Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdkapital

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3 Schulden

Rz. 215 Der verwendete Begriff der Schulden in § 13b Abs. 4 Nr. 5 wird nicht näher definiert, so dass auf § 103 BewG zurückzugreifen ist (vgl. Geck in K/E ErbStG § 13b Rz. 147). Zu den abzugsfähigen Schulden zählen (R E 13b.23 Abs. 4 S. 2 ErbStR): alle Schulden, die bei der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, nicht dagegen sonstige Abzüge, z. B. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.5. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen

Rz. 177 Für die Ermittlung der Entnahmen aus dem Betriebsvermögen ist das Kapitalkonto im ertragsteuerlichen Sinne maßgeblich (R E 13a.15 Abs. 3 Satz 4 ErbStR). Zum Kapitalkonto zählen daher das Festkapital des Gesellschafters sowie die variablen Kapitalkonten, soweit diese Eigenkapitalcharakter haben, der Anteil des Gesellschafters an der gesamthänderisch gebundenen Rücklag...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14.3 Berücksichtigung des durchschnittlichen Schuldenstands

Rz. 268 Schließlich ist gemäß § 13b Abs. 8 S. 2 2. HS ErbStG eine Verrechnung von Schulden mit Verwaltungsvermögen ausgeschlossen, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) übersteigt. Dies gilt nicht, soweit die Erhöhung des Schuldenstands durch die Betriebstätigkeit veranlasst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Anforderungen an die Fortführungsprognose bei Start-Ups

Zusammenfassung Bei Start-Ups darf bei der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung eine erfolgversprechende Marktentwicklung berücksichtigt werden. Hintergrund Der Beklagte war Geschäftsführer und Gesellschafter des später insolventen Start-Ups. Das Start-Up wurde im November 2013 gegründet und war sowohl durch Eigenkapital wie auch Fremdkapital finanziert. U. a. hatte die ...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / f) Eingeschränkte Angemessenheitsprüfung

Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ...: Die Allokation von Corona-Finanzhilfen ist daher lediglich einer eingeschränkten Angemessenheitsprüfung zugänglich. Dabei ist nur eine Minderung des Gewinns in "unangemessener Weise" zu prüfen; Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ist die Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft.[33] ... ist die Erstau...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.2 Rechtslage bis Vz 2007

Rz. 371 Bis einschließlich Vz 2007 ist eine Gewinnminderung infolge der Teilwertabschreibung eines Darlehens, das der Beteiligungsgesellschaft gegeben wurde, steuerlich zu berücksichtigen. Darlehen und Beteiligung sind verschiedene Wirtschaftsgüter; ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Beteiligung.[1] Entscheidend ist nicht, dass ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.5 Möglichkeit des Drittvergleichs

Rz. 420 Abs. 3 S. 7 ermöglicht dem Gesellschafter bzw. der nahe stehenden Person den Nachweis eines dem Drittvergleich entsprechenden Verhaltens. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Abs. 3 S. 4, 5 bei der Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter oder eine nahe stehende Person eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung unterstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / III. Fortgesetzte Steuerhinterziehung mittels einer Drittstaat-Gesellschaft

Tatbestand: Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer eine Drittstaat-Gesellschaft, auf die er allein oder zusammen mit nahestehenden Personen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen nutzt und auf diese Weise f...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / c) Zuflussfiktion nach § 1a Abs. 3 S. 5 KStG

Werden Gewinnanteile auf Fremdkapitalkonten gutgeschrieben, ist ein Zufluss als Gewinnausschüttung unvermeidlich. Durch das bei der optierenden Gesellschaft anzuwendende Trennungsprinzip kann sich Gewinn (Eigenkapital) einer Kapitalgesellschaft nicht in Fremdkapital wandeln, ohne dem Gesellschafter (Anteilseigner) zugeflossen und danach der optierenden Gesellschaft als Darle...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / a) Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften

Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften hat der BFH entschieden, dass es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freisteht, bestimmte Einkünfte nicht in eigener Person zu erzielen, sondern die in Frage stehende Einkunftsquelle auf eine dauerhaft zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft, deren Anteilseigner er ist, zu übertragen. Im Streitfall...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / V. Optionsmodell für Personengesellschaften

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des KStG [7] hat der Gesetzgeber in § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen, Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ohne tatsächlichen Formwechsel steuerlich wie Kapitalgesellschaften zu behandeln. Gemäß § 1a Abs. 1 S. 1 KStG werden dabei auch die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Schädliche Vergütungen auf Gesellschafter-Fremdkapital

4.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 162 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei kein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) kann hergeleitet werden, dass es sich um die vorübergehende Überlassung von Geld-Kap handeln muss. FK sind damit alle als Verbindlichkeit passivierungsfähigen Kap-Zuführungen in Geld, die nicht zum EK gehören. Dies sind ua Darlehen (einschließlich partiarischer Darlehen), typisch stille Beteiligungen, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bilanzierung während der Betriebsphase

Tz. 66 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Bilanzierung während der Betriebsphase erfolgt losgelöst von dem für die Errichtungsphase verwendeten Rechnungslegungsmodell (vgl. IFRIC Update 2006). Umsätze und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Betriebsleistungen werden gemäß IFRIC 12.20 nach den Vorschriften des IFRS 15 erfasst, dh. zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen. Tz. 67 Stan...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.8 Organschaft

Rz. 67 Die gewerbesteuerliche Organschaft ist in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt. Folge der gewerbesteuerlichen Organschaft ist, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt. Trotz dieser Fiktion bilden Organgesellschaft und Organträger kein einheitliches Unternehmen.[1] Sie bleiben vielmehr selbstständige Gewerbebetriebe.[2] Nur die GewSt-Pflicht wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden. Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritten einen Rückgriff gegen einen nicht zum Konzern gehören...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 162 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei keinem konzernzugehörigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.3 Vergleichsgröße 2: Die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen

Tz. 169 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wie bereits erwähnt (s Tz 163, s Tz 167), entspr die Vergleichsgröße 2 dem gesamten während des Wj angefallenen Nettozinsaufwand des jeweiligen Rechtsträgers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vergütungen für Gesellschafter-FK (an konzerninterne oder konzernexterne, an wes oder an nicht wes beteiligte Gesellschafter), um Vergütungen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Sonderfall: (Konzern-)Finanzierungsgesellschaften

Rz. 472 [Autor/Stand] Begriff. Als Finanzierungsgesellschaften sollen hier solche verstanden werden, die innerhalb eines Konzerns zur kosteneffizienten Finanzierung des Konzernverbunds gebündelt und zentral die Finanzierungsfunktion für die (operativen) Einheiten des Konzerns übernehmen. Dazu können z.B. die zentralisierte (externe) Fremdkapitalaufnahme und Fremdkapital-Weit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 8 Der Kalkulationszinsfuß

Risiko und Rendite Der Kalkulationszinsfuß, der bei der Unternehmensbewertung zugrunde gelegt wird, stellt die Mindestverzinsung dar, die das Bewertungsobjekt für seine Kapitalgeber erwirtschaften muss. Eine Investition ist für einen Kapitalgeber dann von Vorteil, wenn er damit eine Rendite erzielen kann, die mindestens ebenso hoch ist, wie eine Alternativanlage am Kapitalmar...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 5 Vorgehen bei der Ermittlung des Discounted Cash-flow

Erstellen einer (Langfrist-)Planung Gewinn- und Verlustrechnung Planung von Betriebsergebnis und Jahresüberschuss Bilanzplanung: Ausweis des Betriebsvermögens und des nicht-betriebsnotwendigen Vermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals Investitionsplanung Ableitung einer Kapitalflussrechnung Ermittlung der freien Cash-flow für die einzelnen Planjahre Betriebsergebnis vor Zinsen un...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 10 Gesamtwert des Unternehmens und Wert des Eigenkapitals

Der Gesamtwert des Unternehmens ergibt sich aus der Abzinsung des freien Cash-flow und des Endwerts mit den Gesamtkapitalkosten. Die Diskontierungsfaktoren für die einzelnen Planjahre werden nach folgender Formel berechnet: Der Endwert wird mit demselben Barwertfaktor abgezinst wie der freie Cash-flow des letzten Planjahres, da ...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 3.2 Substanzwertverfahren

Aktiva und Passiva Der Substanzwert wird ermittelt über eine Einzelbewertung der Aktiva zum Wiederbeschaffungswert bzw. zum Zeitwert (bei Sachanlagen). Die Summe der in der Handelsbilanz ausgewiesenen Vermögensteile bildet den Bruttosubstanzwert. Nach Abzug des Fremdkapitals ergibt sich der Nettosubstanzwert. Wird die Substanz eines Unternehmens nicht unter dem Aspekt der Fort...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 7 Der Freie Cash-flow

Frei von Bilanzpolitik Der Vorteil einer Cash-flow-gestützten Unternehmensbewertung liegt u.a. darin, dass mit dem Cash-flow eine Kennzahl verwendet wird, die nicht durch buchhalterische oder bilanzpolitische Maßnahmen und kalkulatorische Ansätze beeinflusst ist. Bei der DCF-Methode wird vom freien Cash-flow ausgegangen. Er leitet sich aus dem Cash-flow ab und weist den Teil d...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 3. Hinzurechnung von Entgelten für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

Hinzuzurechnen sind Entgelte für Schulden. Nur solche Entgelte unterliegen der Hinzurechnung, welche ein Unternehmen für das ihm zur Verfügung gestellte Fremdkapital zu entrichten hat. Diese Hinzurechnung setzt eine Schuld und ein Entgelt im Sinne einer Gegenleistung für die Nutzungsmöglichkeit des Fremdkapitals voraus. Negative Einlagezinsen werden nicht erfasst: Die von einem ...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / c) Beispiele

Im Folgenden wird anhand von Beispielen die Wirkungsweise des § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG zur Aufteilung des gemeinen Werts des Gesamthandsvermögens dargestellt; dabei wird unterstellt, dass der Wert des Gesamthandsvermögens insgesamt stets positiv ist. Beispiel 1 – Der Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens ist bei allen Gesellschaftern positiv Am Kapitalkonto I und damit am Ge...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 1.2 Bewertungsziele

Bei solch einer M&A-Transaktion müssen sich Käufer und Verkäufer vor allem über den Kaufpreis einigen. Dafür ist es wichtig, dass sich die Akteure im Vorfeld Preisober- bzw. -untergrenzen setzen und wissen, wie diese in den Verhandlungen bestmöglich zu begründen sind. Die im Markt realisierbaren Preise dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden. Es muss vermutlich nicht e...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 4.2 Die üblichen Werthebel

Gerade im Rahmen der Nachfolgeregelung bei mittelständischen Unternehmen kommen immer häufiger Finanzinvestoren zum Zuge. Diese hoch professionellen Akteure sammeln Gelder bei institutionellen Investoren und Privatanlegern ein, suchen entsprechende Investitionsmöglichkeiten und beteiligen sich (meist mehrheitlich und auf Zeit) am Eigenkapital von Unternehmen. Da die Gelder vo...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.1 Discounted-Cashflow-Methode im Überblick

Die Discounted-Cashflow- oder kurz DCF-Methode ist im Prinzip nichts anderes als die Kapitalwertmethode aus dem Werkzeugkasten der dynamischen Investitionsrechnung. Ziel ist es dabei, den Barwert aller zukünftigen Einzahlungsüberschüsse einer Investition zu ermitteln. Liegt dieser über den Investitionskosten, ist die Investition wirtschaftlich sinnvoll. Werden mehrere Invest...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.3 Herausforderung der (risikoadäquaten) Kapitalkostenbestimmung

Wie bereits erwähnt, wird in der DCF-Methode im Entity-Ansatz auf die gewichteten Kapitalkosten (WACC) abgestellt. Hierbei werden die Eigenkapitalkosten (rEK) mit dem Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und die Fremdkapitalkosten (rFK) mit dem Anteil des Fremdkapitals gewichtet. Die Fremdkapitalkosten ergeben sich aus dem entsprechenden Zinssatz für die Fremdkapitalfin...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 Ebenso wie Abs. 2 mit dem Ausschluss der Zinsschranke bei fehlender Konzernzugehörigkeit enthält § 8a Abs. 3 KStG eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergle...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2 Übersicht über § 4h EStG

Rz. 47 § 8a KStG schließt an § 4h EStG an und enthält lediglich Sonderregelungen für Körperschaften. § 4h KStG wird im Folgenden nicht kommentiert; vielmehr wird auf Frotscher, G., in Frotscher/Geurts, EStG, Kommentierung zu § 4h EStG verwiesen. Rz. 48 § 4h Abs. 1 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes eines Betriebs auf den Zinsertrag, darüber hinaus auf das v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Die fehlende Konzernangehörigkeit führt bei Körperschaften nur dann zum Wegfall der Zinsschranke, wenn keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Vergleich der Eigenkapital- mit der Fremdkapitalfinanzierung

Rz. 10 Gewinne, die ausgeschüttet werden können, unterliegen bei der Kapitalgesellschaft der GewSt, der KSt-Tarifbelastung nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 %. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft, je nach Höhe der GewSt, rd. 30 %. Rz. 11 Finanziert der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft nicht meh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.1 Regelungszweck

Rz. 230 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG enthält eine weitere wichtige Ausnahme von der Zinsschranke. Grundgedanke dieser Ausnahmeregelung ist, dass die Zinsschranke verhindern soll, dass die deutsche Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns überproportional mit Fremdkapital finanziert und dadurch das (der relativ hohen deutschen Steuerbelastung unterliegende) Beste...mehr