Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Führung und Aufbewahrung

Rz. 392 Nach § 50 Abs. 1 BRAO (vgl. § 66 StBerG für Steuerberater; § 51b WPO für Wirtschaftsprüfer) muss ein Rechtsanwalt durch das Führen von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können. Der Rechtsanwalt hat die Handakten gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 BRAO für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des Abwicklers

Rz. 333 Die aufgezeigten Übereinstimmungen rechtfertigen einen Gleichlauf der Haftung des Abwicklers mit derjenigen des amtlich bestellten Vertreters. Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des früheren Rechtanwalts ist der Abwickler nicht Vertragspartei, weshalb eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig ausscheidet.[767] Nur...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Prozesskostenhilfe

Rz. 194 Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei übernehmen, wenn er der Partei im Wege der PKH nach § 121 ZPO, § 11a ArbGG oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften[499] zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet ist. Ist beim PKH-Mandat die Beiordnung unbeschränkt beantragt und be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.2 Ergänzender Beteiligtenvortrag (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FGO)

Rz. 24 Trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes sollen die Beteiligten zu ihrer Mitwirkungspflicht [1] angehalten werden. Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt im Wesentlichen § 76 Abs. 2 FGO. [2] Urkunden können nicht nur von den Beteiligten, sondern auch von Dritten angefordert werden.[3] Die gesetzten Fristen sind keine Ausschlussfristen. Solche können aber auch im...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 2. Materielles und prozessuales Verschulden

Rz. 34 Gem. § 233 ZPO ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne Verschulden gehindert war, eine der dort genannten Fristen einzuhalten. Da die Partei sich das Verschulden ihres Anwalts zurechnen lassen muss (§ 85 ZPO), kann die schuldhafte Versäumung der Frist den haftungsauslösenden Umstand bilden. In der höchstrichterlichen Rechtspre...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Verjährung

Rz. 139 Mit der VVG-Reform entfiel die Sondervorschrift des § 12 VVG a.F. zur Verjährung ersatzlos. Damit ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zurückzugreifen. Die AVB erwähnen das in § 10 I AVB der Vollständigkeit halber. Zutreffend spricht diese Klausel im Plural von "den Ansprüchen", denn der Versicherungsnehmer hat nach § 100 VVG und § 3 II Nr. 1 AVB sowohl einen...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 8 Prämienzahlung (Erst- und Folgeprämie) und Rechtsfolgen bei Nichtzahlung, Verzug bei Abbuchung, Prämienregulierung, Prämienrückerstattung

I. Zahlung der Erstprämie des Hauptvertrages 1. Fälligkeit Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes. 2. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, i...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Feststellung und Mitteilung der Rechtsmittelfrist

Rz. 258 Der Rechtsanwalt hat den Beginn der Rechtsmittelfrist festzustellen und den Fristablauf zu berechnen. Im Zusammenhang mit der Beweissicherungspflicht (vgl. Rdn 153–158) hat derjenige Rechtsanwalt, der Zustellungen[1025] eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite entgegennimmt, die an ihn in seiner Eigenschaft als Parteivertreter erfolgen und eine Frist auslöse...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Leistung an den Geschädigten

Rz. 138 Die Zwei-Wochen-Frist des § 5 III Nr. 1 AVB entspricht der Regelung des § 106 VVG. Die in früheren AVB aufgeführte Wochenfrist wurde nun den gesetzlichen Erfordernissen angepasst.mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 5 Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers

I. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. II. Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Anzeigepflichten 1.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (vgl. § 11) spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen. 1.2 Auch wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall selbst bereits angezei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (b) Klageerhebung

Rz. 166 Der Regelfall einer die Verjährung hemmenden Maßnahme ist die Erhebung einer Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Einer Klage vor den staatlichen Gerichten ist eine Schiedsklage gleichgestellt (§ 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB). Für die Klageerhebung vor einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen kommt es auf die Zustellung der Klage an (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO). Klagen, für ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (b) § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Rz. 133 Nach dieser Vorschrift wird eine widerlegbare Vermutung einer unangemessenen Benachteiligung dann begründet, wenn eine AGB-Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Diese Bestimmung wird der Schwerpunkt der Inhaltskontrolle formularmäßiger Verjährungserleichterungen sein, weil sie an den Recht...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Form- und fristgerechte Einlegung und Begründung des Rechtsmittels

Rz. 261 Grds. ist der Rechtsanwalt allerdings nicht verpflichtet, bei seinem Mandanten nachzufragen, ob er ein Rechtsmittel einlegen will. Eine solche Pflicht besteht nur dann ausnahmsweise, wenn der Rechtsanwalt einen besonderen Anlass hat, den Verlust seiner Mitteilung zu befürchten oder wenn ihm der Standpunkt der Partei, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Verjährungshemmung

Rz. 163 Die Verjährungshemmung ist nunmehr in den §§ 203 ff. BGB geregelt. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat dabei eine Reihe von Änderungen gebracht. Die Rechtsverfolgung durch Klage und gleichgestellte Maßnahmen (§§ 209, 210, 219, 220 BGB a.F.) führen nach § 204 BGB nicht mehr zum Neubeginn, sondern nur noch zur Hemmung der Verjährung. Die Hemmung aus tatsächlichen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Vorkehrungen gegen drohende Verjährung

Rz. 174 Ein Rechtsanwalt hat vor Ablauf der Verjährungsfrist Vorkehrungen zu treffen, damit es nicht zur Verjährung kommt (vgl. Rdn 30). Diese Pflicht setzt wesentlich früher ein als der Eintritt der Verjährung selbst. Ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten beauftragt wird, dessen Rechte ggü. einem säumigen Schuldner wahrzunehmen, ist aufgrund des Anwaltsvertrags verpfli...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (a) Abrede mit dem Schuldner

Rz. 165 Bevor der Rechtsanwalt Maßnahmen einleitet, um die Verjährung durch Klageerhebung oder eine gleichgestellte Maßnahme zu hemmen, kann er versuchen, mit der Gegenseite eine Vereinbarung zu treffen, wonach diese vor dem Ablauf der Verjährungsfrist darauf verzichtet, sich für einen bestimmten Zeitraum auf die Einrede der Verjährung zu berufen (sog. pactum de non petendo;...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 13 Mitarbeiter

I. Mitarbeiter als Risikoerweiterung Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeiters, der nicht Sozius im Sinne des § 1 II ist, gilt als Erweiterung des versicherten Risikos nach § 11 b I Ziffer 2. II. Folgen der Nichtanzeige Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Pflichtverletzung nach Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids

Rz. 29 Ereignet sich die Pflichtverletzung erst nach Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids, so gilt Folgendes: Hat der steuerliche Berater pflichtwidrig gegen den Steuerbescheid keinen Rechtsbehelf eingelegt, so beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids.[86] Hat der steuerliche Berater einen Einspruch gegen den Besch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 7. Mandatsübernahme von anderem Anwalt oder Steuerberater

Rz. 405 Übernimmt ein Anwalt oder Steuerberater wirksam Mandate von einem anderen Anwalt oder Steuerberater, ist er verpflichtet, den übernommenen Bestand einschließlich der Akten innerhalb angemessener Frist daraufhin zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht und ob die Mandanten vollständig und richtig vom Stand laufender (Einspruchs-, Rechtsmittel-)Verfahren unterrichtet ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 7. Wirkung der Verjährungshemmung (§ 209 BGB)

Rz. 95 Nach der Vorschrift des § 209 BGB wird der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungszeit nicht eingerechnet. Die Zeit der Verjährungshemmung, die keine Frist i.S.d. § 187 Abs. 1 BGB ist,[297] beginnt mit dem Tag, an dem der Hemmungsgrund entsteht, und endet mit dem Tag, an dem der Hemmungsgrund wegfällt; diese beiden Tage werden nicht auf...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Sonstige Schadensersatzansprüche (§ 199 Abs. 3 BGB)

Rz. 63 Ein Schadensersatzanspruch, der nicht unter § 199 Abs. 2 BGB fällt, sondern – wie regelmäßig bei der Rechtsberaterhaftung – auf den Ausgleich eines Vermögensverlustes gerichtet ist, verjährtmehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien

Rz. 84 Aus § 627 Abs. 1 BGB wird allgemein gefolgert, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag grds. jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Nach § 627 Abs. 1 BGB kann ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis i.S.v. § 622 BGB ist, gekündigt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 626 BGB vorliegen müssen. Es wird da...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / cc) Insolvenzreife

Rz. 31 Hat der rechtliche Berater pflichtwidrig nicht auf die Insolvenzreife des Unternehmens hingewiesen, scheidet ein Anscheinsbeweis i.d.R. aus, weil bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unterschiedliche Maßnahmen beschlossen werden konnten. Die Gesellschaft hätte Insolvenzantrag stellen oder innerhalb der Frist des § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO eine Umstrukturierung durch Z...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Verstoß durch Unterlassen

Rz. 101 Die Frage, ob der Verstoß noch in die (ggf. durch Rückwärtsversicherung erweiterte) Versicherungszeit fällt, ist dann schwer zu beantworten, wenn der Verstoß in einem Unterlassen liegt. Die Unterlassung bewirkt meist keinen sofort eintretenden Schaden. Dem trägt die Regelung des § 2 III AVB Rechnung, indem sie bei einer fahrlässigen Unterlassung auf den Zeitpunkt abs...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Verhandlungen (§ 203 BGB)

Rz. 70 Der Rechtsgedanke des § 852 Abs. 2 BGB a.F. führt in § 203 BGB zu einer allgemeinen Regelung der Verjährungshemmung durch Verhandlungen, um deren Zweck, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, nicht unter den Zeitdruck einer ablaufenden Verjährungsfrist zu setzen.[228] Nach § 203 Satz 1 BGB ist die Verjährung gehemmt, wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sachvortrag

Rz. 227 Im Zivilprozess obliegt es den Parteien, den Tatsachenstoff einschließlich der Beweismittel – schriftsätzlich – beizubringen. Ist die Partei anwaltlich vertreten, trifft den Prozessbevollmächtigten die Pflicht, dafür einzutreten, dass alle zugunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen (und auch rechtlichen) Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und vo...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 9 Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen

I. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertra...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz

Rz. 223 Wenn die vorbeschriebenen Voraussetzungen des § 44 Satz 2 BRAO vorliegen, muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden den Verzögerungsschaden ersetzen. Der Anfragende ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig erklärt hätte, dass er das Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass zwisch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Ergänzung der Angaben

Rz. 44 Hat der Rechtsanwalt Anhaltspunkte dafür, dass die Information durch den Mandanten unzutreffend oder lückenhaft ist, so hat der Anwalt sich um eine Berichtigung und Ergänzung der Angaben zu bemühen.[261] Die Anhörung und Befragung des Mandanten hat der Rechtsanwalt grds. selbst vorzunehmen.[262] Rz. 45 Soll der Rechtsanwalt Unterhaltsansprüche einklagen, so muss er mit...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Haftung für Erfüllungsgehilfen

Rz. 409 Aus dem Anwaltsvertrag haftet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten für schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen der von ihm eingeschalteten Hilfspersonen unter den Voraussetzungen des § 278 BGB . Es geht nicht lediglich um die Zurechnung von Verschulden, sondern um die Zurechnung schuldhafter Verletzung von Pflichten, die an sich dem Rechtsanwalt oblagen. Diese Zurechnung...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Beeinflussung durch Rechtsfehler Dritter

Rz. 43 Der Anwalt hat die Angelegenheit nicht nur selbstständig zu durchdenken, sondern auch dem Gericht ggü. die zugunsten seiner Partei sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte deutlich zu machen.[84] Infolge dieser Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Rechtsprüfung hat er einen ihm unterlaufenen Rechtsirrtum i.d.R. zu vertreten. Er wird auch nicht ohne Weiteres dadurch e...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Neue oder geänderte Rechtsnormen

Rz. 63 Auch neue oder geänderte Rechtsnormen, die für den konkreten Mandatsgegenstand gelten, hat der Rechtsanwalt zu ermitteln.[324] Dies kann mithilfe der Gesetzblätter des Bundes und der Länder geschehen; zur Beseitigung von Unklarheiten und Zweifeln kann die amtliche Gesetzesbegründung beitragen. Zu beachten sind selbstverständlich auch die jeweiligen Übergangsvorschrift...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 8. Verjährungshöchstfristen (§ 199 Abs. 2 bis 4 BGB)

Rz. 61 Für alle unter die Regelverjährung fallenden Ansprüche gelten die in § 199 Abs. 2 bis 4 BGB genannten Verjährungsfristen von zehn bzw. 30 Jahren als absolute Höchstfristen mit objektiv bestimmtem, kenntnisunabhängigem Beginn, die als Ausgleich der subjektiven Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) die Verjährungszeit begrenzen. Neben einer Ja...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Anspruchssicherung

Rz. 159 Über die Beweissicherungspflicht, welche die tatsächlichen Grundlagen von Ansprüchen des Auftraggebers betrifft, hinaus muss ein Rechtsanwalt auch verhindern, dass dem Auftraggeber rechtliche Nachteile durch Zeitablauf entstehen, insb. dadurch, dass Fristen nicht beachtet werden. Dabei kann es sich insb. um Ausschluss- oder Verjährungsfristen handeln. Auf die Pflicht...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gemeinsamkeit und Unterschied

Rz. 17 Umfassendes und beschränktes Mandat haben gemeinsam, dass die anwaltlichen Hauptpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1 ff.),mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (SchuModG),[1] das bzgl. der Neuregelung des BGB – einschließlich des neuen Verjährungsrechts (§§ 194 ff. BGB) – am 1.1.2002 in Kraft getreten ist (Art. 9 dieses Gesetzes, Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB), hatte die folgenden – inzwischen aufgehobenen – Verjährungsvorschriften, die Beginn und Frist der Verjährung ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbringens

Rz. 9 Nach § 3 Abs. 1a UStG liegt eine (fiktive) Lieferung vor, wenn ein Unternehmer einen seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstand aus dem Inland zu seiner Verfügung in einen anderen Mitgliedstaat verbringt. Der Verbringenstatbestand setzt voraus, dass der Gegenstand zur eigenen Verfügung in den anderen Mitgliedstaat gelangt, also nicht im Zusammenhang mit der Übertragung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 360 Die Haftung des in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalts (im Folgenden: des deutschen Rechtsanwalts) richtet sich grds. nach deutschem Recht. Danach kann dem Rechtsanwalt ein Verschulden des hinzugezogenen ausländischen Anwalts unter den Voraussetzungen des § 278 BGB als eigenes Verschulden zuzurechnen sein. Analog § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der deutsche Rechts...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Schuldhafte Verzögerung der Ablehnungserklärung

Rz. 215 Ein Rechtsanwalt muss die Erklärung, dass er ein ihm angetragenes Mandat ablehnt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern abgeben. Nach dem Zugang eines Antrags auf Übernahme eines Mandats hat der Rechtsanwalt unverzüglich zu prüfen und zu entscheiden, ob er gem. §§ 43a Abs. 4, 45, 46 BRAO verhindert ist bzw. ob er das angetragene Mandat aus einem anderen Grund n...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sicherung gegen Versäumung von Ausschlussfristen

Rz. 178 Ausschlussfristen werden dadurch gekennzeichnet, dass die Rechte, die innerhalb einer solchen Frist geltend zu machen sind, mit deren Ablauf erlöschen. Der Ablauf einer Ausschlussfrist ist in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten.[741] Ausschlussfristen unterscheiden sich insoweit von Verjährungsfristen (vgl. § 214 BGB). Ebenso wie bei Verjährungsfristen ist ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit (§ 280 Abs. 1, 3, § 283 BGB)

Rz. 31 Nach § 283 Satz 1 BGB kann der Mandant, wenn der Berater nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB nicht zu leisten braucht, unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Rz. 32 § 275 Abs. 1 bis 3 BGB betrifft die Hindernisse, die tatsächlich oder im Rechtssinne zur Unmöglichkeit der Leistung führen und daher eine Leistungspflicht aussch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Beispiele

Rz. 118 Das "Gebot des sichersten Weges" hat ein Rechtsanwalt z.B. in folgenden Fällen zu beachten:mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 330 Ein Abwickler kann für die Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts (§ 55 Abs. 1 BRAO) oder für einen früheren Rechtsanwalt bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen, zurückgenommen oder widerrufen ist (§ 55 Abs. 5 BRAO), ebenso für eine Rechtsanwalt-GmbH, die ihre Zulassung verloren hat (§ 59h Abs. 6 BRAO). Die Tätigkeit eines Abwicklers bet...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Zuständiges Gericht

Rz. 212 Grds. muss eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden.[866] Der Beklagte braucht sich grds. auf eine Klage vor einem unzuständigen Gericht nicht einzulassen, sondern kann dessen Unzuständigkeit rügen (§ 39 ZPO, Art. 28 EuGVVO n.F.), und zwar rechtzeitig (§ 282 Abs. 3 ZPO). Dem Prozessbevollmächtigten eines Beklagten kann vorgeworfen werden, dass er die feh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Neue Entscheidungen

Rz. 81 Grds. ist dem Rechtsanwalt ein "realistischer Toleranzzeitraum"[397] zuzubilligen, in dem er von neuen höchstrichterlichen Entscheidungen Kenntnis zu nehmen hat (vgl. Rdn 63).[398] Ist eine Entscheidung in mehreren Zeitschriften und einem gängigen Kommentar veröffentlicht, muss sie der Berater auffinden.[399] Ist ein Rechtsgebiet erkennbar in der Entwicklung begriffen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Nebenpflichten vor und nach der Mandatszeit

Rz. 9 Nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann für den Rechtsanwalt außerhalb der Mandatszeit (nur) eine vor- oder nachvertragliche Nebenpflicht zum Schutz des – künftigen bzw. früheren – Mandanten entstehen, deren schuldhafte Verletzung zu einer Haftung führen kann.[69] Schließt der Anwalt in seiner Kanzlei als Unternehmer (§ 14 BGB) mit einem Verbrauch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Vertraglicher Ausschluss

Rz. 93 Das Sonderkündigungsrecht nach § 627 BGB kann auch vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden.[277] Die in § 627 BGB vorgesehene Möglichkeit, den Anwaltsvertrag unter erleichterten Voraussetzungen zu kündigen, ist nicht schlechthin kennzeichnend für den Anwalts-Dienstvertrag, was sich bereits aus dem gesetzlichen Ausschluss für den Fall des dauernden Dienstverh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Rz. 204 Eine Pflicht zur Aufklärung über die Kosten eines Rechtsstreits/Verfahrens oder einer Beratung erstreckt sich grds. nicht darauf, den Auftraggeber auf die abstrakte Möglichkeit hinzuweisen, Beratungs- bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (vgl. § 1 Rdn 192–200) in Anspruch nehmen zu können. Eine solche Hinweispflicht kann aber bestehen, falls der Mandant beim Rech...mehr