Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.3 Antragstellung

Direktantrag Der Zuschuss ist direkt bei der KfW-Bank zu beantragen. Den notwendigen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Formularnummer 600 000 4862) findet man auf der Webseite der KfW (www.kfw.de/464). Erforderlich ist, dass der Energieeffizienz-Experte die "(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag" (g)BzA erstellt hat. Das vom Antragsteller unterzeichnete Dokument muss mit d...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.5 Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (WG und NWG)

Neben den energetischen Maßnahmen selbst werden auch folgende Nebenmaßnahmen gefördert: Aufwendungen für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau Aufwendungen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung und der damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen. Hinweis Nicht gefördert werden ... ... Umschuldungen oder Na...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.10 Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination dieses Programms mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Auch eine Kombination von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig. Keine Kombination Nicht möglich ist dagegen eine Kumulierung von Mitteln der BEG und KWKG. In diesem Fall muss man sich für eine d...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.2 Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination dieses Programms mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Auch eine Kombination von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig. Unzulässige Kombination Nicht möglich ist eine Kumulierung von Mitteln der BEG und KWKG. In diesem Fall muss man sich für eine der...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6 Mit diesen Darlehen kann man planen

Je nach Maßnahme kann man mit folgenden Darlehen planen:mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7.2 Zinssätze für die Darlehen

Verbilligte Zinsen Grundsätzlich orientiert sich der Programmzinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Er wird arbeitstäglich an jedem Bankarbeitstag aktualisiert. Der Marktzins wird durch dieses Programm verbilligt. Wird ein Darlehen zugesagt, kommt der am Tag des Abrufeingangs geltende Programmzinssatz wie folgt zur Anwendung: der Abruf erfolgt bis spätestens 15 Uhr des jewei...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7.4 Tilgung

Außerplanmäßige Tilgungen Während der vereinbarten tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge getilgt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen dann vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Soll eine außerplanmäßige Tilgung vorgenommen werden, verlangt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine vorzeitig...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.4 Förderung von Wohngebäuden der Kommune

Förderung vom Wohngebäude (WG) Gefördert wird der Neubau eines Effizienzhauses (WG). Hierunter fallen die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb eines neu errichteten energieeffizienten Wohngebäudes. Das Wohngebäude muss aber den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 NH erreichen. Zur Besonderheit bei Rohbauten siehe oben ("Wichtig"). Gefördert werden auch Umfeldmaßn...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.3 Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen

Nichtwohnfläche zur Wohnfläche Werden Nichtwohnflächen (z. B. bisherige Gewerbebauten) zu Wohnflächen umgebaut, gelten für die Umwidmung folgende Förderungen:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Treppen und Zugänge zum Hau... / 1.1.2 Ausreichender Handlauf

Häufiger Streitpunkt Längere Treppen müssen mit Handlauf oder Geländer versehen sein. Dies gilt nicht für nur 3- oder 4-stufige Treppen.[1] Eine 6-stufige Treppe ist jedenfalls dann mit einem Handlauf auszustatten, wenn die Stufenhöhe unterschiedlich ist.[2] Über die Anforderungen an einen Handlauf im konkreten Fall gibt es immer wieder Streit. Zwar sind Treppen zu einem Gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentschädigung (Miete) / 3.4 Veräußerung des Hauses

Wird das Haus veräußert, so stehen die Ansprüche dem Grundstückserwerber zu, und zwar auch dann, wenn der Mietvertrag vor dem Eigentumswechsel aufgrund einer noch vom Veräußerer erklärten Kündigung beendet worden ist.[1] Achtung Verjährungsfrist: 3 Jahre Der Anspruch auf die Nutzungsentschädigung verjährt in 3 Jahren. Mit diesem Anspruch verjähren auch alle konkurrierenden Ans...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1.1 Nicht mehr als 2 Wohnungen

Die Voraussetzungen des § 573a Abs. 1 BGB sind nur erfüllt, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat. Ob in einem Gebäude (nicht) mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend. Danach ist eine Wohnung ein selbstständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Praxis-Beispiel Einl...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 3.4 Gestaltungsmöglichkeiten

Photovoltaikanlagen Für Photovoltaikanlagen wurden vom GDV zum 1.1.2011 neue Zusatzbedingungen (Musterbedingungen) veröffentlicht, die dem Versicherungsschutz entsprechen, der bereits von einigen Versicherern gewährt wird. Diese "Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (BPV 2010)" Version 1.1.2011 gelten auch als Annex zu den Allgemeinen Wohngebäud...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7 Leistungspflichten des Versicherers

Ersatzleistungen Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherer auf der Basis der vereinbarten Versicherungsbedingungen bestimmte Leistungen zu erbringen. Im Vordergrund stehen die Ersatzleistungen, welche die Beeinträchtigung von Vermögenswerten des Versicherungsnehmers kompensieren sollen. Geldleistungen Geldleistungen des Versicherers sind gemäß § 14 VVG mit Beend...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 8 Veräußerung einer versicherten Sache

Gemäß § 95 Abs.1 VVG tritt der Erwerber bei Veräußerung der versicherten Sache durch den Versicherungsnehmer an die Stelle des Veräußerers in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. Diese Norm beinhaltet einen gesetzlichen Vertragseintritt. Der Begriff der Veräußerung ist mit de...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 13 Beendigung des Versicherungsvertrags

Versicherungszeiträume Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge (z. B. Hausratversicherung) und Verträge mit festem Ablauftermin (z. B. Lebensversicherung). Freigabe der Versicherung E...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 4.3 Technischer Versicherungsbeginn

Ab Prämie Der technische Versicherungsbeginn ist der Beginn des prämienbelastenden Zeitraums, also des Zeitabschnitts, von dem ab die Prämie berechnet wird. Der versicherungstechnische Beginn ergibt sich regelmäßig aus dem Versicherungsschein. Der prämienbelastete Zeitraum gliedert sich in Versicherungsperioden. Jede Versicherungsperiode beträgt ein Jahr, sofern die Prämie ni...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 11 Verjährung

Auch Ansprüche aus Versicherungsverträgen unterliegen der Verjährung. Verjährung heißt, dass der Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Frist die Erfüllung durch Erhebung der Verjährungseinrede verweigern darf. Der Anspruch als solcher erlischt jedoch nicht. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB ein...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Allgemeine Vorschrift Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit grundsätzlich auch für Versicherungsverträge. Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen ...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2.5 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen (AVB)

Umfang des Versicherungsschutzes Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine V...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2.4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Verhältnis Aufsichtsbehörde zu Versicherungsunternehmen Ebenso wie das VVG bezweckt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), den Versicherungsnehmer zu schützen. Das VAG regelt in erster Linie das Verhältnis der Aufsichtsbehörde zu den Versicherungsunternehmen, während das VVG die privatrechtliche Grundlage für die Rechtsbeziehungen der Partner des Versicherungsvertrags unter...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 9 Ausschlussbestimmungen

Nicht kalkulierbare Schäden In allen Versicherungsverträgen, die auf der Grundlage des VVG, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Besonderer Vereinbarungen abgeschlossen wurden, können Vorschriften zum Zuge kommen, wonach Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wenn sie sich in einer bestimmten Art und Weise zugetragen haben. Mit den entsprechenden A...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 13.2 Außerordentliche Kündigung

Besonderer Kündigungsgrund Die außerordentliche Kündigung unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung dadurch, dass sie nicht erst zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Sie setzt jedoch stets einen besonderen Kündigungsgrund voraus. Kündigungsberechtigte Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht entw...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 6.1 Vorvertragliche Anzeigepflichten

Informationen zum Risiko Bei Antragstellung, also noch vor dem formellen Abschluss des Versicherungsvertrags, sind die sog. vorvertraglichen Anzeigepflichten zu erfüllen. Der Versicherer benötigt bestimmte Angaben über das Risiko, damit er seine Entscheidungen treffen kann. Bekannte Tatsachen richtig und vollständig beantworten Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle i...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7.1 Summenversicherung

Vereinbarte Geldsumme In der Summenversicherung (z. B. Lebensversicherung oder Unfallversicherung) bezeichnet die Versicherungssumme die vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringende Leistung. Sie wird vom Versicherungsnehmer nach dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung festgelegt. Rechtlich ergibt sich ihre Höhe aus der Vereinbarung im Versicherungsve...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 3.5 Versicherungsschein

Der Versicherer hat über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine Urkunde auszustellen, die Versicherungsschein oder Versicherungspolice genannt wird. Hierin sind die im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen in Textform wiederzugeben. Der Versicherungsschein soll den Versicherungsnehmer damit über seine Rechte und Pflichten unterrichten. Der Versicherungsschein...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7.3 Versicherungswert

Versichertes Interesse Versicherungswert ist der Wert des versicherten Interesses zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls. Gegenstand der Schadensversicherung ist somit nicht die Sache als solche, sondern die wirtschaftliche Beziehung des Versicherungsnehmers zu dem versicherten Objekt (z. B. als Eigentümer). Bezieht sich die Versicherung auf eine Sache, gilt der Betrag ...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2.3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Spezialgesetz Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags. Inso...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7.5 Deckungssumme

Haftpflichtversicherung In der Haftpflichtversicherung nennt man die Versicherungssumme auch Deckungssumme. Sie besagt, dass der Haftpflichtversicherer den Schaden eines Dritten nur bis zur Höhe der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Summe übernehmen muss. Übersteigt der Drittschaden die Deckungssumme, hat der Versicherungsnehmer den überschießenden Betrag aus eigenen M...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.2.1 Öffentliches Erhaltungsinteresse

Ein Bauwerk ist nur dann ein Baudenkmal, wenn aus einem oder mehreren der oben erläuterten Schutzgründe ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht. Dieses zusätzliche und ebenfalls gerichtlich überprüfbare Tatbestandsmerkmal setzt nach allgemeiner Ansicht voraus, dass die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks und die Notwendigkeit seiner Erhaltung in das Bewusstsein ...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 10 Beweisführung

Versicherungsnehmer ist beweispflichtig Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalls während der Vertragsdauer sowie den Umfang des entstandenen Schadens zu beweisen. Notfalls kann der Beweis durch Sachverständigengutachten erbracht werden. Äußere Anzeichen für Einbruch In der Einbruchdiebstahlversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst auf den Na...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 5.1 Schadensarten

Gemäß Ziff. 1.1 AHB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses, das Personen- und Sachschäden den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschäden) zur Fol...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 3 Vertragsverhältnis

Auch Dritte Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Versicherung für fremde Rechnung Falls Versicherungsnehmer und Versi...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 6 Obliegenheiten

Der Versicherungsnehmer hat vor und nach einem Schadensereignis (Versicherungsfall) eine Reihe von Verhaltenspflichten (sog. Obliegenheiten) zu beachten, deren Verletzung unter bestimmten Voraussetzungen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Verhalten im Schadensfall Insbesondere hat der Versicherungsnehmer gemäß Ziff. 25 AHB dem Versicherer jeden Versicherungsfal...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 3.3 Widerrufs- und Widerspruchsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Kunde aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsf...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 3.2 Informationspflichten des Versicherers

Der Versicherer ist gemäß § 7 Abs.1 VVG verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung u. a. die Vertragsbestimmungen einschließlich der AVB sowie die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen. Dazu zählen z. B. Informationen zum Versicherer und zu Beschwerdemöglichkeiten, zu Art und Umfang der Leistungen des Versicherers sowie zum Widerrufsrecht des Ve...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 5.4 Zahlungsverzug

Erstprämie Der Verzug des Versicherungsnehmers mit der Prämienzahlung kann verschiedene Konsequenzen haben: Zahlt der Versicherungsnehmer die Erstprämie nicht rechtzeitig, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, gemäß § 37 VVG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Versicherer muss...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 6.4 Rechtsfolgen der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

Die Rechtsfolgen der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten sind speziell in § 28 VVG geregelt: Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, fristlos kündige...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 4.4 Rückwärtsversicherung

Versicherungsschutz vor Vertragsabschluss Von einer Rückwärtsversicherung spricht man, wenn sowohl der technische als auch der materielle Versicherungsbeginn vor den formellen Versicherungsbeginn gelegt werden. Der Versicherungsschutz soll hier also bereits vor dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rückwärtsdeckung kennt man z. B. in der Berufshaftpflichtversicherung, wenn das ...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2 Rechtsgrundlagen

Versicherungsvertrag Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Geg...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 13.3 Sonstige Beendigungsgründe

Wegfall des versicherten Interesses Wenn das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung wegfällt, endet das Versicherungsverhältnis. Dem Versicherer gebührt dann die Prämie, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer von dem Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt. Die Abrechnung erfol...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 4.2 Materieller Versicherungsbeginn

Tatsächliche Haftungsübernahme Der materielle Versicherungsbeginn ist der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, von dem ab der Versicherungsschutz wirksam ist, also die Gefahrtragung des Versicherers beginnt. Die Bezeichnung "materiell" stellt somit auf die tatsächliche Haftungsübernahme durch den Versicherer ab. Einlösungsprinzip Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschu...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 5.1 Prämienanpassung

An die wirtschaftliche Entwicklung anpassen In zahlreichen Versicherungszweigen ist es erforderlich, die Prämie der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere den Preissteigerungen, anzupassen. Die AVB enthalten deshalb oft sog. Prämienanpassungsklauseln. Hiermit kann der Versicherer ermächtigt werden, die Prämie für die Zukunft um einen gewissen Prozentsatz anzuheben, nachde...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2.2 Handelsgesetzbuch (HGB)

Kaufleute Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 12 Übergang von Ersatzansprüchen

Anspruch gegen Dritte Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit er dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt (§ 86 VVG). Es handelt sich um einen Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs, sodass es keiner Abtretung durch den Versicherungsnehmer bedarf. Der Versicherer wir...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 13.1 Ordentliche Kündigung

Verlängerungsklausel Für ein- und mehrjährige Verträge enthalten die meisten AVB eine sog. Verlängerungsklausel. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der bedingungsgemäß vorgesehenen Frist gekündigt wird. Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 11 VVG darf sich die stillschweigende Verlängerung nur auf jeweils ein J...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 6 Obliegenheiten

Das Versicherungsvertragsrecht legt dem Versicherungsnehmer eine Fülle von Rechtspflichten besonderer Art auf, sog. Obliegenheiten. Dadurch soll der Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen veranlasst werden. Verhaltensnormen, die dem Versicherungsnehmer Pflichten auferlegen, weisen eine unterschiedliche Zwangsintensität auf. Ihn treffen unbedingte Rechtsp...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7.2 Schadensversicherung

Ersatz des tatsächlichen Schadens Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt, sondern nur der dem Versicherungsn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3.4 Vorläufige Deckung

Nicht selten benötigen Versicherungsinteressenten die sofortige Deckung eines Risikos. Der Versicherer wird aber das Risiko zunächst einmal prüfen wollen. Um dieser Interessenkollision Rechnung zu tragen, kann vorab ein gesonderter Vertrag mit einer vorläufigen Deckungszusage des Versicherers geschlossen werden, um dem Versicherungsnehmer für die Zwischenzeit bis zur endgült...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 4 Versicherungsbeginn

Der Beginn wie auch das Ende des Versicherungsschutzes wird regelmäßig durch den Versicherungsvertrag konkret festgelegt. Enthält der Vertrag keine Regelung für die Uhrzeit, gilt die sog. Mitternachtsregelung des § 10 VVG. Danach beginnt die Versicherung mit dem Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird, sofern die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monat...mehr