Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.1 Bilanzierung erhaltener Anzahlungen/Vorauszahlungen

Rz. 65 Vereinnahmt ein Unternehmer eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung für eine noch zu erbringende Leistung, muss er diesen Zahlungseingang als Verbindlichkeit [1] auf dem Konto "Erhaltene Anzahlungen" verbuchen, da noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist. Umsatzsteuerlich ist die enthaltene Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen gemäß dem Grundsatz der "Mindest-Ist...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.2 Zwischenlagebericht

Rz. 38 Der Zwischenlagebericht wurde gesetzlich verbindlich in dieser Form erst durch das TUG eingeführt. Beim Zwischenlagebericht sind grundsätzlich gemäß DRS 16.37 die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und bei konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen wegen § 342 HGB grundsätzlich auch der 2012 neu verabschiedete DRS 20 zu beachten. Eine gesetzliche Ver...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 2 Zentrale Problemstellung der Zwischenberichterstattung

Rz. 10 Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen 3 Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. Den einzelnen dogmatischen Konzeptionen lieg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfuhrumsatzsteuer als abz... / [Ohne Titel]

RD Dr. Christian Sterzinger[*] Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann der Unternehmer die entstandene Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Dieser Abzug setzt, wie beim Erwerb eines Gegenstands für sein Unternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, eine Verwendung des Gegenstands im Rahmen seiner gewerblichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.3.3 Genehmigung

Rz. 11 Wirksamkeitsvoraussetzung einer Prüfungsordnung ist die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Trägers der GUV bestimmt sich nach § 90 SGB IV, der auch für das Recht der GUV Anwendung findet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Auf dem Gebiet der Prävention in der GUV, wozu § 18 zu rechnen ist (vgl....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen unter denen Kug durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt wird. Das Instrument der Kurzarbeit soll in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Entlassungen zu vermeiden helfen. Eingearbeitetes Personal soll im Betrieb gehalten werden, wenn dies nur temporär durch eine Verringerung der Arbeitszeit möglich ist und im Anschluss dara...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattungspflichten entwickelten sich in den letzten Jahren weg von der reinen finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin auch zur Darstellung von nichtfinanziellen Faktoren.[1] So werden bereits seit über 10 Jahren im Lagebericht von großen Kapitalgesellschaften sowie im Konzernlagebericht Angaben zu nichtfinanziellen Le...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 3.1 Gesetzliche Inhalte

Rz. 8 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 289c Abs. 1, 2 HGB sowie durch Verweis über § 315c Abs. 2 HGB auch im Konzern). Konkret können die in Tabel...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Österreich

Rz. 28 Das Abkommen ist am 7.9.1955[1] in Kraft getreten. Es war auf alle am oder nach dem 1.1.2003 entstehenden Steuern in beiden Vertragsstaaten in der Fassung des Zusatzabkommens vom 15.10.2003, das am 17.9.2006 in Kraft trat[2], anwendbar. Rz. 29 Nachdem der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Urteil vom 7.3.2007 das österreichische Erbschaftsteuergesetz für...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG OECD-Musterabkommen

Rz. 19 Die von Deutschland und anderen Vertragstaaten der OECD geschlossenen DBA auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern folgen in weiten Teilen dem vom Steuerausschuss der OECD konzipierten Musterabkommen von 1966. Die letzte überarbeitete Neufassung des Musterabkommens wurde im Jahr 1982 vom Fiskalausschuss der OECD verabschiedet. 1987 wurde die deutsche Übersetz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.4.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 90 Gemäß den Vorgaben des Handelsrechts zur Mindestgliederung der Bilanz können Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks zu einer Bilanzposition zusammengefasst werden.[1] Die Kerntaxonomie sieht zwar explizit nur für den Posten des Kassenbestands eine zwingende Eingabe vor, allerdings lehnt das Bundesministerium für Finanzen eine Nutz...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 81 Der Ausweis von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogenen Waren in der GuV erfolgte bislang unter dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren". Eine Aufgliederung nach einzelnen steuerlichen Sachverhalten fand nicht statt. Von der Taxonomie der E-Bilanz wird jedoch eine Untergliederung dieser Aufwendungen in Roh-, Hilfs- u...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.3 Abweichungen von Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 56 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert anzugeben. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andererse...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8 Besonderheiten des Umlaufvermögens in der E-Bilanz

Rz. 76 Spätestens seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Durch die Bekanntgabe von Kern- und Branchentaxonomien hat die Finanzverwaltung von der Ermächtigung des § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG Gebrauch gemach...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.3 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 60 Bei mittelgroßen und großen GmbHs sind der Jahresabschluss sowie der Lagebericht in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Für kleine GmbHs verlängert sich die Aufstellungsfrist auf sechs Monate, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Diese Aufstellu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / c) Finanz- und Rechnungswesen

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 4. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 91 § 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen. Wohnungseigentümer können (selbstverständlich) bezüglich der für ihre Wohnung anfallenden steuerbegünstigten Ausgaben Steuerermäßigungen beantragen. Sie können das (anteilig) auch für die von der WEG beauftragten und bezahlten Aufw...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundfreiheiten – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Grundfreiheiten sind zwar unmittelbar geltendes Recht, auf das sich der Stpfl. berufen kann. Er kann einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten aber nicht unmittelbar beim EuGH rügen, sondern nur mittelbar über die nationalen Gerichte. Der EuGH ist allein zuständig für die Auslegung des EU-Rechts. Finanzgerichte können, der BFH muss nach Art. 267 AEUV Zweifelsfragen über die...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / a) Ansicht des BFH (BFH v. 14.10.2020 – II R 30/19)

Der BFH leitet die Antwort zur Frage der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten maßgeblich aus dem Tatbestandsmerkmal "Kosten der Regelung des Nachlasses" ab. Dieser Begriff ist nach Ansicht des BFH weit auszulegen. Eine solche Auslegung führt dazu, dass sich die berücksichtigungsfähigen Kosten nicht nur aus bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden sowie in Zusammen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. In Bezug auf Pflegeleistungen durch andere Unternehmer als Einrichtungen des öffentlichen Rechts knüpft diese Bestimmung an leistungs- wie auch an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen handeln, der leistende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Leistungen innerhalb des DRK/Blutspendedienste

Rz. 90 Leistungen zwischen einem DRK-Landesverband und seinen regionalen Untergliederungen: Die Unterstützungsleistungen von regionalen Untergliederungen des DRK gegenüber Blutspendediensten sind nicht nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei. Die Unterstützungsleistungen der DRK-Untergliederungen werden unmittelbar gegenüber den Blutspendediensten, nicht aber gegenüber den Blutspend...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 4.1 Allgemeine Hinweise

Ein Grundsteuererlass ist nur zu gewähren, soweit eine Ertragsminderung um mehr als 50 % (erste Billigkeitsstufe) bzw. um 100 % (zweite Billigkeitsstufe) zu bejahen und diese vom Grundstückseigentümer nicht zu vertreten ist. Der Begriff des "Vertretenmüssens"[1] ist dabei weit auszulegen. Er greift weiter als eine bloße Vermeidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Zusammenha...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.1 Grundsatz

Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB finden auf den Jahresabschluss einer Genossenschaft die §§ 264 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz, 264 Abs. 2 sowie 265 – 289 HGB entsprechende Anwendung. Damit gelten grundsätzlich alle Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsbestimmungen des HGB für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften.[1] Insbesondere gilt auch für den Jahresab...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 320 Der sozialversicherungsrechtliche Beschäftigtenbegriff deckt sich, wie ausgeführt, trotz vielfältiger Übereinstimmung nicht hundertprozentig mit dem des Arbeitsrechts (s. ausführlich zu den Unterschieden oben§ 4 Rdn 8, 76). Daher ist eine eigenständige Prüfung am Maßstab des § 7 Abs. 1 SGB IV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG erforderlich. Der Beschäf...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / A. Definition/Begriff des Solo-Selbstständigen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Der Begriff des Solo-Selbstständigen ist in keinem Gesetz definiert. Dies gilt gleichermaßen für das Arbeitsrecht wie für das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und das ebenfalls zu beachtende Strafrecht. Einigkeit besteht, dass von Solo-Selbstständigkeit gesprochen wird, wenn einzelne Personen (Unternehmer), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, ihre Werk- und...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 245 Die Behandlung eines Beschäftigten als Selbstständiger, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttolohnver...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 338 Aufgrund des "Doppel-Fehlers" in beiden Vertragsverhältnissen hat weder das Drittunternehmen/Einsatzunternehmen (jetzt Entleiher) noch das zwischengeschaltete Dienstleistungsunternehmen (jetzt Verleiher) Sozialversicherungsbeiträge und/oder Lohnsteuern abgeführt. Rz. 339 Da das Dienstleistungs-/Beratungsunternehmen (jetzt Verleiher) das vereinbarte Arbeitsentgelt an d...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Entstehungsgeschichte und Hintergrund der Bereichsausnahme

Rz. 39 Ausgangspunkt der Neuregelung einer Bereichsausnahme für den öffentlichen Dienst war eine Gesetzesinitiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Ende Oktober 2013 einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbrachten.[66] Der vom Bundesrat angenommene Antrag zielte darauf ab, die Personalgestellung im öffe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2 Finanz- und Beteiligungsergebnis

4.2.1 Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Rz. 92 Nach IAS 1.82 c) sind – analog zu den entsprechenden Bilanzwerten – die Ergebnisbeiträge der at Equity bewerteten Beteiligungen von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gesondert in der GuV-Rechnung zu zeigen. Der separate Ausweis dieses Postens in der GuV-Rechnung ist zwingend.[1] D...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Rz. 92 Nach IAS 1.82 c) sind – analog zu den entsprechenden Bilanzwerten – die Ergebnisbeiträge der at Equity bewerteten Beteiligungen von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gesondert in der GuV-Rechnung zu zeigen. Der separate Ausweis dieses Postens in der GuV-Rechnung ist zwingend.[1] Da IAS 1.82 kein festes GuV-Gliederungsschema enthält, sondern nur ein...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Ableitung einer Gliederung für die IFRS-GuV-Rechnung aus Ausweis- und Angabepflichten

Rz. 27 Auf Basis der Ausweis- und der Angabepflichten für die IFRS-GuV-Rechnung leitet sich folgende Struktur für die IFRS-GuV-Rechnung ab:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Erfolgsstrukturanalyse der IFRS-GuV-Rechnung als Grundlage zur Ableitung einer umfassenden Gliederung für die GuV-Rechnung auf Basis der IFRS- Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 24 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Abschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Abschlusses werden durch Gliederungs- und...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 103 Ab Erstanwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte sind – Wesentlichkeit vorausgesetzt –[1] zusätzlich zu den unter den Abschn. 4.2.1–4.2.3 aufgeführten Positionen folgende weitere Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten als eigene GuV-Posten im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung separat auszuweisen: Gewinne/...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Finanzierungsaufwendungen

Rz. 100 Die Finanzierungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen aus der finanzwirtschaftlichen Kapitalbeschaffung und der finanzwirtschaftlichen Kapitalanlage.[1] Eine Beschränkung des Begriffs der Finanzierungskosten auf die Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23.6, die nicht in der Bilanz aktiviert werden, erscheint vor dem Hintergrund des Umfangs der korrespondieren...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederungsvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 20 Das wesentliche Charakteristikum der IFRS-Regelungen zur GuV-Rechnung ist, dass IAS 1 – im Gegensatz zum HGB – kein vollständiges Gliederungsschema für die GuV-Rechnung vorgibt. Stattdessen enthält IAS 1.82 nur einen Mindestausweis von Positionen,[1] der jedoch branchenspezifisch oder unternehmensindividuell modifiziert werden kann.[2] Ebenso ist die Reihenfolge der P...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sind. Zu den nicht zwingend in der GuV-Rechnung bzw. innerhalb des GuV-Abschnitts offenzulegenden Informationen, die sich auf die Erfolgsrechnung beziehen und welche branchenunabhängig sind, zählen:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Sonstige Erträge

Rz. 61 Die sonstigen Erträge stellen seit Wegfall der außerordentlichen Erträge[1] im Rahmen des Improvements Project einen Auffangposten für die Erträge dar, die nicht einer anderen Kategorie von Erträgen (Erlöse, Finanz- und Beteiligungserträge, Erträge aus Steuern, Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen) zugeordnet werden können. Hierzu zählen: Erträge aus der gewöhnl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Abschreibungen

Rz. 70 Abschreibungen auf Vermögenswerte sind nach IFRS in unterschiedlichen Posten auszuweisen:mehr

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CSR und nachhaltiges Entsch... / 5.4 Eine dreifache Ergebnisrechnung einführen

Selbstverständlich sollten alle Unternehmen ergebnisorientiert agieren und handeln. Wie schon zuvor beschrieben, soll jedoch nicht nur das ökonomische Ergebnis im Blickfeld sein, sondern es sollte dieses um die Nachhaltigkeit (Ökologie und Soziales) ergänzt werden. Die 3 Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales werden zu einem magischen Dreieck zusammengefasst und bilden somi...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Finanzerträge

Rz. 96 Obwohl die Finanzerträge nicht im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 aufgeführt sind, darf keine Saldierung mit den Finanzierungsaufwendungen stattfinden und dementsprechend dürfen die Finanzierungsaufwendungen nicht als Saldogröße interpretiert werden. Das IFRIC interpretiert unter Verweis auf das in IAS 1.32 enthaltene Saldierungsverbot den in IAS 1.82 genannten ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Periodenergebnis

Rz. 116 Die Summe aus dem Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (Summe aus Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit, dem Finanz- und Beteiligungsergebnis (aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) und dem Steueraufwand nach IAS 1.82 d))[1] sowie dem Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IAS 1.82 ea)) bildet das Periodenergebnis. Rz. 117 Sofern im Konzernabschluss ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Sonstige Aufwendungen

Rz. 75 Die sonstigen Aufwendungen stellen seit Wegfall der außerordentlichen Aufwendungen im Rahmen des Improvements Project [1] einen Auffangposten für sämtliche Aufwendungen dar, die sich nicht unter einer der anderen Kategorien von Aufwendungen (übrige operative Aufwendungen, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe von Geschäftsbereichen, Finanzierungsaufwendungen sow...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / A. Systematik der Finanz- und Nachfolgeplanung

I. Geordnete Nachfolgeregelung – ein originäres Interesse der Banken Rz. 1 Es kann durchaus als ein Verdienst der Banken angesehen werden, das Erfordernis nach einer geordneten Nachfolgeregelung in breiteren Kreisen der Bevölkerung bekannt gemacht zu haben. Dass sie damit zugleich auch eigene Interessen verfolgen, ist in diesem Zusammenhang nicht als schändlich anzusehen, son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / 4. Qualifikation des Finanz- und Nachfolgeplaners

Rz. 14 In Deutschland gibt es eine Reihe hoch spezialisiert Ausbildungsgänge mit Zertifizierungsmöglichkeiten. Insoweit zeigt sich hier eine Vergleichbarkeit zur Entwicklung bei den Testamentsvollstreckern. Um den nachhaltig hohen Standard bei den Beratern zu gewährleisten, finden periodisch Rezertifizierungen auf der Grundlage des Nachweises von zugelassenen Fortbildungsmod...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 3. Ziele der Finanz- und Nachfolgeplanung

Rz. 25 Ausgehend von den Vorgaben der Eheleute H. lassen sich die Ziele einer Finanz- und Nachfolgeplanung für den vorliegenden Fall wie folgt definieren:mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / IV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 63 Während für Privatvermögen argumentiert wird, dass aufgrund der Rückübertragungsverpflichtung bereits eine erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Bereicherung des Vollrechtstreuhänders bzw. Testamentsvollstreckers ausscheidet,[98] wird für Betriebsvermögen auf das ansonsten dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht fremde wirtschaftliche Eigentum, also auf § 39 Abs. 2 Nr....mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / b) Grundsätze der ordnungsgemäßen Finanzplanung und der ganzheitlichen Beratung

Rz. 6 Der hohe Anspruch an die Arbeit eines zertifizierten Finanz- und Nachfolgeplaners spiegelt sich in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung (GoF) wider: Vollständigkeit, Vernetzung, Individualität, Richtigkeit, Verständlichkeit, Dokumentationspflicht und Einhaltung der Berufsgrundsätze (Objektivität, Neutralität, Integrität, Vertraulichkeit, Kompetenz und Professi...mehr