Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 35 Strafsachen / (3) Hauptverhandlung

Rz. 174 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Hauptverhandlung, entsteht wiederum für jeden Tag der Hauptverhandlung eine Terminsgebühr nach Nr. 4126 VV. Beispiel 106: Berufungsverfahren mit Hauptverhandlung Das Landgericht führt die Hauptverhandlung durch. Im ersten Termin wird die Sache eingestellt. Neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV entsteht für die Teilnahme an ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / d) Einfaches Schreiben

Rz. 32 Wird der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Mit dem Wortlaut der Nr. 2301 VV ist klargestellt, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebüh...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags

Rz. 12 In einem Ausnahmefall entsteht die Geschäftsgebühr auch dann, wenn der Anwalt nicht vertretend tätig wird, nämlich dann, wenn er bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt (Vorbem. 2.3 Abs. 3, 2. Var. VV). Soweit er hier vertretend tätig wird, ist die Geschäftsgebühr bereits ohnehin angefallen. Aber auch das bloße Mitwirken im "Hintergrund" reicht aus. Rz. 13 Hier kön...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (2) Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 23 Soweit durch die 0,8-Verfahrensdifferenzverfahrensgebühr eine 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert überschritten wird, muss nach § 15 Abs. 3 RVG gekürzt werden. Anzurechnen ist dann nur der nach Kürzung verbleibende Mehrbetrag. Beispiel 7: Anrechnung bei Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Anrechnung im Verwaltungsverfahren bei vorangegangener Beratung

Rz. 53 Ist der Vertretung eine Beratung vorangegangen, so ist die Beratungsgebühr in voller Höhe auf die Geschäftsgebühr anzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Beispiel 19: Außergerichtliche Vertretung mit vorangegangener Beratungsgebühr nach bürgerlichem Recht Der Anwalt war mit der Beratung des Mandanten beauftragt worden und erhält anschließen...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 8. Anrechnungen

Rz. 17 Ist dem Rechtsstreit eine Beratung vorangegangen, so ist die Beratungsgebühr – unabhängig davon, ob sie sich nach BGB berechnet oder ob sie sich aus einer Vereinbarung ergibt, – gem. § 34 Abs. 2 RVG in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV anzurechnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist (siehe § 6 Rdn 26 ff.). Rz. 18 Die für eine außergerichtliche...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (4) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 65 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine Gebühr in Höhe von 207,00 EUR. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 207,00 EUR.[17] Beispiel 26: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren bei mehre...mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 35 Im vorbereitenden Verfahren entsteht mit der Auftragserteilung zunächst einmal die Grundgebühr und zeitgleich die Verfahrensgebühr. Beispiel 7: Vorbereitendes Verfahren ohne Zusätzliche Gebühr Der Anwalt war im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren als Verteidiger tätig. Das Verfahren ist ohne sein Zutun von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Auszugehen ist v...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 30. Hebegebühr

Rz. 81 Die Auszahlung von Fremdgeldern oder dass Weiterleiten von Kostenbarkeiten ist stets eine gesonderte Angelegenheit.[21] Es kommt also nicht auf die zugrunde liegende Angelegenheit an. Da die Gebühr mit der Auszahlung entsteht, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG maßgebend, wann der Auftrag zur Auszahlung erteilt worden ist. Da sich allerdings bei der Hebegebühr durch das Ko...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Unbeachtlichkeit einer Anrechnung

Rz. 81 Ohne Bedeutung ist es für den Gebührenrahmen der Einigungs- oder Erledigungsgebühr, wenn auf die zugrunde liegende Geschäftsgebühr eine zuvor entstandene Geschäfts-, oder Beratungsgebühr anzurechnen ist. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den im konkreten Fall verbleibenden Gebührenbetrag. Das fol...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / cc) Schwellengebühr

Rz. 27 Darüber hinaus ist in den Fällen des Abs. 2 eine zusätzliche "Schwellengebühr" in Höhe von 0,9 eingeführt worden (Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2300 VV), die greift, wenn die Inkassoleistung weder In diesem Fall ist lediglich eine Gebühr zwischen 0,5 und 0,9 anzusetzen. Rz. 28 Im Gegensatz zur Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV reic...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 105 Wird der Anwalt im Rechtsstreit tätig, erhält er zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 106 Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 360,00 EUR. Erledigt sich der Auftrag vorzeiti...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / b) Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 37 In Verfahren nach Teil 6 VV erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV (siehe oben Rdn 28). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260,00 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 3...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 35 Darüber hinaus kann seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG auch eine 0,3-Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallen, wenn es zu mindestens drei Terminen zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kommt. Hier werden i.d.R. nur Vernehmungen des Sachverständigen in Betracht kommen (zu Einzelheiten dieser Gebühr siehe § 13 Rdn 214 f...mehr

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§ 35 Strafsachen / (2) Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 87 Entstehen kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV. Sie entsteht in diesem Verfahrensabschnitt erneut, unabhängig davon, ob die Gebühr im vorbereitenden Verfahren bereits entstanden ist und wie viele Termine dort stattgefunden hatten. Beispiel 36: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Nach Eingang der Akten führt das AG Köln zunächst im...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / dd) Einigungsgebühr

Rz. 49 Dadurch, dass die Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nunmehr in den Katalog der Vorbem. 3.2.1 VV aufgenommen worden sind, gilt folglich auch der höhere Gebührensatz der Nr. 1004 VV. Die Gebühr der Nr. 1000 Nr. 1 VV ermäßigt sich also nur auf 1,3. Beispiel 22: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung und Einigung Gegen den Besc...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / X. Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren

Rz. 58 Wird im Beschlussverfahren die Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG) nicht zugelassen, so ist nach § 92a ArbGG die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben. Eine besondere Regelung dieser Nichtzulassungsbeschwerde hatte das VV ursprünglich nicht vorgesehen. Mit dem 2. KostRMoG ist der Tatbestand der Nr. 3506 VV dahingehend erweitert worden, dass diese Gebühr jetzt auch im Verfahren ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / cc) Aussöhnungsgebühr

Rz. 22 Strittig ist, ob im Rahmen der Beratungshilfe eine Aussöhnungsgebühr für die Aussöhnung von Eheleuten oder Lebenspartnern entsprechend Nr. 1001 VV anfallen kann. Eine ausdrückliche Regelung fehlt in Nr. 2508 VV. Die h.M. verneint daher eine Gebühr in der Beratungshilfe.[15] Ein Grund dafür, die Aussöhnungsgebühr aus dem Bereich der Beratungshilfe auszunehmen, ist nich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / b) Außergerichtliche Vertretung in einem Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden

Rz. 19 Für die außergerichtliche Vertretung in einem Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden außerhalb des Anwendungsbereichs des § 35 RVG erhält der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2300 VV (z.B. in einem Verfahren auf Grundbesitz-Bedarfswertfeststellung nach dem BewG oder in Kindergeldverfahren). Rz. 20 Anzuwenden ist jetzt auch Nr. 10...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (a) Überblick

Rz. 89 Nach Nr. 3105 VV ermäßigt sich die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV auf 0,5. Die Ermäßigung tritt danach ein,mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / a) Überblick

Rz. 72 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3104 VV eine 1,2-Terminsgebühr. Diese Gebühr entsteht zum einen unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Rz. 73 Sie entsteht aber auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist,mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Überblick

Rz. 43 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (auch Beweisverfahren oder Mahnverfahren) angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Ebenso wird eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV auf d...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 78 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich der Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber, höchstens um 200 %, und zwar unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Das gilt nach Anm. Abs. 4 zu Nr. 1008 VV auch für die sog. Schwellengebühr (Anm. zu Nr. 2302 VV). Die danach erhöhte Geschäftsgebüh...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / b) Angabe von Absatz, Satz und Nummer

Rz. 18 Soweit eine Nummer mehrere Gebührentatbestände enthält (z.B. Nrn. 3101, 2303, 4101 VV), müssen auch Absätze, Sätze und Nummern angegeben werden. Anderenfalls ist nicht erkennbar, von welcher Gebühr der Anwalt ausgeht.[11] So reicht es z.B. nicht aus, für das Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO nur "Nr. 2303 VV" zu zitieren (es muss "Nr. 2303 Nr. 1 VV" angegeben wer...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 24 Gegenüber dem Besteuerungsverfahren oder einem sonstigen Verwaltungsverfahren ist das Einspruchsverfahren oder ein anderes Rechtsbehelfsverfahren nach § 17 Nr. 1a RVG eine eigene Angelegenheit. Rz. 25 Anzuwenden ist ausschließlich das RVG. Zum einen hat § 35 RVG noch nie auf die §§ 40 ff. StBVV verwiesen; zum anderen sind die früheren §§ 40 ff. StBVV zwischenzeitlich a...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (c) Versäumnisurteil bei Erscheinen der Gegenpartei (Flucht in die Säumnis)

Rz. 100 Erscheint der Gegner oder Gegenanwalt, erklärt er aber, er trete nicht auf und stelle keinen Antrag, sodass daraufhin Versäumnisurteil beantragt wird, liegt der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV nicht vor, da der Gegner im Termin erschienen bzw. vertreten war.[47] Dass er keinen Antrag gestellt hat, ist unerheblich. Das RVG fordert für das Entstehen der Terminsge...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 5. Einigungsgebühr

Rz. 14 Hinzukommen kann noch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV), wenn die Parteien im Rechtsstreit eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV treffen. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, soweit die Gegenstände, über die die Parteien sich einigen, in einem gerichtlichen Verfahren anhängig sind, mit Ausnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens (Nr. 1003 VV)...mehr

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§ 39 Hebegebühren / IV. Berechnung bei Entnahmen

Rz. 27 Der Anwalt erhält nach Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Beispiel 13: Entnahme der Hauptsachevergütung Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000,00 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000,00 EUR vereinbarungsgemäß mit seiner Vergütungsforderung aus dem Rechtsstreit und zahlt den Re...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / bb) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes

Rz. 36 Wird die Geschäftsgebühr lediglich zu einem geringeren Gebührensatz zugesprochen als eingeklagt, dann wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren auch nur nach dem Gebührensatz hälftig angerechnet, der zugesprochen worden ist. Beispiel 21: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Gebührensatz Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Gesch...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (cc) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Rz. 124 Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 66: Versäumnisurteil nach Klageerweiterung Der Anwalt reicht für seinen Mandanten eine Klage in Höhe von 10.000,00 EU...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (bb) Es ergeht sogleich Versäumnisurteil

Rz. 108 Erscheint die nicht postulationsfähige Partei und ergeht gegen sie daraufhin sogleich ein Versäumnisurteil, so entsteht lediglich eine 0,5-Terminsgebühr nach den Nrn. 3104, 3105 VV. Das gilt auch dann, wenn das Gericht die Partei darauf hinweist, dass sie wegen § 78 ZPO keine Anträge stellen kann.[51] Beispiel 54: Erscheinen der nicht postulationsfähigen Partei, Vers...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (h) Verwerfung des Einspruchs

Rz. 119 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil im Termin als unzulässig verworfen, ist ebenso abzurechnen wie bei einem zweiten Versäumnisurteil Beispiel 63: Verwerfung des Einspruchs in mündlicher Verhandlung Der Anwalt des Klägers hatte für diesen ein Versäumnisurteil erwirkt (Wert: 8.000,00 EUR). Dagegen legt der Beklagte Einspruch ein. In dem auf den Einspruch anbe...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 66 Der Anwalt erhält zunächst einmal für seine Tätigkeit im Rechtsstreit eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 67 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 68 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also insbesondere vor Klageeinreichung, so ermäßigt...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / dd) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes nach einem geringeren Gegenstandswert

Rz. 38 Möglich sind auch Kombinationen. Wird vom Gericht sowohl der Gebührensatz gekürzt als auch lediglich ein geringerer Gegenstandswert zugestanden, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig nach dem zugesprochenen geringeren Gebührensatz und Gegenstandswert anzurechnen. Beispiel 23: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Gebührensatz und geringerer Wert Der Anwalt klagt neben ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (4) Mehrere Gegner – nur einer ist säumig

Rz. 133 Mischfälle können ferner dann auftreten, wenn von mehreren Beklagten nur einer säumig ist und gegen ihn ein Versäumnisurteil ergeht. Voraussetzung für die reduzierte 0,5-Terminsgebühr ist allerdings, dass es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt, da anderenfalls die volle 1,2-Terminsgebühr anfiele. Rz. 134 Soweit es sich um denselben Streitgegenstand hand...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ff) Verfahren mit Hauptverhandlung und Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 117 Beispiel 48: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung und auswärtiger Zeugenvernehmung Vor dem ersten Hauptverhandlungstermin lässt das Amtsgericht Köln im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen einen Zeugen vernehmen und führt anschließend die Hauptverhandlung durch. Der Verteidiger nimmt an beiden Terminen teil. Angefallen sind hier zunächst wieder die ...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 3. Terminsgebühr

Rz. 18 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er auch eine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 19 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (Vorbem. 6 Abs. 3 S. 1 VV). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 66 Auch in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren kommt die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht. Dies gilt allerdings nur in solchen Verfahren, in denen die jeweilige Verfahrensordnung eine solche Rechtsbeschwerde vorsieht, also in Zivilsachen und in Verfahren nach dem FamFG (§ 76 Abs. 1 FamFG) sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Rechtsbesc...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 19. Einzeltätigkeit

Rz. 331 Ist der Anwalt lediglich mit einer Einzeltätigkeit beauftragt, so erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3406 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 36,00 EUR bis 408,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 222,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen um 30 %, höchstens um 200 %. Rz. 332 Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist hier nicht vorgesehe...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Terminsgebühr

Rz. 11 Neben der Verfahrensgebühr verdient der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, Rz. 12 Die Höhe der Terminsgebühr beläuft sich grundsätzlich auf 1,2 (Nr. 3104 VV). Ob str...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / cc) Entscheidung nach § 307 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 150 Des Weiteren fällt gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr an, wenn im schriftlichen Verfahren gem. § 307 ZPO entschieden wird, wenn also ein Anerkenntnisurteil ergeht.[70] Beispiel 82: Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 307 ZPO auf Antrag Nach Klageerhebung (Wert: 5.000,00 EUR) wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberau...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Keine Anrechnung der Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 88 Eine Anrechnung der Gebühr nach Nr. 3308 VV ist nicht vorgesehen. Nur die Mahnverfahrensgebühr wird nach Anm. zu Nr. 3305 VV angerechnet, nicht aber auch die Vollstreckungsbescheidgebühr (Nr. 3308 VV). Diese ist vielmehr anrechnungsfrei. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt nicht im Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids tätig geworden ist, sondern nur im Verfahren übe...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 43 Kommt es im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde zu einem Termin, kann eine Terminsgebühr nach Nrn. 5102, 5104, 5106 VV anfallen. Zwar entsteht die Terminsgebühr gem. Vorbem. 5 Abs. 2 S. 1 VV grundsätzlich nur für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen; für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist jedoch in Vorbem. 5.1.2 Abs. 2 VV etwas anderes bestimmt. Die Term...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit vor der Behörde auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 268 War der Anwalt auch mit dem Antrag auf Aussetzung vor der Verwaltungsbehörde beauftragt, ist dort eine eigene Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV entstanden (§ 17 Nr. 1a RVG) (siehe dazu Rdn 87 ff.). Im gerichtlichen Anordnungsverfahren entsteht jetzt wiederum die Verfahrensgebühr der Nr. 3102 VV, allerdings unter hälftiger Anrechnung der vorangegangenen Geschäfts...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / c) Geschäftstätigkeit

Rz. 48 Die Vergütung für die Geschäftstätigkeit ist in Nrn. 2504 ff. VV geregelt. Die Gebührenhöhe ist nach der Zahl der Gläubiger gestaffelt. Strittig ist, ob die Gebühr auch schon bei einem Gläubiger anfällt.[28] Rz. 49 Hinzukommen kann auch die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Diese bleibt im Schuldenbereinigungsverfahren unverändert.[29] Beispiel 27: Außergerichtliche Ve...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Untätigkeitsklage

Rz. 8 Wird der Anwalt in sozialgerichtlichen Angelegenheiten, die nach dem Wert abgerechnet werden, mit einer Untätigkeitsklage beauftragt, stellt sich die Frage der Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr aus dem Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Zu beachten ist, dass auch hier der Streitgegenstand derselbe sein muss (Vorbem. 3 Abs. ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (b) Grundfälle

Rz. 92 Erscheint weder der Gegner noch für diesen ein Anwalt und wird dann sofort ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3105 VV auf 0,5. Dabei ist unerheblich, ob der Kläger bei Säumnis des Beklagten oder der Beklagte bei Säumnis des Klägers den Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils stellt. Beispiel 42: Antrag a...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / ee) Quotale Titulierung

Rz. 39 Möglich ist auch eine quotale Anrechnung, etwa wenn die Parteien die Geschäftsgebühr im Vergleich in Höhe einer Quote tituliert haben,[14] oder wenn die Geschäftsgebühr nur nach einer Quote zugesprochen worden ist (etwa die Verfahrensgebühr eines verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Vorverfahrens).[15] Beispiel 24: Anrechnung bei Titulierung einer Quote (Wertgebühren...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / d) Anrechnung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 41 Nach der Rspr. des BGH[17] soll eine Anrechnung auch noch in der Kostenfestsetzung für das Rechtsmittelverfahren möglich sein, wenn die Anrechnung in erstinstanzlichen Verfahren übersehen worden ist. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Eine Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen und nicht auf die ein...mehr