Fachbeiträge & Kommentare zu Feiertagszuschlag

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Feiertagsarbeit bezeichnet die an den auf gesetzlicher Grundlage des Landesrechts geregelten Feiertagen tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Feiertagsarbeit ist nur eingeschränkt zulässig. Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hierv...mehr

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Feiertagsarbeit / 2 Arbeitszeitgesetz

2.1 Beschäftigungsverbot Nach § 9 Abs. 1 ArbZG besteht ein grundsätzliches zwingendes Beschäftigungsverbot an Feiertagen[1] von 0 bis 24 Uhr. Erfasst werden sämtliche Formen der Beschäftigung. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, die Vornahme von Abschlussarbeiten[2], aber auch berufliche Fort- und Weiterbildung im Betrieb.[3] Hinweis Beschäftigungsverbot an...mehr

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Feiertagsarbeit / Sozialversicherung

1 Beitragsfreiheit abhängig von Höhe des Entgelts Lohnsteuerfreie Zuschläge für Feiertagsarbeit sind nur insoweit kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit beitragsfrei, als das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden (sog. "Grundlohn"), 25 EUR je Stunde nicht übersteigt.[1] Übersteigt das dem Zuschlag für Feiertagsarbeit zugrunde liegende Arbeitsentg...mehr

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Feiertagsarbeit / Lohnsteuer

1 Zuschlag für Feiertagsarbeit Zuschläge für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit bleiben bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerfrei, soweit sie an gesetzlichen Feiertagen sowie Silvester (ab 14 Uhr), auch wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt, 125 %, bei Arbeit am 1. Mai, 24. Dezember (ab 14 Uhr) sowie an den Weihnachtsfeiertagen 150 % des Grundlohns, d...mehr

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Feiertagsarbeit / Arbeitsrecht

1 Gesetzliche Feiertage Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, ist in Ländergesetzen, hinsichtlich des 3. Oktober im Einigungsvertrag (Art. 2) geregelt. Danach sind gesetzliche Feiertage in allen Bundesländern: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). Infographic Bundeslandabh...mehr

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Feiertagsarbeit / 1 Gesetzliche Feiertage

Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, ist in Ländergesetzen, hinsichtlich des 3. Oktober im Einigungsvertrag (Art. 2) geregelt. Danach sind gesetzliche Feiertage in allen Bundesländern: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). Infographic Bundeslandabhängig kommen dazu: Heil...mehr

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Feiertagsarbeit / 2.1 Beschäftigungsverbot

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG besteht ein grundsätzliches zwingendes Beschäftigungsverbot an Feiertagen[1] von 0 bis 24 Uhr. Erfasst werden sämtliche Formen der Beschäftigung. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, die Vornahme von Abschlussarbeiten[2], aber auch berufliche Fort- und Weiterbildung im Betrieb.[3] Hinweis Beschäftigungsverbot an nicht bundeseinheitlich...mehr

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Feiertagsarbeit / 4 Entgeltfortzahlung

Gemäß § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber das Entgelt für die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallene Arbeitszeit zu zahlen. Dies gilt auch, soweit Feiertage auf einen Sonntag fallen und der Arbeitnehmer sonst sonntags gearbeitet hätte. Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte haben Anspruch auf Feiertagsentgelt, jedoch nicht die ausschließlich für einen Feiert...mehr

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Feiertagsarbeit / 2.2 Ausnahmen

Nach § 9 Abs. 2 ArbZG kann bei regelmäßigem Schichtbetrieb Beginn oder Ende der Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden verlegt werden. Die 24-stündige Ruhenszeit verschiebt sich dadurch entsprechend. Eine Verkürzung ist ausgeschlossen. Verlangt wird dabei eine objektive Betriebsruhe, nicht lediglich eine Ruhezeit nur für die betroffenen Arbeitnehmer. Die Ausnahme des § 9 Abs. 2 A...mehr

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Sonntagsarbeit / 1 Zuschläge für Sonntagsarbeit

Steuerlich begünstigt ist die Sonntagsarbeit in der Zeit zwischen 0 Uhr und 24 Uhr des jeweiligen Tages. Zahlt der Arbeitgeber für diese Zeit gesonderte Zuschläge, sind diese steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen. Wird an einem Sonntag vor 24 Uhr eine Nachtarbeit begonnen, kann ein Sonntagszuschlag auch noch für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des nachfol...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.2 Anspruch und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts

Der Anspruch auf Arbeitsentgelt und dessen Zusammensetzung bestimmt sich auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Vereinbarungen. Dazu verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber zur Niederschrift der wesentlichen Vertragsvereinbarungen. Aus der Niederschrift müssen sich u. a. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen und sonst...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.6 Feiertagszuschläge

Rz. 56 Feiertagszuschläge gehören insoweit zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt, als die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers den Feiertag umfasst.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Feiertags (Abs. 2)

Rz. 120 Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall und jene an Feiertagen besteht jeweils nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzliche Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.[1] Es bedurfte deshalb einer gesetzgeberischen Entscheidung, welche Regelung bei einem Aufeinandertreffen beider Sachverhalte Anwendung findet, we...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.2 Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 6 Versorgungsverträge dürfen nach Abs. 3 Satz 1 nur mit Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste sowie Pflegeheime) abgeschlossen werden, die den Anforderungen des § 71 genügen (vgl. Rz. 6a), die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten und die Vorgaben des Abs. 3a oder Abs. 3b erfüllen (vgl. Rz. 7), sich verpflichten, nach Maßgabe der Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.3 Sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsentgeltbegriff

Rz. 12 Der für die Beitragsbemessung geltende Begriff des Arbeitsentgelts ist für den Bereich der Sozialversicherung eigenständig geregelt, damit keine Bindung an die arbeitsrechtliche Beurteilung und Ausgestaltung der Vergütungsregelung stattfinden muss. Vielmehr sind im Sozialversicherungsrecht ebenso wie im Steuerrecht, die tatsächlichen Verhältnisse vorrangig maßgeblich....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.1 Begriff und Arten der Zusatzvergütung

Neben der für die geschuldete Arbeitsleistung in Geld oder als Sachleistung gezahlten Vergütung gehören zum Arbeitsentgelt weitere Zusatzvergütungen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Zusatzvergütungen kann aufgrund gesetzlicher Vorschrift, Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag bestehen bzw. entstehen. Auch für die Gewährung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.4 Zulagen und Zuschläge für Arbeit in ungünstigen Arbeitszeitlagen

Als weitere Vergütungszuschläge kommen Zulagen für ungünstige Arbeitszeiten vor. Hierzu gehören insbesondere Nachtarbeits-, Schicht-, Samstags- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge bzw. -zulagen. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt insoweit nur, dass Nachtarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder bezahlte Freizeit für geleistete Nachtarbeit haben. Der Begriff der Nachtarb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit der Zuschläge für SFN-Arbeit ist auf einheitliche Prozentsätze begrenzt (Höchstsatz). Das gilt unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag; > Rz 30 ff) die Zahlungen beruhen. Steuerfrei bleiben aber nur die tatsächlich im Einzelfall gezahlten Zuschläge. Rz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Begünstigte Zeiten

Rz. 58 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die begünstigten Arbeitszeiten für die Steuerfreiheit der SFN-Arbeitszuschläge sind für alle begünstigten ArbN einheitlich geregelt. Damit ist die tarifvertragliche Festlegung, wann SFN-Arbeit geleistet wird, für die Steuerfreiheit der Zuschläge ohne Bedeutung. Es gelten allein die in § 3b Abs 2 und Abs 3 Nr 2 EStG festgelegten Zeiten. Ein s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.4 Arbeit an Wochenfeiertagen bei Wechselschicht- und Schichtdienst

Für die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit für diejenigen Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Geltung der Arbeitszeitgrenzen (§ 11 Abs. 2)

Rz. 10 Die §§ 3- 8 ArbZG gelten nach der Gesetzessystematik[1] nur für eine Beschäftigung an Werktagen. Durch die Verweisung des § 11 Abs. 2 auf die §§ 3– 8 ArbZG wird die Geltung dieser Arbeitsschutzbestimmungen bei Sonn- und Feiertagsarbeit bewirkt. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung.[2] Rz. 11 Somit gelten auch bei einer Beschäftigung von Arbeitnehmern an ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Werktag

Rz. 17 Es muss ein Ersatzruhetag an einem Werktag gewährt werden. Dieser Tag muss von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr beschäftigungslos sein. Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer am Sonn- oder Feiertag gearbeitet hat. Auch wenn der Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag nur Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft hatte, steht ihm hierfür ei...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung)

Rz. 515 Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Aufhebungsvertrag (Rubrum wie Muster Rdn 514) § 1 Beendigung Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der dafür geltenden Kündigungsfrist auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betriebli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.2 Einzelkosten

Einzelkosten sind dem jeweiligen Kostenträger nach Menge oder Zeit unmittelbar zurechenbar (Kostenträgereinzelkosten). Schlüsselungen, die sich ausschließlich auf den Wert des eingesetzten Produktionsfaktors beziehen, berühren den Einzelkostencharakter nicht. Einzelkosten sind stets variable Kosten, d. h., ihre Höhe verändert sich mit dem Beschäftigungsgrad. Sie fallen nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuschläge, Ausgleich für So... / 2.3.2 Sonntagsarbeit

Wird der Beschäftigte an einem Sonntag beschäftigt, so muss ihm innerhalb von 2 Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG). Zusätzlich erhält der Beschäftigte für die am Sonntag geleisteten Arbeitsstunden einen Zuschlag von 25 % je Stunde. Praxis-Tipp Auch für Arbeit an Ostersonntag und Pfingstsonntag steht – im Gegensatz zur ausdrücklichen Regelung in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuschläge, Ausgleich für So... / 2.7 Steuerrechtliche Behandlung der unständigen Entgeltbestandteile

Zeitzuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmtem Umfang steuerfrei (§ 3b EStG). Zuschläge für Feiertagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 125 % des Grundlohns, für Arbeit an den Feiertagen 25. und 26.12. sowie 1.5. 150 % des Grundlohns, nicht übersteigen. Praxis-Tipp § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d) TVöD sieht für Arbeit an Wochenfe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuschläge, Ausgleich für So... / 2.3.3 Feiertagsarbeit

Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden[1] (sog. Sollzeitabzug für Feiertage). Werden die Beschäftigten nach einem Dienstplan eingesetzt, so stellt die Protokollerklärung zu § 6 Abs. 3 Satz 3 klar, dass die Verminderung der regelmäßigen Ar...mehr

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FoVo 12/2018, Zuschläge für... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige und teilweise begründete Beschwerde Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach § 567 Abs. 1, § 793 ZPO, § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie insoweit Erfolg, als die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) ABC der Grundlohnbestandteile

Rn. 44 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abfindung s "Einmalige Bezüge" Altersvorsorge Grundlohnbestandteil sind die nach § 3 Nr 56 o 63 EStG steuerfreien ArbG-Beiträge, soweit zum lfd Arbeitslohn gehörend (R 3b Abs 2 S 1 Buchst c S 3 LStR 2015). Aufwendungszuschuss Grundlohnbestandteil, falls laufender Arbeitslohn (R 3b Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b S 1 LStR 2015). Betriebsveranstaltung Zuwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Kumulierung von Feiertags- u Sonntagsarbeit

Rn. 76 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist ein Sonntag zugleich ein Feiertag, kann ein Zuschlag nur bis zur Höhe des jeweils in Betracht kommenden Feiertagszuschlags (dh also des höheren der beiden Zuschläge!) steuerfrei gezahlt werden (R 3b Abs 4 S 1 LStR 2015), dh, es erfolgt keine Kumulation der Zuschläge für Feiertagsarbeit mit solchen für Sonntagsarbeit (anders bei der Kumul...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ee2) Fertigungskosten

Tz. 685 Fertigungskosten sind Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Die h. M. nimmt an, dass es sich hierbei um Einzelkosten handelt. Sie lässt es ausreichen, dass regelmäßig feststeht, wie viele Arbeitsstunden für ein einzelnes Produkt aufgewendet werden müssen.[834] Nach a. A. werden nur Akkord-, Überstunden-, Schicht- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge erfasst.[835] Zu den ...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / 3. Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

Der Fünfte Senat des BAG (Urt. v. 25.5.2016 – 5 AZR 135/16, NJW 2016, 3323) hat die erste Entscheidung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) getroffen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Arbeitsverhältnis der in Vollzeit beschäftigten Klägerin bestimmt sich nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag, der neben einem Monatsgehalt besondere Lohnzuschläge sowie Urlaubs- und Weihn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen

Leitsatz Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen. Normenkette § 3b Abs. 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt K ist im Kampfmittelräumdienst (Auffinden, Entfernen, Beseitigen von Kampfmi...mehr

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Krankheit an Sonn- und Feiertagen ändert am Zuschlag nichts

Leitsatz Die Sonn- und Feiertagszuschläge hat der Arbeitgeber auch dann zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer sich an solchen Tagen krank meldet. Das Entgeltausfallprinzip sichert dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge. Sachverhalt Das BAG hatte folgenden Fall zu entscheiden: Die Klägerin war aufgrund Arbeitsvertrags vom 26.10.2001 in ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nacht- und Feiertagszuschläge an als leitende Angestellte tätige Gesellschafter als vGA

Leitsatz Bezieht ein nicht beherrschender Gesellschafter, der aber zugleich leitender Angestellter der GmbH ist, neben einem hohen Festgehalt, Sonderzahlungen und einer Gewinntantieme zusätzlich Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit, so können diese in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des BFH zur Qualifizierung derartiger Zuschläge an Gesellschaf...mehr

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Nachweispflicht für steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Leitsatz Pauschale Zuschläge können nach § 3b EStG steuerfrei sein, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden. Der fehlende Nachweis tatsächlich erbrachter Arbeitsleistungen kann nicht durch eine Modellrechnung ersetzt werden. Normenkette § 3b EStG Sachverhalt Der Klä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit von Zeitzuschlägen für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit bei tarifvertraglichem Wahlrecht zwischen Freizeitausgleich und Barabgeltung

Leitsatz Feiertagszuschläge bei tarifvertraglichem Wahlrecht zwischen Freizeitausgleich und Barabgeltung sind steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit gezahlt werden. Dies liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer wahlweise einen Freizeitausgleich oder einen erhöhten Lohnzuschlag beanspruchen kann, vorausgesetzt dieser Anspruch entsteht erst, nachdem ...mehr

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Feiertagszuschlag für Arbeit an Allerheiligen in einem anderen Bundesland

LAG Hamm, Urteil vom 11.1.2024, 11 Sa 936/23 Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i. d. F. des § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L. Sachverhalt Auf das Arbeitsverhältnis...mehr

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ZAP 2/2015, Feiertagszuschlag: Arbeiten an beweglichen Feiertagen

(LAG Köln, Urt. v. 29.9.2014 – 2 Sa 346/14) • Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist. Abzustellen ist dabei stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang. Zudem ist die Praktikabilität denkbarer Auslegun...mehr

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Feiertagszuschläge – Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts

BAG, Urteil vom 1.8.2024, 6 AZR 38/24 Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Sachverhalt Der regelmäßige Beschäftigungsort des Klägers liegt in Nordrhein-Westfalen. Auf Anordnung seines Arbeitgeb...mehr

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ZAP 23/2017, Rechtsprechung... / b) Sonn- und Feiertagszuschläge

Mit Urteil vom 24.5.2017 (5 AZR 431/16, DB 2017, 2492) hat das BAG zur Frage der Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen entschieden. Die Parteien stritten über Differenzlohnansprüche i.H.v. 96 EUR brutto für 48 an Sonn- und Feiertagen im Mai und Juni 2015 geleistete Arbeitsstunden. Die als Küchenkraft in einem Seniorenwohnheim ...mehr

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Mindestlohn für Sonn- und Feiertagszuschläge

BAG, Urteil v. 24.5.2017, 5 AZR 431/16 Das Mindestlohngesetz macht den Anspruch nicht von der zeitlichen Lage der Arbeit oder den mit der Arbeitsleistung verbundenen Umständen oder Erfolgen abhängig, sodass mindestlohnwirksam alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen sind, insoweit auch die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Sachverhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Freizeitausgleich bei Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft im Bereich des TV-L

BAG, Urteil v. 30.10.2019, 6 AZR 581/18 Bei Gutschrift eines in Zeit umgewandelten Entgelts auf einem Arbeitszeitkonto muss eine eindeutige Tilgungsbestimmung vorliegen. Sachverhalt Die Parteien des vorliegenden Falles streiten über eine Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto. Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers, der bei dem beklagten Land, zuletzt beim Landesbetrieb Mobilität R...mehr

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Zuschläge (§ 35 BAT) / 7 Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht

Zeitzuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmtem Umfang steuerfrei (§ 3b EStG). Zuschläge für Feiertagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 125 % des Grundlohns, für Arbeit an den Feiertagen 25. und 26. Dezember sowie 1. Mai 150 % des Grundlohns, nicht übersteigen. Praxis-Tipp § 35 Abs. 1 Buchst. c aa) BAT sieht für Arbeit an Woch...mehr

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Vergütung/Höhe (BAT) / 7.2.3 Steuerrechtliche Behandlung von Zeitzuschlägen

Zeitzuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmtem Umfang steuerfrei (§ 3b EStG). Zuschläge für Feiertagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 125 % des Grundlohns, für Arbeit an den Feiertagen 25. und 26. Dezember sowie 1. Mai 150 % des Grundlohns, nicht übersteigen Praxis-Tipp § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c aa) BAT sieht für Arbeit a...mehr

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ZAP 12/2018, Lohn- und Geha... / b) Ermittlung des Einkommens (Nettomethode)

Während früher die unpfändbaren Beträge einfach mit ihrem Bruttobetrag vom Nettoeinkommen abgezogen wurden, hat das BAG in seiner Grundsatzentscheidung vom 17.4.2013 Abschied von der "Bruttomethode" genommen und entschieden, dass die unpfändbaren Beträge entweder brutto vom Brutto oder netto vom Netto abzuziehen sind (BAG, Urt. v. 17.4.2013 – 10 AZR 59/12, NJW 2013, 2924 ff....mehr