Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsmanagement

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. S. auch Hinweise 5.1.19 der BStBK für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater.[1] Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[2] ei...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Tipp der Redaktion: Weitere wichtige Fachbeiträge

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Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 2 Verjährung von Forderungen: Die 3-Jahresfrist im Blick behalten

Jährlich gehen Millionenbeträge durch Nichtbeachtung der Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei immer der 31.12. eines jeden Jahres. Mit Ablauf des 31.12. verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der gesetzlich festge...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.2 Online-Mahnantrag möglich

Zur Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids und zur Übertragung von Daten zwischen Antragstellern und den Mahngerichten kann von nicht anwaltlich vertretenen Gläubigern auch das Internet genutzt werden.[1] Mit dem Online-Mahnantrag können Antragsteller (Gläubiger) in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens eingeben; bei der Eingabe werden ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.1 Vor dem Antrag auf Mahnbescheid – Daten prüfen

Vor Beantragung eines Mahnbescheids sollte auch geprüft werden, ob eine genaue und korrekte Anschrift des Schuldners existiert oder ob er verzogen ist. Andernfalls kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden und bleibt wirkungslos. Man kann über die Post eine Anschriftenprüfung beantragen oder über das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes bzw. das Gewerbeamt ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.3 Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid

Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erlässt das Amtsgericht (Mahngericht) des Antragstellers den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Der Schuldner kann nach Zustellung des Mahnbescheids gegen den vollständigen Anspruch oder aber einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch einlegen.[1] Die Frist...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.4 Aufgrund Vollstreckungsbescheids kann der Gerichtsvollzieher tätig werden

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.[1] Wichtig Wirkung des Mahnbescheids kann wegfallen Wird kein Widerspruch erhoben und beantragt der Antragsteller dann den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbe...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 5 Klageverfahren – wenn der Schuldner reagiert

Legt der Schuldner entweder Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht.[1] Dieses wird auch durchgeführt, wenn ohne die vorherige Einleitung eines Mahnverfahrens gleich eine Klage eingereicht wird, weil der Schuldner die Forderung bestritten hat. Örtlich zuständig für da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3 Außergerichtliche Mahnungen und gerichtliches Mahnverfahren: Wie richtig vorgegangen wird

Das Mahn- und Inkassowesen beschäftigt sich mit der Einbringung fälliger Forderungen und wird in das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren unterteilt. Grundsätzlich setzt das Mahnwesen bei Zahlungsverzug des Kunden ein. Die Leistung des Kunden muss zunächst fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden getroffe...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 7 Wertberichtigung einer Forderung: Umbuchung der gefährdeten Forderung

Sind Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Ausfallrisiko behaftet, ist dem im Wege der Einzelwertberichtigung Rechnung zu tragen. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben. Bei der Bewertung von Forderungen gegenüber im Ausland ansässigen Schuldnern können neben der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 6 Zwangsvollstreckung bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.[1] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der durch entsprechende Anträge, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden müssen, tätig wird. Da vielfältige Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen, empfiehlt es sich, zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ein...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / VIII. Erweiterte Vertragstypen der Kreditversicherung

Rz. 129 Die vorstehenden Ausführungen betreffen die "klassische" Warenkreditversicherung, die den Schwerpunkt des Geschäftes darstellt. In den vergangenen Jahren haben die Kreditversicherer ihre Angebotspalette – nicht zuletzt wegen ausländischer Wettbewerber und größerer Anforderungen beim Forderungsmanagement – erweitert. Rz. 130 Vergleichbar mit anderen Inkasso-Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Eigentumsvorbehalt, § 2 Nr. 4 AVB

Rz. 31 Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei Warenlieferungen im Inland die Geltung des Eigentumsvorbehalts (§ 2 Nr. 4 AVB WKV).[16] Eine derartige Klausel ist keine "verhüllte Obliegenheit", sondern eine zulässige Risikobeschränkung.[17] Rz. 32 Grundsätzlich wird für deutsche Abnehmer der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / I. Einleitung

Rz. 1 Neben dem Geldkredit, den Kreditinstitute vergeben, gibt es den Warenkredit, auch Lieferantenkredit genannt. Dabei räumt der Lieferant oder Dienstleister dem jeweiligen Kunden ein Zahlungsziel ein. Dieser dem Kunden zugestandene Vorteil beinhaltet für den Lieferanten/Dienstleister ein wirtschaftliches Risiko, weil nicht sicher ist, dass er zum vereinbarten Zeitpunkt se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.3 Zielvereinbarungen

Ist ein Mitarbeiter im Homeoffice, ist dessen detaillierte Steuerung durch aktuelle Vorgaben und Zuweisung von Aufgaben nicht mehr möglich. Es müssen individuelle Ziele vereinbart werden, wie sie auch für übergeordnete Aufgabenbereiche üblich sind. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter innerhalb der Zielvereinbarungen sehr frei agieren können. Das macht die Vereinbarungen zwisc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 1.2 Wirtschaftliche Gründe für die Arbeit im Homeoffice

Doch neben Pandemievorsorge und mehr Klimaschutz bleiben weitere, wirtschaftliche Gründe, die für die vermehrte Nutzung von Homeoffice angeführt werden können. Für den Mitarbeiter bedeutet die Arbeit im Homeoffice eine höhere Flexibilität. Er muss z. B. bei der Wahl seines Wohnorts weniger Rücksicht auf den Standort seines Arbeitgebers nehmen. Außerdem ist der Arbeitnehmer im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5 Forderungsmanagement während des Mandats

5.1 Dokumentation der Leistungen Sinnvoll ist im Zusammenhang mit der Abrechnung eine konsequente Aufstellung der erbrachten Leistungen durch alle Mitarbeiter, auf die bei Fragen des Mandanten verwiesen werden kann. Diese Leistungsnachweise müssen für den Mandanten nachvollziehbar dokumentiert sein. Praxis-Beispiel Exakte Bemerkungen dokumentieren Bemerkungen wie "25.5.2024– 3 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forderungsmanagement für Steuerberater

Zusammenfassung Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.13 Alternative Streitbeilegung

5.13.1 Hinweispflichten auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform Die ODR-Verordnung[1] gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, bei denen in der EU wohnhafte Verbraucher gegen in der EU niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen können. Jeder Online-Händler oder Online-Dienstleister (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) muss auf seiner Homepage a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.3 Lastschrifteinzugsermächtigung

Die Vereinbarung eines Lastschrifteinzugsverfahrens mit dem Mandanten ermöglicht dem Steuerberater, wenn er regelmäßig davon Gebrauch macht, sofort Kenntnis zu erlangen, wann der Mandant in Zahlungsschwierigkeiten ist (Rücklastschrift). Hier kann der Steuerberater dann sofort reagieren: Arbeiten einstellen, den Mandanten anrufen etc. Bezüglich liquider Mandanten ist dann auc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.1 Vorschuss

Das beste Mittel der Honorarsicherung ist die Anforderung eines Vorschusses. Bei zahlungsfähigen Dauermandanten sollte nicht zwingend davon Gebrauch gemacht werden, um das Vertrauensverhältnis nicht zu stören.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8 Abtretung von sonstigen Forderungen

5.8.8.1 Abtretung durch Mandant Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8 Honorarsicherung

5.8.1 Vorschuss Das beste Mittel der Honorarsicherung ist die Anforderung eines Vorschusses. Bei zahlungsfähigen Dauermandanten sollte nicht zwingend davon Gebrauch gemacht werden, um das Vertrauensverhältnis nicht zu stören. 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.7 Richtiges Mahnwesen

Für das Forderungsmanagement ist ein intaktes Mahnwesen wichtig. Wenn in der eigenen Kanzlei nicht die Ressourcen bestehen, ein funktionierendes Mahnwesen einzurichten bzw. ggf. selbst Mahnbescheide etc. zu beantragen, sollte ein befreundeter oder kooperierender Rechtsanwalt danach gefragt werden. Dieser kann mit dem Steuerberater für die regelmäßigen "Inkassodienste" ggf. g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.9 Verrechnung mit Forderungen des Mandanten

Bei Forderungsrückständen durch Unternehmer-Mandanten sollte der Berater prüfen, inwieweit er das Dienstleistungsangebot des Mandanten aktuell für seine eigene Kanzlei benötigen kann (Reparaturdienste für den betrieblichen Pkw, Renovierungsarbeiten im Büro etc.). In solchen Fällen kann er nach Erledigung der Arbeiten durch den Mandanten mit seinen eigenen Honoraransprüchen g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.1 Dokumentation der Leistungen

Sinnvoll ist im Zusammenhang mit der Abrechnung eine konsequente Aufstellung der erbrachten Leistungen durch alle Mitarbeiter, auf die bei Fragen des Mandanten verwiesen werden kann. Diese Leistungsnachweise müssen für den Mandanten nachvollziehbar dokumentiert sein. Praxis-Beispiel Exakte Bemerkungen dokumentieren Bemerkungen wie "25.5.2024– 3 Stunden Besprechung" sind wenig ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.5 Zeitnahe und regelmäßige Abrechnung

Je länger die Zeitspanne zwischen der erbrachten Leistung und der dazugehörigen Rechnung ist, umso schwieriger ist es für den Mandanten, die Rechnung nachzuvollziehen und sich an den Nutzen der Tätigkeit zu erinnern. Regelmäßig "kleinere" Rechnungen treffen den Mandanten in seiner eigenen Liquidität nicht so sehr. Zeitnahe Abrechnung stärkt das Vertrauen des Mandanten. Jede ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.2 Abschlagszahlungen/Vorschuss

Abschlagszahlungen für regelmäßige Arbeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. sollten selbstverständlich sein. Aber auch die Vereinbarung von Vorschüssen, z. B. für die Jahresabschlusserstellung, in monatlichen Raten ist empfehlenswert. Das Recht des Steuerberaters auf Vorschuss ist in § 8 StBVV ausdrücklich vorgesehen. Dazu geh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.2 Abtretung durch Steuerberater

Der Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses kann gem. § 64 Abs. 2 StBerG unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder die Abtretung an den gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 StBerG benannten Personenkreis abgetreten werden soll, grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Mandanten abgetreten werden. Die Abtretung eines bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.1 Abtretung durch Mandant

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.10 Durchführung eines Mahnverfahrens oder Klageverfahrens

Allerspätestens vor einer geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung ist es zunächst unabdingbar, Gebührenrechnungen darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des § 9 StBVV entsprochen haben. Die vielfältige Rechtsprechung zeigt, dass das nicht selbstverständlich ist. Kommt es zum Prozess und liegen fehlerhafte Rechnungen vor, kann dem Steuerberater das Honorar schon we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.3 Bürgschaft

Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Schuld des Mandanten einzustehen, wenn letzterer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Mit der Bürgschaft erhält der Berater zusätzlich zu seinem Anspruch gegen den Mandanten die Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Bürgen. Will der Berater, ohne vorher den Mandanten verklagen zu müssen, den Bürgen in Anspru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.5 Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Die Wirkung eines solchen Schuldanerkenntnisses hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab und so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.6 Regelmäßige Überwachung des Zahlungsverhaltens des Mandanten

Eine Früherkennung von Krisen der Mandanten ist dem Steuerberater durch die eigene Buchhaltung des Mandanten möglich. Denn es gibt einige Anzeichen für akute oder dauerhafte Liquiditätsschwierigkeiten aufseiten der Mandanten. Anzeichen für Liquiditätsschwierigkeiten sind z. B. nicht bezahlte und angemahnte Lieferantenrechnungen, geringe Ausgangsrechnungen oder hohe Privatent...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4 Gesetzliche Gebühren

4.1 Wertgebühr Die Wertgebühren sind in § 10 StBVV geregelt. Hiernach werden die meisten Tätigkeiten des Steuerberaters berechnet. Grundlage der Berechnung ist der Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit für den Auftraggeber hat (Gegenstandswert).[1] Dieser Wert wird dem Grunde nach in den meisten Fällen von der StBVV direkt festgelegt. Praxis-Beispiel Summe der pos...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2 Honorargespräch bei Beginn des Mandats

2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Berater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberater unab...mehr