Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[1] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Begriff "Genussrechte"

Tz. 102 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine ges Definition des Begriffs "Genussrechte" gibt es weder hr- noch st-rechtlich. Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis; s Friedländer (DStZ 1966, 242). Genussrechte werden lediglich in §§ 160, 221 und 347a AktG erwähnt, jedoch nicht definiert. Nach § 160 Abs 1 Nr 6 AktG sind in jedem Geschäftsbericht Angaben über Genussrechte zu...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 199 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, sodass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 200 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnaus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Abwärtsverschmelzung: Minderung des Einlagekontos der Übernehmerin, soweit die Überträgerin an ihr beteiligt ist (§ 29 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für den Fall der Abwärtsverschmelzung (downstream-merger) regelt § 29 Abs 2 KStG eine andere Rechentechnik. Zunächst werden nach § 29 Abs 2 S 1 KStG die Einlagebestände der MG denen der übernehmenden TG hinzugerechnet. In einem nachgelagerten zweiten Schritt verringert sich gem § 29 Abs 2 S 3 KStG das eigene Einlagekonto der übernehmenden TG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz der Übernehmerin

Tz. 210 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Stliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung sind gem § 5 Abs 1 S 2 EStG (aF) in Übereinstimmung mit der hr-lichen Jahres-Bil auszuüben (sog umgekehrte Maßgeblichkeit bis VZ 2008). Dieser Grundsatz ist gem § 8 Abs 1 KStG auch für die Einkommensermittlung von Kö und damit für die übernehmende Kap-Ges oder Genossenschaft iSd § 20 Abs 1 UmwStG z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Neufestsetzung des Nennkapitals der Übernehmerin nach der Umwandlung (entsprechende Anwendung des § 28 Abs 1 KStG)

Tz. 51 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wenn § 29 Abs 4 KStG für die Anpassung des Nennkap der umwandlungsbeteiligten Kö die (entspr) Anwendung des § 28 Abs 1 KStG anordnet, dann betrifft das den Fall, dass die übernehmende Kö nach einer verschmelzungs- bzw spaltungsbedingten Vermögensübertragung auf eine neu gegründete Kö ihr Nennkap erstmals bildet bzw bei einer verschmelzungs- ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht umgesetzte Änderungen der Einbringungsvorschriften

Tz. 11 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Beratungen der Ges-Entwürfe zum SEStEG sind von den Verbänden, im Fachschrifttum und durch den B-Rat intensiv diskutiert worden (s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 45–49). Neben vielen Änderungen und Ergänzungen im Laufe des Ges-Gebungsverfahren ist auch eine Zahl von (zunächst) geplanten Regelungen letztendlich nicht umge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Sonderfälle

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In der Praxis kommen vereinzelt auch "negative Az" vor (s Dötsch, DK 2004, 716, 717). Insbes bei OG, die im Forschungsbereich tätig sind, während einer längeren Anlaufphase hohe Verluste erleiden und die folglich entspr Kap zur Finanzierung ihrer Tätigkeit benötigen, fordert in Einzelfällen der OT als Mehrheitsgesellschafter eine Beteiligung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zweck der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 16 KStG gehört zusammen mit § 14 Abs 3 und mit § 15 S 1 Nr 2 und 2a KStG zu den drei Organschaftsregelungen, die nur für den Sonderfall ihre Berechtigung haben, in dem der OT ein Einzelunternehmen oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Personen als MU) ist. Der Regelungssinn des § 16 KStG erschließt sich nicht auf Anhieb. Um den Sinn der Regelu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anwendung des § 28 Abs 1 und 3 KStG auf die Anpassung des Nennkapitals der umwandlungsbeteiligten Körperschaften

Tz. 50 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Was die in § 29 Abs 4 KStG enthaltene Anweisung, in Verschmelzungs- und Spaltungsfällen zwischen Kö nach Anwendung der Abs 2 und 3 des § 29 KStG für die Anpassung des Nennkap der umwandlungsbeteiligten Kö § 28 Abs 1 und 3 KStG anzuwenden, konkret bedeutet, wird nachstehend anhand eines Schaubilds dargestellt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.2 Steuerliche Beurteilung der verschleierten Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

Tz. 182 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der BGH-Rspr führte die verdeckte Sacheinlage in eine GmbH/AG bis zum Inkrafttreten des MoMiG als nichtiges Umgehungsgeschäft auch zur Unwirksamkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (s Tz 180). Die Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG auf diesen Vorgang scheitert schon an der erforderlichen "Einbringung" des Sacheinlagegegenstands. Die "au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 2 S 1 bzw Abs 3 S 1 KStG ist bei einem Vermögensübergang zwischen Kö durch Verschmelzung oder Spaltung das stliche Einlagekonto der beteiligten Kö auf der Stufe der Übernehmerin zusammenzufassen. Bei einer Abspaltung ist das stliche Einlagekonto der übertragenden Kö nach dem Verhältnis des gW des übergehenden BV zu dem gW des z...mehr

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FF 03/2024, Verfahrenskoste... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 7.658,78 EUR für ein beabsichtigtes Trennungsunterhaltsverfahren in Anspruch. [2] Die Beteiligten haben am 12.7.2014 geheiratet. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Beim Amtsgericht – Familiengericht – wird das Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3 Anwendung von § 5 Abs 2a EStG?

Tz. 128 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 5 Abs 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Zur Anwendung des § 5 Abs 2a EStG hat die FinVerw mit Schr des BMF v 08.09.2006 (BStBl I 2006, 497) Stellung genommen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

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Umweltrecht 5: Abfall / 2.2 Bund

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Termingeschäfte / 4 Literaturtipps

Beike/Barckow, Risk-Management mit Finanzderivaten – Steuerung von Zins- und Währungsrisiken, 3. Aufl. 2002. Bieg/Kußmaul, Finanzierung, 2. Aufl. 2009. Bieg/Kußmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 2: Finanzierung, 2000. Hölscher/Helms, Investition und Finanzierung, 2. Aufl. 2018. Hull, Optionen, Futures und andere Derivate, 9. Aufl. 2015. Jahrmann, Finanzierung, 9...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.13 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 63 Zeile 63 zeigt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises. Bei der Verschmelzung oder Aufspaltung müssten diese Beträge notwendig 0 sein, da der übertragende Betrieb gewerblicher Art erlischt und daher kein steuerliches Einlagekonto und keinen Sonderausweis mehr haben kann. Es fehlt eine Zeile, die für diese Fälle die entsprechenden Abgänge da...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 20 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 150 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Zeile 151 Nach § 28 Abs. 3 KStG wird der Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahrs um einen Bestand des steuerlichen Einlagekontos vermindert. Der Sache nach bedeutet dies, dass die vorherige Finanzierung einer Nennkapitalerhöhung durch sonstige Rücklagen (weil kein steuerliches Einlagekonto vorhanden war) nachträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Zinsfußmethode / 4 Weiterführende Literatur

Perridon/Steiner/Rathgeber, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 18. Aufl. 2022. Wöltje, Investition und Finanzierung, 3. Aufl. 2022.mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.3 Grundschuld

Die Grundschuld[1] ist im Gegensatz zu einer Hypothek ein Grundpfandrecht, das nicht das Bestehen einer persönlichen Forderung des Gläubigers voraussetzt. Die Grundschuld ist damit nicht akzessorisch. Demzufolge ist der Nachweis einer Forderung zur Geltendmachung der Grundschuld nicht erforderlich. Sie bleibt damit auch dann erhalten, wenn die zugrundeliegende Schuld vorüber...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 2 Grundlagen und Arten von Kreditsicherheiten

Der Kreditgeber geht mit der Gewährung eines Kredits das Risiko ein, dass die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag – in Form von Zins- und Tilgungsleistungen – nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Das Ziel der Kreditsicherheiten besteht darin, den Kreditgeber gegen die Gefahr einer Zahlungunfähigkeit oder auch Zahlungsunwilligkeit des Kreditnehmers zu schützen. Zu unter...mehr

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Unternehmenskrise: Begriff,... / 2.3 Finanzwirtschaftliche Sanierungsursachen

Finanzielles Gleichgewicht Die dargestellten Sanierungsursachen der leistungswirtschaftlichen Unternehmenssphäre haben indirekt Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Unternehmens, da die Finanzmittelströme (z. B. Einzahlungen aus Umsatzerlösen) in entgegengesetzter Richtung zu den leistungswirtschaftlichen Güterströmen (z. B. Absatz der Fertigerzeugnisse) fließen. Re...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 5 Patronatserklärung

Unter den Begriff Patronatserklärung fallen eine Vielzahl von Erklärungen unterschiedlichen Gehalts, die auch in ihrer Sicherungsqualität differenziert zu beurteilen sind. Gemeinsames Merkmal der Patronatserklärungen ist, dass sie von einer Muttergesellschaft gegenüber dem Kreditgeber einer abhängigen Tochtergesellschaft abgegeben werden und Handlungen oder Unterlassungen zu...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 6.1 Wesen des Eigentumsvorbehaltes

Im Vergleich zu den vorherigen Kreditsicherheiten stellt der Eigentumsvorbehalt keine schuldrechtliche, sondern eine sachenrechtliche Kreditsicherheit dar. Charakteristisch für den Eigentumsvorbehalt ist, dass der Kreditgeber bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der gelieferten Ware bleibt. Der Kreditnehmer erlangt also vorerst nur den Besitz an der Ware. Der Eigentums...mehr

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Termingeschäfte / 2.1 Wesen von Financial Futures

Bei financial futures handelt es sich um unbedingte und i. d. R. börsengehandelte Termingeschäfte. Ein future beinhaltet die vertragliche Verpflichtung, zu einem bestimmten Termin in der Zukunft einen nach Qualität und Quantität genau bestimmten Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis (Basispreis) entweder abzunehmen (long position) oder zu liefern (short position). Im ...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 11.3 Beurteilung von Sicherungsklauseln

Sicherungsklauseln schränken die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Kreditnehmers aufgrund der Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber stark ein. Dennoch ist ihr Wert als Kreditsicherheit eher gering. Denn im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers gewährt eine Sicherungsklausel keine bevorrechtigte Stellung des Kreditgebers gegenüber anderen Gläubigern. Sie ist nur ...mehr

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Unternehmenskrise: Begriff,... / 4 Literaturtipps

Bieg, H./Kussmaul, H.: Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, München 2000. Brühl, V./Lerche, N.: Financial Restructuring, in: Unternehmensrestrukturierung: Strategien und Konzepte, hrsg. von V. Brühl und B. Göpfert, Stuttgart 2004, S. 183-208. Coenenberg, A./Fischer, T. M.: Ansatzpunkte des Turnaround-Managements im Unternehmen...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 4.1 Wesen der Garantie

Bei der Garantie handelt es sich – ebenso wie bei der Bürgschaft – um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Der Garant verpflichtet sich gegenüber dem Garantienehmer, für ein Risiko, einen erwarteten wirtschaftlichen Erfolg oder einen Schaden, der in der Zukunft eintreten könnte, zu haften. Die Garantie ist im Gegensatz zur Bürgschaft gesetzlich nicht besonders geregelt, ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 5 Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen

Zeilen 65a–65c In den drei Zeilen 65a–65c ist jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe für die in Zeilen 24 (Gewinnausschüttungen), 31a (verdeckte Gewinnausschüttungen) und 55a (fiktive Auskehrung wegen Umwandlung von Rücklagen) Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bescheinigt wurden. Anzugeben ist die Höhe der Beträge, die als Auskehrung aus dem steuerlichen Einla...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.1 Wesen der Eigenkapitalherabsetzung

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich sowohl für Eigen- als auch für Fremdkapitalanteile eines Unternehmens möglich ist. Die Fremdkapitalherabsetzung als Instrument zur finanziellen Sanierung wird jedoch unter dem Begriff Kreditmanagement behandelt.[1] Deshalb steht im Folgenden lediglich die Eigenkapitalherabsetzung im Fokus der Betrac...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 3.1 Wesen der Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen[1] Es handelt sich um eine Ausprägung der schuldrechtlichen Sicherheit. An einer Bürgschaft sind weiterhin gemäß Abb. 2 drei Personen beteiligt: der Hauptschuldner, der Gläubiger u...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9.2 Arten des beweglichen Pfandrechtes

Es existieren zwei verschiedene Arten des beweglichen Pfandrechtes: das vertragliche Pfandrecht und das gesetzliche Pfandrecht. Vertragliches Pfandrecht Das vertragliche Pfandrecht entsteht durch Abschluss eines Vertrages, es wird in der Praxis jedoch durch das AGB-Pfandrecht, das eine spezielle Form des vertraglichen Pfandrechtes darstellt, ersetzt. Im Rahmen des AGB-Pfandrec...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

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Interne Zinsfußmethode / 2 Interpretation des Internen Zinsfußkriteriums

Das vorangehende Kapitel hat sich ausschließlich um die Berechnung des Internen Zinsfußes gekümmert. Es stellt sich nun die Frage, wie ein ermittelter Interner Zinsfuß einer Investition zu interpretieren ist. Zunächst einmal ist festzustellen, dass es sich beim Internen Zinsfuß, im Gegensatz zum Kapitalwert als absolutem Erfolgsmaßstab, um eine Renditekennziffer handelt. Der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte

9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte Das Pfandrecht stellt als sachenrechtliche Sicherheit ein dingliches Recht an beweglichen Sachen dar und ist in § 1204 BGB definiert. Es belastet eine bewegliche Sache, die zur Sicherung einer Forderung eingesetzt wird und ermöglicht es dem Gläubiger, diese Sache zur Befriedigung seiner Ansprüche zu nutzen. Der Gläubiger erhält durch das Pfan...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 6.2 Formen des Eigentumsvorbehaltes

Die Grundform des Eigentumsvorbehalts ist immer dann mit Problemen verbunden, wenn die gelieferte Ware weiterveräußert, verbraucht, vermischt oder in irgendeiner Weise verarbeitet wird. Aus diesem Grund haben sich in der Praxis verschiedene Varianten des Eigentumsvorbehalts entwickelt. Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt werden vom Käufer diejenigen Forderungen, die der Käu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.6 Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Zeile 36g In dieser Zeile ist in Spalte 3 die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Damit kann in Zeile 37c ermittelt werden, in welcher Höhe die Rückzahlung des Nennkapitals mit dem steuerlichen Einlagekonto verrechnet werden kann. Zeile 37 In den Zeilen 37–37c ist zu berücksichtigen, dass das herabgesetzte Nennkapital, soweit es in das steuerliche Eigenkapit...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.12 Abspaltung

Zeile 55f Diese Zeile zeigt als Zwischensumme den Bestand von steuerlichem Einlagekonto und Neurücklagen nach Verrechnung der Auskehrung des Dotationskapitals und der Neurücklagen bei einer Einbringung bzw. dem Formwechsel. Zeilen 55g–55h In den Zeilen 55g–55h werden die Faktoren für die Aufteilung des steuerlichen Einlagekontos und der Neurücklagen bei einem übertragenden Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Zinsfußmethode / 1 Berechnung des Internen Zinsfußes

Die Interne Zinsfußmethode stellt eine in der Praxis beliebte Methode zur Investitionsbeurteilung dar. Dabei greift dieses Verfahren auf den Kapitalwert zurück. Der Kapitalwert berechnet sich aus der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme mit dem Kalkulationszinssatz:mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 17.2 Verringerung des steuerlichen Einlagekontos im Verhältnis des übergehenden Vermögens nach § 29 Abs. 3 KStG

Zeile 130 In den Zeilen 130–135 ist die Verringerung des steuerlichen Einlagekontos durch die Abspaltung zu ermitteln und in Spalte 3 abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangswert der Berechnung der Bestand des steuerlichen Einlagekontos ist, der sich aus der Entwicklung bis Zeile 129 ergeben hat. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Verringerung des ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 4 Wer die Künstlersozialabgabe zahlen muss und wer nicht und wie die Abgabe berechnet wird

Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Unternehmen, die Ergebnisse künstlerischer Arbeit wirtschaftlich nutzen, sind abgabepflichtig. Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die regelmäßig Aufträge an freie Künstler und Publizisten vergeben und das Ergebnis der künstlerischen Darbietungen wirtschaftlich verwerten. Dabei braucht keine Gewin...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Der unbestimmte Begriff der Funktion (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Weder das AStG selbst noch die RVO definiert den Begriff der Funktion. Lediglich die Begründung der RVO enthält die Aussage, dass eine Funktion eine Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden, ist. Verständlicher ist die Erläuterung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.2 Die Aktivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Anlagespiegel Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Gliederung darzustellen:[1] Gesamte (historische) Anschaffungs- und Herstellungskosten des Postens (kumuliert) Zugänge des Geschäftsjahres, Abgänge des Geschäftsjahres, Umbuchungen des Geschäftsjahres, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu...mehr