Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.3 Geld

Rz. 71 Unter Geld i. e. S. versteht man nur inländische gesetzliche Zahlungsmittel (Bargeld und Buchgeld). I. w. S. rechnen dazu auch alle im Verkehr anerkannten Zahlungsmittel. Im Rahmen des § 8 Abs. 1 EStG ist unerheblich, ob mit dem Begriff "Geld" nur inländische Zahlungsmittel gemeint sind. Ausl. Zahlungsmittel fallen jedenfalls unter den Begriff "Güter in Geldeswert".[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 15 ABC der Sachbezüge

Rz. 250 Aktien, Vermögensbeteiligungen Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte aufgrund des Dienstverhältnisses, ergibt sich die Frage, wann dieser Vorgang steuerlich relevant ist. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen handelbaren Aktienoptionsrechten, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, und anderen Aktienoptionsrechten. Bei beiden Forme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.6 Rabattfreibetrag

Rz. 223 Der um 4 % gekürzte Letztverbraucherpreis abzüglich des vom Arbeitgeber gezahlten Entgelts bildet den steuerlich maßgeblichen geldwerten Vorteil (R 8.2 Abs. 2 S. 8 LStR 2023). Mit dem Abschlag sollen Bewertungsungenauigkeiten, die zulasten des Arbeitnehmers gehen könnten, ausgeglichen werden.[1] Dieser Personal- oder Belegschaftsrabatt ist steuerfrei, soweit er bei d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.5 Erstattete Werbungskosten oder Einnahmen

Rz. 127e Gesetzlich nicht normiert und in der Literatur strittig behandelt ist die Frage, ob in einem Folgejahr zurückgezahlte Einnahmen als "negative Einnahmen" bzw. "Werbungskosten" zu behandeln sind.[1] Zum Rückfluss bzw. zur Erstattung von als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hat der BFH in st. Rspr. entschieden, dass diese als Einnahme bei der Einkunftsart zu erf...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 4. Freigrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Die noch im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes[13] in § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG-E enthaltene "Anti-Fragmentierungsregelung" wurde im Kreditzweitmarktförderungsgesetz nicht umgesetzt. Nach dem geplanten Entwurf sollte die Freigrenze (3 Mio. EUR) bei gleichartigen Betrieben, die unter einer einheitlichen Leitung oder beherrschendem Einfluss durch eine Person ...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 3. Zinsvortrag bei Zinsschrankenausnahmen nicht nutzbar

Zinsvorträge sollen nicht allein deshalb in künftigen WJ abzugsfähig sein, weil dann eine der Ausnahmen der Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 EStG (Freigrenze, Stand-alone, Eigenkapitalvergleich) erfüllt ist und der Zinsvortrag nur deshalb abzugsfähig wäre. Daher wurde folgender Satz in das Gesetz eingefügt (§ 4h Abs. 1 S. 7 EStG-neu): "[§ 4h] Abs. 2 [EStG] findet keine Anwendun...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 1. Ein-Betriebs-Fiktion für alle Körperschaften

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) verfügen nur über einen (einzigen) Betrieb. Für Zwecke der Zinsschranke werden damit alle Tätigkeiten dieser Kapitalgesellschaften in diesem Betrieb berücksichtigt. Dadurch ist z.B. die Freigrenze von 3 Mio. EUR Nettozinsaufwand (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG) nur einmal nutzbar. Andere steuerpflich...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Regelungen zur Zinsschranke (§ 4h EStG und § 8a KStG) begrenzen seit dem Jahr 2008 den abziehbaren Zinsaufwand unter bestimmten Voraussetzungen. Hiervon sind vor allem größere Betriebe betroffen, da Zinsaufwendungen abziehbar bleiben, wenn diese nicht höher als 3 Mio. EUR im Wirtschaftsjahr (WJ) sind (Freigrenze). Durch das Kreditzweitmarktförd...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 3. Ausnahmen von der Zinsschranke (§ 4h Abs. 2 EStG)

Von der Zinsschranke gibt es in § 4h Abs. 2 EStG drei Ausnahmen: Freigrenze: Nettozinsaufwendungen im WJ von weniger als 3 Mio. EUR (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG). Konzernklausel: Der Steuerpflichtige unterhält keinen konzernzugehörigen Betrieb oder dessen Finanz- und Geschäftspolitik wird nicht einheitlich bestimmt (Stand-alone-Escape; § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG), Eige...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 2. Wegfall der Regelung zur Anteilseigner-Fremdfinanzierung (§ 8a Abs. 2 KStG a.F.)

Nach dem bisher gültigen § 8a Abs. 2 KStG a.F. war bei Körperschaften die Ausnahme von der Zinsschranke bei einem "Nichtkonzernfall" (Stand-alone-Regelung nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG) nur anzuwenden, wenn die Zinsaufwendungen an einen zu mehr 25 % unmittelbar oder mittelbar beteiligten Anteilseigner, an eine diesem Anteilseigner nahe stehende Person (§ 1 Abs. 2 AStG) o...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 3.3 Lösung

Leistungen, die U als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG für sein Unternehmen bezieht, sind grundsätzlich seinem Unternehmen zuzuordnen, soweit sie ausschließlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Betätigung stehen. Soweit sowohl eine unternehmerische als auch eine nichtunternehmerische Verwendung geplant wäre, würde sich bei dem Bezug von son...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besteuerungsgrenze (§ 23 Abs 3 S 5 EStG)

Rn. 255 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 23 Abs 3 S 5 EStG nur stpfl, wenn sie mindestens EUR 600 (bis VZ 2008 EUR 512) im VZ betragen. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, dh, im Falle eines Gewinns von EUR 600 und mehr ist der ganze Gewinn stpfl, nicht nur der EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Eingeschränkter Verlustvor- und -rücktrag (§ 23 Abs 3 S 8 EStG)

Rn. 263 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der im Zuge des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte eingeschränkte Verlustvor- und -rücktrag für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ist eine Reaktion auf BVerfG BGBl I 1998, 3430, das den völligen Ausschluss jeder Verlustverrechnungsmöglichkeit bei den Einkünften aus § 22 Nr 3 EStG als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gewerte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beschränkter Verlustausgleich (§ 23 Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 258 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden. Aus privaten Veräußerungsgeschäften kann niemals ein bei anderen Einkunftsarten, einschließlich der Einkünfte aus § 22 Nr 1, 1a und 3–5 EStG, ausgleichsfähiger Verlust entstehen. Gleichartigkeit der Veräußerungsgegens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Unterscheidung zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung

Rn. 690 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Es ist zu unterscheiden zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung bei Endfälligkeit: Rn. 691 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Anleihe mit ausschließlich laufender Verzinsung Der Ertrag von Anleihen mit ausschließlich laufender Verzinsung (zB Anleihen, die nicht oder nicht auch auf- bzw abgezinst werden) ist nach § 20 Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.1 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit gilt für eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Gesamtbruttoleistung (laut Marktstammdatenregister) von bis zu 30 kW (peak). Die Anlage darf auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderweitiger Nebengebäude) installiert sein. Irrelevant ist es, wenn eine Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die StPfl privater Veräußerungsgeschäfte ergibt sich aus § 22 Nr 2 EStG. IRd sieben Einkunftsarten zählen sie zu den sonstigen Einkünften nach § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG. § 23 Abs 1 EStG definiert, unter welchen Voraussetzungen solche privaten Veräußerungsgeschäfte vorliegen. Rn. 2 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG sind die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abteilungen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach AO (s. § 51 Satz 3 AO, Anhang 1b) gelten funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften nicht als selbständige Steuersubjekte. Großvereine können aus den genannten Gründen ihre Abteilungen nicht verselbständigen, um die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR gem. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), die Zweckbetriebsgrenze "Sport" von 45 0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 2 Hs 2 EStG bestimmt zusätzlich, dass nachträgliche Einkünfte iSd Bestimmung auch dann vorliegen, wenn sie dem StPfl als Rechtsnachfolger zufließen. Insoweit kommt der Vorschrift konstitutive Bedeutung zu. Dem Rechtsnachfolger wird die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale der Einkünfteerzielung durch den Rechtsvorgänger im Wege ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Behandlung des geldwerten Vorteils im Lohnsteuerabzugsverfahren

Herr Huber betreibt ein Möbelhandelsunternehmen. Er übereignet seinem Arbeitnehmer im Oktober 01 eine Schrankwand und im November 01 eine Couch zu einem Preis von je 3.000 EUR. Bestell- und Liefertag fallen nicht auseinander. Der durch Preisauszeichnung angegebene Endpreis für Kunden beträgt jeweils 5.000 EUR. Das Möbelhandelsunternehmen gewährt auf diese Möbelstücke durchsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.2 Einheitlicher Körperschaftsteuersatz

Deutlich einfacher ist die Belastungsberechnung bei einer Kapitalgesellschaft, deren Gewinn der Körperschaftsteuer unterliegt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei dieser Steuerart keinen Grundfreibetrag. Der Steuer­satz für die Körperschaftsteuer liegt seit 2008 bei einheitlich 15 %. Einbezogen werden muss aber noch die für evtl. Gewinnausschüttungen der Kapitalgese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.5 Abgrenzung zu sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 EStG

Rz. 30 Für die Abgrenzung zwischen beiden Einkunftsarten ist insbesondere die Bestimmung des § 22 Nr. 3 EStG relevant. Die Einnahmen aus (inhaltlich selbstständigen bzw. freiberuflichen) Leistungen gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, wenn die Leistungen mindestens vorübergehend (Rz. 92) erbracht werden. Wird eine solche Leistung nur vereinzelt und ohne Wied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.1 Freigrenze

Betragen die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen ("Schuldzinsenüberhang") eines Betriebs weniger als 3 Mio. EUR (Freigrenze), greift die Zinsschranke gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht.[1] Die offensichtliche Intention des Gesetzgebers bestand darin sicherzustellen, dass kleine und mittlere Betriebe nicht von der Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Zin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / Zusammenfassung

Begriff Die Zinsschranke ist in § 4h EStG geregelt und wurde ursprünglich mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt. § 4h EStG ist als Gewinnermittlungsvorschrift konzipiert, wobei der Abzug sämtlicher Zinsaufwendungen betroffen ist, unabhängig von der Rechtsform des Zinsschuldners, der Klassifizierung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit als lang- oder kurzfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2 Ausnahmeregelungen

Der Schuldzinsenüberhang, der 30 % des nach dem oben dargestellten Schema ermittelten steuerlichen EBITDA übersteigt, ist zunächst steuerlich nicht abzugsfähig. Die Regelungen zur Zinsschranke ermöglichen jedoch weiterhin einen vollständigen Zinsabzug, wenn eine der folgenden drei Ausnahmeregelungen des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a – c EStG eingreift: Der Betrag der Zinsaufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.2 Konzernklausel

Die Zinsschranke gelangt zudem nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern i. S. d. Zinsschranke gehört.[1] Gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung sollen damit Kapitalgesellschaften, die sich im Streubesitz befinden, und Unternehmen, die keine weiteren Beteiligungen halten, von der Anwendung der Zinsschranke befreit werden. Zinsaufwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Berechnung des Vermögens und der Vermögensteuer (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Nr. 1 ist "für die Berechnung des Vermögens und der Vermögensteuer der einzelnen Gesamtschuldner" vorbehaltlich der Abweichungen in den Nrn. 1 und 2 von den Vorschriften des BewG und des VStG in der Fassung auszugehen, die der Zusammenveranlagung zugrunde gelegen hat. Diese Regelung stellt sicher, dass die Summe der den einzelnen Gesamtschuldnern zugerechneten Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geplante Änderungen der Zin... / 2.2 Im Gesetzentwurf des Wachstumschancengesetz vorgesehene Änderungen

Mit dem Wachstumschancengesetz plant der Gesetzgeber gleich mehrere Anpassungen der Zinsschranke. Als Begründung wird angeführt, dass die Zinsschranke durch das Wachstumschancengesetz an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) angepasst wird. Die deutsche Regelung zur Zinsschranke entspricht den Vorgaben der ATAD allerdings bereits weitestgehend. Die Änderungen sollen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.3 Anwendung der Sachbezugsfreigrenze

Berechtigen Gutscheine und Geldkarten also allein zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins, können diese auch weiterhin als Sachbezug im Rahmen der 50 EUR-Grenze steuerfrei gestellt sein. Der Gutschein kann anstelle von Waren auch zum Erhalt von Dienstleistungen berechtigen (z. B. Nutzung des Fitnessstudios, Massagen). Es handelt sich auch weite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geplante Änderungen der Zin... / 2.3 Einordnung der Änderungen

Unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs sind die Änderungen der Zinsschranke aus Perspektive der Steuerpflichtigen enttäuschend. Die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag hätte die positive Folge gehabt, dass die Auswirkungen der Zinsschranke für betroffene Unternehmen insgesamt abgeschwächt worden wären und Unternehmen mit Nettozinsaufwendungen in der Nähe der...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.4 Tankgutscheine und Tankkarten

Die gesetzlichen Einschränkungen greifen auch bei den bislang in der Praxis beliebten Zuwendungen in Form von Tankgutscheinen und Tankkarten. So fallen dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Tankkarten nunmehr unter den Begriff der Geldsurrogate und stellen damit künftig Barlohn dar. Die Sachbezugsgrenze von 50 EUR ist damit nicht mehr anwendbar. Auch hier stellen lediglic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geplante Änderungen der Zin... / 2.1 Funktionsweise der Zinsschranke und aktuelle Regelungen

Die Zinsschranke gem. § 4h EStG verbietet den steuerlichen Abzug, soweit die Zinsaufwendungen die Zinserträge und eine steuerliche EBITDA-Größe (verrechenbares EBITDA gem. § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG) eines Betriebs überschreiten werden. Ab einem bestimmten Verhältnis von Zinssaldo zur Ertragskraft des Betriebs, sind Zinsaufwendungen somit aufgrund der Zinsschranke nicht abzugsf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 5 Pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen

Geschenke bzw. Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn macht, braucht er nicht als Arbeitslohn zu versteuern, wenn der Arbeitgeber die Steuer gem. § 37b EStG pauschal mit 30 % für ihn übernimmt. Die Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer bucht er auf das Konto "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer" 4152 (SKR 03) bzw. 6...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.1 Sachzuwendungen

Auch Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer sind Arbeitslohn und werden zum Letztverbraucherendpreis und nach der dort angewendeten Formel versteuert. Sowohl der Rabattfreibeitrag als auch die Möglichkeit, die Besteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer zu pauschalieren (§ 37b Abs. 2 EStG), machen sie angesichts der hohen Abgabenlast zu einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / aa) Nutzung von Freibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen

Für Gestaltungen zum Zwecke der Nutzung von Freigrenzen und Freibeträgen hat das BMF für grenzüberschreitende Steuergestaltungen bestimmt, dass kein steuerlicher Vorteil anzunehmen sei. Schenkungen zur Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG sind daher voraussichtlich nicht mitteilungspflichtig. Beraterhinweis Damit dürften auch Kettenschenkungen von der Mitteilungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 9 Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt seit dem 1.1.1998 5,5 % der zu erhebenden Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge. Er wurde bis zum Jahr 2020 erst erhoben, wenn die Lohnsteuer bei monatlicher Berechnung in der Steuerklasse III den Betrag von 162 EUR und bei Steuerklassen I, II und IV bis VI den Betrag von 81 EUR überstieg. Diese sog. "Nullzone" wurde ab dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.3 Solidaritätszuschlag

Rz. 8 Der Solidaritätszuschlag ist als zu berücksichtigender Abzug seit 2005 in Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 explizit festgeschrieben. Seine Höhe richtet sich nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz und beträgt 5,5 % der täglichen Lohnsteuer (§ 4 SolZG). Die Höhe der Lohnsteuer ist damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Die gesetzliche Begrenzung des Solidaritätszus...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 16 50-EUR-Freigrenze und Versandkosten

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen Sachprämien (insbesondere handelsübliche Verbrauchsgüter, u. a. Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Kosmetik, Kleidung, Lebensmittel, Haushaltsgeräte). Hierzu bedient er sich eines Dritten, der die Waren ordert und auch ausliefert. Der dem Arbeitgeber in Rechnung gestellte Bruttobetrag b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1550 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hat die ausländische Gesellschaft gemischte (dh "gute" und "schlechte" Einkünfte), blieben die "schlechten" Einkünfte außer Ansatz, wenn (= Freigrenze!) sie nicht mehr als 10 % der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft betrugen und die bei der Gesellschaft oder einem StPfl hiernach außer Acht zu lassenden Beträge insgesamt EUR 80 000 (für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.4 Anwendung der 50-EUR-Freigrenze

Seit 2020 ist bei verbilligter Überlassung einer Wohnung im Normalfall nur noch der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach Anwendung des Bewertungsabschlags auf 2/3 gekürzten ortsüblichen Mietwert und der vom Arbeitnehmer gezahlten Miete lohnsteuerpflichtig. Das gilt aber nur dann, wenn der Unterschiedsbetrag mehr als 50 EUR monatlich beträgt, da geldwerte Vorteile bis zu 50 E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 4 50-EUR-Freigrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält am 30.10.2023 von seinem Arbeitgeber ein Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 3,84 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 3,84 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Raten zzgl. Zinsen sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 3.2 Sonstige Bezüge

Die sonstigen Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn hinzugerechnet. Denn Grundlage ist die Jahreslohnsteuer. Prüft der Arbeitgeber, ob die Freigrenze überschritten wird, hat dieser auf die Jahreslohnsteuer abzustellen.[1] Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber von geringeren oder durchschnittlichen Arbeitslöhnen unterjährig keinen Solidaritätszuschlag ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 2.1 Abbau des Solidaritätszuschlags seit 2021

Zum Abbau des Solidaritätszuschlags wurden im Solidaritätszuschlagsgesetz die folgenden Maßnahmen beschlossen: Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 wurde seit dem Kalenderjahr 2021 die bestehende Freigrenze (= Nullzone) zur vollständigen Entlastung von ca. 90 % der Zahler des Solidaritätszuschlags zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer angeho...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete

Seit 1.1.2020 gilt ein neuer gesetzlicher Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen.[1] Das Anknüpfen an den laufend dynamisierten Mietspiegel führt insbesondere bei niedrigen Bestandsmieten durch die stetig wachsenden Mieten zu zusätzlichen Steuerbelastungen für den Arbeitnehmer. Um hier Abhilfe zu schaffen, führte der Gesetzgeber für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 ein...mehr