für jeden Kalendermonat 1 % des Li...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 8 Abs 1 EStG definiert den Begriff der Einnahme für den Bereich der Überschusseinkünfte iSv § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG. § 8 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass es sich bei bestimmten Einnahmen (zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten), um Einnahmen in Geld h...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.3 Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben und Sachbezugswerte für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten

Rz. 52 Bei Inanspruchnahme der 1 %-Regelung (vgl. Rz. 26 ff.) zur Ermittlung des Privatnutzungsanteils[1] sowohl für privat veranlasste Fahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten werden die monatlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte mit 0,03 % des inländischen Brutto-Listenpreises i. S. ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.2 Familienheimfahrten

Rz. 51 Auch sog. Familienheimfahrten im eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kfz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung [1] sind betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten; die hierfür entstandenen Aufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Abzug der Aufwendungen ist jedoch ebenso wie der für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte dem Grunde ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.5 Personalüberlassung

Rz. 60 Für die pauschalierte Bewertung von privaten Fahrzeugnutzungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gestatten, gilt die in Rz. 26–33 beschriebene sog. 1 %-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entsprechend.[1] Bei untersagter Privatnutzung (i. d. R. durch arbeitsvertragliches Verbot) ist der früher geltende Beweis des ersten An...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.9 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal

Rz. 99 Bemessungsgrundlage der nach Beurteilung der Finanzverwaltung im Regelfall als normale entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG zu wertenden Überlassung eines unternehmerischen Pkw durch den Unternehmer an den Arbeitnehmer für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten a...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.1 Pauschaler Nutzungswert

Rz. 27 Praxis-Beispiel Ein betrieblicher, auch zu Privatfahrten genutzter Pkw mit Verbrennungsmotor hat einen inländischen Listenpreis von 20.000 EUR zuzüglich 1.500 EUR Sonderausstattung und 19 % Umsatzsteuer, zusammen also 25.585 EUR brutto. Der Händler gewährt einen Rabatt von 10 %, sodass der Kunde 23.026,50 EUR zuzüglich Kosten der Überführung und Zulassung zu entrichte...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.4 Gesellschaftsrechtlich veranlasste Nutzung

Rz. 58 Für die Gesellschafter einer Personengesellschaft gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Privatfahrten wie für Einzelunternehmer. Befinden sich im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft Kraftfahrzeuge, so ist ein Nutzungswert für denjenigen Gesellschafter anzusetzen, dem die Nutzung zuzurechnen ist.[1] Vertragliche Vereinbarungen bezüglich eines Privat...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.5 Nutzung des zum Privatvermögen gehörenden Kfz

Rz. 65 Wird ein zum Privatvermögen (private Nutzung mehr als 90 %)[1] gehörendes Kfz teilweise betrieblich oder beruflich genutzt, so liegen umgekehrt Nutzungs- oder Leistungseinlagen vor. Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind dabei die auf die betriebliche Veranlassung entfallenden Gesamtkosten einschließlich der AfA.[2] Bei einem Luxuswagen ist gegebenenfalls auch hier die...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1 Nutzungsentnahme für Privatfahrten

Rz. 26 Dem Unternehmer stehen für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils grundsätzlich 2 Bewertungsmethoden offen: Pauschaler Ansatz des Entnahmewerts der privaten Nutzung – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Umfangs der Privatnutzung und unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung – gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Kalendermonat mit 1 %, d. h. pro ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.2 Sonderfall: Unfallkosten als außergewöhnliche Kfz-Kosten – Aufdeckung stiller Reserven bei Untergang während Nutzungsentnahme?

Rz. 17 Von der Aufteilung der Kosten eines sowohl betrieblich oder beruflich als auch privat genutzten Kfz ausgenommen sind Aufwendungen, die anlässlich eines Unfalles mit dem Kfz entstehen.[1] Sie sind stets voll dem betrieblichen/beruflichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen, in dem sie angefallen sind. Sie teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie ent...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.3 Vorteilhaftigkeit der Wahlrechtsausübung

Rz. 35 Die 1 %-Regelung ist ungünstig für ältere, gebraucht gekaufte, abgeschriebene, eigenfinanzierte und wenig privat genutzte Pkw. Benachteiligt sind auch Pkw-Marken, bei denen die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller weit über den tatsächlich gezahlten Endpreisen liegen, weil die Händler üblicherweise hohe Preisnachlässe gewähren. Diese Komponenten sind bei E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Ansatz einer Privatnutzung

1 %-Regelung: Die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Fahrtenbuchmethode: Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz 1. Kosten der Lebensführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG sind die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand. 2. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung darf nicht erkennbar unzureichend sein. Ob dies der Fall ist, bedarf einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Eine bestimmte betragliche Gre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 3 Nr 16 EStG erlaubt dem ArbG, auch "Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung" bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK zu ‚vergüten’ (> Rz 5). Zur Vereinfachung darf der ArbG bei ArbN mit Steuerklasse III, IV und V ohne Weiteres vom Vorhandensein eines eigenen Hausstands (> Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff, 161) ausgehen; be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Inlandstätigkeit

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu den ‚Reisekosten’ gehören die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit (> Rz 9) entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung. Das Gleiche gilt bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 125 ff. Der ArbG darf solche Aufwendungen steuerfrei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge (> Rz 31) und beschränkt auf die ersten 3 Monate (> Rz 35) er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.3 Familienheimfahrten

Rz. 14 Anstelle der Reisekosten für Familienheimfahrten des Rehabilitanden können auch die Reisekosten für die Reisen von Familienangehörigen von ihrem Wohnort zu dem Aufenthaltsort des Rehabilitanden und zurück übernommen werden (§ 73 Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Aus dem insoweit in Abweichung vom Wortlaut des § 73 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verwendeten Hilfsverb "können" ergibt sich, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.4 Höhe der Kosten

Rz. 16 Die in § 73 Abs. 4 SGB IX nunmehr getroffenen Regelungen dienen der Vereinheitlichung der Fahrkostenerstattung im Zusammenhang mit Leistungen zur Rehabilitation, weil sie für alle Rehabilitationsträger die Höhe der Fahrkosten bestimmen sollen (vgl. BT-Drs. 15/1515 zu Nr. 11 – § 53 SGB IX). § 73 Abs. 4 SGB IX übernimmt aus dem Steuerrecht die Festlegung einer Entfernun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 hat in § 43 im Wesentlichen den Inhalt des § 569b RVO übernommen. Dort waren allerdings Familienheimfahrten bei medizinischer Rehabilitation erst bei einer länger als 8 Woc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Fahrtkosten

Rn. 778 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die erste Fahrt vom Ort des eigenen Hausstands an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte zwecks Begründung der doppelten Haushaltsführung sowie die letzte Fahrt vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte an den Ort des eigenen Hausstands, mit der die doppelte Haushaltsführung beendet wird, sind keine Familienheimfahrten iSd § 9Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fahrtkosten Behinderter

Rn. 579 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 liegt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben nach § 9 Abs 2 S 3 EStG ein Wahlrecht, an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Kosten

Rn. 795 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die bislang aufgeführten Kosten werden idR den wesentlichsten Teil der iRd doppelten Haushaltsführung angefallenen notwendigen Mehraufwendungen ausmachen. Daneben können allerdings noch weitere beruflich veranlasste Aufwendungen unterschiedlicher Art anfallen. So werden an Stelle einer Familienheimfahrt die Kosten für ein Telefonat von 15 M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) StÄndG 2007 v 19.07.2006

Rn. 676 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das StÄndG 2007 v 19.07.2006 (BGBl I 2006, 1652) bewirkte nach dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen keine inhaltliche, sondern nur eine systematische Änderung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung. Neu war lediglich, dass die Aufwendungen für Familienheimfahrten – analog zu den Aufwendunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erste gesetzliche Regelung

Rn. 670 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Rechtsinstitut der doppelten Haushaltsführung ist bereits seit den 1920er Jahren bekannt. Abgeleitet wurde die Berechtigung zum WK-Abzug zunächst aus dem allgemeinen WK-Begriff. Einzelheiten waren in Verwaltungsvorschriften geregelt. RFH und später der BFH folgten der Verwaltungsauffassung. Nachdem der BFH den Umfang der abzugsfähigen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Persönliche Beteiligung am Haushalt

Rn. 692 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine maßgebliche persönliche Beteiligung setzt voraus, dass der StPfl in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch das Leben in der Wohnung umfassenden Einfluss ausübt; er darf sich nicht allein darauf beschränken, lediglich die materiellen Grundlagen des durch den Ehegatten allein betriebenen Haushalts zu verb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Weitere Rechtsentwicklung

Rn. 679 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019 (BGBl I 2019, 2886) und das Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749 sehen zur Abgeltung der Aufwendungen für Familienheimfahrten für die VZ 2021 bis 2026 den Ansatz einer ab dem 21. Kilometer erhöhten Entfernungspauschale vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatbestand der doppelten Haushaltsführung

Rn. 660 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG vor, wenn ein ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG schreibt zudem vor, dass die doppelte Haushaltsführung beruflich v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Rn. 677 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachdem das BVerfG v 09.12.2008, 2 BvL 1/07 ua, BVerfGE 122, 210 die Neuregelung des § 9 Abs 2 EStG für verfassungswidrig erklärte, kehrte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale zur bis einschließlich VZ 2007 geltenden Gesetzesfassung zurück. Damit können bei den Aufwendungen für ei...mehr