Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 4.2 Steuerliche Folgen beim Erwerber

Handelt es sich um ein zum Vermieten bestimmtes Haus, stellt der Barwert der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Die Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits aufgeteilt werden. Da das Gebäude bei einer Vermietung abgeschrieben wird, bilden die auf das Gebäude entfallenden...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.4 Gezielte Kaufpreiszuordnung

In der Praxis wird nach Möglichkeiten gesucht, ob bei der Übertragung z. B. eines Zweifamilienhauses mit einer vermieteten und einer vom Übernehmer selbstgenutzten Wohnung eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten auf beide Wohnungen nach der Nutzfläche vermieden werden kann. Fraglich war, ob im Kaufvertrag/Übergabevertrag die Anschaffungskosten mit steuerlicher Wirkun...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.3 Kombination von Gleichstellungsgeld und vorbehaltenem Wohnrecht

Oft ist bei Grundstücksübertragungen zwischen Eltern und Kindern auch folgende Fallgestaltung anzutreffen: Der ehemalige Eigentümer behält sich an einer Wohnung ein Wohnrecht vor, außerdem muss der neue Eigentümer Verbindlichkeiten übernehmen, dem ehemaligen Eigentümer einen Einmalbetrag oder an die Geschwister Gleichstellungsgelder zahlen. Bei der dann gebotenen Aufteilung ...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 3.1.2 Steuerkonsequenzen für den Käufer

Der Kapitalwert/Barwert der Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits aufgeteilt werden. Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA. Ein einheitlicher Kaufpre...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.2 Gleichstellungsgelder, Einmalbeträge und Übernahme von Verbindlichkeiten

Immobilienschenkungen sind häufig mit anderen Auflagen verbunden. Wer in vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie übernimmt, muss oft an den Übergeber einen Einmalbetrag zahlen, ein Grundschulddarlehen mit übernehmen und später zurückzahlen oder an die Geschwister Gleichstellungsgelder bezahlen. In diesen Fällen liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor, weil der Übertragu...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.6 Steuerliche Folgen auf der Verkäuferseite

Der in der monatlichen Rente enthaltene Ertragsanteil zählt beim Verkäufer zu den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG und muss dort als Einnahme versteuert werden. Erhöht sich die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel, ist auch der Mehrbetrag nur in Höhe des Ertragsanteils als sonstige Einkünfte steuerbar. Achtung Verkauf kann ...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.3 Abschluss eines fremdvergleichbaren Kaufvertrags

Dass prinzipiell die für eine private Versorgungsrente sprechende Unentgeltlichkeitsvermutung auch in Rentenfällen widerlegbar und eine Veräußerungsrente auch zwischen nahen Angehörigen erreichbar ist, entspricht seit Langem der Rechtsprechung. Dem ist zuzustimmen, denn nahe Angehörige können entgeltliche Geschäfte miteinander tätigen, die das Steuerrecht nicht negieren kann...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 3.2 Verkauf bzw. Erwerb einer privaten Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten, die bei Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks zufließen, unterliegen nicht der Einkommensteuer, es sei denn, es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Haben die Vertragsparteien keine Zinsvereinba...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.2 Steuerliche Behandlung

Übertragen Eltern einem Kind ein zu ihrem Privatvermögen gehörendes Gebäude gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, die unabhängig von der Lebenserwartung des Rentenberechtigten sind, handelt es sich um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.3 Mindestlaufzeit ist länger als die statistisch wahrscheinliche Lebenserwartung des Berechtigten

Anders ist aber der Fall zu beurteilen, wenn die Mindestlaufzeit erheblich über die Lebenserwartung des Bezugsberechtigten hinausgeht. Denn dann spielt die Lebenserwartung nur eine untergeordnete Rolle. Liegt die Mindestlaufzeit erheblich über der durchschnittlichen Lebenserwartung des Verkäufers im Zeitpunkt der Veräußerung, wird die Rente nicht mehr von der Lebenserwartung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 2.2 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Früher war nicht eindeutig, ob bei der entgeltlichen Übertragung eines privaten, zum Vermieten bestimmten Wohnhauses gegen eine dauernde Last die laufenden Zahlungen erst bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, wenn die Summe der Zahlungen den Barwert übersteigt (sog. Wertverrechnungslehre)[1], oder ob die wiederkehrenden Leistungen von Beginn an in...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / Zusammenfassung

Überblick Eigentümer von Haus- und Grundbesitz werden – meist in fortgeschrittenem Alter – mit der Frage konfrontiert, ob sie ihren Grundbesitz auf die nachrückende Generation übertragen sollen. Nicht selten werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben ...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / Zusammenfassung

Überblick Eigentümer von Haus- und Grundbesitz werden – meist in fortgeschrittenem Alter – mit der Frage konfrontiert, ob sie ihren Grundbesitz auf die nachrückende Generation übertragen sollen. Nicht selten werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 2.4 Empfehlungen für das Vorgehen

Werden bei der Übertragung eines Grundstücks z. B. vom Vater auf seinen Sohn Rentenzahlungen an den Vater vereinbart, ist bei Ausgeglichenheit des Werts der Rentenleistungen und des Werts der Immobilie eine entgeltliche Veräußerungsrente zu vermuten. Die Beweislast, dass es sich dennoch um eine unentgeltliche Versorgung handelt, obliegt dann dem Finanzamt.[1] Praxis-Tipp Verä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 3 Verkauf der Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten werden vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für eine Immobilie in Teilbeträgen zu zahlen ist. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Kaufpreisraten, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden steuerlich auch ohne diesbezüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten bei ... / 3.1.1 Steuerkonsequenzen für den Verkäufer

Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens sind als private Veräußerungsgeschäfte steuerbar, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.[1] Besteht der Veräußerungspreis in einer Veräußerungsleibrente, ist die dem Verkäufer zufließende Rente von Beginn an mit dem Ertragsanteil, der der Ertragsanteilstabelle[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 5.2 Steuerliche Folgen beim Käufer

Wird ein zum Privatvermögen gehörendes Grundstück gegen angemessen zu verzinsende Kaufpreisraten erworben, bestehen die Anschaffungskosten des Grundstücks in der Summe der Kaufpreisraten. Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA. Die Zinsen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das erworbene Grundstück durch Vermietun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 5.3 Rechtsfolgen für Altfälle

Praxis-Beispiel Übertragung eines Mietwohngebäudes gegen private Versorgungsleistungen V übertrug 2007 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sein Mietwohngebäude auf seine Tochter T gegen Zahlung einer Leibrente von monatlich 1.500 EUR. Der Kapitalwert der Rente beträgt etwa 50 % des tatsächlichen Werts des Grundstücks. Die Abänderungsbefugnis entsprechend § 323 ZPO behielte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer [1], die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Maurermeister M führt mit der Errichtung der Trennwand eine Werklieferung [2] aus, da er den Hauptstoff für die von ihm aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 5.4 Rechtsfolgen für Neufälle

Fraglich ist die Behandlung von Versorgungsleistungen, die im Zusammenhang mit privaten Immobilienübertragungen vereinbart werden, aber nach neuem Recht vom Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen sind. Im steuerlichen Schrifttum wird zum Teil wird die Meinung vertreten, dass die nicht mehr unter die Sonderregelung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG fallenden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 2.4 Ermittlung des Zinsanteils

Der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle [1] oder nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zinsfußes von 5,5 % zu ermitteln.[2] Obwohl der Zinsanteil, der in dauernden Lasten enthalten ist, in entsprechender Anwendung der für Leibrenten maßgebenden Ertragsanteilstab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.4 Häusliche Umgebung

Häusliche Umgebung bedeutet nicht, dass es sich zwingend um den eigenen Haushalt des Pflegebedürftigen handelt.[1] Häusliche Umgebung ist auch anzunehmen, wenn die Pflege im Haushalt der Pflegeperson oder einer dritten Person (z. B. einem Verwandten oder Verschwägerten), in einer Altenwohnung oder einem Altenwohnheim, in der ein Mindestmaß an eigenständiger Lebensführung und s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.2 Mehrhausanlagen

Zunächst gilt oben Ausgeführtes auch bei Mehrhausanlagen. Hier können ggf. aber die Maßgaben des Einzelfalls Abweichungen begründen. Regelt etwa die Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser, so muss der Verwalter dies bei Erstellung der Einzelwirtschaftspläne berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einer Beschlussfassu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 3.1 Art

Bei Mehrhausanlagen ist hinsichtlich der Finanz- und Vermögensverwaltung zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine geregelte oder eine ungeregelte Mehrhausanlage handelt.[1] Wesen der geregelten Mehrhausanlage ist, dass durch spezielle Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dem Charakter der Mehrhausanlage in Form der Bildung von Untergemeinschaften mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 6.2 Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.7 Exkurs: Stilllegung

Sind gemäß Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa ein Schwimmbad und/oder eine Sauna vorhanden, obliegt es der GdWE, diese instandzuhalten. Eine Stilllegung würde einen Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung darstellen. Eine Stilllegung wäre nur einstimmig möglich.[1] Die dauerhafte Stilllegung einer im Gemei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 13.2 Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.4 Erstmalige Herstellung eines plangerechten Zustands

Maßnahmen zur Herstellung eines plangerechten Zustands des Gemeinschaftseigentums werden unter den Begriff der Erhaltung subsumiert und nicht als bauliche Veränderungen qualifiziert.[1] Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird. Vergleichsmaßsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.1 Betriebskosten

Die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums stellen in aller Regel den größten Ausgabenposten der Gemeinschaft dar. Abhängig vom konkreten Einzelfall handelt es sich i. d. R. um Versicherungsbeiträge (Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, ggf. Gewässerschadenhaftpflicht), Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Schmutzwassergebühren, Fris...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 12.4 Technische Regeln

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.6 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht trifft in erster Linie denjenigen, der ein Grundstück oder ein Gebäude anderen Personen zugänglich macht und somit einen "Verkehr" eröffnet. Er hat dann auch für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Sicherungsverpflichtet ist daneben grundsätzlich jeder, der in der Lage ist, über die Sache zu verfügen. Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 13.3 Landesrecht

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.1 Vermögenstrennung

Oberstes Gebot im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die Vermögenstrennung. Insoweit hat der Verwalter zunächst Gelder von ihm verwalteter Wohnungseigentümergemeinschaften strikt von seinem Geschäfts- und erst recht von seinem Privatvermögen getrennt zu halten. Keinesfalls darf es zu einer Vermögensmischung kommen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere mit Blick auf die Ma...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Widerspruch – § 574b Abs. 1

Rz. 1 Die Norm entspricht inhaltlich dem bis 31. 8. 2001 geltenden § 556 a Abs. 5 und 6 BGB a. F. ; sie regelt Form und Frist des auf Härtegründe gestützten Widerspruchs des Mieters gegen die ordentliche Kündigung des Vermieters (vgl. zum Anwendungsbereich die Kommentierung zu § 574 BGB). Die Norm dient nach Vorstellung des Gesetzgebers der Rechtssicherheit und der Rechtskla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 2.1 "Erhaltungsbudget"

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG im Innenverhältnis gegenüber der GdWE verpflichtet, "die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen". Im Außenverhältnis verleiht § 9b Abs. 1 WEG dem Verwalter die Befugnis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung der GdWE mit Ausna...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 20.3 Landesrecht

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.2 Ursachenklärung

Vor der Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen muss freilich der konkrete Bedarf geklärt sein. Es muss also sowohl der Schadensumfang als auch dessen Ursache geklärt sein.[1] Es widerspricht jedenfalls regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen zu veranlassen, bevor die Ursache von Mängeln überhaupt geklärt ist.[2] Abhängig von der Höhe der Gu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.1 Abweichung durch Vereinbarung

"Normale" Erhaltungsmaßnahmen Wird einzelnen oder einer Gruppe von Wohnungseigentümern in der Gemeinschaftsordnung die Verpflichtung auferlegt, bestimmte Maßnahmen der Erhaltung an bestimmten Bereichen des gemeinschaftlichen Eigentums durchführen zu müssen, ist dies zunächst zulässig. Auch ohne ausdrückliche Anordnung umfasst eine derartige Regelung auch die Verpflichtung, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.2 Gebrauchsmöglichkeit

Eine exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer oder einer Gruppe von ihnen, war nach früher geltender Rechtslage gemäß § 16 Abs. 4 WEG a. F. nur dann möglich, wenn diese Wohnungseigentümer zumindest eine eigennützige Gebrauchsmöglichkeit der von der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme betroffenen Bereiche des Gemeinschafseigentums hatten.[1] Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 3.2 Vermögen

Weiter ist zu beachten, dass Untergemeinschaften mangels Rechtsfähigkeit kein eigenes Vermögen haben können. Erhaltungsrücklage Ist in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Bildung von gesonderten Erhaltungsrücklagen für die Untergemeinschaften vorgesehen, verbleibt diese als Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens im Vermögen der Gesamtgemeinschaft und "gehört" nicht ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 23.4 Technisches Regelwerk

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzwand und Nachbarwand / 3.2.2 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Schutz vor Witterungseinflüssen Wird ein Gebäude abgerissen, welches an eine Grenzwand angebaut war oder mit einer eigenen Grenzwand unmittelbar an die Grenzwand des Nachbargebäudes angrenzte, so wird die Grenzwand des stehen bleibenden Gebäudes freigelegt und damit Witterungseinflüssen ausgesetzt, die Vorkehrungen zum Schutz der Grenzwand notwendig machen können. Hinweis Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzwand und Nachbarwand / 2.2.3 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Nach § 903 BGB ist jeder Nachbar berechtigt, auch ohne Zustimmung des anderen Nachbarn sein an die Nachbarwand angebautes Haus abzureißen, wobei er allerdings diese selbst nicht beeinträchtigen darf. Dieses Recht wird auch nicht durch das Miteigentum an der Nachbarwand und damit nicht durch § 922 Satz 3 BGB eingeschränkt. Durch den Abriss ändert sich nach der Rechtsprechung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gefahrdrohende Anlagen und Gebäude im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Nicht immer entspricht es der wirklichen Interessenlage, sich bei störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft darauf zu beschränken, die Einwirkungen als solche mit der Nachbarklage nach § 1004 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstückseigentümers) bzw. nach § 862 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstücksmieters oder -pächters) abzuwehren. Denn in den Fällen...mehr