Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.3 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), wenn sie Eigentümer eines bestehenden und selbst bewohnten Wohngebäudes in Deutschland sind und der Haushalt ein Elektroauto besitzt oder dieses verbindlich bestellt ist.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Die Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen über die NRW-Bank. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Nordrhein-Westfalen Eigentumsförderung – Modernisierung NRW.Bank – Gebäudesanierung 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung[1] Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei verm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2 NRW.Bank – Gebäudesanierung

Mit diesem zinsgünstigen Darlehen sollen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus gefördert werden. 2.10.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehör...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.4 Antragstellung

Der Antrag auf ein Darlehen ist mittels Vordrucks bei der IB zu stellen. Der Vordruck steht im Downloadcenter der IB (www.ib-sachsen-anhalt.de) zur Verfügung. Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen sind kein Beginn der Förderung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit dem darlehensgebenden Kreditinstitut. Erforderlich sind die ausgefüllten Vordrucke "Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft" sowie "Wirtschaftlichkeitsberechnung". Vordrucke und Dokumente findet man online im Downloadcenter der NBank.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.4 Keine Kombination mit steuerlichen Förderungen

Eine Kombination der geförderten Maßnahme mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35a Abs. 3 und § 35c EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung) ist nicht möglich.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.4 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg. Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Antragstellerin, ist sie nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von ein...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.6 Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien

Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien ist Voraussetzung für die Förderung. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser soll vorrangig aus der Eigenerzeugung vor Ort stammen und kann zusätzlich über einen entsprechenden Stromliefervertrag bezogen werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.8 Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die KfW-Förderbank verteilt die Mittel nach den gewährten Haushaltsmitteln.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.3 Antragstellung

Die Zusatzförderung kann nur zusammen mit der Basisförderung Z15-Darlehen über die Wohnraumförderstelle beantragt werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.2 Das wird gefördert

Gefördert wird Neubau, Kauf oder Modernisierung. Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein belegen sein. Varianten Es sind 2 Darlehensvarianten möglich: Variante A: Die Tilgung erfolgt mittels gleichbleibender monatlicher Belastung für die Dauer der Zinsbindung. Variante B: Die Tilgung erfolgt durch Zuteilung eines Bausparvertrags. Der Darlehensbetrag muss mindestens 15.000 EUR b...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.4 IB.SH WEGfinanz

Dieses Programm soll Wohnungseigentümergemeinschaften den Weg zu günstigen Fördermitteln vereinfachen. Dabei haftet jedes WEG-Mitglied ausschließlich für das eigene Darlehen. 2.15.4.1 Antragsberechtigung Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.15.4.2 Das wird gefördert Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben nach Beschlussfassung in Eigentüm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online unter finanzass.ib-sh.de. Auf der Webseite der IB (www.ib-sh.de/) findet man auch einen Tilgungsrechner sowie die Konditionenübersicht.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehörige überlassen wird. Das Förderobjekt muss in NRW belegen sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16 Thüringen

Die Förderungen des Landes Thüringen erfolgen über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen waren bei Redaktionsschluss keine besonderen Programme angeboten.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.4 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine förderungsfähige Investitionsmaßnahme am selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen wollen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen. Ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4 Effiziente Gebäude Plus

Wie der Programmname schon sagt, geht es hier um die energetische Sanierung von Immobilien in Berlin. Das Programm fördert Wohn- und Nichtwohngebäude. 2.3.4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stift...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.3 Förderkonditionen

Je Wohnungseigentümer können Darlehen von 5.000 bis 35.000 EUR beantragt werden. Die Darlehen werden in Verbindung mit den folgenden Programmen gewährt: IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal 25.000 EUR IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal 35.000 EUR KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal 25.000 EUR.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3 Berlin

Berlin bietet über die Investitionsbank Berlin (IBB) 4 interessante Förderprogramme an: Programme für Berlin IBB Wohnraum Modernisieren BEG-Wohngebäude – Sanieren (KfW 261) ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung Effiziente Gebäude Plus 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an be...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie: Eigentümer eines Eigenheims, Wohnungseigentümergemeinschaften, private Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Diese Maßnahme wird gefördert Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.10 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.2 BEG-Wohngebäude – Sanieren (KfW 261)

Hier erfolgt die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude (261) der KfW, die über die IBB-Bank abgewickelt wird (s. hierzu Erläuterungen in Kap. 1.1).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.3 Antragstellung

Der Förderantrag kann bei der IBB Business Team GmbH gestellt werden, das elektronische Antragssystem findet man unter www.ibb-business-team.de/eneo. Hier erhält man auch weitere Hinweise zur Förderung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.1 Antragsberechtigung

Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und in Hessen belegen sein. Personen- und Kapitalgesellschaften sind nicht antragsberechtigt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.3 Antragstellung

Das Antragsformular steht im Dokumentencenter der ILB zur Verfügung und ist dort nach dem Ausfüllen aller geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einzureichen. Der KfW-Darlehensantrag muss ebenfalls vorgelegt werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Der Antragsteller muss seinen Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt haben. Überlässt der Antragsteller die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1 Geringinvestive Maßnahmen – Zuschuss

Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung des Energieverbrauchs ist ein Heizungscheck. Durch dieses Programm erhält man einen entsprechenden Zuschuss. 2.6.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte). Das Wohngebäude muss in Hamburg belegen se...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.4 Höhe des Kreditbetrags

Maximal werden Kredite von bis zu 150 Millionen EUR pro Vorhaben gewährt. Die förderfähigen Kosten bis zu 100 %. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug berechtigt ist.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.8 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3 Modernisierung von Mietwohnraum – Darlehen

Dieses Programm unterstützt die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von Mietwohnungen im Bestand. Die Förderung erfolgt über Darlehen. 2.9.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3 IFB Energiedarlehen – Einzelmaßnahmen

Dieses Programm fördert Einzelmaßnahmen mit dem Zweck der energetischen Sanierungen von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Im Schwerpunkt geht es um Modernisierungen im Gebäudebestand durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik. 2.6.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die eine...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.2 IB.SH Immoflex

Dieses Darlehen unterscheidet sich vom zuvor genannten Immofix-Darlehen nur darin, dass ein jährliches Sondertilgungsrecht vereinbart werden kann. Die Sondertilgung ist kostenfrei in Höhe von 10 % des Darlehensbetrags möglich, aber nur in maximal 2 Zahlungen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen

Dieses Programm dient der Unterstützung des Neubaus oder Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum oder der energetischen Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Die Förderung erfolgt über zinslose Darlehen und Zuschüsse. 2.9.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück si...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.5 Keine Kombination mit steuerlichen Förderungen

Eine Kombination der geförderten Maßnahme mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35a Abs. 3 und § 35c EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung) ist nicht möglich.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn der Maßnahme.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553

Das Programm möchte Vermieter zur Modernisierung von Wohnraum motivieren – allerdings kommt es zu einer Belegungs- und Mietpreisbindung. 2.11.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Mietpreisbindung Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietob...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1.3 Zuschusshöhe

Es werden folgende Zuschüsse gewährt: bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt der Zuschuss 60 %, max. 6.000 EUR/Wohneinheit, bei Mietwohngebäuden beträgt der Zuschuss 30 % der Kosten, max. 3.000 EUR/Wohneinheit, die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 10.000 EUR je Wohneinheit.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Vermieter, gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9 Niedersachsen

Die Förderungen des Landes Niedersachsen werden über Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden folgende Programme angeboten: Programme für Niedersachsen Eigentumsförderung Landesbürgschaft WEG Modernisierung von Mietwohnungen 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen[1] Dieses Programm dient der Unterstützun...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung

Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei vermieteten Wohnräumen erfolgt die Förderung nur anhand einer Mietpreis- und Belegungsbedingung. Selbstnutzende Eigentümer müssen die Einkommensgrenzen des Landes NRW einhalten. 2.10.1.1 Antragsberechtigung Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Mode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte). Das Wohngebäude muss in Hamburg belegen sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist direkt bei der L-Bank zu stellen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden sich unter www.l-bank.de/weg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.3 Bürgschaftshöhe

Es werden Bürgschaften in Höhe von 80 % des Darlehensbetrags, max. 25.000 EUR je Wohneinheit übernommen. Der maximale Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit beträgt 20.000 EUR. Es werden einmalig 2 % des Bürgschaftsbetrags als Kostenbeitrag verlangt. Zusätzlich werden Gebühren in Höhe von 0,2 % des Restbürgschaftsbetrags verlangt.mehr