Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 7 Von der Verordnungsermächtigung des § 156 Abs. 1 AO ist in der Kleinbetragsverordnung v. 19.12.2000[1] Gebrauch gemacht worden. Die Verordnung wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[2] neu gefasst. Die Neuregelung der KleinbetragsVO ist nach Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 entstehen. Für Steuern, die vor dem 1.1.2017 entstanden sind, g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Zeitpunkt der Steuerfestsetzung

Rz. 29 Keine Bestimmung enthält das Gesetz darüber, zu welchem Zeitpunkt die Steuerfestsetzung vorzunehmen ist. Die Finanzverwaltung bestimmt nach ihrem Ermessen, wann sie eine Steuerfestsetzung vornimmt bzw. in welcher Reihenfolge sie die Steuerfälle bearbeitet. Eine Grenze bilden nur die Festsetzungsverjährung und die Verwirkung. Die Ermessensentscheidung über den Zeitpunk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3 Zugang elektronischer Dokumente

Rz. 9 § 87a Abs. 1 S. 2 AO bestimmt analog § 130a Abs. 3 ZPO, wann ein elektronisches Dokument zugegangen ist. Maßgebend ist danach der Moment, in dem die Empfangseinrichtung das Dokument in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat. Erforderlich ist, dass das Dokument vom Empfänger geöffnet und gelesen werden kann, damit dieser ggf. die Möglichkeit zur Einleit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3.1 Gegenstand der Überprüfung

Rz. 25 In erster Linie dient die nach § 93c Abs. 4 S. 1 Nr. 1 AO enthaltene Prüfungsbefugnis der Erfüllung der in § 93c Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, sowie in Abs. 3 AO auferlegten Pflichten. Hierbei handelt es sich um den unmittelbar im Interesse der Finanzverwaltung geregelten Pflichtenkatalog. Die i. S. d. Stpfl. geregelte Pflicht zur Information über die übermittelten Daten nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Begriff und Regelungsumfang des Steuerbescheids

Rz. 21 Die AO enthält keine allgemeine Definition des Begriffs des Steuerbescheids; § 155 Abs. 1 S. 2 AO stellt trotz der missverständlichen Fassung keine solche Definition dar. Die Vorschrift soll also nicht besagen, dass jeder nach § 122 Abs. 1 AO bekannt gegebene Verwaltungsakt auch ein Steuerbescheid ist. Diese Vorschrift bestimmt vielmehr lediglich, mit welchem Inhalt d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.1 Allgemeines

Rz. 37 Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006, BGBl I 2006, 2098 wurde mit § 89 Abs. 2 AO m. W. v. 12.9.2006 eine Regelung über die Erteilung verbindlicher Auskünfte eingefügt. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878 wurden im Einleitungssatz die Wörter "Die Finanzbehörden" durch den Passus "Die FÄ und das Bundeszentralamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2.1 Steuerfestsetzungen und Anrechnungsbeträge

Rz. 88 § 155 Abs. 4 S. 1 AO ermächtigt die Finanzbehörde, Steuerfestsetzungen ausschließlich im automatisierten Verfahren zu erlassen. Automatisiertes Verfahren i. d. S. bedeutet, dass von dem Stpfl. und von dritter Seite elektronisch übermittelte Daten und sonstige bei der Finanzbehörde in elektronischer Form vorliegende Daten ohne einen Zwischenschritt wie die Prüfung dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.5 Pflicht zur Korrektur einer Datenübermittlung

Rz. 22 Die in § 93c Abs. 3 AO enthaltene Pflicht zur nachträglichen Berichtigung macht deutlich, dass die Pflicht zur Datenübermittlung nicht mit der erstmaligen Datenübermittlung endet, sondern i. S . einer Qualitätssicherung für die Finanzverwaltung für den Fall des nachträglichen Erkennens, dass die gelieferten Daten unzutreffend waren oder die Voraussetzung für die Liefe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Systematische Einordnung

Rz. 3 Die Vorschrift gehört zu dem Bereich der Regelungen über die Steuerfestsetzung und ist daher im 3. Abschnitt richtig eingeordnet. Sie bildet, ebenso wie § 164 AO, eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass das Steuerfestsetzungsverfahren auf die endgültige und bindende Entscheidung über den Steueranspruch gerichtet ist.[1] Das nach § 155 AO im Grundsatz einheitliche Verfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2.3 Anlass zur Bearbeitung durch einen Amtsträger

Rz. 94 Nach § 55 Abs. 4 S. 1 AO ist eine automatisierte Steuerfestsetzung nur zulässig, soweit kein Anlass für eine Bearbeitung durch einen Amtsträger besteht. Der Begriff des "Anlasses" entzieht sich weitgehend einer exakten Definition. Er kann daher nicht als unbestimmter Rechtsbegriff eingeordnet werden, der durch Auslegung zu konkretisieren wäre. Es handelt sich vielmehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Leistungsgebot und Abrechnungsteil

Rz. 43a Soweit ein schriftlicher Steuerbescheid üblicherweise weitere Teile enthält, handelt es sich um mit dem Steuerbescheid äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen. So wird üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO (zu unterscheiden vom Leistungsbescheid) mit dem Steuerbescheid verbunden; es handelt sich um einen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 11 Die in den Spezialsteuergesetzen geregelten elektronisch zu erfüllenden Erklärungspflichten sind dann nicht zu beachten, wenn auf Antrag des Steuerpflichtigen das Vorliegen eines Härtefalles nach § 150 Abs. 8 AO festgestellt wurde, wobei sich eine Härte in zweierlei Hinsicht ergeben kann: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (z. B. aufgrund fehlender finanzieller Leistungsfä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Inhalt der Verordnungsermächtigung

Rz. 2 Die Verordnung betrifft ausschließlich Daten i. S. d. § 93c AO, also von am Besteuerungsverhältnis beteiligten Dritten erhobenen und beigestellten Daten. Unterliegen diese Daten indes dem Sozialgeheimnis, kann in der Rechtsverordnung ohne entsprechende Übermittlungsbefugnis in § 71 SGB X keine Mitteilungspflicht gegenüber Finanzbehörden für Zwecke der Erprobung begründ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.3.1 Ermessensentscheidung

Rz. 54 Die Finanzbehörde entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen ("kann"), ob sie eine verbindliche Auskunft erteilt. § 89 Abs. 2 S. 1 AO enthält explizit eine Kannvorschrift.[1] Im Regelfall dürfte aber das finanzbehördliche Ermessen auf Null reduziert und ein Anspruch des Antragstellers auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft bestehen, wenn die tatbestand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Verfahren

Rz. 71 Zur Adressierung der zusammengefassten Steuerbescheide vgl. § 122 AO Rz. 47ff., zur Bekanntgabe § 122 AO Rz. 153ff. Rz. 72 Bei der Frage der Durchbrechung der Bestandskraft der zusammengefassten Steuerbescheide ist zu berücksichtigen, dass es sich einerseits um mehrere selbstständige Bescheide handelt, die ein unterschiedliches Schicksal haben können, andererseits aber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Information der Gemeinden

Rz. 29 Abs. 3 enthält die sich aus der Natur der Sache ergebende Regelung, dass den Gemeinden, soweit sie den Realsteuerbescheid erlassen, die hierfür erforderlichen Angaben aus dem Messbetragsverfahren mitzuteilen sind. Die Gemeinden haben, soweit sie die Realsteuern verwalten, ein Informationsrecht.[1] Den Gemeinden kann der Inhalt des Steuerbescheids mitgeteilt werden. Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Ungewissheit bei Verpflichtung des Gesetzgebers zur Neuregelung, Nr. 2

Rz. 38 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn das BVerfG eine für die Steuerfestsetzung maßgebliche steuerrechtliche Vorschrift für mit dem GG nicht vereinbar erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet hat. Die Zulässigkeit der vorläufigen Steuerfestsetzung in den Fällen der späteren rückwirkenden Änderu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 52 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.2 Prüfung der Programme

Rz. 6 In § 87c Abs. 1 AO wird festgelegt, dass das Leistungsprofil des Produktes nach außen hin erkennbar sein muss und das Produkt diese Leistungsmerkmale enthält. Zudem muss es die steuerlich relevanten Konstellationen, die durch das Produkt nicht unterstützt oder verarbeitet werden können, ausdrücklich darlegen (z. B. Gewinnermittlungsprogramme, USt- oder LoSt-Anmeldung)....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.4 Zeitraum der Regelung (zeitlicher Regelungsbereich)

Rz. 41 Zur bestimmten Bezeichnung der Steuer in dem Steuerbescheid gehört auch die Angabe, für welche Zeit (Zeitraum, Zeitpunkt) die Regelung erfolgt. So ist z. B. eine Regelung "ESt X EUR" nicht bestimmt genug und daher nichtig. Hinzu kommen muss die Angabe, für welchen Zeitraum (Vz) die Steuer festgesetzt wird (zeitlicher Regelungsbereich). Somit ist der zeitliche Regelung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 21 Die Aufteilung der Verwaltung der Realsteuern auf FA (Messbescheid) und Gemeinde (Steuerbescheid) wirft Zuständigkeitsfragen für die Billigkeitsmaßnahmen auf. Da eine Billigkeitsmaßnahme unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde hat, ist die Finanzbehörde nur sehr eingeschränkt ermächtigt, über eine Billigkeitsmaßnahme zu entscheiden. Eine solche eingesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.3.2 Gegenstand der Auskunftspflicht

Rz. 28 Die Auskunftspflicht nach § 89 Abs. 1 S. 2 AO ist auf die Verfahrensrechte und -pflichten (z. B. steuerliche Erklärungspflichten, Mitwirkungspflichten, Fristen, Rechtsbehelfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Beschränkung der Vollstreckung oder formales Außenprüfungsrecht) des Beteiligten beschränkt.[1] Rz. 29 Auskünfte über materielle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.5 Geheim wegen Gefährdung der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (§ 86 Abs. 2 S. 2 FGO n. F.)

Rz. 20 § 86 Abs. 2 S. 2 FGO ist durch Art. 15 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingefügt worden. Danach ist § 86 Abs. 2 S. 1 FGO, also die Möglichkeit der obersten Aufsichtsbehörde, die Aktenvorlage oder Auskunftserteilung zu verweigern, ab 1.1.2017 auf die Fälle des § 88 Abs. 3 S. 3 AO n. F., § 88 Abs. 5 S. 4 AO n. F. und § 156 Abs. 2 S. 3 AO n....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.3.2 Rechtsnatur der verbindlichen Auskunft

Rz. 57 Rspr. und Finanzverwaltung gingen bis zur Einführung des § 89 Abs. 2 AO davon aus, dass zwar die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft, nicht aber die erteilte Auskunft selbst einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 S. 1 AO beinhaltet. Die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft wurde für den Fall, dass der Antragsteller im Vertrauen auf die verbindlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Einsatz von automatischen Datenverarbeitungsanlagen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 S. 1 FVG werden Art, Umfang und Organisation des Einsatzes automatischer Einrichtungen für die Festsetzung und Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden, von den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt. Zur Gewährleistung gleicher Programmergebnisse und eines ausgewogenen Leistungsstandes sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das BZSt mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg ist im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.[1] Es hat vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit den Besteuerungsverfahren. In fünf Abteilungen gegliedert ist das BZSt, nämlich für den internationalen Bereich, Steuern im nationalen Bereich, Bundesbetriebsprüfung für die Pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.1 Registrierung des Entwicklers

Rz. 3 Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt ein ERiC Development Toolkit (ERiC DTK) zum Download im abgeschlossenen Entwicklerbereich zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung des Softwareentwicklers, der sich sodann mit seinem Zugriffscode die Clientsoftware für das aktuelle Jahr sowie die Vorjahre herunterladen kann. Diese Clientsoftware stel...mehr

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Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen

Leitsatz Auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen finden die Grundsätze der Realteilung auch dann Anwendung, wenn die Abfindung nicht in der Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, sondern in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht (gegen BMF-Schreiben vo...mehr

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DBA-Frankreich: Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs

Kommentar Unter dem Datum 30.3.2017 hat das BMF ein umfangreiches Schreiben zur Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs nach dem DBA mit Frankreich veröffentlicht. Welche Pflichten haben Arbeitgeber von Grenzgängern? Die Regelungen des Schreibens sind auf den Grenzgängerfiskalausgleich anzuwenden, die sich auf das Ausgleichsjahr 2017 beziehen. Für das Jahr 2016 wurde sich...mehr

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Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten

Leitsatz Die sog. Philipowski-Methode zur Schätzung von nicht abzugsfähigen Vorsteuern bei gemischt genutzten Eingangsleistungen ist nicht sachgerecht. Sachverhalt Das Finanzgericht hatte in den Streitjahren 2008 und 2009 über die Höhe der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge einer Bank zu entscheiden, die teils steuerfreie und teils steuerpflichtige Ausgangsleistungen erbracht hat...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Überblick Unternehmer, die nicht im Inland zur Umsatzsteuer veranlagt werden, können sich unter bestimmten Voraussetzungen ihnen berechnete Umsatzsteuerbeträge beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen. Drittlandsunternehmer müssen Vergütungsanträge, die ab dem 1.7.2016 gestellt werden, grundsätzlich elektronisch stellen. Die Finanzverwaltung nimmt zu den sich daraus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.3 Mitteilung notwendiger Angaben bei Amtshilfeersuchen

Rz. 32 Ein Amtshilfeersuchen an eine ausländische Finanzverwaltung ist meist nur dann verständlich, wenn ihm mehr oder weniger umfangreiche Grund- oder Rahmeninformationen beigefügt werden, für die die Auskünfte erbeten werden. Diese Angaben verstoßen nicht gegen das Steuergeheimnis, da sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO befugt sind. § 117 Abs. 1 AO bezieht sich zwar für die Inan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1.3.2 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse und Geschäftsverfahren

Rz. 47 Das Bestehen von Betriebs-, Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Berufs- und ähnlichen Geheimnissen behindert das deutsche Besteuerungsverfahren grundsätzlich nicht. Ihr Bestehen gibt dem Betroffenen mit Ausnahme der Berufsgeheimnisse des § 102 AO kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht. Der Schutz dieser Geheimnisse ist mit dem Steuergeheimnis, das um das Besteue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4 Vorherige Anhörung

Rz. 33 Die Frage, ob der deutsche Stpfl. vor einem Auskunftsersuchen an einen ausländischen Staat anzuhören ist, wird nicht einheitlich beantwortet. Einerseits wird wegen der Gefahren der Geschäftsschädigung und des Geheimnisschutzes eine Anhörung nach § 91 AO für zwingend erforderlich gehalten[1], andererseits wird eine Anhörung mangels eines entsprechenden allgemeinen Grun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.5 Zwischenstaatliche Amtshilfe als Sonderform der Amtshilfe

Rz. 14 Das Prinzip der Amtshilfe nach Art. 35 GG kann nur für die Behörden, Gerichte usw. im Geltungsbereich des GG wirken. Wenn deshalb auch die zwischenstaatliche Amtshilfe nicht aus diesem Prinzip hergeleitet werden kann, sondern ihre Grundlage faktisch im gegenseitigen Interesse und in dem auch in den anderen Staaten vorhandenen Erfordernis einer Hilfe und rechtlich meis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3.2 Verwendung für steuerliche Zwecke (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die im Kulanzweg gegebenen Informationen nur für steuerliche und/oder steuerstrafrechtliche Zwecke verwendet werden. Damit soll einerseits das deutsche Steuergeheimnis praktisch auf diese weitergegebenen Informationen erstreckt werden, andererseits der Informationsaustausch auf seinen eigentlichen Kernbereich beschränkt werden. Abw...mehr

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Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen

Kommentar Das BMF hat die bisherige Verwaltungsanweisung zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung eines Investitionsabzugsbetrags überarbeitet. Dabei wurde insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. In einem 18 Seiten umfassenden BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Investitionsabzugsbeträgen (kurz...mehr

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Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Leitsatz 1. Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln. 2. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt. Normenkette § 35, § 15 Abs....mehr

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Fahrschulunterricht als steuerfreier Schulunterricht?

Leitsatz Der Senat legt dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor: 1. Umfasst der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL den Fahrschulunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1? 2. Sollte Frage 1 zu bejahen sein: Kann sich die Anerkennung der Klägerin als Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung i.S. von...mehr

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Aufrechnung in der Insolvenz

Leitsatz Die Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch kann auch nach einer Insolvenzeröffnung weiterhin zulässig sein. Sachverhalt Der Kläger war ein Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH. Im Dezember 2011 meldete das Finanzamt Forderungen aus Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle an. Nachdem diese Forderungen bestritten wurden, erließ das Finanzamt Feststellungsbesche...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.4 Steuerrechtliche Auswirkungen

Steuerrechtlich führen die Zahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Übertragung der Zusage auf eine Versicherung grundsätzlich zu einem lohnsteuerlichen Problem. Das liegt vor allem daran, dass die betroffenen Arbeitnehmer nach der Übertragung an die Versicherung selbst eigene Ansprüche gegenüber der Versicherung haben. Insoweit würden die Arbeitgeberzahlungen im Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3 Verzicht aufgrund betrieblicher Veranlassung

Eine betriebliche Veranlassung liegt aus der Sicht der Finanzverwaltung in allen Fällen vor, in denen der Verzicht im Zusammenhang mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft verbunden ist und der Teilwert der Anwartschaft deshalb mit 0 EUR oder einem Betrag unterhalb des Buchwerts bewertet werden muss.[1] In einem solchen Fall kommt es auf der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach haben Unternehmungen den Wunsch, sich der bilanziellen Lasten aus den Versorgungszusagen durch deren Auslagerung aus dem Unternehmen zu entledigen. Hierbei soll jedoch das arbeitgebende Unternehmen rechtlich enthaftet werden. Nachfolgend werden in diesem Zusammenhang der Verzicht, die Abfindung und die Übertragung der Zusage im Liquidationsfall in die Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2 Abfindung

In der Praxis wird die Möglichkeit der Abfindung einer Versorgungsanwartschaft bzw. Versorgungsverpflichtung z. B. gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Es stellt sich hier die Frage, ob die Abfindung ein alltagstaugliches Mittel der Auslagerung sein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Masseforderung

Rn 5 Einkommensteuererstattungen sind grundsätzlich massezugehörig, soweit nicht die Aufrechnung greift. Ist allerdings ein Geschäftsbetrieb gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus der Masse freigegeben, dann ist die Steuererstattung nicht mehr massezugehörig.[14] Rn 6 Die Aufhebung der Massezugehörigkeit betrifft allerdings nicht den gesamten insolvenzfreien Bereich. Obwohl Steuernachzah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Masseverbindlichkeit

Rn 1 Die Einkommensteuerschuld ist Masseverbindlichkeit, sofern sie nicht als Insolvenzforderung zu qualifizieren ist oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen ist. Dabei erfolgt die Zuordnung entsprechend den insolvenzrechtlichen und nicht den steuerrechtlichen Vorschriften. Die Unterscheidung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung folgt dem zeitlichen Momen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung latenter Steuern

Tz. 143 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Zur Bewertung der latenten Steuern sind die temporären Differenzen und die steuerlichen Verlustvorträge mit einem Steuersatz zu multiplizieren. Dieser ist sowohl nach HGB als auch nach IFRS für KMU derjenige Steuersatz, der im Zeitpunkt der Realisierung der erwarteten Steuerbe- oder -entlastung gültig ist (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB; Senger, in:...mehr

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Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen in einem Pflegeheim

Leitsatz Die Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG kann auch für Pflege und Betreuungsleistungen in einem Seniorenwohnheim in Anspruch genommen werden, soweit dort ein eigener Haushalt des Bewohners vorliegt. Dabei setzt das Vorliegen eines eigenen Haushalts voraus, dass die Räumlichkeiten von ihrer Ausstattung her für eine eigenständige abgeschlossene Haushalts-und ...mehr