Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die qualifizierten Nachfolger

Rz. 94 Für das Verständnis der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen muss auf die Rechtsprechung des BFH[148] zurückgegriffen werden. Der BFH sieht in der qualifizierten Nachfolgeklausel einen besonders ausgestalteten Fall einer gegenständlich vordefinierten Teilungsanordnung. Erbschaftsteuerlich erwerben danach primär alle Erben den einheitlichen Gesellschaftsanteil und somit ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 2. Gefahren für Freiberuflergesellschaften bei Testamentsvollstreckung

Rz. 99 Auch bei gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit mit anderen Freiberuflern, sei es als Sozien oder Partner einer Partnerschaftsgesellschaft, erzielen die Gesellschafter prinzipiell Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Katalogberufe) oder § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Hinzuweisen ist jedoch auf die Gefahr einer gewerblichen Infektion oder Abfärbun...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.3 Erwerb von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO [1] normiert eine dritte Meldepflicht beim Erwerb von Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. v. § 2 Nr. 1 KStG durch einen Steuerinländer. Zu melden sind dabei unter den weiteren unten darstellten Voraussetzungen alle Beteiligungen an allen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Herbeiführung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Erben

Rz. 13 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG hat feste Vorstellungen davon, nach welchen Qualitätskriterien eine von ihr geführte Testamentsvollstreckung durchzuführen ist. Im Testament des Grafen Koks finden sich hierzu jedoch – anders als in den Testamenten, an deren Gestaltung sie mit ihren Ideen mitgewirkt hat – keinerlei Anhaltspunkte. Auch die Vergütungsfrage, die sie...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Mitunternehmeranteile an gewerblichen Personengesellschaften

Rz. 112 Die Begünstigungsfähigkeit von (Mitunternehmer-)Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften ist in § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG geregelt, und zwar zunächst unabhängig von der Frage, ob diese originär gewerblich tätig sind oder nur gewerblich geprägt. Anders wie im Einkommensteuerrecht wird eine intransparente Betrachtungsweise angenommen, d.h. Erwerbs- und Bewertung...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / V. Erbschaftsteuer

Rz. 16 Mit dieser Steuerart hat sich der Testamentsvollstrecker regelmäßig zu befassen.[24] Nach § 31 Abs. 5 ErbStG ist die Erbschaftsteuererklärung durch den Testamentsvollstrecker abzugeben. Die Vorschrift erscheint umfassend, ist aber in der Praxis vom Umfang der angeordneten Testamentsvollstreckung her zu verstehen. Nur im Rahmen seines zivilrechtlichen Aufgabenkreises h...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 331 Nach § 8 Nr. 5 GewStG sind Gewinnanteile und ihnen gleichgestellte Bezüge und Leistungen aus Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG, die im Hinblick auf die Steuerbefreiungen nach §§ 3 Nr. 40 EStG, 8b Abs. 1 KStG bei der Gewinnermittlung außer Ansatz geblieben sind, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags dem Gewinn wieder h...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Anteilserwerber

Rz. 78 Das Erbschaftsteuergesetz hält an verschiedenen Stellen Regelungen bereit, unter die sich die Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen im Todesfalle eines Gesellschafters subsumieren ließe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG vs. § 10 Abs. 10 S. 2 Alt. 1 ErbStG i.V.m. § 7 Abs. 7 S. 3 ErbStG). Bedingt durch komplexe Abgrenzungsfragen wird die Rechtsanwendung dadurch nicht erleic...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 6 Wie Fremdwährungsdarlehen richtig erfasst werden

Verbindlichkeiten wie Annuitätendarlehen sind zum Bilanzstichtag mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.[1] Sofern die Schuld in Euro geführt wird, ist der Bilanzansatz in der richtigen Höhe unproblematisch. Der (Darlehens-) Kontoauszug des Kreditinstituts gibt den korrekten Betrag vor, der abschließend noch mit dem eigenen Konto in der Buchführung abzustimmen ist. Bei Frem...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / V. Fazit

Das BMF hat in vielen Punkten Klarheit – wenn auch nicht abschließend – zur Rechtsposition der Finanzverwaltung geschaffen. Insbesondere der Umstand, dass die Finanzverwaltung im Definitionsteil von Kombinationsmöglichkeiten spricht, lässt Rechtsunsicherheiten bestehen. Erfreulich ist jedoch, dass die Finanzverwaltung – anders als bei den Einkünften aus Kapitalvermögen – von...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Regelungen zur Einkommensteuer haben für das Steuerjahr 2021 erneut zahlreiche Änderungen erfahren. Diese Änderungen, die sowohl aus gesetzlichen Änderungen als auch aus der Fortentwicklung durch die Rechtsprechung sowie geänderter Verwaltungsanweisungen resultieren, haben auch in den Formularen zur ESt 2021 ihren Niederschlag gefun...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / d) Airdrops

Bei den sog. Airdrops wird im BMF-Schreiben bereits dann eine Gegenleistung des Steuerpflichtigen (Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG ) angenommen, wenn dieser sich auf einer Plattform anmeldet und Daten von sich preisgibt, die über die Informationen hinausgehen, die für die schlichte technische Zuteilung/Bereitstellung erforderlich sind.[46] Beachten Sie: Eine Unterscheidung in St...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / III. Ertragsteuerrechtliche Einordnung

Erfreulich ist, dass für Einkünfte im Zusammenhang mit Einheiten einer virtuellen Währung bzw. der ertragsteuerrechtlichen Einordnung die allgemeinen Grundsätze in R 15.7 Abs. 1 EStR zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung gelten.[13] Zu beachten ist allerdings, dass der Handel mit Kryptowährungen ganz eigenen Anforderungen und einem eigenen Tempo ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Abgabefristen

Steuerlich Unberatene (bis 1.8.2022): Gemäß § 149 Abs. 2 S. 1 AO läuft die Abgabefrist für die ESt-Erklärung und für die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei steuerlich nicht beratenen Stpfl. bis 1.8.2022 . Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom KJ abweichenden Wirtschaftsjahr (WJ) ermitteln, endet die Fr...mehr

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Verwaltung von Wagniskapitalfonds (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.13 UStAE um einen Abs. 10. Zum 1.7.2021 ist durch das sog. Fondsstandortgesetz[1] auch die Möglichkeit in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG aufgenommen worden, die Verwaltung von Wagniskapitalfonds steuerfrei vorzunehmen. Die Finanzverwaltung nimmt zur Abgrenzung der Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wagniskapitalf...mehr

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Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Mai 2021[1] ausführlich zur Frage der Einheitlichkeit bei sonstigen Leistungen der Akteure im Börsengeschäft und der Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG (Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze) Stellung genommen. Diese Grundsätze gelten nicht nur für Börsen und Handelsplattformen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigter Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.9 Abs. 2 und Abs. 4 UStAE. Die Finanzverwaltung nimmt 2 Änderungen im UStAE im Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von gemeinnützigen Einrichtungen vor: Die Finanzverwaltung hatte bisher die Auffassung vertreten, dass von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben eingeschaltete Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Zuschüsse zu Fahrtkosten im öffentlichen Personennahverkehr

Rz. 11 Zusätzlich gezahlte Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten im ÖPNV sind unabhängig vom Anlass der Fahrt steuerfrei. Die Vorschrift gilt insoweit für die privaten Fahrten.[1] Im allgemeinen wird bei Zeitkarten der Vorteil aus einer privaten Nutzung des Fahrausweises zwar schwer zu ermitteln, aber auch nur von verhältnismäßig geringer Bedeutung sein. Insofern dient die Vorsch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum

Leitsatz Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch i.S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig. N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2 Historie

Rz. 2 Die zentrale Stelle wurde mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) im Jahr 2001 geschaffen.[1] Aufgrund der bestehenden technischen Anbindung einer Vielzahl von Akteuren sind neben den ursprünglichen Aufgaben weitere hinzugekommen, auch außerhalb des steuerlichen Bereichs. So wird auch im automatisierten Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 32 Die frühere Rspr. des BFH sah in § 12 Nr. 1 S. 2 EStG ein umfassendes Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen.[1] Diese Rspr. wurde durch die Entscheidung des Großen Senats[2] und im Anschluss daran auch von der Finanzverwaltung[3] aufgegeben. 2.2.1.1.1 Frühere Rechtsprechung Rz. 32a Der BFH vertrat bis zu seiner Entscheidung des Großen Senat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.6 Übertragung von Einkunftsquellen

Rz. 110 Wie in Rz. 85 ausgeführt, betrifft § 12 Nr. 2 EStG lediglich den Bereich der Einkommensverwendung. Der Begriff der Zuwendung bezieht sich nur auf die Einkünfte aus einer Einkunftsquelle, nicht aber auf die Einkunftsquelle selbst. Bei der Übertragung von Ertragsgrundlagen ist nicht entscheidend, ob dingliche Rechte bestellt oder übertragen worden sind, sondern ob der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.5 Übermittlung der Identifikationsnummer (§ 139b AO)

Rz. 18a Die Id-Nr. (§ 139b AO) fungiert in den Meldeverfahren der Finanzverwaltung als eindeutiges Zuordnungsmerkmal für den Datenaustausch. Die betroffene Person hat daher der mitteilungspflichtigen Stelle ihre Id-Nr. mitzuteilen (§ 22a Abs. 2 S. 1 EStG). Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann die mitteilungspflichtige Stelle die Id-Nr. im maschinellen Anfrageverfahren n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4 Aufgaben der zentralen Stelle

Rz. 10 Die Aufgaben der zentralen Stelle sind die originär dem BZSt zugewiesenen Aufgaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 FVG, für deren Erfüllung sich das BZSt im Wege der Organleihe der Deutschen Rentenversicherung Bund bedient. Im Einzelnen sind dies: die Weiterleitung der Daten, die nach § 10 Abs. 2a, 2b und 4b EStG in den dort genannten Fällen zu übermitteln sind, die Sammlung, Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 3 Rechtsnatur der zentralen Stelle

Rz. 8 Die zentrale Stelle ist Finanzbehörde i. S. d. Abgabenordnung (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird als zentrale Stelle im Wege der Organleihe für das BZSt tätig; Letzteres übt insoweit die Fachaufsicht aus (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 S. 3 FVG). Die zentrale Stelle ist damit auch an die Schreiben der Finanzverwaltung gebunden.[1] Dabei ist die zentrale ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.3 Änderungsgesetz v. 25.7.1984

Rz. 134 Unmittelbar nach Ergehen der Grundsatzentscheidung des Großen Senats[1] wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des EStG und des KStG vorgelegt, der zur Neuregelung der Abziehbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen im Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG (sog. Geldbußengesetz) v. 25.7.1984[2] führte.[3] Durch Nichtanwendungserlasse ordnete die Finanzverwaltung im Hin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Besonderheiten beim 9-Euro-Ticket

Rz. 27 Um die steigenden Energiepreise (u. a. als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine) zu kompensieren, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Finanzierung des "9 für 90"-Tickets wird mit dem "Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" gewährleistet. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.5.2022.[1] A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.2.1 Zeitlich nachfolgende Veranlassung

Rz. 58 Verwirklichen sich die (betrieblichen) beruflichen und die die Lebensführung betreffenden Anlässe nicht gleichzeitig, sondern zeitlich nacheinander, sind die Aufwendungen nach überwiegender Meinung – notfalls im Schätzungsweg – in einen abziehbaren betrieblichen (beruflichen) und einen nicht abziehbaren privaten Anteil aufzuteilen. Für diese Fallgruppe gilt § 12 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Anrechnung auf die Entfernungspauschale (S. 3)

Rz. 21 Die steuerfreien Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers (Rz. 3– 12) und die steuerfreien Nutzungsvorteile des Arbeitnehmers (Rz. 14–19) mindern nach S. 3 den als Entfernungspauschale abziehbaren Werbungskosten-Betrag. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die steuerfreien Leistungen in der LSt-Bescheinigung aufführen (§ 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 6 EStG). Rz. 22 Da die Fahrtkos...mehr

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Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 4 Befugnis der Finanzverwaltung zur Ableitung des Werts des unbebauten Grundstücks aus vergleichbaren Flächen (Abs. 3)

Rz. 43 In Anlehnung an die Regelung in § 179 S. 4 BewG zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer wird den Finanzbehörden in § 247 Abs. 3 BewG die Befugnis zur Ableitung des Werts des unbebauten Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen eingeräumt, wenn die Gutachterausschüsse in Ausnahmefällen keine Bodenrichtw...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.2 Verlängerung der Restnutzungsdauer (Abs. 2 S. 4)

Rz. 24 In § 253 Abs. 2 S. 4 BewG werden Fälle behandelt, in denen es ausnahmsweise zu einer Verlängerung der (wirtschaftlichen) Restnutzungsdauer kommen kann (Rz. 16). Sind nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gem. § 253 Abs. 2 S. 4 BewG von einer entsprechen...mehr

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Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 § 247 BewG hat eine zentrale Stellung innerhalb der Bewertung des Grundvermögens ( §§ 243, 244 BewG ). § 247 BewG enthält vornehmlich Vorschriften zur Bewertung der unbebauten Grundstücke i. S. d. § 246 BewG . Die Vorschrift erlangt darüber hinaus aber auch Bedeutung bei der Bewertung der bebauten Grundstücke und der sog Sonderfälle ( §§ 261, 262 BewG ).[1] So wird bei der E...mehr

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Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 2.1 Produkt aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert (Abs. 1 S. 1)

Rz. 14 Nach § 247 Abs. 1 S. 1 BewG ermittelt sich der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke regelmäßig durch Multiplikation der Grundstücksfläche (Rz. 15) des zu bewertenden Grundstücks mit dem jeweiligen Bodenrichtwert nach § 196 des BauGB (Rz. 16ff.). Durch die Heranziehung der Bodenrichtwerte, die von den Gutachterausschüssen nach § 14 Abs. 1 S. 1 ImmoWertV auf der Grund...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 2.2 Abgrenzung der Grundstücksarten

Rz. 12 Unter der Prämisse der Definitionen der einzelnen Grundstücksarten in § 249 Abs. 2-9 BewG erfolgt die Abgrenzung der Grundstücksarten grundsätzlich nach dem Verhältnis der jeweiligen Wohn- und Nutzflächen bzw. nach dem Verhältnis der Flächen die Wohn- und Nichtwohnzwecken dienen. Hierbei ist auf die tatsächliche Nutzung der Haupträume der Gebäude im Feststellungszeitp...mehr

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Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 3 Ermittlung und Bereitstellung der Bodenrichtwerte (Abs. 2)

Rz. 38 Bereits nach § 193 Abs. 5 S. 1 und 3 BauGB ist es die Aufgabe der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (§§ 192ff. BauGB) Bodenrichtwerte zu ermitteln und den zuständigen Finanzämtern für Zwecke der steuerlichen Bewertung mitzuteilen. Durch § 247 Abs. 2 BewG werden die Gutachterausschüsse i. S. d. §§ 192ff. BauGB ergänzend verpflichtet, Bodenrichtwerte jeweils auf d...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.3 Exkurs: Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche

Rz. 30 Nach welchen Vorschriften die Wohn- und ggf. Nutzflächen zu ermitteln sind, wird weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien explizit vorgegeben. Ausgehend von den Verwaltungsanweisungen für die Ermittlung des Verhältnisses von Wohn- und Nutzfläche zur Abgrenzung der Grundstücksarten[1] ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass die Wohnfläche nach der Wohnflä...mehr

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Roscher, BewG § 261 Erbbaur... / 2 Ermittlung des Gesamtwerts (S. 1)

Rz. 10 Das Erbbaurecht ist gem. § 1 Abs. 1 des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) [1] das veräußerliche und vererbliche Recht des Erbbauberechtigten, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks des Erbbauverpflichteten ein Bauwerk zu haben (§ 243 BewG Rz. 39, § 244 BewG Rz. 22). Das Erbbaurecht entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch (§ 11 ErbbauRG i. V. m. ...mehr

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Der Datenzugriff der Steuer... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Patrick Krullmann / Dipl.-Finw. (FH) Tobias Teutemacher[*] Bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren muss die Flut von Daten aus Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaftssystemen, Dokumenten-Management-Systemen usw. bei Durchsuchungen gesichert und gesichtet werden. Erlaubt ist auch der offene Zugriff von Steuerfahndungspersonen auf räumlich getrennte Speiche...mehr

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Der Datenzugriff der Steuer... / 3. Die Aufgaben eines IT-Fahnders

Teilnahme an Durchsuchungsmaßnahmen: IT-Fahnder*innen unterstützen die Kollegen*innen der Straf- und Bußgeldsachenstelle und der Steuerfahndung bei den strafrechtlichen Ermittlungen. Da als IT-Fahnder*in oftmals Beamte*innen mit teils langjähriger Erfahrung im Außendienst der Finanzverwaltung eingesetzt werden, können sie anhand der jeweiligen Tatvorwürfe bereits während der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Cha...mehr

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Der Datenzugriff der Steuer... / 4. Datenaufbereitung und Datensichtung

Datensichtungsdauer: Einleitend muss klargestellt werden, dass es keine gesetzlich vorgegebene Frist gibt, wie lange eine Datensichtung dauern darf. Sie sollte aber zügig erfolgen. Die Sichtungsdauer ist abhängig von den sichergestellten Datenmengen im Einzelfall. Nur bei Haftsachen besteht eine besondere Eilbedürftigkeit, die beweiserheblichen Daten zu sichten und zu beschl...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / B. Angepasste Abgrenzungskriterien der Finanzverwaltung

Eigentumsübergang als maßgebliches Kriterium: Vor dem Hintergrund der vom EuGH aufgestellten Grundsätze hat auch die Finanzverwaltung – wenn auch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung – reagiert und ihre Sichtweise entsprechend der ergangenen Rechtsprechung angepasst.[14] Ihre bisherige Sichtweise, wonach die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung anhand eines ...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer [1] und handelt im Rahmen seines Unternehmens. Er führt eine Lieferung [2] gegen Entgelt aus. Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 5a i. V. m. Abs. 6 UStG als Versendungslieferung mit dem Ort, wo die Ware dem beauftragten Dritten übergeben wird. Da die Ware offensichtlich in Bochum dem Frachtführer übergeben wird, ist die Lieferung im Inland ausg...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / A. Einleitung

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Miet- und Leasingverträgen war im Jahr 2017 Gegenstand einer vielbeachteten Entscheidung des EuGH.[1] (Erst) im Jahr 2020 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angesichts dieser Entscheidung angepasst. Im Kern geht es bei Miet- und Leasingverträgen um die Frage, ob diese als sonstige Leistungen oder möglicherweis...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 6. Vorsteuerabzug des Abnehmers im Abgangsmitgliedstaat

Steuerpflichtige Lieferung ohne Mitteilung der USt-IdNr.: Hat der Abnehmer keine ihm erteilte USt-IdNr. mitgeteilt und hat deswegen der Lieferant eine Rechnung mit dem vereinbarten Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer ausgestellt, handelt es sich nicht um einen Umsatzsteuerausweis i.S.v. § 14c Abs. 1 UStG.[37] Der abgerechnete Umsatz ist (wegen des Fehlens einer Befreiungsvorausset...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Lieferungen von Gegenständen. Praxis-Tipp Unternehmerische Tätigkeit gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig, erstreckt sich s...mehr

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Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG geäußert. Ursächlich dafür waren die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Dies wird in der Praxis insbesondere für Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen relevant sein, doch z. B. auch eine GmbH mit fast ausschließlicher Grundstücksverwaltung k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / 2.3 Vermittlung im Zusammenhang mit einem Grundstück

Vermittlungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind grds. dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist.[1] Unerheblich ist, ob die Leistungsempfänger Unternehmer sind oder nicht, wo die Vertragsparteien ihr Unternehmen betreiben oder ob der Leistungsempfänger mit einer USt-IdNr. auftritt oder nicht. Lediglich die Vermittlung von kurzfristigen Beherbergungsleistungen (i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Ein Vermittler erbringt eine Vermittlungsleistung, wenn er ein Umsatzgeschäft erkennbar im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Bei der Vermittlungsleistung handelt es sich um eine sonstige Leistung. Abhängig davon, wem gegenüber die Vermittlungsleistung ausgeführt wird und worauf sich die Vermittlung bezieht, sind für die Bestimmung des Orts der Leistung sowie f...mehr