Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Widerspruchsrecht und Verschwiegenheitspflicht

4.1 Widerspruchsrecht (Abs. 3 Satz 1) Rz. 39 Die Vorschrift eröffnet ein Widerspruchsrecht, das im Regelfall mehreren Personen zusteht, nämlich dem Insolvenzverwalter und den gesetzlichen Vertretern der insolventen Ges. Jede dieser Personen hat ein eigenes Widerspruchsrecht und darf dieses unabhängig von den anderen Widerspruchsberechtigten ausüben. Praxis-Beispiel Über das Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht durch AG, KGaA, SE (§ 312 Abs. 3 Satz 3 AktG)

7.1 Überblick Rz. 116 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311–318 AktG), deren Zweck d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.5 Bestimmte Fremdkapitalzinsen

Rz. 146 Zu den Ausnahmen vom Aktivierungsverbot für Fremdkapitalzinsen vgl. Rz 199 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ansatz in der Konzernbilanz (Abs. 1)

2.1 Abgrenzung der Anteile anderer nicht beherrschender Gesellschafter Rz. 11 Anteile anderer nicht beherrschender Gesellschafter i. S. d. § 307 Abs. 1 HGB, für die ein Ausgleichsposten zu bilden ist, sind solche, die weder dem MU noch einem i. R. d. KapKons in den Konzernabschluss einbezogenen TU gehören. § 307 HGB ist in Bezug auf diese Anteile als komplementäre Ergänzung z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aktive transitorische Abgrenzung (Abs. 1)

2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3 Sanktionen nach § 335 HGB in der Insolvenz

9.3.1 Ordnungsgeldverfahren gegen den Insolvenzverwalter Rz. 64 Nach § 335 Abs. 1 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG oder auch die KapG selbst durchgeführt werden. Durch das Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter nicht zum Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; er hat nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Normenzusammenhang Rz. 1 Die §§ 238–241 HGB regeln die Buchführungspflichten und die Vorschriften zum Inventar. § 241a HGB ist eine im Zuge des BilMoG geschaffene Ausnahmeregelung, die kleine Einzelkaufleute von der kaufmännischen Buchführung der §§ 238–241 HGB ausnimmt. Rz. 2 Bei Verzicht auf die kaufmännische Buchführung lässt die Folgevorschrift des § 242 Abs. 4 HGB auc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

2.1.1 Anwendungsvoraussetzungen Rz. 6 § 241a HGB kann jeder EKfm. anwenden. Dies setzt voraus, dass Kaufmannseigenschaft (§ 238 Rz 16) gegeben ist, also ein Handelsgewerbe (§ 238 Rz 16) vorliegt, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 238 Rz 25 f.). Rz. 7 Einzelkaufmann ist, wer sein Handelsgewerbe alleine und nicht zusammen mit anderen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Anhang: Kapitalanteilsmethode

6.1 Vorbemerkung Rz. 127 Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB schreibt die erstmalige Anwendung des § 312 HGB i. d. F. d. BilMoG auf Erwerbsvorgänge vor, die in Gj erfolgt sind, die nach dem 31.12.2009 begonnen haben.[1] Mit der Vorschrift wird sichergestellt, dass sich bei den "Altfällen" kein Anpassungsbedarf ergibt. Im Hinblick auf die Altfälle ist weiterhin nach den bisherigen Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Objektiver Tatbestand

2.1 Täterkreis Rz. 3 Täter i. S. d. § 333a HGB können nur Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 HGB eingerichteten Prüfungsausschusses sein. Personen, die diesem Täterkreis nicht angehören, können nur als Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfen (§ 27 StGB) an der Tat teilnehmen. Insoweit ist § 333a HGB in allen Tatbestandsalternativen ein echtes Sonderdelikt, da nur die im Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Der Konzernabschluss basiert auf der Fiktion einer wirtschaftlichen Einheit und bedingt damit eine Vereinheitlichung von Bilanzierung gem. § 300 HGB und Bewertung gem. § 308 HGB bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt. § 299 HGB ergänzt diese Regelungen um Vorschriften zur Umsetzung des Einheitsgrundsatzes in zeitlicher Hinsicht.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

2.3.7.1 Begriffe Rz. 69 Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen verbinden § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB bestimmte Bewertungsvorschriften mit den Begriffen "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbaren langfristig fällige Verpflichtungen". Begriffsdefinitionen finden sich weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung. Lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 290 HGB beinhaltet die Bestimmung der Voraussetzungen für die Pflicht zur Konzernrechnungslegung einer KapG sowie die Vorgabe der Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an dem Vorliegen bestimmter Unternehmensbeziehungen. Ein MU mit Sitz in Deutschland ist konkret nach Abs. 1 zur Aufstellung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 326 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs kleiner KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB (§ 267 Rz 2 ff.) sowie den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs von KleinstKapG (§ 267a Rz 1 ff.) und ihnen jeweils gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a HGB größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Durchsetzung und Grenzen der Auskunftsrechte

4.1 Durchsetzung der Auskunftsrechte Rz. 50 Die Rechte aus § 320 HGB haben für den Abschlussprüfer zum Jahresabschluss und Konzernabschluss elementare Bedeutung, sodass deren Durchsetzung gegen die gesetzlichen Vertreter große praktische Bedeutung zukommt. Rz. 51 § 331 Nr. 4 HGB sieht zwar für eine Verletzung der Auskunftspflicht (unrichtige Angaben, unrichtige Wiedergabe oder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Geschäfts- oder Firmenwert

2.1 Definition, Komponenten, Ausweis Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aufbau der Bilanz (Abs. 1)

2.1 Kontoform (Abs. 1 Satz 1) Rz. 6 § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert die Aufstellung der Bilanz in Kontoform. Üblich ist die Darstellung der Aktiva und Passiva nebeneinander in einem T-Konto. Darüber hinaus kann die Bilanz aus Praktikabilitätsgründen, z. B. bei großen AGs, untereinander oder auf zwei unterschiedlichen Seiten dargestellt werden.[1] Die Staffelform darf nicht an...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Überblick

3.1.1 Grundlagen Rz. 32 Die Verwendung des Begriffs "verbundenes Unt" in § 271 Abs. 2 HGB erfolgte aufgrund der Umsetzung des Art. 41 der 7. EG-RL (= Konzernbilanzrichtlinie) und ist in der RL 2013/34/EU unverändert geblieben.[1] Der Gesetzgeber hat aber für nach dem 31.12.2023 beginnende Gj eine sprachliche Anpassung vorgenommen (Rz 46). Vor der Einfügung des § 271 Abs. 2 HG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprüften und of...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Explizite Ansatzverbote

4.1 Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 42 Unter Aufwendungen für die Gründung eines Unt sind solche Aufwendungen zu verstehen, die für das rechtliche Entstehen des Unt erforderlich sind. Unter das Ansatzverbot fallen somit insb. folgende Aufwendungen:[1] Notar- und Gerichtsgebühren, Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung, Genehmigungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gegenstand der Aufbewahrungspflicht (Abs. 1 und 2)

2.1 Unterlagen mit einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren Rz. 10 Zu den aufbewahrungspflichtigen Handelsbüchern gehören auch Nebenbücher wie Kassenbücher und Lagerbücher, Wechsel- und Scheckkopierbücher, Unterlagen der Lohnbuchführung, Belege einer Offene-Posten-Buchhaltung und die Betriebsabrechnung (zum Begriff der Handelsbücher vgl. auch § 238 Rz 43).[1] MU müssen ergä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Ausübung bestimmter Tätigkeiten (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)

4.4.1 Allgemeines Rz. 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 konkretisiert das sog. Selbstprüfungsverbot. Danach können WP/vBP als AP einen Tatbestand nur beurteilen, wenn sie an dessen Zustandekommen über die Prüfungstätigkeit hinaus selbst nicht maßgeblich mitgewirkt haben. Deshalb darf der AP in dem zu prüfenden Gj und bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks nicht bei der Führung der B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Verschwiegenheitspflicht

4.2.1 Abschlussprüfer (Abs. 3 Satz 2) Rz. 44 Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Mitarbeiter richtet sich nach § 323 Abs. 1 und 3 HGB (§ 323 Rz 47), wie Satz 2 der Vorschrift nochmals klarstellt. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt die Regelung des Abs. 2 Satz 2 dar, die dem Abschlussprüfer das Erläuterungsrecht gegenüber den Einsichtnehmenden er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Jahres-, Einzel- und Konzernabschluss sowie Lagebericht und Konzernlagebericht und Erklärungen – Pflichtpublizität (Abs. 1 und 1a)

3.1 Form und Inhalt – Vollständigkeit/Richtigkeit (Abs. 1 Satz 1–3) Rz. 22 Die Wiedergabe des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie der Erklärungen der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5, § 297 Abs. 2 Satz 4 oder § 315 Abs. 1 Satz 5 H...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Höhe des Ausgleichspostens

2.2.1 Einstufiger Konzern 2.2.1.1 Einzubeziehende Posten des Eigenkapitals Rz. 15 Der Ausgleichsposten hat gem. § 307 Abs. 1 HGB das anteilige EK des TU zu enthalten, das nicht auf das MU oder ein anderes einbezogenes TU entfällt. Die Basis der Ermittlung dieses Postens i. R. d. ErstKons bildet dabei zunächst das EK laut Handelsbilanz II (zur nötigen Neubewertung s. Rz 20 ff.)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Anforderungen an die Kosten- und Leistungsrechnung

3.4.1 Grundlegendes Rz. 155 Die Vorschriften zur HK-Ermittlung entfalten zwangsläufig Wirkung auf die Kostenrechnung. Von den Unt ist die Frage zu klären, ob auch intern der handels- und steuerrechtliche Vollkostenansatz unter Orientierung am Handelsrecht vollzogen oder ob intern parallel zur handels- und steuerrechtlich angelehnten Kostenrechnung ein Teilkostenansatz verfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Haftung des Abschlussprüfers

3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber Rz. 79 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 21) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Das EGHGB v. 10.5.1897 (RGBl. S. 437) wurde im Zuge der Einführung des BilMoG um einen 29. Abschnitt erweitert, der aus den Art. 66 und 67 EGHGB besteht und den zeitlichen Übergang von der Alt- zur Neufassung regelt. Art. 66 EGHGB legt dabei zunächst fest, welche Neuregelungen für welche Gj respektive Vorgänge erstmals gelten, wobei die Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Allgemeine Grundfragen der Gestaltung

2.3.3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Rz. 25 Für die formelle Ausgestaltung der GuV ist zunächst auf die für alle Jahresabschlussbestandteile gültigen GoB zu verweisen und damit auf die Notwendigkeit zur Beachtung der auch für die GuV verbindlichen Grundsätze der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB), der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) und des Saldier...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich Rz. 1 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB , weshalb die Einordnung als geschütztes Rechtssubjekt im Hinblick auf einen zivilrechtlichen Schadensersatz eine besondere Rolle spielt. Jeder Verstoß gegen § 331 HGB, der zugleich auch zu einem kausalen Schaden führt, verhilft dem geschützten Personen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Feststellung, Billigung, Bestätigungsvermerk sowie Gleichzeitigkeit mit anderen Unterlagen (Abs. 1a)

3.3.1 Feststellungs- und Billigungsdatum (Abs. 1a Satz 1) Rz. 37 Zwecks Gewährleistung der Rechtssicherheit[1] ist gem. § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses respektive der Billigung des Einzelabschlusses oder Konzernabschlusses anzugeben. Abschlussadressaten soll mittels der Offenlegung kenntlich gemacht werden, ob noch Änderungen an der p...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 327a HGB spricht kapitalmarktorientierten Ges., die lediglich Schuldtitel mit einer hohen Mindeststückelung (von 100 TEUR oder dem entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung) emittieren (Rz 2), Erleichterungen zu. Ges., die unter den Anwendungsbereich des § 327a HGB fallen, werden von der gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB vorgesehenen verk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Inhalt und Anwendungsbereich

1.1 Inhalt Rz. 1 § 267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Größeneinordnung von KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien "Klein", "Mittelgroß" und "Groß". Rz. 2 Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Größenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen Kriterien Bilanzsumme (nach Abzug eines ausgewiesenen Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB), Umsatzerlöse ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Implikationen der Altfassung

4.1 Ausweis und Erläuterung außergewöhnlicher Erträge und Aufwendungen Rz. 25 Gem. § 275 Abs. 2 und 3 HGB ist seit dem BilRUG mit Erstanwendung im Gj 2015 oder ggf. schon vorgezogen 2014 kein Ausweis eines außerordentlichen Ergebnisses und der damit verbundenen Erträge und Aufwendungen mehr vorgesehen. In Folge entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 120 Drohverlustrückstellungen dienen der bilanziellen Erfassung von Verpflichtungsüberschüssen, indem Aufwandsüberschüsse aus schwebenden Geschäften zu passivieren sind. Sie sind somit Ausfluss des Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb

Rz. 8 Zum Begriff "in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb" s. § 238 Rz 25 f.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Größenkriterien

3.1 Bilanzsumme (Abs. 4a) Rz. 13 Die Bilanzsumme setzt sich gem. Abs. 4a wie folgt als Summe aller Aktiva entsprechend § 266 Abs. 2 HGB zusammen: Während aktive latente Steuern in die Ermittlung der Bilanzsumme einfließen, fin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Durchführung des Ordnungsgeldverfahrens

6.1 Zuständigkeit Rz. 22 Das BfJ hat die Aufgabe nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB, Verstöße gegen die Offenlegungspflichten aus §§ 325, 325a HGB durch Festsetzung von Ordnungsgeld zu sanktionieren. Es wird stets von Amts wegen tätig und muss ein Ordnungsgeldverfahren einleiten, wenn es von einem Verstoß gegen § 325 HGB erfährt. Stellt die das Unternehmensregister betreibende Stel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB regelt die Buchführungspflicht; mit Buchführung meint das Gesetz die kaufmännische Buchführung. Keine kaufmännische Buchführung ist bspw. die über § 241a HGB zugelassene Einnahmenüberschussrechnung. Rz. 2 Buchführungspflichtig ist nur der Kaufmann; Kfm. ist, wer nach den §§ 1 ff. HGB Kfm. ist oder als Kfm. gilt (Rz 16). Rz. 3 Mit der Buc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inventur und Inventar (Abs. 1 und 2)

2.1 Inventurpflicht (Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 3) 2.1.1 Eröffnungsinventur Rz. 3 § 240 Abs. 1 HGB schreibt dem Kfm. vor, zu Beginn seines Handelsgewerbes ein Eröffnungsinventar aufzustellen; das Eröffnungsinventar ist Grundlage für die nach § 242 Abs. 1 HGB aufzustellende Eröffnungsbilanz (§ 242 Rz 3). Rz. 4 Nach dem Gesetzeswortlaut sind darin Grundstücke, Forderungen, Barg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

4.2.1 Vermögenslage Rz. 65 Das von den gesetzlichen Vertretern einer KapG im Jahresabschluss unter Beachtung der GoB zu vermittelnde Bild hat sich auf die tatsachengemäße Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu konzentrieren. Dies bedeutet eine Einschränkung der mit dem Jahresabschluss erreichten Abbildung, die vom Lagebericht daher zu ergänzen ist. So ist die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Offene Rücklagen (Abs. 2–4)

6.1 Grundlagen Rz. 98 Offene Rücklagen stammen entweder aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklagen) oder aus Einlagen von Gesellschaftern oder Dritten (Kapitalrücklagen). Als eigenständiger Abschlussposten existieren offene Rücklagen nur bei den KapG (§ 266 Abs. 3 II. und III. HGB) und Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB) sowie – unabhängig von der Rechtsform – bei Kreditinst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Anforderungen an die Bildung von Bewertungseinheiten

4.1 Grundsatz Rz. 10 Die Bildung einer Bewertungseinheit ist an eine Risikoabsicherung gebunden, mithin muss ein "objektiver Absicherungsbedarf bestehen".[1] Im Bildungszeitpunkt muss das Unt die Absicht verfolgen, die Bewertungseinheit so lange aufrechtzuerhalten, bis sie ihren Zweck erfüllt hat (Durchhalteabsicht).[2] Gleichwohl erlaubt der Gesetzgeber die vorzeitige Beendi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

1.2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 9 Die zeitliche Anknüpfung ist im Gesetz nicht eindeutig definiert.[1] Auch wenn die Zweigniederlassung im Inland zur Buchführung oder zu einer anderen Form der Gewinnermittlung oder zur Vornahme von Aufzeichnungen verpflichtet ist,[2] kommt es für Zwecke des § 325a HGB nicht darauf an, für welchen Zeitraum sie ihre Rechnungslegung erste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1.3 Nr. 2

Rz. 81 Die Tat ist vollendet, wenn der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Konzernzwischenabschluss einem der bestimmungsgemäßen Adressaten zugegangen sind.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, ggf. mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, zur Erweiterung des JA um einen Anhang sowie – mit Ausnahme von kleinen KapG (§ 267 Rz 10 ff.) – zur Erstellung eines Lageberichts. Sollte eine kapitalmarktorientierte KapG zulässigerweise keinen Konzernabschluss ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflichten für inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

2.1 Betroffene Personen Rz. 24 Die Zuständigkeit für die Offenlegung bzw. Hinterlegung liegt bei den Personen, die als ständige Vertreter die Ges. in den Angelegenheiten der Zweigniederlassung (außergerichtlich und gerichtlich) vertreten können. Sie müssen bei Anmeldung der Zweigniederlassung benannt werden (§ 13e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB). Handelsbevollmächtigte können nur al...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Subjektiver Tatbestand

Rz. 30 Eine Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit ist nur möglich, wenn der Täter, der die Täterqualifikation des § 334 HGB erfüllt, und der Beteiligte vorsätzlich handeln. Handelt nur der Beteiligte vorsätzlich, liegt keine Beteiligung i. S. d. § 14 Abs. 1 OWiG vor.mehr